Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Verhältnis zum Gewerbesteuergesetz

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 2 Abs 8 GewStG gilt die Option nach § 1a KStG auch für die GewSt, dh die Besteuerung erfolgt nach den für Kap-Ges geltenden Grundsätzen. Damit besteht eine GewSt-Pflicht unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit und somit auch bei vermögensverwaltender oder freiberuflicher Tätigkeit (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 353 und s Adria...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Systematik des § 1a KStG

Tz. 2 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Das KöMoG setzt mit der Einf des sog Optionsmodells ein seit den Brühler Empfehlungen im Jahr 1999 diskutiertes Modell um. Es ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften und deren Gesellschaftern auf unwiderruflichen Antrag, ertragstlich und verfahrensrechtlich wie eine Kap-Ges und deren nicht phG behandelt zu werden. Bei Aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmodell ein "großer Wurf"? GStB 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Option ist als Wahlrecht ausgestaltet und setzt einen unwiderruflichen Antrag voraus, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen ist, ab dem die Option gelten soll. Der Antrag ist bei dem für die gesonderte und einheitliche Feststellung bzw falls keine Feststellung erfolgt und die Gesellschaft ihren Sitz im Ausl hat, bei dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Steuerbefreiungen

Tz. 48 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Für eine optierende Pers-Ges ist auch § 5 KStG bzw § 3 GewStG zu beachten, soweit von den einschlägigen Befreiungsvorschriften auch Kap-Ges erfasst werden. Tz. 49 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Fraglich ist, ob eine optierende Gesellschaft auch nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreit sein kann. Die Rechtsform als optierende Gesellschaft steht uE einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Tz. 63 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 UE sind die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 und 2 UmwStG zu prüfen. GlA s Brühl/Weiss (DStR 2021, 1617, 1622 und DStR 2021, 889, 892); s Förster (IStR 2022, 109, 111); und s Haase (Ubg 2021, 193, 196). Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist die Option zwar möglich, es kommt jedoch nach allg ertragstlichen Grundsä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Gewinnermittlung (§ 1a Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 HR-lich liegt auch nach der Option eine Pers-Ges vor, so dass auch die für diese Rechtsform geltenden Vorschriften maßgebend sind. Dh, die ggf nach § 264a HGB geltenden erweiterten Rechnungslegungsvorschriften der §§ 264 bis 330 HGB, sind auch nach der Option zu beachten. Dies gilt auch für Fragen der Prüfungs- und Publizitätspflicht. Indire...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Personenvereinigungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Pers-Vereinigungen sind aus stlicher Betrachtungssicht sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks (s § 14a Abs 1 AO; zu den Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsges s Tz 2). Davon abzugrenzen sind die jur Pers des privaten oder öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (in...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 3 Allgemeine Angaben

Zeile 1 Diese Zeile enthält die Angabe des Körperschaftsteuersubjekts (Steuerpflichtigen). Körperschaftsteuersubjekt ist jedes körperschaftlich organisierte Gebilde, das nach § 1 Abs. 1 KStG selbstständig der Körperschaftsteuer unterliegt, auch wenn keine Rechtsfähigkeit besteht. Körperschaftsteuersubjekte werden in den Vordrucken vereinfacht als "Körperschaften" bezeichnet. ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.3 Partnerschaftsgesellschaften

Rz. 36 Die Partnerschaftsgesellschaft hat ihre Rechtsgrundlage im PartGG.[1] Sie ist eine besondere Gesellschaftsform für Freiberufler[2], die anders als die übrigen Personengesellschaften im Falle fehlerhafter Berufsausübung nur den handelnden Partner haften lässt.[3] Rz. 37 Mit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) sieht § 8 Abs. 4 PartGG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Rechtsfähige Personenvereinigungen (Abs. 2)

Rz. 17 § 14a Abs. 2 AO zählt die wichtigsten rechtsfähigen Personenvereinigungen auf. Es sind dies Vereine ohne Rechtspersönlichkeit i. S. des § 54 BGB, rechtsfähige Personengesellschaften (einschließlich Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Partenreedereien, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen) und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Rechtsfähige Personengesellschaften (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 23 Nach § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO gehören zu den rechtsfähigen Personenvereinigungen auch die rechtsfähigen Personengesellschaften, die im Einzelnen aufgezählt werden. Soweit in der AO oder den Steuergesetzen "rechtsfähige Personengesellschaften" genannt werden, sind damit neben den Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.4 Sonstige Hinweise

a) Weitergabe begünstigten Vermögens Den Verschonungsabschlag und den Abzugsbetrag von 150.000 EUR kann der Erwerber aber nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Gleiches...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 4.3 Sonstige Hinweise

a) Erwerb von mehreren wirtschaftlichen Einheiten[1] Einzelheiten hierzu s. Ziff. 1. Hinweis Nebeneinander von Regelverschonung und Optionsverschonung Die Regelverschonung und Optionsverschonung können nebeneinander zur Anwendung kommen. Praxis-Beispiel Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten Der Vater V schenkt seinem Sohn S (in einer einheitlichen Schenkung) den 100 %-igen A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.13 Optierte Personengesellschaften, § 1a KStG

Rz. 558a Die optierende Personengesellschaft als Besteuerungssubjekt ist Ergebnis der durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021[1] eingeführten Option zur Körperschaftsbesteuerung für bestimmte Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften nach § 1a KStG. § 34 Abs. 1a KStG regelt, dass die Besteuerung der optierenden Gese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.4 Optierende Personengesellschaft

Rz. 207b Eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft hat nach § 1a KStG das Recht, zur Besteuerung als Körperschaft zu optieren. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG gilt sie für die Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Sie besitzt damit, wenn auch nur aufgrund einer Fiktion, die Rechtsform, die für eine Organgesellschaft vorgeschrieben ist. §...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Erwerb einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (§ 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG)

Rz. 50 Nach § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG n. F. ist bei dem Erwerb von Anteilen an einer Personenvereinigung von einem Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter auszugehen, sodass gem. § 12 Abs. 6, § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG nicht der Anteilswert, sondern der Anteil am Wert von Vermögensgegenständen und Schulden festgestellt wird.[1] § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG ist durch Art. 28 Kredit...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.2 Grundstücke einer Gesellschaft

Rz. 427 Mit der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat der Gesetzgeber an den einleitenden Satz der Vorschrift angeknüpft[1], wonach die Überlassung dieser Vermögensgegenstände an Dritte grundsätzlich zu schädlichem Verwaltungsvermögen führt. Rz. 428 Die Grundstücke müssen zum Vermögen einer Gesellschaft "gehören".[2] Maßgebend...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.2 Die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften

Der Unterschied zwischen der GbR und den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG ist ausschließlich der Zweck der jeweiligen Gesellschaft. Bei der OHG und bei der KG muss der Zweck der Gesellschaft im gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes oder in einem der in § 107 HGB genannten Zwecke liegen, ein anderer Zweck ist nicht zulässig. Bei der GbR ist jeder Zweck zulässig, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.1 Gesamthandsgemeinschaften und rechtsfähige Personengesellschaften

Rz. 93 Gesamthandsgemeinschaften sind Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei denen die Gemeinschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Träger der Rechte und Pflichten aus den die Gesamthand betreffenden Rechtsverhältnissen sind. Das Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft stellt Sondervermögen dar, über das die Gesamthänder nur gemeinschaftlich ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (Einlagenrückgewähr)

Rn. 746 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Durch die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG gehören Bezüge aus der Rückzahlung von Beträgen unter Verwendung des Einlagekontos iSd § 27 Abs 7 KStG nicht zu den Einnahmen. Aus dieser Regelung ist zu folgen, dass die unter § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG fallenden und nicht von der KSt befr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.5 Verschmelzungsprüfung

Rz. 16 In § 9 Abs. 1 UmwG ist eine Prüfung der Verschmelzung (konkret des Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs – nicht aber des Verschmelzungsberichts) festgeschrieben, die – in Abhängigkeit der Rechtsform der Rechtsträger – zum Tragen kommt, sofern in den jeweilig relevanten Abschnitten bzw. Unterabschnitten des UmwG auf die Regelung des § 9 UmwG Bezug genommen wird....mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.5 Partnerschaftsgesellschaft

Diese Rechtsform ist speziell für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen und die Bedürfnisse der freien Berufe zugeschnitten worden. In einer PartG besteht zudem die Möglichkeit, interprofessionell und auch international zusammenzuarbeiten. In rechtlicher Hinsicht ist diese Gesellschaftsform in weiten Teilen mit einer rechtsfähigen GbR oder einer OHG vergleichbar. Die ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.5.2 Nachteile

Nachteilig stellt sich oftmals die Haftung der Partner dar, welche mit der Haftung bei einer GbR bzw. OHG vergleichbar ist. Die Haftung erfolgt gesamtschuldnerisch und auch unbeschränkt – also auch mit dem Privatvermögen – für alle Partner, die bei dem zugrunde liegende Auftrag mitgewirkt haben. Praxis-Tipp Möglichkeit der Haftungsbeschränkung Da die Haftung oftmals ein Hemmni...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.5.1 Vorteile

Die PartG ist eine eher unkomplizierte Rechtsform, deren Errichtung mit wenig Aufwand verbunden ist und grundsätzlich kein Mindestkapital erfordert. Die Gesellschaft ist rechtsfähig und jeder Gesellschafter (Partner) hat weitgehende Kontrollrechte. Die PartG unterliegt nicht der Gewerbesteuer.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1.1 Personenunternehmen

Wie schon der Name erahnen lässt, steht bei dieser Gruppe die Person des bzw. der Unternehmer im Vordergrund, welche das Unternehmen auch selbst leiten. Damit geht typischerweise die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens einher. Dies rechtfertigt es, dass grundsätzlich für die Gründung kein Mindestkapital aufgebracht werden muss. Zu den Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Rz. 3 Der Begriff "nicht rechtsfähige Personenvereinigungen" umfasst die Gebilde, die zwar keine juristischen Personen sind, aber am Rechtsverkehr teilnehmen und steuerliche Rechte erwerben bzw. Verpflichtungen eingehen können.[1] In Betracht kommen hierbei namentlich der nicht rechtsfähige Verein [2], die OHG und die KG, die Partnerschaftsgesellschaft und die Europäische wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben kann ein Einzelunternehmer heute oft nicht mehr bestehen. Die erforderlichen Kenntnisse, das aufzubringende Kapital und eine Verteilung des unternehmerischen Risikos auf mehrere Schultern sprechen vielfach für die Gründung einer Gesellschaft. Dafür stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche ist die "richtige" Rechtsform? ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 4 Dualität der Besteuerung

Die gesellschaftsrechtliche Dualität der beiden Rechtsformgruppen setzt sich bei der Besteuerung der Gesellschaften fort; auch dort kommt es zu einer Zweiteilung. Eine Personengesellschaft wird selbst nicht mit Einkommensteuer belastet. Vielmehr unterliegt jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft mit seinen anteiligen Einkünften aus dem gemeinsamen Unternehmen der Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 7 Wofür ist die GbR ­geeignet?

Als Gesellschaftsform kommt die GbR vor allem in Betracht für kleinere Gewerbebetriebe und Handwerker, die nach Art und Umfang für ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen.[1] Allerdings können diese Kleingewerbetreibenden seit 1.7.1998 auch die Rechtsform einer OHG oder KG wählen und sich freiwillig in das Handelsregister eintr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 1.1 Dualität im Steuerrecht

Die Gesellschafter einer Familien-Personengesellschaft unterliegen mit ihren aus dem gemeinsamen Betrieb erzielten Einkünften – wie bei jeder anderen Personengesellschaft auch – der Einkommensteuer. Ist die Familiengesellschaft dagegen eine Kapitalgesellschaft, unterliegt das erzielte Einkommen der Körperschaftsteuer. Das Körperschaftsteuerrecht stellt insoweit auf die zivilr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsregister / 3.2 Weitere Register

Neben dem Handelsregister gibt es für eingetragene Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Vereine eigene Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister, die dem Handelsregister ähnlich sind, jedoch gesondert geführt werden. Neben das Handelsregister ist seit dem 1.1.2007 das Unternehmensregister nach § 8b HGB getreten.[18] Diese ist aber "ledi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.4 Rechtsform

Schließen sich mehrere "Heilberufler" zusammen, stehen ihnen verschiedene Rechtformen zur Auswahl: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um die einfachste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Handelt es sich hierbei um Berufsträger mit heilberuflicher Tätigkeit, erzielt die Gesellschaft Einkünfte aus freibe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Personengesellschaften

Rz. 7 Handelsgesellschaften (Abs. 1 Nr. 2 n.F.) sind wie folgt zu bezeichnen:[17]mehr

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AGS 01/2024, Anrechnung bei... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft, war von einer Leasinggesellschaft außergerichtlich mit der Geltendmachung von (materiellen) Schadensersatzansprüchen aus 22 Verkehrsunfällen gegen den beklagten Haftpflichtversicherer beauftragt worden, bei denen jeweils im Eigentum der Leasinggesellschaft stehende und bei der Beklagten versicherte Fahrzeuge beschä...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 1 § 23 GBO betrifft nur Rechte, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sind. Die Beschränkung – keine auflösende Bedingung, sondern eine Befristung, da der Tod kein ungewisses Ereignis ist (dies certus, an incertus quando)[1] – muss sich zumindest im Ansatz aus dem Eintragungsvermerk ergeben (ausreichend ist die Angabe, dass das Recht "befristet" sei); eine B...mehr