Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

[1]Geschäftsbeziehungen im Sinne dieser Vorschrift sind ... Rz. 2782 [Autor/Stand] Begriff. Der Ausdruck "Geschäftsbeziehung" erfährt in § 1 Abs. 4 eine gesetzliche Definition. Er setzt sich aus den Wortteilen "Geschäft" und "Beziehung" zusammen. Der Ausdruck "Geschäft" ist unter Einbeziehung von Begriffen wie Geschäftsführer, geschäftlich, Geschäftsträger und Geschäftsordnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entwicklung von § 1 Abs. 4

Rz. 2781 [Autor/Stand] Rechtslage bis 2012 einschließlich. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" war bis einschließlich 1991 in § 1 gesetzlich nicht definiert. Der BFH ging in seinem Urt. v. 30.5.1990 – I R 97/88[2] davon aus, dass der Begriff unter Veranlassungsgesichtspunkten auszulegen sei, sodass alle Beziehungen, die ausschließlich durch ein Gesellschaftsverhältnis veranlass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verhältnis zur Entnahme

Rz. 32 [Autor/Stand] Abgrenzung zur gesellschaftsrechtlichen Veranlassung im Rahmen einer Entnahme. Die Anwendungsbereiche der Entnahme gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und des § 1 Abs. 1 sind grundsätzlich verschieden. Während die Entnahmefälle eine gesellschaftsrechtlichen Veranlassung betrifft, setzt § 1 Abs. 1 eine schuldrechtliche Beziehung voraus.[2] Gleichwohl kann es bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliche Erfordernisse.

Rn 7 Die Anforderungen an die Bewirkung der versprochenen Leistung richten sich nach materiellem Recht. Rn 8 Bei Forderungen ist zwischen Begründung und Übertragung zu unterscheiden. Die Schenkung einer bestehenden Forderung wird durch Abtretungserklärung geheilt (BGH NJW 65, 1913: Bausparvertrag); bei einer Wechselforderung bedarf es zusätzlich noch der Besitzübergabe. Die Q...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Einlage der Anteile in ein Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 3)

Rz. 621 [Autor/Stand] Einlage in ein Betriebsvermögen. Ausdrücklich aufgenommen in den Kreis der "schädlichen" Tatbestände hat der Gesetzgeber die "Einlage in ein Betriebsvermögen". Hierunter lässt sich bei einem weiten Verständnis jede Art von "Zuführung" zu einem steuerlichen Betriebsvermögen verstehen, auch z.B. bei unentgeltlicher Einlage der Anteile unter Rechtsträgerwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Tatsachen.

Rn 10 Die Abtretung der Forderung gg nur einen Gesamtschuldner ist zulässig, aber idR nicht gewollt (RG JW 05, 428, Hamm NJW-RR 98, 486). Der Zedent kann weiter die anderen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der Zessionar nur den einen Gesamtschuldner; bei Erfüllung durch einen Gesamtschuldner erlischt die Forderung beim Zedenten u Zessionar. Einer Zustimmung der betroffene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Übergeordnete Überlegungen

Rz. 197 [Autor/Stand] Gestaltungsansatz. Den als "Flucht ins Betriebsvermögen" überschriebenen Ansätzen ist gemein, dass sie eine Anwendung des § 6 vermeiden wollen, indem sie das Tatbestandsmerkmal der "Anteile i.S.v. § 17 EStG" ausschließen und die im steuerrechtlichen Privatvermögen gehaltenen Anteile in eine Betriebsvermögensstruktur überführen. Der Formwechsel der Betei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 5 Die Annahme der Anweisung nach § 784 ist ein abstraktes Schuldversprechen (s § 784 Rn 2). Ebenso die durch Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff) verbrieften Forderungen (München WM 98, 1716, 1717; Köln NJW-RR 99, 557 [OLG München 22.01.1997 - 7 U 4544/96]). Das Saldoanerkenntnis iRe Kontokorrentverhältnisses (§ 355 HGB; zu den Voraussetzungen Köln BKR 07, 170 [OLG Kö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur

Baldamus, Neues zur Betriebsstättengewinnermittlung, IStR 2012, 317; Berner, Betriebsstättenbesteuerung nach dem AOA, Tübingen 2016; Busch, Der Entwurf der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung, DB 2016, 910; Ditz, Betriebsstättengewinnabgrenzung nach dem "Authorised OECD Approach" – Eine kritische Analyse, ISR 2012, 48; Ditz, ISR 2013, 261; Ditz/Luckhaupt, B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung, Stiftungsgeschäft, Anerkennung.

Rn 4 Die Stiftung entsteht gem II 1 durch das Stifungsgeschäft und die staatliche Anerkennung (Konzessionssystem), zur Gründung Janitzki ErbR 24, 2 ff. Das Stiftungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft (einseitige Willenserklärung) unter Lebenden oder eine Verfügung vTw (§ 81 I–III). Es besteht in der Erklärung, eine Stiftung als juristische Person mit entsprechender Organisation...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Erwerb durch Erbengemeinschaft

Rz. 409 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 Abs. 1 BGB). Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge geht das Vermögen, einschließlich etwaiger Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz EStG, ungeteilt als Ganzes auf eine aus den Miterben bestehende, gesetzliche begründet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2174 BGB – Vermächtnisanspruch.

Gesetzestext Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern. Rn 1 § 2174 ist die Anspruchsgrundlage für den Vermächtnisnehmer und enthält die Aussage, dass nach deutschem Recht das Damnations- und nicht das Vindikationslegat gilt (anders uU nach EuErbRVO, Vor § 2147 Rn 1). Dem schuldrec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Registeranmeldung des Hinauswechsels und weiteres Verfahren (I, II und V).

Rn 3 Die Anmeldung des Statuswechsels einer GbR in eine andere (rechts- und registerfähige) Personengesellschaft ist nur bei dem Gesellschaftsregister statthaft, bei dem die GbR eingetragen ist. Örtlich zuständig ist nach I das Registergericht am Sitz der Gesellschaft. Die Entscheidung fällt der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2d RPflG). Rn 4 Es obliegt sämlichen Gellschaftern, den Sta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Begründung einer atypisch stillen Beteiligung

Rz. 215 [Autor/Stand] Grundüberlegung. Die o.g. Maßnahmen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 erfordern regelmäßig eine tiefergreifende Veränderung der bestehenden Strukturen und sind mglw. aufgrund unterschiedlicher Interessen von Mitgesellschaftern nicht durchführbar. Dies führt zu der Frage, ob die gewünschten Gestaltungsfolgen nicht auch bzw. für bestimmte Fäl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zulässigkeit.

Rn 35 Die Ausübung der organschaftlichen Vertretungsmacht kann auch dann nicht durch eine Generalvollmacht vollständig auf eine andere Person delegiert oder übertragen werden, wenn die Gesellschafter dem zugestimmt haben (BGH NJW 77, 199 f; offen lassend für die Personenhandelsgesellschaft BGH WM 08, 2252 Rz 8). Das Verbot der Übertragung der organschaftlichen Vertretungsmac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerbsgeschäft.

Rn 3 Erwerbsgeschäft ist jede erlaubte, selbstständige, berufsmäßig ausgeübte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit (Scheerer BB 71, 981). § 112 erfasst auch die selbstständige Ausübung eines künstlerischen Berufes, die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter iSd § 84 I HGB (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]; ArbG Berlin VersR 69, 97) sowie eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Genehmigungspflicht nach Betreuungsrecht.

Rn 1 Durch die mit G zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 (BGBl I 882) eingeführte Verweisung auf das Betreuungsrecht sind die in §§ 1850–1854 genannten Rechtsgeschäfte der Eltern genehmigungspflichtig (vgl Bambg FamRZ 23, 783: schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gem § 1852; Karlsr FamRZ 23, 785) – vorbehaltlich II bis V. Keiner Genehm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besonderheiten.

Rn 3 Die von einem Geschäftsunfähigen erteilte Vollmacht ist nichtig, der Vertreter handelt nach § 177 ff als Vertreter ohne Vertretungsmacht (BayObLG NJW-RR 88, 454). Gibt der Geschäftsunfähige die Willenserklärung als Vertreter oder Organ einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft ab, so ändert dies nichts an deren Nichtigkeit (BGHZ 115, 78, 79; ZIP 04, 661...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertreterklausel.

Rn 8 Die WEigtümer können die möglichen Vertreter durch Vereinbarung eingrenzen (Vertreterklausel). Ist eine Vertreterklausel vereinbart, können nur die dort Genannten bevollmächtigt werden (BGH ZMR 20, 46 Rz 8), allerdings auch mehrere (BGH NJW 12, 2512 Rz 10 = ZMR 12, 644). Etwa eine Vereinbarung, nach der WEigtümer sich in der Versammlung nur durch ihren Ehegatten, einen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Art der Ansprüche.

Rn 6 Die gerichtliche Feststellung bzw Titulierung eines Anspruchs führt zur Ersetzung der bisher maßgeblichen Verjährungsfrist durch die 30-jährige Verjährung. Für nicht der Entscheidung zugrunde liegende bzw nicht titulierte Ansprüche gilt sie grds nicht (zum Verzugsschaden BGH LM § 286 Nr 3). Sie erstreckt sich allerdings auf Ansprüche, die den Festgestellten bzw Titulier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Materiell-rechtlich.

Rn 16 Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder Befristung (§§ 158 ff) erklärt ist, ist nichtig. Das gilt entspr für die Vereinbarung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts (Soergel/Kern Rz 53), insb für die Auflassung in einem widerruflichen Prozessvergleich (BGHZ 88, 366 f; aA BVerwG NJW 95, 2180) oder eines auf die Rechtskraft der Scheidung bedingten gerichtlichen S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 707b BGB – Entsprechend anwendbare Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.

Gesetzestext Folgende Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sind auf eingetragene Gesellschaften entsprechend anzuwenden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gestattung bei der organschaftlichen Vertretung.

Rn 15 Die Befreiung eines Organs von den Beschränkungen des § 181 erfolgt durch Gesellschaftsvertrag bzw Satzung (BGH WM 16, 1299 Rz 22) oder das Bestellungsorgan, dh durch Mitgliederversammlung, Gesellschafterversammlung (BGH NJW-RR 94, 291, 293), Aufsichtsrat und Generalversammlung (BGHZ 87, 59, 60; Staud/Schilken Rz 53). Das gilt auch für die Vertretungsorgane der persönl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Publikumsgesellschaften.

Rn 48 Publikumsgesellschaften setzen sich regelmäßig aus den Gründungsgesellschaftern sowie von diesen eingeladenen, nicht untereinander verbundenen und lediglich auf kapitalistischer Basis beteiligten Mitgesellschaftern zusammen. Letzteren stehen zumeist nur Kontrollrechte zu, während die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft bei den Initiatoren liegt. Zweck von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich, s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonst: Sitz- oder Gründungstheorie nach deutschem autonomem Internationalen Gesellschaftsrecht?

Rn 41 Wo weder das Unions- oder EWR-Recht noch Staatsverträge die Anknüpfung an die Gründung gebieten (s Rn 11 ff), ist das deutsche autonome IntGesR in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf die Vielzahl der Staaten, deren Gesellschaften kraft staatsvertraglicher Regelung mittlerweile nach der Gründungstheorie zu beurteilen sind, wird von vielen in der Literatur die Ankn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schenkung.

Rn 7 Relevant sind nur Schenkungen des Erblassers selbst. § 2052 gilt hier nicht (Damrau/Riedel Rz 11). Beim Berliner Testament (§ 2269) kann bei der Einheitslösung nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gg dessen Erben kein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Schenkungen des erstverstorbenen Gatten gestützt werden. Erfasst werden alle Schenkungen mit Ausn der Anstandssch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 12 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

"... von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ..." Rz. 333 [Autor/Stand] Überblick. Für sämtliche Wegzugsteuertatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt, dass die natürliche Person im Zeitpunkt der Verwirklichung des die Wegzugsbesteuerung auslösenden "Ereignisses" Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG innehaben muss. Als Anteile ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Abkommensrechtliche Behandlung tatsächlicher Veräußerungsgewinne

Rz. 116 [Autor/Stand] Bedeutung für § 6. DBA haben nicht die Funktion, Besteuerungsrechte zu "begründen", sondern setzen einen innerstaatlich entstandenen Steueranspruch voraus, den sie beschränken, ausschließen oder aufrechterhalten.[2] Die dem Art. 13 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsnormen in den deutschen DBA betreffen die abkommensrechtliche Behandlung von Gewinnen aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Norminhalt des § 6 AStG im Überblick

Rz. 31 [Autor/Stand] Zweck. Steuersystematisch erstreckt § 6 den Anwendungsbereich des § 17 EStG [2] auf Sachverhalte, in denen es jenseits einer transaktionsbedingten Realisierung der in den Anteilen angesammelten Wertzuwächse nach dem Willen des Gesetzgebers einer vorgelagerten Abrechnung der stillen Reserven bedarf, um das deutsche Besteuerungsrecht hieran abzusichern.[3] ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 288a Unter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Berufsberatung unterliegt keinem Monopol der Bundesagentur für Arbeit. Berufsberatung kann auch durch natürliche oder juristische Personen oder (seit dem 1.1.2024) rechtsfähige Personengesellschaften betrieben werden. Bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften hat zudem die Person maßgebenden Einfluss auf das Geschäftsgebaren, die zur Leitu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 § 288a ist eine Schutzvorschrift für Ratsuchende, die sich nicht von der Agentur für Arbeit, sondern auf dem freien Markt, ggf. auch zusätzlich zur Agentur für Arbeit, beraten lassen. Die Untersagung betrifft Berufsberatung außerhalb der Agentur für Arbeit. Der Gesetzgeber hat dabei insbesondere jugendliche Ratsuchende im Blickwinkel, die der Gefahr ausgesetzt sind, da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 § 5 PflegeZG bezieht sich in sachlicher Hinsicht auf Kündigungen des Arbeitgebers. Arbeitgeber i. S. d. PflegeZG sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach § 7 Abs. 1 beschäftigen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG). Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 PflegeZG tritt für arbeitnehmerähnliche Personen, insbesondere für die in Heima...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 2.2 Vorteile bei verbundenen Unternehmen

Werden die Vorteile von anderen Unternehmen oder Personen eingeräumt, greift die Steuervergünstigung selbst dann nicht ein, wenn die Zuwendenden dem Arbeitgeber nahestehen. So wird der Rabattfreibetrag z. B. bei Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns nur für diejenigen Vorteile gewährt, die von dem Arbeitgeber selbst, also von demjenigen Konzernunternehmen eingeräumt werden,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 § 4 Nr. 15b S. 1 UStG befreit im Wesentlichen Sach- und Dienstleistungen zur Eingliederung in Arbeit, die von öffentlich-rechtlichen oder besonderen privat-gewerblichen Einrichtungen im Auftrag und für Rechnung der Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Kapitel des SGB III oder im Auftrag der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II an erwerbsfähige...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 4 Umsatzsteuer für Fahrten der Gesellschafter von Personengesellschaften zwischen Wohnung und Betrieb

Nutzt ein Einzelunternehmer seinen Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, liegt insoweit kein steuerbarer Vorgang vor. Bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb handelt es sich um betriebliche Fahrten. Das heißt, dass der Einzelunternehmer den Firmenwagen nicht für Zwecke außerhalb des Unternehmens nutzt. Es liegt somit kein Fall des § 3 Abs. 9a UStG vor. Be...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.1 Gesellschafter überlässt sein Fahrzeug der Personengesellschaft unentgeltlich

Das Firmenfahrzeug wird nicht immer von der Personengesellschaft (Sozietät) angeschafft. Auch der einzelne Gesellschafter kann sein Fahrzeug selbst erwerben und es sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke einsetzen. Überlässt der Gesellschafter einen Pkw, den er selbst angeschafft hat, unentgeltlich seiner Personengesellschaft, handelt es sich hinsichtlich der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3 Fallgestaltungen: Gesellschafter überlässt seinen Pkw der Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften gibt es Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuer. Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, das er sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke nutzt. Zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter ist keine Entgeltvereinbarung getroffen worden, sodass die Überlassung unentgeltlich erfolgt. Der G...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.3 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch die Personengesellschaft an den Gesellschafter

Haben Personengesellschaft und Gesellschafter kein Entgelt für die private Nutzung des Fahrzeugs vereinbart, ist umsatzsteuerlich nur dann von einer unentgeltlichen Nutzung des Fahrzeugs für private Zwecke auszugehen, wenn das Privatkonto des Gesellschafters in der Buchführung nicht belastet wird bzw. belastet worden ist.[1] Die Belastung des Privatkontos führt zu einem entg...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3 Fallgestaltungen bei Personengesellschaften

Die 1-%-Methode für die private Pkw-Nutzung ist auch bei den Gesellschaftern einer Personengesellschaft anwendbar. Sie ist aber nur anwendbar, wenn der Gesellschafter den Firmenwagen der Personengesellschaft überwiegend betrieblich nutzt. Bei Personengesellschaften gibt es allerdings zusätzliche Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Einkommen- und Umsat...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.2 Firmen-Pkw bei Personengesellschaften, private Pkw-Nutzung (1-%-Methode)

Überlässt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter einen Firmenwagen zur betrieblichen und privaten Nutzung, dürfen die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, den Gewinn der Personengesellschaft nicht mindern. Die private Nutzung eines Firmen-Pkw ist immer dann mit der 1-%-Methode zu ermitteln, wenn die betriebliche Nutzung überwiegt. Ist das der Fall, ist die ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.2 Gesellschafter überlässt sein Fahrzeug der Personengesellschaft entgeltlich

Erwirbt der Gesellschafter einen Pkw, sollte er ihn der Personengesellschaft insgesamt entgeltlich überlassen. D.h. der Gesellschafter vermietet das Fahrzeug umsatzsteuerpflichtig an die Gesellschaft. Hierüber sollte ein schriftlicher Miet- oder Überlassungsvertrag abgeschlossen werden. Es kann eine Vereinbarung getroffen werden, nach der die Vermietung auf die betrieblichen ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3 Personengesellschaft – Fahrtenbuchmethode Ansatz der tatsächlichen Kosten für die private Pkw-Nutzung

Anstelle der 1-%-Methode kann die private Nutzung nach dem Verhältnis der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer ermittelt werden, wenn der Gesellschafter ein Fahrtenbuch geführt hat. Die 1-%-Methode darf nicht angewendet werden, wenn die betrieblichen Fahrten nicht überwiegen. Es müssen dann die tatsächlichen Kosten ermittelt werden, die auf die private Nutzung entfa...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.5 Entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung bei Personengesellschaften

Der BFH hat in seinem Urteil vom 1.9.2010[1] entschieden, dass die private Nutzung des Firmenwagens einer Personengesellschaft nicht nur dann entgeltlich ist, wenn ausdrücklich ein Entgelt vereinbart ist. Ein entgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das Konto des Gesellschafters in der Buchführung belastet wird. Die private Nutzung muss steuerlich erfasst werden. Das h...mehr