Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. E-Geld.

Rn 8 Die Regelung in II enthält ebenfalls eine Klarstellung. Die Vorschriften des Untertitels sind auch auf den Einsatz von E-Geld anzuwenden. Da in der Zahlungsdiensterichtlinie der Einsatz von E-Geld nicht ausdrücklich als Zahlungsdienst genannt ist, soll die Regelung Klarheit bringen. Berücksichtigt man den Gesamtkontext, kommt der Einbeziehung aber lediglich deklaratoris...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 123 schützt die rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit (BGHZ 51, 147; WM 11, 2311 Tz 28). Die von der Privatautonomie vorausgesetzte rechtsgeschäftliche Selbstbestimmung ist nur zu verwirklichen, wenn sich die Willensbildung frei von Täuschung und Zwang vollzieht (BRHP/Wendtland § 123 Rz 1). Dem Verkehrsschutz wird differenzierend Rechnung getragen. Der Getäuschte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Die Verlängerung der Frist gem Abs 2.

Rn 13 Wird fristgerecht gem § 145 Abs 1 eine Rechtsmittelerweiterung vorgenommen oder ein Anschlussrechtsmittel eingelegt, entsteht eine neue Verfahrenslage, der § 145 Abs 2 Rechnung trägt. Gem Abs 2 S 1 verlängert sich die Frist für eine erneute Rechtsmittelerweiterung oder -anschließung in einer anderen Familiensache um einen weiteren Monat, gerechnet ab dem Ende der erste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Täter und Opfer sind an der Wohnung gemeinsam berechtigt.

Rn 16 Sind Täter und Opfer gemeinsam Eigentümer der Wohnung oder deren Mieter, ist die Wohnungsüberlassung nach II 1 zu befristen. Dabei wird keine Höchstdauer genannt. Im Einzelfall wird deshalb zu entscheiden sein, wie den Umständen des Einzelfalles, insb den Möglichkeiten der Auflösung zu Grunde liegender Rechtsverhältnisse (Kündigung des Mietvertrages, Teilungsversteiger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die europarechtliche Dimension des Unternehmerbegriffs.

Rn 1 Zu den europarechtlichen Rechtsquellen des Unternehmerbegriffs s. iE § 13 Rn 2. Zentral ist auch hier Art 2 der HaustürwiderrufsRL, der den Unternehmer als jede natürliche oder juristische Person definiert, die beim Abschluss des betreffenden Geschäfts iRi ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Die FernabsatzRL, die VerbrauchsgüterkaufRL und die Missbräu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sachmangelfreiheit; Mindesthaftungsdauer (Abs 2).

Rn 4 II statuiert in Hs 1 eine Einstandspflicht des Unternehmers für die Mangelfreiheit der digitalen Elemente auch während des jeweiligen Bereitstellungszeitraums. § 475c II weicht diesbezüglich von §§ 434 I, 475b II ab. Für die Mangelfreiheit der Ware selbst verbleibt es beim Zeitraum des § 475b II (BeckOKBGB/Faust Rz 5). Die Norm trägt dem Umstand Rechnung, dass maßgeblic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz: Lückenfüllung durch gesetzliche Vorschriften (Abs 2).

Rn 13 Die nach I entstandene Lücke wird durch das dispositive Recht, einschl der von Rspr und Lehre entwickelten Rechtsgrundsätze geschlossen (BGHZ 124, 389; NJW 96, 2093). Fehlen entspr gesetzliche Regelungen (etwa im Fall eines gesetzlich nicht geregelten Vertragstyps), so kann die Klausel ersatzlos entfallen (BGH NJW-RR 96, 1009 [BGH 09.05.1996 - III ZR 209/95]; NJW 85, 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhalt und Vornahme der Leistung.

Rn 11 Geldschulden sind grds durch Barzahlung zu erfüllen. Auch die Auszahlung am Geldautomaten ist Barzahlung (Ddorf ZIP 09, 2239). Eine Verkehrssitte, nach der eine Überweisung auf ein dem Schuldner bekanntes Girokonto stets Erfüllungswirkung entfaltet, besteht zwar nicht. Die Parteien können aber vereinbaren, dass die Geldschuld (auch) durch Überweisung und die daraufhin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbeschränkung.

Rn 2 Die summenmäßige Haftungsbeschränkung nach § 702 I ist von der Art der Sache und dem Beherbergungspreis (reiner Brutto-Übernachtungspreis, ohne Verpflegung: MüKo/Henssler § 702 Rz 3) abhängig. Ausgangsgröße ist eine Mindesthaftsumme von 600 EUR. Liegt der Tagespreis höher als 6 EUR, kann Ersatz für einen darüber hinausgehenden Schaden bis zum Hundertfachen des Tagesprei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wesen des Vorbehaltsguts.

Rn 1 Vorbehaltsgut steht im Alleineigentum eines Ehegatten und wird von ihm selbstständig und auf eigene Rechnung verwaltet (III). Der Ehegatte hat das alleinige Verfügungsrecht und auch das Recht, die Nutzungen zu ziehen. Nur hilfsweise steht es für den Familienunterhalt zur Verfügung (§ 1420). Rn 2 Wegen der Trennung des Vorbehaltsguts vom Gesamtgut und dem Vermögen des and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausnahmetatbestände.

Rn 29 Mit den fünf – vom Darlehensgeber zu beweisenden – Vollausnahmen (II 2 Nr 1–5) wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Verbraucher in diesen Fällen weniger schutzwürdig ist u die Anwendung der §§ 491 ff deshalb nicht sachgerecht erscheint. Bei den Verträgen handelt es sich aber weiterhin um Verbraucherverträge iSd § 310 III, so dass §§ 312 ff u 355 ff anwendbar bl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Für die Überweisung einer hypothekarisch gesicherten Forderung regelt § 837 einige von den §§ 835 f abweichende spezielle Anforderungen. Die Regelung knüpft an die besondere Pfändungsbestimmung für die durch Hypothek gesicherten Forderungen des § 830 an. Ziel ist auch bei der Überweisung, den materiell-rechtlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Anstelle der Überweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sinnvolle Terminierungspraxis.

Rn 6 Berechtigten Wünschen der Prozessbeteiligten (insb bei weiter Anreise von Zeugen oder Prozessbevollmächtigten) sollte iRd Möglichen bei der Terminierung aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht und zwecks Vermeidung von Terminsverlegungen und Vertagungen Rechnung getragen werden. Die Reihenfolge der Terminierung eingehender Sachen unterliegt der richterlichen Unabh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wohnungseigentum.

Rn 109 Für den vermietenden WEigtümer – entspr gilt für die vermietende GdW (Vor §§ 1–49 WEG Rn 8) – gelten keine Besonderheiten. Er muss auch dann innerhalb der Frist des § 556 III 2 abrechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Beschl nach § 28 II 1 WEG vorliegt (Rn 79). Dies gilt auch in großen WE-Anlagen (Flatow AnwZert MietR 16/17). Rn 110 Der vermietende WEigtümer ist i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 5 Die Frage, ob § 16 anwendbar ist, wenn der Wohnsitz des Bekl/Antragsgegners unbekannt ist (vgl Rn 2), ist nach den allg Grundsätzen über die Darlegungs- und Beweislast zu beantworten. Nach diesen Grundsätzen hat der Kl/Ast die Wohnsitzlosigkeit des Bekl/Antragsgegners darzulegen und zu beweisen (BayObLG IWRZ 20, 188; St/J/Roth Rz 7; Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 5). Al...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Widerruf des Verzichts

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Widerruf der Option kann frühestens nach Ablauf der Fünfjahresfrist erfolgen. Die Optionserklärung muss dann mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden (§ 19 Abs. 2 Satz 3 UStG, Anhang 5). Die Widerrufserklärung ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das es gelten soll,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift trägt der Dispositionsmaxime der Parteien Rechnung; das Verzichtsurteil führt zugleich zu einer prozessökonomischen und rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens ohne weitere Sachaufklärung. Der Klageverzicht enthält die prozessrechtliche Erklärung an das Gericht, dass der geltend gemachte prozessuale Anspruch ganz oder zT nicht besteht (R/S/G § 131 Rz 69...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 115 Dem Mieter steht gegenüber der Nachforderung nach § 273 I ein temporäres Zurückbehaltungsrecht zu, solange der Vermieter ihm keine Überprüfung der Abrechnung durch Einsicht in die Belege (Rn 152 ff) ermöglicht (BGH NZM 22, 373 [BGH 26.10.2021 - VIII ZR 150/20] Rz 13; NJW 21, 693 Rz 12; NZM 19, 620 Rz 38; NJW 18, 1599 Rz 27). Zu den Abrechnungsunterlagen, auf die sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abrechnung.

Rn 3 Abrechnung ist die vertragliche Feststellung eines Rechnungsergebnisses aus mehreren Rechnungsposten (RGZ 71, 102, 103; BeckOKBGB/Gehrlein Rz 2). Legen die Parteien das Ergebnis einer gemeinsamen Abrechnung in Form einer Vereinbarung fest, so dass sich der Gläubiger künftig bzgl seiner Ansprüche nur noch auf diese zu berufen braucht, ist ein entspr Verpflichtungswille z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 69. Vertragshändlervertrag (Abs 1 lit f).

Rn 67 Der Vertrag mit dem Vertragshändler, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Waren des Unternehmers verkauft, unterliegt bei objektiver Anknüpfung dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Vertragshändlers im Einklang mit I lit f (vgl Ddorf BeckRS 13, 13370 mA Zarth GWR 13, 382; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Kindler, HGB, 4. Aufl, § 92c Anhang, Rz 57; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz und Ausnahmen.

Rn 1 Als Parteiprozess bezeichnet das Gesetz Verfahren, in denen im Gegensatz zum Anwaltsprozess die Parteien den Prozess selbst führen können, weil eine Vertretung durch Anwälte nicht nach § 78 geboten ist. In diesen Verfahren ist die prozessfähige Partei (§ 52) selbst postulationsfähig und kann wirksam handeln, sie kann sich aber auch durch die in Abs 2 und Abs 4 aufgezähl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Q

Qualifikation Art 10 EGBGB 3; Art 3 EGBGB 10, 34, 60; Art 4 EGBGB 5; Art 6 EGBGB 4; vor ROM I 17 als unerlaubte Handlung Art 40 EGBGB 2 Qualifikations(rück)verweisung Art 4 EGBGB 6; Art 6 EGBGB 4 Qualifizierte elektronische Signatur 125 9; 126a 1, 5 Qualifizierte Nachfolgeklausel 727 9; 2032 18 Qualifizierter Mietspiegel Anpassung/Neuerstellung 558d 5 Begriff 558d 2 Erstellungsverfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht die gerichtliche Festsetzung der Erhöhungsbeträge aus § 902. Damit trägt die Norm den bislang vielfach bestehenden Schwierigkeiten bei der Realisierung der zweiten Stufe des Kontopfändungsschutzes Rechnung. In der Vergangenheit haben nicht selten Kreditinstitute eine Bescheinigung über die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags und zugleich die Voll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 14 Normiert ist die von der Rspr (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]; 00, 3429, 3431 f [BGH 09.05.2000 - VI ZR 173/99]) hervorgehobene Verpflichtung des Behandelnden, den Patienten über die wirtschaftlichen Folgen der Behandlung aufzuklären. Die wirtschaftliche Information zollt dem Umstand Rechnung, dass der Behandelnde, nicht dagegen der Patient als medizi...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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FoVo 06/2023, Rechtsschutzb... / 2 II. Das Wichtigste aus der Entscheidung

Drei Erkenntnisse aus der Entscheidung Der BGH folgt dem LG nur im Ergebnis. Für die Vollstreckung ergeben sich aus der Entscheidung des BGH wichtige Hinweise:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kindesinteressen.

Rn 29 Betreut der Berechtigte ein gemeinschaftliches Kind, sind die Kindeswohlinteressen vorrangig zu berücksichtigen. Es muss verhindert werden, dass der Unterhaltsberechtigte, der das Kind betreut, wegen Einschränkungen oder Wegfalls des Unterhalts zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen wird, die sich an sich mit der Kindesbetreuung nicht vereinbaren lässt (BGH FamRZ 84, 986)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vollunmöglichkeit.

Rn 7 § 326 I 1 Hs 1 lässt, wenn der Schuldner wegen der Unmöglichkeit nicht leistet, dessen Anspruch auf die Gegenleistung ohne weiteres entfallen (wenn nicht III wegen § 285 Abweichendes anordnet). Nach Spezialvorschriften gelten aber Ausnahmen, wenn der Gläubiger beim Eintritt der Unmöglichkeit bereits die Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr) trägt. Das meint die Gefahr, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vertrauliche Geburt (Abs 4).

Rn 12 Auch das vertraulich geborene Kind hat ein Recht auf Familie. Vermag seine Mutter sich nicht für die Rücknahme ihres Kindes zu entscheiden, kann dieses Recht durch eine Adoption verwirklicht werden. Dabei ist die Einwilligung der Mutter gem § 1747 IV nicht erforderlich, wenn ihr Aufenthalt dauerhaft nicht ermittelt werden kann. Ein dauernd unbekannter Aufenthalt kann a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1045 BGB – Versicherungspflicht des Nießbrauchers.

Gesetzestext (1) 1Der Nießbraucher hat die Sache für die Dauer des Nießbrauchs gegen Brandschaden und sonstige Unfälle auf seine Kosten unter Versicherung zu bringen, wenn die Versicherung einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht. 2Die Versicherung ist so zu nehmen, dass die Forderung gegen den Versicherer dem Eigentümer zusteht. (2) Ist die Sache bereits versichert, so f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaftslegung.

Rn 5 Nach Ausführung des Geschäfts hat der Beauftragte Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft muss klar und verständlich sowie vollständig und einer Nachprüfung zugänglich sein (RGZ 53, 252; BGHZ 109, 260). Vollständigkeit liegt grds nur vor, wenn Rechnungen und Belege vorgelegt werden (BGHZ 39, 87: fehlende Belege). Vorlagepflichtig sind Belege, soweit diese üblich und vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei einem Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung dürfen der mit der Vornahme oder Leitung des Verkaufs Beauftragte und die von ihm zugezogenen Gehilfen einschließlich des Protokollführers den zu verkaufenden Gegenstand weder für sich persönlich oder durch einen anderen noch als Vertreter eines anderen kaufen. (2) Absatz 1 gilt auch bei einem Verkauf außerhalb der Zwangs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Ausübung subjektiver Rechte stößt an Schranken, wo gleich- oder höherwertige Rechte anderer Personen durch die Rechtsausübung betroffen werden. Dem trägt das Gesetz zum einen dadurch Rechnung, dass es den Inhalt subjektiver Rechte insoweit bereits einschränkt. Zum anderen kennt es besondere Regelungen, die Missbrauchskonstellationen im Einzelfall verhindern. § 226 s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang.

Rn 199 In welchem Umfang Nebenkosten umgelegt werden können – und wie bei mehreren Mietern zu verfahren ist (Maßstab) – bestimmt sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Ein Umlegungsmaßstab kann auch konkludent vereinbart werden (§ 556 Rn 11). Die Schriftformklausel des Mietvertrags steht der Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung nicht entgegen, wenn die Parteien die Geltu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Juristische Personen des Privatrechts.

Rn 16 Rechtsfähige juristische Personen des Privatrechts sind zugleich parteifähig. Dies sind der Idealverein nach Eintragung (§§ 21, 55 BGB), Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung nach Verleihung der Rechtsfähigkeit (§ 22 BGB), Stiftungen nach Genehmigung (§ 80 BGB), AG (§ 1 AktG), KGaA (§ 278 AktG), GmbH (§ 13 GmbHG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (§ 17 GenG) u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines und Zweck.

Rn 21 Die Jahresabrechnung dient: 1. der turnusmäßigen Rechnungslegung der GdW bzw ihres Organs, idR des Verw (s.a. BGH ZMR 21, 598 Rz 13; München ZMR 07, 723, 724), sowie 2. der Vorbereitung der Aufteilung der Kosten und Erträge auf die WEigtümer (s.a. BGH ZMR 18, 343 Rz 7; 10, 300). Dass die WEigtümer ihre Steuerlast erklären können oder ein vermietender WEigtümer seine Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fernabsatzverträge.

Rn 12 Bei Bestätigung eines Fernabsatzvertrages (II) gilt grds das in Rn 6 ff Gesagte. Unterschiede ergeben sich in folgenden Punkten: II spricht anders als I nur von der Bestätigung und nicht auch von der Abschrift. Der Gesetzgeber wollte damit wohl den Besonderheiten des Fernabsatzes Rechnung tragen, bei dem der Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher nicht durch pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 287 ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern legt lediglich bestimmte Standards für die Haftung des sich im Verzug befindenden Schuldners fest. Die Vorschrift trägt der Tatsache Rechnung, dass sich bei rechtzeitiger Leistung die in der Sphäre des (nunmehr säumigen) Schuldners bestehenden Gefahren nicht mehr auf die Leistung ausgewirkt hätten (s BTDrs 14/604...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Mit der Einführung eines eigenständigen Vertragstyps ›Verbraucherbauvertrag‹ will der Gesetzgeber den besonderen Schutzbedürfnissen des Verbrauchers im Zusammenhang mit der Ausführung von Bauleistungen Rechnung tragen. Dazu hat er in § 650i den Verbraucherbauvertrag definiert und damit den Anknüpfungspunkt für die nachfolgenden Vorschriften gelegt, die die Vertragsparte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abweichende Vereinbarung.

Rn 9 Den Vertragsparteien steht es innerhalb des rechtlich Zulässigen frei, einen von dem anerkannten fachlichen Standard abweichenden Maßstab festzulegen. Eine solche Vereinbarung trägt der Dispositionsfreiheit der Parteien Rechnung und kann sich iRd Therapiefreiheit va bei Neulandverfahren anbieten (Olzen/Uzunovic JR 12, 447; Thole MedR 13, 145, 146), ebenso beim Off-Label...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vortragsrecht der Partei auf Antrag.

Rn 6 Das Recht zur persönlichen Anhörung als Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Anwaltsprozess haben sowohl die im Termin anwesende Partei, ihr gesetzlicher Vertreter als auch der Streithelfer (iE vgl Stackmann NJW 12, 1249, 1251). Das Recht auf persönliche Anhörung besteht, anders als das Fragerecht nach § 397 I, II, indes nur ›neben dem Anwalt‹. Vorauss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung seit 2004

Rn. 9 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427): mit Wirkung ab dem VZ 2005 wird in § 49 Abs 1 Nr 7 EStG die nachgelagerte Rentenbesteuerung eingeführt. Leibrenten und andere Leistungen iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a idF AltEinkG werden der beschränkten StPfl unterworfen. Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 EURLUmsG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3310, 38...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Nachholbarkeit des Vorbehalts.

Rn 6 Fehlt der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei der Kostengrundentscheidung, so ist dies im Kostenfestsetzungsbeschluss nicht nachholbar (Hamm OLGR 01, 220; MDR 82, 855). Der Vorbehalt kann nach § 321 ergänzt werden. Hat das angefochtene Urt der von dem Schuldner erhobenen Einrede nicht durch Ausspruch eines entsprechenden Vorbehalts Rechnung getragen, so macht di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur.

Rn 2 Mit der Aushändigung der Urkunde an den Anweisungsempfänger entsteht eine doppelte Ermächtigung, über ein fremdes Recht im eigenen Namen zu verfügen (BeckOKBGB/Gehrlein Rz 6): Der Anweisungsempfänger ist ermächtigt, die Leistung beim Angewiesenen im eigenen Namen zu erheben; der Angewiesene ist ermächtigt, an den Anweisungsempfänger als Inhaber der Urkunde für Rechnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Berichtigung der Eintragung (Abs 4).

Rn 9 Die Informationsfunktion des Schuldnerverzeichnisses und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in dessen Richtigkeit erfordern neben einer Berichtigung durch Löschung (Abs 1–3) die Möglichkeit zur Korrektur fehlerhafter Eintragungen. Diesem Bedürfnis trägt Abs 4 Rechnung, indem von Beginn an fehlerhafte Eintragungen durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des zentralen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kontokorrent.

Rn 8 Das Kontokorrent nach § 355 HGB bewirkt, dass die hiervon erfassten Einzelforderungen in eine laufende Rechnung eingestellt und dort verrechnet werden. Die Einzelforderungen werden hierdurch während der laufenden Rechnungsperiode ›gelähmt‹. Sie können also grds nicht einzeln geltend gemacht und zur Aufrechnung genutzt werden. Alsdann fließen sie in das am Ende der Rechn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kappungsgrenze.

Rn 30a Erzielt der Schuldner andere nicht gepfändete Einkünfte, sind diese bei dem Unterhaltsbedarf des Schuldners zu berücksichtigen, weil und wenn sie dessen Bedarf mindern. Die anzurechnenden Beträge sind entspr den Regelungen zur Bestimmung des sozialrechtlichen Existenzminimums iSd SGB XII zu bemessen, weil dem Schuldner nicht weniger, aber auch nicht mehr belassen werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die §§ 12–22 wurden durch das Justizmitteilungsgesetz (JuMiG) v 18.6.97 (BGBl I, 1430) eingefügt. Sie regeln die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für verfahrensfremde Zwecke (vgl zur Einführung des Gesetzes den Aufsatz v. Bär in CR 98, 767). Rn 2 Die §§ 12–22 tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einordnung und Auslegung.

Rn 1 Bei Art 12 handelt es sich um eine Ausn zu Art 7 , die kollisionsrechtlichem Verkehrsschutz Rechnung tragen soll. Der Schutz nicht (voll) geschäftsfähiger Personen wird dem Geschäftsinteresse gutgläubiger Vertragspartner untergeordnet, wenn die Kontrahierenden sich in demselben Staat aufhalten. Mit dem Recht des Abschlussortes wird nicht – wie etwa in ex Art 31 II bzw 10...mehr