Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Genehmigtes Kapital (Nr. 4)

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Gegensatz zum bedingten Kap. ergibt sich ein noch nicht verwendetes genehmigtes Kap. (vgl. §§ 202ff. AktG) nicht aus der Bilanz. Soweit das genehmigte Kap. im GJ genutzt wurde, besteht bereits eine Angabepflicht nach Nr. 3 (vgl. HdR-E, AktG § 160, Rn. 9). Eine Angabepflicht gemäß Nr. 4 wird gerade dann erforderlich, wenn und solange die Er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vorteile einer Erwerbsmöglichkeit

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Andererseits ist der Erwerb eigener Aktien eine unkomplizierte Form der Verteilung von Gesellschaftsvermögen an Gesellschafter. Insiderkenntnisse werden verwertet, kommen aber wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes des § 53a AktG allen zugute. Die Ankündigung des Rückkaufs kann eine Steigerung der Aktienrendite ermöglichen, insbesondere weil ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Gleichbehandlungsgebot

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Verwaltung hat sich bei Erwerb und Veräußerung der Aktien grds. neutral zu verhalten und Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Geltung des § 53a AktG (Gleichbehandlung der Aktionäre) wird deshalb in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 3 AktG klarstellend hervorgehoben, betrifft als allg.-gültige Regelung allerdings auch den Erwerb eigener Aktien nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.2.2 Abhängige Gesellschaften

Abhängige Gesellschaften können sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften sein. Abhängig ist nach § 6a Satz 4 GrEStG eine Gesellschaft, an deren Kapital oder Gesellschaftsvermögen das herrschende Unternehmen innerhalb von 5 Jahren vor und nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 % ununterbro...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.1.1 Steuerliche Folgen bei der Kapitalgesellschaft

Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang. Auswirkungen auf das Einkommen ergeben sich nicht. Die zugeführten Barmittel sind auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen, auf der Passivseite ergibt sich das entsprechend erhöhte Stammkapital. Die auf das Stammkapital geleisteten Einlagen erhöhen das gezeichnete Kapital. Soweit von den Gesellscha...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.1 Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Die Kapitalgesellschaft erhält durch die bisherigen Anteilseigner bzw. durch neu eintretende Gesellschafter zusätzliche finanzielle Mittel. Handelsrechtlich geschieht eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei der GmbH in folgenden Schritten: Änderung des Gesellschaftsvertrags (Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, notarielle Beurkundung);[1] Übernahmeerklärung (Anga...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.1.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Durch die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ergeben sich beim Anteilseigner keine steuerpflichtigen Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Einlagen erhöhen beim Gesellschafter die Anschaffungskosten der Anteile. Werden die Anteile im Privatvermögen gehalten und handelt es sich um eine Beteiligung nach § 17 EStG, ergibt sich diese Erhöhung der Anschaffungskosten im Anwen...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 25 Im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen

Vor Zeilen 200-206 In diese Zeilen sind die im Wirtschaftsjahr geleisteten Einlagen einzutragen. Dabei sind sowohl Bareinlagen als auch Sacheinlagen anzugeben. Nicht anzugeben ist der Wert der Einlage, sondern nur von welchen Personen diese Einlage geleistet worden ist. Die Angaben dienen damit nicht der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos o. ä., sondern nimmt nur Angab...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 14.2 Bei Beteiligung des übertragenden Rechtsträgers am übernehmenden Rechtsträger

Vor Zeilen 101–107 Die Zeilen 101–107 erfassen die Konstellation, dass bei einer Verschmelzung oder Spaltung der übertragende Rechtsträger an dem übernehmenden Rechtsträger beteiligt ist. Dies ist der Fall, dass die Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft verschmolzen oder gespalten wird. Hierfür bestimmt § 29 Abs. 2 Satz 3 KStG, dass der Bestand des steuerlichen Einla...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.2 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Vor Zeilen 8–11 Die Zeilen 8–11 gelten nur für Betriebe gewerblicher Art. Sie nehmen die Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto und Sonderausweis auf, wenn Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst wurden. Nach § 4 Abs. 6 KStG können zwei oder mehr Betriebe gewerblicher Art zu einem einheitlichen Betrieb zusammengefasst werden, wenn diese gleichartig sind, zwischen ihnen eine ...mehr

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GmbH-Anteile als Sonderbetr... / Hintergrund

Im entschiedenen Fall war die Klägerin eine GmbH & Co. KG. Ein Kommanditist war zu 100 % am Festkapital beteiligt und zugleich alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Die Klägerin wiederum hielt alle Anteile an einer Tochtergesellschaft, der A-GmbH. Um die Liquidität der A-GmbH zu sichern, gewährte der Kommanditist dieser ein Darlehen. Dieses Darlehen wurde bei der K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 6.2.2 Kapitalgesellschaft

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der einbringende Steuerpflichtige dafür neue Anteile an der Gesellschaft, handelt es sich insoweit um eine Sacheinlage. Die eingebrachten Wirtschaftsgüter werden Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft. Der Ansatz des eingebrac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Begriff der Einrichtungen. Die in den Buchstaben b und g von Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL enthaltenen Begriffe "andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art" und "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG bestimmen sich ebenfalls nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Unternehmer bzw. Einrichtungen. Entgegen alt...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.2.1 Begriff und Beispiele für Sacheinlagen

Unter Sacheinlagen versteht man die Zuführung von Wirtschaftsgütern, die nicht in liquiden Mitteln (also in Geld, z.B Bargeld, Bankguthaben) bestehen, in ein Betriebsvermögen. Als Sacheinlagen geeignet sind körperliche (materielle) und immaterielle Wirtschaftsgüter, wie z. B. Grundstücke, Maschinen, Kfz, Wertpapiere, Waren, Forderungen, Patente, Lizenzen, Markenrechte, PC, S...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.2 Sacheinlagen

3.2.1 Begriff und Beispiele für Sacheinlagen Unter Sacheinlagen versteht man die Zuführung von Wirtschaftsgütern, die nicht in liquiden Mitteln (also in Geld, z.B Bargeld, Bankguthaben) bestehen, in ein Betriebsvermögen. Als Sacheinlagen geeignet sind körperliche (materielle) und immaterielle Wirtschaftsgüter, wie z. B. Grundstücke, Maschinen, Kfz, Wertpapiere, Waren, Forderu...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.2 Gezeichnetes Kapital

Die GmbH muss nach § 5 Abs. 1 GmbHG über ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR verfügen. Dieses Stammkapital müssen die Gesellschafter bei der Gründung der GmbH entweder durch eine Überweisung auf das Bankkonto der GmbH oder in Form einer Sacheinlage aufbringen. Wird das Stammkapital auf das Konto der GmbH überwiesen, ist dieser Vorgang wie folgt zu buchen:mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.2.4 Einlage materieller Wirtschaftsgüter

Einlagefähig sind nur materielle Wirtschaftsgüter, die gewillkürtes Betriebsvermögen sein können. Das sind alle Gegenstände (z. B. Pkw), deren betrieblicher Nutzungsanteil zwischen mindestens 10 % und 50 % liegt. Übersteigt die betriebliche Nutzung nicht nur vorübergehend 50 %, liegt notwendiges Betriebsvermögen vor, das auch ohne Einlagehandlung zum Betriebsvermögen gehört....mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.2.2 Besonderheiten bei Einlage von Grundstücken

Bilanzsteuerrechtlich sind der Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits zwei selbständige Wirtschaftsgüter.[1] Hinzu kommen als selbständige Wirtschaftsgüter jedenfalls im Betriebsvermögen noch die Außenanlagen, z. B. Hof- und Platzbefestigungen, Straßenzufahrten, Befestigungen für Stell- oder Parkplätze, Umzäunungen von Betriebsgrundstücken und Grünanlagen. Di...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.4 Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen beruhen auf Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Gewinnrücklagen werden dagegen aus dem laufenden Gewinn der GmbH gebildet. Kapitalrücklagen können bei einer GmbH vor allem daraus resultieren, dass ein Gesellschafter bei der Ausgabe der Geschäftsanteile anlässlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung mehr als deren Nennwert, also ein Aufgeld...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.2.3 Spezielle Regelung für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, also prinzipiell Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens, brauchten nach bisheriger Rechtslage[1] nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR betrug Waren die genannten Voraussetzungen erfüllt, stand die Bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG als Betriebsveräußerung

Tz. 76 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG) entspr der Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (ggf iVm § 8 Abs 1 KStG, §§ 14, 18 Abs 3 EStG). Die Übertragung von Vermögen a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Erwerb des Vermögens durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG

Tz. 43 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Aufgr der Zugehörigkeit des § 23 UmwStG zum Sechsten Teil des UmwStG ("Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und Anteilstausch") und des klaren Verweises in § 23 Abs 1 UmwStG auf die Bewertung des Sacheinlagegegenstands iSd "§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG" (s Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG) gelten die Rechtsfolgen des § 23 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Einer Mitunternehmerschaft, deren Anteil Gegenstand der Sacheinlage ist

Tz. 156 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird gem § 20 Abs 1 UmwStG der MU-Anteil einer weiter bestehenden Pers-Ges eingebracht oder gehörte zum BV eines eingebrachten (Teil-)Betriebs auch die Beteiligung an einer MU-Schaft, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Einbringung auf einen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG der Pers-Ges hat, deren Beteiligung durch Sac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.2 Ertragszuschuss in Form einer Sacheinlage

Tz. 1511 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist Gegenstand der verdeckten Einlage ein aktivierungspflichtiges WG (Bsp: Der OT veräußert ein Grundstück, dessen Verkehrswert 500 TEUR beträgt, für 100 TEUR an die OG), hat die OG das Grundstück richtigerweise sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil mit 500 TEUR anzusetzen (Buchung: Grundstück 500 TEUR an Geld 100 TEUR und an Ertrag 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Vorsteuerabzug bei Sacheinlagen

7.4.1 Vorsteuern aus der Übertragung des Vermögens Tz. 173 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hat der Veräußerer für nichtstbare Leistungen iRe Geschäftsveräußerung im Ganzen (s Tz 163, 168) zu Unrecht USt gesondert ausgewiesen (s Tz 166), steht dem Erwerber (übernehmende Gesellschaft) aus diesen Leistungen der VorSt-Abzug nicht zu. Nach der Rspr des BFH setzt der VorSt-Abzug nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Übernehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers

Tz. 17 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG). Für die Zeit ab der Übernahme des Sacheinlagegegenstan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 In sachlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich des § 23 UmwStG beschr auf Sacheinlagen eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in Kap-Ges oder Gen (§ 20 Abs 1 UmwStG) eines Anteils an einer Kap-Ges oder Gen in eine (andere) Kap-Ges oder Gen (§ 21 Abs 1 UmwStG) sowie im Rahmen eines Formwechsels einer Pers-Ges in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 46 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Möglichkeit, Einbringungsvorgänge st-neutral oder st-begünstigt vornehmen zu können, soll (nur) einen St-Aufschub gewähren; die St-Vergünstigung steht nämlich unter dem Vorbehalt, dass die Einbringung mit keinem endgültigen Besteuerungsverzicht verbunden ist (s Urt des BFH v 30.05.2018, BStBl II 2019, 136 unter Rn 26 zu einer vergleichba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Vorsteuern aus Eingangsleistungen (Einbringungskosten)

Tz. 174 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nimmt der Unternehmer (Einbringender oder Übernehmerin) im Zusammenhang mit der Einbringung eines (Teil-)Betriebs iSd § 20 UmwStG (oder § 24 UmwStG) Leistungen Dritter in Anspruch (Einbringungskosten), ist die gesondert ausgewiesene USt nach den allg Grundsätzen als VorSt abzf (dh wirtsch Zuordnung zur Vermögensübertragung oder ggf Aufteilu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.4 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 65 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Frage der Verwertung verrechenbarer Verluste iSd § 15a EStG durch die Übernehmerin stellt sich dann, wenn Gegenstand der Einbringung nach den §§ 20, 25 UmwStG der MU-Anteil eines Kdst ist und die KG nach der Sacheinlage weiterbesteht. Aus § 15a Abs 2 S 1 EStG folgt, dass ein verrechenbarer Verlust des Kdst Gewinne aus späteren Wj aus sein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Erhaltene Anteile als Besteuerungsgegenstand für den Einbringenden

Tz. 42 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Vergünstigungen der §§ 20 ff UmwStG sollen nicht so weit reichen, dass die ertrstliche Erfassung der bisher dem einbringenden St-Subjekt zugerechneten in Inl st-verstrickten stillen Reserven im eingebrachten Vermögen verloren geht (ebenso Begr des Ges-Gebers, s Tz 39). Vielmehr wird die Besteuerung nur in die Zukunft verschoben, weil ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10. Einbringungsfolgegewinn (§ 23 Abs 6 UmwStG)

Tz. 242 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als Folge der Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich bei der übernehmenden Gesellschaft ein Gewinn durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten sowie im Fall der durch den Vermögensübergang begründeten Auflösung von Rückstellungen ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Beispie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 108 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem gW an (s Tz 110), regelt § 23 Abs 4 UmwStG, dass hinsichtlich des iRd Einbringungsvorgangs übertragenen Vermögens bei Einzelrechtsnachfolge eine (entgeltliche) Anschaffung durch die übernehmende Gesellschaft vorliegt (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG) und bei Gesamtrechtsnachfolge nach d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Regelungsübersicht

Tz. 3 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 In Ergänzung zu den Einbringungsvorschriften des § 20 UmwStG und § 21 UmwStG werden in § 23 UmwStG für die übernehmende Gesellschaft die Folgen einer Einbringung auf die lfd Gewinnermittlung geregelt (eine Erweiterung der Vorschrift auf den Anteilstausch ergibt sich aus der Stellung des Paragraphen im Ges und dem Rückschluss aus dem Klammerzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Rechtslage bis zum JStG 2009

Tz. 44 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzung ist ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Neuregelung der Einbringungsvorschriften – Systemwechsel der Besteuerung des Einbringenden und Europäisierung

Tz. 4 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 IRd Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der SE und zur Änderung weiterer strechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurde das gesamte UmwStG , das in dieser Form seit 1995 Gültigkeit besaß, neu gefasst. Von den Änderungen im UmwStR waren die Einbringungsvorschriften des Sechsten Teil des UmwStG (§§ 20–23 UmwStG) am grundlegendsten betrof...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Begünstige Wirtschaftsgüter

Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG ist WG bezogen anzusetzen; dh der Erhöhungsbetrag ist als Bw-Aufstockung der WG (nur) in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft zu verstehen (oder in einer positiven Erg-Bil der Beteiligungs-Pers-Ges im Fall der Einbringung eines MU-Anteils, s Tz 225; ebenso die hA s Nitzschke, in B/H, § 23 U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3.1 Zum gemeinen Wert

Tz. 215 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sind aus einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG erworbene WG aus dem BV der Übernehmerin dadurch ausgeschieden, dass sie zum gW übertragen worden sind, ist der diesen WG (nach dem Wertverhältnissen am stlichen Einbringungsstichtag, s Tz 223) zuzuordnende Aufstockungsbetrag nicht verwirkt, sondern wird mangels Bilanzierungsfähigkeit so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.5 Zurechnung

Tz. 224 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Wertaufstockung steht in den Fällen des § 22 Abs 1 UmwStG (nur) der übernehmenden Gesellschaft zu (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG: "… kann die übernehmende Gesellschaft … als Erhöhungsbetrag ansetzen …"). Übernehmende Gesellschaft idS ist die die Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erwerbende Kap-Ges oder Gen. Zu den Fällen des Anteilstauschs be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 53 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die Verdoppelung der stillen Reserven (s Tz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall des Bw-Ansatzes bei einer Sacheinlage (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gewerbeertrags der Überne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 112 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird bei einer Einbringung der gW angesetzt, sind für die weitere Besteuerung des eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin die Regelungen in § 23 Abs 4 UmwStG anzuwenden. Nach der Ges-Systematik ist hier jedoch – im Gegensatz zur Einbringung zum Bw oder Zwischenwert – hinsichtlich der Rechtsfolgen danach zu unterscheiden, ob die Sachein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Regelungen in § 23 UmwStG betr ausschl die Gewinnermittlung hinsichtlich des im Wege einer Sacheinlage eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin. Nur der übernehmenden Gesellschaft steht das Bewertungswahlrecht gem §§ 20 Abs 2, 21 Abs 1 S 2 UmwStG für eine Sacheinlage zu, auf das in § 23 Abs 1 UmwStG Bezug genommen wird. Die Rechtsfol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.9 Firmenwert/Geschäftswert

Tz. 79 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird der gesamte Betrieb oder Teilbetrieb in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, geht auch ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert auf die Übernehmerin über. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist untrennbar mit dem (Teil-)Betrieb verknüpft und kann daher weder zurückbehalten noch entnommen werden. Obwohl die Einbringung aus Si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besitzzeitanrechnung (§ 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt eine Einbringung zum Bw oder Zwischenwert, ordnet der Verweis in § 23 Abs 1 UmwStG auf die entspr Anwendung der Regelung in § 4 Abs 2 S 3 UmwStG eine sog Besitzzeitanrechnung an. Die Besitzzeitanrechnung tritt damit für die in der Praxis weitaus überwiegende Zahl der Fälle als grundlegendes weiteres Besteuerungsprinzip (eigenständig)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3 Bereits ausgeschiedene Wirtschaftsgüter

Tz. 214 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sind iRd Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte WG zum für die Beurteilung der Werterhöhung maßgebenden Zeitpunkt (s Tz 226) nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden, kann eine Aufstockung der Bw bei der Übernehmerin nicht mehr erfolgen. Die stliche Verwertbarkeit des diesen WG anteilig zuzuordnenden Aufstockungsbetrags für die (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.1 Erstmalige Verstrickung von Wirtschaftsgütern

Tz. 40a Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Auch Fällen, in denen die übernehmende Gesellschaft im Zusammenhang mit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG, für die auf Antrag der Bw fortgeführt wird, das Besteuerungsrecht für WG erhält, die bisher im Inl nicht st-verstrickt waren, liegt für Zwecke des § 23 Abs 1 UmwStG dennoch eine Bw-Einbringung vor. Hinsichtlich dieser WG ist – na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Tz. 163 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb eines ustlichen Organkreises, s Tz 161) liegt ustlich ein Leistungsaustausch vor. Denn die Sachein...mehr