Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Die Gesellschafterliste

Rz. 11 Die nach Maßgabe des § 40 zu erstellende Gesellschafterliste ist von allen Geschäftsführern zu unterzeichnen (vgl. § 78; Stellvertretung ist ausgeschlossen, OLG Brandenburg NGZ 2022, 971; Kammergericht Berlin GmbHR 2022/696) und elektronisch einzureichen. Sie wurde durch die Reform 2008 aufgewertet (s. hierzu § 3 Rz. 46). Maßgeblich ist § 40 Abs. 1, nach dem aus der L...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / a) Zulässigkeit der actio pro socio

Rz. 99 Werden Ansprüche, die der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter oder Geschäftsführer (vgl. jedoch Rz. 104) zustehen, von den Geschäftsführern (z.B. auf Weisung der Gesellschaftermehrheit) nicht geltend gemacht, lässt die Rechtsprechung bei Personengesellschaften die sog. actio pro socio zu: der Gesellschafter kann im eigenen Namen auf Leistung an die Gesellschaft kl...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 52 Aufsichtsrat

Kommentierung Literatur: Bayer/Hoffmann Gesetzeswidrige Mitbestimmungslücken bei der GmbH, GmbHR 2015, 909; Bremer Auswirkungen des "KonTraG" auf Aufsichtsräte und vergleichbare Gremien in der GmbH, GmbHR 1999, 116; Böttcher Unzulässige Besetzung von Aufsichtsräten, NZG 2012, 809; Dahlbender Errichtung eines fakultativen Aufsichtsrats, GmbH-StB 2008, 21; Erker/Freund Verschwie...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 5. Die Angabe der Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile sowie der übernehmenden Gesellschafter

Rz. 34 Die Vorschrift ist dem § 2 AktG angelehnt (Noack § 3 Rz. 16). Wesentlich ist, dass nunmehr jeder Gesellschafter beliebig viele Anteile jeweils mindestens mit einem Euro übernehmen kann – vgl. auch § 5 Abs. 2 S. 2 (hierzu Lutter/Hommelhoff § 3 Rz. 40 f.; auch Scholz/Scheller § 3 Rz. 51; auch Noack § 3 Rz. 16). Rz. 35 Insofern ist § 3 Abs. 1 Nr. 4 zu beachten. Nach der B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Ausschluss des Gesellschafters

Rz. 52 Auch der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund ist – selbst ohne Satzungsregelung – zulässig (Noack Anh. § 34 Rz. 2 f.; Scholz/Seibt Anh. § 34 Rz. 25; ferner Lutter/Hommelhoff § 34 Rz. 111 f. – hierzu instruktiv BGH v. 24.1.2012 – II ZR 109/11 – satzungsgemäße Einziehung wegen wichtigen Grunds und Verlust der Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkun...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.2 Bewertung bei Unternehmen

Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Bewertung von größeren Kapital- und Personengesellschaften meist den Ertragswert, aber auch den Substanzwert. U. U. werden beide Methoden kombiniert und dabei unterschiedlich gewichtet. Der BGH nimmt zum Teil den rechnerischen Mittelwert aus Ertrags- und Substanzwert. Familiengerichte berechnen so den Zugewinn bezüglich des Unternehme...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Angemessene Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft bei Lohnsumme (§ 13a ErbStG) zu berücksichtigen

Bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i.S.d. § 13a Abs. 4 ErbStG sind die Vergütungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (ertragsteuerrechtliche Sonderbetriebseinnahmen) mit zu berücksichtigen (entgegen H E 13a.5 ErbStH 2020). FG Münster v. 15.4.2025 – 3 K 483/24 F, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 28/25mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Veräußerung von Kapitalbeteiligungen durch Erbengemeinschaft: Umqualifizierung und Einkünfteermittlung auf Ebene der Gesellschafter

Kein Feststellungsverfahren: Der den Gesellschaftern einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft zuzurechnende Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen nach § 17 EStG kann aufgrund der gebotenen Bruchteilsbetrachtung nicht Gegenstand einer einheitlichen und gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO sein. Die Umqualifizierung in Einkünfte au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft

Leitsatz Der nach § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteil...mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / E. Registeranmeldung

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§ 9 Gesellschaften / H. Begriffe

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.1 Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft unterliegt nicht der Einkommensteuer. Vielmehr werden die von der Gesellschaft erzielten Gewinne oder Verluste auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen zusammen mit den übrigen Einkünften der Einkommensteuer unterworfen. Die Ermittlung, Feststellung und Aufteilung erfolgt in einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren (§§ 179,...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6.1 Personengesellschaften

Bestehen bei einer Personengesellschaft Leistungsbeziehungen mit ihren Gesellschaftern, stellen die Aufwendungen dafür zunächst Betriebsausgaben dar. Dies kann eine Tätigkeitsvergütung für die Mitarbeit im Betrieb sein, die Miete für ein überlassenes Wirtschaftsgut bzw. die Zinsen für ein vom Gesellschafter gewährtes Darlehen. Dieser Aufwand wird jedoch außerbilanziell wiede...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 1.1 730

Das deutsche Unternehmenssteuersystem wird als dualistisch bezeichnet: Kapitalgesellschaften werden nach dem Trennungsprinzip, Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip besteuert. Kapitalgesellschaften unterliegen selbst der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, während Ihre Gesellschafter bezüglich der Unternehmensgewinne erst bei Ausschüttung steuerpflichtig we...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.1 Gewerbliche Einkünfte

Übt eine Personengesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit aus, erzielt sie damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegt auch der Gewerbesteuer. Eine solche Personengesellschaft wird steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft bezeichnet. Betätigt sich eine Personengesellschaft daneben auch noch nicht gewerblich, z. B. mit einer freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Tät...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11.2.2 763

Optierende Gesellschaften werden für grunderwerbsteuerliche Zwecke zwar nicht wie Kapitalgesellschaften behandelt; nach dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (MoPeG) haben optierende Gesellschaften §§ 5 und 6 Abs. 3 GrEStG zu beachten, da sie diese Vorschriften nur noch unter zusätzlichen zeitlichen Voranmeldungen in Anspruch nehmen können. So gilt "die g...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 7.1 744

Durch das Optionsmodell soll eine Thesaurierung von Gewinnen als Instrument der Innenfinanzierung ausgeübt werden. Es steht dem für Personengesellschaften ab 1.1.2008 eingeführten § 34a EStG gegenüber. [1] Ein Vergleich zwischen der Steuerbelastung bei einem thesaurierenden Gesellschafter einer Personengesellschaft und einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (der die Be...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.1 745

Die vorstehenden Berechnungen zeigen, dass im Thesaurierungsfall Kapitalgesellschaften sich günstiger als Personengesellschaften darstellen. Daher zielen Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Körperschafsteuer optieren, auf eine Thesaurierung ihrer erwirtschafteten Gewinne ab. Um diese Zielsetzung der Option zu erreichen, sind dem Optionsmodell angepasste Kontenmode...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 2.1 731

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt einen ausdrücklichen unwiderruflichen Antrag auf Option nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG für Zwecke[1] der Besteuerung nach dem Einkommen voraus, eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.2 Kapitalgesellschaften

Anders als eine Personengesellschaft unterliegt eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Einkommen selbst der Besteuerung; es wird Körperschaftsteuer i. H. von 15 % erhoben. Zur Gewinnermittlung wird weitgehend auf die Vorschriften des EStG zurückgegriffen – ergänzt um einige zusätzliche Vorschriften des KStG. Jedoch gelten alle Einkünfte einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte au...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die ­Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder GdbR) ist die Grundform aller Personengesellschaften. Zum Einsatz kommt diese Gesellschaftsform bei Inhabern kleinerer Gewerbebetriebe, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Hierunter fallen z. B. Einzelhändler, Gastwirte oder Handel...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3.2 733

Einbringungsgegenstand sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft (BMF Rz. 28) und zwar inkl. grundsätzlich aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen, sofern die Buchwerte fortgeführt werden sollen.[1] Einbringungsgegenstand sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft; § 20 UmwStG ist entsprechend a...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 12 Literaturverzeichnis

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.2.1 746

Die folgenden Regelungen eignen sich, um eine bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung nach der vollständigen Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowohl den steuerlichen Zielen der Anwender der Option zur...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.3.1 758

Die Beendigung der Option stellt – mit Ausnahme der Fälle der fiktiven Auflösung ohne Umwandlung (§ 1a Absatz 4 Satz 6 KStG) – einen Veräußerungs- und Erwerbsvorgang dar. Im Fall der Rückoption (§ 1a Absatz 4 Satz 1 KStG) oder des Wegfalls der persönlichen Voraussetzungen der Option unter Fortbestand als Personengesellschaft (§ 1a Absatz 4 Satz 4 KStG) finden die für einen F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Anteils

Rz. 5 Anteile begründen ein Recht auf Beteiligung bzw. am Vermögen der jeweiligen Vereinigung, so wie es dem Gesellschafter oder Mitglied infolge seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung zusteht. Dieses Recht zielt nicht wie z. B. bei einer Kreditgewährung auf eine feste Rendite oder nur eine Gewinnbeteiligung ab, sondern nimmt auch eine Beteiligung an Verlusten der Vereinigu...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11.2.3 764

Parallel zum o. g. § 5 Abs. 1 Satz 2 GrEStG „kann eine Personengesellschaft die Befreiung des § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG (Grundstücksübergang von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand) nach Ausübung der Option als Erwerberin nur unter der zusätzlichen Voraussetzung in Anspruch nehmen, dass die Ausübung und die Wirksamkeit der Option länger als zehn Jahre zurück liegen un...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 4 Dualität der Besteuerung

Die gesellschaftsrechtliche Dualität der beiden Rechtsformgruppen setzt sich bei der Besteuerung der Gesellschaften fort; auch dort kommt es zu einer Zweiteilung. Eine Personengesellschaft wird selbst nicht mit Einkommensteuer belastet. Vielmehr unterliegt jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft mit seinen anteiligen Einkünften aus dem gemeinsamen Unternehmen der Eink...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7.1 Individuelle Einkommensteuerbelastung

Die Steuerlast eines Gesellschafters einer Personengesellschaft richtet sich primär nach dessen individuellen persönlichen Verhältnissen, also insbesondere der Höhe der Einkünfte aus dem Betrieb wie auch aus anderen Einkunftsquellen. Ferner sind dessen Familienstand und weitere persönliche Verhältnisse sowie außersteuerliche Faktoren, wie z. B. eine Sozialversicherungspflich...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.2 Verlustverrechnung

In der steuerrechtlichen Behandlung von Verlusten kommt ein weiterer Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zutage. Bei einer Personengesellschaft können die anteiligen Verluste der Gesellschaft von den Gesellschaftern grundsätzlich mit deren anderen Einkünften bei der Ermittlung der Einkommensteuer verrechnet werden. Lediglich bei Personengesellschaften mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG setzt im Wesentlichen voraus, dass überhaupt ein Gesellschafts- oder Vereinigungsanteil als solcher Gegenstand des Umsatzes ist. Die Steuerbefreiung kommt also nur in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft oder sonstigen Vereinigung erhält. Rz. 9 Erwirbt jemand treuhänderisch Gesellschaftsanteil...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.2.1 756

a. Rückkehr zur transparenten Besteuerung nach § 1a Absatz 4 Satz 4 KStG Die Rückkehr zur transparenten Besteuerung kraft Gesetzes nach § 1a Absatz 4 Satz 4 KStG kommt in Betracht, wenn die optierende Gesellschaft zwar fortbesteht, aber die persönlichen Voraussetzungen für die Option nicht mehr erfüllt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die optierende Gesellschaft keine Pe...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.11.3 Vorteile

Von Vorteil sind die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung durch die eingebundene Kapitalgesellschaft. Dennoch kann im Einzelfall eine gute Kreditwürdigkeit erhalten werden, da der kapitalintensivere Part bei der Personengesellschaft liegt. Die Kombination zweier Rechtsformen eröffnet eine breite Gestaltungspalette, die auch steuerlich vorteilhaft genutzt werden kann.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 3.3 Aktive Beteiligung

Legen die Gesellschafter darauf Wert, dass sie alle aktiv im Betrieb mitarbeiten und ihre individuellen Fähigkeiten einbringen, spricht dies für eine Personengesellschaft. Hierbei sollte auch die jeweilige Bedeutung der Geschäftsführung bzw. Vertretung mitbedacht werden. Anders hingegen, wenn letztlich nur eine kapitalmäßige Beteiligung ohne eigene Mitarbeit im Vordergrund s...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.2 749

Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (Fehlbetrag nach § 10a GewStG) der optierenden Personengesellschaft geht infolge der Option unter und lebt auch im Fall der Beendigung der Option nicht wieder auf. Dies gilt auch für den Zinsvortrag und einen EBITDA-Vortrag (§ 20 Abs. 9 UmwStG) sowie für Verluste nach § 15a und 15b EStG (BMF Rz. 47).mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.5.1 752

Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft gilt für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen – und nach § 2 Absatz 8 GewStG auch für Zwecke der Gewerbesteuer – als Beteiligung eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft. Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut (§ 1a Absatz 3 Satz 1 KStG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.2 Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 22 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E behandelt die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für Unt im Zuge der Umsetzung der CSRD in nationales deutsches Recht. Diese Erweiterung betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unt, sondern erstreckt sich künftig auf alle großen KapG sowie auf große Personenhandelsgesellschaften, die gem. § 264a HGB den KapG gl...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.2.1 740

Die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) als Gewinnermittlungsart ist für die optierende Gesellschaft nicht zulässig (§ 1a Absatz 3 Satz 6 KStG). Besteht für die zivilrechtlich fortbestehende Personengesellschaft eine Buchführungspflicht nach dem HGB oder einer ausländischen Rechtsnorm, so gilt diese auch für die optierende Gesellschaft. Besteht eine solche Buchfü...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.1 748

Die optierende Gesellschaft bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Diese ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Die entsprechenden Steuerbescheide sind a...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 3.4 Flexibilität

Selbst wenn die richtige Rechtsform gefunden wurde, wird diese nicht für alle Zeit das Maß der Dinge bleiben können. Ein Betrieb oder dessen Umfeld verändert sich ständig und damit können bei der Gründung angelegte Maßstäbe schon bald nicht mehr aktuell sein. Doch in aller Regel lassen die einzelnen Rechtsformen einen flexiblen Wechsel bzw. Austausch zu. Sollte eine erforder...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.4 GmbH & Co. KG

Eine Optimierung stellt die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG dar. Es handelt sich dabei um eine KG, bei welcher die Komplementärstellung durch eine GmbH übernommen wird. Damit ist die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin, mit der Folge, dass die Haftung aller Gesellschafter – ähnlich einer Kapitalgesellschaft – begrenzt ist. Denn die Komplementär-GmbH haftet nur ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7.2 Einheitlicher Körperschaftsteuersatz

Deutlich einfacher ist die Belastungsberechnung bei einer Kapitalgesellschaft, deren Gewinn der Körperschaftsteuer unterliegt. Im Gegensatz zur Einkommensteuer gibt es bei dieser Steuerart keinen Grundfreibetrag. Der Steuer­satz für die Körperschaftsteuer liegt seit 2008 bei einheitlich 15 %. Ab 2028 wird der Steuersatz jährlich um einen Prozentpunkt sinken (2028: 14 %, 2029...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.7.1 754

Im EStG wird in § 17 EStG die Veräußerung der Anteile an der optierenden Gesellschaft und in § 20 EStG die Besteuerung der Erträge aus der Gesellschaft sichergestellt. Auch im GewStG erfährt die optierende Gesellschaft und ihre Gesellschafter eine Gleichgestellung als Kapitalgesellschaft bzw. deren Gesellschafter (§ 2 Abs. 8 GewStG). Im BewG wird in § 97 BewG eine optierte Per...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 5.1 738

A und B sind als natürliche Personen zu jeweils 50 % an der AB-GmbH & Co. KG beteiligt. Die Komplementär-GmbH ist zu 0 % an der KG beteiligt. A und B wiederum sind jeweils zu 50 % an der GmbH beteiligt. A ist Eigentümer eines Grundstücks (Buchwert: 500.000 EUR, gemeiner Wert: 1.000.000 EUR), welches an die AB-GmbH & Co. KG verpachtet ist und dort als Betriebsgrundstück fungi...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.3 Gewerbesteuerbelastung

Auch wenn die Gewerbesteuerpflicht für gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform gilt (§ 2 GewStG), gibt es im Endeffekt doch einen bedeutenden Unterschied. Denn nur bei Personengesellschaften besteht die Möglichkeit, eine auf die gewerblichen Einkünfte anfallende Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuziehen (§ 35 EStG). Dazu erfolgt bei den Gesellschaftern eine pausch...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.11.2 Betriebsaufspaltung

Im weiteren Sinne gehört auch die Betriebsaufspaltung zu diesen kombinierten Rechtsformen. Diese liegt vor, wenn ein bisher einheitliches Unternehmen aufgeteilt wird in ein sog. Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen. Im Besitz­unternehmen verbleiben die wesentlichen Betriebsgrundlagen, also insbesondere das Anlagevermögen, wie z. B. ein Betriebsgrundstück. Der aktive...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11.2.1 762

Die Option löst keinen steuerbaren Vorgang gemäß § 1 GrEStG aus. Zitat § 1a Abs. 3 S. 1 KStG schließt die Wirkung der Option auf die GrESt auch ausdrücklich aus, da die Option nur für die Besteuerung nach dem Einkommen gilt. Dies betrifft in erster Linie Grundstücke im Gesamthandsvermögen. Soweit Grundstücke wesentliches Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft sind, mü...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben kann ein Einzelunternehmer heute oft nicht mehr bestehen. Die erforderlichen Kenntnisse, das aufzubringende Kapital und eine Verteilung des unternehmerischen Risikos auf mehrere Schultern sprechen vielfach für die Gründung einer Gesellschaft. Dafür stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche ist die "richtige" Rechtsform? ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 9 Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Zwar sind die ertragsteuerlichen Folgen aus der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer für die Wahl der Rechtsform ständig präsent und damit ganz erheblich. Doch auch eine einmalige und erst in der Zukunft liegende Belastung mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sollte bei der Rechtsformwahl nicht vernachlässigt werden. Die unentgeltliche Übertragu...mehr