Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Behandlungsfehler / Zusammenfassung

Begriff Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit objektiv gebotene Maßnahmen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft unsachgemäß ausführt. Es wird diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die allgemein von einem ordentlichen, pflichtbewussten Arzt in der konkreten Situation zu erwarten ist. Folgt aus dem Behandlungsfeh... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994[1] grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[2] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbereinigend – das bis dahin bestehende Rec... mehr

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 1.1 B1 – Grundlagen für die Erstellung (VSME.24 f.)

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.6 Weitere Anwendungsfälle des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG

Rz. 43 Neben den vorstehend erwähnten Erwerbsvorgängen fallen auch folgende Eigentumsübergänge kraft Gesetzes unter § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG: Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grund... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 Benennungsverfahren (S. 1)

Rz. 3 Beteiligte i. S. d. § 123 AO sind natürliche oder juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die in Inland, EU oder EWR weder Wohnsitz[1] oder gewöhnlichen Aufenthalt[2] noch Geschäftsleitung[3] oder Sitz[4] haben. Der Beteiligte darf auch objektiv keinen Bezug zum Inland sowie zur EU oder EWR haben. Das Benennungsverlangen der Behörde ist ein Verw... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.6 Nicht rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften

Rz. 97 Da dienicht rechtsfähige GbR und die Bruchteilsgemeinschaft i. d. R. keinen eigenen Namen (Firma) führen, können sie nur durch Angabe aller Gesellschafter bzw. Gemeinschafter identifizierbar bezeichnet werden.[1] Dies gilt auch für Erbengemeinschaften, Partnerschaftsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften. Zur Erbengemeinschaft vgl. auch Rz. 93. Die Bezeichnung durc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; BFH v 7.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25 (44. Aufl 2025); Happe in ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorbesitzzeit des veräußerten WG (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 195 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die nach § 6b Abs 4 Nr 2 EStG seit jeher vorgeschriebene Vorbesitzzeit von 6 Jahren soll spekulativem Missbrauch der Begünstigungsvorschrift vorbeugen. Wegen der Verkürzung auf 2 Jahre im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Entwicklungs- oder Sanierungsmaßnahmen s Rn 131. Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auch die Gewinngrenze ist betriebsbezogen

Rn. 130 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Während die Formulierung in § 7g Abs 1 S 2 EStG aF noch direkt das Wort "Betrieb" nannte, fehlt dieser Begriff in der Neufassung. ME ändert sich aber dadurch nichts an der Tatsache, dass die Gewinngrenze auch betriebsbezogen ist (BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 10) , dh für jeden Betrieb ges... mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.11 Zulassungsverfahren

Rz. 28 Die für die Heilmittelerbringung erforderliche Ausbildung sowie eine zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift weist der Zulassungsbewerber der Arbeitsgemeinschaft durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift/Kopie der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung nach, welche ... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.5 Besonderheiten bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 59 Für die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gelten über § 8 Abs. 1 KStG neben den Vorschriften des KStG auch die des EStG. Geltung hat dies auch für nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierende Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften sowie eingetragene Gesellschaften bür... mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

§ 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstell... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2 Begriff des Unternehmers

Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nicht im steuerlichen Sinne!) ist jede natürliche oder juristische Person, aber auch rechtsfähige Personengesellschaft, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet. Freiberufler, Handwerker und Landwirte zählen ebenso wie Kleingewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister einzutragen sind, zu den Unternehmen im ... mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Kommentare

Alternativkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 6: Erbrecht, §§ 1922–2385, 1991 (zit.: AK/Bearbeiter) Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 Beck’scher Online-Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. v. Hau/Poseck (zit.: BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur e... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.1 Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundlagen

Rz. 38 Das UmwStG 2006 knüpft für wesentliche Regelungen an die unternehmensrechtlichen Umwandlungsvorschriften an. Das gilt uneingeschränkt für die Umwandlung i. e. S. (Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person), für die Verschmelzung und für die Spaltung. Bei diesen Umwandlungsarten setzt die Anwendung des UmwStG voraus, dass die Ve... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7 Übersicht über die Umwandlungsmöglichkeiten nach nationalem Recht

Rz. 167 Allgemein zu den einbezogenen Rechtsformen einschließlich besonderer Formen wie EWIV, eingetragene GbR, Partnerschaftsgesellschaft und stiller Gesellschaft vgl. Rz. 75ff., 153. Rz. 168 Verschmelzung mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Muster: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.22: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft Amtsgericht _________________________ – Partnerschaftsregister – _________________________ Zum Handelsregister der _________________________ Partnerschaftsgesellschaft (mbB) Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/Wirtschaftsprü... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / D. Partnerschaftsgesellschaft

I. Typischer Sachverhalt Rz. 17 Dem Vertrag liegt folgende Konstellation zugrunde: Die derzeitigen Inhaber einer größeren interprofessionellen Kanzlei haben sich entschlossen, von dem ursprünglichen "Stammesdenken" abzugehen und, dem weiteren Wachsen der Kanzlei Rechnung tragend, diese für Kollegen zu öffnen, die in ihrer Person den Ansprüchen des § 17 Abs. 1 des Vertrages ge... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Rechtsformen für Freiberufler

Rz. 22 Nach § 107 HGB können Freiberufler auch eine Personenhandelsgesellschaft und damit insbesondere eine GmbH & Co. KG gründen, wenn das jeweils geltende Berufsrecht dies zulässt. Zudem steht vielen Freiberuflern auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft offen; so ist etwa die Rechtsanwalts-GmbH seit 1998 gesetzlich anerkannt.[30] Gegen die Wahl einer GmbH oder einer GmbH ... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Muster: Formwechselbeschluss

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.20: Formwechselbeschluss UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute: 1. Frau/Herr Steuerberater/in, Rech... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Seit der 1. Änderung des UmwG im Jahr 1998 kommt auch eine Partnerschaftsgesellschaft als Beteiligte einer Umwandlung, insbesondere eines Formwechsels, in Betracht. Seit dem 19.7.2013 hat der Gesetzgeber auch die Gestaltungsvariante der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung angeboten. Trotz der Generalverweisung in § 1 Abs. 4 PartGG auf das Recht d... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.21: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________ mbH Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in ______... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Bedeutung/Unterschied zur GbR

Rz. 21 Die Partnerschaftsgesellschaft wurde mit Gesetz vom 25.7.1994 als besondere Rechtsform für die Angehörigen freier Berufe eingeführt. Sie hatte in der Praxis zunächst keine größere Relevanz, weil sie sich im Wesentlichen nur in zwei Aspekten von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts abhob: der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit[25] (ein Unterschied, der freilich mit de... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 20 Diesem Vertragsmuster liegt das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz – PartGG) vom 25.6.1994 zugrunde. 1. Bedeutung/Unterschied zur GbR Rz. 21 Die Partnerschaftsgesellschaft wurde mit Gesetz vom 25.7.1994 als besondere Rechtsform für die Angehörigen freier Berufe eingeführt. Sie hatte in der Praxis zunächs... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Methoden der Entstehung: Gründung und Umwandlung

Rz. 8 Die klassische GmbH (vgl. zur "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" Rdn 85 ff.) kann auf zwei Wegen entstehen: (1) Ein in anderer Rechtsform existierendes Unternehmen kann nach dem UmwG in GmbH umgewandelt werden.[28] Dies kann z.B. beim Wandel eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH zweckmäßig sein, da bei der Umwandlung Gesamtrechtsnachfolge ein... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 5. Haftung

Rz. 25 Seit der Fassung des PartGG vom Juli 1998 ist eine Haftungsbeschränkung auf den handelnden Partner kraft rechtsgeschäftlicher Vereinbarung nicht (mehr) notwendig.[39] In einer PartG mbB haftet selbst der handelnde Partner nicht mehr für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung. Hinsichtlich aller weiteren Verbindlichkeiten bleibt es bei der Vollhaftung aller Partner ... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 7. Bilanzierung, Kfz

Rz. 27 Weder in einer Sozietät noch in einer Partnerschaftsgesellschaft ist eine Bilanzierung notwendig. Die Freiberufler können sich mit Einnahme-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG begnügen. Die Anschaffung des Pkw durch die Partnerschaft kann steuerlich günstiger sein als die wohl vielfache Übung persönlicher Anschaffung der Pkw durch die einzelnen Sozietätsmitglied... mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (12) Gemeinschaftspraxis

Rz. 100 Bei der Gemeinschaftspraxis werden alle Ärzte bzw. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Partnerschaftsgesellschaft Vertragspartner des Patienten.[275] mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / c) Anmerkungen zum Muster

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Freiberufliche Mitarbeiter

Rz. 24 Die Einordnung anwaltlicher Mitarbeiter als Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter kann Schwierigkeiten bereiten. Das Augenmerk ist darauf zu richten, dass nach geltender Rechtsprechung des BAG die Mitarbeiter in ihrer konkreten Aufgabenwahrnehmung das erforderliche Maß von Eigenständigkeit und Weisungsunabhängigkeit besitzen müssen, wenn sie freie Mitarbeiter sein solle... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 8. Aufnahme neuer Partner

Rz. 28 Der Aufnahme eines Partners sollte zumindest in dem Fall, dass dieser nicht zuvor bereits als Angestellter oder in Bürogemeinschaft mit der Partnerschaft tätig war, eine längere Erprobungsphase vorausgehen. In Partnerschaften bzw. Sozietäten sind sehr häufig Eigenschaften wie Loyalität, Kooperationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen im Außenverhältnis usw., d.h. die spe... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 6. Geschäftsführung, Stimmrechte

Rz. 26 Die freiberufliche Berufsausübung wird nach neuerer Ansicht als Geschäftsführungsmaßnahme und nicht mehr als Gesellschafterbeitrag verstanden..[45] Bei Mehrheitsbeschlüssen ist die Rechtsprechung des BGH zur Prüfung der materiellen (Un-)Wirksamkeit von Mehrheitsbeschlüssen zu beachten.[46] Dabei sind die korporativen Bestandteile des Gesellschaftsvertrags von den Indiv... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 17 Dem Vertrag liegt folgende Konstellation zugrunde: Die derzeitigen Inhaber einer größeren interprofessionellen Kanzlei haben sich entschlossen, von dem ursprünglichen "Stammesdenken" abzugehen und, dem weiteren Wachsen der Kanzlei Rechnung tragend, diese für Kollegen zu öffnen, die in ihrer Person den Ansprüchen des § 17 Abs. 1 des Vertrages gerecht werden. Besonderer... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 69 Die Gesellschafter der freiberuflich tätigen X GmbH beabsichtigen, diese in die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft (mit beschränkter Berufshaftung) unter der Bezeichnung "Y PartG(mbB) Steuerberatungs-/Rechtsanwalts-/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" formwechselnd umzuwandeln. Sie wollen dabei einerseits die Vorteile einer – zumindest bezogen auf Fehler im Rahm... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Muster: Beispiele für Rubrumsabwandlungen

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.21: Beispiele für Rubrumsabwandlungen Klage für eine GbR: der Rechtsanwälte Müller & Meier GbR, vertreten durch deren alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter Michael Meier und Manfred Müller, Markt 1, 53111 Bonn gegen Klage gegen eine OHG: ________________... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Name der Partnerschaft

Rz. 23 Die Partnerschaft ist zur Führung eines Namens verpflichtet, vgl. § 2 Abs. 1 PartGG. Bestandsschutz für eine GbR mit dem Namensbestandteil "& Partner" ist in § 11 S. 1 PartGG geregelt.[35] Fraglich ist, ob bei Vorhandensein minderer und höherer Qualifikationen desselben Berufszweigs, z.B. Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer, Steuerberater/Steuerbevollmächtigte, Rec... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 48 Durch das seit dem 1.1.1995 geltende Umwandlungsrecht (Umwandlungsgesetz 1995 und Umwandlungssteuergesetz 1995) ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Wege des eleganten Formwechsels den unmittelbaren Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft (oder Partnerschaftsgesellschaft oder – seit dem 1.1.2024 – auch eine eGbR) zu vollziehen.[4... mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Istkaufmann, Kannkaufmann, Formkaufmann

Rz. 5 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort der Niederlassung beim zuständigen Gericht zur Eintragung anzumelden (§ 29 HGB). Eintragungspflichtig ist nur der Istkaufmann, der ein Handelsgewerbe i.S.v. § 1 Abs. 1 HGB betreibt.[17] Nach Aufhebung der registerrechtlichen Privilegierung gewerblicher Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. § 36 HGB a.F.) sind a... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 29 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß... mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Freiberufler

Rz. 7 Kein Gewerbe betreiben weiterhin die Angehörigen der freien Berufe, für die charakteristisch die höchstpersönliche Leistungserbringung ist,[45] z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Künstler, nicht jedoch Apotheker oder Softwareentwickler. Die Gründe für die Ausklammerung der Freiberufler sind vorwiegend traditionsbedingt.[46] Der weite Katalog des freien Berufs in §... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[90] und juristischen Personen; rechtsfähige Personengesellschaften[91] inkl. rechtsfähiger GbR[92] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 172) und Partnerschaftsgesellschaften; Gesamthandgemeinschaften (zumal Güter- und Erbengemeinschaft, bei ex lege persönliche... mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Revision

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§ 17 GmbH-Recht / a) Firma und Sitz

Rz. 27 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag Firma und Sitz der Gesellschaft festlegen. Rz. 28 Bestimmungen zur Firma – dem Namen, unter dem die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird und am Rechtsverkehr teilnimmt – finden sich in § 4 GmbHG. Diese muss die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder deren allgemein verständliche Abk... mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregiste... mehr