Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.3 Gemeinschaftspraxen

Von einer Gemeinschaftspraxis spricht man, wenn sich Ärzte in Form einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft zum gemeinsamen Betrieb einer Arztpraxis zusammenschließen. Die GbR oder Partnerschaftsgesellschaft tritt nach außen in Erscheinung und wird daher auch als Außengesellschaft bezeichnet. Bei der Gemeinschaftspraxis tritt der Patient im Allgemeinen nicht mit einem besti...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 1.2 Sozietäten

Schließen sich Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten oder Ingenieure usw. zur gemeinsamen Berufsausübung in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft zusammen, spricht man von einer Sozietät.[1] Entscheidendes Merkmal einer echten Sozietät ist, dass die Sozien nicht nur ein gemeinsames Büro haben, sondern ihren Beruf im Interesse und auf...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 1.1 Überblick

Der Zusammenschluss von Angehörigen der freien Berufe reicht von losen, gelegentlich sogar zeitlich befristeten, bis zu vornherein auf Dauer angelegten Vereinigungen. Man unterscheidet im Bereich der freiberuflichen Zusammenschlüsse zwischen Berufsausübungsgesellschaften, also mitunternehmerischen Funktionseinheiten, z. B. Sozietät und Gemeinschaftspraxis, und bloßen Koopera...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 3.4 Abfärbewirkung bei Beteiligung berufsfremder Personen

Nur wenn sämtliche Mitunternehmer entweder Freiberufler oder sonstig selbstständig Tätige i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG sind und entsprechende Leistungen für Rechnung der Gesellschaft erbringen – also keine Berufsfremde sind –, kann die Gesellschaft Einkünfte i. S. d. § 18 EStG erzielen.[1] Wird an einer Freiberufler-Sozietät eine sog. berufsfremde Person beteiligt, ...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 4 Einbringung einer Einzelpraxis

Oft wird bei Gründung einer Sozietät eine freiberufliche Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Dieser Einbringungsvorgang stellt an sich eine Praxisveräußerung[1] dar, weil die Einbringung ein Tauschgeschäft ist. Der Einbringende gibt Vermögenswerte hin und erhält als Gegenleistung Gesellschaftsrechte. Es käme also zu...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / Zusammenfassung

Begriff Die Motive für die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät sind vielfältig. Eine Freiberufler-Sozietät oder Gemeinschaftspraxis ermöglicht eine Spezialisierung der Partner, den kollegialen Meinungs- und Erfahrungsaustausch, eine bessere Kapitalausstattung, eine bessere Ausstattung mit Personal und technischen Hilfsmitteln sowie eine bessere Versorgungsmöglic...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / [Ohne Titel]

Hendrik Grosse, StB/Wirtschaftsjurist (LL.B.)[*] Der unentgeltliche Übergang betrieblichen Vermögens ist nach dem Willen des Gesetzgebers erbschaft- und schenkungsteuerlich grundsätzlich verschonungswürdig (§§ 13a ff. ErbStG). Zur "Rechtfertigung" dieser Steuerbefreiung sind allerdings nicht nur im Nachgang einer steuerbegünstigten Übertragung – Stichwort: Behaltensfrist und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil an einer Partnerschaftsgesellschaft.

Rn 14 Auf die Partnerschaftsgesellschaft sind nach § 1 IV PartGG grds die Vorschriften über die GbR anzuwenden. Der Anteil an einer Partnerschaftsgesellschaft ist deswegen als Recht nach den §§ 859, 857 I, 829 zu pfänden. Die Pfändung des Gesellschaftsanteils umfasst auch das Recht zur Kündigung. Die Kündigung ist gem § 9 I PartGG unter den Voraussetzungen von § 135 HGB (daz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Partnerschaftsgesellschaft, EWIV.

Rn 8 Die Partnerschaftsgesellschaft ist die auf Träger freier Berufe zugeschnittene Gesellschaftsform, welche diesen ein ihren Bedürfnissen angepasstes Modell zur Verfügung stellen soll. Sie ist geregelt im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz und entsteht durch Eintragung in das Partnerschaftsregister bzw durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR (BayObLG NJW 98, 1158), de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. EWIV und Partnerschaft.

Rn 12 Für die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Partnerschaftsgesellschaft gelten die zur oHG genannten Regelungen. Beide Gesellschaftsformen sind der oHG weitgehend gleichgestellt. Es ist also zur ZV jew ein Titel gegen die EWIV oder die Partnerschaftsgesellschaft erforderlich.mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / I. Sachverhalt

Mit Schreiben v. 24.2.2021 (eingegangen am 26.2.2021) beantragte der Insolvenzverwalter seine Vergütung. Neben der Regelvergütung machte er Zuschläge für "Anfechtungsansprüche" i.H.v. 13,33 %, für "übertragende Sanierung und Unternehmensverkauf" i.H.v. 20 %, für "Auslandsberührung" i.H.v. 15 % sowie für "Tabellenbearbeitung/Abwehr von Schadenersatzansprüchen" i.H.v. 15 % gel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Personengesellschaften.

Rn 25 Der Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters führt nach § 727 I zur Auflösung der Gesellschaft, sofern sich nichts anderes aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt. Daher hat der Tod des Gesellschafters nicht schon kraft Gesetzes die Vererblichkeit seines Anteils zur Folge, sondern kann nur durch Vereinbarung der Gesellschaft in Form einer sog erbrechtlichen Nachfolge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zivilrecht/Handelsrecht

Rn. 1414 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die steuerliche Realteilung kann sich zivil- bzw handelsrechtlich auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. Denkbar ist Übertragung aller übergehenden WG im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Abtretung, Einigung und Übergabe oder Auflassung der jeweiligen WG. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Regeln über die Abspaltung nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Sozietät und Beendigung.

Rn 17 Die Anwaltssozietät ist grds eine GbR und als Gesamthandsgemeinschaft rechtsfähig (BGHZ 146, 341). Der Vertrag (§ 675) kommt mit der GbR zustande und muss durch einen zur Berufsausübung Befähigten erfüllt werden. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der GbR (Primär- und Sekundäransprüche) analog § 128 HGB (BGHZ 154, 370). Für anwaltliche Beratungsfehler ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Personengesellschaften und Gemeinschaften.

Rn 15 Keine juristischen Personen sind die oHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft, EWIV und GBR. Deren Rechtsfähigkeit wird heute von der Praxis und hM bejaht (für die GbR BGHZ 146, 341; für die Wohnungseigentümergemeinschaft vgl BGH NJW 05, 2061 u nunmehr § 9a WEG; iÜ vgl § 124 HGB). Daher ist heute weithin anerkannt, dass alle diese rechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 54 Organe sind der Vorstand des rechtsfähigen Vereins (§ 26 II), der Stiftung (§ 86 aF, ab 1.7.23 § 84 II), der Genossenschaft (§ 24 I GenG) und der AG (§ 78 AktG) sowie der Geschäftsführer der GmbH (§ 35 GmbHG). Zu den Organen der juristischen Personen des Öffentlichen Rechts s Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 Rz 27 ff. Um Organschaft handelt es sich auch bei der Vertretu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesellschaftsverhältnis.

Rn 3 Über die §§ 161, 105 HGB gilt § 708 auch für die Personenhandelsgesellschaften der OHG und KG, über § 1 IV PartGG auch für die Partnerschaftsgesellschaft. Dagegen ist die Vorschrift entgegen § 54 1 nicht auf den nicht-rechtsfähigen Verein anzuwenden, da dieser körperschaftlich strukturiert ist und nicht dem Normzweck unterfällt (Erman/Westermann § 708 Rz 3). Gleiches gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erbrechtliche Nachfolgeklausel.

Rn 8 Die erbrechtliche Nachfolgeklausel stellt den Anteil vererblich. Seine Übertragung richtet sich nicht nach Gesellschaftsrecht, sondern nach Erbrecht. Der Erbe tritt nach § 1922 unmittelbar in die Gesellschafterstellung ein. Bei mehreren Erben wird entgegen der Regel des § 2032 I nicht die Erbengemeinschaft Gesellschafter, weil die Erbengemeinschaft nicht Gesellschafter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschulden.

Rn 4 Der Verschuldensvorwurf hat grds Einzelwirkung. Daher haftet bei einer pVV des Mietverhältnisses idR nur derjenige Mieter, der schuldhaft gehandelt hat (LG Berlin NJW-RR 02, 1452). Die Vereinbarung zwischen dem Gläubiger u den Gesamtschuldnern kann ausdr oder stillschweigend die Abrede enthalten, dass ein Gesamtschuldner für das Verschulden eines anderen Gesamtschuldner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 859 eröffnet die Zwangsvollstreckung in Gesamthandsanteile, die nach den allgemeinen Grundsätzen ausgeschlossen wäre. Ein Gesamthänder kann über seinen Anteil am Gesamthandsvermögen und an den einzelnen dazu gehörenden Gegenständen nicht verfügen, § 719 I BGB für die GbR – beachte nF zum 1.1.24. Entspr gilt für den Erbanteil, § 2033 II BGB. Nach § 851 I wäre deswegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VI. Verbundene Unternehmen, Delegation und Interessenkollision

Im entschiedenen Fall war der Insolvenzverwalter als Partner an der … Partnerschaftsgesellschaft beteiligt. An der … Steuerberatungsgesellschaft mbH war er weder direkt noch indirekt beteiligt. Jedoch war sein Sozius Mehrheitsgesellschafter dieser Gesellschaft. Dies wurde auch angezeigt, muss gleichwohl nach Ansicht des Gerichts zu einer vergütungsrelevanten Konsequenz führe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Abzustellen ist immer auf den objektiven Verkehrswert als den vollen wirklichen Wert des Vermögensgegenstandes. Dies ist der Wert, der als Erlös bei einer Veräußerung oder sonstigen Verwertung unter Ausnutzung aller Marktchancen erzielt werden könnte (BVerfG FamRZ 85, 256, 260; BGH FamRZ 86, 37, 39), wobei unerheblich ist, ob dieser sich sogleich verwirklichen lässt (BG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2601 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit dem Tod des Erblassers gehen seine Vermögensgegenstände und Schulden (§ 1967 Abs 1 BGB) auf den oder die Erben – Letztere: in Erbengemeinschaft – als Ganzes über (§ 1922 BGB). Es bedarf, anders als in einigen anderen Rechtsordnungen, zB in Österreich (§§ 797, 799 ABGB), nicht der Annahme der Erbschaft durch die gesetzlichen oder gewill...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Normzweck.

Rn 5 Die Regelung des § 1, wie sie unverändert seit 1900 besteht, enthält nur eine konkrete Aussage über den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen. Damit setzt diese Norm den Begriff der Rechtsfähigkeit (s.u. Rn 7) als solchen und das gesamte System der Rechtssubjekte voraus. Nach der Systematik des Privatrechts sind Zurechungssubjekte für Rechte und Pflichten immer nur en...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 551 [Autor/Stand] § 7 Abs. 7 wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 6 ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Die Norm bestand damals aus einem Satz: Als Schenkung gilt auch der auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters bei dessen Ausscheiden auf die anderen Gesellschafter oder die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bevollmächtigte.

Rn 9 Eine wirksame Erteilung setzt auch auf Seiten des Bevollmächtigten Prozessfähigkeit voraus (§§ 51 ff), denn sonst liefe sie ins Leere. Dessen Postulationsfähigkeit ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 95, 1841; BayObLG FamRZ 86, 597, 598). Die Prozesshandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind – soweit Postulationsfähigkeit gefordert ist – allerdings u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesellschaftsrecht.

Rn 16 Die Bereichsausnahme beruht auf der Erwägung, dass Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht auf dem Austausch von Leistungen, sondern auf die Begründung von mitgliedschaftsrechtlichen und/oder organisationsrechtlichen Strukturen zielen, für deren Kontrolle die §§ 305 ff nicht passen (BGH NJW 95, 192). Deshalb gilt die Bereichsausnahme für alle Gesellschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 10 Partei ist, wer aus Sicht des Empfängers der Klage objektiv Partei sein soll. Es ist stets die Sache des Kl, die Parteien zu bestimmen. Die Klageschrift muss Parteien und gesetzliche Vertreter bestimmbar bezeichnen, damit man weiß, wer gegen wen prozessiert. Vor allem der Bekl muss so genau benannt sein, dass ihm die Klage zugestellt werden kann. Die Parteien sollen na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 4 Zu den sonstigen passiv parteifähigen Personen, die von § 17 erfasst werden, zählen die Personenhandelsgesellschaften wie die OHG (§ 124 I HGB) und die KG (§ 161 I HGB), nicht rechtsfähige Vereine (§ 50 II, zB Gewerkschaften), politische Parteien (§ 3 PartG), Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 II PartGG iVm § 124 I HGB), die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Der persönliche Anwendungsbereich der Regelung ist für eine natürliche Person als Schuldner eröffnet, die ein Gemeinschaftskonto unterhält. Allein natürliche Personen werden durch ein Pfändungsschutzkonto geschützt, § 850k I 1. Dieses Gemeinschaftskonto muss zwischen einer natürlichen Person als Schuldner und anderen Personen bestehen. Unerheblich ist, ob es sich um ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb einer Beteiligung (Satz 1)

Rz. 505 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG [2] gilt der Erwerb einer Beteiligung an vermögensverwaltenden Personengesellschaften als anteiliger Erwerb der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens. Umkehrschließend beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 5 ErbStG somit auf Beteiligungen an mitunternehmerischen Personengesellschaften i.S.d. § 97 Abs. 1 N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / IV. Weitere Entwicklung in der Gesetzgebung bis Ende 2022

Rz. 281 [Autor/Stand] Durch Art. 2 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019[2] wird § 97 Abs. 1 Satz 2 BewG mit Wirkung ab 1.1.2025[3] aufgehoben. Der in dieser Vorschrift enthaltene Hinweis, wonach bei der Anwendung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BewG die §§ 34 Abs. 6a und 51a BewG unberührt bleiben, läuft ab ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Auf den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft finden die Regelungen in den §§ 3 bis 8 UmwStG entsprechende Anwendung (Rz. 1). Rz. 8 Übertragende Rechtsträger im Rahmen des Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft können inl. Kapitalgesellschaften i. S. d. § 191 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 UmwG sein (GmbH, UG, AG, KGaA). Es ko...mehr

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Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1 Rechtsträger

Rechtsübergang erforderlich Im Grunderwerbsteuerrecht spielt der Begriff des Rechtsträgers eine entscheidende Rolle. Nur wenn ein Grundstück von einer Rechtsperson auf eine andere übergeht, d. h. ein Wechsel des Rechtsträgers stattfindet, kann Grunderwerbsteuer entstehen. Wer ist Rechtsträger? Grunderwerbsteuerliche Rechtsträger sind natürliche Personen, Gesamthandsgemeinschaften...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 6.2.3 Gesellschafter als Mieter

GbR: Bei der Außen-GbR genügt es, wenn die Kündigung gegenüber der Gesellschaft erklärt wird und einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht. OHG/KG/Partnerschaftsgesellschaft: Entsprechendes gilt gemäß § 125 Abs. 2 Satz 3 HGB bei der OHG, der KG[1] und bei der Partnerschaftsgesellschaft.[2] Verein: Bei der Kündigung gegenüber einem Verein genügt gemäß § 28 Abs. 2 BGB ...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 2.2.3 Gesellschafter als Mieter

GbR: Bei der Außen-GbR genügt es, wenn die Kündigung gegenüber der Gesellschaft erklärt wird und einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht. OHG/KG/Partnerschaftsgesellschaft: Entsprechendes gilt gemäß § 125 Abs. 2 Satz 3 HGB bei der OHG, der KG[1] und bei der Partnerschaftsgesellschaft.[2] Verein: Bei der Kündigung gegenüber einem Verein genügt gemäß § 28 Abs. 2 BGB ...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.8 Formen der Praxisausübung

Rz. 12 Abs. 2 Nr. 13 stellt für das BMG als Verordnungsgeber die Ermächtigungsgrundlage dafür dar, die personelle Organisation der Leistungserbringung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung zu regeln. Diese Ermächtigungsgrundlage ist ab dem 1.1.2007 erweitert worden, indem die Voraussetzungen dafür geregelt werden sollen, dass die vertrags(zahn)ärztliche Tätigkeit jetzt ...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 1 Bargründung einer Sozietät

Eine Gemeinschaftspraxis oder Sozietät in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft kann auf verschiedene Weise gegründet werden. Zum einen können die Beteiligten bürgerlich-rechtlich so vorgehen, dass sie Geld in die Gesellschaft einbringen. Die GbR oder Partnerschaftsgesellschaft erwirbt dann das Vermögen, das sie zur Erzielung der freiberuflichen Einkünfte ...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / Zusammenfassung

Überblick Wenn ein Freiberufler gewillt ist, mit anderen Freiberuflern seine Berufstätigkeit auszuüben, stellt sich die Frage der "richtigen" Rechtsform. Häufige Rechtsformen sind die GbR und die Partnerschaftsgesellschaft. Die Motive für die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät z. B. in Form einer GbR sind vielfältig. Sie können darin bestehen, einen Junior-Sozi...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 2.1 UmwStG hat Vorrang bei Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Die Einbringung einer freiberuflichen Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt an sich eine gewinnrealisierende Praxisveräußerung[1] dar, weil die Einbringung ein "tauschähnlicher Vorgang" ist. Der Einbringende gibt Vermögenswerte hin und erhält als Gegenleistung Gesellschaftsrechte. Es käme also zu einer zwangsweisen Gewinnrea...mehr

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Personengesellschaft / 4.4 PartGG

Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartGG) ist eine speziell für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen (Freiberufler) geschaffene Rechtsform. Sie ist aus der GbR bzw. der OHG abgeleitet worden, jedoch mit einer gewissen Verbesserung bei der Haftung. Diese ist beschränkt auf die Partner, welche bei einer fehlerhaften Berufsausübung mitgewirkt haben. In der Unterform – d...mehr

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Personengesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Das Gesellschaftsrecht weist eine Dualität auf. Danach gliedern sich die Gesellschaftsformen in 2 Gruppen auf – die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören insbesondere: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG bzw. GmbH & Co. KG), die Partnerschaftsg...mehr

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Hilfeleistung in Steuersachen / 1 Befugnis zur unbeschränkten Steuerrechtshilfe

Den Kreis der Personen, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, definiert § 3 StBerG abschließend. Danach dürfen unbeschränkt steuerberatend tätig werden: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungs-, Rechtsanwalts-[1], Wirtschaftsprüfungs-...mehr