Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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§ 17 GmbH-Recht / h) Sonderfall: Verschleierte Sacheinlage und Hin- und Herzahlen ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter

Rz. 260 Folgeprobleme wirft die Anrechnung der verdeckten Einlage auf die Bareinlage in Hinblick darauf auf, dass die Sacheinlage gegen den Willen der anderen Gesellschafter (regelmäßig Minderheitsgesellschafter) faktisch befreiende Wirkung hat, obgleich nach den Regeln von Gesellschaftsvertrag bzw. Kapitalerhöhung Bareinlagen zu leisten waren. Dieselbe Problematik stellt si...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Gefahr verschleierte/verdeckte Sacheinlage – Hin- und Herzahlen

a) Grundsatz Rz. 248 Die Rspr. unterstellte seit langem ohne (ausdrückliche) gesetzliche Grundlage eine verdeckte (oder "verschleierte") Sacheinlage, wenn bei einer Barkapitalerhöhung die Beteiligten die formellen Sacheinlagevorschriften dadurch umgehen, dass sie in sachlichem Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung (aufgrund nachgewiesener oder vermuteter Absprachen) Transak...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Bar- oder Sacheinlagen

Rz. 54 Soll statt der im Regelfall geschuldeten Bareinlage, gerichtet auf Zahlung des Ausgabebetrags in Geld, eine Sacheinlage erfolgen, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss ihren Gegenstand, die Person des Einlegers (Name und Anschrift) und den Nennbetrag der im Gegenzug zu gewährenden Aktien festsetzen, bei Stückaktien deren Zahl, § 183 Abs. 1 AktG. Fehlen diese Angaben oder...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Alternative (2): Verdeckte Sacheinlage?

Rz. 229 Eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Knall GmbH aus dem Fall D I (siehe Rdn 80), die Taxdevelop GmbH, hat für die Taxelex GmbH die Markterschließung in Ungarn vorbereitet und die Rechnung für die erbrachten Leistungen über 200.000 EUR bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres gestundet. Die Knall GmbH ist aufgrund der Berichte der Taxdevelop GmbH davon überze...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Entstehung nur durch Neugründung – Keine Sacheinlagen

Rz. 89 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann nur durch Neugründung entstehen. Eine klassische GmbH kann nicht in diese Gesellschaft "umgewandelt" werden.[294] Eine solche kann insb. auch nicht durch Herabstufung/Kapitalherabsetzung unter das gesetzliche Mindestkapital[295] oder durch Verlust des Kapitals der klassischen GmbH entstehen.[296] Möglich sind wie b...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Differenzhaftung bei Sacheinlagen

Rz. 327 Bei Überbewertung einer Sacheinlage haftet gem. § 9 GmbHG zunächst derjenige, der die Sacheinlage einbringt; gem. § 24 GmbHG trifft die übrigen Gesellschafter eine subsidiäre Ausfallhaftung (vgl. Rdn 328).[1298] Der BGH verneint bei erheblicher Kritik in der Lit. die Differenzhaftung der Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger bei der Verschmelzung von GmbHs im W...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Kapitalaufbringung zur freien Verfügung der Geschäftsführer – Aufrechnung – Keine verdeckte Sacheinlage

Rz. 37 Freie Verfügung bedeutet, dass Geschäftsführer geleistete Geldeinlagen tatsächlich und rechtlich uneingeschränkt für die GmbH verwenden können müssen.[162] Dieser sog. Unversehrtheits-Grundsatz ist eine der tragenden Säulen des Gründungsrechts: Die GmbH muss im Zeitpunkt der Eintragung über ihr Stammkapital tatsächlich verfügen.[163] Fehlt die freie Verfügung, hat der...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Vermeidung verschleierter Sacheinlagen

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§ 1 Aktienrecht / B. Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen, Nachgründung, Umstellung auf Stückaktien

I. Typischer Sachverhalt Rz. 44 Die Gesellschafter der Gebrüder Meyer & Co. GmbH haben die Vorbereitung für die anstehende Umstrukturierung und den Börsengang abgeschlossen, insbesondere das nicht betriebsnotwendige Vermögen der GmbH in eine Gebrüder Meyer & Co. Vermögensverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts ausgegliedert. Sie wollen jetzt ihre Anteile an der Gebrüder M...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Fallgruppen

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§ 17 GmbH-Recht / b) Regelung durch MoMiG

Rz. 249 Das MoMiG begegnete der Kritik an den drastischen Rechtsfolgen verdeckter Sacheinlagen nach der herkömmlichen Rspr.[1022] Die Regelungen gelten gleichermaßen für Gründung und Kapitalerhöhung (§ 56 Abs. 2 und § 56a i.V.m. § 19 Abs. 4 und 5 GmbHG). Ob sich durch die MoMiG-Regelung etwas an der Häufigkeit verschleierter Sacheinlagen ändern wird, wird mit Recht bezweifel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XI. Muster: Genehmigtes Kapital

Rz. 278 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.37: Genehmigtes Kapital Verhandelt zu Frankfurt am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958 – dem Notar von Person bekannt –. De...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / aa) Voraussetzungen

Rz. 252 Die verdeckte Sacheinlage (Legaldefinition vgl. Rdn 250) kennzeichnet nach § 19 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 GmbHG keine feste Frist zwischen Geldeinlage und Verkehrsgeschäft.[1030] Erforderlich ist eine von der GmbH nachzuweisende Absprache (§ 19 Abs. 5 S. 1 GmbHG, vgl. Rdn 256) zwischen GmbH und Inferent. Nach der überholten Vor-MoMiG-Rspr. sollte ein zeitlicher Zusammenhang ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / bb) Standardfall: "Umwandlung" einer Forderung gegen die GmbH in eine Beteiligung an der GmbH

Rz. 253 § 19 Abs. 4 S. 1 GmbHG erfasst einen der wichtigsten Standardfälle der verschleierten Sacheinlage, die Zeichnung einer Barkapitalerhöhung durch einen GmbH-Gläubiger, dessen Forderung gegen die GmbH mit dem frischen Geld der Kapitalerhöhung beglichen wird.[1037] Zwar erweckt § 19 Abs. 4 S. 3 GmbHG den Eindruck einer gegenständlichen Betrachtung, wonach die GmbH vom Ge...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsatz

Rz. 248 Die Rspr. unterstellte seit langem ohne (ausdrückliche) gesetzliche Grundlage eine verdeckte (oder "verschleierte") Sacheinlage, wenn bei einer Barkapitalerhöhung die Beteiligten die formellen Sacheinlagevorschriften dadurch umgehen, dass sie in sachlichem Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung (aufgrund nachgewiesener oder vermuteter Absprachen) Transaktionen vorne...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / dd) Rechtsfolgen

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§ 17 GmbH-Recht / i) Heilung

Rz. 261 Nach der Vor-MoMiG-Rspr. BGH war die Heilung einer verdeckten Sacheinlage durch satzungsändernde Umwidmung einer Barkapitalerhöhung in eine Sacheinlage möglich.[1086] Daran hält auch das MoMiG fest.[1087]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / cc) Offenlegungspflicht? – Registerkontrolle

Rz. 254 In § 19 Abs. 4 GmbHG geregelte Konstellationen sind nach h.M. gegenüber dem Registergericht offenzulegen.[1039] Im Gesetzgebungsverfahren ist aus Abs. 4 S. 4 abgeleitet worden, dass der Registerrichter bei verdeckter Sacheinlage die Eintragung ablehnen könne.[1040] M.E. trifft das nach dem Sinn der Regelung nicht zu, denn durch die Anrechnung erlischt die Einlageford...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung)

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) (1) Beschlussfassung über die Umwandlung der Nennbetragsaktien in nennbetragslose Stückaktien. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die 50.000 Nennbetragsaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je einem EUR werden in nennbetrag...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Geltung des § 19 Abs. 4 und 5 GmbHG für die Vergangenheit

Rz. 257 § 3 Abs. 4 S. 1 EGGmbHG ordnet partiell rückwirkendes Inkrafttreten von § 19 Abs. 4 und 5 GmbHG an.[1057]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Kapitalaufbringung – Freie Verfügung des Geschäftsführers

Rz. 239 Die Zahlung auf den Geschäftsanteil ist endgültig zur freien Verfügung des Geschäftsführers gem. § 57 Abs. 2 GmbHG zu leisten (vgl. zu den parallelen Fragen bei der Gründung Rdn 37 ff.): Die Verwaltung muss rechtlich in der Lage sein, nach dem Erhöhungsbeschluss über die eingezahlten Mittel im Sinne der GmbH zu verfügen. Freie Verfügung scheidet nicht aus, wenn die G...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf der Ausgliederung

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§ 17 GmbH-Recht / c) Stammkapital, Geschäftsanteil und Gründungsaufwand

Rz. 31 Der Gesellschaftsvertrag muss enthalten den Betrag des Stammkapitals (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) und die "Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt" (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Diese Erbringung der Stammeinlage ist Hauptpflicht des Gesellschafters.[127] Soweit die Einlage weder vom Za...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VII. Muster: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gem. §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.14: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gem. §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG Als Mitglieder des Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft erstatten wir folgenden Nachgründungsbericht gemäß § 52 Abs. 3 AktG: (1) Die am _________________________ mit einem Grundkapital von 50.000 ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / d) Haftung

Rz. 62 Die Gesellschafter einer KG haften entweder unbeschränkt oder beschränkt auf die Haftsumme. Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist vorliegend die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär-GmbH). Beschränkt haftende Gesellschafter sind die Kommanditisten.[99] Bei den Kommanditisten ist zwischen der Pflichteinlage und der Haftsumme zu unterscheiden. Die Pfli...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / e) Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 53 Bei der Einheits-GmbH & Co. KG, die durch §§ 170 Abs. 2, 172 Abs. 5 HGB gesetzlich anerkannt ist, ist die Kommanditgesellschaft Alleingesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH. Dieses "Vereinheitlichungsmodell" wird vor allem verwendet, um die Verzahnungsprobleme der GmbH & Co. KG zu vereinfachen. Die vormaligen Probleme bei der Abstimmung in Gesellschafterversammlunge...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Inhalt der Regelung des Hin- und Herzahlens

Rz. 256 Die Regelung (vgl. Rdn 251) stellt auf eine bilanzielle Betrachtungsweise ab. Die Verwendungsabrede soll bei einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch der Einlagenbewirkung nicht entgegenstehen. Das zielt erklärtermaßen auf Fälle, in denen die GmbH dem Gesellschafter absprachegemäß eine Geldeinlage im Wege eines Darlehens wieder auszahlt, insb. im Rahmen eines Cash Poo...mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB 2772, Ymir ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelsregisteranmeldung

Rz. 76 Zusätzlich zu den bei einer Bargründung vorzulegenden Unterlagen (vgl. Rdn 45) ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG ein von allen Gründungsgesellschaftern unterschriebener[261] Sachgründungsbericht einzureichen, in dem sie gem. § 5 Abs. 4 S. 2 GmbHG die für die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen wesentlichen Umstände darzulegen habenIm Falle des Übergangs eines...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Keine Überbewertung

Rz. 73 Sacheinlagen sind nach objektiven Kriterien zu bewerten. Das Gesetz verbietet Überbewertung und Unterpari-Emission, d.h. Abschlag vom Nennbetrag des oder der Geschäftsanteile (Disagio).[255] Der wirkliche objektive Wert des Einlagegegenstandes ist die Obergrenze für die Festsetzung im Gesellschaftsvertrag. Es ist dessen Zeit- und Funktionswert zu ermitteln; maßgebende...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (4) Haftung von GmbH-Organmitgliedern mit Bezug zum Gründungsstadium

Rz. 38 Weitere Ansprüche können auf Organmitglieder einer GmbH wegen einer verdeckten Sacheinlage bzw. einer Umgehungsabrede, § 19 Abs. 4 GmbHG, aus dem Gesichtspunkt des Hin- und Herzahlens der Stammeinlage ggf. auch wegen Voreinzahlungen auf das Stammkapital sowie aus nicht ordnungsgemäßen Kapitalerhöhungen zukommen. Zu den diesbezüglichen Pflichten und der Haftung in der ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Neugründung oder Formwechsel

Rz. 11 Die AG kann entweder durch Neugründung (§§ 23 bis 53 AktG) oder im Wege des Formwechsels nach Maßgabe der §§ 190 ff. UmwG entstehen, indem ein bereits existierendes Unternehmen unter Aufrechterhaltung seiner Identität (Rechtsträgerkontinuität) das Rechtskleid wechselt. So können die Gesellschafter der Gebrüder Meyer & Co. GmbH den Formwechsel der GmbH in die AG nach M...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Gründung der KGaA

Rz. 153 Die Neugründung einer KGaA erfolgt durch Feststellung der Satzung und Übernahme der neuen Aktien. An der Feststellung der Satzung müssen sich alle persönlich haftenden Gesellschafter und die künftigen Kommanditaktionäre beteiligen, § 280 Abs. 2 AktG. Die persönlich haftenden Gesellschafter können, müssen aber nicht notwendigerweise Kommanditaktien zeichnen. Durch das...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Besonderheiten für Kapitalerhöhungen in der Gesellschaftsinsolvenz

Rz. 262 Das ESUG normierte 2012 den § 225a InsO; im gestaltenden Teil des Plans kann nach Abs. 2 vorgesehen werden, Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umzuwandeln ("Debt to Equity Swap") – und zwar im Wege einer Sacheinlage, für die § 254 Abs. 4 InsO die Differenzhaftung für Überbewertungen der in die Beteiligung umgewandelten Ford...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 8. Mindesteinlageleistung

Rz. 60 Nach Zeichnung sind die Mindesteinlagen auf die neuen Aktien nach Maßgabe der §§ 188 Abs. 2, 36a AktG zu leisten. Bei Bareinlagen ist zumindest ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags sowie das gesamte Aufgeld entsprechend § 54 Abs. 3 AktG zur endgültigen freien Verfügung des Vorstands einzuzahlen. Sacheinlagen sind vollständig zu leisten, § 36a Abs. 2 S. 1 AktG.mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.13: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag UR-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt am _________________________ vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erschienen heutemehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Satzung einer GmbH & Co. KGaA

Rz. 155 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Satzung der TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Beschlussinhalt

a) Kapitalerhöhungsbetrag Rz. 50 Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss den Betrag bestimmen, um den das Grundkapital erhöht werden soll. Die Angabe eines Mindest- und Höchstbetrags der Kapitalerhöhung oder auch nur eines Höchstbetrags ist nach allgemeiner Auffassung zulässig[56] und auch zweckmäßig, wenn nicht die Zeichnung aller Aktien bei Beschlussfassung bereits gesichert ist...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IX. Muster: Bericht des Gründungsprüfers

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§ 17 GmbH-Recht / c) Sachgründung

Rz. 19 Bei der Sachgründung leisten die Gründer lediglich Sacheinlagen an die Gesellschaft. Sind solche vorgesehen, gelten zusätzliche Vorschriften für den Gesellschaftsvertrag (§ 5 Abs. 4 GmbHG), die Bewirkung der Sacheinlagen (§ 7 Abs. 2 GmbHG), die bei der Anmeldung vorzulegenden Unterlagen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GmbHG) und die Prüfung durch das Registergericht (§ 9c Gmb...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 49 Für den Fall eignet sich auch das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Gründungsprotokoll UR-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Ausfallhaftung gem. §§ 24 und 31 Abs. 3 GmbHG und für Einziehungsvergütung

Rz. 328 Soweit eine Stammeinlage weder beim Zahlungspflichtigen eingezogen noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, haften zwingend alle Gesellschafter[1300] – auch die nachträglich Gesellschafter wurden[1301] – über ihre Stammeinlage hinaus auch bei Kapitalerhöhungen nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile, §§ 24 S. 1, 25 GmbHG. Beträge, die die GmbH ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister B melden wir zur Eintragung an die Firma _________________________ GmbH. Wir überreichen als Anlagen:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Nach § 105 Abs. 2 HGB kann eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, als OHG in das Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Er bedarf der notariellen Beurkundung, wenn Verpflichtungen übernommen werden, deren Vereinbarung formbe...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _________________________ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Der Registeranmeldung beizufügende Unterlagen

Rz. 45 § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 GmbHG listet die vorzulegenden Unterlagen: Gesellschaftsvertrag ggf. nebst Vollmachten (Nr. 1); Legitimation der Geschäftsführer, sofern diese nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt wurden (Nr. 2); vom Geschäftsführer[192] unterschriebene[193] (oder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene) Gesellschafterliste, die entsprechend § 40 ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VIII. Muster: Antrag auf Bestellung des Gründungsprüfers für die Nachgründung

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§ 1 Aktienrecht / XII. Anmerkung zum Muster

Rz. 71 Zu § 17 Abs. 6: Durch das ARUG II hat der Gesetzgeber in § 118a AktG die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung eingeführt. Voraussetzung hierfür ist nach § 118a Abs. 1 S. 1 AktG eine Regelung bzw. Ermächtigung des Vorstands in der Satzung.mehr

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§ 1 Aktienrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Arten der Kapitalmaßnahmen Rz. 45 Die AG kann sich Eigenkapital beschaffen durch Gewinnthesaurierung (Innenfinanzierung) oder durch Leistungen der Gesellschafter in das Eigenkapital. Letztere erfolgen regelmäßig durch Erhöhung des Grundkapitals, für die das Aktiengesetz drei Arten zur Verfügung stellt: (reguläre) Kapitalerhöhung gegen (Bar- oder Sach-)Einlagen (§§ 182 bis ...mehr