Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 3 BewG Wertermittlung bei mehreren Beteiligten

Richtlinien: R B 151.2 bis 151.7 ErbStR. Rz. 1 Ist eine wirtschaftliche Einheit (in § 3 Satz 1 BewG ungenau als "Wirtschaftsgut" formuliert) mehreren Personen zuzurechnen, so ist ihr Wert im Ganzen zu ermitteln und sodann auf die Beteiligten zu verteilen. Davon sind die Fälle betroffen, in denen die wirtschaftliche Einheit dem Erblasser/Schenker oder dem Erwerber nur anteilig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 1 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 141 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. Sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt, so verbleibt es auch im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 bei der in einem DBA vorgesehenen Steuerbefreiung. Dies gilt zunächst für den unbeschränkt stpfl. Land- und Forstwirt, der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus einer ausländischen Betriebsstätte erzielt. Was unter "L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt

Tz. 82 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formwechselnden Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) "erzielt"...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Abfindungsansprüche auf Grund gesellschaftsvertraglicher Klauseln

Rz. 300 § 10 Abs. 10 ErbStG wurde durch das ErbStRG neu eingefügt. Die Regelung betrifft Konstellationen, in denen Personen- oder Kapitalgesellschaftsanteile zunächst auf die Erben übergegangen sind, von diesen jedoch auf Grund von gesellschaftsvertraglichen Klauseln auf andere Gesellschafter übertragen werden müssen. Bei Anteilen an Personengesellschaften dürfte dies selten...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.3. Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 1)

Rz. 144 Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag fallen nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 1 mit Wirkung für die Vergangenheit auch dann weg, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen eines Gewerbebetriebs veräußert oder in das Privatvermögen überführt oder anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt werden. Hiervon ausgenommen sind wesentliche Betriebsgrundlagen, soweit dies...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3. Zusammenrechnung mit Vorerwerben

Rz. 21 Kommt es zu mehreren Erwerben begünstigten Vermögens von demselben Zuwendenden innerhalb von zehn Jahren, sind die Vorerwerbe mit ihrem jeweiligen damaligen Wert dem Letzterwerb hinzuzurechnen (R E 13a.2 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). So soll – analog dem Sinn und Zweck des § 14 ErbStG – vermieden werden, dass ein Großerwerb in eine Vielzahl von Einzelerwerben aufgespalten un...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.2 Voraussetzungen der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Rz. 856 Damit eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen als unentgeltlich einzustufen ist und somit beim Übergeber zu einer dauernden Last und beim Übernehmer zu Sonderausgaben führt, sind diverse Voraussetzungen erforderlich, die sich – jedenfalls teilweise – nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergeben. Die Finanzverwaltung hat daher mit BMF-Schreiben vom 11....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / j) Keine Anwendung von § 8 Abs. 2 innerhalb des § 20 Abs. 2 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008

Rz. 158 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Der Einschub "ungeachtet des § 8 Abs. 2" ist durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[2] in § 20 Abs. 2 aufgenommen worden (vgl. Rz. 11, Rz. 60). Die Regelung geht auf die im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes"[3] geführte Diskussion zurück, die sich darauf bezog, ob die EU-Rechtswidrigkeit der §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Aufstellung einer steuerlichen Übertragungsbilanz (§ 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 68 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die stliche Existenz der Pers-Ges wird – ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Formwechsels – mit Ablauf des (ggf rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s Tz 60 ff) beendet (s § 25 S 1 und 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 und § 9 S 2 und 3 UmwStG). Aufgr des St-Subjektwechsels durch tauschähnlichen Vorgang (s Tz 5, s Tz 23) hat die Pers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgewinn bei der Gewerbesteuer

Tz. 72 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Frage einer GewStPflicht des Einbringungsgewinns stellt sich nur beim Formwechsel einer gew tätigen, infizierten oder geprägten Pers-Ges. Schuldner der GewSt ist die (formwechselnde) Pers-Ges (s § 5 Abs 1 S 3 GewStG); dies gilt unbeschadet des Umstands, dass Gegenstand der Einbringung die jeweiligen MU-Anteile sind (ebenso s Beutel, in L...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Erster Referentenentwurf v. 13.8.1991 zu § 15a AStG

Rz. 1 [Autor/Stand] "Zurechnungsregelung" Änderung des Außensteuergesetzes (2) In Artikel 13 wird nach der Nummer 3 folgende Nummer 4 eingefügt:mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Rückblick

Die erbschaftsteuerliche Beurteilung von Betriebs-(Unternehmens-)vermögen hat sich in der jüngsten Vergangenheit weg von der Bewertung auf die Begünstigung (Steuerbefreiung) verschoben. Während in den einschlägigen Gesetzen der 1990er-Jahre noch die richtige Bemessungsgrundlage die Diskussion bestimmte, richtete sich ab der Jahrtausendwende das Hauptaugenmerk auf die Verscho...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 11 Soll ein Anteil an einer Personengesellschaft bewertet werden, ist der Wert des Sonder-BV ebenfalls gesondert zu ermitteln. Dadurch kann es bei der Bewertung zu einem Zusammenspiel von vereinfachtem Ertragswertverfahren und Substanzwertverfahren kommen. Rz. 12 § 97 Abs. 1a BewG schreibt bei der Ermittlung des Anteilswerts an einer PersG eine gesonderte Hinzurechnung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer

Tz. 101 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthandsvermögen der Pers-Ges fortführt (s § 5 Abs 1 und 2 GrESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Ermittlung (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 3 und § 21 Abs 2 UmwStG)

Tz. 70 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Einbringungsgewinn aus dem Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges ermittelt sich nach den Grundsätzen des § 16 Abs 2 EStG (ggf. iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 S 2 EStG). Einbringungsgewinn oder –verlust ist die Differenz zwischen dem gW des Sacheinlagegegenstands (dh MU-Anteil inkl miteingebrachtem Sonder-BV) oder dem hiervon abw Werta...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Mittelbare Zuwendungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Gebel, Einsatz von Erträgen aus hingegebenen Vermögensmitteln für eine mittelbare freigebige Zuwendung-Eigenleistung oder Zusatzschenkungen?, DStR 2005, 358; Hartmann, Mittelbare Grundstücksschenkung oder Geldschenkung?, ErbStB 2005, 224; Klümpen-Neusel, Warum die mittelbare Grundstücksschenkung auch nach der Reform nicht obsolet wird, ErbBstg 200...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 7 Satz 7 GewStG

Rz. 210 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 AStG. § 7 Satz 7 GewStG ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2016 anzuwenden. Nach der Vorschrift gelten Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 Abs. 1 für gewerbesteuerliche Zwecke als solche Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. Die Formulierung des § 7 Satz 7 GewStG ist...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13b ErbStG Begünstigtes Vermögen

Ausgewählte Literaturhinweise (zur Rechtslage bis 2016): Corsten/Dreßler, Die Bedeutung der Finanzierung für die Unternehmensnachfolge, DStR 2009; Felten, Schenkungsteuerliche Auswirkungen von Leistungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaften und umgekehrt, BB 2011, 1621, 2115; Felten, ErbStR 2011: Begünstigtes Vermögen und Verwaltungsvermögen, ZEV 2012, 84; Geck, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.5 Hinterbliebenenbezüge – Versorgungsansprüche

Rz. 430 Diese ausführlich in den Verwaltungsrichtlinien dargestellte Problematik verdankt ihren Ausgangspunkt der gesetzlichen Formulierung in § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, wonach nur "vertragliche" Bezüge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall einen steuerpflichtigen Vermögensvorteil auslösen. In den meisten Beschäftigungsverhältnissen kommen die Hinterbliebenen in den Genuss nach...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Zivilrechtliche Ausgangslage

Rz. 593 Beim Güterstand der Gütergemeinschaft gem. §§ 1415ff. BGB, der zur Begründung eines notariellen Ehevertrags bedarf, entsteht hinsichtlich der Vermögensgegenstände, die die Ehepartner bei Begründung der Gütergemeinschaft besitzen oder später erwerben, gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). Hiervon ausgenommen sind lediglich Vermögensgegenstände, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991 — Auszug

Rz. 5 [Autor/Stand] 1. Änderung Artikel 13 wird wie folgt gefaßt: Artikel 13 Änderung der Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage 1 Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23.9.1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt geän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. § 7 Satz 9 GewStG i.d.F. des ATADUmsG (vor dem JStG 2024)

Rz. 221 [Autor/Stand] "Satz 8 ist nicht anzuwenden." Nach § 7 Satz 9 GewStG findet § 7 Satz 7 GewStG keine Anwendung, wenn die ausländische Betriebsstätte in der EU oder im EWR belegen ist und der Nachweis geführt wird, dass in der ausländische Betriebsstätte eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die Regelung wirkt sich nur auf die Gewerbesteuer aus. Sowe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Grundsätze der Bewertung

Rz. 5 Die Bewertung des BV i. S. d. §§ 95 bis 97 BewG zum gemeinen Wert erfolgt damit wie bei Anteilen an KapG, die nicht börsennotiert sind, gemäß § 11 Abs. 2 BewG primär im Wege der Wertableitung aus Verkäufen unter fremden Dritten innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag (§ 11 Abs. 2 S. 2 BewG) oder sekundär unter Anwendung eines anerkannten Bewertungsverfahrens zu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4.4 Die Übertragung der stillen Gesellschaft im ErbStG

Rz. 41 Eine stille Beteiligung liegt dann vor, wenn sich ein stiller Gesellschafter i. S. d. § 230 HGB durch eine Einlage an einem Unternehmen (auch an einer GmbH) beteiligt und dafür eine Gewinnbeteiligung erhält (s. Schmidt in MüKoHGB, § 230, Rz. 1). Es entsteht zwischen dem Inhaber des Unternehmens und dem stillen Gesellschafter eine Innengesellschaft, die nicht nach auße...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / Ausgewählte Literaturhinweise:

Alber/Seemann, FuS 2012, 183, 189, Berndt/Heuel/Wedekind, WPg 2016, 204, Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Handbuch Stiftungen, 2. Aufl., Wiesbaden 2003; Biermann/Koslowski in Scherer, Unternehmensnachfolge, 6. Aufl. 2020, § 9 Rn. 108, Bisle, DStR 2012, 525, 526 f., Böhmer, DStR 2012, 1995, Burgard, NZG 2002, 697, 700, Burgard, ZStV 2003, 129, 131, von Campenhausen/Richter (Hrsg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Die Bedeutung des Vermächtnisses/Grundaussage/Abgrenzung im ErbStG

Rz. 224 Im Unterschied zum Erbanfall (1. Grundtatbestand = Synonym für die Gesamtrechtsnachfolge) liegt beim Vermächtnis eine Einzelzuwendung von Todes wegen vor. Anders als die Auflage (s. § 2192 BGB) begründet das Vermächtnis einen Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Erben bzw. gegen die Miterbengemeinschaft (s. § 2147 BGB) auf Übereignung und Herausgabe des Vermächt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.7.1. Grundsätzliches

Rz. 220 Entsprechend dem Sinn und Zweck des Abs. 6, welcher die Fortführung des Betriebs durch den Erwerber sicherstellen und eine missbräuchliche Ausnutzung der Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b) verhindern soll (vgl. Rn. 145), kommt es gem. Abs. 6 Satz 3 im Falle eines Behaltensfristverstoßes zu keiner Nachversteuerung, wenn der Veräußerungserlös innerhalb der jeweils na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Funktionsholding

... oder 2. die ausländische Gesellschaft die Beteiligung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit eigenen unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten hält ... Rz. 652 [Autor/Stand] Funktionsholding. Die Fälle des § 8 Abs. 2 Nr. 2 aF wurden kurz als "Funktionsholding" im Gegensatz zur "Landesholding" des 8 Abs. 2 Nr. 1 aF bezeichnet.[2] Mit der ausländischen Gesellschaft ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Wirtschaftsgüter i.S. von § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b einer REIT-AG

. . ., die anderen als den in Nummer 6 Buchstabe b, soweit es sich um Einkünfte einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes handelt, . . . Rz. 325 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und Regelungshintergrund. Die Erstreckung der Nachweispflicht auf bestimmte Wirtschaftsgüter einer inländischen steuerbefreiten REIT-AG (Gesellschaft i.S. des § 16 REITG) ist erst durc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4 Negativerwerbe beim Vorerwerb, § 14 Abs. 1 Satz 5 ErbStG

Rz. 36 Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 ErbStG bleiben Erwerbe, für die sich ein steuerlich negativer Wert ergibt, unberücksichtigt. Denkbar ist ein negativer Erwerb nur bei steuerfunktionellen Einheiten wie bei einem Gewerbebetrieb oder bei einem Anteil an einer Personengesellschaft (z. B. bei einem Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto). Bei Übertragungen von belasteten Einzelge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.5 Ausgleichsansprüche einseitiger Abkömmlinge

Rz. 21 Hat der verstorbene Ehegatte neben den gemeinschaftlichen Abkömmlingen auch einseitige Abkömmlinge, die gem. § 1483 Abs. 1 BGB nicht berechtigt sind, die Gütergemeinschaft fortzusetzen, so bestimmen sich Erbrecht und Erbteile der einseitigen Abkömmlinge so, wie wenn die fortgesetzte Gütergemeinschaft nicht eingetreten wäre (§ 1483 Abs. 2 BGB). Diese Regelung soll erre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Formwechsel als Einbringung von Mitunternehmeranteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auf Grund des in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Rechtsgrundverweises (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem hr-rechtlich wirksamen inl Formwechsels(s Tz 8–14) oder vergleichbaren ausl Vorgangs (s Tz 16–19) bei einem Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendung der §§ 20 ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG

Tz. 26 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Vorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG gelten in den Fällen des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG (oder vergleichbarer ausl Vorgänge) entspr (s § 25 S 1 UmwStG). Es stellt sich die Frage, ob durch die Verweisung in § 25 UmwStG die Rechtsfolgen der §§ 20 ff UmwStG sinngem gelten, wenn die Voraussetzungen ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2.3 Miteinbringung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Tz. 35 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Formwechsel einer (mitunternehmerischen) Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen stellt insgesamt eine Sacheinlage gem § 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG dar, wenn die MU, die über Sonder-BV verfügen, das Sonder-BV im Wege der Einzelrechtsnachfolge (s § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG) zusätzlich zur formwechselnden Umw mit stlicher Wirksamkeit der Umw übertr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Einbringung gegen Gewährung neuer Anteile

Tz. 42 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 25 S 1 UmwStG werden die Bestimmungen über die Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG und den Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG sowie die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen im Fall des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen als entspr anwendbar erklärt. Da hr-lich beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, der un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Straftatbestand der Geldwäsche i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung als Vortat ist vor allem angesichts der weitreichenden Meldepflichten für Kreditinstitute nach dem GwG von erheblicher praktischer Bedeutung. BMF[2] und BaFin[3] haben 2014 Rundschreiben veröffentlicht, in denen weitreichende Pflichten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.2 Frühere Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 vorläufig frei Tz. 52a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Urt des BFH v 25.03.2015 (BStBl II 2016, 172) begründet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer gew (dh mit Gewinnerzielungsabsicht) tätigen MU-Schaft einen BgA, unabhängig davon, ob die von der MU-Schaft ausgeübte Tätigkeit, würde sie von der jur Pers d öff Rechts selbst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Der von der Einziehung betroffene Personenkreis

Rz. 1131.11 [Autor/Stand] Nach § 74 Abs. 3 StGB ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen, und zwar grds. als Alleineigentümer oder -berechtigtem. Man spricht hier auch von einer täterbezogenen Einziehung [2]. Für diesen Einziehungsgrund ist im Wesentlichen der Strafgedanke bestimmend. Durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 55 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG idF vor dem SEStEG war § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG nicht bei der Ermittlung des Organeinkommens, sondern erst auf der Stufe des OT anzuwenden. Nach § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG ist bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ein Übernahmegewinn insoweit stfrei, als er auf an der übernehmenden Pers-Ge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Definition der Betriebsgrundstücke

Rz. 1 § 99 BewG definiert in Abs. 1, welche Grundstücke Betriebsgrundstücke i. S. d. BewG sind. Deren Zuordnung zum BV ergibt sich aber nicht aus § 99 BewG, sondern aus den §§ 95 bis 97 BewG (Fehrenbacher in W/J, § 99 BewG Rz. 4). Aufgrund der Gleichstellung der freiberuflichen Tätigkeit mit der gewerblichen Tätigkeit in § 96 BewG gilt § 99 BewG auch für Grundstücke, die ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2.1 Funktional unwesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 34 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist bei der formwechselnde Pers-Ges zwar Sonder-BV vorhanden, umfasst dieses aber keine (funktional) wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s § 20 UmwStG Tz 135 ff), werden durch den Formwechsel alle MU-Anteile iSd § 20 Abs 1 UmwStG in die Übernehmerin eingebracht unabhängig davon, ob das Sonder-BV mitübertragen wird (s Tz 35). Das Sonder-BV re...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Private Grundstücksgeschäfte

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei privaten Veräußerungsgeschäften (demnach von natürlichen Personen, ggf. als Beteiligte an rein vermögensverwaltenden "einkommensteuertransparenten" Personengesellschaften, Erbengemeinschaften o. Ä.) müssen Veräußerungsgewinne versteuert werden, wenn innerhalb von zehn Jahren Grundeigentum gekauft (oder auf andere Weise angeschafft) und wieder v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 143 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. Übt ein im Inland unbeschränkt stpfl. Einzelunternehmer eine Tätigkeit i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 2 mit Hilfe einer ausländischen Betriebsstätte aus, so verbleibt es auch für den Bereich des § 20 Abs. 2 für ausländische Einkünfte aus Produktionstätigkeit bei der in einem DBA vorgesehenen Steuerbefreiung. Die Steuerbefreiung nach DBA setz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4. Nachsteuerauslösende Tatbestände

Rz. 122 Veräußerung ist die (teil)entgeltliche Übertragung des Eigentums am begünstigt erworbenen Vermögen. Im Falle der Teilentgeltlichkeit erstreckt sich der Nachsteuertatbestand nur auf den entgeltlichen Teil. Rz. 123 Vorsicht ist insoweit geboten, als der BFH (vom 02.03.2005, BStBl II 2005, 532) die ertragsteuerlichen Wertungen hinsichtlich Einheitstheorie und Trennungsth...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 99 Nach § 121 Nr. 4 BewG zählt zum Inlandsvermögen eine Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft, wenn der Anteilseigner mindestens zu 10 % beteiligt ist. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital zur Zeit des Todes des Erblassers oder zum Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Kapitalgesellschaft gi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Zuwendungsbeteiligte

Rz. 46 Zuwendender und Zuwendungsempfänger kann jede natürliche oder juristische Person (auch Körperschaften öffentlichen Rechts; s. BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57 und s. § 1 Rn. 11) sein. Bei Personengesellschaften findet ein Durchgriff auf die Gesellschafter statt, so dass diese anteilig Zuwendende bzw. Zuwendungsempfänger sind (BFH vom 15.07.1998, BStBl II 1998, 630;...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG

Rz. 117 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG stellen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, die Dritten zur Nutzung überlassen werden, Verwaltungsvermögen dar. Selbstgenutzte und leerstehende (vom Eigentümer nicht genutzte) Grundstücke sind kein Verwaltungsvermögen (vgl. Korezkij in BeckOK, ErbStG § 13b Rz. 121). Das gilt auch für Grundstücke, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.1 Die erbrechtliche "Zeitachse" und die möglichen Erben

Rz. 20 Vor dem Erbfall besteht im Kreise der Angehörigen (bzw. des Ehepartners) nur eine Erbaussicht. Diese stellt kein (übertragbares und vererbbares) Anwartschaftsrecht dar, da der Erblasser eine erbrechtliche Verfügung jederzeit neu treffen bzw. ändern kann (Ausnahmen: der Nacherbe und der Schlusserbe beim Berliner Testament; ähnlich auch der Vertragserbe). Mit dem Erbfall...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.1 Österreichische Familienstiftung

Rz. 254 Das österreichische Stiftungsrecht ist in zwei Teile aufgeteilt. In das Privatstiftungsgesetz, welches als Rechtsgrundlage für Privatstiftungen dient, und in das Bundesstiftungs- und Fondgesetz, das die rechtliche Grundlage für gemeinnützige Stiftungen bildet. (vgl. Kalss in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, 3. Aufl. 2022, Teil D. § 52 Rn. 1) Die ...mehr