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CSDDD: Die EU-Lieferkettenrichtlinie und wesentliche Unt ... / 1.2 Umsetzung der CSDDD in nationales Recht erfolgt durch eine Änderung des LkSG

Dr. Daniel Walden
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In Deutschland wird die Umsetzung der CSDDD aller Wahrscheinlichkeit nach – wie bereits eingangs erwähnt – im Wege einer entsprechenden Änderung des LkSG erfolgen.

Übergangsfristen für die Anwendung der CSDDD

Für welche Unternehmensgruppen welche weitergehenden Übergangsfristen gelten, war bereits Bestandteil der Trilog-Verhandlungen zur CSDDD. Geeinigt hatte man sich hier auf Übergangsfristen von 3 bis 5 Jahren ab Inkrafttreten der CSDDD, abhängig von der Mitarbeiterzahl des jeweiligen in den Anwendungsbereich der CSDDD fallenden Unternehmens.

 
Praxis-Beispiel

Übergangsfristen der CSDDD erstrecken sich auf bis zu 5 Jahre nach Inkrafttreten

Bei den nachfolgenden politischen Verhandlungen zur CSDDD blieben die Übergangsfristen unberührt; allerdings wurden die Mitarbeiterschwellen signifikant angehoben. Konkret ist nunmehr eine Übergangsfrist geplant von

  • 3 Jahren ab Inkrafttreten bei Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Mrd. EUR Umsatz, d. h. ab dem 26.7.2027,
  • 4 Jahren ab Inkrafttreten bei Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und mehr als 900 Mio. EUR Umsatz, d. h. ab dem 26.7.2028 und
  • 5 Jahren ab Inkrafttreten bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Mio. EUR Umsatz sowie bei Franchise- und Lizenzgebern mit Lizenzeinnahmen von mehr als 22,5 Mio. EUR und mehr als 80 Mio. EUR Umsatz, d. h. ab dem 26.7.2029.[1]

CSDDD soll durch Änderung des LkSG in deutsches Recht umgesetzt werden

In ihrer "Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland" vom 5.7.2024 hat die deutsche Bundesregierung unter Ziff. 15 Lieferkettensorgfaltspflicht pragmatisch umsetzen angekündigt, die CSDDD noch in dieser Legislaturperiode "1:1 durch Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) so bürokratiearm wie möglich umsetzen"...

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