Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1059a BGB – Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft.

Gesetzestext (1) 1Steht ein Nießbrauch einer juristischen Person zu, so ist er nach Maßgabe der folgenden Vorschriften übertragbar:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Personengesellschaften.

Rn 25 Bei Tod eines Gesellschafters einer Personengesellschaft tritt – sofern der Gesellschaftsanteil vererblich ist – eine Sondererbfolge ein (Rn 29), bei der insb die Vorschriften über die Erbengemeinschaft keine Anwendung finden (§ 2032 Rn 15). Durch die Reform des Personengesellschaftsrechts entsprechen die Rechtsfolgen insoweit bei der rechtsfähigen GbR der des Übergang...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 — IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / f) Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Rz. 13.10 [Autor/Stand] Anwendung des § 1 auf Personengesellschaften. Die erste wesentliche Änderung des § 1 durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] bezieht sich auf seine Anwendung bei Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AStG n.F.).[3] Damit wollte der Gesetzgeber die bislang in diesem Bereich bestehenden Rechtsunsicherheiten ausräumen und...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VI. Keine Anwendung auf Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (§ 1 Abs. 5 Satz 7)

"[7]Auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder zwischen einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft sind die Sätze 1 bis 4 nicht anzuwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligung unmittelbar besteht oder ob sie nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes mittelbar besteht; für diese Geschäftsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Geschäftsbeziehung zum Ausland

... aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland ... Rz. 111 [Autor/Stand] Begriff der Geschäftsbeziehung. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" ist in § 1 Abs. 4 definiert, weshalb insoweit auf die Kommentierung des Abs. 4 verwiesen wird (Rz. 2721 ff.).[2] Rz. 112 [Autor/Stand] Einkünfteverlagerung ins Ausland. § 1 Abs. 1 verlangt Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus dessen Geschäfts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

1. die Person a) an dem Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige an dieser Person mindestens zu einem Viertel unmittelbar oder mittelbar an dem gezeichneten Kapital, den Mitgliedschaftsrechten, den Beteiligungsrechten, den Stimmrechten oder dem Gesellschaftsvermögen beteiligt (wesentlich beteiligt) ist oder ... Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Satz ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Umwandlung in GmbH & Co. KG

Rz. 199 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die Umwandlung der Beteiligungskapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (i.d.R. aus Haftungsgründen eine GmbH & Co. KG) durch (i) übertragende Verschmelzung zur Neugründung oder Aufnahme (§§ 2 ff. UmwG)[2] bzw. (ii) durch identitätswahrenden Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG)[3] führt zu einer Herausstrukturierung aus dem Anwendung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Minderung des inländischen Besteuerungssubstrats

"... und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen erhöht werden." Rz. 2853 [Autor/Stand] Bezugspunkt. § 1 Abs. 5 Satz 1 nimmt jeweils auf "Einkünfte" Bezug. Im Rahmen der zweistufigen Einkünfteermittlung (Rz. 20.7 ff.) ist daher nicht auf den Unterschiedsbetrags i.S.d....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Nahestehen zweier Personen (allgemein)

(2) Satz 1 Dem Steuerpflichtigen ist eine Person nahestehend, wenn ..., Rz. 501 [Autor/Stand] Begriff. § 1 Abs. 1 erfordert eine Geschäftsbeziehung zu einer dem Stpfl. nahestehenden Person. Unter den Begriff "Person" fällt jede, die die Eignung hat, Vereinbarungen zu treffen, die Gegenstand einer Gewinnverlagerung sein können. Insoweit sind an die nahestehende Person die glei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rn 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein vertraglicher Zusammenschluss zweier oder mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks durch Übernahme schuldrechtlicher Pflichten. Unterschieden wird zwischen dem engen und weiten Gesellschaftsbegriff. Letzterer definiert sich als rechtsgeschäftliche Verbindung mindestens zweier Personen zur Förderu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

... 2. Geschäftsvorfälle zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte (anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen). ... Rz. 2791 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur

..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der unangemessenen Bedingungen der Geschäf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abgrenzung.

Rn 4 Rechtsfähige Personengesellschaften (§ 14 I, 1059a II) sind aufgrund der Reform durch das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts v 10.8.21, BGBl I, 3436) die rechtsfähige GbR (§ 705 II), die OHG, KG, PartG (§§ 105 II, 161 II HGB, 1 IV PartGG mit § 705 BGB) sowie die EWIV (Art 1 II EWIV-VO). Da nach den genannten Vorschriften die Gesellschaften ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entsprechende Anwendung der Sperrfrist.

Rn 16 Durch § 577 Ia 1 Nr 1 ist die erwerbende Personengesellschaft – relevant nur für eine GbR (zur eGbR vgl Jacoby ZMR 24, 909), da eine KG oder oHG nicht wegen Eigenbedarfs für einen Gesellschafter kündigen kann, vgl BGH ZMR 11, 371 – bzw sind die Erwerber gehindert, innerhalb der Frist § 577a I berechtigte Interessen eines Gesellschafters oder Miteigentümers – an denen d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Übertragung der Anteile (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 2 und Satz 2)

Rz. 617 [Autor/Stand] Übertragung der Anteile. § 6 Abs. 3 Nr. 1 erfasst neben der Veräußerung und der Einlage in ein Betriebsvermögen jede "Übertragung" der Anteile. Soweit eine "Übertragung" der Anteile mit einer "Veräußerung" bzw. Einlage in ein Betriebsvermögen einhergeht, sind letztere Fallgruppen systematisch vorrangig einschlägig, was materiell-rechtlich aber für Zweck...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen

Rz. 69 [Autor/Stand] Allgemeine Rechtsfolgen, verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt zur Annahme einer (fiktiven) Entnahme zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbs. 2 EStG), d.h. der Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven oder Lasten in den betroffenen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen. Die Besteuerung kann unter den weitere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abgrenzung.

Rn 6 Die Abgrenzung erfolgt nach dem Gesellschaftszweck. Eine Personenhandelsgesellschaft liegt in den folgenden Konstellationen vor: (1.) Der Zweck der Gesellschaft ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes (vgl § 1 II HGB) gerichtet (§§ 105 I, 123 II HGB). (2.) Die Gesellschaft betreibt ein Gewerbe und ist zugleich im Handelsregister eingetragen (§§ 2, 3 II HGB). (3.) Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsfähigkeit.

Rn 35 In II Fall 1 wollte der Gesetzgeber (MoPeG) die erreichte Entwicklung der Rspr (BGH NJW 01, 1056 [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00]) festschreiben (BTDrs 19/27635, 125). Dem heutigen Gesetzgeber schwebt das Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft vor. Anerkannt ist etwa auch die Fähigkeit der Außen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Handelsgesellschaft.

Rn 7 Eine Änderung des Gesellschaftszweckes hin zum Betrieb eines Handelsgewerbes führt zur Umwandlung der GbR unter Wahrung ihrer Identität in eine OHG. Dies hat die Konsequenz, dass insb gewerblich tätige Gesellschaften vielfach auch ohne Eintragung in das Handelsregister eine OHG sein können. Gleiches gilt für die OHG/KG in der anderen Richtung bei Wegfall des handelsgewe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Minderung der Einkünfte

"... resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat ..." Rz. 2727 [Autor/Stand] Aufwand. Der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3d ist nur eröffnet, wenn aus der grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung beim (im Inland ansässigen) Steuerpflichtigen Aufwand resultiert. Dies legt nahe, dass allein Inbound-Fälle erfasst sind,[2] d.h. Konstella...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Einlage von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte

Rz. 469 [Autor/Stand] Einlage von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 a.F. enthielt noch einen besonderen, eigenständigen Ergänzungstatbestand, wonach "[...] die Einlage der Anteile in einen Betrieb oder eine Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in einem ausländischen Staat [...]" eine Wegzugsbesteuerung auslöste, ohne dass es auf den Aussch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Beteiligungen

1. ... Beteiligungen noch ... Rz. 2696 [Autor/Stand] Beteiligungen. Hinsichtlich des Begriffs der Beteiligungen kann auf das Handelsrecht zurückgegriffen werden. § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB definiert Beteiligungen als "Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen". Dies ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durchbrechungen.

Rn 15 Der Grundsatz, wonach zur dinglichen Rechtsänderung materiell-rechtlich eine dingliche Einigung erforderlich ist, ist tw durchbrochen. ZT genügt eine einseitige Erklärung oder der Erwerb vollzieht sich kraft Gesetzes oder Staatsakt, so dass § 873 nicht anwendbar ist: 1. Einseitige Erklärungen. Teilweise reichen einseitige Erklärungen des Betroffenen aus: §§ 885 I 1 Var...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Entwicklung von § 1 Abs. 5

Rz. 2801 [Autor/Stand] Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte. § 1 Abs. 5 wurde mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] eingefügt und ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 i.d.F. v. 26.6.2013 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 beginnen (Rz. 2806, 2810). Mit dieser Ergänzung wurde der Anwendungsbereich des § 1 auf Betri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Partnerschaftsgesellschaft, EWIV.

Rn 8 Die Partnerschaftsgesellschaft ist die auf Träger freier Berufe zugeschnittene Gesellschaftsform, welche diesen ein ihren Bedürfnissen angepasstes Modell zur Verfügung stellen soll. Sie ist geregelt im PartGG und entsteht durch Eintragung in das Partnerschaftsregister bzw durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR (BayObLG NJW 98, 1158), deren Regeln sie subsidiär fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überkommene Lehre von dem Organwissen.

Rn 22 Nach der überkommenen Rspr des BGH bildet das Wissen eines vertretungsberechtigten Organwalters analog § 31 eo ipso das Wissen der juristischen Person, gleich, ob er an der konkreten Rechtshandlung mitgewirkt hat oder überhaupt davon wusste und wissen konnte (BGH NJW 21, 1669 [BGH 08.03.2021 - VI ZR 505/19] Rz 31). Diese Auffassung ist Ausfluss der Organtheorie, nach d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Familien und Haushaltsprivileg (§ 577 Ia 2 Var 1).

Rn 19 § 577 Ia 1 ist gem § 577 Ia 2 Var 1 nicht anzuwenden, wenn die (= sämtliche) Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie (bejahend für Cousin: LG Berlin NZM 24, 37, zumindest bis zum Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.24) oder demselben Haushalt angehören (BGH, ZMR 21, 29 für geschiedene Eheleute). § 577 Ia 2 Var 1 drängt für diese das Schutzinteresse des Mieters zurüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesellschafterbürgschaft.

Rn 88 S Vor § 765 Rn 18 ff (Grundfall, Gesellschafterbürgschaft in der Krise), Vor § 765 Rn 10 aE (Untergang des Hauptschuldners wegen Vermögenslosigkeit); oben Rn 18 (Gesellschafter-Globalbürgschaft); Rn 35 ff (Sittenwidrigkeitsprüfung), Rn 53 (Gesellschafterstellung und Geschäftsgrundlage); Rn 66 (Kündigung), § 766 Rn 8, 21 (Form der Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entziehung vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 577a Ia 1 Nr 2).

Rn 17 § 577 Ia 1 Nr 2 sorgt dafür, dass die Sperrfrist des § 577a nicht über andere rechtliche Konstruktionen als gerade den Erwerb durch eine Personengesellschaft oder Miteigentümergemeinschaft umgangen werden kann. Zu den angesprochenen dinglichen Rechten, durch deren Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird, s § 567 Rn 3. Rn 18 Die Sperrfrist beginnt g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Der Einkünfteabgrenzung zugrunde gelegte Bedingungen

"... die Bedingungen, insbesondere die Verrechnungspreise, die der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte oder der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens steuerlich zugrunde gelegt werden, ..." Rz. 2842 [Autor/Stand] Verrechnungspreise. Der Begriff des Verrechn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Angaben gem Nr 2 (Gesellschafter).

Rn 10 Anzumelden sind die Personen, die Inhaber der Mitgliedschaft sind. Das können die Betroffenen nicht abweichend vereinbaren, etwa weil sie nicht wollen, dass ihre Gesellschafterstellung publik ist. Nießbraucher, Pfandgläubiger, Unterbeteiligte, Treugeber sind nicht Gesellschafter und können daher nicht zur Eintragung angemeldet werden. Etwas anderes wird für den Testame...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Beherrschender Einfluss gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

2. die Person auf den Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige auf diese Person unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann; oder ... Rz. 522 [Autor/Stand] Beherrschender Einfluss – Definition. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird das Nahestehen einer Person gegenüber dem Stpfl. dadurch begründet, dass sie auf den Stpfl. unmittelbar oder mittelbar einen be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar. 2Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung gestattet ist. (2) Steht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder der Anspruch auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen. (1a) 1Die Kündigungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt entsprechend, wenn vermieteter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kollisionsrechtlicher Charakter von S 2.

Rn 8 Kollisionsrechtlich hat für die Personengesellschaft der Sitz maßgebliche Bedeutung. Der neue § 706 2 ist nach zutr und überwM (str) über die deutsch-sachrechtliche Dimension hinaus als (außerhalb des IPR befindliche und daher: verdeckte) Kollisionsnorm zugunsten der Gründungstheorie für den Wegzug aus Deutschland zu verstehen (Lieder/Hilser ZHR 185 [2021], 471, 490 ff;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sinn und Zweck.

Rn 15 § 577a Ia 1 Nr 1 (dazu LG München I WuM 19, 657; DNotI-Report 21, 41) beendet das ›Münchener Modell‹, mit dem bislang unbeanstandet (vgl ua BGH NJW-RR 12, 237 Rz 21; NJW 09, 2738 Rz 13 = ZMR 10, 99; NJW 07, 2845 Rz 12) § 577a I im Ergebnis umgangen wurde. Nach dem Münchener Modell erwirbt eine GbR oder erwerben mehrere (Miteigentümergemeinschaft) die Mietsache und mach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Einlage der Anteile in originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG

Rz. 203 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG kann grds. ein wirksames Gestaltungsmittel zur Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung nach § 6 sein,[3] da anschließend das Tatb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

3. eine dritte Person a) sowohl an der Person als auch an dem Steuerpflichtigen wesentlich beteiligt, b) sowohl gegenüber der Person als auch gegenüber dem Steuerpflichtigen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses hat oder c) auf die Person als auch auf den Steuerpflichtigen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nießbrauch am Gewinnstammrecht.

Rn 12 Er soll die (in Rn 11) aufgezeigte Problematik durch entspr Anwendung von § 1073 überwinden, doch ist er unzulässig (vgl Kruse RNotZ 02, 69 mwN), weil eine Spaltung von Verwaltungsrechten und vermögensrechtlicher Beteiligung gesellschaftsrechtlich nicht möglich ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erwerb (§ 577a Ia 1 Nr 1).

1. Sinn und Zweck. Rn 15 § 577a Ia 1 Nr 1 (dazu LG München I WuM 19, 657; DNotI-Report 21, 41) beendet das ›Münchener Modell‹, mit dem bislang unbeanstandet (vgl ua BGH NJW-RR 12, 237 Rz 21; NJW 09, 2738 Rz 13 = ZMR 10, 99; NJW 07, 2845 Rz 12) § 577a I im Ergebnis umgangen wurde. Nach dem Münchener Modell erwirbt eine GbR oder erwerben mehrere (Miteigentümergemeinschaft) die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenstand.

Rn 5 Der Gegenstand der Bruchteilsgemeinschaft ist grds nicht beschränkt. Recht iSd Vorschrift kann jedes Recht sein, welches der Aufteilung in mehrere Teilhaber offensteht. Eine Beschränkung auf Vermögensrechte besteht nicht. Hauptanwendungsfall der §§ 741 ff ist das Miteigentum. Eine Berechtigung mehrerer kann auch an einer Mehrheit von Gegenständen bestehen (BGHZ 140, 63)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nießbrauch am Anspruch auf Gewinnanteil und Auseinandersetzungsguthaben.

Rn 11 Er ist rechtlich möglich, wirtschaftlich aber wenig sinnvoll, denn er gewährt nur die Nutzungen der Ansprüche, nicht aber diese selbst. Es gelten die §§ 1074, 1075, 1067. Dem Nießbraucher verbleibt nur der Zinsvorteil.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Gesellschaftsanteilen.

Rn 8 Unzulässig ist nach der immer noch hM die Fortführung eines Unternehmens durch den Testamentsvollstrecker (RGZ 132, 138; BGHZ 12, 100; 24, 106; HP/Lange Rz 28 mwN). Die Gründe dafür sind heute nicht mehr stichhaltig (grundl Muscheler Die Haftungsordnung der Testamentsvollstreckung, 1994, 285 ff). Die Kautelarjurisprudenz muss jedoch nach dem Gebot des ›sichersten Weges‹...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausnahmen (§ 577 Ia 2).

1. Familien und Haushaltsprivileg (§ 577 Ia 2 Var 1). Rn 19 § 577 Ia 1 ist gem § 577 Ia 2 Var 1 nicht anzuwenden, wenn die (= sämtliche) Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie (bejahend für Cousin: LG Berlin NZM 24, 37, zumindest bis zum Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.24) oder demselben Haushalt angehören (BGH, ZMR 21, 29 für geschiedene Eheleute). § 577 Ia 2 Var 1 d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Der Berechtigte.

Rn 5 Das Recht kann gem Abs 1 subjektiv-persönlich für eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften bestellt werden. Nach Abs 2 kann das Recht auch subjektiv-dinglich bestellt werden (dazu NotJ-Report 08, 42). Berechtigt sein können der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks, Miteigentumsanteils (BayObLG Rpfleger 82, 274), W...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Steuerpflichtiger

... eines Steuerpflichtigen ... Rz. 108 [Autor/Stand] Begriff "Steuerpflichtiger". Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 wirkt sich die Rechtsfolge der Vorschrift auf die Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus. Der Begriff "Steuerpflichtiger" ist objektiv unklar. Man kann ihn in einem auf § 1 EStG und § 1 KStG aufbauenden materiellen Sinne oder aber in einem auf § 33 AO aufbauenden verfahren...mehr