Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.4 Grenzüberschreitender Formwechsel/Sitzverlegung

Mit Ausnahme der Regelungen zur SE sehen weder das britische noch das deutsche Gesellschaftsrecht die Möglichkeit vor, dass eine in einem der beiden Länder gegründete Gesellschaft ihren Satzungssitz identitätswahrend in das andere Land verlegt, um dort die Rechtsform des Aufnahmelandes anzunehmen. Solche Vorgänge werden als grenzüberschreitender Formwechsel, grenzüberschreit...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 7 Checkliste für Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / [Ohne Titel]

RiFG Dr. Sascha Bleschick[*] Die nachfolgenden Ausführungen bilden den zweiten Teil der Erläuterungen zum aktuellen BMF-Schreiben, das sich mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gem. § 35c EStG beschäftigt (BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, BStBl. I 2021, 103 = EStB 2021, 75 [Bles...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

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Geldwäscheprävention: Maßna... / 3 Einzelheiten zu Sachverhalten, Identifizierung, Dokumentation und Aufbewahrung

Barzahlungsgeschäft für Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter ab 10.000 EUR, im Edelmetallhandel ab 2.000 EUR = Bargeld annehmen oder ausbezahlen (tätigen) Wird die Bargeldannahme gestückelt, sind die einzelnen Zahlungen zusammenzurechnen (Smurfing). Smurfing liegt auch bei mehreren Transaktionen mit Barzahlung in enger, zeitlicher Verbindung vor. Eine Zahlung mi...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.3 Betreuungsmaßnahmen (Alt. 2)

Rz. 85 Nach der Erweiterung des Angebots an öffentlichen und privaten Schulen in Richtung auf eine ergänzende Betreuung (verlässliche Grundschule, Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung, freiwillige Arbeitsgemeinschaften) hat der Gesetzgeber die schulischen Betreuungsmaßnahmen unter Versicherungsschutz gestellt (Nr. 8 Buchst. b 2. Alt). Sie werden derzeit überwiegend an allge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

Rz. 51 Die Zwangsvollstreckung bringt (fast) immer schwerwiegende Eingriffe in das Vermögen des Vollstreckungsschuldners mit sich. Daher müssen ihm Rechtsbehelfe zustehen. Aber auch der Vollstreckungsgläubiger muss die Gelegenheit haben, sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu wenden, wenn sie seinen Anträgen oder auch Interessen nicht entspricht. Schließlich...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.2 Ehrenamtlich im öffentlich-rechtlichen Bereich Tätige (Nr. 10 Buchst. a)

Rz. 102 Nach Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a sind 3 Personengruppen versichert (vgl. BMAS, Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im Ehrenamt, S. 7). 1. Gruppe: Pflichtversichert sind die für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ehrenamtlich Tätigen. Hierzu gehören z. B. ehrenamtliche Mit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.25 Versicherung unfreier Personen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 193 Abs. 2 Satz 2 erstreckt die Versicherung nach Satz 1, also diejenige der Wie-Beschäftigten (Rz. 179 ff.), auf Personen, die einen Freiheitsentzug verbüßen oder sonst auf sanktionsähnlicher Anordnung wie Beschäftigte tätig werden, insbesondere gemeinnützige Arbeit leisten. Die Regelung bezieht unfrei arbeitende Personen mit in die Versicherung ein, weil diese Personen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

Rz. 1 Das Urteil entscheidet den Streit der Parteien über das Bestehen und die Höhe eines Anspruchs. Allein durch den gerichtlichen Ausspruch, der z. B. eine Leistungspflicht des Beklagten in einer bestimmten Höhe feststellt, erlangt der Kläger im Regelfall nicht die Leistung. Zahlt der Beklagte nicht freiwillig, dann bedarf es der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil. Zwangsv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.1 Prüfung des Vorliegens eines wirksamen Vollstreckungstitels und der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen

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Kostenverursachung durch vo... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm./Dipl.-Volksw. Dr. Matthias Wackerbeck, LL.M.[*]mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens

Leitsatz Der Kläger ist Berufssoldat. Er wurde aufgrund von im Internet veröffentlichten Kommentaren vom Arbeitgeber zu einer Geldstrafe verurteilt. Aufgrund des Beamtenstatus eines Berufssoldaten unterliegt er auch dem Disziplinarrecht. Fraglich ist nun, ob die wegen der Vertretung im Disziplinarverfahren angefallenen Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Steuererklärung als Au...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.4 Erwerb einer Mitunternehmerstellung

Nach § 24 Abs. 1 UmwStG muss der Einbringende im Zuge der Einbringung Mitunternehmer der aufnehmenden Personengesellschaft werden, um das Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG in Anspruch nehmen zu können. Die erforderliche Einräumung einer Mitunternehmernehmerstellung liegt nach Rdnr. 24.07 UmwSt-Erlass[1] vor, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbring...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht

Leitsatz Über die Art und Weise der Akteneinsicht hat der Senat und nicht der Vorsitzende Richter des FG zu entscheiden, soweit nicht der ab dem 01.01.2018 gesetzlich geregelte Sonderfall des § 78 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1 FGO für elektronisch geführte Akten vorliegt. Normenkette § 78 FGO Sachverhalt Der Kläger erhob Klage gegen die Gewerbesteuermessbescheide für die Jahre 2013...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verfahren vor dem beauftragten oder ersuchten Richter (Nr. 4); Verhandlung vor dem Güterichter

Rz. 60 Verfahren vor dem beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 361, 362 ZPO) sind gebührenrechtlich dem Rechtszug bzw. dem zugrunde liegenden Verfahren zuzuordnen. Zum Tätigkeitsfeld des anwaltlichen Prozessbevollmächtigten gehört es, Termine vor dem ersuchten oder beauftragten Richter wahrzunehmen. Im Hauptsacheverfahren entstandene Gebühren kann der Rechtsanwalt im Termi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zuständigkeit des Richters

Rz. 33 Gegen die Zuständigkeit des Rechtspflegers (und für die Zuständigkeit des Richters) wird insbesondere eingewandt, dass sie bei der Beratungshilfevergütung zwei Erinnerungsverfahren erfordere (§ 56 und § 11 Abs. 2 RPflG), um zu einer richterlichen Entscheidung zu gelangen. Diese doppelte Erinnerung sei umständlich und der sonstigen gesetzlichen Systematik fremd.[90] Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ablehnung von Richtern, Rechtspflegern, Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder Sachverständigen

Rz. 53 Die Ablehnung von gehört gebührenrechtlich zum Rechtszug. Dem Prozessbevollmächtigten stehen für seine Tätigkeit im Ablehnungsverfahren keine besonderen Gebühren zu. Sie ist mit den Gebühren für das Verfahren wegen des Hauptgegenstands abgegolten. Für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdev...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gericht

Rz. 36 Über eine Anhörungsrüge entscheidet das Gericht, dessen Entscheidung angegriffen wird, in seiner regulären Besetzung.[50] Das Gericht muss deshalb nicht in derselben Besetzung wie in der angegriffenen Entscheidung entscheiden.[51] § 12a enthält keine Bestimmung darüber, wer an der Entscheidung mitzuwirken hat. Rz. 37 Die ganz h.M. geht davon aus, dass über die Anhörung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Einzelrichter-Zuständigkeit (Abs. 8)

Rz. 173 Hinsichtlich der primären Zuständigkeit des Einzelrichters ergeben sich die gleichen praktischen Schwierigkeiten wie zu der nahezu wortgleichen Vorschrift des § 568 ZPO.[113] Auch unerfahrene und mit der Materie nicht oder nicht hinreichend vertraute Richter werden allein zuständig, um über die weitere Beschwerde zu entscheiden. Rz. 174 Hat die einzelne Rechtssache gr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Disziplinarverfahren

Rz. 49 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Für die Tätigkeit im Disziplinarverfahren hat der Gesetzgeber Rahmengebühren vorgesehen. In diesem Fall bestimmt der bevollmächtigte Rechtsanwalt die Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Begründung

Rz. 19 Eine Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ist nicht erforderlich. Gleichwohl empfiehlt es sich, den Antrag zu begründen. Sofern sich die Begründung aus der vorangegangenen Korrespondenz mit der Verwaltungsbehörde ergibt, genügt es, darauf Bezug zu nehmen. In Anbetracht dessen, dass der zur Entscheidung berufene Richter die Akte bislang nicht kennt und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zuständigkeit des Rechtspflegers

Rz. 30 Es ist umstritten, ob bei der Beratungshilfevergütung im Fall der Nichtabhilfe des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (des gehobenen oder mittleren Justizdienstes, vgl. § 55 Rdn 107 f.) der Richter oder der Rechtspfleger als Gericht des Rechtzugs i.S.v. § 56 Abs. 1 anzusehen ist. Soweit hier zutreffend die Zuständigkeit des Rechtspflegers bejaht wird,[85] wird das auf...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Erinnerung und Beschwerde (§ 56)

Rz. 76 Wird die beantragte Vergütung durch den Urkundsbeamten versagt, ist hiergegen gem. § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 die Erinnerung statthaft. Sie ist nicht an eine Frist gebunden und nicht von einem Mindestwert abhängig. Erinnerungsberechtigt ist der die Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt, nicht aber der Mandant. Rz. 77 Über die Erinnerung nach § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 20 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3401, 3402 ist, dass der Anwalt den Auftrag zur Vertretung der Partei in einem Termin der in VV Vorb. 3 Abs. 3 genannten Art hat, also beauftragt ist mit:mehr

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zfs 06/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigenbegutachtung Referent*innen: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am KG, Berlin; PD Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Verkehrsmedizinische Begutachtung, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin; Dr. Peter-Hendrik Müther, Vors...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Thomas Eder Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Regensburg Peter Fölsch Vors. Richter am Landgericht Lübeck Prof. Dr. Carmen Griesel Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Düsseldorf Peter Mock Dipl.-Rechtspfleger, Koblenz Sabrina Reckin Rechtsanwältin, Referentin beim Deutschen Anwaltverein, Berlin Norbert Schneider Rechtsanwalt, Neunkirchen Wilko Seifert Vors. Richter am Landgericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Erstattungsfragen

Rz. 28 Soweit dem Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts stattgegeben wird, sind nach § 20 WBO die dem Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Truppendienstgericht einschließlich der im vorgerichtlichen Verfahren erwachsenen notwendigen Aufwendungen dem Bund aufzuerlegen. Dies gilt nicht für notwendige Aufwendungen, die dem Beschwerdeführer durch schuldhafte Säumnis...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zulassungsverstöße

Rz. 107 Zunächst ist auf die Zuständigkeitsregelung für den Einzelrichter in Abs. 8 S. 1 einzugehen. Danach entscheidet im Beschwerderecht stets der Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist. Sie gilt auch für die Beschwerde, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO

Rz. 54 In der Verwaltungsgerichtsbarkeit setzt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die zu erstattenden Kosten fest (§ 164 VwGO). Rz. 55 Gegen seine Entscheidung ist unabhängig vom Wert immer die Erinnerung gegeben, die auch als Antrag auf Entscheidung des Gerichts bezeichnet wird (§§ 165, 151 VwGO). Über die Erinnerung entscheidet der Richter, sofern ihr der Urkundsbeamte n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit stellt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 3 Nr. 1 sieht vor, dass der Rechtsanwalt auch für seine Tätigkeit in erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten die für die Berufungsinstanz erhöhten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 erhält. Das gilt auch in Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da VV 3300 für die Finanzgerichte keine Sonderrege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zuständiges Gericht

Rz. 20 Soweit der Urkundsbeamte die Erinnerung für unbegründet erachtet, hat er sie gemäß §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 4 S. 1 unverzüglich dem Richter seines Gerichts zur Entscheidung vorzulegen.[61] Die Zuständigkeitsregelung in Abs. 1 ist an sich überflüssig. Aus der Eigenart des Instituts der Erinnerung folgt, dass sie von dem Richter des Gerichts zu bearbeiten ist, dem der...mehr

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AGS 06/2021, Keine Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Besprechungsterminsgebühr Die Entscheidung ist zutreffend. Einseitige Gespräche mit dem Richter reichen nicht aus, um die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV zu begründen. Das gilt auch dann, wenn beide Anwälte jeweils mit dem Richter sprechen. 2. Keine fiktive Terminsgebühr Auch eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV kam hier nicht in...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / IV. Fazit

Unabhängig davon, wie man derzeit zu der dargestellten Thematik steht: strukturierter Vortrag ist schon jetzt[64] einen Versuch wert. Damit ist nicht gemeint, möglichst schnell etwas zu normieren, sondern jetzt schon (in geeigneten Fällen) Strukturierung zu wagen und zu testen. Hierfür müssen auch nicht erst rechtliche oder technische Voraussetzungen geschaffen werden. Vorau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO

Rz. 50 Nach den §§ 103 ff. ZPO richtet sich das Kostenfestsetzungsverfahren in Zus...mehr

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FF 06/2021, Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zustande gekommen

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt ist am 7.5.2021 zustande gekommen. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im BGBl. waren bei Redaktionsschluss noch nicht erfolgt. Das Gesetz wird voraussichtlich zu großen Teilen am 1.7.2021, im Übrigen am 1.1.2022 in Kraft treten. Neben Verschärfungen im Strafrecht sieht das Gesetz auch wichtige Änderu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zuständigkeit

Rz. 29 Zuständig ist das OLG, zu dessen Bezirk das Gericht des ersten Rechtszugs gehört (Abs. 1 S. 1). Im Verfahren vor dem BGH ist der BGH zuständig (Abs. 1 S. 5). Zur Festsetzung der Pauschgebühr im Verwaltungsverfahren siehe Rdn 53 ff.nνν Rz. 30 Das OLG entscheidet mit einem Richter (Abs. 3 S. 1). Dieser hat die Sache dem Senat in der Besetzung von drei Richtern zu übertra...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 1. Scheidungsantrag

Zugegeben, beim Scheidungsantrag hält sich der Vorteil von Struktur für Richter und Rechtsanwälte in Grenzen. Aber es könnte jedenfalls die Datenerfassung bei Gericht vereinfacht werden.mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / a) Verfahren

Rz. 86 Hierüber befindet zunächst der Rechtspfleger, der ihr abhelfen kann. Soweit er der Erinnerung nicht abhilft, legt er die Sache dem Richter vor. Dieser entscheidet endgültig. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses eingelegt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 121 Ein Beweisaufnahmetermin liegt vor: Rz. 122 Grundsätzlich soll die Beweiserhebung vom Geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Termine außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird (Nr. 3)

Rz. 11 Des Weiteren entsteht die Gebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird (Nr. 3). Rz. 12 Im Gegensatz zu den übrigen Alternativen ist es für diese Gebühr erforderlich, dass eine Verhandlung stattfindet. Damit sollen ausweislich der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Beschwerdefrist (Abs. 3 S. 3; Abs. 5)

Rz. 114 Abweichend von § 68 Abs. 1 S. 3 GKG; § 59 Abs. 1 S. 3 FamGKG, § 81 Abs. 2 GNotKG, aber übereinstimmend mit § 10 Abs. 3 S. 3 BRAGO ist die Beschwerde befristet. Sie muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden (Abs. 3 S. 3). Eine formlose Mitteilung setzt die Frist nicht in Gang.[76] Rz. 115 Geht es um eine Entscheidung des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Beschluss/Abschließende Entscheidung über die Erinnerung

Rz. 24 Das Gericht entscheidet durch Beschluss, der stets zu begründen [69] und förmlich zuzustellen ist, falls er der befristeten Beschwerde unterliegt (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3).[70] Der Beschluss ist mit der befristeten Beschwerde anfechtbar und daher förmlich zuzustellen, wenn der Beschwerdewert 200 EUR übersteigt, also mindestens 200,01 EUR beträgt. Wird dieser Bes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerdegericht

Rz. 56 Beschwerdegericht ist dem Grundsatz nach das nächsthöhere Gericht, tatsächlich jedoch das Gericht des Instanzenzuges (§ 33 Abs. 4 S. 2 Hs. 2). Zuständiges Beschwerdegericht ist unabhängig vom Instanzenzug der Hauptsache somit grds. das nächsthöhere Gericht.[147] Nur in Zivilsachen nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG (u.a. Familiensachen) ist daher das OLG Beschwerdegericht. H...mehr

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AGS 06/2021, Keine Terminsg... / Leitsatz

Wird die Berufung nach einem Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, entsteht für die beteiligten Anwälte auch dann keine Terminsgebühr, wenn sie zuvor jeweils mit dem Richter gesprochen haben. LG Osnabrück, Beschl. v. 9.11.2020 – 12 O 2726/18mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erinnerung und Beschwerde

Rz. 38 Gegen den Kostenansatz ist dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Disziplinarverfahrens oder berufsgerichtlichen Verfahrens wegen Verletzung einer Berufspflicht zulässig ist. In Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht, in welchen die StPO ergänzend anwendbar...mehr