Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen haben bei der Bilanzierung von versicherungstechnischen Rückstellungen grundsätzlich auch die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a anzuwenden, soweit die branchenspezifischen Regelungen der §§ 341e bis 341h keine expliziten Sondervorschriften enthalten. Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Steuerrückstellungen

Rz. 122 [Autor/Zitation] Das Bilanzgliederungsschema des § 266 HGB schreibt vor, dass Steuerrückstellungen innerhalb der Rückstellungen gesondert auszuweisen sind (§ 266 Abs. 3 Buchst. B Nr. 2 HGB). Darüber hinaus ist als Davon-Vermerk anzugeben, inwiefern die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern resultieren. Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach früherer Auffassung (ADS6, § 5 PublG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Umfang der Rechnungsgrundlagen

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen sind der Sammelbegriff für alle versicherungsmathematischen Annahmen und umfassen sämtliche Größen, die einen Einfluss auf die Leistungspflicht haben (IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungsunternehmen, 2018, Kap. B Rz. 20). Die Rechnungsgrundlagen in der Lebensversicherung sind der Rechnungszinsfuß, die Wahrscheinlichkeitstafel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Direktgutschrift in der Krankenversicherung

Rz. 30 [Autor/Zitation] In der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und freiwilligen Pflegekrankenversicherung haben die Versicherungsunternehmen den Versicherten den Überzins gem. § 150 Abs. 1 VAG gutzuschreiben. Rz. 31 [Autor/Zitation] Nähere Regelungen zur Ermittlung des Überzinses enthält § 19 KVAV. Der Anteil am Überzins, der auf den Teil der Alter...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Brülinghaus/Welzel, Kommentar zur den Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsunternehmen, 1991; IDW (Hrsg.), Graf von Treuberg/Angermayer, Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen, 1995; Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); IDW (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zukunftsbezug des "Vermögens"

Rn. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 (Positives) Vermögen liegt ökonomisch vor, wenn aus einer Position künftig Ertragsüberschüsse erzielt werden können. Vermögen impliziert stets Erwartungswerte, ist zukunftsbezogen und folglich mit einem Prognoseproblem behaftet. Ob und wieviel die betreffenden Vermögenswerte in der Vergangenheit "gekostet" haben (AK/HK), ist für den "Wert" ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Fallübersicht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Einzelbewertung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Beitragsüberträge sind für jeden Versicherungsvertrag einzeln zu berechnen. Da die BÜ keiner Bewertung unterliegen, ergibt sich dies nicht aus dem Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 3, sondern aus Art. 57 Abs. 1 Satz 1 VersRiLiG (J. Boetius in Boetius/Boetius/Kölschbach, Handbuch vtR2, § 12 Rz. 61). Ausgangpunkt sind die im GJ gebuchten Bei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Bewertungsobjekte

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die unter den ergänzenden Bewertungsvorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds befindliche Vorschrift regelt die von § 341b und § 341c abweichende Bewertung von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungsverträgen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Es handelt sich gem. § 14...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Pharmarückstellung

Rz. 30 [Autor/Zitation] Gewährt ein Versicherungsunternehmen im selbst abgeschlossenen oder in Rückdeckung übernommenen Geschäft Versicherungsschutz durch die Produkt-Haftpflichtversicherung von Pharmarisiken, ist aufgrund des hohen Schadenpotentials nach § 30 RechVersV iVm. § 341h Abs. 2 HGB eine Großrisikorückstellung zu bilden. Rz. 31 [Autor/Zitation] Der Höchstbetrag der Ph...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Sonderangaben im Anhang (Nr. 2)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Darüber hinaus können nach Nr. 2 im Anhang die Angaben nach § 285 Nr. 2 (Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema), § 285 Nr. 8 Buchst. a (Materialaufwand des Geschäftsjahrs beim Umsatzkostenverfahren) sowie nach § 285 Nr. 12 (Rückstellungen) weggelassen werden.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland (Abs. 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] In die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 341 ff. und der RechVersV werden gem. Abs. 2 auch die inländischen Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen einbezogen, die zum Betrieb des Direktversicherungsgeschäfts in Deutschland der Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörde bedürfen. Damit wird sichergestellt, dass für Zwecke der Finanzaufsi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lebensversicherung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Aufgrund der allgemeinen Berechnungsmethode der Deckungsrückstellung werden monatliche Beitragszahlungen bei der Bilanzierung der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Für andere Zahlungsperioden stimmen die vereinnahmten Beiträge nicht mit der Berücksichtigung in der Deckungsrückstellung überein, wodurch BÜ für diese Fälle zu berechnen sind. Entspreche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1619 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der in § 4 Abs 4 EStG verwendete Begriff der Aufwendungen ist im Steuerrecht umstritten. Nach der hier vertretenen Ansicht sind unter dem Aufwendungsbegriff einerseits die tatsächlichen Ausgaben zu erfassen und andererseits der sog betriebliche Aufwand (BFH BStBl II 2016, 44; 2018, 185). Ausgaben sind im Umkehrschluss aus § 8 Abs 1 EStG alle ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Welzel ua., Kommentar zur Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen, Band I, 1991 (zitiert: "KoRVU"); Bundesamt für Versicherungsaufsicht, GB BAV, 1997; Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); Farny, Versicherungsbetriebslehre, 5. Aufl. 2011; Schnitger/Fehrenbach (Hrsg.), Kommenta...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 2 [Autor/Zitation] Für alle Versicherungszweige der Schaden- und Unfallversicherung sind gem. § 341h Abs. 1 zum Ausgleich von Schwankungen im Schadenverlauf künftiger Jahre Schwankungsrückstellungen zu bilden. In Jahren mit geringer Schadenbelastung werden der Schwankungsrückstellung Beträge zugeführt (Unterschaden), die in Jahren mit hoher Schadenbelastung entnommen werd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausschluss wegen Mitwirkung bei der Buchführung oder der Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a)

Rz. 101 [Autor/Zitation] Dieser Ausschlussgrund geht auf einen alten Berufsgrundsatz zurück, wonach es zu beanstanden ist, wenn der WP einen Sachverhalt zu beurteilen hat, an dessen Zustandekommen er selbst maßgeblich mitgewirkt hat. Dieser Grundsatz sichert das Unbefangenheitsgebot in § 49 WPO bzw. die Maßgabe, sich unparteiisch zu verhalten (§ 43 Abs. 1 Satz 2 WPO) und wird...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bilanzsumme ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 PublG aus einer "gemäß § 5 Abs. 2 aufgestellten Jahresbilanz" abzuleiten. Bei dem Verweis auf § 5 Abs. 2 PublG handelt es sich offenkundig um ein Redaktionsversehen, da infolge der Neufassung des § 5 PublG bei Umsetzung des BiRiLiG der bisherige § 1 Abs. 1 PublG weggefallen und die notwendige Anpassung v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzungen und Anwendungsbereich

Rz. 125 [Autor/Zitation] Die Regelungen des § 341e Abs. 3 sowie des § 27 RechVersV stellen spezielle Bewertungsmethoden für versicherungstechnische Rückstellungen dar und ergänzen die allgemeinen – auch für Versicherungsunternehmen geltenden – Regelungen zur Einzel- und Gruppenbewertung. Rz. 126 [Autor/Zitation] Für die Anwendung allgemeiner Näherungsverfahren ist nach § 341e A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachrangige Schulden

Rz. 53 [Autor/Zitation] Für nachrangige Schulden sind keine gesonderten Ausweise bei den jeweiligen Passivposten oder Unterposten vorgesehen. Dies wird in der Literatur damit begründet, dass nachrangige Verbindlichkeiten zwingend in der Bilanz anzugeben sind (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 4 RechKredV Rz. 1; Scharpf/Schaber, Handbuch Bankbilanz9, 89...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Näherungsverfahren

Rz. 50 [Autor/Zitation] Da die BÜ keiner Bewertung unterliegen, können Näherungsverfahren nach § 341e Abs. 3 nur in analoger Anwendung zum Einsatz kommen. In der Praxis etabliert haben sich dabei bisher die Bruchteilsmethode sowie die Pauschalmethode. Aufgrund des überwiegenden Einsatzes von IT-Systemen haben diese Verfahren jedoch nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Rz. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Übertragsfähige Beitragsteile

Rz. 56 [Autor/Zitation] Während die Bildung von BÜ aufgrund der gesetzlichen Regelung dem Grunde nach unstrittig ist, ergeben sich hinsichtlich der Bemessung der übertragsfähigen Beitragsteile verschiedene strittige Bereiche. Die Finanzverwaltung hat hierzu in einem koordinierten Ländererlass (BMF v. 30.4.1974) Grundsätze zur Bemessung der BÜ festgelegt. Weder die handelsrech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Tateinheit und Tatmehrheit

Rz. 218 [Autor/Zitation] Werden vom Täter mehrere Tathandlungen begangen, die eine der Varianten von § 331 erfüllen, zB mehrere Falschdarstellungen (Rückstellungen, Abschreibungen, Sachanlagevermögen) in einem JA, oder sind mehrere Tatbestände des § 331 erfüllt, zB Falschdarstellungen in einem JA nach § 331 Abs. 1 Nr. 1 sowie im Konzernabschluss nach § 331 Abs. 1 Nr. 2, so is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Bewertungsebenemehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 321 stellt bestimmte Anforderungen an die Gliederung des Prüfungsberichts (vgl. auch Forster in FS Baetge, 935, 939 ff.; krit. IDW, FN 1997, 4, 10): In einem (ersten) Teil des Prüfungsberichts ist "vorweg" Stellung zur Beurteilung der Unternehmenslage durch die gesetzlichen Vertreter zu nehmen. Außerdem ist in diesem Teil des Prüfungsberichts die sog....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Übernommene Rückversicherung

Rz. 65 [Autor/Zitation] Grundsätzlich sind die BÜ anhand der Aufgaben der Vorversicherer zu ermitteln. Liegen bei obligatorischen Übernahmen die Angaben nicht oder nicht vollständig vor, sind die BÜ unter Berücksichtigung der Beitragszahlungsperioden, der unterjährigen Zahlungsweisen und der Vertragsbedingungen nach einer Bruchteilsmethode oder – falls auch diese Informatione...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausschüttungssperre

Rz. 98 [Autor/Zitation] Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht eine Ausschüttungssperre, falls das Unternehmen in der Bilanz selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens oder einen Aktivüberhang latenter Steuern ansetzt sowie in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen einem höheren beizulegenden Zeitwert und den (fortgeführten) Anschaffungskosten von VG, die als Deckungsvermö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Krankenversicherungsgeschäft

Rz. 45 [Autor/Zitation] Als Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in der Krankenversicherung sind gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 RechVersV die bis zum Abschlussstichtag eingetretenen Versicherungsfälle nur insoweit zu erfassen, wie die Inanspruchnahme des Arztes, der Apotheke, des Krankenhauses oder einer ähnlichen Versorgungseinrichtungen vor dem Abschlusssti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcb) Anwendungsfälle temporärer Differenzen mit Buchungstechnik

Rn. 911 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die vorstehenden abstrakten Begriffsdefinitionen mit ihren Auswirkungen lassen sich auf folgende "Faustformel" zurückführen: Dazu folgende Beispielsfälle (nach Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht anzuwendende Vorschriften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Aufgrund der Branchenspezifika sind für Kreditinstitute die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Negativer Geschäfts- o Firmenwert

Rn. 727 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 In der jüngeren Diskussion hat das Thema negativer Geschäftswert eine besondere Ausbreitung in der Literatur gefunden. Hintergrund ist eine gewisse Ratlosigkeit über die bilanzmäßige Abbildung eines nicht ganz ungewöhnlichen "Geschäftsvorfalls": Ein Unternehmen wird verkauft, und der Kaufpreis erreicht nicht einmal das ausgewiesene, ordnungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben im Prüfungsbericht

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Inhalte des Prüfungsberichts sind in § 321 festgelegt. Nur ein unrichtiges Berichten bzw. ein Weglassen der in § 321 festgelegten Berichtspflichten kann den Tatbestand erfüllen. Darüber hinaus vereinbarte Berichtsteile, also solche, die ohne eine gesetzliche Berichtspflicht zwischen Abschlussprüfer und geprüftem Unternehmen vereinbart werden bzw. a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Modifizierungen eines Prüfungsurteils (Abs. 4 und 5)

Rz. 680 [Autor/Zitation] Infolge eines sehr unsicheren wirtschaftlichen Umfelds, pandemischer Situationen oder kriegerischer Ereignisse kann die Modifizierung eines Prüfungsurteils im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk aufgrund von Einwendungen zB in den folgenden Fällen notwendig sein: Der geprüfte Abschluss (JA, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) enthält wesentliche falsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Umwandlungskosten

Tz. 46 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 4 S 1 UmwStG regelt für den Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person (ebenso wie bereits bisher § 8b Abs 2 S 2 KStG hinsichtlich der Veräußerungskosten), dass Umw-Kosten bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses abzuziehen sind, was im Ergebnis wegen § 4 Abs 6 und 7 UmwStG idR die volle bzw ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / r) Verpflichtungen iRd Rechnungslegung, Abrechnungsverpflichtung

Rn. 933 Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Im Zusammenhang mit der öff-rechtlichen Verpflichtung zur kaufmännischen Rechnungslegung hat der Kaufmann verschiedene Auflagen außer der laufenden Buchführung zu erfüllen; diese dabei entstehenden Kosten für abgelaufene Wj sind zurückzustellen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk (Abs. 6a Satz 2)

Rz. 469 [Autor/Zitation] Im Fall der Bestellung mehrerer Prüfer oder Prüfungsgesellschaften zum gemeinsamen Abschlussprüfer soll von diesen die Beurteilung des Prüfungsergebnisses einheitlich erfolgen (§ 322 Abs. 6a Satz 1). Die Gemeinschaftsprüfer sollen sich also auf ein gemeinsames gleichlautendes Prüfungsurteil zum geprüften Abschluss und zum geprüften Lage- bzw. Konzernl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pensions- und Sterbekassen

Rz. 18 [Autor/Zitation] Für Pensions- und Sterbekassen gelten grds. die aufsichtsrechtlichen Rechnungsgrundlagen der Lebensversicherung analog. Rz. 19 [Autor/Zitation] Für Sterbekassen gilt dabei die Besonderheit, dass für diese die Genehmigungspflicht der Geschäftspläne weiterhin anwendbar ist (§§ 12 Abs. 1 iVm. 219 Abs. 3 Nr. 1 und 9 Abs. 2 Nr. 2 VAG). Insoweit ergibt sich fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Ausschluss wegen eigenständiger Erbringung nicht nur unwesentlicher versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen für den zu prüfenden Jahresabschluss (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. d)

Rz. 137 [Autor/Zitation] Ausgeschlossen werden hiernach eigenständige Leistungen, die außerhalb der Abschlussprüfung erbracht werden und den Tatbestand einer Bewertung für den zu prüfenden Abschluss erfüllen. Der Ausschluss dient der Vermeidung einer Besorgnis der Befangenheit des Abschlussprüfers im Rahmen seiner Prüfungshandlungen, da dieser ansonsten aufgrund seiner voraus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Hausen, Steuerliche Gewinnermittlung durch modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung – Konzeption nach Aufgabe des Maßgeblichkeitsprinzips, DB 2004, 1; Hausen, Modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung – Praktikable Konzeption einer vereinfachten steuerlichen Gewinnermittlung für einen erweiterten Anwenderkreis, Diss 2009; Spengel, Bilanzrechtsmodernisierung – Zukunft d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Darstellungen zur Buchführung und zu den weiteren geprüften Unterlagen

Rz. 114 [Autor/Zitation] Die Buchführungspflicht und die für die Buchführung geltenden Ordnungsmäßigkeitsvorschriften sind in §§ 238–241 geregelt. Die Darstellung zur Buchführung nach Abs. 2 Satz 1 betrifft die Buchführung ieS, dh. die Finanzbuchführung, insbes. soweit auf ihr der JA aufbaut. Sie umfasst die Grundaufzeichnungen in der Hauptbuchhaltung und in den Nebenbuchhalt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Schaden- und Unfallversicherung

Rz. 27 [Autor/Zitation] In der Schaden- und Unfallversicherung ist hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Regelungen zwischen der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR) sowie Rentendeckungsrückstellungen in den HUK-Sparten zu unterscheiden. Rz. 28 [Autor/Zitation] Für die UPR gelten die zentralen Vorschriften der Lebensversiche...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die 4. EG-Richtlinie ermächtigte die Mitgliedstaaten, Gliederung, Nomenklatur und Terminologie bei mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz und GuV den Besonderheiten eines bestimmten Wirtschaftszweigs anzupassen (Art. 4 Abs. 2 Satz 2). Die Ermächtigung galt auch für die Gliederung einer Konzernbilanz und einer Konzern-GuV (Art. 17 Abs. 1 der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Angaben zu nicht passivierten Pensionsverpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB)

Rz. 186 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob die Angabepflicht nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB bezüglich der nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aus der Anwendung des Art. 28 Abs. 1 EGHGB entsprechend anzuwenden sind. Das PublG enthält weder in § 5 noch in § 22 eine Verweisung auf Art. 28 EGHGB (anders als auf Art. 66, 67 EGHGB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überentnahme

Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Abs 4a S 2 EStG d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Finanzinstrumente

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340c Abs. 1 sind alle Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und aus dem Handel mit Edelmetallen sowie die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen saldiert auszuweisen. Hierunter fallen auch die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Ertragslage

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Darstellung der Ertragslage soll die Quellen und das Zustandekommen des Erfolgs im abgelaufenen GJ, die Aufwands- und Ertragsstruktur, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außerordentliche Ergebnis sowie den Einfluss periodenfremder Aufwendungen und Erträge und besonderer steuerlicher Gestaltungen aufzeigen (zum Begriff der Ert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kirchhof, Gesetzlich nicht abzugsfähige BA und WK, in Söhn (Hrsg), Die Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, 1980 (DStJG 3), 13; Arndt, Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG bei der Gewinnberechnung, FR 1984, 412; Mittmann, Nochmals: Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG, FR 1985, 152; Freudlieb, Nichtabzugsfähige BA bei der Ermittl...mehr