Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung in diesem Sinne liegt nicht vor, soweit der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall, wenn zum eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.2 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge

Rz. 52 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 UmwStG fällt in den zivilrechtlichen Anwendungsbereich des § 24 UmwStG auch die Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf eine Personengesellschaft. Neben den eindeutig vom Wortlaut erfassten Fällen, dass der zivilrechtliche Ausgangsrechtsträger das zivilrechtliche Eigentum auf eine Personengesellschaft überträgt und im Gegenzug dafür neu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.1 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 49 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UmwStG fallen unstreitig die folgenden Übertragungen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG: die Verschmelzung i. S. d. § 2 UmwG sowie die Aufspaltung und Abspaltung i. S. d. § 123 Abs. 1, 2 UmwG von Personen- oder Partnerschaftsgesellschaften auf eine Personengesellschaft oder ve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.1 Grundtatbestand: Veräußerung der (mit) eingebrachten Anteile

Rz. 269 Zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II kommt es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG, soweit eine (Mit-)Einbringung gem. § 24 Abs. 1 UmwStG von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (oder einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) unter dem gemeinen Wert vorausgegangen ist, beim Einbringenden der Gewinn aus einer etwaigen Veräußerung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 176 § 24 Abs. 4 Hs. 1 UmwStG erklärt § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG für entsprechend anwendbar. § 23 UmwStG regelt die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft. Die Steuerfolgen hängen entscheidend davon ab, ob die übernehmende Gesellschaft im Einbringungszeitpunkt für das eingebrachte Betriebsvermögen den bisherigen Buchwert, einen Zwischenwert oder den ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Austausch bzw. Überspringen stiller Reserven

Rz. 117 Sofern das eingebrachte Betriebsvermögen von der übernehmenden Personengesellschaft mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt wird, werden stille Reserven, die sich auf der Ebene des Einbringenden gebildet haben, auf die Personengesellschaft übertragen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die stillen Reserven der Höhe nach und objektbezogen, nur der Höhe ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während es bei den §§ 20ff. UmwStG um die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft geht, behandelt § 24 UmwStG die Einbringung in eine Personengesellschaft sowie die sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 Die Vorschrift geht auf die Rechtsprechung des BF...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Zeitpunkt der Einbringung

Rz. 52 Für Zwecke des Übertragungsstichtags wird die entsprechende Anwendung der §§ 20 und 21 UmwStG durch die vorrangige Verweisung in § 25 S. 2 UmwStG auf § 9 S. 3 UmwStG durchbrochen. § 9 S. 3 UmwStG definiert für den steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den die Übertragungsbilanz der Personengesellschaft und die Eröffnungsbilanz der Kapitalgesellschaft aufzustellen sin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.3 Streitige Einbringungsformen

Rz. 53 Zwischenzeitlich nicht mehr streitig ist, dass die Übertragung allein des wirtschaftlichen Eigentums auf eine Personengesellschaft bereits als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG zu werten ist.[1] Rz. 54 einstweilen frei Rz. 55 Nicht ganz unstreitig ist es in der Literatur, ob die (teilweise) Überführung lediglich in das Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen in ihre Bilanz aufzunehmen. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem gem...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.1 Arbeitgeber als Adressat

Regelmäßig benennen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften den Arbeitgeber als Adressat der entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften. Auch wenn Arbeitsschutz als gesamtbetriebliche Aufgabe anzusehen ist und auch durch die Beschäftigten mitzutragen ist, so bleibt die entscheidende Kernfrage, wen die Aufsichtsbehörden für Mängel im Arbeitsschutz verantwortlich ma...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.1 Gesamthandsvermögen

Rz. 26 Wenn eine gewerblich tätige, gewerblich geprägte oder eine gewerblich infizierte Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft formgewechselt wird, stellen jeweils die Mitunternehmeranteile den Einbringungsgegenstand dar. § 20 UmwStG findet hierbei entsprechend Anwendung. Einbringende sind grundsätzlich die Gesellschafter der Personengesellscha...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.1 Allgemeines

Rz. 190 Für den Fall einer Buchwerteinbringung sind gem. § 23 Abs. 1 UmwStG die §§ 4 Abs. 2 S. 3 und 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG entsprechend anwendbar. Auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft kommt es mithin zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeiten des Einbringenden und einem Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Ausübung des Bewertungswahlrechts

Rz. 143 Das Bewertungswahlrecht wird durch den Ansatz in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft und die Einreichung der entsprechenden Steuererklärung beim FA ausgeübt. Die eingereichte Steuerbilanz muss dabei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens besteh...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.3 Sonderfall der Zuzahlung durch einen Mitgesellschafter

Rz. 79 Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Einbringende neben dem Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft eine Zuzahlung von anderen Mitunternehmern erhält, welche nicht Betriebsvermögen der Personengesellschaft wird. Eine solche Zuzahlung kann beispielsweise in Form von Hingabe von Geld, Einräumung einer Forderung oder der Befreiung von einer privaten Verbindlichkei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5 Einbringungsfolgegewinn

Rz. 237 Gem. § 23 Abs. 6 i. V. m. § 6 Abs. 1 und 3 UmwStG kann die übernehmende Personengesellschaft eine ihren steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden, wenn sich ihr Gewinn infolge des Erlöschens von Forderungen und Verbindlichkeiten (Konfusion), die zwischen ihr und dem Einbringenden bestanden haben, oder infolge der Auflösung von Rückstellungen erhöht. Ein Gewinn en...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.6 Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag

Rz. 250 Da § 23 Abs. 5 UmwStG von § 24 Abs. 4 UmwStG nicht auch für entsprechend anwendbar erklärt wird, gelten die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze des § 10a GewStG. Die übernehmende Personengesellschaft kann damit einen etwaigen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag des Einbringenden nutzen, soweit Unternehmens- und Unternehmeridentität vorliegen.[1] Rz. 251 Bislang strittig...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des Einbringungsgegenstands. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG.Das Tauschgeschäft stellt weiterhin eine Veräußeru...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Als formwechselnde Personengesellschaften kommen nur Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV) als besondere Form der OHG) sowie die eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts)[1] und Partnerschaftsgesellschaften in Betracht. Die nicht eing...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 152 Der Wert, mit dem die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 S. 1 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens. Die etwaige Ausübung des Bewertungswahlrechts gem. § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch die übernehmende Personengesellschaft ist bindend fü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.2 Anrechnung der Vorbesitzzeiten

Rz. 191 Die Ausführungen zu § 23 UmwStG gelten entsprechend.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.3 Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung

Rz. 192 Die Ausführungen zu § 23 UmwStG gelten entsprechend.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3 Steuerfolgen

Rz. 279 Soweit innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt eine Veräußerung der eingebrachten Anteile erfolgt oder einer der Ersatztatbestände realisiert wird, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II. Der Einbringungsgewinn II ermittelt sich in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert der eingebrachten Ant...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3 "Anschaffungskosten" des erhaltenen Anteils

Rz. 156 Anders als § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG, wonach der Wert, mit dem die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, auch als Anschaffungskosten der erhaltenen Gesellschaftsrechte gilt, fehlt in § 24 UmwStG eine entsprechende Regelung. Der Gesetzgeber konnte hierauf verzichten, da sich die Anschaffungskosten aufgrund des für Personengesellscha...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Rz. 64 Die fingierte Vermögensübertragung von der übertragenden auf die übernehmende Gesellschaft gilt nur für ertragsteuerliche Zwecke. Mithin löst der Formwechsel mangels zivilrechtlichem Rechtsträgerwechsel keine unmittelbaren grunderwerb-[1] oder umsatzsteuerlichen Folgen aus. Unmittelbare grunderwerb- oder umsatzsteuerliche Folgen hinsichtlich des miteingebrachten Sond...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Buchwert

Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In der steuerlichen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den allgemeinen steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewertun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.1 Gesellschaftsrechte

Rz. 72 Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 UmwStG ist Voraussetzung, dass der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft wird. Dies erfordert, dass dem Einbringenden als Gegenleistung für seine Sacheinlage Gesellschaftsrechte gewährt oder bereits bestehende Gesellschaftsrechte erweitert werden. Dies setzt voraus, dass der Einbringende aufgrund seiner Beteiligung die Stellung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Der Achte Teil des UmwStG besteht ausschließlich aus § 25 UmwStG. Er befasst sich mit Fällen des Formwechsels und vergleichbaren ausländischen Vorgängen, bei welchen eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft umgewandelt wird. § 25 UmwStG findet ebenfalls auf den Übergang bestimmter Personengesellschaften (sog. optierende Gesellschaft[1])...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.4 Körperschaft als Einbringender

Rz. 171 Ist Einbringender eine Körperschaft, handelt es sich bei dem Einbringungsgewinn zwar auch um einen Veräußerungsgewinn, der aber weder der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG noch den Tarifvergünstigungen des § 34 Abs. 1 oder 3 EStG unterliegt. Insoweit wird der Einbringungsgewinn wie ein laufender Gewinn der Körperschaft besteuert. Gleiches gilt auch im Fall der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 186 Die entsprechende Anwendung des § 23 Abs. 1 UmwStG setzt voraus, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert (oder einem Zwischenwert) ansetzt. Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 187 – 189 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Ansatz zum gemeinen Wert

Rz. 218 Die Ausführungen zu § 23 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 219 Soweit einzelne Wirtschaftsgüter lediglich in das Sonderbetriebsvermögen "überführt" werden, also keine Änderung der Zurechnung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums nach § 39 AO vorliegt, liegt weder eine Übertragung im Wege der Einzel- noch der Gesamtrechtsnachfolge vor. Da es bei dieser ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Allgemeines

Rz. 151 Gem. § 24 Abs. 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft gilt dieser Wert grundsätzlich auch automatisch, d. h. ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung, als Anschaffungskoste...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 70 § 24 Abs. 1 UmwStG bestimmt, dass der Einbringende Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft werden muss. § 24 UmwStG unterscheidet sich daher vom Wortlaut der §§ 20, 21 UmwStG. Es ist dennoch unstreitig, dass dieser abweichende Wortlaut keine Bedeutung haben soll und es auch für § 24 UmwStG darauf ankommt, dass dem Einbringenden neue Gesellschaftsrechte g...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 184 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Dies erfasst somit sowohl den Ansatz mit dem Buchwert als auch den Ansatz mit einem Zwischenwert. Für den Zwischenwertansatz sind zudem auch die Regelungen des § 23 Abs. 3 UmwStG zu beachten, weshal...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1 Einbringender

Rz. 11 Da die Eingrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs nach § 1 Abs. 4 S. 1 UmwStG aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 4 S. 2 UmwStG nicht greift, werden an die Person des Einbringenden keine Bedingungen geknüpft. Einbringender kann daher insbesondere jede natürliche oder juristische Person sein, unabhängig davon, ob diese unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2 Ersatztatbestände

Rz. 278 Gem. § 24 Abs. 5 UmwStG kommt es auch dann zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II, wenn die übernehmende Personengesellschaft die eingebrachten Anteile durch einen Ersatztatbestand entsprechend § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 bis 5 UmwStG weiter überträgt.[1] Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich jede der Einbringung nachfolgende Umwandlung oder Einbringu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 § 1 UmwStG beinhaltet die Regelungen zum sachlichen Anwendungsbereich des UmwStG. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG ist der Sechste bis Achte Teil des UmwStG ausdrücklich auch für den Formwechsel einer Personengesellschaft nach § 190 UmwG (oder für vergleichbare ausländische Vorgänge) anwendbar. Hierbei ist die Ähnlichkeit des Wortlauts der allgemeinen Anwendungsvoraussetz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ansatz zum Buchwert

5.2.1 Allgemeines Rz. 184 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Dies erfasst somit sowohl den Ansatz mit dem Buchwert als auch den Ansatz mit einem Zwischenwert. Für den Zwischenwertansatz sind zudem auch die Regelungen des § 23 Abs. 3 UmwStG zu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig ist, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage als lex specialis die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG nicht zur Anwendung, soweit die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt und diese zudem durch das Gesellschafterverhältnis vera...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 17 Der sachliche Anwendungsbereich behandelt die Frage, "was" (Einbringungsgegenstand) "wie" (Einbringungsvorgang) "wogegen" (Gegenleistung) in eine Personengesellschaft eingebracht werden muss, damit die Einbringung nach § 24 UmwStG auf Antrag steuerneutral erfolgen kann.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ansatz zum Zwischenwert

Rz. 193 Die Ausführungen zu § 23 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 194 - 217 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Handelsrechtlich bietet der Formwechsel folgende Besonderheiten: Es kommt zu keiner Vermögensübertragung von einem auf einen anderen Rechtsträger (bloßer Rechtskleidwechsel des identischen Rechtsträgers). Es bedarf für beide Gesellschaften weder einer Schlussbilanz noch einer Eröffnungsbilanz. Die Buchwerte sind zwingend fortzuführen. Eine zeitliche Rückbeziehung ist grund...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 134 Wenn die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen soll, muss die übernehmende Personengesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag ist damit selbst eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4.1 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 39 Sowohl § 20 UmwStG als auch § 21 UmwStG setzen als Gegenleistung für den Einbringenden neue Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft voraus. Die Personengesellschaft als Ausgangsrechtsträger geht durch den Formwechsel für steuerliche Zwecke fiktiv unter. Die Gesellschafter sind unstrittig als Einbringende i. S. d. §§ 20 und 21 UmwStG anzusehen.[1] Das Tatbesta...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 160 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG geltend entsprechend.[1] Rz. 161 einstweilen frei Rz. 162 Soweit der Einbringende nach der Einbringung an der Personengesellschaft beteiligt ist, was aufgrund der für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG vorausgesetzten Gewährung von Gesellschaftsrechten immer der Fall sein wird, gilt der Gewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 1...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2 Wertobergrenze für sonstige Gegenleistungen

Rz. 133a In § 24 UmwStG wurden die gleichen Begrenzungen für sonstige Gegenleistungen implementiert wie in den § 20 und § 21 UmwStG. Die Finanzverwaltung erachtete diese Begrenzung als notwendig, da der BFH entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung[1] zwischenzeitlich unter Rückgriff auf die sog. Einheitstheorie entschieden hatte, dass auch bei Einbringungen na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Zeitpunkt der Einbringung (§ 24 Abs. 4 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 256 Gem. § 24 Abs. 4 Hs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 5 und 6 UmwStG kann der steuerliche Übertragungszeitpunkt (Einbringungszeitpunkt) um bis zu acht Monate rückbezogen werden, sofern die Einbringung in eine Personengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erfolgt. Daher wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 Abs. 5 und 6 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 257 Bei sog. erw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Anwendung der Fusionsrichtlinie

Rz. 50 Ungeachtet davon, ob im konkreten Fall § 20 oder § 21 UmwStG anzuwenden wäre, fällt der Formwechsel auch einer ausländischen hybriden Personengesellschaft nicht unter die Anwendung der Fusionsrichtlinie, da weder eine "Fusion" noch eine "Einbringung von Unternehmensteilen" noch ein "Austausch von Anteilen" i. S. d Fusionsrichtlinie vorliegt. Ein Steuerpflichtiger kan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr