Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Laufende Gesetzgebungsverfahren

Rz. 602 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 (vgl. BGBl. I 2016, 396) wurde in die handelsrechtliche Rechnungslegung eine neue Diskontierungsregel bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre) mit In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Bergschäden

Schrifttum: Kulla, Rückstellungen für Bergbauwagnisse, DB 1977, 1281; Barke, Rückstellungen für Bergschäden, Gruben- u Schachtversatz nach aktienrechtlichen u steuerrechtlichen Grundsätzen, Beil DB 4/1978; Emmerich, Zur Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen von Bergschäden, Gruben- u Schachtversatzauswirkungen, DB 1978, 2133; Bordewin, Rückstellungen für Grubenversatz u Sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übergang vom Vermögensvergleich zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 2272 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In diesem Fall kann grundsätzlich ebenso wenig auf eine Anpassung des laufenden Gewinns durch Vornahme von Zu- und Abschlägen verzichtet werden wie im umgekehrten Fall. Gewillkürtes BV gilt allein durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht als entnommen (§ 4 Abs 1 S 3 EStG). Diese gesetzliche Bestimmung dürfte nur noch deklaratorische...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Besonderheiten bestimmter Versicherungszweige

1. Transportversicherung Rz. 61 [Autor/Zitation] In einzelnen Versicherungsarten und -unterarten der Transportversicherung bereiten sowohl die Berechnung der BÜ wie auch der Ansatz der Schadenrückstellung häufig Schwierigkeiten, da der Zeitraum, für den die Transportversicherung abgeschlossen wird, nicht von vornherein feststeht. Hinsichtlich der Näherungs- bzw. Vereinfachungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur stillen Vorsorgereserven nach § 340f dürfen offene Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340g in unbegrenzter Höhe gebildet werden. Sie sind als Sonderposten auf der Passivseite als Nr. 11 "Fonds für allgemeine Bankrisiken" (Formblatt 1 der RechKredV) gesondert auszuweisen und unterliegen keinen qualitativen oder quantitati...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gerichtshängige Verpflichtungen, Prozesskostenrisiko

Schrifttum: Osterloh-Konrad, Rückstellungen für Prozessrisiken in HBu StB, DStR 2003, 1631 u 1675. Rn. 888k Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Für die Risiken aus einem Zivilprozess wegen Prozesskosten und -zinsen sind mit Beginn der Gerichtshängigkeit Rückstellungen zu bilden. Die einem Prozess von Natur aus anhaftende Unsicherheit genügt dem BFH zufolge zur Konkretisierung einer sol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ausgleichsanspruch

Vgl § 89b HGB. Aufwendungen für einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB können erst im Zeitpunkt der Entstehung, dh nach Beendigung des Vertragsverhältnisses als BA geltend gemacht werden. Rückstellungen sind nicht zulässig (BFH BStBl II 1983, 375; BFH BFH/NV 1999, 1076).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bestimmung der bedeutsamsten Risiken und typische Sachverhalte

Rz. 516 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer wählen besonders wichtige Prüfungssachverhalte für ihre Berichterstattung im Bestätigungsvermerk nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen aus. Bei dieser Auswahl gehen sie schrittweise vor. Auswahlgrundlage bilden in Schritt 1 alle Sachverhalte, die Abschlussprüfer mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben. In Schritt 2 sel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lc) Bilanzansatz

lca) Buchwertunterschiede (§ 274 Abs 1 S 1 u 2 HGB nF) Rn. 909 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Bezüglich der Buchwertunterschiede als Grundlage der Steuerlatenzierung ist dabei zu differenzieren zwischenmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Zu zahlende Ertragsteuer (Abs. 2 Nr. 5 iVm. Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Anzugeben nach Abs. 2 Nr. 5 sind die für den Berichtszeitraum zu zahlenden Ertragsteuern (Basisangabe, s. BR-Drucks. 20/5653, 57). Konkretisiert wird die Angabe der Erträge im Berichtszeitraum durch Abs. 3 Nr. 3. Die zu zahlenden Ertragsteuern sollen danach dem laufenden Steueraufwand auf zu versteuernde Gewinne oder Verluste des Berichtszeitraums ents...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ellenbürger, Die versicherungstechnischen Posten des Jahresabschlusses der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, in IDW (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungsunternehmen, 5. Aufl. 2011, 334; Rohlfs/Glößner, Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, in Diehl (Hrsg.), Versicherungsunternehmensrecht, 2020; Boetius/Boetius/Kölschbach, Handbuch der vers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Verpflichtungen im Gefolge künftiger Einnahmen o Gewinne (§ 5 Abs 2a EStG)

Schrifttum: Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Ra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rn. 2075 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vorschrift des § 4 Abs 5b EStG wurde aufgrund des UntStRefG 2008 (BGBl I 2007, 1912) eingefügt. Sie sieht die Abschaffung des Abzugs der GewSt als BA vor. Sie stellt eine Sonderregelung zu § 4 Abs 4 EStG dar. Als Gewinnermittlungsvorschrift ist sie auch von den StPfl zu beachten, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs 1, 5 EStG ermitteln (BT-D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Altlastenbeseitigung, Umweltschutz

Schrifttum: Eilers, Rückstellungen für Altlasten, DStR 1991, 101; Fluck, Rückstellungsbildung für Altlasten und Immissionsschutzrecht, BB 1991, 176; Herzig/Köster, Die Rückstellungsrelevanz des neuen UmwelthaftungsG, DB 1991, 53; Bartels, Rückstellungen für öff-rechtliche Umweltschutzverpflichtungen bei Altlastenfällen, BB 1992, 1095; Stellungnahme des IDW, WPg 1992, 326; Kühnber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Geib/Ellenbürger/Kölschbach, Ausgewählte Fragen zur EG-Versicherungsbilanzrichtlinie (VersBiRiLi) (Teil I), WPg 1992, 177; Perlet, Zur Umsetzung der Versicherungsbilanzrichtlinie in deutsches Recht, FS Moxter, 1994, 833; Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2011; Rockel/Helten/Ott/Sauer, Versicherungsbilanzen, 2012, Sell/Grund, Zu den Vorschriften über die Rechnungslegung und ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Beitragsüberträge (Abs. 2 Nr. 1)

1. Bilanzrechtliche Einordnung Rz. 42 [Autor/Zitation] Der Beitrag für den Versicherungsvertrag ist die Gegenleistung des Versicherungsnehmers für die zeitraumbezogene Gewährung des Versicherungsschutzes durch das Versicherungsunternehmen. Dieser Zeitraum deckt sich häufig nicht mit dem GJ des Versicherungsunternehmens, wodurch sich die Notwendigkeit ergibt, die auf die Zeit n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Erleichterungen für mittelgroße Genossenschaften

Rz. 27 [Autor/Zitation] Mittelgroße Genossenschaften dürfen die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße KapGes. bei der Offenlegung ( § 327) entsprechend anwenden. Das bedeutet, dass der Vorstand die Bilanz nur in der für kleine Genossenschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 iVm. § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgeschriebenen Form der das Unternehmensregister führenden Stelle ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Latente Ausfallrisiken – Pauschalwertberichtigungen

Rz. 113 [Autor/Zitation] Während akute Ausfallrisiken das konkrete Kreditausfallrisiko beschreiben, das sich daraus ergibt, dass der einzelne Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist seinen Kapitaldienst (bestehend aus Zins- und Tilgungsleistung) fristgerecht und vollständig zu bedienen, umfasst das latente Ausfallrisiko die Kreditausfallrisiken, die zum Bilanzstichtag zwar no...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übergang von der Überschussrechnung zum Vermögensvergleich

Rn. 2269 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Voraussetzung ist, dass der Gewinn – zu Recht oder zu Unrecht – tatsächlich nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt wurde. Zu Beginn des ersten Wj mit Bestandsvergleich ist eine Anfangsbilanz in Form einer Übergangsbilanz aufzustellen, in der das bisherige BV und die Schulden aufgenommen werden (BFH BFH/NV 2006, 276; vgl auch Schoor, StuB 2007, 221,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ermittlung der Beitragsüberträge

a) Grundlagen der Ermittlung Rz. 46 [Autor/Zitation] Maßstab für die Berechnung der BÜ ist die zeitraumbezogene Verteilung der Leistung auf das GJ sowie nachfolgende Rechnungsperioden. Im Regelfall kann dabei von einem gleichbleibenden Risikoverlauf während des Versicherungszeitraums ausgegangen werden, dh., dass der Beitrag zeitproportional auf den Zeitraum verteilt werden ka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Aufwandsrückstellungen

Schrifttum: Kussmaul, Berechtigung u Hauptanwendungsbereiche der Aufwandsrückstellungen, DStR 1987, 675; Kupsch, Neuere Entwicklungen bei der Bilanzierung u Bewertung von Rückstellungen, DB 1989, 53; Dietrich, Aufwandsrückstellungen – Möglichkeiten u Grenzen der Bilanzpolitik, WPg 1991, 225, 264. Verwaltungsanweisungen: R 5.7 Abs 1 EStR 2012. Rn. 904 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Es ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Versicherungsunternehmen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Für den JA von Versicherungsunternehmen sieht die VO über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV; vgl. Rz. 30) in § 2 Abs. 1 vier verschiedene Formblätter vor, die an Stelle der §§ 266, 275 anzuwenden sind: Formblatt 1 für die Bilanz, Formblatt 2 für die GuV von Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen und Rückversicherungsunterne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Latente Steuern

Schrifttum: Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274. la) Regelungsinhalt Rn. 905 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die (handelsrechtliche) Steuerlatenzierung wurde durch das BilMoG in § 274 HGB nF auf völlig neue Füße gestellt. Dieser Paragraf des HGB ist Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschrift für einen Nicht-Vermögensgegenstand und eine Nicht-Schuld. Regelungen z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Welzel ua., Kommentar zur Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen, Band I, 1991 (zitiert: "KoRVU"); Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungsunternehmen, Rechnungslegung und Prüfung in der Versicherungswirtschaft, 2018; Dreher, Versicherungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lce) Ansatzpflicht u -wahlrecht

Rn. 911d Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Bei einem Überhang passiver Latenzen – in der Praxis eher die Ausnahme – besteht eine Ansatzpflicht für die Steuerlatenzen, umgekehrt bei einem Überhang der Aktivlatenzen; diesbezüglich besteht ein Ansatzwahlrecht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f und § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653; Geberth/Höhn, Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen, DB 2013, 1192; Günkel, Übergang von steuerlich beschränkt passivierungsfähigen Verpflichtungen beim Unternehmenskauf, BB 2013, 1001; Prinz, Drohend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Private Krankenversicherung

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dient zum Ausgleich des grds. mit dem Alter steigenden Leistungsbedarfs der versicherten Personen. Da bedingungsgemäß eine Erhöhung der Beiträge während der Vertragslaufzeit wegen zunehmenden Alters der versicherten Person ausgeschlossen ist, wird ein über ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechnungsgrundlagen

1. Umfang der Rechnungsgrundlagen Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen sind der Sammelbegriff für alle versicherungsmathematischen Annahmen und umfassen sämtliche Größen, die einen Einfluss auf die Leistungspflicht haben (IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungsunternehmen, 2018, Kap. B Rz. 20). Die Rechnungsgrundlagen in der Lebensversicherung sind der Rechnungszins...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Unvollständige bzw. verschwiegene relevante Angaben

Rz. 138 [Autor/Zitation] Grundsätzlich sind unvollständige bzw. verschwiegene Angaben, zB die Nichtpassivierung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie wesentliche Angaben im Anhang und Lagebericht, im Sinne eines positiven täuschenden Tuns tatbestandsmäßig, weil diese idR zu einer unrichtigen Wiedergabe oder ggf. Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. führen (Waß...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang der besonderen Deckung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Zuordnung von Geschäften zum Bestand der besonderen Deckung kann zu einer Nettoertragsrealisierung führen, weshalb hier auch zur Wahrung des Gläubigerschutzes das Vorsichtsprinzip besonders zu beachten ist (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 435). Rz. 13 [Autor/Zitation] Entsprechend dem Gesetzeswortlaut können auf fremde Währung lautend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Aufsichtsrechtliche Vorschriften über die Zuweisung bestimmter Kapitalerträge

1. Direktgutschrift in der Krankenversicherung Rz. 30 [Autor/Zitation] In der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und freiwilligen Pflegekrankenversicherung haben die Versicherungsunternehmen den Versicherten den Überzins gem. § 150 Abs. 1 VAG gutzuschreiben. Rz. 31 [Autor/Zitation] Nähere Regelungen zur Ermittlung des Überzinses enthält § 19 KVAV. Der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einklang mit dem Jahresabschluss

Rz. 690 [Autor/Zitation] Der Lagebericht ist daraufhin zu prüfen, ob er mit dem JA in Einklang steht. Diese Prüfung kann sich nur auf Aussagen des Lageberichts beziehen, die sich auch im JA widerspiegeln. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Aussagen über den Geschäftsverlauf und die Lage nach § 289 Abs. 1, aber auch einzelne Angaben nach § 289 Abs. 2 können hierunter fal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 341h wurde auf der Grundlage des nach Art. 62 iVm. Art. 30 der Richtlinie des Rates über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen (VU) v. 19.12.1991 (RL 91/674/EWG; "Versicherungsbilanzrichtlinie" – VersBiRiLi) ausgeübten Mitgliedstaatenwahlrechts im deutschen Handelsrecht kodifiziert. Hierbei wurden die in § 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Sachanlagen und Vorräte

Rz. 24 [Autor/Zitation] Gemäß § 18 Abs. 1 RechVersV sind technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Anlagen im Bau unter den Sachanlagen auszuweisen. Dabei umfassen die Anlagen im Bau alle bis zum Bilanzstichtag getätigten Investitionen, die auf die Herstellung des Anlagegegenstands abzielen. Sie werden gem. § 341b Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufstockung zur dauernden Erfüllbarkeit

Rz. 130 [Autor/Zitation] Wie oben dargestellt werden die besonderen Näherungsverfahren des § 27 RechVersV eingesetzt, um eine Schätzung zu ersetzen. Der Betrag, der nach den § 27 Abs. 2 und 3 RechVersV gebildeten Rückstellungen zu bilden ist, ist erforderlichenfalls soweit aufzustocken, dass er zur Erfüllung derzeitiger und künftiger Verpflichtungen ausreicht (§ 27 Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.1 Bilanzielle Behandlung des echten Factorings nach HGB

Rz. 31 Die Literaturmeinung zur Bilanzierung des echten Factorings ist eindeutig. Rechtlich wird das echte Factoring als Kauf eingestuft. Dabei ist entscheidend, dass der Kaufpreis endgültig beim Anschlusskunden verbleibt.[1] Durch die Übernahme der Delkrederefunktion durch den Factor trägt dieser das Bonitätsrisiko. Unabhängig davon, ob die abgetretene Forderung bevorschuss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340c enthält Vorschriften zur GuV sowie zum Anhang für Institute. § 340c Abs. 1 regelt, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge einschließlich Zu- und Abschreibungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und dem Handel mit Edelmetallen sowie die Aufwendungen bzw. Erträge aus der Bildung und Auflösung von Rückstellungen für diese Ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erläuterungen zu Zinsanteilen im Handelsbestand gem. § 340c

Rz. 135 [Autor/Zitation] Als Ertrag oder Aufwand des Handelsbestands ist gem. § 340c Abs. 1 (vgl. § 340c Rz. 10 ff.) der Unterschiedsbetrag aller Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und dem Handel mit Edelmetallen sowie der zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen auszuweisen. In die Verrechnung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Transportversicherung

Rz. 61 [Autor/Zitation] In einzelnen Versicherungsarten und -unterarten der Transportversicherung bereiten sowohl die Berechnung der BÜ wie auch der Ansatz der Schadenrückstellung häufig Schwierigkeiten, da der Zeitraum, für den die Transportversicherung abgeschlossen wird, nicht von vornherein feststeht. Hinsichtlich der Näherungs- bzw. Vereinfachungsverfahren vgl. Rz. 123 (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / la) Regelungsinhalt

Rn. 905 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die (handelsrechtliche) Steuerlatenzierung wurde durch das BilMoG in § 274 HGB nF auf völlig neue Füße gestellt. Dieser Paragraf des HGB ist Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschrift für einen Nicht-Vermögensgegenstand und eine Nicht-Schuld. Regelungen zum Bilanzansatz sind in Abs 1 enthalten:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Durchbrechung des Saldierungsverbots und Realisationsprinzips (Abs. 1)

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Gesetzeswortlaut des § 340c Abs. 1 entsprechend umfasst der Saldierungsbereich in der GuV alle Erträge und Aufwendungen aus Realisationsvorgängen ("Geschäften"), dh. die Veräußerung oder Beendigung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands, den Handel mit Edelmetallen sowie das aus der Zeitwertbewertung resultierende unrealisierte Ergebnis und etw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); Deutschen Aktuarvereinigung e.V., Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.V., "Prüfung der mittelfristigen Erfüllbarkeit der Verpflichtungen durch den Verantwortlichen Aktuar", 2017; Boetius/Boetius/Kölschbach, Handbuch der versicherung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 9 [Autor/Zitation] Deckungsrückstellungen sind für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft der Krankenversicherung zu bilden. § 341f betrifft neben der Leben- und Krankenversicherung auch Schaden-Unfallversicherer, sofern sie die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr betreiben. Rz. 10 [Au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Krankenversicherung

Rz. 64 [Autor/Zitation] Beitragsüberträge spielen in der Krankenversicherung keine große Rolle, da die Versicherungen üblicherweise mit einer monatlichen Zahlungsweise abgeschlossen werden. Für Sonderfälle, zB die Auslandsreisekrankenversicherung, sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen auf die Versicherungsdauer zu verteilen (IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcd) Verlust- u Zinsvorträge

Rn. 911c Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Eine Aktivlatenz ist auch auf Verlust- und Zinsvorträge zulässig, wenn deren steuerwirksame Verrechnung in den nächsten fünf Jahren zu erwarten ist. "Zu erwarten" bedeutet: Das Vorliegen von Verlustvorträgen etc allein genügt nicht. Es muss vielmehr eine realistische Chance zu deren Verrechnung bestehen. Eine solche ist dann nicht anzunehme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Grundsätze für die Bildung der Deckungs- und Alterungsrückstellung wurden im Zuge des VersRiLiG (BGBl. I 1994, 1377) im Jahr 1994 in das HGB integriert. Das VersRiLiG führte unter gleichzeitiger Aufhebung von § 56 VAG aF mit den §§ 341e–341h zusammenhängende Vorschriften über die Bilanzierung versicherungstechnischer Rückstellungen ein.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ld) Bewertung

Rn. 911e Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Die Steuerlatenzposten sind nicht abzuzinsen und (theoretisch) mit den Steuersätzen im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen bzw der Verlustverrechnung zu bewerten. Da die künftigen Steuersätze niemand prognostizieren kann, kommt es im Ergebnis zur Anwendung der am Bilanzstichtag gültigen oder wenigstens vom Gesetzgeber verabschiedeten, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Nominalwertprinzip

Rn. 398 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der JA ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB), die Berücksichtigung von Inflation kommt grds nicht in Betracht (BFH v 17.01.1980, IV R 156/77, BStBl II 1980, 434), es gilt das Prinzip der nominellen Kapitalerhaltung. Dieses drückt sich ua in der grds auf die nominellen AK/HK fixierte Bewertungsobergrenze von Vermögensgegenständen aus, die eine...mehr