Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 3.1 Sondervergütungen

Bei der eigentlichen Gewinnermittlung sind die Grundsätze der Mitunternehmerschaft zu berücksichtigen. Dabei ist der zunächst ermittelte Gewinn noch um die sog. Sondervergütungen zu erhöhen.[1] Dies kann eine als Aufwand gebuchte Tätigkeitsvergütung, eine Miete oder ein Zinsaufwand an einen Partner sein.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 1.3 Gründungskapital

Ein bestimmtes Kapital als Einlage in die PartG ist gesetzlich nicht erforderlich. Weder das PartGG noch die damit anzuwendenden Grundregeln der §§ 705 ff. BGB treffen hierzu eine Aussage. Damit orientiert sich das Gründungskapital, bzw. welche Partner dieses aufbringen, primär an den wirtschaftlichen Erfordernissen bei der Gründung der PartG.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.1 Welche Rechte bestehen?

3.1.1 Gewinnanteil In den Partnerschaftsvertrag.[1] sollten "freiwillig" auch noch Regelungen zur Verteilung des Gewinns bzw. Verlustes aufgenommen werden. Denn fehlt eine solche Regelung, kommt die Grundregel aus dem GbR-Recht zum Zuge: das Ergebnis der PartG wird nach dem vereinbarten Beteiligungsverhältnis, im Verhältnis der vereinbarten Werte der Beiträge oder hilfsweise ...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.1.2 Stimmrechte

Für die Regeln der Mitbestimmung wird auf das OHG-Recht zurückgegriffen.[1] Danach werden Beschlüsse über nicht alltägliche Geschäftsvorfälle in einer Partnerversammlung grundsätzlich einstimmig gefasst. Hierzu ist es möglich im Partnerschaftsvertrag eine ggf. anderweitige Regelung festzulegen.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.1.4 Weitere Rechte

Wie bei nahezu jeder Personengesellschaft stehen den Partnern noch weitere Rechte zu; dies sind z. B. ein Anspruch auf Aufwendungsersatz das Widerspruchsrecht bei der Geschäftsführung, ein Entnahmerecht für Geldbeträge.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.2.1 Wettbewerbsverbot

Einem Partner steht es nicht zu, ohne Einwilligung der anderen Partner mit der PartG in Wettbewerb zu treten.[1] Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, hierzu im Partnerschaftsvertrag eine abweichende, ggf. temporäre Regelung zu treffen.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / Einkommensteuer

1 Einführung Für eine Partnerschaftsgesellschaft gibt es keine gesonderten steuerrechtlichen Regelungen. Die Besteuerung der Einkünfte einer Partnerschaft erfolgt vielmehr nach den allgemeinen Regeln für eine Personengesellschaft. Steuerlich ist eine PartG damit einer GbR, OHG oder KG gleichgestellt. Praxis-Tipp Option zur Körperschaftsteuer Auch einer Partnerschaftsgesellschaf...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 6 Alternative Rechts­formen

Auch wenn die PartG in weiten Teilen speziell für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen zugeschnitten wurde, soll diese doch keine andere Rechtsform ablösen oder ersetzen. Ziel war die Erweiterung der Auswahlmöglichkeiten. Deshalb soll auch ein kurzer Blick auf die Alternativen geworfen werden, die als Gesellschaftsform für Freiberufler in Betracht kommen können. Dies...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 1 Gründung

1.1 Gesellschaftsvertrag Bei der PartG nennt sich dieser Vertrag "Partnerschaftsvertrag". Für diesen war bis 31.12.2023 die Schriftform vorgeschrieben.[1] Ein Partnerschaftsvertrag musste bis dahin zwingend die folgenden Punkte beinhalten: der Name und der Sitz der Partnerschaft, für jeden Partner dessen Vornamen, Namen, Wohnort und der ausgeübte Beruf sowie den Gegenstand der P...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3 Gewinnermittlung

Die Einkünfte einer PartG können durch eine Einnahmen-Überschussrechnung[1] ermittelt werden. Eine Buchführungspflicht besteht grundsätzlich nicht, es können aber freiwillig Bücher geführt und der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich[2] ermittelt werden. 3.1 Sondervergütungen Bei der eigentlichen Gewinnermittlung sind die Grundsätze der Mitunternehmerschaft zu berücksichti...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / Gesellschaftsrecht

1 Gründung 1.1 Gesellschaftsvertrag Bei der PartG nennt sich dieser Vertrag "Partnerschaftsvertrag". Für diesen war bis 31.12.2023 die Schriftform vorgeschrieben.[1] Ein Partnerschaftsvertrag musste bis dahin zwingend die folgenden Punkte beinhalten: der Name und der Sitz der Partnerschaft, für jeden Partner dessen Vornamen, Namen, Wohnort und der ausgeübte Beruf sowie den Gegens...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3 Rechte und Pflichten der Partner

Soweit bei der obigen rechtlichen Betrachtung noch nicht dargelegt, bestehen für die Partner einer PartG folgende Rechte und Pflichten. 3.1 Welche Rechte bestehen? 3.1.1 Gewinnanteil In den Partnerschaftsvertrag.[1] sollten "freiwillig" auch noch Regelungen zur Verteilung des Gewinns bzw. Verlustes aufgenommen werden. Denn fehlt eine solche Regelung, kommt die Grundregel aus de...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.2 Welche Pflichten bestehen?

Neben der bereits angeführten Pflicht zur aktiven Berufsausübung, Geschäftsführung bzw. Vertretung bestehen noch weitere Verpflichtungen der Partner untereinander. 3.2.1 Wettbewerbsverbot Einem Partner steht es nicht zu, ohne Einwilligung der anderen Partner mit der PartG in Wettbewerb zu treten.[1] Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, hierzu im Partnerschaftsvertrag eine abwe...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 4.2 PartGmbB

Insbesondere das bis dahin fortbestehende Ausweichen auf ausländische Rechtsformen war für den Gesetzgeber Anlass, eine nochmalige Änderung des PartGG im Bereich der Haftungsbeschränkung vorzunehmen.[1] Kern dieser Änderung ist die Sonderform einer PartG, die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – kurz: PartGmbB. Unverändert blieb die Haftung des Gesellsc...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 5.3 Umwandlung

Ein Wechsel zwischen den Rechtsformen, z. B. von einer GbR in die PartG, wird zwar als Umwandlung bezeichnet. Dies ist aber keine Umwandlung i. S. d. Umwandlungsgesetzes. Ein entsprechender Wechsel der Rechtsform ist als sog. Wechsel des "Rechtskleides" dennoch steuerlich neutral möglich. Es tritt keine Betriebsaufgabe oder Versteuerung von stillen Reserven, z. B. im Praxisw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 5.1 Neuer Partner

Eine konkrete gesetzliche Regelung zum Eintritt eines neuen Partners gibt es nicht, sodass die näheren Umstände unter die vertragliche Dispositionsfreiheit fallen. Sofern die bisherigen Partner dem Eintritt zustimmen und der neue Partner auch die berufsrechtlichen Voraussetzungen mitbringt, kann dieser in eine Partnerschaft aufgenommen werden. Eines gilt es noch zu beachten: ...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.2 Gewerblichkeit

Nicht nur ein fehlendes leitendes und eigenverantwortliches Tätigwerden des Freiberuflers kann zur Umqualifikation der Einkünfte in solche aus Gewerbebetrieb führen. Dazu kommt es auch, wenn berufsfremde Personen als Partner in die PartG aufgenommen werden; dies ist in der Praxis vor allem im Rahmen einer Erbfolge immer mal wieder der Fall. Ebenfalls schädlich wäre eine nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 4 Feststellungsverfahren

Der Gewinn oder Verlust wird zunächst einheitlich für die gesamte PartG nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelt. Dieser gemeinsame Gewinn wird sodann entsprechend den partnerschaftsvertraglichen Regeln auf die einzelnen Partner aufgeteilt. Diese Schritte erfolgen im Rahmen der von den Partnern gemeinsam abzugebenden Feststellungserklärung. Auch an diesen Grundsätzen wird s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 5 Gewerbesteuer

Die Einkünftequalifikation ist auch für die Gewerbesteuer relevant. Im Gegensatz zu anderen betrieblich tätigen Personengesellschaften bzw. Mitunternehmerschaften hat eine PartG weder Einkünfte aus Gewerbebetrieb, noch wird ihre Tätigkeit als Gewerbebetrieb zu werten sein. Damit ist insbesondere eine Gewerbesteuerpflicht kein Thema bei einer PartG. Anders ist die Rechtslage a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 4.1 Handelndenhaftung

Um die Haftung der Partner nicht zu umfassend werden zu lassen, sieht die geänderte Fassung des § 8 Abs. 2 PartGG [1] folgende Regelung vor: Soweit nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst waren, haften – neben der Partnerschaft – nur diese Partner für berufliche Fehler – die sog. Handelndenhaftung. Praxis-Beispiel Fehlerhafte Berufsausübung A ist Partner...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 6.1 GbR

Eine gemeinsame freiberufliche Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät kann auch in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR –[1] erfolgen. Ein erheblicher Unterschied lag darin, dass die GbR nach früherer Rechtsauffassung – im Gegensatz zur PartG – nicht als rechtlich selbstständig galt. Doch nach der neueren Rechtsprechung des BGH[2] kann auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 1.5 Entstehung

Die Eintragung im Partnerschaftsregister wirkt konstitutiv; erst mit der Eintragung entsteht die PartG im Außenverhältnis. Bis zu ihrer Eintragung ist diese im Verhältnis zu Dritten damit noch nicht wirksam entstanden.[1] Wichtig GbR bis zur Eintragung Diese konstitutive Wirkung gilt es zu beachten, wenn bereits vor einer Eintragung der PartG Geschäfte getätigt werden. Insowei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Bei der PartG nennt sich dieser Vertrag "Partnerschaftsvertrag". Für diesen war bis 31.12.2023 die Schriftform vorgeschrieben.[1] Ein Partnerschaftsvertrag musste bis dahin zwingend die folgenden Punkte beinhalten: der Name und der Sitz der Partnerschaft, für jeden Partner dessen Vornamen, Namen, Wohnort und der ausgeübte Beruf sowie den Gegenstand der Partnerschaft. Doch mit Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 5.2 Austritt

Scheidet ein Partner aus der PartG aus, bleibt diese weiterhin bestehen. Das gilt zumindest, solange noch mindestens 2 Partner in der PartG verbleiben. Der Anteil des Ausscheidenden wächst den verbleibenden Partnern zu.[1] Als Gründe für einen Austritt kommen in Betracht: Der Tod eines Partners, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Partner, die Kündigung durch einen Part...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 5 Veränderungen

Wie jede Gesellschaft, so wird auch eine PartG in ihrem Bestand nicht unverändert bleiben; denkbar ist z. B., dass ein neuer Partner in die Gesellschaft eintritt, einer der bisherigen Partner ausscheidet, mehrere PartG zu einer PartG fusionieren oder eine PartG sich in mehrere PartG aufspaltet. Vorbehaltlich dessen, dass der Partnerschaftsvertrag eine anders lautende Regelung ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 5.4 Auflösung

Auch für das Ende einer PartG wird auf das Recht der OHG zurückgegriffen. Die Auflösung erfolgt durch einen gemeinsamen Beschluss der Partner. Für die PartG beginnt die Phase der Liquidation, die in der finalen Verteilung des verbleibenden Vermögens ihren Abschluss findet. Anstelle einer Liquidation kann auch eine Naturalteilung [1] der PartG erfolgen, z. B. durch Aufspaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 2.1 Selbstständige Arbeit

Eine PartG erzielt grundsätzlich nur Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Zwar wird eine Partnerschaft steuerlich regelmäßig eine Mitunternehmerschaft darstellen.[1] Das ändert aber nichts an der Qualifikation der Einkünfte. Dies setzt jedoch voraus, dass die PartG auch nur aus Angehörigen freier Berufe i. S. d. EStG besteht. Zudem is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 6.2 GmbH

Für manche freien Berufe steht auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft, insbesondere eine GmbH, offen. Möglich ist dies für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie – nach entsprechend angepassten berufsrechtlichen Regelungen – auch für Rechtsanwälte. Selbst eine Zahnarzt-GmbH ist nach der Rechtsprechung zulässig.[1] Der Hauptvorteil einer Kapitalgesellschaft ist die Haftun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 3.2 Betriebsvermögen

Zum Betriebsvermögen einer PartG rechnet zunächst das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft. Zusätzlich sind aber auch von einem Partner an die PartG überlassene Wirtschaftsgüter dem steuerlichen Betriebsvermögen zuzurechnen – das sog. Sonderbetriebsvermögen. Hinweis Keine Änderung durch MoPeG Zwar ist durch das MoPeG[1] die gesamthänderische Bindung zugunsten von Eigentum einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 1.4 Registereintrag

Die Partner einer PartG sind verpflichtet, die neu gegründete PartG zur Eintragung in das Partnerschaftsregister anzumelden.[1] Dieses Register wird bei den Amtsgerichten geführt; zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die Anmeldung muss öffentlich beglaubigt sein, es genügt damit eine schriftliche Anmeldung mit einer Beglaubigung der Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 2 Rechtliche Betrachtung

Die PartG gehört zur Rechtsformgruppe der Personengesellschaften. Abgesehen davon, dass sie keine Handelsgeschäfte betreibt, weist die PartG in ihrer Rechtsstellung eine gewisse Ähnlichkeit zur OHG auf. So verweist auch das PartGG öfters auf Vorschriften des OHG-Rechts, welche für die PartG anzuwenden sind.[1] 2.1 Rechtsfähigkeit Eine Partnerschaftsgesellschaft kann unter ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 2.4 Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist grundsätzlich jeder Partner berechtigt, jedoch kann dies im Partnerschaftsvertrag abweichend geregelt werden. Denn anders als bei der eigentlichen Berufsausübung, ist es für den Bereich der Geschäftsführung möglich, einzelne Partner davon auszuschließen. Das Gesetz umschreibt dies mit "sonstige Geschäfte", zu denen eine eingeschränkte Berechtigung ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 3.1.1 Gewinnanteil

In den Partnerschaftsvertrag.[1] sollten "freiwillig" auch noch Regelungen zur Verteilung des Gewinns bzw. Verlustes aufgenommen werden. Denn fehlt eine solche Regelung, kommt die Grundregel aus dem GbR-Recht zum Zuge: das Ergebnis der PartG wird nach dem vereinbarten Beteiligungsverhältnis, im Verhältnis der vereinbarten Werte der Beiträge oder hilfsweise nach gleichen Ante...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 3.1.3 Kontrollrechte

Die Kontrollrechte der Partner wurden bisher aus dem Recht der OHG übernommen.[1] Ab 2024 wird für die Kontrollrechte eines OHG-Gesellschafters wiederum auf die Regelungen für GbR-Gesellschafter[2] zurückgegriffen. Diese Rechte sind recht weitgehend und umfassen die Möglichkeit, sich über alle Angelegenheiten der PartG persönlich zu unterrichten und dabei auch die Bücher und...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 1.2 Partner

Von besonderer Bedeutung bei der PartG ist die Frage, wer Partner in dieser Gesellschaftsform sein kann. Dieser elementare Punkt ist gesetzlich geregelt.[1] Danach ist der Zugang in eine PartG nur für Angehörige der freien Berufe möglich. Folgende selbstständig ausgeübte Berufe werden vom Gesetz konkret als freie Berufe aufgeführt – zur besseren Übersicht untergliedert in die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 3.2 Weitere Register

Neben dem Handelsregister gibt es für eingetragene Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Vereine eigene Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister, die dem Handelsregister ähnlich sind, jedoch gesondert geführt werden. Neben das Handelsregister ist seit dem 1.1.2007 das Unternehmensregister nach § 8b HGB getreten.[1] Diese ist aber "ledig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übersicht

Rz. 420 [Autor/Zitation] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) hat der Gesetzgeber ein Optionsmodell für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften eingeführt. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG können vorgenannte Gesellschaften für Zwecke der Einkommensbesteuerung auf Antrag – unter Einhaltung bestimmter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.6 Optierende Personengesellschaften

Tz. 9 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts vom 25.06.2021 ("KöMoG") wurde der Tatbestand des § 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) auf sog. optierende Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG ausgedehnt. § 1a KStG ermöglicht einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteu...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / IV. Option iSd. § 1a KStG nach KöMoG

Rz. 8 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) wurde mit § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen, als Personenhandelsgesellschaft zur KSt. zu optieren (vgl. hierzu ausführlich zB Tigges-Knümann/Scheerer in Rödder/Herlinghaus/Neumann[2], § 1a KStG Rz. 33 ff.; zu internationalen Aspekten der Option iS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anteile an einem anderen Unternehmen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Das erste Tatbestandsmerkmal, das erfüllt werden muss, um das Vorliegen einer Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 zu bestätigen, betrifft Anteile, die an anderen Unternehmen gehalten werden müssen. Der Ausdruck "andere Unternehmen" in § 271 Abs. 1 suggeriert, dass sowohl der Halter der Beteiligung als auch die gehaltene Beteiligung selbst die Eigenschaften e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Mittelbare Beteiligung einer natürlichen Person als Vollhafter (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Nach § 264a Abs. 1 Nr. 2 sind die besonderen Vorschriften für bestimmte Personenhandelsgesellschaften ferner dann nicht anzuwenden, wenn wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist (Justenhoven/Usinger in Beck BilKomm.14, § 264a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In Umsetzung der GmbH & Co-Richtlinie betrifft die Verweisungsnorm des § 264a Abs. 1 ausschließlich Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff.) und der Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff.). Andere Formen der Personengesellschaft oder andere Rechtsformen, in denen Unternehmen betrieben werden können, werden...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (Einlagenrückgewähr)

Rn. 746 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG gehören Bezüge aus der Rückzahlung von Beträgen unter Verwendung des Einlagekontos iSd § 27 Abs 7 KStG nicht zu den Einnahmen. Aus dieser Regelung ist zu folgen, dass die unter § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG fallenden und nicht von der KSt befr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gemeinnützige Personengesellschaften

Tz. 26 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Bis zur Einführung des § 1a KStG konnten Personengesellschaften nicht als gemeinnützig (bzw. steuerbegünstigt) anerkannt werden. So verwendet u. a. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Oberbegriffe der § 1 Abs. 1, 2 KStG (Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, Anhang 3). Natürliche Personen – auch zur gesamten Hand – fall...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / III. Auswirkungen des MoPeG

Rz. 7 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021 (BGBl. I 2021, 3436) wurde zivilrechtlich das Gesamthandsprinzip für die Zuordnung des Gesellschaftsvermögens aufgegeben. Siehe hierzu aus steuerrechtlicher Sicht zB Möhlenbrock/Haubner, FR 2022, 53; Röder, DStR 2023, 1085; Kilincsoy, FR 2021, 248; Wichmann, Stbg. 2022...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.2 Seitwärtsabfärbung: Bagatellgrenze für den Umfang der gewerblichen Tätigkeit

Die Seitwärtsabfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG setzt voraus, dass die Personengesellschaft auch eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt. Darüber hinaus muss sie auch eine weitere Tätigkeit ausüben, die isoliert betrachtet den Tatbestand einer anderen Einkunftsart erfüllt. Beide Tätigkeiten müssen trennbar sein. Wichtig Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.1 Abfärbetheorie

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht. Dies gilt unabhängig d...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 8 Spezialfall: Wechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft ändert sich die Situation der GmbH-Gesellschafter grundlegend: Ein Kommanditist bzw. ein Komplementär hat eine gänzlich andere Rechtsstellung als ein GmbH-Gesellschafter. Es muss daher sehr genau geprüft werden, ob der Formwechsel tatsächlich erfolgen soll und wie die Rechte und Pflichten der einzelnen Personengesellsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 1 Wer sich in eine GmbH wandeln darf

Nicht jeder Rechtsträger kann sich in eine GmbH wandeln. Der Formwechsel in die GmbH ist für die in § 191 Abs. 1 UmwG aufgeführten Rechtsformen möglich. Das sind: Personenhandelsgesellschaften, eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, rechtsfähige Vereine, Versicherungsvereine auf Geg...mehr