Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Saldierung von Posten

Tz. 50 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da das Rahmenkonzept den Bereich der Verrechnung von Posten nicht behandelt, wurde hierzu in IAS 1 eine allgemein gültige Regelung verankert. IAS 1 geht dabei unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) davon aus, dass aus Adressatensicht der gesonderte Ausweis von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zeitliche Differenzen

Rz. 29 [Autor/Zitation] Zu den Grundvoraussetzungen für die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 gehört, dass sich Abweichungen in den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen in späteren GJ voraussichtlich steuerwirksam abbauen. Im Hinblick auf den zeitlichen Ausgleich werden deshalb folgende Arten von Differenzen unterschieden: Rz. 30 [Autor/Zitation] Zeitlich unb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Derivativer negativer Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 439 [Autor/Zitation] Unterschreitet bei einem Unternehmenskauf der Kaufpreis den Wertansatz der einzelnen VG abzüglich der Schulden, kann sich in seltenen Ausnahmefällen ein sog. derivativer negativer Firmenwert ergeben (§ 246 Rz. 328; vgl. auch Heurung, DB 1995, 385). Da er die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bildung einer Verbindlichkeit, Rückstellung oder eines pa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine Mehrfachberücksichtigung

Rz. 47 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht ist abzugrenzen von derjenigen nach Nr. 3a. Danach ist im Anhang der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben, die nicht in der Bilanz erscheinen, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist. Da Nr. 3 zur Angabe finanzieller Auswirkungen verpflichtet, die aus nicht in der Bilanz ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Inhalt einer verkürzten Bilanz

Tz. 18 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Adressaten eines Zwischenberichts sollen einer verkürzten Bilanz (condensed statement of financial position) während des Geschäftsjahres komprimierte Informationen entnehmen können, die die Vermögenslage, die Finanzstruktur sowie die Fähigkeit des Unternehmens betreffen, sich an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dies geht bereits au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Steueraufwendungen für Vorjahre, Steuererstattungen und freigewordene Steuerrückstellungen

Rz. 182 [Autor/Zitation] Bei Steueraufwendungen für Vorjahre, Steuererstattungen und den Erträgen aus freigewordenen Steuerrückstellungen handelt es sich der Sache nach um aperiodische Posten. Sie können sämtlich in den Posten Nr. 14 einbezogen bzw. saldiert werden (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 872). Der Posten Nr. 14 weist dann, soweit Nachzahlungen, Erstattungen oder Auflösu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 380 [Autor/Zitation] Nr. 24 verpflichtet im Hinblick auf die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zur Angabe des angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahrens und der grundlegenden Annahmen der Berechnung. Sinnvoll ist eine tabellarische Darstellung (vgl. zu einem Beispiel Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 229a [9/2024]). Rz. 381 [Autor...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / d) Korrespondierende Bilanzierung

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für den Ansatz und die Bewertung der Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens gilt der Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung. Dieses mitunternehmerspezifische Korrespondenzprinzip hat folgenden Hintergrund: Nach der additiven Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung verläuft das Verhältnis von Forderungen im Sonderbereich des Mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Unter den Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtung sind zunächst Verpflichtungen aus schwebenden Rechtsgeschäften zu subsumieren, die zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage eines Unternehmens führen können (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Rz. 75 [Autor/Zitation] Im Bilanzrecht gilt der Grundsatz, dass Forderungen und Verp...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 64 [Autor/Zitation] Nach Abs. 4 sind nicht börsennotierte KapGes. unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Angabe der Gesamtbezüge von in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b genannten Organmitgliedern im Anhang befreit. Die Angabepflicht nach § 285 Nr. 9 Buchst. c (gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendungsfälle

Rz. 124 [Autor/Zitation] Als Beispiele für eine Erweiterung auf der Ebene der mit Großbuchstaben oder römischen Zahlen versehenen Posten können genannt werden (vgl. auch Böcking/Hanke in Beck HdR, B 141 Rz. 65 [9/2022]): Kernbrennelemente in der Elektrizitätswirtschaft, die – physikalisch bedingt – sowohl Elemente des Anlagevermögens (Mindestreaktivitätskern) als auch des Umla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Rz. 440 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis (ausführlich Rz. 277 ff.). Die Vorschrift räumt für die Art der Angabe drei verschiedene Möglichkeiten ein: Ausweis in eigenem Bilanzposten, Angabe im Anhang, Mitzugehörigkeitsvermerk bei anderen Bilanzposten. Rz. 441 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Wendholt/Wesemann, Zur Umsetzung der HGB-Modernisierung durch das BilMoG: Bilanzierung von latenten Steuern im Einzel- und Konzernabschluss, DB 2009, Beil. Heft 23, 64; Oser/Roß/Wader/Drögemüller, Änderungen des Bilanzrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) WPg 2009, 573; Kähne/Melcher/Wesemann, Latente Steuern nach BilMoG – Grundlagen und Zweifelsfragen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Schätzungen

Rz. 231 [Autor/Zitation] Häufig muss der Kaufmann bei der Ermittlung von Wertansätzen auf Schätzungen zurückgreifen, zB bei der Ermittlung der Rückstellungen (§ 253 Abs. 1 Satz 2) oder der Abschreibungsdauer (§ 253 Abs. 3 Satz 2). Rz. 232 [Autor/Zitation] Maßstab der Schätzung bei der Bewertung der Rückstellungen ist die "vernünftige kaufmännische Beurteilung". Grundlage ist di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Erträge

Rz. 77 [Autor/Zitation] Im Einzelnen kommen für den Ausweis als sonstige betriebliche Erträge unter Nr. 4 in Betracht (so auch Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 70 [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 94 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 91; Lenz in HdJ, Abt. VI/2 Rz. 59 [8/2023]; Winzker in Beck HdR, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweiswahlrechte

Rz. 17 [Autor/Zitation] Ausweiswahlrechte bestehen in folgenden Bereichen: Gliederungsschemata für Bilanz und GuV, wahlweise Angabe in Bilanz/GuV oder Anhang, Ausweis bestimmter Einzelposten. Rz. 18 [Autor/Zitation] Wahlrechte hinsichtlich des anzuwendenden Gliederungsschemas, deren erstmalige Ausübung grds. Bindungswirkung für die Zukunft besitzt, bestehen für die Bilanz im Zusam...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Die nach Nr. 3a anzugebenden Arten finanzieller Verpflichtungen dienen neben sonstigen Angaben (Vermerken) über die Fälligkeit von Verbindlichkeiten vor allem der Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 37 [9/2024]); dies ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzestext. Das Gesetz gibt zur Erläuterung des Terminus der ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Rechnungslegungsmethoden im Zwischenbericht

Tz. 80 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Unternehmen muss im Zwischenbericht die gleichen Rechnungslegungsmethoden anwenden, die es auch im letzten jährlichen Abschluss angewendet hat (IAS 34.28). Hiervon ausgenommen sind Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, die nach dem letzten Abschlussstichtag vorgenommen wurden und die im nächsten Abschluss eines Geschäftsjahres angewend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Unter den Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtung sind zudem gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen zu subsumieren, die zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage eines Unternehmens führen können (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Rz. 89 [Autor/Zitation] Finanzielle Verpflichtungen können sich bei nicht volleingezahlten Aktie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / gg) Andere sonstige Verpflichtungen

Rz. 96 [Autor/Zitation] Als andere sonstige Verpflichtungen seien Vertragsstrafen (vgl. Rz. 97 ff.) und Treuhandschaften (Rz. 102) erwähnt. Zu denken ist aber auch an zwangsläufige Folgeinvestitionen bereits begonnener Investitionsvorhaben oder künftige für das Unternehmen unabwendbare Großreparaturen, bei denen noch keine vertraglichen Vereinbarungen vorliegen, mithin alle L...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Art und Umfang der Darstellung

Rz. 107 [Autor/Zitation] Die Angabe des Gesamtbetrags der bestehenden Verpflichtungen genügt. Vom Gesetz nicht gefordert und daher auch nicht zu verlangen, aber zulässig ist eine Aufgliederung der Verpflichtungen nach sachlichen Gesichtspunkten. Der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen der KapGes. entsprechenden Bildes der Finanzlage dienlich ist ferner die Aufte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die Angabepflicht sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 300). Die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente sind zu kategorisieren. Ein Einzelausweis der in Nr. 19 geforderten Angaben ist nicht erforderlich (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 177 [9/2024]). Die Ka...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 386 [Autor/Zitation] Nr. 25 verpflichtet Unternehmen dazu, die Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwert der nach § 246 Abs. 2 Satz 2 verrechneten VG sowie den (abgezinsten) Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden im Anhang anzugeben. Rz. 387 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht bezieht sich auf den Gesamtbetrag der historischen Anschaffungskosten für alle VG, di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Normzweck: Ziel der Bilanzierung latenter Steuern

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Steuerabgrenzung nach § 274 aF diente wie die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 nF der periodengerechten Abgrenzung des Steueraufwands sowie dem zutreffenden Ausweis der Vermögenslage. Diskutiert wurde jedoch, welcher Zielsetzung Priorität beizumessen sei (vgl. ADS[6], § 274 HGB Rz. 28 f.). Die periodengerechte Erfolgsermittlung entspricht i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Fertige Erzeugnisse und Waren (B.I.3.)

Rz. 208 [Autor/Zitation] Zu den fertigen Erzeugnissen gehören die Vorräte erst dann, wenn sie versandfertig sind. Sie sind wie entsprechende Waren auch dann hier auszuweisen, wenn sie zur Ablieferung am Abschlussstichtag bereitgestellt sind. Ein Ausweis der Forderungen aus dem Verkaufsgeschäft kommt erst mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Abnehmer in Betracht; er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Honorar

Rz. 298 [Autor/Zitation] Unter den Begriff des Honorars fällt die Gesamtvergütung des Abschlussprüfers für seine Tätigkeit, also seine im GJ erbrachten Leistungen. Es kommt nicht auf die schuldrechtliche Grundlage der Vergütung und die Art der Abrechnung (Zeit- und Wertgebühr) an (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 159 [9/2024]). Einzubeziehen ist dabei der berechnete Auslagen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erleichterungen gem. Abs. 1

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Anhang einer kleinen KapGes. (§ 267 Abs. 1) braucht nach Abs. 1 folgende Angaben aus § 285 nicht zu enthalten: Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Liquiditätsgliederungsprinzip

Rz. 49 [Autor/Zitation] Zahlreiche Überschneidungen mit dem Ablaufgliederungsprinzip weist das Prinzip der Liquiditätsgliederung auf. Nach diesem vor allem auf die Aktiva bezogenen Konzept werden die Vermögensgegenstände nach dem Grad ihrer Geldnähe im güterwirtschaftlichen Leistungsprozess geordnet. Daher wird hiermit nicht die Geldnähe unter Liquidationsgesichtspunkten, son...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / b) Einzelne Ausprägungen des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 [Autor/Zitation] Als (notwendiges) Sonderbetriebsvermögen I werden die Wirtschaftsgüter bezeichnet, die im wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers stehen und wegen ihrer Überlassung an die Gesellschaft objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen. BFH v. 10.1.1973 – I R 114/71, BStBl. II 1973, 238; v. 24.4.1975...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Pflicht zum Abzug

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 verlangt den Ausweis der Umsatzerlöse nach Abzug von Erlösschmälerungen. Hierzu gehören alle Arten von Kaufpreisnachlässen und zurückgewährte Entgelte. Umsatzerlöse liegen somit nur in Höhe des Betrags vor, den die Gesellschaft vom Abnehmer fordern kann. Ausgangspunkt ist die Rechnungssumme. Erlösschmälerungen sind von den Bruttoerlösen ab...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Änderung von Schätzungen

Tz. 56 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (d) hat ein Unternehmen in seinem Zwischenbericht uU Angaben darüber zu machen, ob es Schätzungen von Beträgen, die in früheren Zwischenberichtsperioden des aktuellen Geschäftsjahres oder in früheren Geschäftsjahren dargestellt wurden, geändert hat (zB Vornahme oder Rücknahme von außerplanmäßigen Abschreibungen, Änderung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Da es sich bei § 277 um ergänzende Vorschriften zur Gliederung der GuV nach § 275 handelt, ergibt sich eine Reihe von Querverbindungen zu anderen Rechtsnormen. Die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) ist auch grundlegend für die Ermittlung der Größenklasse von KapGes. nach § 267. Aufgrund des Wahlrechts in § 277 Abs. 3, außerplanmäßige Abschreibu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 266 regelt verbindlich die Gliederung der Bilanz. Abs. 1 Satz 1 schreibt vor, dass die Bilanz in Kontoform aufzustellen ist (Rz. 31). Abs. 2 benennt die Aktivposten (Rz. 76 ff.), Abs. 3 die Passivposten (Rz. 311 ff.), die gem. Abs. 1 Satz 2 zwingend und in der vorgegebenen Reihenfolge auszuweisen sind (Rz. 37). Gesetzlich vorgegeben werden damit die U...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.6 Spezialisierte Industriezweige

Tz. 117 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In welchem Umfang die in einem Zwischenbericht angegebenen Daten auf Schätzungen basieren, kann auch durch die Branche des berichterstattenden Unternehmens bedingt sein. IAS 34.IE.C9 stellt fest, dass Bewertungsaufgaben in spezialisierten Industriezweigen aufgrund ihrer Komplexität, Kosten- oder Zeitintensität an Zwischenberichtsstichtagen i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Stetigkeit, Vorjahresvergleichsangaben, Anlagespiegel

Rz. 100 [Autor/Zitation] Art. 48 Abs. 4 Satz 1 EGHGB sah für die erstmalige Anwendung des KapCoRiLiG eine Ausnahme vom Stetigkeitsgrundsatz bezüglich der angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vor. Diese Ausnahme ist sinngemäß im Falle des Übergangs von einer Bilanzierung nach allgemeinen Rechnungslegungsnormen zu den Rechnungslegungsvorschriften für haftungsbesch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erläuterung von rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten im Anhang nach § 268 Abs. 5 Satz 3 (Nr. 2)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Analog zur Erläuterungspflicht bezüglich der im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthaltenen Forderungen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen, verlangt § 268 Abs. 5 Satz 3, dass die im Posten "Verbindlichkeiten" enthaltenen Beträge für Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen, im Anhang erläutert we...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 270 wurde durch das BiRiLiG 1985 eingeführt. Vorläufer der Regelung fanden sich in § 151 Abs. 4 Satz 1 und 2 AktG 1965. § 270 enthält demgegenüber einige Anpassungen an die durch das BiRiLiG 1985 eingeführten Begrifflichkeiten. Insbesondere sind die Begriffe "Kapitalrücklage" und "Gewinnrücklagen" an die Stelle der "offenen Rücklagen" getreten. Zudem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Aufwendungen

Rz. 142 [Autor/Zitation] Für den Ausweis als sonstige betriebliche Aufwendungen unter Nr. 8 kommen insbes. in Betracht (so auch Westermann, BB 1986, 1120, 1121; Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 172 ff. [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 174 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 161; Lenz in HdJ, Abt. VI...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Leistungen für Schadenbeseitigungen

Rz. 72 [Autor/Zitation] Neben den aktivierbaren Leistungen werden von Betriebsabteilungen häufig auch Leistungen erbracht, die zu keinen aktivierbaren Posten führen (zB Beseitigung von Schäden an Gebäuden, Maschinen usw. durch eigene Abteilungen) oder die zu Lasten von Rückstellungen gehen (zB Beseitigung von Bergschäden, für die Bergschädenrückstellungen bestehen). In beiden...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Quellen von Schätzungsunsicherheiten

Tz. 195 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nach IAS 1.125 hat ein Unternehmen Angaben zu den wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu machen, die ein erhebliches Risiko in sich bergen, wesentliche Anpassungen von Buchwerten von ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung der Finanzierungsquellen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Herkunft der Finanzierungsmittel zeigt sich an der Unterteilung der Passivseite in die Bereiche des Eigen- und des Fremdkapitals. Dabei sind innerhalb des Eigenkapitals das gezeichnete Kapital – mit Ausnahme von Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln – und die Kapitalrücklagen sowie ggf. das Genussrechtskapital der Außenfinanzierung zuzurechnen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verbindlichkeiten

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht bezieht sich auf alle in § 266 Abs. 3 C.1. bis C.8. genannten Einzelposten (Poelzig in MünchKomm. HGB[5], § 285 Rz. 11; Henckel in HKMS[3/4], § 285 HGB Rz. 17 [9/2024]). Sie hat nicht nur Bedeutung für das Aufzeigen von Fristigkeiten, sondern vor allem auch für die Darlegung der Belastung des Vermögens der Gesellschaft durch gewährte ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Erleichterungen bei der Offenlegung

Rz. 27 [Autor/Zitation] Hiervon zu unterscheiden sind wiederum (vgl. Rz. 17) die Erleichterungen für mittelgroße KapGes. bei der Offenlegung (vgl. § 327). Mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen den Anhang der das Unternehmensregister führenden Stelle ohne die Angaben nach § 285 Nr. 2 (Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Niehus, "Materiality" ("Wesentlichkeit") – Ein Grundsatz der Rechnungslegung auch im deutschen Handelsrecht?, WPg 1981, 1; Baetge, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, DB 1986, Beil. Heft 26, 1; Coenenberg, Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen bei der Anpassung des Einzelabschlusses nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 1581; Emmerich, Fragen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Ebene Gesellschafter

Rz. 430 [Autor/Zitation] Auf Ebene des Gesellschafters sind keine Steuern vom Einkommen und Ertrag mehr zu erfassen und passivierte Rückstellungen aufzulösen. Auch etwaige latente Steuern auf Ebene des Gesellschafters sind folglich ertragswirksam aufzulösen (Grottel/Larenz in Beck BilKomm.14, § 274 HGB Rz. 70; Schindler, BFuP 2011, 331).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Um die Ertragslage analysieren zu können, ist nicht nur die Information über das Jahresergebnis notwendig, sondern auch die Kenntnis der einzelnen Erträge und Aufwendungen, die zu dem Jahresergebnis geführt haben. Daher enthält § 275 Vorschriften zur Gliederung der GuV. Allerdings sind diese allein nicht hinreichend, um eine zwischenbetriebliche Verglei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 277 wurde durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung v. 1.1.1986 in das HGB eingefügt. Dabei wurde mit der Definition der Umsatzerlöse Art. 28 der RL 78/660/EWG umgesetzt. Darüber hinaus wurden weitere zentrale GuV-Posten unter Bezugnahme auf die RL 78/660/EWG definiert. Eine Erweiterung hat § 277 durch das BilMoG v. 25.5.2009 (B...mehr