Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Form der Bezugsmitteilung (§ 22a Abs 1 S 1 EStG Einleitungssatz iVm §§ 93c Abs 1 Nr 1 AO)

Rn. 36 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rechtslage bis 31.12.2016 Zum Zeitpunkt danach s Rn 38. Nach § 22a Abs 1 S 2 EStG ist für die Rentenbezugsmitteilungen nur noch die Datenübermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg durch Datenfernübertragung zulässig. Die Übermittlung mittels automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder amtlich vorgeschriebene...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.5 Beitragszahlung

Rz. 6 Die erstmalige Ergänzung der Vorschrift um Nr. 5 in Abs. 1 Satz 1 war wegen der Regelung in § 187a notwendig. Wenn man es einem Versicherten ermöglicht, bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente die Rentenminderung durch Zahlung von Beiträgen auszugleichen, so ist es konsequent, die allein auf Eigenleistung beruhenden Anteile der Rente dem Berechtigten auch...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.3 Leistungszuschlag

Rz. 4 Bei dem Leistungszuschlag handelt es sich um zusätzlich zu berücksichtigende Entgeltpunkte, die allein in der knappschaftlichen Rentenversicherung von wesentlicher Bedeutung sind, da sie für ständige Arbeiten unter Tage gewährt werden. Zu den Einzelheiten vgl. die Komm. zu § 85.mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit der Zusage (Mindestpensionierungsalter)

Darüber hinaus ist die Pensionszusage steuerlich nur anzuerkennen, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet werden muss. Die Pensionszusage muss einen unbedingten Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers begründen. Klauseln, nach denen die Pension nur zu zahlen ist, wenn es die Geschäftslage der Gesellschaft erlaubt, führen zur steuerlichen Nich...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 5 ist durch Art. 2 Nr. 11 des Altersteilzeitgesetzes v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) und Nr. 6 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) angefügt worden. Durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist mit Wirkung zum 1.1...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Invalidenrente

Die einschränkenden Regelungen, die bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Pensionszusagen hinsichtlich des Pensionierungsalters gelten, sind auf Invalidenrenten nicht anzuwenden. Wird der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitsunfähig, hat er keine andere Wahl, als seine Tätigkeit und damit sein Gehalt aufzugeben und die Rente in Anspruch z...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bewertung zur Feststellung der Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind alle Leistungen aufgrund des Anstellungsvertrags einzubeziehen. Zu prüfen ist die Angemessenheit der Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer.[1] Maßgebend ist, ob die Versorgungszusage zusammen mit den übrigen Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Ist das der Fall, wären dies...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Finanzbehörden

Rz. 1 Die §§ 16–29 AO regeln die Zuständigkeit der Finanzbehörden. Darunter sind die in § 6 Abs. 2 AO aufgeführten Bundes- und Landesfinanzbehörden zu verstehen. Dazu gehören über den Katalog der §§ 1 und 2 FVG hinaus auch die in § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 AO aufgeführten Behörden, d. h. die Familienkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund als zentrale Stelle i. S. d. § 81 EStG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.7 Besonderheiten beim Gründungszuschuss (Abs. 7)

Rz. 28 Die Tatbestandsvoraussetzungen des Gründungszuschusses sehen vor, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit über einen (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügt (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Der Gesetzgeber sieht hingegen in Abs. 7 hierfür besondere Zugangsvoraussetzungen für Gründerinnen u...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6.6.2 Indirekte Krankheitskosten

Durch Arbeitsunfähigkeiten entstehen hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese werden einerseits verursacht durch Produktionsausfälle, die sich anhand der Lohnkosten schätzen lassen, und anderseits durch Ausfälle bei der Bruttowertschöpfung, die durch Verluste bei der Arbeitsproduktivität entstehen. Dazu kommt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für das Jahr 2021 fielen ca. ...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6.2 Fehlzeiten

Psychische Belastung und Fehlbeanspruchung führen nicht nur zu Unwohlsein und Leid bei den einzelnen Betroffenen und ihren Familien. Übermäßige Stressbelastung wirkt sich auch negativ auf Unternehmen und die gesamte Gesellschaft aus: hohe Fehlzeiten von Beschäftigten wegen psychischer Störungen; finanzielle Verluste von Unternehmen durch Lohnfortzahlungen ohne den Gegenwert de...mehr

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BGM in kleinen und mittlere... / 8 Kooperations- und Unterstützungsmöglichkeiten für KMU

In Tab. 3 sind verschiedene Kooperationspartner für KMU sowie die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten dargestellt.mehr

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Beitragsbescheinigung / 1.2 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung

1.2.1 Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags durch die Einzugsstelle Für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, die mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Einzugsstellen eingezogen werden, erhält der Versicherte vom Rentenversicherungsträger keine Beitragsbescheinigung. Einer Beitragsbescheinigung über gezahlte Pflichtbeiträge kommen die Meldungen zur Sozialv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1 Rentenversicherung

1.1 Freiwillige Versicherung/Höherversicherung Für alle Zahlungen von Beiträgen an die Rentenversicherung, die nicht als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt werden, gilt die Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV-BZV). Beiträge zur freiwilligen Versicherung und zur Höherversicherung sowie Pflichtbeiträge der selbstständig Tätigen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.1 Freiwillige Versicherung/Höherversicherung

Für alle Zahlungen von Beiträgen an die Rentenversicherung, die nicht als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt werden, gilt die Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV-BZV). Beiträge zur freiwilligen Versicherung und zur Höherversicherung sowie Pflichtbeiträge der selbstständig Tätigen sind von den Versicherten direkt an den Rente...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.3 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer

Angestellte, die nach den vor dem 1.1.1992 geltenden Rechtsvorschriften von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit worden sind[1], können gegen ihren Arbeitgeber auf freiwilliger, arbeits- oder tarifvertraglicher Grundlage einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu den zu einer Lebensversicherung gezahlten Prämien haben. Dieser Beitragszuschuss ist bis ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.2.2 Maschinelles Meldeverfahren

Bei maschinellem Meldeverfahren muss nach § 25 Abs. 1 DEÜV jedem Arbeitnehmer bis zum 30.4. des Folgejahres eine maschinell erstellte Bescheinigung ausgestellt werden, in der alle Meldetatbestände einzeln aufgeführt sind. In diesen Meldungen wird das den zur Rentenversicherung gezahlten Pflichtbeiträgen zugrunde liegende beitragspflichtige Arbeitsentgelt sowie der Zeitraum, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.2.1 Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags durch die Einzugsstelle

Für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, die mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Einzugsstellen eingezogen werden, erhält der Versicherte vom Rentenversicherungsträger keine Beitragsbescheinigung. Einer Beitragsbescheinigung über gezahlte Pflichtbeiträge kommen die Meldungen zur Sozialversicherung, die im Rahmen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.4 Vergabe Zulagenummer

Rz. 6 Zentrales Ordnungskriterium bei der Gewährung von Altersvorsorgezulage und beim Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist die Zulagenummer, die bei den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten der Rentenversicherungsnummer entspricht. Aus diesem Grund bestimmt auch § 89 Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG eine entsprechende Meldeverpflichtung bei Antragstellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3 Bevollmächtigung des Anbieters, sog. Dauerzulageantrag (Abs. 1a)

Rz. 23 Der Zulageberechtigte kann den Anbieter seines Vertrags bevollmächtigen, für ihn die Zulage für jedes Beitragsjahr zu beantragen (§ 89 Abs. 1a S. 1 EStG). Der Antrag auf Zulage im sog. Dauerzulageantragsverfahren ist eine eigene Willenserklärung des Anbieters im Namen des Zulageberechtigten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Vertretung im steuerlichen Verfahren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 2 Datenerhebung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Die zentrale Stelle berechnet die Zulage und überprüft diese sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG. Für diese Zwecke übermitteln die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die Bundesagentur für Arbeit, die Meldebehörden, die Familienkassen und die Finanzämter der zentralen Stelle auf Anforderu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.1.1 Inhalte der Beitragsbescheinigung

Die Beitragsbescheinigung hat folgende Angaben zu enthalten:[1] Versicherungsnummer, Vor- und Familiennamen des Versicherten, Verwendungszeitraum, Beitragshöhe, Beitragsart, Beitragsbemessungsgrundlage.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.1.2 Beitragsbescheinigung für Beiträge nach dem 28.2. eines Jahres

Eine Beitragsbescheinigung ist abweichend davon unverzüglich auszustellen, wenn Beiträge nach dem 28.2. eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr gezahlt worden sind. Werden Höherversicherungsbeiträge gezahlt, ist außer den o. g. Angaben auch das Jahr der Zahlung auf der Beitragsbescheinigung anzugeben. Bei Höherversicherungsbeiträgen, die neben Pflichtbeiträgen gezah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.1 Datengrundlage und Berechnung

Rz. 3 Die der zentralen Stelle obliegende "Ermittlung" erfolgt automatisiert aufgrund der von ihr erhobenen oder der ihr übermittelten Daten. Dies geschieht, indem die Daten ein Computerprogramm durchlaufen, in das die Anspruchsvoraussetzungen technisch "übersetzt" wurden. Durch Abgleich der Daten gegen die abstrakt hinterlegten Anspruchsvoraussetzungen ergibt sich das "Ob u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.1 Überprüfungsverfahren

Rz. 13 Erkennt die zentrale Stelle nachträglich, d. h. nach Auszahlung, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht, also von vornherein nicht bestanden hat oder zwar zunächst bestanden hat, dann aber weggefallen ist, so hat sie die zu Unrecht gewährte Zulage zurückzufordern (§ 90 Abs. 3 S. 1 EStG). Dies ist grundsätzlich innerhalb der Festsetzungsfrist möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 EStG regelt im Wesentlichen die Aufgaben der zentralen Stelle (§ 81 EStG: Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA).[1] Sie ermittelt den Zulageanspruch (Abs. 1), veranlasst die Auszahlung (Abs. 2), fordert unberechtigt ausgezahlte Zulagen zurück (Abs. 3 und 3a) und setzt die Zulage fest (Abs. 4). Das weitgehend maschinell ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.4 Rechtsschutz und Rechtsweg

Rz. 30 Gegen den nach § 90 Abs. 4 EStG ergehenden Bescheid ist gem. § 98 EStG der Finanzrechtsweg gegeben. Dabei ist zunächst ein außergerichtliches Verfahren nach § 44 Abs. 1 FGO durchzuführen, da der Einspruch gegen den nach § 90 Abs. 4 EStG ergehenden Bescheid gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG statthaft ist. Örtlich zuständig ist allein das FG Berlin-Bra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4.1 Antrag des Zulageberechtigen

Rz. 20 § 90 Abs. 4 S. 1 EStG in der Fassung bis 31.12.2023 knüpft die Festsetzung der Zulage an einen besonderen Antrag des Zulageberechtigten. Im Wesentlichen sind nach dieser Rechtslage folgenden Fallgruppen Grund für einen Antrag auf Festsetzung nach § 90 Abs. 4 EStG: Der Zulageberechtigte hat keine Zulage erhalten oder die zunächst gewährte Zulage wurde nach Überprüfung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 567 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[540] Rz. 568 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / B. Grundsatz der Kostenerstattungspflicht

Rz. 4 § 81 FamFG regelt, dass in Familiensachen stets über die Kosten zu entscheiden ist (im Gegensatz zu anderen FamFG-Sachen, wie z.B. Nachlasssachen) sowie den Grundsatz der Kostenerstattungspflicht: "(1)" 1Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. 2Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kost...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 593 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 4 000 EUR...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Kein Abzug von Freibeträgen

Rz. 543 Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist nach herrschender Ansicht das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.[512] Rz. 544 Das OLG Stuttgart weist zwar darauf hin, dass nach der Gesetzesbegründung[513] § 50 FamGKG im Gleichklang mit § 43 Fam...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 11. Nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 369 Werden nicht rechtshängige Ansprüche in eine Einigung miteinbezogen, so entsteht unter den oben genannten Voraussetzungen für den Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr aus dem Wert der nicht rechtshängigen Ansprüche in Höhe von 1,5, auch wenn die Einigung/der Vergleich gerichtlich protokolliert wird. Für die Höhe der Einigungsgebühr wird somit nur noch auf die Frage abge...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Abänderungs-/Anpassungsverfahren

Rz. 586 Der Verfahrenswert für Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich bestimmt sich nach Ansicht des OLG Bremen nach § 50 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. FamGKG, somit 10 %.[563] Rz. 587 Auch das KG hält den Wert mit 10 % des dreifachen Nettoeinkommens für gerechtfertigt: Zitat "Der Verfahrenswert für ein Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung des Versorgungsausgleichs beläuft s...mehr

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Die Rolle des GKV-Leitfaden... / 1 Verständnis eines BGM: Sichtweise der Gesetzlichen Krankenversicherung

Definitionen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) gibt es viele, beispielhaft seien nach Lange[1] die von Wieneman (2002), Badura und Steinke (2009), die der DIN SPEC 91020 (2012) sowie die von Pfaff und Zeike (2019) genannt (s. Tab. 1):mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.5 Höhe der auszugleichenden Anrechte

Rz. 42 Nach § 120a Abs. 7 Satz 1 in der bis zum 30.6.2024 geltenden Fassung richtet sich die Höhe der auszugleichenden Anrechte nach den Entgeltpunkten, die die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworben haben, und zwar getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.2 Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander soweit Prüfungen von Beitragszahlungen und Meldungen nach Abs. 1 durchzuführen sind. Mit den in Abs. 2 enthaltenen Regelungen sollen Mehrfachprüfungen bei den zahlungspflichtigen Stellen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 verhindert werden. Nach Abs. 2 Satz 2 haben sich die Rentenversicherungsträger ...mehr

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Jung, SGB VII § 166 Auskunf... / 2.3 Prüfverfahren

Rz. 8 Durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) ist die Übertragung der Betriebsprüfung für die Unfallversicherung auf den Prüfdienst der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2010 geregelt worden. Die Beitragsüberwachung der Unfallversicherung erfolgt nunmehr zusamm...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.3 Zuständiger Rentenversicherungsträger für die Durchführung eines Rentensplittings

Rz. 20 Für die Erfüllung der Aufgaben der Rentenversicherung sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig (§ 126). Für Versicherte, die Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt haben, ist generell die Zuständigkeit der Deutschen Rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.1 Arbeitsunfähigkeit, medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beinhaltet 3 Anrechnungszeitentatbestände, und zwar die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Als Ursache für die Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur eine Krankheit in Betracht. Nach der für die gesetzliche K...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34, Art. 12 Abs. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 in das SGB VI eingefügt worden. Durch Art. 1 Nr. 16, Art. 86 Abs. 4 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift insoweit re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273a Zustä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien und ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden. Betriebe der Industrie der Steine und Erden zählen jedoch nur dann zu den knappschaftlichen Betrieben, wenn sie überwiegend unter Tage betrieben werden (§ 134 Abs. 1). Eine bergmännische Gewinnung von Materialien und ähnlichen Stoffen liegt vor, wenn diese nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.1 Beitragszahlung bei Versorgungsausgleich

Rz. 2 Abs. 1 enthält eine abschließende Regelung, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs Beiträge entrichtet werden können. Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit geschaffen, dass der durch den Versorgungsausgleich belastete Versicherte die eintretende Minderung seiner Rentenanwartschaft (Abschlag von Entgeltpunkten – § 76 Abs. 3) durch Zahlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem in § 173 enthaltenen Grundsatz sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von denjenigen, die sie zu tragen haben (Beitragsschuldner), unmittelbar an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Dies gilt allerdings nur, soweit nach spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist. Abweichend von dem in § 173 enthaltenen Grundsatz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.5 Einrichtung von Dateisystemen für die Prüfung der Zahlungspflichtigen (Abs. 5, 5a)

Rz. 12 Abs. 5 der Vorschrift sieht für die Prüfung von Zahlungspflichtigen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 die Einrichtung eines mehrteiligen Dateisystems innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Die in Abs. 5 enthaltenen Regelungen orientieren sich an § 28p Abs. 8 SGB IV, der für Arbeitgeberprüfungen einschlägig ist. Nach Abs. 5 Satz 1 führt die Deutsche Rentenversich...mehr