Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.6.2 Betriebsstättendefinition, insb. bei ausländischen Personengesellschaften

Rz. 49 Definiert ist die Betriebsstätte sowohl im nationalen Steuerrecht (s. § 12 AO) als auch in den DBA (s. Art. 5 OECD-MA 2017). Wegen der vorrangigen Geltung der DBA gegenüber nationalem Recht sind die Begriffsbestimmungen des jeweiligen DBA zu beachten. Inhaltlich stimmt der abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff mit dem des § 12 AO allerdings weitgehend überein. Na...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3.3.3 Die Unterscheidung im Bereich des § 13a ErbStG am Beispiel der qualifizierten Nachfolgeklausel bei Personengesellschaften

Rz. 248 Am Beispiel der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften wird der Unterschied zwischen einer Teilungsanordnung und einem Vorausvermächtnis ganz deutlich werden. Dies hatte zusätzliche Auswirkungen für das Bewertungsprivileg bei § 13a ErbStG a. F. Dort wurde nur ein Vorausvermächtnis nach R 61 Abs. 1 Satz 5 ErbStR 2005 als Weitergabeverpflichtung bewertet...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStG § 2a ErbStG Rechtsfähige Personengesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Hartmann, Trotz MoPeG weiterhin transparente Besteuerung bei Beteiligung rechtsfähiger Personengesellschaften an erbschaft- und schenkungsteuerbaren Erwerbsvorgängen, ErbStB 2023, 293; Kleinert/Krogoll/Anissimov, Die disquotale Einlage im Schenkungsteuerrecht, DStR 2024, 785; Reich/Herrmann, Die Anpassungen des ErbStG an das MoPeG und weitere mö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Unterbeteiligte am Mitunternehmeranteil oder Betrieb der Personengesellschaft

Tz. 85 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Besteht an einem MU-Anteil (Hauptbeteiligung) eine mitunternehmerische (atypische) Unterbeteiligung, setzt sich die Unterbeteiligung im Fall des Formwechsels der Pers-Ges, an der die Hauptbeteiligung besteht, in eine Kap-Ges an den Kap-Anteilen fort. Stlich wandelt sich der MU-Anteil des Unterbeteiligten als Folge des Formwechsels in eine ty...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.4 Betreiben von nicht nach § 4 Abs 6 KStG zusammenfassbaren Tätigkeiten in einer Personengesellschaft

Tz. 327 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 26.06.2019 (Az: VIII R 43/15) kommt die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitlichen BgA auch für Zwecke des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs 6 KStG (hierzu s Tz 110 ff) in Betracht (hierzu auch s Tz 324e). Sind in einer Pers-Ges mehrere vd (Gewinn- und Verlust-)Tä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft

Tz. 98 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist die formwechselnde Pers-Ges zu mind 90 % (mind 95 % für Erwerbsvorgänge, die vor dem 01.07.2021 realisiert wurden, § 23 Abs 18–20 GrEStG) an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umw der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen nicht zu einer wes Änderung des Gesellschafterb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.2 Rücklagenbildung im Falle der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Mit dem Abstellen auf den tats entnommenen bzw den entnahmefähigen Gewinnanteil soll evtl bestehenden Entnahmebeschränkungen auf der Ebene der Gesellschaft Rechnung getragen werden. Nicht entnommen werden kann zB auch ein auf der Ebene der MU-Schaft/Pers-Ges in eine Rücklage eingestellter Gewinn. Anders als bei (sonstigen) Regiebetrieben, b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.1 Kein BgA bei Beteiligung an einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft

Tz. 52c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges resultiert – unabhängig von der Eink-Qualifikation iRd gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Pers-Ges – auf Grund des § 4 KStG nur dann ein BgA, soweit die Eink der Pers-Ges nicht aus einer Vermögensverwaltung oder L + F stammen. Dies gilt unabhängig von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.3 Verluste aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle eines Verlustes aus der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges kann uE nicht unterstellt werden, dass dieser Verlust – wie bei einem Regiebetrieb (s Tz 319) – im Zeitpunkt seiner Entstehung als aus dem Gesamthaushalt ausgeglichen gilt. Der Kdst einer KG muss – zumindest solange das Kdt-Kap und evtl Rückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft oder einer Mitunternehmerschaft

2.7.1.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5. Auswirkungen des Formwechsels auf die "übertragende" Personengesellschaft

5.1 Aufstellung einer steuerlichen Übertragungsbilanz (§ 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG) Tz. 68 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die stliche Existenz der Pers-Ges wird – ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Formwechsels – mit Ablauf des (ggf rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s Tz 60 ff) beendet (s § 25 S 1 und 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 und § 9 S 2 und 3 UmwStG). Aufgr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Gewinnerhöhung bei einem Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft (§ 6 Abs 2 UmwStG)

3.1 Entsprechende Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG (§ 6 Abs 2 S 1 UmwStG) 3.1.1 Allgemeines Tz. 28 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Abs 1 gilt nach § 6 Abs 2 UmwStG entspr, wenn sich der Gewinn eines Gesellschafters des übernehmenden Rechtsträgers dadurch erhöht, dass eine Forderung oder Verbindlichkeit der übertragenden Kö gegenüber ihm auf die Übernehmerin übergeht oder dass inf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Formwechsel einer Personengesellschaft als steuerliche Einbringung

2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG Tz. 26 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Vorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG gelten in den Fällen des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG (oder vergleichbarer ausl Vorgänge) entspr (s § 25 S 1 UmwStG). Es stellt sich die Frage, ob durch die Verweisung in § 25 UmwStG die Rechtsfolgen der §§ 20 ff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Anwendung der Bruttomethode auch auf den anteiligen Übernahmegewinn bzw -verlust bei Verschmelzung oder Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, an der die Organgesellschaft beteiligt ist, auf eine Personengesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

3.4.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG Tz. 55 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG idF vor dem SEStEG war § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG nicht bei der Ermittlung des Organeinkommens, sondern erst auf der Stufe des OT anzuwenden. Nach § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG ist bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ein Übernahmegewinn insoweit st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Ausübung der wirtsch Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts in der Rechtsform einer Personengesellschaft

Tz. 161 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zum Vorliegen eines oder mehrerer BgA in den Fällen der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges und zu den Möglichkeiten der Zusammenfassung s Tz 51 ff. Zu Besonderheiten bei einer Pers-Ges als OT einer Eigengesellschaft s Tz 52g.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Der formwechselnden Personengesellschaft gehörende Anteile an Gesellschaften mit Grundbesitz

8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft Tz. 98 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist die formwechselnde Pers-Ges zu mind 90 % (mind 95 % für Erwerbsvorgänge, die vor dem 01.07.2021 realisiert wurden, § 23 Abs 18–20 GrEStG) an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umw der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Der Erwerb von Beteiligungen an Personengesellschaften (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Fall sowie § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Esskandari, Ganz in Schwarz – erbschaftsteuerliche Folgen beim Ausscheiden aus der Anwaltssozietät, ZEV 2011, 575; Götzenberger, Konsequenzen des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, BB 2009, 132; Hübner/Maurer, Erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen ges...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3.3 Vorausvermächtnis versus Teilungsanordnung (unter Einbeziehung der Nachfolgeklauseln bei Personengesellschaften)

4.3.3.1 Allgemeine Bedeutung und Auslegung der testamentarischen Anordnung Rz. 243 Zu einer der schwierigsten Fragen des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts gehört die Abgrenzung zwischen einer Teilungsanordnung (s. § 2048 BGB) und einem Vorausvermächtnis (s. § 2150 BGB); s. Rn. 133 f. Diese Unterscheidung spielt nicht nur für die Quotenbildung beim Erbschein und bei der ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Bedarfsbewertung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 12 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 95 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist im Bereich der ertragsteuerlichen Überschusseinkünfte tätig. So sind z. B. geschlossene Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) regelmäßig in die Rechtsform einer KG gegossen. Sie gehören mit Eintragung in das Handelsregister, die fakultativ ist und konstitutiv wirkt, zu den Kann-Kaufleuten i. S. d....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Exkurs: Die einkommensteuerlichen Folgen bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 361 Die Beteiligung an einer Personengesellschaft (steuerrechtlich: an einer Mitunternehmerschaft) stellt ebenso wie der (Teil-)Betrieb eine steuerliche Funktionseinheit dar. Im Unterschied zu diesem gilt bei der erbrechtlichen Nachfolge nicht der geschlossene Übergang auf die Miterbengemeinschaft, sondern – wie aufgezeigt – die Sonderrechtsnachfolge. Danach ist die Nach...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.2 Besonderheiten bei der Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 806 Folgende Besonderheiten sind bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften zu beachten: Rz. 807 Wird ein Mitunternehmeranteil übertragen, so besteht dieser aus dem anteiligen Gesamthandsvermögen sowie dem Sonderbetriebsvermögen (BFH vom 25.04.1985, BStBl II 1986, 350; BFH GrS vom 25.02.1991, BStBl II 1991, 691). Damit setzt eine Buchwertfortführung gem. §...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.5.1 Mittelbare Zuwendung von Anteilen an mitunternehmerischen Personengesellschaften

Rz. 226 Die mittelbare Zuwendung eines mitunternehmerischen Personengesellschaftsanteils kann entweder offen oder verdeckt erfolgen. Rz. 227 Stellt der Zuwendende dem Bedachten Vermögenswerte zur Verfügung mit der Maßgabe, sich durch derivativen (rechtsgeschäftlichen) Anteilserwerb an einer Gesellschaft zu beteiligen (BFH vom 07.04.1976, BStBl II 1976, 632), so liegt eine off...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2.2.2. Verfügungsbeschränkung bei Personengesellschaften

Rz. 259 Da bei der GbR und bei der OHG die Übertragung der Gesellschafterstellung die Zustimmung aller Gesellschafter voraussetzt (sog. Grundlagengeschäft mit der Notwendigkeit der Beschlussfassung gem. § 119 HGB), dürfte die Aufnahme einer entsprechenden Bindungswirkung in den Gesellschaftsvertrag bzw. in den Beschluss genügen. Aus Vorsichtsgründen sollte jedoch dennoch der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.3 Beteiligung an einer teilweise oder vollständig ohne Gewinnerzielungsabsicht tätigen Personengesellschaft

Tz. 52h Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Werden bei der (insges mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen) MU-Schaft neben den mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeiten auch einzelne Tätigkeiten ausgeübt, die nicht mit Gewinn- (bzw Einkünfte-) Erzielungsabsicht betrieben werden, werden iRd gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung bei der Pers-Ges nur die mit Gewinnerzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Personengesellschaft als Organträger

Tz. 95e Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ist OT eine Pers-Ges, können bei ihr die kstlichen Einkommensermittlungsvorschriften des § 8 Abs 3 S 2 und § 8 Abs 7 KStG nicht angewendet werden (s Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 15 KStG Rn 41 und s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, KStG, § 15 Rn 143). Nach Neumann (aaO) und Rödder/Liekenbrock (aaO) sind § 8 Abs 3 S 2 KStG bzw § 8 Abs 7 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.5 Organschaftsketten; nachgeordnete Personengesellschaft

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei Organschaftsketten gilt das in § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG geregelte Verbot der Anwendung insbes der § 8b-Befreiungen auch für alle Gesellschaften, die zugleich OG und OT sind (dazu auch s Tz 24 und s Frotscher, in F/D, § 15 KStG Rn 53). Bei einer Gesellschaft, die gleichzeitig OG und OT ist, ist es erforderlich, die Daten aus der gesonderten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Während der Interimszeit scheiden bisherige Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ganz oder anteilig aus und veräußern ihre Beteiligung an andere (bisherige oder neu eintretende) Anteilseigner, die Gesellschafter der Personengesellschaft werden

Tz. 22 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach den Ausführungen in § 2 UmwStG, s § 2 UmwStG Tz 51 und 54 gilt für den im sog Interimszeitraum ausscheidenden AE die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG nicht. Dh die Anteilsveräußerung bleibt auch aus stlicher Sicht die Veräußerung einer Kap-Beteiligung und wird nicht in die (stpfl) Veräußerung eines MU-Anteils umgedeutet. Hierzu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft stellt einen (nach hM eigenständigen, dh nicht einem anderen BgA als dessen BV zugeordneten) oder ggf auch mehrere eigenständige BgA dar (s Tz 51 ff). Auch die Beteiligung an einer Pers-Ges, die (zB mangels Gewinnerzielungsabsicht) keinen Gew unterhält, kann nach Maßgabe des § 4 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.2 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (Formwechsel nach dem Achten Teil des UmwStG)

Tz. 337 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 Hs 2 EStG gelten auch im Falle des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG die Rücklagen als aufgelöst. Diese Regelung erfasst uE solche Fälle, in denen der BgA in einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges besteht (s Tz 51) und diese MU-Schaft/Pers-Ges in eine Kap-Ges formgewechselt wird. Auch hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.5 Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Personengesellschaft

Tz. 343 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird ein BgA nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges eingebracht, kann dies nach § 24 Abs 2 UmwStG gewinnneutral erfolgen. Nach § 24 Abs 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem die Pers-Ges das eingebrachte BV ansetzt, für die einbringende jur Pers d öff Rechts als Veräußerungspreis. Mit dem Übergang des Vermögens des (früheren) BgA auf die Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formwechsel gewerblich geprägter oder infizierter Personengesellschaften mit Steuerausländern (§ 50i Abs 2 EStG)

Tz. 58 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der zwingende Ansatz des gW für im BV der Pers-Ges enthaltene WG oder Anteile iSd § 50i Abs 1 EStG in den Sonderfällen gem § 50i Abs 2 EStG nF gilt aufgr des Verweises in § 25 S 1 UmwStG auf § 20 UmwStG auch beim Formwechsel gew geprägter oder infizierter Pers-Ges iSd § 15 Abs 3 EStG (dazu s § 20 UmwStG Tz 227a ff). Der Formwechsel einer Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.4 Spendenabzug bei Beteiligung an einer Personengesellschaft

Tz. 233 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zuwendungen, die von einer Pers-Ges geleistet worden sind, sind nicht bei ihr selbst, sondern erst anteilig bei ihren Gesellschaftern abzb (s Urt des BFH v 08.08.1990, BStBl II 1991, 70). Bei der Einkommensermittlung einer an der Pers-Ges beteiligten Kö ist zu beachten, dass die von der Pers-Ges geleisteten Zuwendungen, die anteilig auf die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die formwechselnde Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf diese Pers-Ges, erfüllt die Umw (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristverletzung der "Kö-Klausel"). Danach ist rückwirkend zum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Der formwechselnden Personengesellschaft gehörende Grundstücke

Tz. 95 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Geht bei einer Umw Vermögen auf einen anderen Rechtsträger über und gehören zu dem Vermögen auch inl Grundstücke, führt dies regelmäßig zu einem grestpfl Erwerbsvorgang. Da beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, kommt es in Ermangelung eines Vermögensübergangs nicht zu einem zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel (s Tz 8). Der fo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Formwechselnde Personengesellschaft und deren Gesellschafter

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Sind die pers Anwendungsvoraussetzungen an die Gesellschaft neuer Rechtsform (s Tz 20) erfüllt, muss noch im Hinblick auf die formwechselnde Pers-Ges hinzukommen, dass diese nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU/EWR gegründet worden ist (s Art 48 EG-Vertrag/Art 54 AEUV, Art 34 EWR-Abkommen), sowohl ihren Sitz als auch ihren O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Personengesellschaft als Organträger

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine Pers-Ges, gestaltet sich die in § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG angeordnete Anwendung des § 8b KStG, des § 3 Nr 40 EStG und des § 3c Abs 2 EStG schwieriger, denn nicht die Pers-Ges selbst, sondern ihre Gesellschafter (natürliche Personen oder Kö) sind St-Subjekt bei der ESt bzw KSt, und erst bei diesen kann darüber entschieden werden,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erfasste Gesellschaftsformen

Rz. 5 Hinsichtlich seines Anwendungsbereichs und der von der Fortgeltung des Gesamthandprinzips betroffenen rechtsfähigen Personengesellschaften verweist § 2a Satz 1 auf § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO, der ebenfalls mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz neu in die AO aufgenommen wurde. Als rechtsfähige Personengesellschaften sind dort bezeichnet "rechtsfähige Personengesellschafte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27c aE; zust s Gerichtsbescheid des Hess FG v 05.11.2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 80 [Autor/Stand] § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG enthält eine erschöpfende Aufzählung der steuerpflichtigen nicht natürlichen Personen, bei der jede einzelne Gruppe von steuerpflichtigen Gebilden genau begrenzt ist (s. § 3 ErbStG Rz. 52 ff.). Die Aufzählung stimmt im Wesentlichen mit § 1 Abs. 1 KStG überein. Eine weitgehende Übereinstimmung besteht auch mit § 97...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.1 Die gesetzliche Lösung

Rz. 321 Immer schon konnte die Frage der Übertragung und Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften nur in Verbindung mit dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag gelöst werden. Sämtliche einzelgesetzlichen Regelungen, ob zur GbR, zur OHG, zur KG oder den sonstigen Personengesellschaften, sind in diesem Punkt dispositiv. Nur bei fehlendem Vertrag oder bei fehlender Nac...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4 Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 33 Damit die Übertragung eines Mitunternehmeranteils begünstigungsfähig ist, muss der Erwerber aufgrund des übertragenen Anteils sowohl Gesellschafter als auch Mitunternehmer werden. Auch die Mitunternehmereigenschaft des Zuwendenden muss für den Übergang von steuerbegünstigtem Betriebsvermögen gewährleistet sein. Problematisch wird es, wenn bei kurzen Behaltenszeiten Mi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Auswirkungen des Optionsmodells nach dem KöMoG

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050; BStBl I 2021, 889) besteht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften gem. § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG ab dem 01.01.2022 das Optionsrecht, wie KapG besteuert zu werden, und für ihre Gesellschafter als Folge der Optionsausübung die Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14 Personengesellschaftsanteile mit Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 685 Die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 1974 (Gesetz vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 933) zum 01.01.1974 eingeführte Vorschrift des § 7 Abs. 5 ErbStG ist nur verständlich unter rechtshistorischen Aspekten. Wurde nämlich früher bei der unentgeltlichen Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter bzw. bei der Aufnahme eines weiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug § 20 AStG betreffend)

Rz. 5 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 97 BewG Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ausgewählte Literaturhinweise: Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Dörfler/Spitz, Klärung praxisrelevanter Fragen für nach dem KöMoG zur Körperschaftsteuer optierende Personenhandelsgesellschaften i. R. d. Erbschaft- und Schenkungsteuer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Erwerber/Zuwendender

Rz. 11 Im Erbschaftsteuergesetz ist der Begriff des Erwerbers nicht definiert. Erwerber kann jeder sein, der von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden einen Vermögenszuwachs erzielt, mithin bereichert ist. Als Erwerber/Zuwendender in Betracht kommen daher in erster Linie natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts. Gleichfalls kommen aber auch ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.3 Die Abwicklung der Miterbengemeinschaft, insbesondere die Realteilung

Rz. 173 Im gesellschaftsrechtlichen Idealfall folgt der rechtlichen Auflösung einer Personengesellschaft deren faktische Abwicklung (Liquidation). Danach ist die Gesellschaft handelsrechtlich beendigt. Während dieser Vorgang für Kapitalgesellschaften ausdrücklich in § 11 KStG geregelt ist, gibt es für Personengesellschaften kein Pendant. Die Miterbengemeinschaft kann durch ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Man muss zunächst festhalten, dass § 20 Abs. 2 mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun hat. Die Vorschrift regelt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Betriebsstätteneinkünften im Inland. Sie ist nur auf unbeschränkt Stpfl. anwendbar, wobei unbeschränkt einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen gleich behan...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3 Quotale Aufteilung des Erwerbs/der Zuwendung auf die Gesellschafter

Rz. 17 Der Erwerb (Satz 2) bzw. die Zuwendung (Satz 3) wird bei zivilrechtlicher Beteiligung einer rechtsfähigen Personengesellschaft nach § 2a den Gesellschaftern zugerechnet. Für beide Fallgruppen lässt sich der Vorschrift zur Höhe bzw. zum Verhältnis der quotalen Zurechnung nichts entnehmen. Aus § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, der ebenfalls durch das Kreditzweitmarktförderungsgeset...mehr