Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.2 Personengesellschaften und Gemeinschaften

Rz. 430 Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Form einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführt, ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen einheitlich zu ermitteln. Durch § 158 Abs. 2 S. 2 BewG werden in diese wirtschaftliche Einheit auch diejenigen Wirtschaftsgüter einbezogen, die im Allein- oder Miteigentum eines Gesellschafters oder Gemeinschafte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten (§ 3 BewG)

Rz. 18 Der Wert eines Wirtschaftsguts, das mehreren Personen zusteht, ist im Ganzen zu ermitteln[1] und sodann nach dem Verhältnis ihrer Anteile auf die einzelnen Beteiligten zu verteilen, soweit nicht die Gemeinschaft nach dem maßgeblichen Steuergesetz selbstständig steuerpflichtig ist.[2] Die Regelung gilt nicht nur für die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die je für sich ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Überblick

Rz. 250 Durch das ErbStRG ist die Bewertung von nicht börsennotierten Unternehmen grundsätzlich rechtsformunabhängig auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 BewG geregelt worden. Unternehmen i. d. S. sind: gewerbliche Einzelunternehmen [1], gewerblich tätige Personengesellschaften [2], freiberuflich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften[3] sowie Kapitalgesellschaften [4], d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a BewG)

Rz. 393 Nach § 97 Abs. 1a BewG wird der gemeine Wert eines Anteils am Betriebsvermögen nicht auf direktem Wege ermittelt, sondern als Summe aus dem Anteil am gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft (Gesellschaftsvermögen) und dem Wert des Sonderbetriebsvermögens abgeleitet.[1] Die Legaldefinition des Betriebsvermögens der Personengesellschaft als "Gesamt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.3 Besonderheiten bei Betriebsgrundstücken

Rz. 256 Nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung des § 99 Abs. 2 BewG gehörten Betriebsgrundstücke je nach dem Maß ihrer betrieblichen oder nicht betrieblichen Nutzung entweder in vollem Umfang zum Betriebsvermögen oder zum Grundvermögen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Durch Art. 2 Nr. 7 ErbStRG wurde diese Regelung ersatzlos gestrichen; nach der Begründu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.8 Ermittlung des Werts eines Anteils am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 168 Abs. 4–6 BewG)

Rz. 483 Ist Gegenstand des Erwerbs ein Anteil an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft, die einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft führt, bezieht sich der nach § 157 Abs. 3 BewG festzustellende Grundbesitzwert nicht auf den Anteil als solchen, sondern auf den Betrieb als wirtschaftliche Einheit, in die nach § 158 Abs. 2 S. 2 BewG ggf. auch die Wirtschaftsgüter ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.2 Passivseite

Rz. 258 Schulden und sonstige Abzüge werden bei der Ermittlung des Werts der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[1] Damit besteht bei bilanzierenden Gewerbebetreibenden und freiberuflich Tätigen auch auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.4 Ansatz des Liquidationswerts bei Herauslösung wesentlicher Wirtschaftsgüter aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang (§ 162 Abs. 4 BewG)

Rz. 470 § 162 Abs. 4 BewG schreibt den nachträglichen Ansatz des Liquidationswerts für den Fall vor, dass – ohne Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG – wesentliche Wirtschaftsgüter dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nicht mehr auf Dauer zu dienen bestimmt sind. Wesentliche Wirtschaftsgüter ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.3 Einzelbewertung von Beteiligungen

Rz. 332 § 200 Abs. 3 BewG schreibt auch für Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht unter § 200 Abs. 2 BewG fallen, die gesonderte Bewertung vor. Unter Beteiligungen an anderen Unternehmen sind sowohl Anteile an einer Kapitalgesellschaft als auch Beteiligungen an einer Personengesellschaft zu verstehen.[1] Auf eine Mindestbeteiligungsquote kommt es nicht an.[2] Die Vo...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Gegenstand und Voraussetzungen der gesonderten Feststellung (§ 151 BewG)

Rz. 201 Der Gegenstand der gesonderten Feststellungen i. S. d. § 179 AO ergibt sich aus § 151 Abs. 1 S. 1 BewG. Gesondert festzustellen sind danach: Grundbesitzwerte [1] der Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen[2] der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG der Anteil am Wert von anderen als den in Nrn. 1–3 genannten Vermö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG

Rz. 515 Betriebsgrundstück i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz, soweit er losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb zum Grundvermögen gehören würde. Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich.[1] Die Voraussetzungen, unter denen Grundbesitz zu einer wirtschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.6 Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstattungsmerkmale der veräußerten und der zu bewertenden Anteile

Rz. 283 Unter dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht war anerkannt, dass bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkaufspreisen auch unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen der veräußerten und der zu bewertenden Anteile Rechnung getragen werden konnte. Auf diese Weise konnte durch entsprechende Zu- oder Abschläge der gemeine Wert von Vorzugsaktien aus Verkäu...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Testamentsvollstrecker

Aufwendungen für den Testamentsvollstrecker stellen Betriebsausgaben dar, sofern sie der Erzielung von Einkünften dienen. Sie sind keine Betriebsausgaben, wenn sie im Rahmen der Nachlassabwicklung anfallen. Sie sind den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen. Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind z. B. Kosten für die Verwaltung eines zum Nachlass gehörenden Gewerbebetri...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Gesellschafter, lästiger

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, da sein Verhalten betriebsschädigend war, dürfen unter bestimmen Voraussetzungen Aufwendungen für die Abfindung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalkonto und Abfindung als Betriebsausgaben abgezogen werden.[1]mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgemein...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Überblick über die Bewertungsmethoden

Rz. 270 Aus § 11 Abs. 2 BewG ergibt sich folgende Bewertungsreihenfolge: Ableitung des Unternehmenswerts aus Verkäufen unter fremden Dritten weniger als ein Jahr vor dem Bewertungsstichtag. Ermittlung des gemeinen Werts unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr auch für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode, w...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Lösegeld

Lösegeldzahlungen nach Entführungen des Steuerpflichtigen oder an Gesellschafter von Personengesellschaften sind keine Betriebsausgaben.[1] Hingegen sind Lösegeldzahlungen für Entführungen von Arbeitnehmern oder Kunden i. d. R. als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Lösegeldzahlungen sind unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Ermittl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.1 Grundsatz: Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags

Rz. 328 Nach § 200 Abs. 1 BewG ergibt sich der Ertragswert – vorbehaltlich der Abs. 2–4 – durch Multiplikation des zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrags mit dem in § 203 BewG definierten Kapitalisierungsfaktor. Der Unternehmenswert wird damit im Wege der "ewigen" Verrentung des nachhaltig erzielbaren Ertragswerts ermittelt. Das Prinzip der unendlichen Unternehmenspe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.4 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG

Rz. 428 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG sind solche, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden. Solche Fälle sind verhältnismäßig selten. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen können vor allem dann Betriebsgrundstücke sein, wenn die Land- und Forstwirtschaft den Nebenbe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.5 Einzelbewertung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 333c Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtbewertung ergibt sich für Personengesellschaften aus § 97 Abs. 1a Nr. 2 S. 1 BewG, wonach für die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters der gemeine Wert zu ermitteln und dem jeweiligen Gesellschafter zuzurechnen ist.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Materielle Bewertungsregeln

Rz. 8 Hiernach ergibt sich für die erbschaftsteuerliche Bewertung folgende Rechtslage: Die Generalverweisung des § 12 Abs. 1 ErbStG auf den 1. Teil des BewG gilt grundsätzlich für alle Vermögensarten. Allerdings steht sie unter dem Vorbehalt, dass sich aus den Vorschriften des 6. Abschnitts des 2. Teils des BewG keine abweichenden Regelungen für den Ansatz oder die Wertermitt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Betriebseröffnung

Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit Vorbereitungshandlungen für die gewerbliche Tätigkeit stehen, können im Zeitraum bis zur Aufnahme der Tätigkeit als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.[1] Für Zwecke der Gewerbesteuer ist bei natürliche Personen und Personengesellschaften die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit maßgebend. So können z. B. Verluste in der Gründungsp...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2 Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 199 BewG)

Rz. 321 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG kommt die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens in Betracht, wenn entweder der gemeine Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 2 BewG unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder der gemeine Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen nach § 109 Abs. 1 un...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Sonderbetriebsausgaben

Sonderbetriebsvermögen sind im Eigentum des Personengesellschafters stehende Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb oder der Beteiligung des Gesellschafters zu dienen. Damit verbundene persönliche Aufwendungen des Gesellschafters im Zusammenhang mit seinem Mitunternehmeranteil mindern als Betriebsausgaben die gewerblichen Einkünfte. Darunter fallen z. B. Aufwe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.4 Mindestwert (§ 164 BewG)

Rz. 452 Da kleine und mittlere Betriebe im Durchschnitt nur einen geringen oder gar negativen Reinertrag erwirtschaften, aber dennoch regelmäßig werthaltig sind, stellt der nach § 163 BewG ermittelte Fortführungswert bei ihnen keine plausible und sachlich zu rechtfertigende Bewertungsgrundlage dar.[1] § 165 Abs. 2 BewG schreibt daher für steuerliche Zwecke den Ansatz eines M...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.7 Sonstige Hinzurechnungen und Abzüge

Rz. 368 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag und gesellschaftsrechtlichem Bezug hinzuzurechnen oder abzuziehen, soweit sie nicht nach Nrn. 1 und 2 berücksichtigt wurden. Die Vorschrift soll über die in den Nrn. 1 und 2 genann...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Regelungstechnik des § 12 ErbStG

Rz. 5 Durch die Verweisung auf die Vorschriften des BewG soll das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet werden.[1] Diese Entlastung wird allerdings – wegen der zum Teil sehr langen Verweisungsketten und wegen der im Zuge der Ausschussberatungen in das Gesetz hineingeratenen Inkonsequenzen in der Verweisungstechnik – durch eine gew...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.3 Beibehaltung des Fortführungswerts für den (Anteil am) Betrieb bei rechtzeitiger Reinvestition (§ 162 Abs. 3 S. 2 BewG)

Rz. 465 Nach § 162 Abs. 3 S. 2 BewG entfällt der rückwirkende Ansatz des Liquidationswerts, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von 6 Monaten ausschließlich zum Erwerb eines anderen Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder eines Anteils i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG verwendet wird. Bei dem Ersatzobjekt kann es sich sowohl um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten. Ein anderer Betrag steht fest, wenn dem Berechtigten die Nutzungen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.1 Überblick

Rz. 320 Die §§ 199 –203 BewG regeln eine vom Gesetz als vereinfachtes Ertragswertverfahren bezeichnete Methode zur Ermittlung des gemeinen Werts nicht börsennotierter Anteile an Kapitalvermögen sowie von (Anteilen an) Betriebsvermögen. Nach dem Regierungsentwurf des ErbStRG sollten diese Regelungen nicht unmittelbar im Gesetz, sondern durch eine Rechtsverordnung getroffen werd...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 620 Gem. § 12 Abs. 7 ErbStG werden ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögen nach § 31 BewG bewertet. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 12 Abs. 6 ErbStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung überein. Allerdings hat sich die sachliche Bedeutung der Vorschrift insofern verändert, als der Bewertungsgrundsatz des gemeinen Werts, der sich aus der W...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.2 Stichtag

Rz. 301a Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft bzw. das Betriebsvermögen zum Bewertungsstichtag[1] zugrunde zu legen.[2] Für den Fall, dass die Steuer zu einem Zeitpunkt entsteht, der nicht mit dem Abschlussstichtag der Gesellschaft bzw. des Betriebs übereinstimmt, und die Gesellschaft bzw. der Betrieb keinen Zwischenabschluss erstellt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.1 Ausgangswert im Allgemeinen

Rz. 341 Nach § 202 Abs. 1 S. 1 BewG ist zur Ermittlung des Betriebsergebnisses von dem Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auszugehen. Die früher in R 99 Abs. 1 S. 4 ErbStR 2003 vorgesehene Anknüpfung an das zu versteuernde Einkommen i. S. d. §§ 7 und 8 KStG kommt nach neuem Recht nicht mehr in Betracht, weil Einzelunternehmen und Personengesellschaften anders als Kapitalge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Verkäufe

Rz. 272 § 11 Abs. 2 BewG spricht von "Verkäufen", also einer Mehrzahl von Veräußerungsvorgängen. Daraus hatte der BFH zunächst den Schluss gezogen, dass die Ableitung des gemeinen Werts aus einem einzigen Verkauf nicht möglich sei.[1] In seinem Urteil vom 5.3.1986 hat er diese Auffassung jedoch aufgegeben.[2] Hiernach kann auch ein einziger Verkauf die Grundlage für die Ermi...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.3 Übersicht über handels- und steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 46 Das Verhältnis der Vorschriften zur Bilanzierung des Umlaufvermögens in Handels- und Steuerbilanz gibt die folgende Übersicht wieder, wobei es seit dem BilMoG keine rechtsformspezifischen Unterschiede mehr gibt:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6 Angabepflichten im Anhang

Rz. 52 Der nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB von Kapitalgesellschaften, von Personengesellschaften nach § 264a HGB bzw. nach § 5 Abs. 2 PublG von bestimmten publizitätspflichtigen Unternehmen, nicht jedoch von Einzelkaufleuten bzw. sonstigen Personengesellschaften zu erstellende Anhang ergänzt den Jahresabschluss und dient dazu, über die Zahlen von Bilanz und GuV hinaus zusätzlic...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 1.2 Umsetzung der CSDDD in nationales Recht erfolgt durch eine Änderung des LkSG

In Deutschland wird die Umsetzung der CSDDD aller Wahrscheinlichkeit nach – wie bereits eingangs erwähnt – im Wege einer entsprechenden Änderung des LkSG erfolgen. Übergangsfristen für die Anwendung der CSDDD Für welche Unternehmensgruppen welche weitergehenden Übergangsfristen gelten, war bereits Bestandteil der Trilog-Verhandlungen zur CSDDD. Geeinigt hatte man sich hier auf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 1 Abs. 3 GrEStG: Beteiligung am Gesellschaftskapital maßgeblich

Bei dem Tatbestandsmerkmal "Anteile der Gesellschaft" i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG ist auch bei der unmittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft auf die vermögensmäßige Beteiligung am Gesellschaftskapital – und nicht auf die sachenrechtliche Mitberechtigung am Gesamthandsvermögen (sog. Pro-Kopf-Betrachtung) – abzustellen. FG Münster v. 16.1.2025 – 8 K 2751/21 F, Rev. e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bestimmung der Beteiligungsquote i.S.d. § 3c Abs. 2 S. 2 EStG

Die für die Anwendung des Teilabzugsverbots bei Abschreibungen von Darlehen an Tochter-Kapitalgesellschaften maßgebliche Beteiligungsquote (§ 3c Abs. 2 S. 2 EStG) ist nicht auf die darlehensgewährende Personengesellschaft, sondern auf die dahinterstehenden natürlichen Personen zu beziehen. FG Münster v. 28.1.2025 – 2 K 3123/21 F, rkr. Beraterhinweis Die vom FG zugelassene Revi...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.4 Angaben zu Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 59 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie entsprechende Personengesellschaften i. S. v. § 264a HGB [1] haben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB bei Anwendung der Gruppenbewertung mit gewogenen Durchschnittswerten nach § 240 Abs. 4 HGB oder eines Verbrauchsfolgeverfahrens nach § 256 Satz 1 HGB die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe auszuweisen, wenn ...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 2.1 Anwendungsbereich des LkSG

Seit 1.1.2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die im Inland in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements. Ob das Unternehmen eine inländische und ausländische Rechtsform hat, spielt ebenfalls keine Rolle. Zudem ist das LkSG auch au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr