Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Keine Anwendung auf Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (§ 1 Abs. 5 Satz 7)

„ 7 Auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder zwischen einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft sind die Sätze 1 bis 4 nicht anzuwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligung unmittelbar besteht oder ob sie nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes mittelbar besteht; für diese Geschäftsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Geschäftsbeziehung zum Ausland

... aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland ... Rz. 111 [Autor/Stand] Begriff der Geschäftsbeziehung. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" ist in § 1 Abs. 4 definiert, weshalb insoweit auf die Kommentierung des Abs. 4 verwiesen wird (Rz. 2721 ff.).[2] Rz. 112 [Autor/Stand] Einkünfteverlagerung ins Ausland. § 1 Abs. 1 verlangt Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus dessen Geschäfts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Änderungen des § 1 seit Inkrafttreten des AStG

a) EGAO Rz. 13 [Autor/Stand] Bezugnahme auf § 162 AO. Nach Inkrafttreten wurde § 1 Abs. 3 durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) v. 14.12.1976[2] geändert. Damals wurde die Bezugnahme auf § 217 RAO durch die auf § 162 AO ersetzt. Die Änderung hat ausschließlich redaktionelle Bedeutung. b) StÄndG 1992 Rz. 13.1 [Autor/Stand] Definition der "Geschäftsbeziehung". Als...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Minderung des inländischen Besteuerungssubstrats

"... und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen erhöht werden." Rz. 2853 [Autor/Stand] Bezugspunkt. § 1 Abs. 5 Satz 1 nimmt jeweils auf "Einkünfte" Bezug. Im Rahmen der zweistufigen Einkünfteermittlung (Rz. 65, 403 ff.) ist daher nicht auf den Unterschiedsbetrags i.S...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 15.4.2010 – IV B 5 - S 1300/07/10087 – DOK 2009/0286671, BStBl. I 2010, 346 (Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Absatz 2 und 3 Abgabenordnung [AO])

1 Anlage Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Absatz 2 und 3 AO) das Folgende: I. Allgemeines Nach § 138 Absatz 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Sat...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 2748 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende Selbständigkeitsfiktion von Betriebsstätten enthält (Functionally Separate Entity Approach). Der AOA wurde mit dem Betriebsstättenbericht der OECD v. 17.7.2008 veröffentlicht.[3] Die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Nahestehen zweier Personen (allgemein)

(2) Satz 1 Dem Steuerpflichtigen ist eine Person nahestehend, wenn ..., Rz. 501 [Autor/Stand] Begriff. § 1 Abs. 1 erfordert eine Geschäftsbeziehung zu einer dem Stpfl. nahestehenden Person. Unter den Begriff "Person" fällt jede, die die Eignung hat, Vereinbarungen zu treffen, die Gegenstand einer Gewinnverlagerung sein können. Insoweit sind an die nahestehende Person die glei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / mm) Steuerliche Besonderheiten bei Kostenumlagen

Rz. 2134 [Autor/Stand] Steuerliche Besonderheiten der Sitzstaaten. Im Rahmen der Erhebung und Zahlung von Kostenumlagen sind die jeweiligen steuerlichen Besonderheiten der Sitzstaaten der Poolmitglieder zu beachten. Für das deutsche Steuerrecht betreffen diese sowohl die Abzugssteuern bei Zahlungen an beschränkt Stpfl. als auch die Umsatzsteuer. Rz. 2135 [Autor/Stand] Steuerl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2015

Rz. 2267 [Autor/Stand] Grundlagen des § 3c Abs. 2 Satz 2 ff. EStG. Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz (ZKAnpG)[2] wurde § 3c Abs. 2 Satz 2 ff. EStG neu gefasst und um eine Regelung betreffend Wertverluste von Gesellschafterdarlehen – entsprechend der Regelung in § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG – ergänzt. So unterliegen nach § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG n.F. Gewinnminderungen aus sämt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

Rz. 2249 [Autor/Stand] § 8b Abs. 3 KStG und § 3c EStG im Inlandsfall. Seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Jahr 2001 war streitig, ob Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen auf Ebene des Gesellschafters abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen oder unter § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu subsumieren sind, falls der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Entwicklung von § 1 Abs. 5

Rz. 2801 [Autor/Stand] Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte. § 1 Abs. 5 wurde mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] eingefügt und ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 beginnen (Anm. 2806, 2810). Mit dieser Ergänzung wurde der Anwendungsbereich des § 1 auf Betriebsstättensachverha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Fallgruppe II: Keine angemessene Weiterbelastung von Entsendungsaufwand an die ausländische Tochtergesellschaft

Rz. 1958 [Autor/Stand] Verdeckte Einlage durch die Nichtgeltendmachung gegenüber der Tochtergesellschaft bestehender Forderungen. Übernimmt eine inländische Muttergesellschaft Aufwendungen einer Arbeitnehmerentsendung, zu deren Zahlung sich die ausländische Tochtergesellschaft gegenüber dem entsandten Arbeitnehmer vertraglich verpflichtet hat, kann der Tatbestand einer verde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Der Einkünfteabgrenzung zugrunde gelegte Bedingungen

"... die Bedingungen, insbesondere die Verrechnungspreise, die der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte oder der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens steuerlich zugrunde gelegt werden, ..." Rz. 2842 [Autor/Stand] Verrechnungspreise. Der Begriff des Verrechn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Beherrschender Einfluss gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Rz. 522 [Autor/Stand] Beherrschender Einfluss – Definition. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird das Nahestehen einer Person gegenüber dem Stpfl. dadurch begründet, dass sie auf den Stpfl. unmittelbar oder mittelbar einen b...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.1 § 1 Absatz 5 AStG

8 Dieses BMF-Schreiben regelt die Grundsätze der Finanzverwaltung für die Prüfung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Regelungsrahmen des § 1 Absatz 1 AStG in allen grenzüberschreitenden Fällen "einfacher Betriebsstätten" (s. Rn. 13), unabhängig davon, ob im jeweiligen Fall ein DBA anwendbar ist oder nicht (s. aber § 1 Absatz 5 Satz 8 AStG, der ggf. die Anwendbar...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Negativabgrenzung (Nr. 1)

a) Allgemeines Rz. 2694 [Autor/Stand] Negativabgrenzung. Die weitere Eingrenzung in § 1 Abs. 3c Satz 2 Nr. 1 erfolgt durch eine Negativabgrenzung von materiellen Wirtschaftsgütern und Beteiligungen und Finanzanlagen. Dies folgt insoweit der Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV. b) Von materiellen Wirtschaftsgütern 1. die weder materielle Wirtschaftsgüter oder ... Rz. 2695 [Auto...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Regelbeispiele (Satz 2)

2 Zu den Vermögenswerten gehören insbesondere Rz. 2955 [Autor/Stand] Konkretisierung des Vermögenswertbegriffs. Die Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV konkretisiert den Begriff der Vermögenswerte anhand einer beispielhaften A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Steuerpflichtiger

... eines Steuerpflichtigen ... Rz. 108 [Autor/Stand] Begriff "Steuerpflichtiger". Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 wirkt sich die Rechtsfolge der Vorschrift auf die Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus. Der Begriff "Steuerpflichtiger" ist objektiv unklar. Man kann ihn in einem auf § 1 EStG und § 1 KStG aufbauenden materiellen Sinne oder aber in einem auf § 33 AO aufbauenden verfahren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3 Das BMF-Schreiben v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880)

Tz. 52b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Ergebnis der Erörterungen innerhalb der Fin-Verw und unter Beteiligung der betroffenen Verbände wurden durch das Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) zur stlichen Behandlung der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges schließlich insbes folgende Grundsätze geregelt (ausführlich zu diesem Schr – mit Bsp zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.5 Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 327a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stellt die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges einen BgA dar (hierzu s Tz 55), so ist dieser – mangels rechtlicher Verselbständigung – als Regiebetrieb zu beurteilen (s Schiffers, DStZ 2017, 562). Ist eine solche Beteiligung ein eigenständiger BgA oder – notwendiges oder gewillkürtes – BV eines (anderen) BgA (s Tz 185f...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Anm. 149). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Anteile aus der Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 132b Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen gehört nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Anteile durch Einbringung eines MU-Anteils erworben worden sind und die Sacheinlage vor dem 01.01.2002 erfolgt ist. In diesem Fall hätte nämlich ein unterstellter Einbringungsgewinn nicht der GewSt unterlegen, weil der Gew...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 24. BMF, Schr. v. 6.2.2012 – IV B 6 - S 1509/07/10001 – DOK 2012/0049930, BStBl. I 2012, 241 (Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen – Beziehungen eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland –)

2 Anlagen[1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Universi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3 Anteile aus der Einbringung mehrheitsvermittelnder Kapitalanteile

Tz. 132c Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile, die aus einer Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG stammen, ist gem § 7 S 1 GewStG gewstpfl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 unter Rn 21.13). Wäre nämlich ein Einbringungsgewinn entstanden, hätte dieser (lfd) Gewinn zum Gewerbeertrag der einbringenden Pers-Ges gehört. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der jur Pers d öff Rechts...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Bestimmung der Gewinnpotentiale für das Transferpaket

Rz. 1272 [Autor/Stand] Bestimmung der Gewinnpotentiale aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden Gewinnpotentiale zu bestimmen. Hierzu ist nach § 3 Abs. 1 FVerlV die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Ve...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Geldwäscheprävention

Rz. 34 Muster 1.16: Geldwäscheprävention Muster 1.16: Geldwäscheprävention _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust. Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.4 Ermittlung des Einkommens des Beteiligungs-BgA

Tz. 52j Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Auf den bzw die sich aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft oder einer Pers-Ges ergebenden BgA sind die für BgA geltenden Einkommensermittlungsgrundsätze anzuwenden (s Schr des BMF v 21.06.2017, BStBl I 2017, 880, Rn 11). Liegt eine Tätigkeit vor, die im Falle der unmittelbaren Ausübung durch die jur Pers d öff Re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Ermittlung

Tz. 130 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Wert, mit dem das eingebrachte BV in der Gesamthands-Bil der aufnehmenden Pers-Ges einschließlich der positiven und negativen Ergänzungs-Bil der Gesellschafter und ggf deren Sonder-Bil (im Fall der Einbringung von BV in das Sonder-BV der Übernehmerin) angesetzt worden ist, wird gem § 24 Abs 3 S 1 UmwStG als Veräußerungspreis für den Einb...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.2 Frühere Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 vorläufig frei Tz. 52a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Urt des BFH v 25.03.2015 (BStBl II 2016, 172) begründet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer gew (dh mit Gewinnerzielungsabsicht) tätigen MU-Schaft einen BgA, unabhängig davon, ob die von der MU-Schaft ausgeübte Tätigkeit, würde sie von der jur Pers d öff Rechts selbst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Arbeitnehmerentsendungen

Literatur Achter, Der Arbeitgeberbegriff im Doppelbesteuerungsrecht, IStR 2003, 410; Amann, Dienstleistungen im internationalen Steuerrecht: Engineering – Management – Beratung – Lizenzverkehr, München 1998; Baranowski, Besteuerungsrecht nach Art. 15 OECD-MA und Aufwandszuordnung bei grenzüberschreitender Personalentsendung, IWB 2000, Fach 3, Gruppe 2, 941; Baumhoff/Ditz/Grei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.1 Maßgeblicher Gewinn iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 326a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Als Jahresüberschuss bzw aus Vereinfachungsgründen in Fällen, in denen für den BgA (in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/PersGes) keine H-Bil aufgestellt wird, als Gewinn (hierzu s Tz 297ff) des bzw der BgA ist der aus dem Gesamthandsvermögen der MU-Schaft/Pers-Ges stammende Gewinnanteil der jur Pers d öff Rechts iSd § 120 Abs 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entwicklung von § 1 Abs. 4

Rz. 2721 [Autor/Stand] Rechtslage bis 1991 einschließlich. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" war bis einschließlich 1991 in § 1 gesetzlich nicht definiert. Der BFH ging in seinem Urt. v. 30.5.1990 – I R 97/88 [2] davon aus, dass der Begriff unter Veranlassungsgesichtspunkten auszulegen sei. Danach sind alle Beziehungen, die ausschließlich durch ein Gesellschaftsverhältnis vera...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Verhältnis zur Entnahme

Rz. 32 [Autor/Stand] Abgrenzung zur gesellschaftsrechtlichen Veranlassung im Rahmen einer Entnahme. Die Anwendungsbereiche der Entnahme gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und des § 1 Abs. 1 sind grundsätzlich verschieden. Während die Entnahmefälle eine gesellschaftsrechtlichen Veranlassung betrifft, setzt § 1 Abs. 1 eine schuldrechtliche Beziehung voraus.[2] Gleichwohl kann es bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.5 Zeitliche Anwendung

Tz. 52m Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Grundsätze des Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) sind nach Rn 13 dieses Schr in allen offenen Fällen ab dem VZ 2009 anzuwenden (zur stlichen Behandlung der VZ bis 2008 s Tz 52a). Wenn eine jur Pers d öff Rechts bisher die Rechtsauffassung vertreten hat, die Beteiligung an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG oder iSd ...mehr