Fachbeiträge & Kommentare zu Polizei

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4 Rasterfahndung (Abs. 3)

Rz. 19 Abs. 3 lässt die Übermittlung bestimmter in Satz 1 festgelegter Sozialdaten zur Durchführung einer nach Bundes- oder Landesrecht zulässigen Rasterfahndung zu. 2.4.1 Übermittlungsumfang Rz. 20 Nach Satz 1 handelt es sich um die Daten des Abs. 1 Satz 1 (Rz. 10) ergänzt um Angaben zur Staats- und Religionsangehörigkeit, zu früheren Anschriften der betroffenen Person, Namen...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 3 Literatur

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden der Gefahrenabwehr (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bindet die Befugnis zur Datenübermittlung an die Aufgaben bestimmter öffentlicher Stellen. Anmerkung: Bis zum 31.12.2012 gehörten auch öffentliche Stellen, sofern diese öffentlich-rechtliche Ansprüche von mindestens 600,00 EUR durchsetzten, zum Empfängerkreis. Seit dem 1.1.2013 findet sich die Übermittlungsgrundlage zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüc...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.3 Gerichte

Rz. 7 Die Übermittlungsbefugnis gegenüber Gerichten ist unabhängig von der Art des Gerichts bzw. dem Gerichtszweig. Neben den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und der Strafgerichtsbarkeit zählen dazu: die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Ehrengerichte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 68 regelt die Zulässigkeit von Datenübermittlungen durch die in § 35 Abs. 1 SGB I genannten Stellen gegenüber den abschließend in der Vorschrift genannten Behörden sowie Art und Umfang der Übermittlungsbefugnis. Seit 25.5.2018 enthält weder Art. 4 Nr. 2 DSGVO noch § 67 eine Definition des Begriffs Übermittlung. Aus § 67d Abs. 1 ist jedoch zu entnehmen, welche Vorgänge...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.5 Justizvollzugsanstalten

Rz. 9 Hierbei handelt es sich um Einrichtungen (Anstalten der Landesjustizverwaltungen) zum Vollzug von Freiheitsstrafen oder Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung, die in § 139 StVollzG genannt sind. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Strafvollzugsgesetz.mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.4 Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person

Rz. 13 Es darf kein Grund zu der Annahme bestehen, dass schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person durch die Datenübermittlung beeinträchtigt werden. Es ist nicht erforderlich, dass die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das öffentliche Interesse überwiegen. Der Begriff der Interessen umfasst sowohl ideelle als auch wirtschaftliche Güter. Er betrifft Recht...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.5 Beschaffung der Daten auf andere Art und Weise

Rz. 14 Weiterhin hat sich nach Abs. 1 Satz 2 die ersuchende Stelle zunächst zu bemühen, die von ihr benötigten Daten auf andere Weise zu beschaffen, d. h. woanders als bei der Stelle nach § 35 Abs. 1 SGB I. Der Gesetzgeber wollte insbesondere vermeiden, dass die Sozialleistungsträger zu "Ersatzmeldebehörden" werden, wenn es um die Ermittlung einer aktuellen Adresse geht. Die ...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4.1 Übermittlungsumfang

Rz. 20 Nach Satz 1 handelt es sich um die Daten des Abs. 1 Satz 1 (Rz. 10) ergänzt um Angaben zur Staats- und Religionsangehörigkeit, zu früheren Anschriften der betroffenen Person, Namen und Anschriften früherer Arbeitgeber der betroffenen Person sowie um Angaben über an die betroffene Person erbrachte oder demnächst zu erbringende Geldleistungen.mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.3 Verfahren und Entscheidungskompetenz bei der ersuchten Stelle (Abs. 2)

Rz. 16 Um eine besonders sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen nach Abs. 1 und 1a sicherzustellen, bestimmt Abs. 2, dass über das Übermittlungsersuchen der Leiter oder die Leiterin der ersuchten Stelle, die allgemeine Stellvertreterin oder der allgemeine Stellvertreter oder eine besonders bevollmächtigte bedienstete Person zu entscheiden haben. Rz. 17 Der allgemeine Stellve...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.2 Behörden der Gefahrenabwehr

Rz. 6 Welche Stellen als Behörde der Gefahrenabwehr anzusehen sind, richtet sich nach den jeweiligen Gesetzen der Länder, z. B. dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Berlin (ASOG Bln.). Bei all den vorgenannten Stellen muss es sich um deutsche Behörden handeln. Generell als Behörden der Gefahrenabwehr kommen die Feuerwehr, Bauaufsichts- oder Gewerbeaufsichtsbehör...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1 Empfänger

Rz. 4 Der Empfängerkreis ist abschließend aufgelistet mit Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten, Behörden der Gefahrenabwehr sowie Justizvollzugsanstalten. Nur diesen Stellen dürfen die in Abs. 1 genau bestimmten Sozialdaten übermittelt werden, wenn dies für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Eine solche Aufgabe muss sich aus einem Gesetz oder einer Ermäch...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.4 Staatsanwaltschaften

Rz. 8 Empfangsberechtigt nach Abs. 1 sind nur "echte" Staatsanwaltschaften (§§ 141, 142 GVG), nicht diesen partiell gleichgestellte Verwaltungsbehörden, auch wenn diese mit der Durchführung des Ordnungswidrigkeitengesetzes im Bußgeldverfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Straftaten haben (§ 46 Abs. 2 OWiG). Die gesetzli...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.2 Übermittlungsumfang

Rz. 10 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Daten ist abschließend aufgezählt. Es soll sich um nicht mehr als Grundinformationen für die ersuchende Stelle handeln. Der Umfang wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert und konkretisiert. Übermittelt werden dürfen nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Anschrift der betroffenen Person, ihr derzeitiger od...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.2 Übermittlung an das Bundesamt für Justiz (Abs. 1a)

Rz. 15 Die Übermittlung nach Abs. 1a ist nur zulässig für den in § 7 Abs. 3 IntFamRVG bezeichneten Zweck. Einziger Zweck ist danach die Ermittlung des Aufenthaltes eines Kindes. Die Anfrage des Bundesamtes für Justiz muss daher ausdrücklich auf diesen Zweck verweisen. Außerdem muss sie erkennen lassen, dass das Bundesamt für Justiz in seiner Funktion als Zentrale Behörde i. ...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4.2 Empfänger

Rz. 21 Im Gegensatz zu Abs. 1 sind die Datenempfänger nicht ausdrücklich benannt. Eine Übermittlung von Sozialdaten ist nur an die Bedingung "zur Durchführung einer nach Bundes- oder Landesrecht zulässigen Rasterfahndung" geknüpft. Die übermittelnde Stelle muss also vor einer Datenweitergabe prüfen, ob es sich bei der anfragenden Stelle um eine Stelle handelt, die nach Bundes...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 1469) zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Umfassend überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229). Die bis zum 30.6.1994 geltende Übermittlungsbefugnis gegenüber allen Behörden im Rahmen der Amtshilfe wurde reduziert auf bestimmte im Gesetz gena...mehr

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Sprengarbeiten sicher durch... / 5 Sicherungsmaßnahmen bei Sprengungen

Der Sprengberechtigte Der Sprengberechtigte erhält von der verantwortlichen Person, sofern er das nicht selbst ist, die Anleitungen zur Verwendung der bei den Sprengarbeiten vorgesehenen Sprengmittel. Er legt den Arbeitsbereich fest und sorgt dafür, dass unbefugte Personen diesen nicht betreten. Und er vergewissert sich, dass Beschäftigte und Dritte seinen Weisungen oder dene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.9.1 Begriff der Arbeitsmittel

Rz. 221 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG sind Werbungskosten auch die Aufwendungen für Arbeitsmittel (Werkzeuge und Berufskleidung). Der Zusatz "Werkzeuge und Berufskleidung" dient der Erläuterung des Begriffs der Arbeitsmittel, er stellt keine abschließende Aufzählung dar. Werkzeuge und Berufskleidung sind daher zwar wichtige Untergruppen der Arbeitsmittel, nicht jedoch die ...mehr

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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K / 1 Kennzeichenanzeige, Besonderheiten [Rdn 2635]

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R / 23 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Baden-Württemberg [Rdn 3258]

Rdn 3259 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s. auch die Hinw. bei → Richtlinien fü...mehr

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R / 31 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Niedersachsen [Rdn 3290]

Rdn 3291 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 32 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Nordrhein-Westfalen [Rdn 3294]

Rdn 3295 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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U / 3 Übernahme des Mandats, erste Maßnahmen [Rdn 3689]

Rdn 3690 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673. Rdn 3691 1. In dem mit dem Mandanten bei bzw. nach der Übernahme des Mandats geführten (ersten) Gespräch muss der Verteidiger zunächst folgende allgemeine Fragen klären (s.a. → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675):mehr

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A / 21 Alkoholverbot für Fahranfänger/innen (§ 24c StVG) [Rdn 278]

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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R / 36 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Sachsen-Anhalt [Rdn 3310]

Rdn 3311 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 dies., Die Richtlinien der Bundeslände...mehr

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V / 4 Verjährung, Unterbrechungstatbestände [Rdn 3892]

Rdn 3893 Literaturhinweise: Gutt/Krenberger, Neues zur Verjährungsunterbrechung – eine Rechtsprechungsübersicht zu §§ 31–33 OWiG, DAR 2014, 187 Fromm, Ende der "Verjährungsfallen" im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht?, StraFo 2010, 223 ders., Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 OWiG in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren – zugleich zur Unterbrechung der ...mehr

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R / 26 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Brandenburg [Rdn 3270]

Rdn 3271 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 34 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Saarland [Rdn 3302]

Rdn 3303 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

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R / 25 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Berlin [Rdn 3266]

Rdn 3267 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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A / 19 Akteneinsicht, Verfahren [Rdn 230]

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Abkürzungsverzeichnis

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V / 3 Verjährung, Unterbrechung, Allgemeines [Rdn 3874]

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G / 5 Geschwindigkeitsüberschreitung, Allgemeines [Rdn 1891]

Rdn 1892 Literaturhinweise: Albrecht, Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Implementierung von Fahrassistenzsystemen zur Geschwindigkeitsbeeinflussung, DAR 2005, 186 R. Becker, Mobile Messanlagen außerhalb von Gefahrenstellen – Modernes Raubrittertum in NRW?, VRR 2006, 286 Bellardita, Die richterliche Aufklärungspflicht bei Geschwindigkeitsverstößen im Bußgeldverfahren – ...mehr

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B / 1 Belehrung des Betroffenen [Rdn 400]

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R / 28 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Hamburg [Rdn 3278]

Rdn 3279 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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B / 11 Beweisverwertungsverbote im OWi-Verfahren [Rdn 592]

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R / 1 Radarwarngeräte [Rdn 2916]

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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B / 10 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 542]

Rdn 543 Literaturhinweise: Artkämper, Fehlerquellen bei Gegenüberstellungen und anderen (Wahl-)Identifizierungsmaßnahmen, StRR 2007, 210 Bachmaier, Dash-Cam & Co. – Beweismittel der ZPO?, DAR 2014, 15 Balzer/Nugel, Minikameras im Straßenverkehr – Datenschutzrechtliche Grenzen und zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufnahme, NJW 2014, 1622 Basdorf, Formelle und informelle ...mehr

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R / 24 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Bayern [Rdn 3262]

Rdn 3263 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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V / 5 Verteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 3959]

Rdn 3960 Literaturhinweise: Goldbach/Friedrich, Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Vollmacht im Hinblick auf die Verjährung, VRR 2008, 208 s. auch die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673 und zur Verteidigung allgemein die Hinw. bei Burhoff, EV, Rn 4803. Rdn 3961 1. Die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen ist ebenso wie die in ...mehr

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F / 3 Fahreignungsregister, Allgemeines [Rdn 1229]

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Vorwort

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber a...mehr

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R / 38 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Thüringen [Rdn 3318]

Rdn 3319 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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A / 8 Abstandsmessung, Allgemeines [Rdn 67]

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F / 27 Fahrverbot, Vollstreckung [Rdn 1802]

Rdn 1803 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten, NZV 1998, 131 Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Hentschel, Die neue Vier-Monats-Frist für das Wirksamwerden von Fahrverboten nach § 25 StVG, DAR 1998, 138 Krumm, Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbot...mehr