Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lb) Konzeptionelle Grundlagen

Rn. 906 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die Steuerlatenzrechnung stellt bilanziell die zukünftigen Steuerbe- oder entlastungen aus Buchwertunterschieden zwischen Aktiv- und Passivposten der HB u StB dar. Diese können auf unterschiedlichen Ansätzen oder Bewertungen beruhen. Aus der Veränderung der bilanzierten Latenzen zwischen zwei Stichtagen ergibt sich korrespondierend ein Steue...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Pensionsfonds (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der versicherungsspezifischen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB wurde durch den im Zuge des Altersvermögensgesetzes (AVmG) v. 26.6.2001 eingefügten Abs. 4 auf Pensionsfonds erweitert (BGBl. I 2001, 1310). § 236 VAG definiert den Pensionsfonds als eine rechtsfähige Einrichtung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherungsgeschäft

Rz. 40 [Autor/Zitation] In der Lebensversicherung sind in der Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 RechVersV die gegenüber den Begünstigten bestehenden Verpflichtungen zu erfassen. Hierbei handelt es sich insbes. um die noch nicht abgewickelten vertraglichen Leistungen (Versicherungssumme, Deckungskapital) aus Abläufen, Todes- oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lca) Buchwertunterschiede (§ 274 Abs 1 S 1 u 2 HGB nF)

Rn. 909 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Bezüglich der Buchwertunterschiede als Grundlage der Steuerlatenzierung ist dabei zu differenzieren zwischenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ausgleichsverpflichtung gegenüber dem Handelsvertreter

Rn. 1095 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB war die Rückstellungsbildung in den 70er und 80er Jahren ein heiß umstrittenes Gebiet der Bilanzrechtslehre. Seit BFH BStBl II 1983, 375 ist hier weitgehend Ruhe eingekehrt. Tatsächlich betrifft dieses Thema einen kaum eindeutig zu entscheidenden Grenzfall der Bilanzierung von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

W. Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland u Europa 2005; Herzig, IAS/IFRS u steuerliche Gewinnermittlung WPg 2005, 211; U. Prinz, Maßgeblichkeit versus eigenständige StB, FS Raupach 2006, 270; Hennrichs, Neufassung der Maßgeblichkeit gem § 5 Abs 1 EStG nach dem BilMoG, Ubg 2009, 593, Scheffler, Maßgeblichkeit der HB für die StB, StuB 2009, 836; Strahl, Steuerliche Bezü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielkonflikt: Vorsichts- versus Leistungsfähigkeitsprinzip

Rn. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zweck steuerlicher Gewinnermittlung ist die Messung des "vollen"/"wirklichen" Gewinns als Indikator steuerlicher Leistungsfähigkeit (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen, insb gleichmäßigen Besteuerung (BFH v 02.03.1969, GrS 2/68, BStBl II 1969, 291; BFH v 21.10.1993, IV R 87/92, BStBl II 1994, 176; Weber-Grellet, Ste...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Pensionsrückstellungen

Rz. 119 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB müssen für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen aufgrund einer unmittelbaren Zusage keine Pensionsrückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB passiviert werden, wenn der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 1.1.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Rechtsanspruch nach dem 31.12...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechnungslegungsvorschriften für Krankenversicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 23 [Autor/Zitation] § 341a Abs. 3 stellt klar, dass Krankenversicherungsunternehmen, die das Krankenversicherungsgeschäft ausschließlich oder überwiegend nach Art der Lebensversicherung betreiben, die für die Rechnungslegung der Lebensversicherungsunternehmen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden haben. Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Krankenversicherung wird nach Art ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Begründung (Abs. 5 Satz 2) und Anwendungsfälle

Rz. 311 [Autor/Zitation] Auch diese Form des Prüfungsergebnisses ist in einem Versagungsvermerk zu formulieren und zu begründen (§ 322 Abs. 5 Satz 2). Zu Darstellungs- und Formulierungsbeispielen vgl. Rz. 319, zu Einzelheiten zur Begründung vgl. Rz. 305 und Rz. 312. Wegen Prüfungshemmnissen mit umfassender Auswirkung sind Versagungsgründe iSd. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vor- und Nachteile der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1520 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es lassen sich folgende Entscheidungskriterien für oder gegen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG nennen: Zunächst ist – wie schon oben erwähnt – die Überschussrechnung buchungstechnisch einfacher, da sie keine Kassenführung, Bestandskonten und keine Inventur erfordert. Bei der Überschussrechnung kann der StPfl die Zahlungsströme steuer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berücksichtigung des Zinsrisikos in den Abschlüssen von Kreditinstituten und das Bankbuch als Bewertungsobjekt

Rz. 151 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Ansatzvorschriften der §§ 246 ff. sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2) und die Vorschriften zur verlustfreien Bewertung zu beachten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1). Rz. 152 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf bonitä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lebensversicherung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Seit dem Wegfall der Vorabgenehmigung der technischen Berechnungsgrundlagen durch die Aufsichtsbehörde mit der Änderung des VAG infolge des Inkrafttretens des Dritten Durchführungsgesetz/EWG zum VAG im Jahr 1994 wird der Bestand der LVU eingeteilt in Alt- und Neubestand. Rz. 16 [Autor/Zitation] Der Altbestand umfasst die vor dem 29.7.1994 abgeschlossenen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.2 Das Einkommen des selbstständig Tätigen

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 4.3 Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Ausgaben, für die am Bilanzstichtag eine gewisse oder ungewisse Verpflichtung besteht und die nach dem Bilanzstichtag erfolgen, werden durch Passivierung einer Verbindlichkeit oder einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten dem abgelaufenen Geschäftsjahr als Aufwendungen zugeordnet.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kautionen / 4.1 Bürgschaft für Mietforderung

Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft gegen den Vermieter grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.[1] Geleistete Kautionen in Form von Bürgschaften werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 3.2 Wie sich Gewährleistungsansprüche und Sicherheitseinbehalte auf Forderungen auswirken

Gewährleistungsrechte "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer gesetzlich dafür einsteht, dass der Kaufgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar machen.[1] Auch der Werkunternehmer muss u. U. später etwaige Mängel an seinem We...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.4 Betriebsstättenauflösung

Auch für Nachlaufkosten stellt sich die Frage, ob § 3c EStG greift, da zu diesem Zeitpunkt keine steuerfreien Einnahmen (mehr) vorhanden sind. Dies wird von der Finanzverwaltung bejaht.[1] Von besonderer praktischer Relevanz ist hierbei insbesondere die Behandlung von Nachlaufkosten, z. B. Nachbesserungen aufgrund von Garantiezusagen bzw. -fristen. Wird eine Betriebsstätte au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.10.3 Folgen

Hieraus ergeben sich für die einzelnen Bilanzposten/Wirtschaftsgüter folgende Wertansätze: a) Anlagevermögen: Die Umrechnung zum jeweiligen Kurs erfolgt bei Anschaffungsgeschäften mit dem Briefkurs zum Zeitpunkt des Zugangs des Wirtschaftsguts, bei Herstellungsgeschäften jeweils fortschreitend entsprechend der Aktivierung auf dem Konto "unfertige Arbeiten" oder dergleichen. Hi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8104 Zuführung zur Rückstellung für noch anfallende Kosten

Dieses Konto nimmt die Dotierung der in Gruppe 39 "Sonstige Rückstellungen" (Konto 398 "Rückstellung für noch anfallende Kosten") zu erfassenden Rückstellungen für noch anfallende Kosten verkaufter Objekte auf.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 393 Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften besteht eine Passivierungspflicht. Schwebende Geschäfte sind verpflichtende Verträge, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind. Gegenstand solcher schwebenden Geschäfte können auch Dauerschuldverhältnisse sein, wie sie bei der Vermietung von Wohnungen typisch sind. Vor der Bildung einer Rückstellung für drohende Verlust...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 399 Rückstellung für erbrachte Bauleistungen

Bauleistungen, die von einem Dritten für den Bauherrn auf seinem Grundstück erbracht wurden, sind bilanzierungspflichtig. Liegen im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch keine Rechnungen über solche aktivierungspflichtigen Bauleistungen vor, so müssen die Werte, z. B. anhand der Vergabeunterlagen, ermittelt werden und – soweit nicht Abschlagszahlungen geleistet sind – entsprec...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6694 Inanspruchnahme aus der Rückstellung für noch anfallende Kosten für verkaufte Grundstücke

Hierunter fällt die Inanspruchnahme von Rückstellungen zur Deckung von im Geschäftsjahr als Primäraufwand zu buchenden Kosten für noch anfallende Baukosten im Umlaufvermögen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 39 Sonstige Rückstellungen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 3Eigenkapital/Rückstellungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 4.7 36–39 Rückstellungen

Rückstellungen dienen der Erfassung ungewisser Verbindlichkeiten, d. h. von Verpflichtungen, die am Bilanzstichtag dem Grunde nach bereits bestehen, deren genaue Höhe und/oder Fälligkeit aber noch nicht bekannt sind. Hierzu gehören auch erkennbare Verluste aus schwebenden Geschäften, die durch Bildung von Rückstellungen abzudecken sind. Genau bestimmbare Schulden sind als Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 662 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

Dieses Konto enthält die Erträge aus der Auflösung frei gewordener Rückstellungen. Frei geworden in diesem Sinne sind Rückstellungen, soweit keine Inanspruchnahme mehr erfolgt bzw. der Grund der Bildung entfallen ist. Auf die Ausführungen zu den Rückstellungen wird ergänzend verwiesen (Kontengruppen 36 bis 39). Gliederungsbeispielmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 38 Rückstellungen für Bauinstandhaltung (§ 249 Abs. 2 HGB a. F.)

Der Langfristigkeit der Nutzung von Gebäuden und den damit verbundenen Instandhaltungsrisiken konnte nur noch übergangsweise durch Ausübung des Wahlrechts zur Beibehaltung der bis zum 31.12.2009 gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung Rechnung getragen werden. Bei Ausübung des Beibehaltungswahlrechts gilt das HGB in der Fassung vor Inkrafttreten des BilMoG am 29.5.2009.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 668 Verbrauch der Rückstellungen für Bauinstandhaltung

Auf diesem Konto wird der Verbrauch der Rückstellungen für Bauinstandhaltung gebucht (vgl. Erläuterungen zu Kontengruppe 38 "Rückstellungen für Bauinstandhaltung"), soweit vom Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht würde.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.4 Klasse 3: Eigenkapital/ Rückstellungen

Die Klasse 3 gliedert sich in drei Gruppen auf. Die erste Gruppe umfasst die Eigenkapitalkonten. Dafür sind die Kontengruppen 30 bis 34 vorgesehen. Die für die Kapitalgesellschaften bedeutsame Kontengruppe der ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital und der Eigenen Anteile ist der Klasse 3 zugeordnet. Ein Ausweis auf der Aktivseite ist nicht mehr möglich. In der zwe...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 36 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Hierunter sind die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag zu buchen, wobei eine entsprechende Kontentrennung zweckmäßig ist. Lohn- und Gehaltssteigerungen der Zukunft sind in die versicherungsmathematischen Berechnungen zwingend einzubeziehen. Nettoerträge aus der Abzinsung sind in der GuV-Rechnung gesondert ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 3Eigenkapital/Rückstellungen

30 Gezeichnetes Kapital Grundkapital/Stammkapital bzw. Geschäftsguthaben Unter dieser Kontengruppe werden je nach Rechtsform das Grundkapital der AG, das Stammkapital der GmbH oder die Geschäftsguthaben der Mitglieder der Genossenschaften erfasst. Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB haben das Eigenkapital nach Maßgabe des § 264c Abs. 2 HGB auszuweisen. G...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 37 Steuerrückstellungen

Es sind sämtliche noch zu erwartende Schlusszahlungen für noch nicht durch Steuerbescheide veranlagte Steuern zu erfassen, ferner aufgrund von Steueraußenprüfungen und anderen noch zu erwartende Nachzahlungen, soweit die jeweiligen Bescheide bis zur Bilanzerstel...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 81 Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 669 Verschiedene sonstige Erträge

Hierunter sind alle sonstigen Erträge zu sammeln, soweit sie nicht den vorhergehenden Konten zugeordnet werden können. Aufgrund der Vielzahl der möglichen sonstigen Erträge empfiehlt es sich, diese Kontengruppe weiter zu unterteilen. Unter die sonstigen Erträge fallen beispielsweise folgende Positionen: Baukostenzuschüsse (UV) Erträge aus Materialverkäufen (vgl. Konto 664) Insta...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 802-804 Andere Betriebskosten

Auf diesen Konten können die Wohnungsunternehmen weitere Betriebskosten erfassen, die mit der Bewirtschaftung des Gebäudes unmittelbar zusammenhängen. Dazu zählen unter anderem auch die Betriebskosten für Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Schwimmbäder, Saunen, Spiel- und Hobbyräume. Ferner sind bei den anderen Betriebskosten zu erfassen die Kosten für die Wartung von Feue...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 4 Die Erfassung von Betriebskosten und Betriebskostenumlagen in der Buchführung

Aufwendungen für Betriebskosten sind – ohne Saldierung mit entsprechenden Umlagen – in der GuV-Rechnung stets als Primäraufwand zu zeigen. Demgemäß sind die entstehenden Kosten in der Buchführung auf den Konten der entsprechenden Aufwandsarten (Betriebskosten, sonstige betriebliche Aufwendungen, sonstige Steuern etc.) zu buchen. Zum Geschäftsjahresschluss sind aus diesem Kont...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 1

A) Im Jahr 20X0 fielen folgende Betriebskosten an: Die gesamten Betriebskosten teilen sich auf wie folgt:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 890 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Kontengruppe sind die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu erfassen, für die das Wohnungsunternehmen Steuerschuldner ist. Auf den Steueraufwandskonten sind die gemäß Steuerbescheid für das Geschäftsjahr v...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8109 Sonstige Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke

Hierunter können erfasst werden: Die nachträglich anfallenden Kosten für in früheren Jahren veräußerte Objekte, soweit diese Kosten nicht durch eine Rückstellung abgedeckt sind Kosten für die Beseitigung von Bauschäden, denen keine Regressansprüche gegen Bauunternehmer gegenüberstehen Die Buchwerte der vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgewidmeten bebauten Grundstücke w...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1 Die Klassen des Bilanzbereiches (Klassen 0 bis 4)

Im Kontenrahmen sind in den Klassen 0 bis 4 alle die Bilanz betreffenden Posten untergebracht. Entsprechend dem formalen Aufbau der Bilanz in eine Aktiv- und eine Passivseite erfolgt auch im Kontenrahmen eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche. Die Aktivkonten sind den Klassen 0 bis 2 und die Passivkonten den Klassen 3 und 4 zugeordnet. Im Einzelnen werden dabei folgend...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 66 Sonstige betriebliche Erträge

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 340 Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Der Gewinn- bzw. Verlustvortrag ist im Rahmen der beschlossenen Gewinnverwendung hierher zu übertragen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 88 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 6Erträge

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 5Leistungsverrechnung

Nach den Gliederungsvorschriften haben die Wohnungsunternehmen die erzielten Erträge und die angefallenen Aufwendungen in der GuV-Rechnung nach dem Primärausweisprinzip, d. h. ohne Saldierung und kostenrechnerische Korrekturen, auszuweisen. Die Realisierung dieses Prinzips, dem auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, führt dazu, dass das Ergebnis des Gesamtuntern...mehr