Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kaufmännische Führung durch... / Hintergrund

Die Klägerin, eine Partnerschaftsgesellschaft, betrieb eine Zahnarztpraxis. Einer der Seniorpartner, Dr. Senior, war seit der Gründung der Gesellschaft für die kaufmännische Führung und Organisation der Praxis zuständig. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem die Betreuung von Verträgen, die Vertretung der Praxis gegenüber Behörden und Banken sowie die allgemeine Organisatio...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Zulässigkeit einer wiederholten Außenprüfung (§ 193 Abs. 1 AO)

Das FA ordnete bei einer Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft, welche als Großbetrieb eingestuft ist, eine Außenprüfung für die Jahre 2015 bis 2018 an, nachdem bereits für die Jahre 2003 bis 2014 lückenlos Außenprüfungen angeordnet worden waren. Das FG München entschied in Übereinstimmung mit der st. Rspr. des BFH (vgl. u.a. BFH v. 2.10.1991 – X R 89/89, BStBl. II 1992, 2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Auftragsklarheit beinhaltet die Frage, wer wen beauftragt. Aufseiten der Mandanten muss klargestellt werden, ob z. B. beide Ehegatten den Berater beauftragen, da die gewünschte Zusammenveranlagung allein, wenn nur ein Ehepartner gegenüber dem Steuerberater tätig ist, den anderen nicht ohne Weiteres (u. U. aber stillschweigend) auch zum Auftraggeber macht. Schließt der Geschä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich mit allen Vertretern der freien Beruf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Insolvenzfähigkeit des Schuldners

Jedes Insolvenzverfahren setzt voraus, dass der Schuldner, über dessen Vermögen ein Verfahren eröffnet werden soll, überhaupt insolvenzfähig ist. Insbesondere kann über das Vermögen jeder natürlichen Person ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Auf die Kaufmanns- oder Unternehmereigenschaft des Schuldners kommt es nicht an, allenfalls für die Verfahrensart (Regel- oder Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 6 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft/beim übernehmenden Einzelunternehmen

Die Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft bzw. des übernehmenden Einzelunternehmens nach der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen werden in § 4 UmwStG geregelt.[1] Nicht erfasst von dieser Vorschrift wird die handelsrechtlich ebenfalls mögliche Verschmelzung einer Personenhandelsgesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 2.2 Spaltung

Es ist nach §§ 123-173 UmwG [1] die Aufspaltung einer Kapitalgesellschaft auf zwei oder mehr Personenhandelsgesellschaften bzw. auch auf eine Personenhandels-/Partnerschaftsgesellschaft und eine Kapitalgesellschaft möglich. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit der Abspaltung von Teilen einer Kapitalgesellschaft auf eine Personenhandelsgesellschaft oder eine eGbR.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 2.3 Formwechsel

Bei der formwechselnden Umwandlung[1] ändert sich nach §§ 190-304 UmwG nur die Rechtsform eines Rechtsträgers unter Wahrung seiner rechtlichen Identität, wobei grundsätzlich auch der bisherige Kreis der Anteilsinhaber beibehalten wird. Ein Formwechsel einer Kapitalgesellschaft im Wege einer Umwandlung ist z. B. nach §§ 191 Abs. 2, 226 UmwG möglich auf eine GbR oder eine Personen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Statuswechsel von der e... / 1. Allgemeines zum Statuswechsel

§ 707c Abs. 1 BGB definiert den Statuswechsel als "Anmeldung zur Eintragung einer bereits in einem Register eingetragenen Gesellschaft unter einer anderen Rechtsform einer rechtsfähigen Personengesellschaft in ein anderes Register." Die Regelung des § 707c BGB ist nicht auf die eGbR als Ausgangs- oder Zielgesellschaft beschränkt; sie erfasst über die Regelungen der § 106 Abs....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.2 Gesellschafter einer GbR (§ 705 BGB), Partnerschaftsgesellschaft, OHG

Rz. 41a Eine GbR war jedenfalls nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage keine juristische Person, auch wenn sie nach der Rechtsprechung als (Außen-)Gesellschaft Rechtsfähigkeit besaß und auch ab dem 1.1.2024 als nicht rechtsfähige GbR ausgestaltet (§ 705 Abs. 2, 2. Var. BGB) besitzt und in diesem Rahmen im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig ist (BGH, Urteil v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einbringung durch handelsrechtliche Umwandlung (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 1–3 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Übertragung des Sacheinlagegegenstands (Einbringung) iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann gem § 1 Abs 3 UmwStG im Wege der Verschmelzung oder Spaltung, durch Formwechsel (s § 25 iVm § 20 UmwStG) oder vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s Tz 4). Das UmwG regelt Umw grds nur für Rechtsträger "mit Sitz im Inland" (s § 1 Abs 1 UmwG, gemeint ist der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Begriff und Übersicht

Tz. 116 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenstand einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Begriff des MU-Anteils ist weder im UmwStG noch im UmwSt-Erl 2025 definiert oder erläutert. Es handelt sich um einen stlichen Begriff, der nicht deckungsgleich mit einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil ist. Folglich ist auf die Auslegungskriterien zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.1 Mitunternehmerschaft nur bei Gesellschaftsverhältnis

Tz. 120 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Pers-Ges oder "anderen Gesellschaften" ist oder – in Ausnahmefällen – eine diesem wirtsch vergleichbare Stellung (in einem Gemeinschafts-, Nießbrauchs-, Bruchteilseigentums- oder Treuhandverhältnis) innehat. Die Annahme einer faktischen MU-Schaft, also ohne ein zugrunde liegendes, gg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.1 Allgemeines

Tz. 244 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 4 KStG nennt in allen drei Nrn ausdrücklich die Pers-Handelsgesellschaft (als Erwerber, als Veräußerer bzw als Beteiligten). Bei der Anwendung des überholten § 8c Abs 1 S 5 KStG idFd WachstumsBG vertrat die Fin-Verw urspr noch die Auff, dass Pers-Ges wegen ihrer ertragstlichen Transparenz nicht als "dieselbe Pers" iSd Ges anzus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 1 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und die natürliche Person. Das sind – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Gesellschaften und natürlichen Personen. Es muss sich dabei um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln bzw, falls Übernehmerin ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Abschließende Zahl der Einbringungssachverhalte

Tz. 4 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs 3 UmwStG gilt für die Einbringungsvorschriften des Sechsten bis Achten Teils des UmwStG (dh §§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG). Im Hinblick auf die Definition der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheiden die Regelungen des § 1 Abs 3 Nr 3 und 5 UmwStG aus, weil die dort genannten Formwechsel und der Ante...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umw von Pers-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass auch die wes WG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 5 Anteilsveräußerung

Ebenso wie eine Betriebsveräußerung ist die Veräußerung eines Anteils an einer Mitunternehmerschaft steuerbegünstigt. Dies betrifft vor allem Anteile an GbR, OHG und KG, aber auch atypisch stille Beteiligungen und Anteile an Partnerschaftsgesellschaften. Entsprechendes gilt für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer derartigen Mitunternehmerschaft, dessen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.10.1 Für die Option sind die Vorschriften zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft anzuwenden

Nach § 1a Abs. 2 Sätze 1 und 2 KStG finden bei einer Option die für den Formwechsel einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft geltenden Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes und somit die §§ 1 und 25 UmwStG entsprechende Anwendung. Infolge der Ausübung der Option wird die Gesellschaft für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen (u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2 Zivilrechtliche Wege in die GmbH

Zivilrechtlich bestehen insbesondere folgende Wege in die Kapitalgesellschaft: Abbildung 1 Gesamt-/Sonder-Rechtsnachfolge Hierunter fallen alle im UmwG geregelten Vorgänge; dies sind[1]: Formwechsel: Nur möglich von einer Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft (z. B.: bisher KG – nach Formwechsel GmbH) und ab dem 1.1.2024 nach § 214 UmwG auch von der eGbR; S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.10 Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG

Personengesellschaften wird mit dem Optionsmodell ein Weg in die Körperschaftsbesteuerung eröffnet, ohne die zivilrechtlichen Strukturen des Unternehmens verändern zu müssen. § 1a KStG ermöglicht den Wechsel auf bloßen Antrag bei der Finanzverwaltung. Durch das Wachstumschancengesetz wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die Möglichkeit zur Option von Personenhandelsgesells...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Formwechsel eines Vereins

Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Rechtsfähige Vereine können nur formwechselnde Rechtsträger sein, nicht jedoch die Zielrechtsform. Formwechselfähig sind auch aufgelöste rechtsfähige Vereine, sofern sie ihre Fortsetzung in der bisherigen Rechtsform beschließen könnten. Nicht beteiligungsfähig an einem Formwechsel ist der nicht rechtsfähige Verein, solange er sich nicht als e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.1 Körperschaften

Rz. 9 Die Steuervergünstigungen stehen nur Körperschaften zu; für die Definition des Begriffs der Körperschaft verweist die AO auf § 1 Abs. 1 KStG. Steuerbegünstigt können alle Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 KStG sein; Rechtsfähigkeit oder eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ist daher nicht erforderlich. Zu den vom KStG erfassten Körperschaften, Personenvere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.6.1 Einschränkung der Tarifbegünstigung

Der Einbringungs-/Übertragungsgewinn gilt als laufender Gewinn, soweit auf der Seite des Veräußerers (Einzelunternehmer) und auf der Seite des Erwerbers/Übernehmers (Personengesellschaft) dieselben Personen Mitunternehmer sind.[1] Dabei wird nicht auf den einzelnen Gesellschafter, sondern auf die Personengruppe "Altgesellschafter" abgestellt. Der objekt- und personenbezogene ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.1 Zivilrechtliche Grundsätze bei der Gründung einer Personengesellschaft – Einzel- vs. Gesamtrechtsnachfolge und Anwendung des UmwG bei Gründung einer Personengesellschaft

In der Praxis entstehen Personengesellschaften oftmals dadruch, dass eine Personengesellschaft bar gegründet wird (sog. Bargründung), durch Einbringung von verschiedenen Wirtschaftsgütern (sog. Sachgründung, grundsätzlich Einzelrechtsnachfolge) oder durch Aufnahme einer weiteren Person in ein bereits bestehendes Einzelunternehmen (sog. Neugründung durch Aufnahme). Dies ist gera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.2 Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft, soweit kein Fall des Umwandlungsgesetzes vorliegt

Fallen Gründungen nicht unter das UmwG und erfolgt die Gründung einer Personengesellschaft in dergestalt, dass Sachwerte eingebracht werden, liegt eine sog. Sachgründung vor. Es gelten bei der Gründung einer Personengesellschaft die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, des § 1 Abs. 4 PartG i. V. mit §§ 705 ff. BGB und §§ 3 ff. PartG be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2.1 Juristische Personen des Privatrechts

Rz. 12 Im Zivilrecht sind vor allem die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), die Genossenschaft, der rechtsfähige Verein, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die rechtsfähige Stiftung zu nennen. Sie handeln durch ihren Vorstand bzw. ihre Geschäftsführer oder durch den Abwickler der AG[1] bzw. den Liquidator der GmbH.[2] Der Begriff der Vorstände, Geschäftsführ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.2.1 Anwendungsbereich des Umwandlungsgesetzes

Bei Begründung einer Personengesellschaft ist das Umwandlungsgesetz (UmwG), aufgrund dessen das Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder Teilrechtsnachfolge übergeht, wie vorstehend ausgeführt nur in wenigen Fällen anwendbar. Die Anwendungsfälle sind.[1] Abbildung 3 Diese Vorgänge unterliegen steuerrechtlich den Vorschriften des § 24 UmwStG. Die vorstehenden Regelungen g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.3 Gesetzliche Vertreter rechtsfähiger Personenvereinigungen

Rz. 15 Durch umfassende Änderungen des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] wurde das Recht der GbR am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet.[2] Dem folgend wurden auch die steuerverfahrensrechtlichen Regelungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Möglichkeiten der Einbringung

Rz. 43 § 1 Abs. 3 UmwStG zählt alle Einbringungsmöglichkeiten auch für § 21 UmwStG abschließend auf.[1] Allerdings nennt § 1 Abs. 3 Nr. 5 UmwStG den dem "Anteilstausch" inhaltsgleichen Begriff "Austausch von Anteilen", sodass sich aus § 1 Abs. 3 UmwStG keine Konkretisierung bzw. Einschränkung der Einbringungsmöglichkeiten ableiten lässt.[2] Daher können grundsätzlich alle Vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 3.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsrecht

Die Personengesellschaft muss in ihrer Eigenschaft als Kaufmann nach handelsrechtlichen Vorschriften auf den Schluss des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen.[1] Dieser setzt sich zusammen aus der Schlussbilanz[2] und der Gewinn- und Verlustrechnung.[3] Der handelsrechtliche Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust) wird durch Gegenüberstellung der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Welche Gesellschaftsformen als Personengesellschaften beurteilt werden

Zur Gruppe der Personengesellschaften zählen die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) OHG (offene Handelsgesellschaft), auch als GmbH & Co. OHG KG (Kommanditgesellschaft), auch als GmbH & Co. KG Partnerschaftsgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Daneben sind als Personengesellschaft noch folgende Gesellschaftsformen möglich: stille Gesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 9 Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) bringt Änderungen

Die geltenden Vorschriften der §§ 705 ff. BGB über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 1900 nahezu unverändert geblieben. Soweit vereinzelt Anpassungen vorgenommen wurden, war dies auf eine Rechtsangleichung an übergreifende, auch auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausstrahlende Änderungen zurückzuführen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.2 Besonderheiten im KStG

Die Ermittlung des Einkommens bei der Organschaft richtet sich nach den §§ 14, 15 KStG.[1] Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, ist es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften möglich, zur Körperschaftsteuer zu optieren.[2] Zur Frage der Auswirkungen auf ertragsteuerliche Organschaften hat die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Berechnung der... / 1. Anforderungen nach § 14 UStG

Aus § 14 UStG ergeben sich die Anforderungen an eine Rechnung, die einem vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger/Auftraggeber erteilt wird. Da § 14 UStG aber nur Rechnungen an den Auftraggeber erfasst, fallen z.B. Kostenfestsetzungsanträge, Aufforderungen an den Gegner auf Erstattung der Anwaltskosten als Schadensersatz und "Berechnungen" an die Rechtsschutzversicheru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KStOpt / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 2 In dieser Zeile ist die Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft einzutragen, für die die Option gelten soll. Zeile 2a In dieser Zeile ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl mitzuteilen, ob es sich um die Neugründung einer Personengesellschaft handelt, um den Formwechsel einer Körperschaft in eine Personengesellschaft oder um eine b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KStOpt / 3 Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Absatz 1 KStG

Zeile 12 In dieser Zeile ist durch Eingabe der Schlüsselzahl der Antrag auf Besteuerung zur Körperschaftsteuer zu stellen. Der Antrag ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Bezeichnung als "Antrag" ist insoweit irreführend, als die Finanzverwaltung keine Befugnis zur Genehmigung oder zur Ablehnung hat. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Antrag, der auch abgelehn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 3 Allgemeine Angaben

Zeile 1 Diese Zeile enthält die Angabe des Körperschaftsteuersubjekts (Steuerpflichtigen). Körperschaftsteuersubjekt ist jedes körperschaftlich organisierte Gebilde, das nach § 1 Abs. 1 KStG selbstständig der Körperschaftsteuer unterliegt, auch wenn keine Rechtsfähigkeit besteht. Körperschaftsteuersubjekte werden in den Vordrucken vereinfacht als "Körperschaften" bezeichnet. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene BGB-Gesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 1.2 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eröffnet der Gesetzgeber ab 2022 die Optionsmöglichkeit, sich wie eine Kapitalgesellschaft (sog. optierende Gesellschaft) besteuern zu lassen.[1] Mit dem Wachstumschancengesetz[2] wird nun auch eingetragenen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (eGbr) die Möglichkeit zur Option zur Körperschaftsteuer eingeräumt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.3.3 Personengesellschaften

Rz. 11a Bei einer Personengesellschaft gilt nichts grundsätzlich anderes. Bei ihr wird sich der Mittelpunkt der Geschäftsleitung regelmäßig an dem Ort befinden, an dem die zur Vertretung befugten Personen die ihnen obliegende Geschäftsführertätigkeit im Hinblick auf die laufende Geschäftsführung entfalten. Entsprechend ist bei einer KG auf den Ort abzustellen, an welchem der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 6.1 Überblick

Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich nach § 8 ZertVerwV als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen "Beschäftigten", die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder nach § 7 Satz 1 ZertVerwV einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind. "Beschä...mehr