Das Eigenkapital einer Gesellschaft kann durch Sacheinlage erbracht oder erhöht werden. Die Gesellschaft gewährt Anteile. Für den über den Nennwert der Anteile hinausgehenden Wert des Einbringungsgegenstands wird regelmäßig die Einstellung in die Kapitalrücklage vereinbart.

Fehlt es an einer solchen Vereinbarung oder fällt die vereinbarte Zuführung zur Kapitalrücklage geringer aus, ist handelsbilanziell strittig, ob der höhere Zeitwert des Einbringungsgegenstands anzusetzen ist (Aktivseite determiniert Eigenkapital, also Passivseite) oder ob der niedrigere Anrechnungswert im Eigenkapital maßgeblich ist (Passivseite determiniert Aktivseite).

Für IFRS ist die Lösung in IFRS 2.10 enthalten. Danach determiniert die Soll-Seite des Buchungssatzes (Aufwand oder Vermögenswert) in der Regel die Haben-Seite (Eigenkapital). Im Einzelnen gilt:

  • Erwirbt die Gesellschaft "Güter" (Vorräte, Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte) oder Dienstleistungen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, bestimmt in der Regel der Wert der erworbenen Leistungen die Erhöhung des Eigenkapitals.
  • Lediglich wenn der Wert der Leistungen nicht verlässlich ermittelt werden kann, determiniert ausnahmsweise der Wert der ausgegebenen Anteile den Wert der Leistungen.
  • Auf die Aktivierungsfähigkeit der empfangenen Leistung kommt es insoweit nicht an. Sie entscheidet lediglich darüber, ob Gegenkonto des Eigenkapitals ein Vermögens- oder ein Aufwandsposten ist.

Wichtigster Anwendungsfall der im zweiten Aufzählungspunkt genannten Ausnahme sind Mitarbeiteroptionen.

Die Einlage kann auch im Verzicht des Einlegenden auf eine Forderung gegenüber der Gesellschaft bestehen. Aus Sicht der Gesellschaft wandelt sich Fremdkapital in Eigenkapital um (debt-for-equity-swap). Den Prinzipien von IFRS 2 folgend bestimmt dabei gemäß IFRIC 19 der Zeitwert der erlassenen Schuld und nicht deren Buchwert die Höhe der Eigenkapitalzuführung. Ist die Bonität des Unternehmens sehr schlecht, kann der Zeitwert erheblich unter dem Buchwert liegen. In Höhe der Differenz entsteht dann bei der Gesellschaft ein Ertrag.

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