Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Tätigkeit für Beschwerdegegner muss glaubhaft gemacht werden In einem Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen entsteht die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Für den Beschwerdeführer entsteht diese Gebühr mit Einlegung der Beschwerde. Für den Anwalt des Beschwerdegegners entsteht die Gebühr, wenn er den Auftrag erhält, ...mehr

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zfs 05/2021, Powerbank mit ... / 2 Aus den Gründen:

"… Dabei ist jedoch den Ausführungen des Betr. darin Recht zu geben, dass das Urteil des AG Betzdorf v. 7.9.2020 tatsächlich den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1a S. 1 StVO überspannen dürfte, wenn es davon ausgeht, dass eine sogenannte “Powerbank' ein elektronisches Gerät, das der Information dient, darstellt. Eine über den Ladezustand hinausgehende Information wird nämlic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 12.1 – BUKG

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 [1] vom 11. Dezember 1990 (BGB 82), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist. § 1 Anwendungsbereich (1) 1Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Erstattung von Auslagen aus Anlass der in den §§ 3 und 4 bezeichneten Umzüge und der in § 12 genannten Maßnahmen. 2Berechtigte sind: Bundesbeamte und ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Begünstigt sind im Wesentlichen Stpfl, die von der Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen sind (> Rz 2). Für den SA-Abzug nach § 10a EStG kommen nur Stpfl in Betracht, die der > Unbeschränkte Steuerpflicht unterliegen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage (§§ 79ff EStG) haben hingegen auch beschränkt Stpfl (> Rz 5/2), wenn der Stpfl seine Al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachung ergan...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Mindesteigenbeitrag und Sockelbetrag

Rz. 47 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst ist der Mindesteigenbeitrag vom Sockelbetrag zu unterscheiden. Der Sockelbetrag von 60 EUR jährlich (vgl § 86 Abs 1 Satz 4 EStG) öffnet gewissermaßen die Tür zur Zulage: Wer nicht Beiträge in Höhe des Sockelbetrags von 5 EUR monatlich einzahlt, erhält erst gar keinen Anspruch auf Zulage. Der Sockelbetrag bewirkt, dass die Verwaltung...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 99 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4 S. 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009 S. 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problem...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Armborst, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4 S. 52. Baur/Mertins, Sozialhilfe nach dem SGB XII in stationären Einrichtungen, NDV 2006 S. 179. Behrend, Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen, Sozialrecht aktuell 2012 S. 117. Bessenich/Jungeilges/Steinfeld/Pöld-Krämer, Die...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 2.2.1 Rechtslage bis zum 31.12.2019

Rz. 20 Die Vorschrift war zum 1.1.2005 aus systematischen Gründen inhaltsgleich aus § 11 Abs. 3 BSHG übernommen worden, um (damals) alle Regelungen, die den notwendigen Lebensunterhalt betrafen, zusammenzufassen. Die Regelung wurde unverändert bis zum 31.12.2019 beibehalten (vgl. zum Inhalt Rz. 21 bis 27). Rz. 21 Abs. 3 a. F. eröffnet dem Sozialhilfeträger die Möglichkeit, Sa...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Brech, Die gemischte Bedarfsgemeinschaft und die horizontale Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt für Stiefkinder, ZfF 2003 S. 241. Gerlach, Kindergeldrecht für Transferleistungsbehörden – Ein aktueller Überblick – Teil 3 –, ZfF 2018 S. 241. ders., Die Festsetzung von Beiträgen als neue Form des Einsatzes von Einkommen und der Einsatz von Vermögen im Eingliederungsh...mehr

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Jansen, SGG § 34 (außer Kraft)

Einführung § 34 (außer Kraft) Die Vorschrift ist durch Art. VII Nr. 15 des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung vom 26.5.1972 (BGBl. I S. 84) aufgehoben worden. Sie regelte den Vorsitz im Senat sowie die senatsinterne Geschäftsverteilung. Nunmehr gilt § 6 i. V. m. §§ 21 ff. GVG.mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / XI. Richter und Richterinnen

Richter sind – das wird zu Recht oft zitiert – keine Subsumtionsmaschinen. Die Persönlichkeit des Richters, nicht nur seine Erfahrungen, sondern auch seine persönlichen Präferenzen und Abneigungen prägen seine Rechtsprechung, auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, trotz der Vorgaben für eine Standardisierung.[15] Dass ein Standard in Sachlagen immer zu einem Standard in den Rech...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr für Besprechungen nur mit dem Richter

In Rspr. und Lit. ist es seit jeher umstritten, ob dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten eine Terminsgebühr für Besprechungen auch dann anfallen kann, wenn er die Besprechung allein mit dem Richter führt. I. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung vo...mehr

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zfs 04/2021, Wo soll das alles noch hinführen?

Wir befinden uns in der nächsten Pandemie-Welle, der Ruf nach Normalität wird lauter, dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich grundlegende Regeln in der Arbeitswelt verändert haben, flexibles Arbeiten soll zur Normalität werden. Über automatisierte Prozesse – begünstigt durch wachsende IT-Potentiale – soll die Effizienz des Arbeitens auch so erhöht werden. Dieser ...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / IV. Verfahrensweise des Prozessbevollmächtigten in der Praxis

Angesichts des Umstandes, dass nach einer weit verbreiteten Auffassung dem Prozessbevollmächtigten allein für Gespräche mit dem Richter die Terminsgebühr auch dann nicht anfällt, wenn der Richter den Inhalt dieser Besprechung in einem weiteren Gespräch mit dem Anwalt der Gegenseite erörtert, sollte der Anwalt den Anfall der Terminsgebühr für Besprechungen gebührenrechtlich a...mehr

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ZErb 04/2021, Funktionelle ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil der angefochtene Beschl. v. hier funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassen worden und daher aufzuheben ist. 1. Zur Entscheidung über die Einziehung von Erbscheinen ist beim Nachlassgericht funktionell grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig, § 3 Nr. 2 lit. c RPflG i.V.m. § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Es gibt jedoc...mehr

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FF 04/2021, Interviews in Forum Familienrecht (FF)

Klaus Schnitzler Zum Markenkern dieser Zeitschrift gehören regelmäßige Interviews, die im Laufe eines jeden Jahres geführt werden (vgl. FF 2012, 199 ff.). Im 1. Jahr waren dies Horst Eylmann, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, damals noch in Bonn, Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln und eines unserer ersten Beiratsmitglieder, Prof. S...mehr

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ZErb 04/2021, Funktionelle ... / Leitsatz

1. Werden gegen die Einziehung eines Erbscheins Einwände erhoben, hat der Rechtspfleger das Verfahren nach dem landesrechtlichen Richtervorbehalt des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nds. ZustVO-Justiz dem Nachlassrichter zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. 2. Hat statt des zuständigen Richters der unzuständige Rechtspfleger entschieden, ist die Sache – unabhängig von ihrer etwaigen inhal...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / a) Innere Umstände beim Betroffenen

Im Kaskoversicherungsrecht[20] wird mit Bezugnahme auf die BGH-Rechtsprechung von einem Augenblicksversagen ausgegangen, wenn eine unbewusst fahrlässige Handlung eingetreten ist, die auch einem ansonsten pflichtbewussten und sorgfältigen Fahrer einmal unterlaufen[21] und als Ausrutscher oder einmaliges Versagen letztlich jedem Autofahrer passieren kann.[22] Die reine Festste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Freigrenze (Satz 3)

„ [3] Satz 1 findet nur Anwendung für Veranlagungszeiträume, in denen die hiernach insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als 16.500 Euro betragen.” Rz. 151 [Autor/Stand] Wirkungsweise der Norm. Abs. 1 Satz 3 statuiert eine Freigrenze. Betragen die Einkünfte 16.500 Euro oder weniger, findet § 2 für diesen Veranlagungszeitraum insgesamt keine Anwendung. Wird die...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / 3. Temporäre Beschilderung

Fall 15, AG Bad Segeberg – 8 OWi 552 Js 33805/18 (544/18): 24 km/h-Verstoß bei zulässigen 60 km/h (Trichter beidseitig 100-80-60), temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung durch Klappschilder, keine Voreintragungen, Verteidigung argumentiert mit Augenblicksversagen wegen überraschender Umstände, weshalb kein Regelfall vorliege, Urteil: 70 EUR wegen Trichter, zudem seien die ausk...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 9. Zuständigkeit für Entscheidung

Rn 39 Die Entscheidung über die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstandes ist von derart weitreichender Bedeutung, dass gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RPflG der Richter zuständig ist für den Beschluss. Eine Erklärung zur Zuständigkeit gem. § 3a gilt nicht nur für das Insolvenzgericht und den Richter (§ 3c Abs. 1), sondern auch für den Rechtspfleger entsprechend.[58]mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / III. Einigungsbereitschaft des Gegners

Außerdem ist allgemeine Voraussetzung für den Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen die Einigungsbereitschaft des Gegners. So muss bei Gesprächen zwischen den Prozessbevollmächtigten mehrerer Beklagter ohne Beteiligung des Gegners der Kläger vorab seine grundsätzliche Bereitschaft zum Eintritt in Vergleichsgespräche kundgetan haben.[9] Dies wird in der Praxis jedenfal...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand (Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Stand] Überblick. Der in Satz 1 normierte Tatbestand der erweitert beschränkten Steuerpflicht lässt sich in vier Tatbestandsmerkmale unterteilen, die in einem bestimmten chronologischen Verhältnis zueinanderstehen. Die wichtige Zäsur bildet der Wegzug, das Ende der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Diesem Wegzug geht das Erfordernis voraus, dass die Person...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsbehelfe gegen den Aufhebungsbeschluss

Rn 16 Der Aufhebungsbeschluss kann nicht mit der sofortigen Beschwerde gem. § 6 angegriffen werden. Die Entscheidung über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird mit ihrem Erlass rechtskräftig. Denn insoweit sieht das Gesetz ein Rechtsmittel überhaupt nicht vor. Ist indes ausnahmsweise der Rechtspfleger funktionell zuständig den Aufhebungsbeschluss zu erlassen (siehe Rdn....mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / XII. Allgemeine Feststellungen und Vorschläge

Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz konkretisiert sich nicht zu einer Gleichheit in der Rechtsprechung. Neben der persönlichen Einstellung des Richters zu Geschwindigkeitsverstößen und zu seiner Amtspflicht, sich mit diesen zu befassen, sind auch die mangelnde Kenntnis über die Rechtsprechungspraxis anderer Gerichte zu Grenz- und Regelfällen ein wichtiger Grund für d...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / [Ohne Titel]

In Rspr. und Lit. ist es seit jeher umstritten, ob dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten eine Terminsgebühr für Besprechungen auch dann anfallen kann, wenn er die Besprechung allein mit dem Richter führt.mehr

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FF 04/2021, Ablehnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin hat unter dem 29.8.2019 auf Trennungsunterhalt in Höhe von 450 EUR angetragen. Sie betreut nach Trennung der Eheleute die stark sehbehinderte gemeinsame Tochter, die in Pflegegrad III eingestuft ist. Dafür erhält sie monatlich 554 EUR Pflegegeld. Die Antragstellerin hat bei der Unterhaltsberechnung ein Gehalt von 1.100 EUR miteingestellt, beru...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Zuständigkeitsprüfung

Rn 12 Die örtliche Zuständigkeit wird durch das Gericht von Amts wegen geprüft.[29] Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Anknüpfungsmerkmale zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ist der Eingang des Insolvenzantrags bei Gericht.[30] Rn 13 Dem Antragsteller obliegt es jedoch, alle Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen, die die Begründung der örtlichen Zustä...mehr

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zfs 04/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil I Referent*innen: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Ort: Online Datum: Mittwoch, 21.4.2021, 12.30 bis 15.15 Uhr (2,5 Std. gem. § 15 FAO) Thema: 9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2021 (HYBRID-Veranstaltung) Referent*innen: div. Ort: Hamburg / Online (Präsenz ausgebucht) Datum: Freitag, 23.4.2021, 13.00...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / 1. Übertragung von Immobilien

Das OLG Köln verweist zunächst darauf, dass der Umstand, dass § 311b BGB an sich nur für Verträge gelte, einer Anwendung der Norm auf das Stiftungsgeschäft nicht entgegenstehe, obwohl es sich dabei nach ganz h.M. nicht um einen Vertrag, sondern um eine einseitiges Rechtsgeschäft handelt.[6] Es sei allgemein anerkannt, dass die Norm ihrem Schutzzweck nach über ihren Wortlaut ...mehr

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zfs 04/2021, zfs Aktuell / Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

Am 17.3.2021 ist das Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) v. 10.3.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden (BGBl I S. 330). Es ist im Wesentlichen am 18.3.2021 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht Steuerentlastungen für Familien, Gaststätten sowie Unternehmen und Selbstständige vor. W...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / 2. Rechtslage ab 1.8.2013

Ob die den Anfall der Terminsgebühr bejahende Auffassung auch für den Gesetzestand ab 1.8.2013 gilt, ist fraglich. Nach der durch das 2. KostRMoG eingefügten Neufassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV fällt die Terminsgebühr nämlich nur für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen an. Eine Besprechung zwischen dem Richter und einem Prozessbevollmächtigten dürfte jedoch nic...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / 1. Rechtslage bis 31.7.2013

Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war schon nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV umstritten.mehr

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AGS 04/2021, Fälligkeit; Un... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Viele Gerichtskostenschuldner beanstanden in ihren Erinnerungen und Beschwerden betreffend den Gerichtskostenansatz alles, was man überhaupt beanstanden kann. Die meisten Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz sind in der Praxis unbegründet. Nicht selten wird die Form der übersandten Kostenrechnung gerügt. Deshalb ist es wichtig,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anwendungsbereich

a) Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 19 [Autor/Stand] Die verlängerten Verjährungsfristen des § 376 Abs. 1 und Abs. 3 AO gelten nur "in den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–6 AO genannten Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung"; einfache Steuerhinterziehungstaten (§ 370 Abs. 1 AO), nicht benannte besonders schwere Hinterziehungsfälle und anderweitige Steuerstraftaten i.S.d....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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AGS 04/2021, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht - Kommentar

Begründet von Johannes Floegel>; kommentiert von Prof. Dr. Peter König, Richter am BGH> und Dr. Peter Dauer, LL.M., Leitender Regierungsdirektor a.D.> 46. Aufl., 2021. C.H. Beck. 2268 S., 139,00 EUR Die neue Auflage des Beck’schen Kurzkommentars zum Straßenverkehrsrecht befindet sich auf dem neusten Stand von Herbst 2020. Seit der Vorauflage hat sich im Verkehrsrecht einiges ...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / X. Wirtschaftliche Situation und Bußgeldhöhe

Für die meisten Richter sind Angaben zur Einkommenshöhe nur für eventuelle Ratenzahlungen relevant (§ 18 OWiG), die aber bei den hier vorgesehenen Regelbußen von 70 und 80 EUR kaum in Betracht kommen. Für die Festsetzung der Geldbuße an sich, sollen die wirtschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich außer Betracht bleiben[12] und erst bei zunehmender Höhe geprüft und berücksich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 §§ 41–49 ZPO

Rn 7 Die Vorschriften über die Ablehnung oder Ausschließung eines Richters oder Rechtspflegers sind grundsätzlich auch für das Insolvenzverfahren anwendbar.[7] Aus den Besonderheiten des Insolvenzrechts her ist aber abzuleiten, dass andere Maßstäbe als im Zivilprozess angelegt werden müssen. Insbesondere ist das Aufsichtsrecht und die Aufsichtspflicht des Insolvenzgerichts n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die einzelnen Unterbrechungsakte

Rz. 147 [Autor/Stand] Die einzelnen Unterbrechungsakte sind in dem Katalog des § 78c Abs. 1 Nr. 1–12 StGB abschließend aufgezählt. Im Hinblick auf die verschiedenen Verfahrensstadien lassen sich dabei drei Hauptgruppen unterscheiden: Maßnahmen des Richters, der StA, der an ihre Stelle tretenden FinB (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO; s. § 385 Rz. 81 ff. sowie die Erl. zu § 386, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Vergleichbar mit den Regelungen der Konkursordnung, der Vergleichsordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung werden durch die Vorschrift die Bestimmungen der Zivilprozessordnung für das Insolvenzverfahren für entsprechend anwendbar erklärt, soweit die Insolvenzordnung selbst keine anderweitigen Bestimmungen enthält. § 4 ordnet mithin die subsidiäre Maßgeblichkeit der Z...mehr

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AGS 04/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hansens (S. 145) mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Terminsgebühr für den Anwalt auch dann anfallen kann, wenn er alleine eine Besprechung mit dem Richter führt. In einem weiteren Aufsatzbeitrag befasst sich Hansens (S. 146) mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsgebühr im Falle der Erledigung der Hauptsach...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / I. Der Beschluss des OLG Köln v. 5.8.2019

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt errichtete die Stifterin zu ihren Lebzeiten eine rechtsfähige Stiftung mit Sitz in Berlin. In dem privatschriftlichen Stiftungsgeschäft verpflichtet sich die Stifterin zur Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum in Köln. Nachdem die zuständige Senatsverwaltung die Stiftung anerkannt hatte und diese damit rechtsfähig war, übertrug die S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Befriedigung der Masseverbindlichkeiten (Abs. 2)

Rn 7 Bevor das Verfahren aufgehoben werden kann, hat der Verwalter die unstreitigen Masseansprüche (§§ 53–55) zu begleichen und für die streitigen oder nicht fälligen Sicherheit zu leisten oder einen plausiblen Finanzplan vorzulegen, wonach deren Erfüllung möglich ist (§ 258 Abs. 2). Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des Abs. 2 auf Masseansprüche außerhalb der Betrieb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 12. Aufsatzliteratur

Rn 44 Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Baumert, Konzerninsolvenzrecht: Antragslose Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand und Recht auf gesetzlichen Richter, ZInsO 2019, 608 ff.; Blankenburg, Begründung des Gruppengerichtsstands gemäß § 3a InsO bei konzentrierten "Konzerninsolvenzgerichten", ZInsO 2019, 169 ff.; Brünkma...mehr

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FF 04/2021, Heilung des Ver... / 2 Anmerkung

Mit der Zahl der in einem Verfahren eingebundenen Personen steigt erfahrungsgemäß die Fehleranfälligkeit und es scheint sich wieder einmal Murphys Gesetz zu bewahrheiten: Es geht schief, was schiefgehen kann – und hoffentlich findet sich jemand, der es dann doch noch in Ordnung bringen kann. Dies war vorliegend als letzte Instanz der BGH, der schlicht an die heilende Wirkung...mehr