Rz. 1090

Denkbar ist hier zunächst eine Nichtaktivierung, Teilaktivierung, Überaktivierung und Reaktivierung von Positionen in der Bilanz.[897]

 

Hinweis

Als Beispiel kann auf der Aktivseite die Nichtaktivierung durch Nichtinventarisierung des Warenbestandes oder periodenfalsche Inventarisierung genannt werden, sowie
die Nichtinventarisierung minderwertigen Materials oder durch Unterschlagung.
Unter Teilaktivierung sind in diesem Zusammenhang auch der Unterpreisansatz und die Unterbewertung zu verstehen.
Denkbar ist schließlich auch eine bilanzielle Reaktivierung durch Rückschleusung von Schwarzvermögen in das Unternehmen.
Auf der Passivseite können Eigenkapital, Rücklagen, Rückstellungen, Wertberichtigungen und Verbindlichkeiten fingiert oder überhöht sein.
Aber auch die Nichtpassivierung gehört zum Instrumentarium der Steuerhinterzieher und Unterhaltsschuldner und ist meist Folge von Schwarzgeschäften.
 

Beispiel

Der Kunde bringt Schwarzgelder für die Bezahlung des Lieferanten unter, während der Lieferant Schwarzgeld für sich schafft (klassisches OR-Geschäft).

Schließlich werden Repassivierungen dazu eingesetzt, vorher gebildete Schwarzgelder in den Unternehmenskreislauf durch fingierte Einlagen oder fingierte Kredite wieder einzuschleusen.

[897] Vgl. Kottke, a.a.O., S. 79 f.

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