Wie schon der Name erahnen lässt, steht bei dieser Gruppe die Person des bzw. der Unternehmer im Vordergrund, welche das Unternehmen auch selbst leiten. Damit geht typischerweise die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens einher. Dies rechtfertigt es, dass grundsätzlich für die Gründung kein Mindestkapital aufgebracht werden muss.

Zu den Personenunternehmen zählen

  • das Einzelunternehmen bzw. der Freiberufler,
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartGG),
  • die Kommanditgesellschaft (KG),
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • die GmbH & Co. KG sowie
  • die stille Gesellschaft.

Auch weitere Varianten haben in der Praxis ihre Berechtigung, wie z. B. eine AG & Co. KG, eine Ltd. & Co. KG oder eine GmbH + atypisch Still. Als Personenunternehmen im weiteren Sinne ist auch eine Unterbeteiligung zu nennen.

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