Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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LkSG: Dokumentations- und B... / 6 Auswirkungen der CSRD auf die Dokumentations- und Berichtspflicht nach LkSG

Angesichts vielfältiger aktueller Entwicklungen auf der europäischen Ebene, die teilweise deutlich über die Regelungen des deutschen LkSG hinausgehen (CSDDD) bzw. die Berichterstattung des LkSG ggf. in eine breitere Berichterstattung zu nachhaltigkeitsorientierten Bereichen als Teilaspekt integrieren (CSRD), hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das Jahr ...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.4 Exkurs: Rückstellung für Inanspruchnahme aus Vollhafterstellung

Rz. 18 Der Insolvenzeröffnungsgrund Überschuldung ist gem. § 19 Abs. 1 InsO für eine Kommanditgesellschaft nicht relevant, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. Die Gesellschafter der Personengesellschaft sind somit nur zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet, wenn eine Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO vorliegt (§ 15a InsO). Abweichendes gilt dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Keine Doppelbegünstigung (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 78 Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn die Grundstücke "nicht zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a gehören".[1] Rz. 79 Mit dieser Regelung soll eine doppelte Begünstigung (einerseits für unternehmerisches Vermögen, andererseits für vermietete Wohnimmobilien) verhindert werden.[...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.2.1 "Stop-the-clock"-Vorschlag

Bereits beschlossen und wirksam ist die Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Nachhaltigkeitsberichterstattung (sogenannter Teil 1 des Vorschlags, "Stop-the-clock"-Vorschlag): Für die großen Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die in der Regel in 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten müssen, wird die Anwe...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 2.2 Notwendige Analysekonzeption für deutsche Unternehmen

Rz. 17 Die konzeptionelle Gestaltung und das Instrumentarium der Bilanzanalyse sind in der Praxis stark abhängig von der zugrunde gelegten Rechnungslegungskonzeption und deren Ausgestaltung. So kann etwa in Deutschland eine stark durch die handelsrechtlichen Gliederungsschemata determinierte und im Hinblick auf das abschlusspolitische Potenzial von HGB-Abschlüssen auf Aufber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9 Besonderheiten bei einheitlichen Zuwendungen

Rz. 52 Grundsätzlich stellt materiell-rechtlich jede freigebige Zuwendung einen eigenständigen steuerbegründenden Tatbestand dar. Rechtlich selbstständig zu beurteilende Zuwendungen liegen insbesondere vor, wenn die Zuwendungen nicht auf einem einheitlichen Schenkungsversprechen beruhen, den Zuwendungen kein obligatorisches Forderungsrecht zugrunde liegt, das ein Stammrecht ...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 7 Erweiterte Risiko- und Chancenanalyse durch Einbeziehung von Lage- und anderen Berichten

Rz. 178a In den letzten Jahren kann ein vorsichtiger Wandel weg von bzw. ergänzend zu der bislang im Zentrum der Betrachtung stehenden Jahres- sowie Konzernabschlüsse hin zur stärkeren Einbeziehung einer Analyse des Lageberichts und weiterer Berichte, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichte festgestellt werden. Die – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – bisherige...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / II. Ergebnis

Die Eintragungsmodalitäten in den drei Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV bleiben wie in den Vorjahren weiterhin komplex. In Abhängigkeit von der Art des Kapitalertrags oder der Erzielung der Einkünfte als Einzelperson oder i.R. einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft sind die Angaben zu den Kapitaleinkünften entweder in der Anlage KAP, der Anlage KAP-BET oder der Anl...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.3 Anhang

Rz. 86 Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Angabepflichten für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB im Anhang:mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 1.1 Begriff der eigenen Anteile

Rz. 1 Eigene Anteile können ausschließlich bei Kapitalgesellschaften auftreten und stellen für diese einen Anschaffungsvorgang dar. Bei Personengesellschaften hingegen ist der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft nicht möglich, da hier das Anwachsungsprinzip gem. § 712 Abs. 1 BGB gilt. Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft können sowohl durc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / Zusammenfassung

Überblick Die bilanzielle Behandlung von eigenen Anteilen wurde vor rund 15 Jahren durch das BilMoG – in Bezug auf Erwerb und Ausweis sowie Veräußerung – neu geregelt. Grundsätzlich können eigene Anteile ausschließlich bei Kapitalgesellschaften auftreten, da diese eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und damit ihr Bestand unabhängig von den Gesellschaftern ist. Bei Pers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 18 (SEStEG) Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Bartelt, Umfang der gewstlich verhafteten stillen Reserven in Fällen des § 18 Abs 4 UmwStG, DStR 2006, 1109; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pers-Unternehmen nach dem RefEntw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelungen des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Dötsch/Pung, JSt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bestimmte Personengesellschaften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Durch die Verweise in §§ 335b, 339 Abs. 3 ist § 335 zudem auf Personengesellschaften (§ 264a Abs. 1) anzuwenden, deren unmittelbar oder mittelbar haftender Gesellschafter ausschließlich aus einer KapGes. besteht. Ferner ist § 335 auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ihrer vertretungsberechtigten Gesellschaft sowie mit Einschränkungen a...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 20 Die gesellschaftsrechtliche Eintrittsklausel in eine Personengesellschaft

Rz. 324 Der Tod eines haftenden Gesellschafters einer rechtsfähigen Personengesellschaft führt (seit dem 1.1.2024)[38] nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB – gegebenenfalls in Verbindung mit § 105 Abs. 3 HGB n.F. – zum Ausscheiden dieses Gesellschafters aus der weiter fortbestehenden Gesellschaft. Sein Anteil an der Gesellschaft wäch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften nach § 264a Abs. 1

Rz. 125 [Autor/Zitation] Unternehmen von öffentlichem Interesse in den Rechtsstrukturen der nach § 264a KapGes. gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften wie zB die GmbH & Co. KG und weitere (auch mehrstöckige) KapGes. & Co. PHG (näher Rz. 74 bei Rechtsformen) haben keinen obligatorischen AR und damit auch nicht zwingend ein Überwachungsorgan, das § 100 Abs. 5 AktG erfül...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 23 Testamentsvollstreckung am Anteil einer Personengesellschaft

Rz. 342 Wenn der Gesellschaftsvertrag eine erbrechtliche Fortsetzungsklausel (siehe Rdn 314) enthält, wird die Gesellschaft mit dem Alleinerben des Gesellschaftsanteils oder mit den Miterben mit ihren jeweiligen Anteilen, die sie in Sondererbfolge erworben haben, fortgesetzt. Eine vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung kann sich auf den gesamten Nachlass, aber auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung (§ 18 Abs 3 S 1 UmwStG)

4.2.1 Veräußerung des Betriebs Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2012 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs oder eines (mittelbaren) Anteils an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung (§ 18 Abs 3 S 2 und 3 UmwStG)

4.3.1 Allgemeines Tz. 63 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 18 Abs 3 S 2 und 3 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Mitglieder vertretungsberechtigter Organe bei Personengesellschaften (Nr. 5)

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 342a Nr. 5 bestimmt als Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs bei Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der vertretungsberechtigten Gesellschaften. Bei einer vertretungsberechtigten Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG wäre dies etwa der Geschäftsführer der GmbH, bei einer PersGes....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 104 [Autor/Zitation] Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 nicht explizit auf die Sonderregelungen des § 264c HGB für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a HGB. Es entspricht indes der allgemeinen Auffassung, dass die in § 264c Abs. 2 HGB geforderte Gliederung des Eigenkapitals ein GoB darstellt und damit von allen Personenhandelsgesellschaften anzuwende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Personenhandelsgesellschaften

a) Betriebliche Vermögensgegenstände Rz. 236 [Autor/Zitation] Bei einer Personenhandelsgesellschaft ist die Vermögenszuordnung aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der Gesellschaft weniger problematisch als bei einem Einzelkaufmann (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 128 [9/2024]). Entsprechend § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dem Unternehmen alle VG zuzuordnen, deren (wirtschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 81 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wie in Tz 42, 42 a ausgeführt, unterscheidet die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2025/2011 Rn Org.18) hinsichtlich der stlichen Behandlung des Anwachsens der Organbeteiligung als Folge des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters aus einer OT-Pers-Ges zum verbleibenden Gesellschafter im Grundsatz danach, ob das Ausscheiden des vorletzten Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.4 Im Interimszeitraum beschlossene Ausschüttungen an die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 110 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Insoweit handelt es sich uE nicht um eine Ausschüttung, sondern um die Vorwegübertragung von Vermögen. Ebenfalls hierzu s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.35 zu einem vergleichbaren Fall iSd § 11 UmwStG und s § 11 UmwStG Tz 132 unter b).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Realteilung der Personengesellschaft

Tz. 77 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach dem UntStFG ist nach § 16 Abs 3 S 2 ff EStG bei Realteilungen nach dem 31.12.2000 sowohl bei der Zuteilung von Teilbetrieben oder MU-Anteilen als auch bei der Zuteilung von Einzel-WG eine Bw-Fortführung zwingend, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. In diesem Fall entsteht in dem Zeitpunkt der Realteilung mang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3 Beteiligung der übertragenden Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 64 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ist die übertragende Kap-Ges als MU an der übernehmenden Pers-Ges beteiligt, fällt durch die Verschmelzung neben dieser MU-Beteiligung auch die gegenläufige Beteiligung der Pers-Ges (oder ihrer Gesellschafter) an der übertragenden Kap-Ges weg. In der Übertragungs-Bil der Kap-Ges ist die MU-Beteiligung mit dem anteilig auf die Überträgerin en...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 47 Die Kündigung des geerbten Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 699 Es hat der Gesetzgeber zur Zeit, als er das Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (§ 1629a BGB) schuf (August 1998) dem Miterben, der in die Volljährigkeit eintritt, das Recht eröffnet, ohne jeden weiteren Grund als das Erreichen dieses Alters seine Mitgliedschaft als persönlich haftender Gesellschafter zu kündigen (§ 725 Abs. 4 S. 1 BGB n.F.). Dieses Recht beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familien-Personengesellschaft

Rn. 11 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die in s Rn 6–8 aufgestellten allg Grundsätze gelten auch für Gesellschaftsverhältnisse zwischen Ehegatten. Wird ihnen nicht genügt, so kann sich daraus ergeben, dass das Gesellschaftsverhältnis im Ganzen, dem Grunde nach, unberücksichtigt bleiben muss. Zu den Folgen der Nichtanerkennung s § 15 Rn 22 und 108a (Bitz). Ist wegen Unangemessenhe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3 Natürliche Person als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft bzw als Übernehmerin (§ 4 Abs 7 S 2 UmwStG)

Tz. 168 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 7 S 2 UmwStG ist § 3 Nr 40 S 1 und 2 EStG sowie § 3c EStG anzuwenden, soweit nicht eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse MU der übernehmenden Pers-Ges ist. § 4 Abs 7 S 2 UmwStG regelt damit den Fall, in dem eine natürliche Person MU der übernehmenden Pers-Ges bzw Übernehmerin ist. Durch das JStG 2009 wurde § 4 Abs 7 S 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Anteilstausch durch Option einer Personengesellschaft nach § 1a KStG

Tz. 43b Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Tatbestand des Anteilstauschs kann auch durch die Option einer Pers-Ges zur Kö-Besteuerung gem § 1a KStG erfüllt werden (s § 25 UmwStG Tz 39, 40). Der Zeitpunkt der Einbringung ergibt sich spezialges aus § 1a Abs 2 S 3 KStG . Der "Einbringungszeitpunkt" ist gem § 1a Abs 2 S 3 KStG das Ende des Wj, das dem Wj der erstmaligen Ausübung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Exkurs: Weitere Gründe für die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bei Personenhandelsgesellschaften

Rz. 14 [Autor/Zitation] Für Personenhandelsgesellschaften ist fraglich, ob und inwieweit die Nichtigkeitstatbestände des § 256 AktG analog und/oder das durch das MoPeG neu geschaffene Beschlussmängelrecht (§§ 110 ff. HGB) anwendbar sind. Das MoPeG (BGBl. I 2021, 3436) hat für alle Personenhandelsgesellschaften in § 121 HGB erstmals ausdrücklich (indes nur klarstellend) geregel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 58 [Autor/Zitation] § 316 und die ihm folgenden Prüfungsnormen sind auch auf OHG und KG anzuwenden, bei denen nicht unmittelbar oder mittelbar mindestens eine natürliche Person persönlich haftet (§ 264a Abs. 1; zu Einzelheiten s. § 264a Rz. 26 ff.). Solche haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a treten im Rechtsverkehr häufig als GmbH & Co. KG, weni...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Transparent besteuerte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 133 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften, welche die Option nach § 1a KStG nicht ausgeübt haben, unterliegen lediglich der Gewerbesteuer. Die auf Ebene der Gesellschafter anfallende ESt. oder KSt. ist für die Bewertung der latenten Steuern auf Ebene der Personenhandelsgesellschaft irrelevant (IDW RS FAB 7 Rz. 19). Bei der Ermittlung der temporären Differenzen be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Ergänzende Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute (Abs. 4 und 5)

I. Nichtaufnahme des Privatvermögens in den Jahresabschluss (Abs. 4) 1. Gesetzliche Regelung Rz. 210 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 4 bestimmt für Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns bzw. einer Personenhandelsgesellschaft, dass weder das Privatvermögen des Einzelkaufmanns bzw. der Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft in die Bilanz des Unternehmens noch die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Besondere Regelungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

1. Nichtaufnahme des Privatvermögens in den Konzernabschluss Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Regelung, wonach für MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns entsprechend § 5 Abs. 4 PublG das Privatvermögen und die privaten Schulden der Gesellschafter bzw. des Einzelkaufmanns nicht in die Bilanz sowie die korrespondierenden Aufwendungen und Er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Personenhandelsgesellschaften oder Einzelkaufleute, die unter § 1 PublG fallen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Nach § 1 PublG bereits zur Rechnungslegung für den JA verpflichtete MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns dürfen für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung Erleichterungen gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 bzw. 2 PublG in Anspruch nehmen (s. § 5 Rz. 253 ff.), nicht indes für die Gliederung der Bilanz. So darf di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenhandelsgesellschaften

Rz. 36 [Autor/Zitation] Bei Personenhandelsgesellschaften ist die Wahl des Abschlussprüfers ein Grundlagengeschäft, so dass es dabei mangels anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag der Mitwirkung sämtlicher Gesellschafter bedarf; dies gilt auch für die Kommanditisten (vgl. BGH v. 24.3.1980 – II ZR 88/79, BGHZ 76, 343; vgl. auch LG Köln v. 13.9.1991 – 90 O 244/90, B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Veräußerung oder Aufgabe eines (mittelbaren) Anteils an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 65 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die vorstehenden Ausführungen (s Tz 35 ff) gelten für die Aufgabe oder Veräußerung eines (ggf mittelbaren) Anteils an der Pers-Ges innerhalb von fünf Jahren nach der Umw entspr. Fraglich ist, ob § 18 Abs 3 UmwStG die Veräußerung des Anteils an einer sog Zebragesellschaft insoweit erfasst, als der Anteil zu einem BV des Gesellschafters gehört....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2 Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 7 S 1 UmwStG)

Tz. 163 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 7 S 1 UmwStG ist auf einen Übernahmegewinn § 8b KStG anzuwenden, soweit dieser auf eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt. Tz. 164 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Anwendung des § 8b KStG bedeutet im Regelfall, dass der Übernahmegewinn nach § 8b Abs 2 KStG stfrei ist, wobei nach § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Während die Fin-Verw im früheren UmwSt-Erl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Rn 20.02) die Anwachsung als "Unterfall der Einzelrechtsnachfolge" qualifizierte, der AEAO zu § 45 AO Rn 1 die Anwachsung hingegen in Anlehnung an das ZivR als Gesamtrechtsnachfolge einordnet (dazu auch s Orth, DStR 2005, 1629, 1630 und s Prinz/Schild...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Gesellschafterbezogene Ermittlung und Verteilung des Übernahmegewinns/-verlusts bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 78 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach der – uE zutr – Ansicht der Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2025, Rn 04.19) sind die Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (1. und 2. Stufe) idR gesellschafter- und nicht gesellschaftsbezogen vorzunehmen. Ebenso s Urt des BFH v 10.07.2024 (BFH/NV 2025, 132). MaW: Das nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG übergehende BV der übertragenden Kö ist grds nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 82 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Umw einer OG auf eine Pers-Ges oder natürliche Person (auch Formwechsel) ist gem § 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG der Veräußerung der Organbeteiligung gleichgestellt und führt zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen AP (s § 14 KStG Tz 1322 ff). Die Beantwortung der Frage, ob der Aufwand oder Ertrag aus der Auflösung eines organ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Literatur:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Hellner, Das Publizitätsgesetz, Bank-Betrieb 1969, 338; Hellner, Das Publizitätsgesetz, ZfgK 1969, 718; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personengesellschaften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 68 [Autor/Zitation] Wenn es sich bei dem zu befreienden MU um eine Personenhandelsgesellschaft oder einen Einzelkaufmann handelt und keine Kapitalmarktorientierung besteht, muss der befreiende (Teil-)Konzernabschluss aufgrund von § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG nicht um eine Kapitalflussrechnung (DRS 21) oder einen Eigenkapitalspiegel (DRS 22) erweitert werden (s. § 13 Rz. 80 f....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfung der Einhaltung von § 5 Abs. 4 PublG bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten (Abs. 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 2 PublG hat sich die Prüfung bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten auch darauf zu erstrecken, ob das Gebot des § 5 Abs. 4 PublG, Privatvermögen und korrespondierende Aufwendungen und Erträge nicht in Bilanz und GuV zu erfassen, beachtet ist. Dieses Gebot ist zwingendes Recht und kann nicht abbedungen werden (vgl. § 5 Publ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen, die nicht Personenhandelsgesellschaft oder Einzelkaufmann sind (Abs. 2)

I. Pflicht zur Aufstellung von Anhang und Lagebericht (Abs. 2 Satz 1) Rz. 175 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, das nicht in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder des Einzelkaufmanns geführt wird, haben gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 den JA um einen Anhang zu erweitern. Der Anhang bildet mit Bilanz und GuV eine Einheit. Ferner ist ein Lage...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften nach § 264a Abs. 1

Rz. 74 [Autor/Zitation] Anders als der Wortlaut von Abs. 1 Satz 1 suggeriert, greift die eventuelle Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses nach dieser Vorschrift allerdings keineswegs nur bei KapGes. ein. Sie gilt vielmehr darüber hinaus zunächst auch für die Gesellschaften mit bestimmten anderen Rechtskleidern, die KapGes. gem. § 264a gleichgestellt sind (s. auch ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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