Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.5 Verhältnis zu weiteren Einzelregelungen

Rz. 58 Gem. der §§ 325ff. i. V. m. 8b, 9a HGB sind Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften dazu verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zum elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Etwas anderes würde gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind. Diese Regelung entbinde...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.1 Billigkeitsregelung

Rz. 154 Nach Abs. 2 kann der Stpfl. beantragen, auf die Übermittlung in elektronischer Form zu verzichten, wenn dies für ihn zu einer unbilligen Härte führen würde. Wird dem Antrag entsprochen, findet zugleich ein inhaltlich bedeutsamer Wechsel statt: Der Stpfl. legt die Unterlagen in der Form vor, in der sie sich ohnehin schon befinden. Hingegen müssen die Daten nicht nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.2 Rechtsentwicklung und Inkrafttreten

Rz. 32 § 5b EStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2008[1] eingeführt. Gem. § 52 Abs. 15a EStG sollte die Vorschrift erstmals für Wj. gelten, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Rz. 33 Bei der Umsetzung zeigten sich sehr bald große praktische Probleme, u. a. bei der Erstellung der sog. Taxonomie durch die Finanzverwaltung. Die Taxonomie ist ein Schema mit Positionen für einen Dat...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.3.1 Leasingobjektgesellschaft

Rz. 6 Im Bereich des Leasinggeschäfts sind zumeist Objektgesellschaften eingeschaltet, die häufig eigens für das jeweilige Leasingobjekt im Rechtskleid einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründet werden.[1] Sie tätigen i. d. R. alle erforderlichen Geschäfte von der Beschaffung des Leasingobjekts über dessen Finanzierung und Vermietung bis zur Abwicklung bei Beendigu...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der sog. Betriebsbelegschaft) mithilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[1] Entscheidend is...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.2 Der Chancen-Risiken-Ansatz

Rz. 21 Da das bisherige Control-Konzept durch das BilMoG nur eine redaktionelle Änderung erfuhr, wird es i. d. R. auch weiterhin nicht zur Qualifikation einer Zweckgesellschaft als Tochterunternehmen führen.[1] Einen Sonderfall für Zweckgesellschaften bildet deshalb die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Chancen-Risiken-Ansatzes in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB.[2] Sofern dessen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / a) Sacheinlage

Wirtschaftsgut wird Gesellschaftsvermögen: Eine Sacheinlage ist ein Vorgang, bei dem ein bestehender oder zukünftiger Gesellschafter ein oder mehrere Wirtschaftsgüter in eine Gesellschaft überführt. Die Wirtschaftsgüter werden somit zum Vermögen der Gesellschaft. Grundsätzlich können Sacheinlagen sowohl bei Personengesellschaften als auch bei Kapitalgesellschaften erbracht w...mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / b) Relevante EuGH-Rechtsprechung zu Verhältnissen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

EuGH: Vorsteuerabzugsrecht grds. gegeben: Nach der Rechtsprechung des EuGH stellt die Ausgabe neuer Anteile durch eine Gesellschaft keinen steuerbaren Umsatz im Sinne des Mehrwertsteuersystems dar. Dies entschied das Gericht sowohl für eine Personengesellschaft (Rs. "KapHag"[3]) als auch für eine Kapitalgesellschaft (Rs. "Kretztechnik"[4]). Trotz des fehlenden Umsatzes gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung einer GmbH an a... / 1 Kapitalmäßige Beteiligung (Konzern)

Die GmbH kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch an einer Personengesellschaft, z. B. einer oHG, KG oder GbR. Die GmbH kann sich auch an Einzelkaufleuten oder Handelsgesellschaften in Form einer Stillen Beteiligung beteiligen. Sie kann Aktien einer Kapitalgesellschaft erwerben oder Anteile an einer weiteren GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) halten. Will d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 3 Verkauf eines GmbH-Anteils aus dem Betriebsvermögen eines Personenunternehmens

Die Besteuerung erfolgt nach dem sog. Teileinkünfteverfahren. Danach sind 40 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. 60 % werden versteuert, und zwar mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters der Personengesellschaft. 60 % der Aufwendungen der Veräußerung werden bei der Besteuerung anerkannt.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 5 Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter: Es kommt auf die Veranlassung an

Zur Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter hat die OFD Münster mit Verfügung vom 4.12.2009 Stellung genommen.[1] Danach kommt es für die steuerliche Behandlung dieses Vorgangs darauf an, ob das Darlehen betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Ist das Darlehen außerbetrieblich veranlasst, stellt das Darlehen eine Entnahme dar. Diese Entnahme ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.6 Handwerkskammer – Pflichtmitgliedschaft

Sobald die gewerbliche handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeit beim Ordnungsamt angemeldet ist, besteht Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer. Eintragungspflichtig sind folgende gewerbliche Tätigkeiten: zulassungspflichtige Handwerke – Vollhandwerke mit Meisterqualifikationspflicht, zulassungsfreie Handwerke – Vollhandwerke ohne nachgewiesene Qualifikation sowie ha...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unter Ausleihungen versteht man im Allgemeinen zum Finanzanlagevermögen zählende Forderungsdar...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 5 Sonderfälle: Arbeitnehmer- bzw. Arbeitskammer in Bremen und im Saarland

Zur Arbeitnehmerkammer in Bremen sind alle in Bremen beschäftigten Arbeitnehmer beitragspflichtig. Voraussetzung ist nur, dass sie einen Monatslohn von mindestens 450 EUR beziehen. Das Gleiche gilt für Auszubildende, die einen Monatslohn von ebenfalls 450 EUR beziehen. Nicht der Beitragspflicht unterliegen Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sowie Gesellschafter-Gesc...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.1 Für nicht publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 3 Für diesen Personenkreis der Unternehmen ist die Aufstellung einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (GuV-Rechnung) in § 242 Abs. 2 HGB vorgeschrieben, sofern nicht ausnahmsweise für Einzelkaufleute die größenabhängige Befreiung des § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB greift. Die GuV-Rechnung unterliegt den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.4 Für publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 10 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB aufgrund der Größenmerkmale der publizitätspflichtigen Unternehmen) sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 Sat...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederungsschemata für die GuV-Rechnung

Rz. 28 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die GoB zu beachten sind, ergibt sich bereits eine gewisse Mindestglieder...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.4 Trennung nach Erfolgsquellen

Rz. 23 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Regelmäßigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Jahresabschlusses werden durch Glie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Kontoform werden unter Verwendung der Grundstruktur eines T-Kontos auf der Sollseite die Aufwendungen, auf der Habenseite die Erträge zusammengefasst; Gewinn oder Verlust ergibt sich dann als Saldo beider horizontal gegenüberstehenden Kontoseiten, ein Gewinn auf der Soll-/Aufwandsseite bzw. ein Verlust auf der Haben-/Ertragsseite. Zwischenergeb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2 Besondere Gliederungsprinzipien für Kapitalgesellschaften

Rz. 34 Für Kapitalgesellschaften (Kapitalgesellschaften & Co. sowie entsprechend auch für Genossenschaften) gelten zusätzlich die Grundsätze der – unter Beachtung der GoB – Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertragslage[1] (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB) und der verbindlichen Gliederungsstruktur (§ 275 Abs. 2 und Abs. 3 i. V. m. §§ 265 und 27...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8 Positionen der Ergebnisverwendung

Rz. 205 Die nachfolgend beschriebenen Positionen sind nur für AG und KGaA, die nicht als Kleinstkapitalgesellschaften die Erleichterungen des § 275 Abs. 5 HGB anwenden (vgl. § 158 Abs. 3 AktG), verbindlich vorgeschrieben (§ 158 Abs. 1 Satz 1 AktG), können aber wahlweise in der GuV-Rechnung oder im Anhang platziert werden. Für nicht aktienrechtlich geregelte Kapitalgesellscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahme (Pos. 12a GKV, 11a UKV)

Rz. 202 Dem Grunde nach gelten die Ausführung unter Abschn. 4.6.2 entsprechend. Es werden hier die von einer Gewinngemeinschaft oder einer Untergesellschaft übernommenen Verlustdeckungsbeiträge erfasst. Auch Verlustübernahmen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sollten hier ausgewiesen werden.[1] Hinzu kommen auch Dividendengarantiezahlungen an außen stehende ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Rz. 31 Zur Darstellung der Ergebnisverwendung ist für AG und KGaA in der GuV-Rechnung oder im Anhang das nachfolgende Gliederungsschema obligatorisch (§ 158 Abs. 1 AktG). Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB, welche in der Rechtsform der AG oder KGaA geführt werden, sind jedoch von der Darstellung der Ergebnisverwendungsrechnung befreit, sofern sie für die Aufste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Brutto- oder Nettoprinzip

Rz. 18 Das Bruttoprinzip beinhaltet die Forderung, sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen gesondert, also ohne Saldierung, auszuweisen. Es ist in dem für alle Kaufleute geltenden Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB verankert[1] und wird für Kapitalgesellschaften mit dem Wort "gesondert" in § 275 Abs. 1 Satz 2 HGB nochmals hervorgehoben. Der Bruttoausweis, insbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Der Posten ist eine Auffang- oder Sammelposition mit überaus heterogenem Inhalt, die einer weiteren Aufgliederung zw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / Zusammenfassung

Überblick Die Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Unternehmen ein Pflichtbestandteil des aufzustellenden handelsrechtlichen Jahresabschlusses und untergliedert das in der Bilanz nur als Bilanzgewinn enthaltene Ergebnis eines Geschäftsjahrs hinsichtlich seiner Zusammensetzung. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt dabei die Entstehung des Jahresüberschusses bzw. -fehlbet...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte genutzt, dürfen pro Entfernungskilometer nur 0,30 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für das Jahr 2021 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 EUR und ab 2022 bis 2026 von 0,38 EUR. Für die Entfernungen bis zu 20 km ist unverändert eine Entfernungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 6.4.1 Gesetzliche Folgen bei Tod des freiberuflichen Gesellschafters

Seit dem 1.1.2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtsv. 10.8.2021.[1] Die rechtsfähige BGB-Gesellschaft (Legaldefinition in § 705 Abs. 2 BGB) wurde an das Recht der Personenhandelsgesellschaft angepasst. Freiberufler können so auch eine Personenhandelsgesellschaft in der Form als OHG gründen gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB, wenn das jeweilige Beru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 4.2 Übergabe zu Lebzeiten

Hat der Einzelunternehmer mehrere Erben, die alle willens und geeignet sind, das Unternehmen gemeinschaftlich fortzuführen, ist das Einzelunternehmen mit gewerblichem Charakter in eine offene Handelsgesellschaft nach §§ 105 ff. HGB umzuwandeln. Zur Haftungsbeschränkung aller Übernehmer kann sich die Umwandlung in eine GmbH anbieten oder für den Fall, dass einer der Übernehme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1] Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formul...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 3.6 Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge. Künftige Erblasser können Vermögen (auch teilweise) zu Lebzeiten auf einen oder mehrere der künftigen Erben im Hinblick auf das Erbe unter Anrechnung auf deren Erbteil schenkweise oder gegen Übernahme von Versorgungsleistungen oder gegen Einräumung von Nießbrauchs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmen sind verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht gem. § 242 Abs. 3 HGB aus einer Bilanz als stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital bzw. Schulden) sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung als zeitraumbezogene Gegenüberstellung von Ert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 28 Als Gliederungsschema für die GuV ist in § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB richtlinienkonform die Staffelform vorgegeben. Demnach müssen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB bei der Erstellung der GuV die Staffelform mit dem Mindestgliederungsschema nach § 275 Abs. 2 bzw. Abs. 3 HGB zwingend beachten.[1] Bei Darstellung in Sta...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5.2 Eigen- und Fremdkapital

Rz. 19 Die Passivseite der Bilanz zeigt das Kapital des Unternehmens. Das Unternehmenskapital erfährt eine weitergehende Differenzierung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdkapital. Während das Eigenkapital dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht, stellt das Fremdkapital i. d. R. eine Verpflichtung gegenüber Dritten dar und steht dem Unternehmen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3 GuV

Rz. 27 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 242 Abs. 2 HGB als Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen charakterisiert und gehört nach § 242 Abs. 3 HGB zu den Bestandteilen eines Jahresabschlusses.[1] Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB existiert mit § 275 Abs. 2, 3 HGB eine verbindliche Normierung für Fo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2 Bilanz

Rz. 7 Nach § 247 Abs. 1 HGB wird lediglich gefordert, in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Des Weiteren sind insbesondere der Grundsatz der Vollständigkeit und der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 4.1 Bedeutung und größenabhängige Erleichterungen

Rz. 46 Der Anhang stellt neben Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung die dritte Komponente des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften dar.[1] Wesentliche Aufgabe des Anhangs ist es, weitergehende Informationen über solche Sachverhalte zu vermitteln, die aus der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nicht unmittelbar ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.2 Vorgaben für die GuV-Gliederung

Rz. 29 In den Vorschriften für alle Kaufleute hat der Gesetzgeber keine speziellen Gliederungsvorschriften erlassen. Durch Bezugnahme auf die GoB[1] und die explizit genannten Gebote der Klarheit und Übersichtlichkeit werden aber Rahmenbedingungen für die GuV festgelegt, deren konkrete Ausgestaltung zudem durch das Gebot der Vollständigkeit bei Aufnahme der Aufwendungen und ...mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.1 Allgemeines zum Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 3 Eine Ordnungswidrigkeit ist gemäß § 1 Abs. 1 OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ordnungswidrigkeiten stellen in Abgrenzung zu Straftaten Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften dar, die von den jeweils zuständigen Behörden in einem gesonderten Verfahren geahndet we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.3.1 Bemessung der Besteuerungsgrenze

Rz. 19 Durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] ist ab 1.1.1990 ist die Besteuerungsgrenze in Abs. 3 eingeführt worden. Danach unterliegt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur der KSt und GewSt, wenn die Einnahmen einschließlich der USt 45.000 EUR im Jahr übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Körperschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.1 Begriff

Rz. 4 Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist zwar für die Einordnung einer Betätigung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht erforderlich[1], aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht aber grundsätzlich gebote...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr