Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 417 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Analog zum HGB ist bei den Vorschriften der IFRS zwischen der erstmaligen Bewertung eines Vermögenswerts, d. h. der Zugangsbewertung, und der Fortführung dieses Bewertungsansatzes i. R.d. Folgebewertung zu differenzieren. Den Zugangswert erworbener Vermögenswerte bilden die AK (vgl. zu den Besonderheiten bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 Hd...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Besonderheit für antizipative Bewertungseinheiten über erwartete Beschaffungs- und Absatzgeschäfte

Rn. 348 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 92, spricht sich bei antizipativen Bewertungseinheiten für (erwartete, geplante) Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte im Hinblick auf die Erwerbs- bzw. Verkaufspreise, die durch ein Termingeschäft abgesichert sind, dafür aus, dass Grundgeschäft (erwartete, noch nicht vertraglich vereinbarte Transaktion) und Sicherungs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Unternehmensübergreifende Bewertungseinheiten im Jahresabschluss von Konzernunternehmen

Rn. 397 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Praxis ist mehr und mehr dazu übergegangen, das Zins- und Währungsmanagement durch eine zentrale Einheit (i. d. R. beim MU angesiedelt oder in Form einer eigenen rechtlichen Einheit) vorzunehmen. Häufig sind die einzelnen Konzern-UN angehalten, sämtliche Finanzgeschäfte mit dieser zentralen Einheit abzuschließen. Beispiel: Sichert die Tre...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung

Rn. 69 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung (z. B. bestimmte Sparbriefe) bleibt die Leistung des Gläubigers (Kap.-Überlassung) über die Gesamtlaufzeit unverändert, während sich die Leistung des Schuldners in Form einer steigenden Verzinsung dauernd verändert. Bei steigender Verzinsung wird der Zinssatz i. d. R. so gewählt, dass sich insge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anzuwendender Abzinsungssatz (Abs. 2 Satz 4f.)

Rn. 123 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach § 253 Abs. 2 Satz ;1f. ist zur Diskontierung von langfristigen Rückstellungen ein mit ihrer Restlaufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben (sonstige Rückstellungen) bzw. zehn Jahre (Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen) für die Barwertermittlung zu verwenden. Mit der Durchschnittsbildu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beendigung der Bewertungseinheit durch gleichzeitiges Beenden von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument

Rn. 384 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird die Bewertungseinheit mit einer gleichzeitigen Beendigung von Grundgeschäft (z. B. Tilgung) und Sicherungsinstrument (Glattstellung, Terminierung) beendet, sind das Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sowie evtl. aufgrund von Ineffektivitäten bilanzierte Rückstellungen auszubuchen (vgl. Prahl/Naumann, ZBB 1994, S. 1 (4f.); DGRV (2023...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Überverzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 70 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Muss das UN für Verbindlichkeiten vergleichsweise hohe Zinsen zahlen (überverzinsliche Verbindlichkeiten), sind auch diese Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag (Nominalwert) zu passivieren. Erhält das UN für die hohen Zinsen als Gegenleistung einen einmaligen Vorteil (z. B. in Form der Gewährung eines niedrigeren Kaufpreises), ist der V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absicherung eines variabel verzinslichen Wertpapiers mittels eines Receiver-Zinsswaps

Rn. 346 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird ein variabel verzinsliches Wertpapier (Floater) des UV (Kreditinstitute: Liquiditätsreserve) gegen Zahlungsstromrisiken abgesichert, entsteht durch die Kombination aus Floater und Receiver-Zinsswap (Festsatzempfänger) ein synthetisch festverzinsliches Wertpapier, das neben dem (Marktwert-)Risiko (a) wegen einer Ausweitung des Credit Spr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzielle Abbildung von antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 373 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ggf. festgestellte ineffektive Beträge auf Basis des gesicherten Risikos sind stets sofort imparitätisch ergebniswirksam als Rückstellung zu erfassen. Gleiches gilt für Wertänderungen, die auf nicht gesicherte Risiken entfallen. Dabei wird simuliert, dass das geplante Grundgeschäft bereits abgeschlossen wurde, um zu ermitteln, ob sich die We...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 404 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Zuge der Umsetzung des BilMoG – insbesondere im Kontext der Einführung des § 254 zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten – stellte sich u. a. die Frage, ob und wie die Geschäfte des Bankbuchs – deren Absicherung meist auf Nettobasis erfolgt (früher von Banken häufig als Macro-Hedge bezeichnet) – mit Inkrafttreten des BilMoG zu bewerten u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Fall (B): Steigende Festsatzzinsen

Rn. 338 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Wert der langfristigen Verbindlichkeit hat sich aufgrund von gestiegenen Zinsen sowie des Einflusses von Wechselkursänderungen insgesamt um + 12,0 (vermindert um 12,0) verändert (zinsbedingt = + 11,0 und währungsbedingt (FX) = + 1,0), während sich der Zinsswap gleichzeitig nur um – 10 (zinsbedingt) verändert hat (negativer Marktwert).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wesentliche Abbildungsunterschiede

Rn. 471 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es ergeben sich mehrere Unterschiede zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach HGB, das zur bilanziellen Abbildung sowohl die Durchbuchungs- als auch Einfrierungsmethode (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 75ff.) vorsieht. Die Durchbuchungsmethode ähnelt hierbei einem Fair Value- Hedge, allerdings ergeben sich auch hier im Detail Abweichun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Beginn und Beendigung der Bilanzierung einer Bewertungseinheit

Rn. 284 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da sich die Wert- und Zahlungsstromänderungen erst ab Beginn der Sicherungsbeziehung (vgl. HdR-E, HGB § 254, Rn. 141ff.) ausgleichen, sind die Änderungen vor diesem Zeitpunkt sowohl bei Grundgeschäften wie auch bei Sicherungsinstrumenten nach den allg. Bilanzierungsgrundsätzen zu erfassen. Die Bilanzierung nach den allg. Grundsätzen bedeutet...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei LuL. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet der Auszahlungsbetrag di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Beginn der Bilanzierung nach § 254

Rn. 258 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Sicherungszusammenhang kann bei antizipativen Bewertungseinheiten grds. nicht (geraume Zeit) nach Abschluss des Sicherungsinstruments hergestellt werden. Durch eine nachträglich gebildete antizipative Bewertungseinheit wird nicht gewährleistet, dass die Bilanzierung derselben willkürfrei erfolgt ist (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 254, Rn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweistufige Vorgehensweise (gesichertes und nicht gesichertes Risiko)

Rn. 288 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gleichen sich die positiven und negativen Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten auf der Basis des gesicherten Risikos vollständig aus, werden diese saldiert und weder in den Wertansätzen der Grundgeschäfte bzw. Sicherungsinstrumente noch in der GuV erfasst (sog. kompensatorische Bewertung)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abbildung im Jahresabschluss

Rn. 43 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wie zuvor dargestellt, gleicht das unechte Factoring wirtschaftlich einem "normalen" Kreditgeschäft, das durch eine Forderungszession gesichert ist. Korrespondierend mit der Behandlung von originären dinglichen Sicherungsabtretungen aufgrund des bilanzrechtlich maßgebenden wirtschaftlichen Eigentums (vgl. § 246 Abs. 1 Satz 2; fernerhin z. B. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verlustfreie Bewertung als Ausprägung des Imparitätsprinzips

Rn. 404b Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Imparitätsprinzip verlangt, dass Verluste schon im Zeitpunkt ihrer Verursachung zu berücksichtigen sind. Es hat im Gesetz u. a. in der Passivierungspflicht für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (verlustfreie Bewertung) seinen Niederschlag gefunden. Die verlustfreie Bewertung ist im Nicht-Bankenbereich insbesondere bei Erzeugni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Absicherung einer variabel verzinslichen Verbindlichkeit mittels eines Payer-Zinsswaps

Rn. 345 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird eine variabel verzinsliche Verbindlichkeit mittels eines Payer-Zinsswaps (Festsatzzahler) gegen das Risiko steigender Zinsen (Zahlungsstromrisiko) gesichert, ist nach § 254 eine aus dem Rückgang des Marktzinsniveaus resultierende negative Marktwertänderung des Zinsswaps (Clean Price) nicht als Drohverlustrückstellung zu passivieren. Unbe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 366 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Antizipative Bewertungseinheiten zeichnen sich dadurch aus, dass das zu sichernde Grundgeschäft eine vorgesehene Transaktion ist, die rechtsgeschäftlich noch nicht fest vereinbart wurde und demzufolge auch bilanziell nicht abbildbar ist. Rn. 367 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Vordergrund antizipativer Bewertungseinheiten steht das Ziel der Fest...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchbuchungs- versus Einfrierungsmethode

Rn. 303 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber ist in seinen Ausführungen zu § 340h (Währungsumrechnung) missverständlich: "Da § 254 keine Vorschriften zur Art und Weise der bilanziellen Erfassung von Bewertungseinheiten enthält, bleibt es den Unternehmen weiterhin selbst überlassen, die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme entweder ‚durchzubuchen’ oder die Bi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung nach einer vorzeitigen Beendigung der Bewertungseinheit

Rn. 387 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In den Fällen, in denen es zu einer vorzeitigen Beendigung einer Bewertungseinheit (z. B. durch Verkauf des Grundgeschäfts oder Glattstellung des Sicherungsinstruments) kommt, findet eine logische Sekunde vor dem Zeitpunkt der Beendigung der Bewertungseinheit letztmals eine Bilanzierung nach den Regeln von § 254 statt. Dabei wird für die bis ...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Länderbezogene Angaben

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den allg. Angaben des § 342h Abs. 1 widmen sich § 342h Abs. 2f. den länderbezogen auszuweisenden Angaben. Für welche Länder und Steuerhoheitsgebiete ein getrennter Ausweis zu erfolgen hat und wie die Angaben den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzuordnen sind, ist hingegen separat in § 342i geregelt. Konzeptionell werden die länderbezoge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitpunkt der Dokumentation

Rn. 151 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Dokumentation muss grds. bereits im Zeitpunkt der Bildung der Sicherungsbeziehung (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 177; Haufe HGB-Komm. (2024), § 254, Rn. 48ff., 52; BilR-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 84, DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.4), mithin spätestens beim Abschluss des Sicherungsinstruments (vgl. Göttgens/Prahl, WPg 1...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Behandlung von Ausgleichszahlungen bei vorzeitiger Beendigung eines Sicherungsinstruments sowie Weiterführung des Grundgeschäfts

Rn. 389 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In diesen Fällen (z. B. Absicherung eines Wertpapiers mittels Zinsswaps und vorzeitige Beendigung des Zinsswaps, wenn das Grundgeschäft weiter bilanziert wird) kommt es regelmäßig zu Ausgleichszahlungen (Close-out-Zahlung bei Zinsswaps) bei Beendigung (Terminierung) des Sicherungsinstruments. Erfolgt bei Abwicklung des Sicherungsinstruments d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Sonderfragen

Rn. 94 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der HFA erörterte in seiner 213. Sitzung (vgl. IDW, FN-IDW 2008, S. 489f.) die Frage, ob die Absicherung von Pensionsverpflichtungen gegen Zinsänderungsrisiken durch die Bildung einer bilanziellen Bewertungseinheit berücksichtigt werden darf. Er gelangte zu folgendem Ergebnis: Die geltenden handelsrechtlichen Vorschriften schließen die Bildun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Wirksamkeit/Unwirksamkeit

Rn. 165 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Wirksamkeit (Effektivität) einer Bewertungseinheit bezeichnet den Umfang, in dem sich die verlässlich gemessenen gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko in gleicher Höhe gegenüberstehen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 48). Rn. 166 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Unwirksamkeit (Ineffektivität) entste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2f.; sodann ausführlich Haufe IFRS-Komm. (2025), § 28, Rn. 403ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrech...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bewertung von Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 2)

1. Relevanter Bewertungsmaßstab a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags Rn. 53 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sac...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Berücksichtigung von Zinsbedingungen

aa) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten Rn. 63 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Eine Abzinsung der Verbindlichkeiten oder die Bildung eines aktiven RAP ist in der HB grds. nicht zulässig (Ausnahme: Rentenverpflichtungen). Der mit dem Zinsvorteil verbundene...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bewertung von Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften Rn. 104 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz ;5f. – gemäß ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige bzw. nicht zulässige Grundgeschäfte (Deckungsfähigkeit)

Rn. 53 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Grundgeschäfte i. R.e. Bewertungseinheit nach § 254 kommen "Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in Betracht (vgl. zu Bewertungseinheiten mit Auslandsbeteiligungen außerhalb des Euro-Währungsraums Hennrichs, WPg 2010, S. 1185ff.). Nach dem Wortlaut der Vorschrift be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung bestimmter Verbindlichkeiten

a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen Rn. 76 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Finanzanlagen

aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Rn. 22 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff., sowie HdR-E, HGB § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivat...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Relevanter Bewertungsmaßstab

a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags Rn. 53 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen (Abs. 1 Satz 3)

Rn. 99 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des AV gemäß § 266 Abs. 2 A. III. 5. richtet (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), sind grds. mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere zu passivieren. Dies gilt so lange, wie der beizulegende Zeitwe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen (Abs. 1 Satz 1)

1. Grundsatz Rn. 8 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die AfA nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, verstößt gege...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugangsbewertung bestimmter Gegenstände des Anlagevermögens

a) Immaterielle Vermögensgegenstände Rn. 11 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Immaterielle VG sind – außer selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV (vgl. § 248 Abs. 2 Satz 2) – bilanzierungsfähig. Während entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter zwingend zu aktivieren sind, besteht für selbst geschaffene immate...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zugangsbewertung bestimmter Gegenstände des Umlaufvermögens

a) Vorräte Rn. 31 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gegenstände des Vorratsvermögens sind (höchstens) mit den AHK, vermindert um AfA nach § 253 Abs. 4 und ggf. erhöht um Zuschreibungen nach Abs. 5 anzusetzen. Zu den AK der RHB sowie der Waren rechnen alle Ausgaben, die bis zur ersten Einlagerung (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) anfallen. Die Nebenkosten umfassen vorwiegen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bewertung

Rn. 37 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Bewertung der Bilanzposten aus dem Factoring-Geschäft gelten die allg. Grundsätze für die Bewertung von Forderungen. Da beim echten Factoring der Factor im Rahmen eingeräumter Limits das Ausfallrisiko übernimmt, entfällt insoweit für den Factoring-Kunden das Bonitätsrisiko als Bewertungsproblem. Da der Factoring-Kunde für den...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wechselverbindlichkeiten

Rn. 85 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wechselverbindlichkeiten sind stets in Höhe der Wechselsumme zu erfüllen. Sie sind daher mit dem Betrag in der Bilanz anzusetzen, der der Wechselsumme entspricht (vgl. ADS (2023), § 253, Rn. 176; Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 100; WP-HB (2023), Rn. F 708). Für in der Wechselsumme enthaltene Zinsen (Diskont) darf handelsrechtlich das W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Spezielle Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5f.)

Rn. 109 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine Kleinst-KapG gemäß § 267a und wird eine Entlastungsoption bei der RL in Anspruch genommen (vgl. §§ 264 Abs. 1 Satz 5 (Verzicht auf Anhang), 266 Abs. 1 Satz 4 (verkürzte Bilanz), 275 Abs. 5 (verkürzte GuV) und/oder 326 Abs. 2 (Hinterlegung statt Offenlegung)), darf das Deckungsvermögen (vgl. §...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 83 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Verbindlichkeiten aus LuL sind mit dem Rechnungsbetrag inkl. USt und ggf. abzgl. vertraglicher Anschaffungspreisminderungen (z. B. Rabatte) anzusetzen. Bei Lieferantenskonti ist aufgrund einer ggf. am BilSt noch verbleibenden Unsicherheit des Skontoabzugs fraglich, wie die Differenz zwischen Bar- und Zielpreis zu bilanzieren ist. Ist am BilSt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung von Verbindlichkeiten in fremder Währung

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten ist der Erfüllungsbetrag zum Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassageldkurs in Euro umzurechnen (vgl. DRS 25.12). Aus Vereinfachungsgründen ist eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs oder sogar zu Durchschnittskursen erlaubt, sofern sich durch diesen Eingriff nur unwesentliche Auswirkungen für die Darstel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Bilanzierung bei Absicherung von Kreditrisiken

Rn. 380 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Aktiva (Forderungen, Wertpapiere), die mittels Bürgschaften, Gewährleistungen etc. gegen das Kreditausfallrisiko gesichert sind, werden unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit dieser Sicherheiten bewertet. Dies bedeutet, dass insoweit, als die Sicherheiten werthaltig sind, keine Wertminderung der Aktiva angenommen und mithin auch insoweit ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Flüssige Mittel

Rn. 45 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position B. IV. gemäß § 266 Abs. 2 Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen. Die Bewertung von Kassenbeständen (z. B. inländische Banknoten, Münzen, Briefmarken und sonstige geldwerte Wertmarken), Bundesbankguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags

Rn. 53 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit dem im Erfüllungszeitpunkt zur Begleichun...mehr