Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anteilsveräußerung (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 1)

Rz. 611 [Autor/Stand] Originäre Veräußerung i.S.d. § 17 EStG. Der Begriff der "Veräußerung" ist primär wie in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu verstehen. Ob es sich um eine "Veräußerung" der Anteile handelt, ist nach den zu § 17 EStG entwickelten Kriterien zu beurteilen. "Veräußerung" ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen von einer Person auf eine andere g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelheiten.

Rn 14 Der VoRp ist Träger des Vereinsvermögens und des durch § 12 geschützten Namensrechts des Vereins. Er ist wechsel- und scheckfähig, erbfähig und fähig, Arbeitgeber zu sein (LAG Hamm NZA-RR 03, 487 [LAG Hamm 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01]). Der VoRp kann materiell-rechtlich Mitglied einer juristischen Person und einer Personengesellschaft sowie eines anderen VoRp sein. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. ZertVerwV.

Rn 5 Eingangsformel Auf Grund des § 26a Abs 2 des WEG idF der Bekanntmachung vom 12.1.21 (BGBl. I S. 34) verordnet das BMJ: Zitat Gegenstand der Prüfung. Gegenstand der Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes sind die in Anlage 1 aufgeführten Sachgebiete. Hinsichtlich der Sachgebiete aus den Themenbereichen rechtliche Grundlagen (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Nießbrauch erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers. 2Steht der Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so erlischt er mit dieser.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Regelbeispiele (Satz 2)

2 Zu den Vermögenswerten gehören insbesondere 1. materielle Wirtschaftsgüter , 2. immaterielle Werte einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter , 3. Beteiligungen und 4. Finanzanlagen. Rz. 2955 [Autor/Stand] Konkretisierung des Vermögenswertbegriffs. Die Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV konkretisiert den Begriff der Vermögenswerte anhand einer beispielhaften Aufz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesamthandsgemeinschaft.

Rn 5 Mitgläubiger sind auch die Mitglieder einer Erbengemeinschaft u ehelichen Gütergemeinschaft hinsichtlich der zum Gesamthandsvermögen gehörigen Forderungen. § 432 ist anwendbar, soweit nicht Sonderregeln (§ 2039, § 1422) greifen. Die Vorschrift greift nicht bei rechtsfähigen Personengesellschaften einschl der GbR (BGHZ 146, 341, 343 ff), da hier nicht die Gesellschafter,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erfasste Gesellschaftsarten.

Rn 6 IntGesR bestimmt das anwendbare nationale Gesellschaftsrecht für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (zu internationalprivatrechtlichen Aspekten von Personengesellschaften s Roth ZGR 14, 168), soweit sie mit eigener Organisationsstruktur nach außen hervortreten: zB KG, OHG und früher BGB-Außengesellschaften (Staud/Großfeld IntGesR Rz 777), seit dem 1.1.24 e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übertragbarkeit bei bestimmten Berechtigten (Abs 2).

Rn 4 Bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften ist, ohne Rücksicht auf den Inhalt der Dienstbarkeit, deren Übertragbarkeit eingeschränkt gegeben. Nach § 1059a I Nr 1 tritt sie automatisch bei Gesamtrechtsnachfolge, bei § 1059a I Nr 2 unter den dort genannten Voraussetzungen durch Rechtsgeschäft ein (vgl dazu die Erl zu § 1059a).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entstehung durch Umwandlung.

Rn 19 Außer durch rechtsgeschäftliche Gründung kann die Gesellschaft auch durch Umwandlung einer Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft in die Rechtsform einer GbR entstehen. Dies kann durch formwechselnde Umwandlung gem §§ 190 ff UmwG erfolgen. Hierbei wird die Handels- oder Kapitalgesellschaft unter Wahrung der Identität des Rechtsträgers, dh Beibehaltung der Kontinuitä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 708 BGB – Gestaltungsfreiheit.

Gesetzestext Von den Vorschriften dieses Kapitels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Rn 1 Die Aussage von § 708 war vor dem MoPeG für die GbR ungeregelt. Die Kodifizierung der Gestaltungsfreiheit (Parallelregelung zu § 108 HGB) bringt keine wesentliche Änderung (Schäfer/Schäfer Neues PersGesR § 6 Rz 1 ff; Lied...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fremdberechtigung.

Rn 7 Berechtigt muss eine bestimmte natürliche oder juristische Person, eine rechtsfähige Personengesellschaft (BGHZ 50, 307) oder die sog Außen-GbR sein (Lautner MittBayNot 01, 425). Eine subjektiv-dingliche Bestellung zugunsten des Eigentümers eines Grundstücks ist ausgeschlossen. Rn 8 Mehrere Berechtigte können eine Gesamthandsgemeinschaft (GbR-Innengesellschaft; Gütergeme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Publizität.

Rn 6 Der Testamentsvollstrecker erhält auf Antrag vom Nachlassgericht gem § 2368 ein Testamentsvollstreckerzeugnis, das nach § 2368 2 die entspr Publizitätswirkungen hat wie der Erbschein nach §§ 2366, 2367 (vgl die Erläuterungen dazu einschl EU-Nachlasszeugnis). Auf einem Erbschein ist die Testamentsvollstreckung zu vermerken wegen der Verfügungsbeschränkung des Erben nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zur Gesellschaft.

Rn 4 Bei der Bruchteilsgemeinschaft fehlt es an einem übergeordneten Zweck, der über das – allerdings ebenfalls gleichlaufende – Interesse der Rechtsinhaber an dem Gegenstand hinausgeht. Bei der Gemeinschaft erschöpfen sich die gleichlaufenden Interessen der Teilhaber in dem gemeinsamen Gegenstand als solchem (BGH WM 84, 873). Es besteht dagegen kein strikter Gegensatz zwisc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Liquidationsloses Erlöschen der Gesellschaft (I 1).

Rn 1 I verdeutlicht, dass es eine Einmann-Personengesellschaft nicht gibt. Mit Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters ist die GbR nicht mehr existent. Die Anwendung von § 712a setzt keine eingetragene GbR voraus. Maßgeblich ist, dass ein Gesellschafter übrig bleibt, nicht aber, dass es sich von vornherein um eine Zweimann-Gesellschaft gehandelt hat. Unbenommen bleibt es,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechtigter.

Rn 3 Es muss eine bestimmte natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft sein. Rn 4 Für mehrere Berechtigte sind entspr viele rang- und inhaltsgleiche Rechte zulässig (BGH 46, 253; BayObLG Rpfleger 80, 151). Es können aber auch mehrere Berechtigte in Bezug auf ein Recht Gesamtberechtigte gem § 428 sein (BGHZ 46, 253, BayObLGZ 91, 431), bei teilbar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anmeldung zur Eintragung einer bereits in einem Register eingetragenen Gesellschaft unter einer anderen Rechtsform einer rechtsfähigen Personengesellschaft in ein anderes Register (Statuswechsel) kann nur bei dem Gericht erfolgen, das das Register führt, in dem die Gesellschaft eingetragen ist. (2) Wird ein Statuswechsel angemeldet, trägt das Gericht die Rechtsform e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erfolgloser Vollstreckungsversuch.

Rn 5 Es genügt die Zwangsvollstreckung aufgrund irgendeines Titels iSd §§ 704 I, 794 ZPO. Eine Verurteilung des Hauptschuldners ist nicht notwendig (Staud/Stürner § 771 Rz 7). Ausreichend ist idR ein Zwangsvollstreckungsversuch (Mot II 669); für Geldforderungen bestimmt § 772 den an die Vollstreckungs- und Verwertungspflicht gestellten Umfang (s § 772 Rn 1). Dem Bürgen steht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes

Rz. 294 [Autor/Stand] Vorrang des § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG i.V.m. § 21 Abs. 1 UmwStG 1995. Handelt es sich im Einzelfall um einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 UmwStG 1995 (ausf. unter Rz. 51 ff.), ist über § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 UmwStG bis Ende 2024 ausschließlich der Entstrickungstatbestand des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 maßgeblich (s. Rz. 59). Selb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsübertragungen.

Rn 32 Zur Begründung von Alleineigentum oder zur Umwandlung von Gesamthands- in Bruchteilseigentum bedarf es stets besonderer Übertragungsakte: Die Übertragung eines Nachlassgrundstücks bedarf der Auflassung und der Eintragung in das Grundbuch (§§ 873, 925; zur Abschichtung und der dabei zu beachtenden Form vgl § 2042 Rn 35), bei der Veräußerung von Wohnungs- und Teileigentu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 In das Nachlassverzeichnis sind sämtliche zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenstände, zu denen auch die Anteile an Personengesellschaften (vgl § 1922 Rn 25) gehören, und zwar unabhängig davon, ob sie frei vererblich sind oder im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergehen (Soergel/Wies § 2001 Rz 2) sowie alle Nachlassverbindlichkeiten aufzunehmen. Nicht anz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Rechtsverhältnis zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 463 bis 473. 2Das Vorkaufsrecht kann auch dann ausgeübt werden, wenn das Grundstück von dem Insolvenzverwalter aus freier Hand verkauft wird. (2) Dritten gegenüber hat das Vorkaufsrecht die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung des durch die Ausübung des Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Indentitätswahrender Wegzug der eingetragenen Gesellschaft.

Rn 10 Die eingetragene Personengesellschaft (eGbR, OHG, KG, PartG) kann unter Wahrung ihrer Rechtsidentität den Verwaltungssitz aus Deutschland wegverlegen (MüKo/Schäfer Rz 12), nicht aber den Vertragssitz (anderenfalls Liquidation, BeckOK/Schöne/Enders Rz 27). Voraussetzung für identitätswahrenden Wegzug ist, dass der Zuzugsstaat in Bezug auf Deutschland die Gründungstheori...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Hauptforderung des Gläubigers.

Rn 13 Auch auf Gläubigerseite müssen die Aktiv- und Passivberechtigten identisch sein. Dafür reicht es aus, wenn sich die Forderung des Schuldners gg einen von mehreren Gesamtschuldnern richtet (BGH NJW-RR 88, 1104), selbst wenn ein anderer bereits Klage erhoben hat (BGH NJW 79, 2038). Gg eine Forderung mehrerer Mitgläubiger kann der Schuldner nicht mit einer Forderung gg ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für alle mitgliedschaftlich strukturierten juristischen Personen des Privatrechts sowie für Personengesellschaften. Ein Sonderrecht ist eine auf satzungsmäßiger Grundlage beruhende unentziehbare bevorzugte individuelle Rechtsstellung, die über die allg Rechtsstellung des Mitglieds hinausgeht (BGH ZIP 13, 68 Rz 37; näher Beuthien ZGR 14, 24), dessen B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Übertragbarkeit.

Rn 11 Grds ist das persönliche Vorkaufsrecht vor der Ausübung nicht übertragbar, §§ 473, 1098 I. Eine abw Vereinbarung ist jedoch ausdrücklich zugelassen. Sie bedarf der Eintragung (Frankf FGPrax 21, 64), wobei eine Bezugnahme auf die Bewilligung genügt (DNotZ-Report 07, 51). Wechselt die Berechtigung, so löst dies keine neue Ausübungsfrist aus, wenn diese bereits in Lauf ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erlöschen.

Rn 9 Das Recht erlischt durch Aufhebung, § 875, durch Eintritt einer Bedingung oder Befristung, wenn die Ausübung infolge Grundstücksveränderung dauernd unmöglich ist (BGH NJW 03, 3769 [BGH 26.09.2003 - V ZR 70/03]) und bei Teilung des Grundstücks, wenn ein Teil außerhalb des Ausübungsbereiches liegt, § 1026, § 1090 II. Außerdem erlischt es gem § 1028 I 2, § 1090 II (vgl Erl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift betrifft nur die rechtsfähige GbR. Die nicht rechtsfähige GbR (§§ 740 ff) tritt nicht im Rechtsverkehr auf und hat keinen Sitz im Rechtssinn, sodass § 706 keine Rolle spielt (Servatius Rz 1, 4). Legal definiert wird durch S 1 der Verwaltungssitz und durch S 2 der Vertragssitz. Der Ort des Sitzes iSd Vorschrift ist die betreffende politische Gemeinde. Rn 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnungseigentum war schon begründet (§ 577 Ia 2 Var 2).

Rn 20 Der Mieter bedarf nicht des Schutzes nach § 577a I und zusätzlich nach § 577a Ia. § 577 Ia 2 Var 2 stellt vor diesem Hintergrund klar (BTDrs 17/10485, 26), dass § 577 Ia 1 nicht anzuwenden ist, wenn an der Mietsache bereits vor Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum nach §§ 3, 8 WEG begründet worden war.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Unterbeteiligungen.

Rn 51 Die Unterbeteiligung ist die Beteiligung an einer Beteiligung; sowohl an Anteilen von Kapital- als auch Personengesellschaften, wie zB Beteiligungen an OHG und KG oder wiederum an einer GbR. Die Unterbeteiligung ist in ihrer praktischen Bedeutung eine der wichtigsten Erscheinungsformen der Innen-GbR. Anlass für den Abschluss von Unterbeteiligungen sind insb die Umgehun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Organe und Vertretenmüssen.

Rn 29 Besonderheiten gelten für Organe von privatrechtlichen Körperschaften (etwa der Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG) sowie von juristischen Personen des Öffentlichen Rechts (§ 89). Sie gelten für die Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechts (GbR, oHG, KG) entspr. Für derartige Organe gilt § 31, wonach die Körperschaft für den Schaden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonderheiten.

Rn 55 In Bezug auf den ›WEigtümer‹ sind im Einzelfall Besonderheiten zu beachten: ›WEigtümer‹ ist auch der werdende WEigtümer (BGH WuM 18, 340 Rz 18; NZM 16, 266 [BGH 11.12.2015 - V ZR 80/15] Rz 7). Neben diesem schuldet der Veräußerer nicht (§ 8 III). Mehrere Inhaber eines Wohnungseigentums haften samtverbindlich (Köln MDR 15, 595; München FD-ErbR 12, 339348), weshalb zB die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Jederzeitige Auseinandersetzung, Ausschluss der Auseinandersetzung.

Rn 12 Nach § 2042 I Hs 1 kann die Auseinandersetzung jederzeit verlangt werden. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall. Seine Geltendmachung ist an keine Voraussetzungen gebunden. Rn 13 Allerdings verweist § 2042 I Hs 2 auf Fallgestaltungen, in denen die Auseinandersetzung vorübergehend ausgeschlossen ist, wie zB bei noch unbestimmten Erbteilen, weil die Geburt eines Miterben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbraucher.

Rn 2 Die Verbrauchereigenschaft, die der Definition in § 13 entspricht, trifft nicht nur auf Personen zu, die die Wohnung oder das Einfamilienhaus selbst nutzen oder einem Angehörigen zur Verfügung stellen möchten, sondern auch dann, wenn der Wohnimmobilienerwerb einer sicheren Altersvorsorge dienen soll (BTDrs 19/15827, 19). Nach der Rspr des BGH ist eine Verbrauchereigensc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Einlage der Anteile in gewerblich geprägte GmbH & Co. KG

Rz. 211 [Autor/Stand] Früher: Gestaltungsmittel der Wahl. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (sog. Gepräge-KG) war bis etwa Anfang 2010 das gängige Mittel zur Vermeidung der Anwendung von § 6.[3] Dies galt nicht nur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechtigter.

Rn 10 Persönlich können bestimmte natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften berechtigt sein. Für mehrere Berechtigte gilt § 47 GBO. Rn 11 Subjektiv-dinglich kann sie zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks, grundstücksgleichen Rechts oder einer Wohnungseigentumsberechtigung, nicht aber eines schlichten Miteigentumsant...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Stand] Langlebigkeit einbringungsgeborener Anteile. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. sowie § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" durch die Sperr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 713 ist ein zentrales Element in der gesetzlichen Neuausrichtung der GbR und zugleich Grundnorm für die anderen Personengesellschaften (BTDrs 19/276351, 148). In konsequenter Fortsetzung von § 705 II Fall 1 unterstreicht der Gesetzgeber, dass diese GbR selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Das hatte der BGH schon anerkannt (BGH NJW 01, 1056 [BGH 29.01.2001 - II...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift übernimmt § 1805 aF in konkretisierter und modifizierter Form. Sie dient dem Schutz des Vermögens des Betreuten (I) und regelt dessen Verwendung für den Betreuer (II). Nach dem Trennungsprinzip sollen die Vermögensmassen des Betreuten und des Betreuers strikt getrennt gehalten werden. Eine Ausn vom Trennungsgebot soll nach I 2 allerdings für ein bei Beste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umfang.

Rn 5 Die Rechtsfähigkeit der juristischen Person ist umfassend, betrifft also nicht nur die Vermögensfähigkeit, so dass die juristische Person zB auch Träger von einzelnen Persönlichkeitsrechten wie des Namensrechts sein kann und auch als Inhaberin von Grundrechten in Betracht kommt (Art 19 III GG). Sie ist aber nicht fähig, Subjekt von Rechtsbeziehungen zu sein, die nur zwi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalte.

Rn 3b Die ZertVerwV (abgedruckt Rn 5) regelt den Prüfungsgegenstand (§ 1 iVm mit der Anl 1), die zuständige Prüfungsstelle und den Prüfungsausschuss (§ 2), die Durchführung, Bewertung und die Wiederholung der Prüfung (§§ 3–6), die Befreiung von der Prüfungspflicht (§ 7) sowie die Fragen, was für jur Personen und Personengesellschaften gilt (§ 8). Zur Begründung dieser Regelu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wesentliche Vermögensverschlechterung (Nr 1).

Rn 9 Das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Vermögensverschlechterung ist wie bei §§ 321 I 1, 490 I zu verstehen. Dabei sind die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners (inkl Art und Höhe seiner Verbindlichkeiten) im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme und der Geltendmachung des Befreiungsanspruchs zu vergleichen (Staud/Stürner § 775 Rz 8). Eine wesentliche Verschlechterun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 711 ist eine neue Kodifizierung im Recht der GbR, bildet aber letztlich nur den bereits ohne Kodifizierung zuvor erreichten Rechtszustand ab. Das gilt inbs für I 1. Auch dass Personengesellschaften keine eigenen Anteile halten können (I 2), entprach langjährig hM; zwar fällt I 2 ins Regelungsfeld des § 708, aber aus den Gesetzegebungsmaterialien ist klar ersichtlich, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Wirkungen der Anordnung, jedoch nicht abschließend; sie wird vielmehr ergänzt durch die §§ 1975–1977, 2000 und die §§ 241, 246, 784 ZPO. Geregelt sind zunächst die unmittelbaren Folgen hinsichtlich der Stellung des Erben, insb verliert der Erbe neben der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass auch die Aktiv- und Passivlegitimatio...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. (2) 1Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Prüfung zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unkenntnis (Abs 1 S 1).

Rn 12 Ein gutgläubiger Erwerb scheidet nur aus, wenn dem Erwerber die Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894) positiv bekannt ist, wobei nicht erforderlich ist, dass der Erwerber die wahre Rechtslage kennt (BayObLGZ 86, 519). Trotz Tatsachenkenntnis kann ein erheblicher Rechtsirrtum die Kenntnis iSd § 982 ausschließen (RGZ 156, 128; 98, 220). Unschädlich sind insb eine grob fah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1059e BGB – Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs.

Gesetzestext Steht ein Anspruch auf Einräumung eines Nießbrauchs einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend. Rn 1 § 1059 verbietet auch die Abtretung des schuldrechtlichen Bestellungsanspruchs (vgl § 1059 Rn 1). IRd § 1059a besteht für die dort genannten Fälle keine Notwendigkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nießbrauch an der Mitgliedschaft (Gesellschaftsanteil).

Rn 13 Er setzt voraus, dass die Mitgliedschaft übertragbar ist, § 1069 II. Sie ist das wegen § 719 I aF bzw §§ 105 III, 161 II HGB nur bei entspr Vereinbarung. Es kann aber auch der Belastung mit einem Nießbrauch im Gesellschaftsvertrag oder durch einstimmigen Beschl zugestimmt werden. Rn 14 Der Nießbraucher hat Anspruch auf den entnahmefähigen Gewinn (BGHZ 58, 316; DNotZ 75,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Mitgliedsfähigkeit.

Rn 1 Die Mitgliedschaft ist der Inbegriff aller mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten als komplexe Dauerrechtsstellung in Bezug auf eine Vereinigung. Im Verein mitgliedsfähig sind juristische Personen, Personengesellschaften (OHG, KG, PartG, EWIV, GbR) sowie VoRp. Minderjährige sind mitgliedsfähig, bedürfen zur Begründung der Mitgliedschaft aber der Zustimmung ihre...mehr