Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Versorgungsarten.

Rn 1a § 2 I zählt (in Übereinstimmung mit § 1587 BGB) die Versorgungssysteme auf, die für den Versorgungsausgleich von besonderer praktischer Bedeutung sind. Erwähnt sind in Anlehnung an das sog ›Drei-Säulen-Modell‹ der Vorsorge die Regelsicherungssysteme (gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung), die betriebliche Altersversorgung und d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vollzug der internen Teilung, Abs 3.

Rn 3 Die Einzelheiten des Vollzuges der internen Teilung bestimmen sich nach den Vorschriften der jeweiligen Versorgungssysteme und damit nach den gesetzlichen Bestimmungen in § 76 SGB VI für die gesetzliche Rentenversicherung sowie den Satzungen, Versorgungsordnungen und vertraglichen Bestimmungen anderer Versorgungen. Die nicht in Gesetzen enthaltenen Bestimmungen müssen s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Versorgungsbedarf des Ausgleichsberechtigten.

Rn 4 Der Ausgleichsberechtigte kann den Ausgleich der Kapitalzahlungen erst verlangen, wenn er einen Versorgungsbedarf hat. Aus der Verweisung des § 22 S 2 auf § 20 II folgt, dass er eine laufende Versorgung iSd § 2 beziehen, die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben oder die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Invaliditätsversorgung erfü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz, Abs 1.

Rn 1 Die interne Teilung ist die zentrale Ausgleichsbestimmung. Durch sie soll der gerechte Ausgleich der Versorgungsanrechte der Eheleute sichergestellt werden. Der Ausgleichswert darf nicht überschritten werden, Billigkeitskorrekturen können nur über § 27 erreicht werden (BGH FuR 13, 591). Grds wird ein Anrecht innerhalb eines Versorgungssystems und jedes Anrecht gesondert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Fiskus ist der privatrechtlich handelnde Staat (Bund und Länder). Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind mitgliedschaftlich strukturierte rechtsfähige Verbände, va die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden), die Kirchen, Hochschulen, Kammern (IHK, Handwerks-, Rechtsanwalts- und Ärztekammern) und Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Berufsgen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtliche Veränderungen.

Rn 2b Veränderungen im Wert eines Versorgungsanrechts, die aufgrund von Gesetzesänderungen nach Ende der Ehezeit eintreten, sind im Versorgungsausgleich stets zu berücksichtigen, wenn dies dem zeitlichen Geltungswillen des Gesetzes entspricht (BGH FamRZ 12, 941 Rz 5; 16, 1649 Rz 19), Das Gleiche gilt bzgl Wertveränderungen, die durch die Änderung nichtgesetzlicher Versorgung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arbeitsverhältnisse mit beamtenähnlicher Versorgung.

Rn 3 Versorgungsanrechte nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen liegen vor, wenn die ausgleichspflichtige Person zwar nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, wenn ihr aber aufgrund eines Arbeitsverhältnisses auf privatrechtlicher Grundlage eine Versorgung zugesagt worden ist, die inhaltlich vollständig oder jedenfalls in den wesentlichen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wesentlichkeit der Wertänderung.

Rn 5 Zur Konkretisierung der ›Wesentlichkeit‹ einer Wertänderung verweist § 51 II auf § 225 III FamFG. Die danach maßgebliche Wesentlichkeitsgrenze braucht nur dann nicht überschritten zu sein, wenn die Abänderung zur Erfüllung einer für die Versorgung des Ausgleichsberechtigten maßgebenden Wartezeit führen würde (§ 51 V iVm § 225 IV FamFG; s Rn 7). Rn 5a Eine Wertänderung is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Öffentlich-rechtlicher Teilausgleich.

Rn 10e Ist ein dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unterliegendes Versorgungsanrecht nach früherem Recht tw öffentlich-rechtlich ausgeglichen worden, so ist dieser Teilausgleich auf den Ausgleichswert des schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts anzurechnen, und zwar vor Abzug der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge (vgl Rn 10g). Der im Verfahren über den Wertausg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgestaltende Entscheidung (Abs 1).

Rn 6c Mit dem rechtsgestaltenden Ausspruch nach I wird das auszugleichende Anrecht rückwirkend zum Ende der Ehezeit um den Ausgleichswert gekürzt und für den Ausgleichsberechtigten iHd Ausgleichswerts ein Anrecht bei der Zielversorgung begründet. Der Ausgleichswert ist – ebenso wie bei der internen Teilung – in der Bezugsgröße zu tenorieren, die für das System der auszugleic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauerhafte Berufsunfähigkeit

Rn. 2023 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Neben dem Erreichen der in s Rn 2022 genannten Altersgrenze ist das Vorliegen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit eine weitere Alternative, um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können. Maßstab für die Beurteilung und Feststellung der dauerhaften Berufsunfähigkeit ist allein das Sozialversicherungsrecht (OFD Nds v 20.12.2011, S 2242–94 –...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Über die Bewilligung entscheidet das Gericht vAw, wenn die Zustellung durch die Geschäftsstelle (vgl § 168) nicht durchführbar iSd § 185 ist (MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 3). Die Bewilligung kann nur für den Einzelfall, dh für eine einzelne Zustellung (wenn auch mglw mehrerer Schriftstücke) ausgesprochen werden, nicht für den ganzen Rechtszug (BGH GRUR 19, 322 Rz 17). In ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zahlungsmodalitäten bei der Altersversorgung.

Rn 14 Bei Altersversorgungsverträgen, in denen der Versicherungsfall vom Eintritt eines bestimmten Lebensalters abhängt, darf der Zahlungsbeginn nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen. Dieses Kriterium besteht nur für Altersrenten des Schuldners, davon ausgenommen sind also Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Damit besteht ein Wertungsunterschied ggü Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Forderung.

Rn 5 Gehaltsforderungen stellen die Arbeitseinkommen iSv § 850 II, III dar (dazu § 850 Rn 11 ff; zur Titulierung BAG NZA-RR 09, 79 [BAG 09.04.2008 - 4 AZR 104/07] Rz 33), einschl etwa der nach § 850b nur bedingt pfändbaren Bezüge (Gottwald § 832 Rz 3) und der verschleierten Einkünfte nach § 850h (Wieczorek/Schütze/Lüke § 832 Rz 3), nicht aber die fiktiv aufgelaufenen Lohn- o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristbeginn.

Rn 5 Gem III beginnt der Lauf der Rechtmittelfrist m der schriftlichen Bekanntgabe des in vollständiger Form abgefassten anzufechtenden Beschl an den Beschwerdeführer (BGH FamRZ 15, 839). Bei mehreren Beschwerdeführern ist der Fristbeginn für jeden v ihnen separat zu ermitteln. Die (erste) Zustellung an einen Versorgungsträger, bei dem mehrere Anrechte eines oder beider Eheg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Anrechten mit anderen Anrechten (Abs 3).

Rn 6 § 44 III 1 schreibt für die Fälle des Ruhens der Beamtenversorgung im Hinblick auf Renten aus anderen Versorgungssystemen eine sinngemäße Anwendung des II vor. In den Versorgungsausgleich fallende Renten, die zum Ruhen der Beamtenversorgung führen können, sind solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, einer berufsstä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Systematik.

Rn 4 Der persönliche Anwendungsbereich von § 851c ist nicht auf Selbständige bzw ehemals Selbständige beschränkt. Die Regelung gilt für alle natürlichen Personen unabhängig von ihrer erwerbswirtschaftlichen Stellung, die einen Altersversicherungsvertrag nach Abs 1 oder 2 geschlossen haben (Wollmann S 37). Sie erfasst Selbständige, wie Freiberufler, Landwirte und andere Unter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Frühzeitige Verrentung des Ausgleichspflichtigen.

Rn 11b Erhält die ausgleichspflichtige Person im Zeitpunkt der Entscheidung aus einem auszugleichenden Anrecht bereits eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze, kann der Versorgungsausgleich dazu führen, dass diese Versorgung zwar aufgrund der gerichtlichen Entscheidung um den Ausgleichswert gekürzt wird, diese Person aber ihre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Willenserklärung.

Rn 3 Der Begriff der Willenserklärung umfasst zum einen alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Unerheblich ist, ob es sich beim Adressaten der Erklärung um den Gläubiger, einen Dritten (Brandbg NJW-RR 01, 1185, 1186) oder eine deutsche Behörde (BGHZ 120, 239, 248) handelt. Die rechtsgeschäftlichen Erklärungen können auf Abschluss eines Vertrages gerichtet sein, wie zB Angebo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umfang der Schutzwirkung (Abs 1).

Rn 1b Dem Schutzbedürfnis der Versorgungsträger trägt die – in Anlehnung an § 407 BGB geschaffene – Vorschrift des § 30 I 1 Rechnung. Danach ist der Versorgungsträger erst nach Ablauf einer Schutzfrist verpflichtet, an die aufgrund einer rechtskräftigen Versorgungsausgleichsentscheidung berechtigte Person eine Versorgung (oder – wenn diese auch bei ihm versichert ist – eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde das LSt-Recht grundlegend reformiert. Seitdem ist das LSt-Abzugsverfahren in den §§ 38–42f EStG geregelt (ausführlich zur Entwicklung des Quellenabzugs vom Arbeitslohn bis zum Jahr 1974 s Trzaskalik in K/S/M, § 38 Rz A 70–84 (April 2003)). § 38 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG 1974 entspricht wörtlich dem vorigen § 38 A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff der externen Teilung (Abs 1).

Rn 2 Bei der externen Teilung begründet das Familiengericht zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person bei der sog Quellversorgung für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei einem anderen Versorgungsträger, der sog Zielversorgung (I). Teilungsgegenstand ist – wie bei der internen Teilung – das Anrecht der ausgleichspflichtige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 15 Rechts- und Parteifähigkeit kommt allen Gebietskörperschaften des Öffentlichen Rechts, der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern wie auch den Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden) zu. Entsprechendes gilt für sonstige rechtsfähige Körperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, § 53 HandwO, Kreishandwerkerschaften, § 86 ff HandwO, andere beru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechnung des Ehezeitanteils (Abs. 1).

Rn 1a Gem § 5 I haben die Versorgungsträger nicht nur die für die Berechnung des Ehezeitanteils erforderlichen Parameter mitzuteilen, sondern selbst den Ehezeitanteil zu berechnen. Seine Ermittlung richtet sich gem § 5 V nach den Bestimmungen der §§ 39–47. Die Versorgungsträger haben selbst zu entscheiden, welche der in den §§ 39–42 genannten alternativen Wertermittlungsmeth...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gleichgestellte Beträge.

Rn 9 Den vom ArbG abzuführenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind einige ungleich schwerer zu bestimmende Zahlungen gleichgestellt. Nach Abs 1 S 2 lit a) muss der Drittschuldner die vom Schuldner aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften zur Weiterversicherung entrichteten Beträge berücksichtigen. Erfasst sind die nach dem Ende der Sozialversicherungsp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versicherungsrenten (Abs 3 lit b).

Rn 32 Wie Arbeitseinkommen werden auch Versicherungsrenten aus Verträgen zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen behandelt, § 850 III lit b). Betroffen sind die Rentenansprüche aus privaten Versicherungsverträgen, nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, für die § 54 SGB I gilt. Unter den Anwendungsbereich der Vorschrift f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Absicherung im Alter oder bei Invalidität (Abs 2 Nr 2).

Rn 3 II Nr 2 verlangt, dass das Anrecht der Vorsorge im Alter oder bei Invalidität dient. Eine Versorgung wegen Alters liegt vor, wenn die zugesagten Leistungen für die Versorgung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens bestimmt sind (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 14; Nürnbg FamRZ 22, 1020, 1021). Auf das Erreichen eines bestimmten Alters kommt es grds nicht an. Nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ausschöpfung der sekundären Altersvorsorge: Ist das eine gute Idee?

Die wohl wirkmächtigste Maßnahme zur Senkung des eigenen Einkommens ist die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung sind 4 % des Bruttogesamteinkommens beim Kindes- und Ehegattenunterhalt möglich.[128] Dieser Bezugspunkt ist allerdings umstritten. Beim sog. Bruttoerwerbseinkommen wären nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinterbliebenenversorgung (Nr 3).

Rn 25 Um dem Versorgungscharakter von § 851c I zu genügen und die Forderungsdurchsetzung der Gläubiger nicht unnötig zu erschweren, dürfen ausgenommen von Hinterbliebenen keine Dritten begünstigt werden. Hinter der Unterhaltssicherung für Hinterbliebene muss eine verbesserte Vollstreckungsgrundlage für die Pfändungsgläubiger zurücktreten. Die Begünstigung erfolgt durch Vertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wesentlichkeitsgrenze (Abs 3).

Rn 6a Die durch die Umwertung nach § 1587a III oder IV BGB aF entstandenen Wertverzerrungen ermöglichen nicht in jedem Fall eine Abänderung, sondern nur dann, wenn sich der im Ausgangsverfahren vor der Umwertung ermittelte Wert des Ehezeitanteils wesentlich von dem dynamisierten und aktualisierten Wert unterscheidet (BGH FamRZ 13,1289 Rz 10). Auch III markiert eine Wesentlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Berufsunfähigkeit.

Rn 17 Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Offen ist, welche Bedeutung die Erwähnung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Nr 1 hat (vgl auch § 850b Rn 4), da nicht alle f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 17 erfasst die internen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage und Unterstützungskasse). Hier hielt der Gesetzgeber eine externe Teilung auf Verlangen der Quellversorgung (§ 14 II Nr 2) bis zu einer (deutlich) höheren Wertgrenze für gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber – anders als bei Anrechten aus einem externen Durchführungsweg (Direktve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vollzug der externen Teilung (Abs 3).

Rn 6 Der Vollzug der externen Teilung richtet sich wie bei der internen Teilung nach den Regelungen der betroffenen Versorgungssysteme, insbes des auszugleichenden und des zu übertragenden Anrechts; § 14 III verweist insoweit auf § 10 III (BTDrs 16/10144, 59; BGH FamRZ 18, 1745 Rz 28). Auf Seiten des Ausgleichspflichtigen treten danach grds die gleichen Wirkungen ein wie im ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelbeispiele.

Rn 2 § 6 I S 2 gibt nur Regelbeispiele, mit welchem Regelungsinhalt Vereinbarungen getroffen werden können. Es sind auch andere Gestaltungen möglich (BGH FamRZ 14, 1179). Rn 3 I. Nr 1 benennt die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einzubeziehen. Der Versorgungsausgleich muss nicht mehr zwangsläufig ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beamte auf Zeit.

Rn 4h Ein Beamten- oder Richterverhältnis auf Zeit wird zur befristeten Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben begründet. Auch die in einem solchen Dienstverhältnis stehenden Personen können ein Versorgungsanrecht iSv § 44 I Nr 1 erwerben, wenn sie die maßgebliche Wartezeit erfüllen. Von praktischer Bedeutung sind insb die Anrechte kommunaler Wahlbeamter. Bei ihnen besteht die Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Minderung und Wegfall eines Anrechts.

Rn 3a Ist ein Versorgungsanrecht zwar in der Ehezeit erworben worden, aber bei Ehezeitende nicht mehr vorhanden, folgt schon aus dem Stichtagsprinzip, dass es im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen ist. Aber auch soweit ein Anrecht erst nach Ehezeitende – ganz oder tw – ersatzlos weggefallen ist, kann es nicht mehr in den Versorgungsausgleich einbezogen werden (Gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erwerb in der Ehezeit (Abs 2).

Rn 2 Bereits aus § 1 I ergibt sich, dass Versorgungsanrechte dem Versorgungsausgleich nur insoweit unterliegen, als sie in der Ehezeit erworben worden sind. Der Erwerbsvorgang muss in der Ehezeit stattgefunden haben, dh, dass das Anrecht – zumindest tw – durch Arbeit oder Vermögen in der Ehezeit begründet oder aufrechterhalten worden sein muss (vgl § 2 II Nr 1). Ist ein rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher darf vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 folgende Maßnahmen durchführen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zustellungen und Mitteilungen an Gläubiger und Schuldner (Abs 4 u 5).

Rn 9 Im Hinblick auf den Schuldner gilt, dass ihm die Zahlungsaufforderungen nach Abs 1 S 1, die Ladung in die Geschäftsräume nach Abs 1 S 2 Hs 2, die Bestimmung des Termins für die Abgabe der Vermögensauskunft nach Abs 1 S 2 Hs 1 und die Bestimmung der Schuldnerwohnung als Ort der Vermögensauskunft nach Abs 2 S 1 sowie die Belehrungen nach Abs 3 zuzustellen sind, wobei die Zustel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ehezeitanteil des Rückkaufswerts.

Rn 4 Der Ehezeitanteil des Anrechts ergibt sich unmittelbar aus dem Zuwachs des Rückkaufswerts innerhalb der Ehezeit. Ist der Vertrag in der Ehezeit abgeschlossen worden, entspricht der bei Ehezeitende vorhandene Rückkaufswert auch dem Ehezeitanteil. Bei einem vor der Ehezeit abgeschlossenen Vertrag muss zur Ermittlung des Ehezeitanteils der bereits bei Beginn der Ehezeit an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Definition.

Rn 3 Zum Einkommen zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Die Definition ist § 82 I 1 SGB XII entnommen. Daraus folgt auch, dass der Einkommensbegriff nicht dem des Unterhaltsrechts entspricht, sondern dem des Sozialrechts. Die in Bezug genommene Vorschrift lautet: Zitat Begriff des Einkommens Beachte Änderungen zum 1.1.23 (G v 16.12.22, BGBl I 2328) (1) Zum Einkommen g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ruhegelder.

Rn 27 Neben den aktiven Einkünften der Beamten und ArbN erstreckt die Vorschrift den Pfändungsschutz auf deren Ansprüche auf fortlaufend gezahlte Versorgungsbezüge und Ruhegelder, die – je nach Status des Versorgungsberechtigten – nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis gegen den Dienstherrn oder den ArbG gerichtet sind. Versorgungsrenten werden von dem Pfändungsschutz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gleichwertige Teilhabe, Abs 1.

Rn 1 § 11 findet keine Anwendung auf die Anrechte bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung, deren Ausgleich ist gesetzlich geregelt. Adressat sind Versorgungen, die in berufsständischen Versorgungswerken begründet sind und andere, deren Versorgung kraft Satzung geregelt ist sowie die der betrieblichen oder privaten Versorgung. Das Ziel der internen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle.

Rn 6 Während in der Vergangenheit bei Eheverträgen nahezu völlige Vertragsfreiheit angenommen wurde, hat sich die Rspr insb aufgrund der Entscheidungen des BVerfG (FamRZ 01, 343) und des BGH (FamRZ 04, 601) stark gewandelt. Eheverträge unterliegen der Inhaltskontrolle zu zwei verschiedenen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Prüfungskriterien und andersartigen Rechtsfolgen: Zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr