Fachbeiträge & Kommentare zu Polizei

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AGS 06/2024, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges erlassen. Der Beschuldigte wurde am 21.12.2022 vorläufig festgenommen und noch am selben Tag dem Ermittlungs- und Haftrichter beim AG vorgeführt. Rechtsanwalt R 1, den der Beschuldigte bei seiner vorläufigen Festnahme gegenüber der Polizei als Verteidiger b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstkleidung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Vor allem > Berufskleidung , ferner > Beamte, > Bundeswehr, > Chor, > Deutsche Post Rz 6 Dienstkleidung , > Forstleute Rz 2/1, 15, > Justizverwaltung, > Orchestermusiker, > Polizei, > Spielbanken, > Sportlehrer, > Waschmaschine , > Wäschegeld , > Werbungskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstunfall

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Beamte, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 17, > Beihilfen Rz 12 ff, > Berufskrankheiten, > Kraftfahrzeugunfall, > Polizei Rz 5, > Renteneinkünfte Rz 94, > Übergangsgeld, > Unfallfürsorgeleistungen Rz 2, > Unfallversicherung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstaufwand

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Dienstaufwand bezeichnet man Aufwendungen, die durch das Arbeits- bzw Dienstverhältnis veranlasst sind. Trägt sie der ArbN selbst, handelt es sich regelmäßig um > Werbungskosten . Ersetzt der ArbG dem ArbN Dienstaufwand, so sind diese Leistungen als WK-Ersatz stpfl > Arbeitslohn , soweit sie nicht gesetzlich steuerfrei gestellt sind (> Rz 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstsport

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Polizeivollzugsbeamte sind idR dienstlich verpflichtet, monatlich eine bestimmte Zahl von Stunden Sport zu treiben. Wird nicht während der regulären Arbeitszeit Sport getrieben, so wird die Zeit auf die Arbeitszeit angerechnet. Die dadurch entstehenden Aufwendungen sind jedoch nicht als WK abziehbar (EFG 1994, 238; aA EFG 1991, 377; 1992, 735; > Ar...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 2.3 Zusammenarbeit der Träger

Rz. 7 Abs. 4 konkretisiert §§ 4, 5 und geht § 17 Abs. 3 SGB I vor. "Sonst beteiligte Stellen" im Sinne der Vorschrift sind neben Sozialversicherungsträgern und Wohlfahrtsverbänden insbesondere die Gesundheits- und Jugendämter der Kommunen, die Polizei und die Justiz einschließlich der Staatsanwaltschaft, des Strafvollzugs und der Bewährungshilfe. Bezüglich der Weitergabe per...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 22 Zur Frage der Übernahme von Mietkosten während der Haft: BSG, Urteil v. 12.12.2013, B 8 SO 24/12. Kein Wahlrecht zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen: BVerwG, Buchholz 436.0 § 27 BSHG Nr. 6. Keine Ausgrenzung von Randgruppen in der Sozialversicherung: BSG, FEVS 44 S. 437. Barbetrag, Bekleidungsbeihilfe und Übernahme rückständiger Versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.1 Befreiungen im Zusammenhang mit medizinischem Bedarf

Bei unentgeltlicher Bereitstellung von medizinischem Bedarf und unentgeltlichen Personalgestellungen für medizinische Zwecke an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisteten (insbesondere Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflege- und Sozialdienste, Alters- und Pflegeheime sowie Polizei und Feuerwehr), hat d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 24 [Autor/Stand] Die FinB kann ihr Akteneinsichts- und Besichtigungsrecht durch einen formfreien Antrag geltend machen, der im Ermittlungsverfahren (auch wenn sich die Akten bei der Polizei befinden) und nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens (also im Vollstreckungsverfahren) an die zuständige StA (vgl. Nr. 183 RiStBV: im Vollstreckungsverfahren auch der Rech...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt einen, zumindest mich, teilweise ratlos, um nicht zu sagen fassungslos, zurück (vgl. dazu nachfolgend 3.). Im Einzelnen: 1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Zunächst: Es befremdet mich schon, wenn ich lese, dass die Staatsanwaltschaft offenbar Zeit hatte, gegen die Erstreckungsentscheidung des AG Beschwerde einzulegen. Ich kann mich nicht erinnern, b...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft wendet sich gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung, mit der die gebührenrechtliche Regelung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG auf Verfahren, die mit einem führenden Verfahren 66 Js 163/23 verbunden wurden, erstreckt wurden. Gegen die Beschuldigte laufen mehrere Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Siegen. Für die Beschuldigte ist durch Beschluss des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Einziehung ergeben sich – abgesehen von der Spezialregelung in § 375 Abs. 2 AO – über die Verweisung in § 369 Abs. 2 AO aus dem Allgemeinen Teil des StGB. Die inhaltlichen Voraussetzungen ergeben sich für die Einziehung von Taterträgen (dem vormaligen Verfall) aus §§ 73–73e StGB (s. § 399 Rz....mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / c) Unentschuldigtes Fehlen

Rz. 134 Bleibt ein ordnungsgemäß geladener Zeuge unentschuldigt der Beweisaufnahme fern, sind ihm gemäß § 380 ZPO die durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten, sowie ein Ordnungsgeld aufzuerlegen. Der unentschuldigt ferngebliebene Zeuge kann – anders als im Strafprozess – nicht durch die Polizei vorgeführt werden; die Vorführung kann lediglich aufgrund eines Vorführungsbefeh...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) Urkundenbeweisliche Verwertung von Zeugenaussagen

Rz. 137 Eine Partei kann den ihr obliegenden Beweis auch durch die Aussage eines Zeugen führen, die dieser zu Protokoll eines Strafverfahrens gemacht hat; der BGH sieht darin eine urkundenbeweisliche Verwertung und keinen Verstoß gegen das Unmittelbarkeitsprinzip.[315] Der Beweisgegner kann die urkundenbeweisliche Verwertung nicht dadurch verhindern, dass er ihr widerspricht...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / g) Gestellter Unfall

Rz. 70 Der BGH[156] und ihm folgend die überwiegende Rspr. wendet die Regeln des Anscheinsbeweises auch auf die sogenannten "gestellten Unfälle" an. An den Nachweis eines gestellten Unfalls sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen.[157] Es ist insbesondere nicht ein logisch oder naturwissenschaftlich zwingender Nachweis erforderlich. Die Überzeugung des Gerichts kann ...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4.3 Verantwortung

Rz. 22 Durch Satz 2 und 3 nimmt der Gesetzgeber die Verantwortung für die Datenübermittlung ausdrücklich von der übermittelnden Stelle. Mit Satz 2 erklärt er § 67d Abs. 1 Satz 1 für nicht anwendbar, d. h., die dort für alle Datenübermittlungen festgelegte Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung bei der übermittelnden Stelle wird für die Fälle des Abs. 3 außer Kraf...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.1 Polizeibehörden

Rz. 5 Polizeibehörden sind alle Behörden, die formell als solche auftreten (formeller Polizeibegriff). Beispielhaft erwähnt seien hier die Sicherheits- und Ordnungspolizeibehörden, z. B. die Wasserschutz- oder die Verkehrspolizei sowie die Bundespolizei und die Kriminalpolizei.mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.3 Einzelfall

Rz. 12 Die Übermittlung setzt ein Ersuchen im Einzelfall durch die empfangsberechtigte öffentliche Stelle voraus. Die sog. Rasterfahndung ist nur unter den Voraussetzungen des Abs. 3 zulässig.mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden der Gefahrenabwehr (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 bindet die Befugnis zur Datenübermittlung an die Aufgaben bestimmter öffentlicher Stellen. Anmerkung: Bis zum 31.12.2012 gehörten auch öffentliche Stellen, sofern diese öffentlich-rechtliche Ansprüche von mindestens 600,00 EUR durchsetzten, zu...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4 Rasterfahndung (Abs. 3)

Rz. 19 Abs. 3 lässt die Übermittlung bestimmter in Satz 1 festgelegter Sozialdaten zur Durchführung einer nach Bundes- oder Landesrecht zulässigen Rasterfahndung zu. 2.4.1 Übermittlungsumfang Rz. 20 Nach Satz 1 handelt es sich um die Daten des Abs. 1 Satz 1 (Rz. 10) ergänzt um Angaben zur Staats- und Religionsangehörigkeit, zu früheren Anschriften der betroffenen Person, Namen...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 3 Literatur

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden der Gefahrenabwehr (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bindet die Befugnis zur Datenübermittlung an die Aufgaben bestimmter öffentlicher Stellen. Anmerkung: Bis zum 31.12.2012 gehörten auch öffentliche Stellen, sofern diese öffentlich-rechtliche Ansprüche von mindestens 600,00 EUR durchsetzten, zum Empfängerkreis. Seit dem 1.1.2013 findet sich die Übermittlungsgrundlage zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüc...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.3 Gerichte

Rz. 7 Die Übermittlungsbefugnis gegenüber Gerichten ist unabhängig von der Art des Gerichts bzw. dem Gerichtszweig. Neben den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und der Strafgerichtsbarkeit zählen dazu: die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Ehrengerichte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 68 regelt die Zulässigkeit von Datenübermittlungen durch die in § 35 Abs. 1 SGB I genannten Stellen gegenüber den abschließend in der Vorschrift genannten Behörden sowie Art und Umfang der Übermittlungsbefugnis. Seit 25.5.2018 enthält weder Art. 4 Nr. 2 DSGVO noch § 67 eine Definition des Begriffs Übermittlung. Aus § 67d Abs. 1 ist jedoch zu entnehmen, welche Vorgänge...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.5 Justizvollzugsanstalten

Rz. 9 Hierbei handelt es sich um Einrichtungen (Anstalten der Landesjustizverwaltungen) zum Vollzug von Freiheitsstrafen oder Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung, die in § 139 StVollzG genannt sind. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Strafvollzugsgesetz.mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.4 Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person

Rz. 13 Es darf kein Grund zu der Annahme bestehen, dass schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person durch die Datenübermittlung beeinträchtigt werden. Es ist nicht erforderlich, dass die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das öffentliche Interesse überwiegen. Der Begriff der Interessen umfasst sowohl ideelle als auch wirtschaftliche Güter. Er betrifft Recht...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.5 Beschaffung der Daten auf andere Art und Weise

Rz. 14 Weiterhin hat sich nach Abs. 1 Satz 2 die ersuchende Stelle zunächst zu bemühen, die von ihr benötigten Daten auf andere Weise zu beschaffen, d. h. woanders als bei der Stelle nach § 35 Abs. 1 SGB I. Der Gesetzgeber wollte insbesondere vermeiden, dass die Sozialleistungsträger zu "Ersatzmeldebehörden" werden, wenn es um die Ermittlung einer aktuellen Adresse geht. Die ...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4.1 Übermittlungsumfang

Rz. 20 Nach Satz 1 handelt es sich um die Daten des Abs. 1 Satz 1 (Rz. 10) ergänzt um Angaben zur Staats- und Religionsangehörigkeit, zu früheren Anschriften der betroffenen Person, Namen und Anschriften früherer Arbeitgeber der betroffenen Person sowie um Angaben über an die betroffene Person erbrachte oder demnächst zu erbringende Geldleistungen.mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.3 Verfahren und Entscheidungskompetenz bei der ersuchten Stelle (Abs. 2)

Rz. 16 Um eine besonders sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen nach Abs. 1 und 1a sicherzustellen, bestimmt Abs. 2, dass über das Übermittlungsersuchen der Leiter oder die Leiterin der ersuchten Stelle, die allgemeine Stellvertreterin oder der allgemeine Stellvertreter oder eine besonders bevollmächtigte bedienstete Person zu entscheiden haben. Rz. 17 Der allgemeine Stellve...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.2 Behörden der Gefahrenabwehr

Rz. 6 Welche Stellen als Behörde der Gefahrenabwehr anzusehen sind, richtet sich nach den jeweiligen Gesetzen der Länder, z. B. dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Berlin (ASOG Bln.). Bei all den vorgenannten Stellen muss es sich um deutsche Behörden handeln. Generell als Behörden der Gefahrenabwehr kommen die Feuerwehr, Bauaufsichts- oder Gewerbeaufsichtsbehör...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1 Empfänger

Rz. 4 Der Empfängerkreis ist abschließend aufgelistet mit Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten, Behörden der Gefahrenabwehr sowie Justizvollzugsanstalten. Nur diesen Stellen dürfen die in Abs. 1 genau bestimmten Sozialdaten übermittelt werden, wenn dies für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Eine solche Aufgabe muss sich aus einem Gesetz oder einer Ermäch...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.4 Staatsanwaltschaften

Rz. 8 Empfangsberechtigt nach Abs. 1 sind nur "echte" Staatsanwaltschaften (§§ 141, 142 GVG), nicht diesen partiell gleichgestellte Verwaltungsbehörden, auch wenn diese mit der Durchführung des Ordnungswidrigkeitengesetzes im Bußgeldverfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Straftaten haben (§ 46 Abs. 2 OWiG). Die gesetzli...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.2 Übermittlungsumfang

Rz. 10 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Daten ist abschließend aufgezählt. Es soll sich um nicht mehr als Grundinformationen für die ersuchende Stelle handeln. Der Umfang wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert und konkretisiert. Übermittelt werden dürfen nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Anschrift der betroffenen Person, ihr derzeitiger od...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.2 Übermittlung an das Bundesamt für Justiz (Abs. 1a)

Rz. 15 Die Übermittlung nach Abs. 1a ist nur zulässig für den in § 7 Abs. 3 IntFamRVG bezeichneten Zweck. Einziger Zweck ist danach die Ermittlung des Aufenthaltes eines Kindes. Die Anfrage des Bundesamtes für Justiz muss daher ausdrücklich auf diesen Zweck verweisen. Außerdem muss sie erkennen lassen, dass das Bundesamt für Justiz in seiner Funktion als Zentrale Behörde i. ...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4.2 Empfänger

Rz. 21 Im Gegensatz zu Abs. 1 sind die Datenempfänger nicht ausdrücklich benannt. Eine Übermittlung von Sozialdaten ist nur an die Bedingung "zur Durchführung einer nach Bundes- oder Landesrecht zulässigen Rasterfahndung" geknüpft. Die übermittelnde Stelle muss also vor einer Datenweitergabe prüfen, ob es sich bei der anfragenden Stelle um eine Stelle handelt, die nach Bundes...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 1469) zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Umfassend überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229). Die bis zum 30.6.1994 geltende Übermittlungsbefugnis gegenüber allen Behörden im Rahmen der Amtshilfe wurde reduziert auf bestimmte im Gesetz gena...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sprengarbeiten sicher durch... / 5 Sicherungsmaßnahmen bei Sprengungen

Der Sprengberechtigte Der Sprengberechtigte erhält von der verantwortlichen Person, sofern er das nicht selbst ist, die Anleitungen zur Verwendung der bei den Sprengarbeiten vorgesehenen Sprengmittel. Er legt den Arbeitsbereich fest und sorgt dafür, dass unbefugte Personen diesen nicht betreten. Und er vergewissert sich, dass Beschäftigte und Dritte seinen Weisungen oder dene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.9.1 Begriff der Arbeitsmittel

Rz. 221 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG sind Werbungskosten auch die Aufwendungen für Arbeitsmittel (Werkzeuge und Berufskleidung). Der Zusatz "Werkzeuge und Berufskleidung" dient der Erläuterung des Begriffs der Arbeitsmittel, er stellt keine abschließende Aufzählung dar. Werkzeuge und Berufskleidung sind daher zwar wichtige Untergruppen der Arbeitsmittel, nicht jedoch die ...mehr

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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K / 1 Kennzeichenanzeige, Besonderheiten [Rdn 2635]

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R / 23 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Baden-Württemberg [Rdn 3258]

Rdn 3259 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s. auch die Hinw. bei → Richtlinien fü...mehr

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R / 31 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Niedersachsen [Rdn 3290]

Rdn 3291 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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A / 21 Alkoholverbot für Fahranfänger/innen (§ 24c StVG) [Rdn 278]

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R / 32 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Nordrhein-Westfalen [Rdn 3294]

Rdn 3295 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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U / 3 Übernahme des Mandats, erste Maßnahmen [Rdn 3689]

Rdn 3690 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673. Rdn 3691 1. In dem mit dem Mandanten bei bzw. nach der Übernahme des Mandats geführten (ersten) Gespräch muss der Verteidiger zunächst folgende allgemeine Fragen klären (s.a. → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675):mehr

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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R / 36 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Sachsen-Anhalt [Rdn 3310]

Rdn 3311 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 dies., Die Richtlinien der Bundeslände...mehr

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V / 4 Verjährung, Unterbrechungstatbestände [Rdn 3892]

Rdn 3893 Literaturhinweise: Gutt/Krenberger, Neues zur Verjährungsunterbrechung – eine Rechtsprechungsübersicht zu §§ 31–33 OWiG, DAR 2014, 187 Fromm, Ende der "Verjährungsfallen" im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht?, StraFo 2010, 223 ders., Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 OWiG in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren – zugleich zur Unterbrechung der ...mehr

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A / 19 Akteneinsicht, Verfahren [Rdn 230]

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