Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / I. Die Tätigkeitsmerkmale, Abgrenzung zu § 34 RVG und zu Nrn. 3100 ff. VV RVG

Rz. 2 Die Bestimmungen § 34 RVG und Nr. 2300 VV RVG decken zusammen den gesamten außergerichtlichen Tätigkeitsbereich des Anwalts im Familienrecht ab. Der Bereich der vorsorgenden Rechtspflege ist ebenso erfasst wie die anwaltliche Tätigkeit zur Beilegung konkreter Konflikte. Die obige Aufzählung zeigt die Vielfalt der Tätigkeiten, die nach Nr. 2300 VV RVG abgegolten werden....mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Vergütung in den Fällen des § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 81 Seit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG[85] ist § 48 Abs. 3 im Text geändert. Es heißt nun, dass sich die Beiordnung in einer Ehesache auf "alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten" erstreckt. Dies gilt "im Fall des Abschlusses eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 des VV". Damit ist – jedenfalls für den Fall des Zustandekommens eines Mehrvergleichs i...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) § 58 Abs. 1, 2 RVG und die Anrechnung

aa) Beratungshilfegebühren, Zahlungen gem. § 9 BerHG Rz. 115 Die Gebühr gem. Nr. 2500 VV RVG wird nicht angerechnet, die Gebühren gem. Nrn. 2501, 2503 VV RVG werden entsprechend der jeweiligen Regelung angerechnet. Nach h.M. werden diese Gebühren nicht zuerst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der VKH-Vergütung angerechnet, sondern unmittelbar auf die VKH...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / e) Anzeigepflicht, Fristsetzung, § 55 Abs. 6 RVG

aa) Mitteilungspflicht, § 55 Abs. 5 RVG Rz. 119 In jedem Fall muss der Anwalt sorgfältig darauf achten, alle erhaltenen Zahlungen im Vergütungsantrag mitzuteilen (§ 55 Abs. 5 S. 2 RVG). Spätere Zahlungen sind anzuzeigen (§ 55 Abs. 5 S. 3 RVG). Hierunter fallen auch Zahlungen, die er nicht für anrechenbar hält, deren Anrechenbarkeit aber nicht außerhalb jeder Diskussion steht....mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Gebühr gem. Nr. 2500 VV RVG: Beratungshilfegebühr, sog. Schutzgebühr

Rz. 15 Der Anwalt erhält vom Mandanten die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR. Die Gebühr schließt die evtl. Postpauschale und die Umsatzsteuer bereits ein (Anm. zu Nr. 2500 VV RVG).mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Der Mehrvergleich außerhalb § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 93 Mehrvergleiche werden auch außerhalb der Reichweite von § 48 Abs. 3 RVG abgeschlossen. Wird z.B. im Ehescheidungsverfahren der Trennungsunterhalt vergleichsweise geregelt, ist das ein Vertrag i.S.d. § 48 Abs. 3 RVG. Die Vergütung der Anwaltsgebühren erfolgt ohne ausdrücklichen Antrag und ohne Bewilligung. Wird dagegen im Verfahren über den Trennungsunterhalt der nache...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Vergütungsvereinbarungen, § 3a Abs. 3 RVG

Rz. 112 Zur Vergütungsvereinbarung gilt § 3a Abs. 3 RVG. Eine Vergütungsvereinbarung ist nichtig, wenn eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Wenn eine Vergütung vereinbart wird, die nicht höher ist als die gesetzliche Vergütung, ist die Vereinbarung gültig. Die "gesetzliche Vergütung" kann nur das bedeuten, was sie sonst auch bedeutet, nämlich die Gebühr...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 3. Vorschüsse, Zahlungen, sonstige Leistungen des Mandanten; Vergütungsvereinbarungen, Anrechnung (§ 58 Abs. 2 RVG)

a) Vorschüsse, Zahlungen, sonstige Leistungen des Mandanten Rz. 111 § 16 Abs. 2 BORA lautet: Zitat "Der Rechtsanwalt darf nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe von seinem Mandanten oder Dritten Zahlungen oder Leistungen nur annehmen, die freiwillig und in Kenntnis der Tatsache gegeben werden, dass der Mandant oder der Dritte zu eine...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / A. Die Beratungshilfe, § 44 RVG, Nrn. 2500, 2501, 2503, 2508 VV RVG

I. Der Mandant und die Staatskasse 1. Die Bewilligung der Beratungshilfe Rz. 1 Die Gebühren, die dem anwaltlichen Vertreter im Rahmen der Beratungshilfe zustehen, fallen geringer aus als die Vergütung des Anwalts nach den entsprechenden Gebührensätzen des RVG. Abhängig ist die Bewilligung der Beratungshilfe unter anderem von der wirtschaftlichen Situation des Mandanten (Bedürf...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Anrechnung, Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG

aa) Anrechnungsfälle Rz. 23 Die Beratungshilfegebühr ("Schutzgebühr") gem. Nr. 2500 VV RVG wird nicht angerechnet. Die Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV RVG) wird gem. Anm. Abs. 2 auf Geschäfts- und Verfahrensgebühren vollständig angerechnet, auch auf eine Gebühr gem. Nr. 2503 VV RVG; die Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV RVG) wird gem. Anm. Abs. 2 S. 1 auf die Verfahrensgebühr zur Häl...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Geltungsbereich des § 48 Abs. 3 S. 2 RVG

Rz. 74 Der Katalog der betroffenen Gegenstände ist abschließend.[79] Nicht genannt sind insbesondere Versorgungsausgleich und Vermögenssorge sowie Kindesherausgabe. Der Versorgungsausgleich ist gem. § 149 FamFG ohnehin von der Verfahrenskostenhilfe umfasst und brauchte also nicht erwähnt werden; die Vermögenssorge ist selten von der Personensorge getrennt. Für die Herausgabe...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Sperre von Gebühren gem. Tabelle zu § 13 RVG, die vor der Beiordnung entstanden sind

Rz. 107 Wenn das Mandat von Anfang an lautet, dass ein Verfahren in Verfahrenskostenhilfe geführt werden soll, entstehen für den Anwalt zwar die Gebühren gem. Tabelle § 13 RVG, sie unterliegen aber der Sperre.[131] Es kommt aber vor, dass sich die Notwendigkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen erst im Laufe des Verfahrens ergibt. Bis zur Beiordnung sind dann schon Gebühre...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Sperre von Gebühren gem. § 13 RVG, die ab Beiordnung entstehen, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG

Rz. 106 Der Vergütungsanspruch gegen den Mandanten gem. Tabelle zu § 13 RVG kann aber nicht geltend gemacht werden, solange die Bewilligung (nicht: die Beiordnung!)[130] besteht, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG. Nur und erst wenn die Bewilligung aufgehoben ist (§ 124 ZPO), darf der Anwalt seine Gebühren, soweit sie nicht schon von der Staatskasse...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Die Einigungsgebühr, Nr. 1004 VV RVG

Rz. 12 Die Einigungsgebühr im Beschwerdeverfahren beträgt 1,3. Gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 1004 VV RVG gilt dies auch für die Beschwerde und Rechtsbeschwerde in Familiensachen gegen Endentscheidungen. Die Vorschriften für Einigungen in Kindschaftssachen gelten auch in der 2. Instanz (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV RVG i.V.m. Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV RVG). Für nicht anhängige Sache...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Die einzelnen Gebühren

aa) Gebühren im (hier) anhängigen Verfahren Rz. 91 Ist Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren bewilligt, erstattet die Staatskasse im Rahmen dieser Bewilligung die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und ggf. Einigungsgebühr. Es kommt weder für die Terminsgebühr noch für die Einigungsgebühr darauf an, ob der Tatbestand dieser Gebühren vor Gericht oder außerhalb des Gerichts verw...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Die Abänderung/Aufhebung der Bewilligung

aa) Antrag auf Herabsetzung der Raten Rz. 57 Der Wert eines solchen Abänderungsverfahrens – wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der bedürftigen Partei – bestimmt sich nach dem Interesse der Abänderung, wobei maßgebend der Betrag ist, der sich aus dem verlangten Minderungsbetrag einerseits, der Anzahl der noch zu bezahlenden Monatsraten andererseits berech...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / d) Festsetzung der Vergütung nach billigem Ermessen, § 4 Abs. 3 RVG

Rz. 25 § 4 Abs. 3 RVG ist gleichfalls nicht ausgeschlossen.mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / III. Der Gebührenrahmen gem. § 14 RVG und die Kappungsgrenze gem. Anm. zu Nr. 2300 VV RVG

1. Allgemeines Rz. 31 Der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV RVG ist außerordentlich weit: 0,5 bis 2,5. Dieser Rahmen wird gem. § 14 RVG ausgefüllt. Im Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr sind Besprechungen eingeschlossen. Die Untergrenze des Gebührenrahmens kommt nur bei "denkbar einfacher außergerichtlicher Anwaltstätigkeit in Betracht". Die Höchstgebühr von 2,5 ist gerechtferti...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 2. Mehrere Aufträge nacheinander – eine oder mehrere Angelegenheiten im Vertretungsmandat: § 15 Abs. 5 RVG

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Abgrenzung zu Nrn. 2300, 3100 VV RVG

Rz. 7 Ob ein Mandat nach § 34 RVG oder ein Mandat nach Nr. 2300 oder Nr. 3100 VV RVG vorliegt, hängt von dem Auftrag des Mandanten ab. Rz. 8 Die Abgrenzung zum Prozessmandat (Nrn. 3100 f. VV RVG) dürfte keine Probleme bereiten. Erteilt jemand z.B. den Auftrag, Scheidungsantrag einzureichen, wird ihm die Auskunft gegeben, dass er noch nicht lange genug getrennt gelebt hat, und...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / IV. Das einfache Schreiben, Nr. 2301 VV RVG

Rz. 42 Die Geschäftsgebühr wird auf 0,3 gekürzt, wenn nicht nur das Schreiben "einfacher Art"[42] war, weil es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthielt (Anm. zu Nr. 2301 VV RVG), sondern sich darüber hinaus der Auftrag auch auf ein solches einfaches Schreiben beschränkt hat. In Nr. 2301 VV RVG (und ebenso in Nr. 3404 VV RV...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 2. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags, Vorb. 2.3 Abs. 3 VV RVG

Rz. 7 Der zweite Teil des Gebührentatbestandes betrifft die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Unter "Mitwirkung" ist jede Tätigkeit des Anwalts zu verstehen: Das Entwerfen des Vertrags im Ganzen oder in Teilen; die Überprüfung und Bearbeitung von Entwürfen im Ganzen oder in Teilen, die die Gegenseite vorgelegt hat; Verhandlungen mit der Gegenseite; bloße Unterstü...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / h) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, Nrn. 2100, 2101 VV RVG

Rz. 18 Wenn der Anwalt bereits in 1. Instanz tätig war und Aussicht eines Rechtsmittels prüft (wobei es für Nrn. 2100 f. VV RVG nicht darauf ankommt, ob es sich um das Rechtsmittel des Mandanten oder das gegnerische Rechtsmittel handelt) verdient er die Gebühren Nrn. 2100, 2101 VV RVG. Streitig ist, ob es eines ausdrücklichen Auftrags dafür bedarf oder ob die Gebühr auch ver...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / I. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG: Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts

Rz. 41 Ermittlung der Gebühr: Die Beratungstätigkeit des Anwalts ist Dienstvertrag, so dass § 612 Abs. 2 BGB anzuwenden ist, oder Werkvertrag, so dass § 632 Abs. 2 BGB in Betracht kommt. Eine "Taxe" besteht nicht, weil die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die eine "Taxe" sein könnten, eben gestrichen wurden.[20] "übliche Vergütung" ist, was "am gleichen Ort in gleichen...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / aa) Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG: vorzeitiges Ende

Rz. 6 Endet das Mandat vorzeitig (durch Erfüllung, Einigung, Mandatskündigung) wird die Gebühr in den meisten Fällen, aber nicht immer, ermäßigt. Die Gebührenermäßigung greift nur ein, wenn sie vom Gesetz ausdrücklich angeordnet ist. Es ist dann jeweils angegeben, bis zu welcher Einzelhandlung von einer vorzeitigen Erledigung gesprochen wird. Der wichtigste Fall ist Nr. 3101...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 3. Eine Angelegenheit – zwei Gegenstände – verschiedene Gebührensätze, § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 30 Beispiel Der Anwalt ist von seiner Mandantin beauftragt, den getrennt lebenden Ehemann wegen des Kindesunterhalts (600,00 EUR monatlich) anzuschreiben und einen Vollstreckungstitel zu fordern. Er ist weiter beauftragt, einen Getrenntlebensunterhalt von 1.000,00 EUR monatlich geltend zu machen. Der Kindesunterhalt kann mit einem Brief erledigt werden, während sich im T...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 4. Die Teilverfahrenskostenhilfe

a) Der Rechtsstreit wird in voller Höhe durchgeführt, obwohl die Verfahrenskostenhilfe nur teilweise bewilligt wurde Rz. 121 Es kommt vor, dass das Gericht dem Kläger Verfahrenskostenhilfe nur für einen Teil des Anspruchs[148] bewilligt, weil die Erfolgsaussicht für den übersteigenden Teil verneint wird. Es kommt weiter vor, dass in diesen Fällen der Mandant darauf besteht, a...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / II. Der Mandant und der beigeordnete Anwalt

1. Das Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren, § 118 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG a) Gebühren und Werte im Verfahren gem. § 118 ZPO Rz. 101 Für das Verfahren wird die 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3335 VV RVG) und die 1,2 Terminsgebühr (Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 2 VV RVG) i.V.m. Vorb. 3.3.6 VV RVG, jeweils begrenzt auf den entsprechenden Gebührensatz im Haupts...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 2. Der Anspruch gegen den Mandanten

a) Bestehender Anspruch Rz. 105 Der Anwalt verdient alle Gebühren gem. RVG und zwar gem. Tabelle zu § 13 RVG ("Reichenrecht"). b) Sperre von Gebühren gem. § 13 RVG, die ab Beiordnung entstehen, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG Rz. 106 Der Vergütungsanspruch gegen den Mandanten gem. Tabelle zu § 13 RVG kann aber nicht geltend gemacht werden, solange die Bew...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 2. Auslegung des § 34 Abs. 1 S. 3 RVG

Rz. 45 Die Bestimmung lautet: "Ist… der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250,00 EUR; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190,00 EUR". Die Limitierung auf 250,00 EUR bzw. 190,00 EUR wird ganz allgemein als dopp...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / b) Hinweispflicht, § 3a RVG

Rz. 23 Ein Kostenerstattungshinweis nach § 3a Abs. 1 S. 3 RVG ist in Satz 4 nicht suspendiert worden, ist aber auch nicht notwendig.[13]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Der Rechtsstreit wird nur über den Teil geführt, für den die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde

Rz. 123 Von Teilverfahrenskostenhilfe wird aber auch gesprochen, wenn die Verfahrenskostenhilfe nur teilweise bewilligt wird und der Rechtsstreit nur über diesen Teil geführt wird. In diesem Fall entstehen bezüglich der im VKH-Bewilligungsverfahren angefallenen Gebühren vergleichbare Probleme. Rz. 124 Beispiel Es geht um das VKH-Bewilligungsverfahren über 10.000,00 EUR; die V...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / B. Abgrenzung § 23 Abs. 1 von Abs. 3 RVG

Rz. 2 § 23 Abs. 3 RVG betrifft Fälle, in denen ein gerichtliches Verfahren nicht nur nicht stattfindet und nicht gewünscht ist, sondern nicht möglich ist. Beispiel Der Mandant möchte sich verheiraten und will einen Ehevertrag abschließen, in welchem der nacheheliche Unterhalt, das Güterrecht und der Versorgungsausgleich behandelt werden sollen. Dabei stellen sich folgende Frag...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 3. Gebührenvereinbarung gem. § 34 RVG und Nebenkosten

Rz. 26 Die Vereinbarung nach § 34 RVG betrifft die Gebühren ("Gebührenvereinbarung"), nicht also die Auslagen (Nr. 7000 VV RVG). Dies gilt jedenfalls, wenn die Vereinbarung nichts anderes ergibt.[15] Das Gleiche gilt für die Umsatzsteuer (Nr. 7002 VV RVG): Auch sie ist, wenn der Vertrag nichts anderes ergibt, in der vereinbarten Gebühr nicht enthalten, kann also extra verlan...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Näheres zum Umfang der Zahlungspflicht des Staates

(1) Gegenstände Rz. 82 Die Zahlungsverpflichtung gem. § 48 Abs. 3 RVG umfasst nur die Einigung über Gegenstände, die von § 48 Abs. 3 RVG erfasst sind. Erstreckt sich die Einigung auf nicht erfasste Gegenstände, ist hieraus keine Zahlung aus der Staatskasse zu leisten, wenn nicht die Erstreckung der Beiordnung und Bewilligung erfolgreich beantragt wurde. Der Anspruch auf Vergü...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (6) Außergerichtliche Einigung

Rz. 87 Unbestritten ist, dass der Einigungsvertrag vor Gericht oder auch außerhalb geschlossen werden kann. In beiden Fällen kann die Erstattung der VKH-Gebühren aus der Staatskasse verlangt werden.[91]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / IV. Die Hinweise des Anwalts an den Mandanten

1. Gem. §§ 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG a) Inhalt der Hinweise Rz. 37 Hinweise Die Hinweise, die der Gesetzgeber gleich zweimal erwähnt und die "bei" (also "vor") der Mandatsübernahme (nachweislich) erteilt sein müssen, sind:mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 2. Abläufe in der Praxis

a) Die vorherige Antragstellung Rz. 4 Der Mandant legt den bereits eingeholten Berechtigungsschein bei Beginn der ersten Inanspruchnahme des Anwalts vor, der dann, wenn er nach Ende der Tätigkeit gegenüber der Staatskasse abrechnet, dieses Papier mit einreicht. b) Die nachträgliche Antragstellung Rz. 5 Der Mandant kommt ohne den Schein zum Anwalt. Es wird nachträglich die Berat...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / I. Der Mandant und die Staatskasse

1. Die Bewilligung der Beratungshilfe Rz. 1 Die Gebühren, die dem anwaltlichen Vertreter im Rahmen der Beratungshilfe zustehen, fallen geringer aus als die Vergütung des Anwalts nach den entsprechenden Gebührensätzen des RVG. Abhängig ist die Bewilligung der Beratungshilfe unter anderem von der wirtschaftlichen Situation des Mandanten (Bedürftigkeit). Deshalb verwendete man f...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 4. Abgrenzungsfragen

a) Der Mandant kommt und legt den Berechtigungsschein auf den Tisch Rz. 30 Dieser Fall ist der problemlose Regelfall: Die Beratungshilfe wird als Beratung oder Vertretung ausgeführt und der Anwalt rechnet ab und reicht die Abrechnung zusammen mit dem Berechtigungsschein beim Amtsgericht – Familiengericht – ein. Rz. 31 Es gibt aber eine Vielzahl anderer Abläufe, die durchwegs m...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 1. Gem. §§ 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG

a) Inhalt der Hinweise Rz. 37 Hinweise Die Hinweise, die der Gesetzgeber gleich zweimal erwähnt und die "bei" (also "vor") der Mandatsübernahme (nachweislich) erteilt sein müssen, sind:mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (1) Gegenstände

Rz. 82 Die Zahlungsverpflichtung gem. § 48 Abs. 3 RVG umfasst nur die Einigung über Gegenstände, die von § 48 Abs. 3 RVG erfasst sind. Erstreckt sich die Einigung auf nicht erfasste Gegenstände, ist hieraus keine Zahlung aus der Staatskasse zu leisten, wenn nicht die Erstreckung der Beiordnung und Bewilligung erfolgreich beantragt wurde. Der Anspruch auf Vergütung ist dann s...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / I. Die Einigungsgebühr, Nrn. 1000 ff. VV RVG

1. Die Merkmale der Einigung i.S.d. Nrn. 1000 ff. VV RVG Rz. 3 Die Einigung setzt voraus:mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / VI. Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG

Rz. 47 Bei der Geschäftsgebühr sind – im Gegensatz zur Beratungsgebühr – Auslagen i.S.d. Nr. 7002 VV RVG typischerweise entstanden.mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / b) Die gekürzte Verfahrensgebühr, Nr. 3101 VV RVG

aa) Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG: vorzeitiges Ende Rz. 6 Endet das Mandat vorzeitig (durch Erfüllung, Einigung, Mandatskündigung) wird die Gebühr in den meisten Fällen, aber nicht immer, ermäßigt. Die Gebührenermäßigung greift nur ein, wenn sie vom Gesetz ausdrücklich angeordnet ist. Es ist dann jeweils angegeben, bis zu welcher Einzelhandlung von einer vorzeitigen Erledigung gespro...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 3. Insbesondere: Das erste Beratungsgespräch, § 34 Abs. 1 S. 3 RVG

a) Das "Gespräch" Rz. 46 Es handelt sich um ein "Gespräch", die Beratung muss also mündlich oder telefonisch erfolgen, nicht schriftlich. Die schriftliche Zusammenfassung des Gesprächsergebnisses geht nicht über "Beratung", wohl aber über dieses erste Beratungs"gespräch" hinaus.[32] Ein entsprechender Hinweis an den Mandanten, der das Gespräch noch schriftlich zusammengefasst...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 1. Begriff und Voraussetzungen der Bewilligung und Beiordnung

a) Begriff der Bewilligung und Beiordnung Rz. 43 Bewilligung und Beiordnung stehen meist im gleichen Beschluss, sind aber sorgfältig auseinander zu halten. Die Voraussetzungen der Bewilligung sind in §§ 114 bis 127 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG geregelt. § 122 ZPO regelt die Wirkungen der Bewilligung, § 121 ZPO bzw. § 78 FamFG besagen, wann ein Anwalt beigeordnet ...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 4. Die Einigungsgebühr – eine Erfolgsgebühr, Nr. 1000 Abs. 3 VV RVG

Rz. 24 Die Scheidungsvereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Ehe geschieden wird. War die Vereinbarung abgeschlossen, kommt es aber nicht zur Scheidung, ist die Bedingung nicht eingetreten und die Einigungsgebühr nicht angefallen.[46] Gleiches gilt für den Fall des – vorher vereinbarten – Widerrufs. Damit entsteht die Einigungsgebühr erst dann, wenn d...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Auslagen, insbesondere Reisekosten des Anwalts

(1) Auslagenerstattung allgemein Rz. 96 Die Staatskasse erstattet auch Auslagen, für die der Anwalt im Reichenrecht von seinem Auftraggeber gem. §§ 670, 675 BGB ohne weitere Vereinbarung Ersatz verlangen könnte. Voraussetzung ist, dass die Auslagen notwendig i.S.d. § 91 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 80 FamFG sind. Es muss auch sachgerecht sein, dass gerade der Anwalt die Ausgaben...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 4. Die Vergütung des beigeordneten Anwalts

a) Vergütung – weitere Vergütung Rz. 90 Der Anwalt erhält die Vergütung nach der Tabelle zu § 49 RVG und die weitere Vergütung im Sinne einer Aufstockung auf die Gebühren gem. § 13 RVG nach § 50 RVG. Die Verfahrenskostenhilfegebühren entsprechen den Gebühren des § 13 RVG bis zu einem Verfahrenswert von 4.000,00 EUR, bleiben dann deutlich hinter diesen Gebühren zurück und stei...mehr