Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bildung einer Rückstellung ... / Zusammenfassung

Altersfreizeitmodelle sind bei Arbeitnehmern sehr beliebt, da sie helfen, eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen, besonders im Alter. Es ist daher zu begrüßen, dass der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber Rückstellungen für Altersfreizeit bilden können.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.1.6 Rückstellungen wegen bestehender Leasingverträge

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB verlangt die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Grundsätzlich gilt bei schwebenden Geschäften die Vermutung der Ausgeglichenheit, sodass für eine Rückstellung kein Raum bleibt. Sollte im Einzelfall jedoch ein Verlust aus dem Geschäft drohen, ist handelsrechtlich eine Rückste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.2.5 Rückstellungen im Leasingbereich

Wie oben dargestellt, handelt es sich bei den Leasingverträgen um schwebende Verträge, die bilanzmäßig nicht zu erfassen sind. Das gilt auch im Rückstellungsbereich für noch zu zahlende, aber noch nicht fällige Leasingraten. Übersteigen die Leasingraten jedoch den Nutzen, den das Unternehmen aus dem Leasinggegenstand ziehen kann, mag im Einzelfall die Bildung einer Drohverlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tax Compliance Management S... / 4.2 Rollen und Aufgaben in Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens

In Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens nimmt der Steuerberater regelmäßig folgende Aufgaben ein: Hilfeleistung im Rahmen der Erfüllung von Buchführungspflichten Gerade kleine und mittelständische Unternehmen vertrauen in hohem Maße ihrem steuerlichen Berater, um ihren Buchführungspflichten gerecht zu werden. Dabei kann der Steuerberater diese Aufg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 12.2.2 Behandlung bei der Kapitalgesellschaft

Pensionsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern übernimmt die übernehmende Kapitalgesellschaft mit dem eingebrachten Betriebsvermögen wie andere betriebliche Schulden. Die Pensionsrückstellung ist nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG unabhängig vom Wertansatz (Buchwert, Zwischenwert oder gemeiner Wert) mit dem Teilwert gem. § 6a EStG zu bewerten. In den Fällen des Formwechsels und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 18.6.1 Zeitpunkt der Aktivierung der Grunderwerbsteuer

Die Aktivierung erfolgt mit der Entstehung der Grunderwerbsteuer und nicht erst mit der Zahlung.[1] Die Grunderwerbsteuer entsteht dabei im Falle einer Umwandlung mit der maßgebenden Eintragung und in den Fällen der Einzelübertragung mit dem Abschluss des Einbringungsvertrags, in dem die Verpflichtung zur Übertragung des Grundstücks enthalten ist.[2] Hinweis Grunderwerbsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 8.5 Das eingebrachte Betriebsvermögen ist negativ

Ist das eingebrachte Betriebsvermögen negativ, so ist nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG das Aktivvermögen unter Auflösung stiller Reserven zumindest mit dem Wert der Verbindlichkeiten und Rückstellungen anzusetzen, sodass sich als Vermögenswert insgesamt mindestens Null ergibt, d. h. es ist zumindest insoweit aufzustocken, dass Aktiva und Passiva gleichwertig sind.[1] Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 6.7 Einbringung eines Teilbetriebs

Für den Begriff "Teilbetrieb" gelten nicht die allgemeinen Grundsätze (u. a. selbstständig lebensfähig) des R 16 Abs. 3 EStR. Vielmehr ist nach der europäischen Fusionsrichtlinie ein Teilbetrieb die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hinsicht einen selbstständigen Betrieb, d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsversteigerung / 3 Ansprüche der Eigentümergemeinschaft

In die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG fallen zunächst die fälligen Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach den §§ 16 Abs. 2, 28 des Wohnungseigentumsgesetzes geschuldet werden einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen, also beschlossene Nachschüsse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.4.4 Berechnung von Rückstellungen

Der zeitliche Druck auf die Finanzbuchhaltung wird immer größer. Gesellschafter, Banken und Behörden wollen frühzeitig über das Jahresergebnis unterrichtet werden. Darum müssen viele Kostenarten für den Jahresabschluss mit Schätzungen bewertet werden, da die exakte Abrechnung, also bspw. die Rechnung des Lieferanten, noch fehlt. Informationen dazu kommen aus dem Einkauf, der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.3 Jahresabschluss in der Kostenrechnung

Der Jahresabschluss in der Kostenrechnung ist traditionell ein wichtiger Termin, zu dem alle Informationen über Kosten und Leistungen im Unternehmen exakt berechnet, als Durchschnittspreise ermittelt und auf das Jahr bezogen bekannt gegeben werden. Rollierende Kostenrechnung macht Jahresabschluss weniger wichtig Neben weiteren Vorteilen bietet die rollierende Kostenrechnung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working Capital Management ... / 4 Das Management der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben ebenso wie die Forderungen einen Einfluss auf das Working Capital, allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen. Hohe Verbindlichkeiten reduzieren des Working Capital. Es handelt sich um einen Lieferantenkredit zugunsten des Unternehmens. Mit Blick auf die Bilanz und damit auf die Bilanzkennzahlen ist der Einfluss der Verbindli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working Capital Management ... / 1 Beziehungen zwischen Working Capital und Bilanzkennzahlen

Die einzelnen Positionen einer Bilanz werden entsprechend den wissenschaftlichen Definitionen zu Bilanzkennzahlen zusammengefasst. Jeder Leser des Jahresabschlusses ist in der Lage dazu. Regelmäßig werden Banken, Lieferanten oder Gesellschafter, also die Leser mit finanziellen Interessen am Unternehmen, Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrade oder Cashflow ermit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2)

Rn. 254 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den sonstigen Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2), handelt es sich vor allem um die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff StGB). Nicht erfasst ist dagegen regelmäßig die Einziehung von Taterträgen (früher "Verfall", §§ 73 ff StGB). Die neue Termi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.2 Gute Vorbereitung hilft beim Jahresabschluss

Der Jahresabschluss im Rechnungswesen verlangt die volle Aufmerksamkeit aller betroffenen Mitarbeiter. Um den zeitlichen Druck aus dieser Aufgabe zu nehmen, bereiten viele den Jahresabschluss bereits im Dezember vor. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die sich jedes Jahr wiederholen. Fehlersuche Fehler in der Kostenrechnung werden im Jahresverlauf nur dann erkannt, wenn sic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working Capital Management ... / 3 Das Forderungsmanagement

Die Forderungen aus Lieferung und Leistung gehören zum Working Capital, da sie originär im Tagesgeschäft entstehen. Sie binden Kapital. Daher sind sie Teil vieler Bilanzkennzahlen. Grundsätzlich sind niedrige Forderungen vorteilhaft gegenüber einem höheren Bestand an offenen Ausgangsrechnungen. Vermögensaufbau = Anlagevermögen / Umlaufvermögen × 100 mit den Forderungen als Tei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Saisonverlauf der Aufgaben ... / 2.3.1 Ermittlung der Ergebnisse

Die Budgetergebnisse werden in einer Kostenstellenrechnung mit Planwerten, die ein Plan-BAB zusammenfasst, dargestellt. Die Erlösseite ergibt sich aus der Absatz- und Umsatzplanung, die direkten Kosten wie Material und Fertigungslöhne werden über den Absatzplan aus den Planstücklisten und Planarbeitsplänen ermittelt. Aus diesen Daten ergibt sich die geplante Gewinn- und Verl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.1.1 Bewertungen für den Quartalsabschluss

Die Kostenrechnung muss bestimmte Vorgänge mit Werten belegen. Während dies zum Jahresende als Unterstützung für den Jahresabschluss in der Finanzbuchhaltung strengen Regeln folgen muss, können beim Quartalsabschluss kleine Ungenauigkeiten akzeptiert werden. Die Bestände müssen mit den Beschaffungskosten (Kaufteile) bzw. den Herstellungskosten (Eigenfertigteile) bewertet werd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenbelege: Der richtige U... / 4 Eigenbelege: Wenn kein Fremdbeleg vorhanden ist

Wenn keine Fremdbelege vorhanden sind oder gar nicht vorhanden sein können, weil es sich um einen Vorgang handelt, an dem kein Fremder beteiligt war, ist ein Eigenbeleg zu erstellen. Hierbei handelt es sich um Belege, die im eigenen Unternehmen ausgestellt werden. Es spielt keine Rolle, ob dies vom Unternehmer, Mitarbeiter oder Steuerberater erfolgt. Eigenbelege sind Origina...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 4.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.2 Rückstellungen

Rz. 149 Angabe eines Fehlbetrags bei den Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB z. T. Passivierungswahlrechte: Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Anwartschaften), die auf einer unmittelbaren, vor dem 1.1.1987 erteilten Zusage beruhen (Altzusagen), braucht eine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.6 Periodenfremde Aufwendungen

Rz. 205a Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Aufwandsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Für die Erläuterung kommen im Einzelnen vor allem folgende Aufwendungen in Betracht:[1] Buchverluste aus Anlageabgänge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.6 Bewertungsgestaltungen

Rz. 55 Neben obligatorischen Bewertungen (Bewertungspflichten) bestehen zahlreiche Bewertungsspielräume und Bewertungswahlrechte, die sich zur Bilanzpolitik[1] verwenden lassen. Rz. 56 Zu den Bewertungsspielräumen gehören beispielsweise Nutzungsdauerschätzungen (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB), Einzelkostenzurechnung bei Anschaffungskosten[2] (§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB), Gemeinkostenschl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.3 Bilanzielle Wertmaßstäbe

Rz. 47 Als gemeinsame Wertmaßstäbe und Basiswerte für die Handels- und Steuerbilanz kommen im Wesentlichen in Betracht: "Anschaffungskosten", § 255 Abs. 1 HGB, "Herstellungskosten", § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, "Erfüllungsbetrag"[1], § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, "Barwert"[2], § 253 Abs. 2 Sätze 1, 2 HGB, "Buchwert" und "Rest-/Erinnerungswert".[3] Rz. 48 Spezielle handelsbilanzielle Wertbeg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.1.2 Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 186 Nach § 285 Nr. 31 HGB sind die Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind, im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht ersetzte die vor BilRUG in der GuV auszuweisenden außerordentlichen Erträge. Eine Aufgliederung von unter dieser Angabe aufzuführenden Erträge in Erträge von au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanalysten, z. B....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 34 Laufende Bilanzen sind durch eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva gekennzeichnet, die sich als Bestandsgrößen aus dem Abschluss der laufenden Buchführung ergeben. Die zweiseitige Buchführungsverknüpfung und laufende Erstellung unterscheidet sie von sog. Sonderbilanzen und Status. Beispiele sind Eröffnungsbilanzen (bei Unternehmensgründung) für eine Sonderbilan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.4 Bilanzgliederung und -ausweise

Rz. 58 Die Verbindlichkeit bestimmter Gliederungsschemata für Bilanzen ist rechtsform-, unternehmensgrößen- und geschäftszweigabhängig geregelt.[1] Rz. 59 Das sog. "Grobformat"[2] gilt nur für nichtpublizitätspflichtige Einzelkaufleute und nicht haftungsbegrenzte Personenhandelsgesellschaften (Mindestausweis: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden[3] sowie akti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.5 Haftungsverhältnisse

Rz. 171 Gemäß § 268 Abs. 7 HGB sind die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen solche Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben. Rz....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.1.3 Periodenfremde Erträge

Rz. 186d Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Durch die Erläuterung der periodenfremden Posten soll der zeitliche Vergleich der Erträge und Aufwendungen verbessert ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Unter den Bilanzierungsmethoden, die im Gesetz nicht explizit definiert sind, versteht man allgemein die Entscheidung über die Verfahrensweisen zur Bilanzierung dem Grunde, der Art, dem Umfang und dem Zeitpunkt nach sowie über Gliederungsgrundsätze.[1] Soweit die Abbildun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.6 Offenlegung des Anhangs

Rz. 35 Für die Offenlegung des Anhangs zum Jahresabschluss gewährt der Gesetzgeber in § 325 Abs. 2a HGB großen Kapitalgesellschaften das Wahlrecht, entweder den Jahresabschluss nach HGB oder den nach (den von der EU übernommenen) internationalen Bilanzierungsvorschriften erstellten Einzelabschluss offenzulegen. Das Wahlrecht der Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses (sowe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.5 Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 205 Nach § 285 Nr. 31 HGB sind die Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind, im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht ersetzte die vor BilRUG in der GuV auszuweisenden außerordentlichen Aufwendungen. Eine Aufgliederung von unter dieser Angabe aufzuführenden Aufwendungen i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 105 § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB verlangt, dass im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss solcher Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen. Diese Angabepflichten müssen von allen zur Aufstellung eines Anhangs verpflichteten Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.4 Entgeltlichkeit

Rz. 37 Eine Betriebsveräußerung setzt voraus, dass die Übertragung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Es sind daher die entgeltlichen oder teilentgeltlichen von den unentgeltlichen Betriebsübertragungen zu unterscheiden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 2 Handelsrechtliche Behandlung von Schmier-/Bestechungsgeldern

Rz. 3 Schmier- oder Bestechungsgelder werden insbesondere von Exportunternehmen ausländischen Auftraggebern zugesagt, um dadurch den Vertragsabschluss günstig zu beeinflussen oder dessen reibungslose Durchführung zu gewährleisten. Derartige Absprachen verstoßen nach deutschem Recht gegen die guten Sitten und sind demzufolge nach § 138 BGB nichtig und können deshalb nicht ger...mehr