Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Berechtigter des Altenteils

Rz. 10 Berechtigte des Altenteils sind häufig die Eltern oder Verwandte des Grundstückseigentümers (Übernehmers). Dies ist nicht notwendiges Wesensmerkmal des Altenteils. Es können auch andere Personen, etwa der Ehegatte des Übergebers, Abkömmlinge, eingetragene Lebenspartner, entfernte Verwandte oder auch Lebensgefährten Berechtigte des Altenteils sein.[34] Das Altenteil ist...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 14 Auskunft, Haftung, Außenprüfung

Bei Zweifelsfragen zu den Regelungen des 5. VermBG erteilt das zuständige Finanzamt verbindliche Auskünfte darüber, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über vermögenswirksame Leistungen anzuwenden sind. Für den Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig, für die Anlageinstitute das für deren Besteuerung zuständige Finanzamt.[1] Um Fehler der ...mehr

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Nachversicherung / 5.1 Beitragsfälligkeit und -schuldner

Die Nachversicherungsbeiträge werden an dem Tag fällig, der dem Tag des Nachversicherungsfalls folgt. Die Fälligkeit tritt somit in der Regel an dem Tag ein, der dem Tag des Endes der Beschäftigung (Dienstzeitende) folgt.[1] Der Nachversicherungsschuldner (Dienstherr, Arbeitgeber, geistliche Genossenschaft) trägt die Beiträge allein. Er hat die Pflicht, den Nachversicherungs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. GbR infolge Nichtanerkennung ausländischer Rechtsform

Rz. 47 Der Pflicht zur vorgängigen Registrierung gem. § 47 Abs. 2 GBO unterliegen auch ausländische Briefkastengesellschaften, die wegen Nichtanerkennung des gründungsstaatlichen Gesellschaftsstatuts in Deutschland als GbR behandelt werden.[51] Allerdings wirkt sich die Vorgabe des § 47 Abs. 2 GBO für diese Gesellschaften mutmaßlich prohibitiv aus, weil dieselbe "Wirkeinheit...mehr

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Abmeldung / 6 Elternzeit

Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch eine Elternzeit unterbrochen, ist seit dem 1.1.2024 der Beginn der Elternzeit per Anmeldung und das Ende der Elternzeit per Abmeldung mit Abgabegrund "37" zu melden.[1] Die Meldepflichten bei einer Elternzeit sind ein Novum, da erstmalig im Meldeverfahren der Beginn und das Ende einer Fehlzeit zu melden sind und nicht wie ...mehr

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Familienversicherung / 7.1 Beginn/Ende der Versicherung

Die Familienversicherung steht in direkter Abhängigkeit zum Mitgliedschaftsverhältnis. Entsprechend teilt eine Familienversicherung das Schicksal der Mitgliedschaft des "Stammversicherten" und beginnt bzw. endet zu demselben Zeitpunkt.[1] Die Familienversicherung endet kraft Gesetzes auch rückwirkend, wenn der Wegfall der Voraussetzungen der Krankenkasse erst zu einem spätere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Beseitigungsmöglichkeiten

Rz. 63 Die Zwischenverfügung muss ferner sämtliche [162] Mittel oder Wege zur Beseitigung der Hindernisse aufzeigen,[163] sie muss so abgefasst sein, dass sie dem Antragsteller eine fachgerechte Entscheidung über seinen Antrag ermöglicht.[164] Ohne klare Angabe der Beseitigungsmöglichkeit(en) ist die Zwischenverfügung allein schon deswegen aufzuheben.[165] Die Beseitigungsmög...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 5.2 Aufbewahrungsfristen für sonstige Unterlagen im Personalbereich

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / XI. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 12 NachwG – Fortbildung

Rz. 24 Neu eingeführt wurde wiederum die Pflicht, den Arbeitnehmer über einen etwaigen Anspruch auf "vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung" zu informieren (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 12 NachwG). Es ist derzeit noch recht unklar, was dies im Detail bedeutet. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass sich ein Anspruch auf Fortbildung aus Individual,- Kollektivvertrag oder au...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 110 Der Inhalt arbeitsvertraglicher Rechte und Pflichten wird durch verschiedene Rechtsquellen bestimmt. Zu diesen Quellen können Kollektivvereinbarungen wie etwa Betriebsvereinbarungen gehören. Sind einschlägige Betriebsvereinbarungen bei Vertragsschluss vorhanden oder werden sie später geschlossen, ist die Frage der Wechselwirkung zwischen Betriebsvereinbarungs- und Ar...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 5. Dokumentation der Ergebnisse

Ein weiteres Problemfeld kann sich hinsichtlich der Dokumentation der Ermittlungsergebnisse des Notars ergeben. Nach dem § 5 BeurkG ist die Sprache der zu errichtenden Urkunde deutsch, allerdings werden viele Texte/Informationen zu den Krypto-Assets nur auf Englisch vorhanden sein. Eine denkbare Option wäre es hierbei für den Notar, dass er auf die englischsprachigen Dokumen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Ordnungsgemäße Datenverarbeitung

Rz. 15 Nr. 2 nimmt auf die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung, die beim Abrufer gewährleistet sein muss, Bezug (hinsichtlich derselben Anforderung im Zusammenhang mit der maschinellen Grundbuchführung beim Grundbuchamt siehe § 126 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3 GBO (vgl. dazu Rdn 17–21, 24)). Die Pflicht zur Einhaltung allgemeiner datenschutzrechtlicher Anforderunge...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 35 GrStG regelt fragmentarisch das Verfahren für den Grundsteuererlass nach §§ 32–34 GrStG.[2] Die Vorschrift definiert den Erlasszeitraum, erläutert das Verfahren und regelt Besonderheiten für den Erlass nach § 32 GrStG.[3] Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners gewährt. Steuerschuldner ist nach § 10 Abs. 1 GrStG derjenige, dem der Steuerge...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 2 Prüfauftrag Mindestlohn

In Deutschland gilt ein branchenübergreifender Mindestlohn. Der Mindestlohn beträgt ab 1.1.2024 12,41 EUR/Stunde (1.10.2022 bis 31.12.2023: 12 EUR/Stunde). Die Zollbehörden prüfen, ob die Arbeitgeber den Mindestlohn spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt haben. Arbeitgeber und FKS haben dabei die Rechte und Pflichten wie bei Prüfungen nach dem SchwarzArbG. Diesbezüglich ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / V. Widerruf früherer Testamente

Rz. 51 Immer dann, wenn der Mandant bereits eine Verfügung von Todes wegen errichtet hat, ist unbedingt zu klären und in die Verfügung aufzunehmen, ob und inwieweit frühere Verfügungen von Todes wegen bestehen bleiben sollen. Grundsätzlich empfiehlt sich, vorsorglich einen umfassenden Widerruf aller früheren Verfügungen von Todes wegen aufzunehmen, um damit Rechtsklarheit zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsfreiheit / Zusammenfassung

Begriff Für Versicherungspflichtige sind in der Sozialversicherung grundsätzlich für jeden Tag der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben allerdings den Vorteil, dass für Zeiten, in denen Entgeltersatzleistungen (u. a. Mutterschafts-, Kranken- oder Verletzten- bzw. Übergangsgeld) oder Elterngeld bezogen werden, Beitragsfreihe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verhältnis von Erbschein zu öffentlichem Testament als Nachweisdokument

Rz. 107 Den Erbschein als Erbfolgenachweis konstituiert § 35 GBO als abschließend. Einen Erbschein könnte das GBA damit nur wegen derart gravierender inhaltlicher Mängel zurückweisen, die den Erbschein zu einem "Schein-Erbschein" machen. Das kommt praktisch nicht vor, zumal der typische Erbschein ja auch inhaltlich nicht besonders kompliziert ist. Demgegenüber enthält für de...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG zur Kontrolle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 5.2.3 Betriebliche Prüfverfahren und Berichtspflicht

Für Betriebe mit mehr als 500 Arbeitnehmern ist die Durchführung betrieblicher Prüfverfahren [1] vorgeschrieben und die Pflicht zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit [2] eingeführt worden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Umfang der Prüfpflicht

Rz. 80 Nicht der Vorprüfung unterliegen Erklärungen einer öffentlichen Behörde, insbesondere solche des § 29 Abs. 3 GBO. Die Prüfung bezieht sich nach h.M. weiter nur auf die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen, nicht auf Anträge.[157] Die Vorprüfung entfällt damit bei Grundbuchberichtigungen auf Grundlage öffentlicher Urkunde, die zum Vollzug keiner Bewilligung, sonde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarung / 2 Voraussetzungen der Nettolohnvereinbarung

Eine Nettolohnvereinbarung setzt eine ausdrückliche und unmissverständliche Vereinbarung voraus. Für diese ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig. Inhaltlich muss die Nettolohnvereinbarung festlegen, dass der Arbeitgeber – zumindest im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer – sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitnehmeranteile sowie di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Widerspruch

Rz. 10 Der Widerspruch kann schriftlich, als elektronisches Dokument aber auch zur Niederschrift beim Grundbuchamt erhoben werden. Da lit. b nicht auf § 14b FamFG verweist besteht auch weiterhin für Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts keine Pflicht zur Einreichung des Widerspruchs als elektronisches Dokument. Ob auch eine telefo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Leistungsart, Leistungsform, Leistungsvoraussetzungen, Leistungshöhe

Rn. 96 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a Abs 1 Nr 3 Hs 2 EStG setzt voraus, dass die Pensionszusage Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten Pensionsleistungen regelt: Unter der Art der in Aussicht gestellten Pensionsleistungen sind die Leistungsarten (Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen) zu verstehen (Höfer, Bd I Kap 2 Rz 11ff). Der Begriff "...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 6.4 Beitragsschulden

Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, erhalten seit Einführung der Pflicht zur Versicherung seit 2009 keine Kündigung mehr. Sie haben aber – wie in der GKV – nach Ablauf des Mahnverfahrens nur noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlungen sowie Therapien im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Beitragsschuldner sind – rückwirkend bis maximal 1.1...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde eingefügt durch Art. 15 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung v. 20.11.2019 (BGBl I S. 1724). Zur Bedeutung dieser EU-Verordnung für die Grundbucheinsicht siehe § 12 GBO Rdn 3. Nach Art. 23 DSGVO darf der nationale Gesetzgeber Pflichten und Rechte der Beteiligten aus Art. 12 ff. DGSVO beschränken und regeln, sofern der Wesensgehalt d...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1 Beschäftigungspflichtquote

Die Pflicht eines Arbeitgebers zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen besteht, wenn er jahresdurchschnittlich monatlich 20 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigt.[1] Er hat dann mindestens 5 % seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Schwerbehinderte Mitarbeiter, deren Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wurde, darf das Unternehmen auch rückwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.2.2 Anrechenbare Zeiten

Auf die Vorversicherungszeiten werden alle Versicherungszeiten bei einer gesetzlichen Krankenkasse angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eigene Pflicht- oder freiwillige Versicherungszeiten oder Zeiten einer Familienversicherung sind. Als Vorversicherungszeit können die ausländischen Zeiten aus den in Abschn. 1.2.1 vorgenannten Systemen berücksichtigt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 4 Vorbeschäftigungszeiten verschwiegen

Sachverhalt Vom 15.11. bis 31.12. wird eine Aushilfskraft als Urlaubsvertretung eingestellt. Insgesamt sind 30 Arbeitstage vereinbart. Das monatliche Entgelt beträgt 330 EUR. Die Aushilfskraft teilt dem Arbeitgeber auf einem Fragebogen mit, dass sie im laufenden Jahr keine Vorbeschäftigungen hatte. Der Arbeitgeber meldet die Aushilfe daraufhin als kurzfristig Beschäftigte mi...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VIII. Ausländisches Recht

Rz. 55 Gemäß § 17 Abs. 2 BeurkG muss der Notar nicht über ausländisches Recht beraten. Er kann in derartigen Fällen einen ausländischen Notar hinzuziehen (§ 11a BNotO). Der anwaltliche Berater sollte sich sehr wohl überlegen, ob er einer solchen Beratungssituation gewachsen ist. Gerade in komplizierten Fällen wird man um die Zuziehung eines ausländischen Kollegen nicht herumk...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt des Testamentsvollstreckungsvermerks

Rz. 5 Im Grundbuch wird gem. Wortlaut und Sinn und Zweck der Norm (vgl. Rdn 1) (nur) die Anordnung Testamentsvollstreckung an sich bei Grundstücken bzw. Grundstücksrechten vermerkt, die der Testamentsvollstreckung unterliegen. Der Name des jeweiligen Amtsinhabers und etwaige Modalitäten der Testamentsvollstreckung werden nicht erwähnt. Ist zur Wahrnehmung der Rechte und Pfli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.6 Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Die Hauptzollämter prüfen, ob Arbeitnehmer ohne Erlaubnis nach dem AÜG ver- oder entliehen werden oder wurden, ob der Überlassungsvertrag korrekt bezeichnet (z. B. nicht als Werkvertrag) und die betroffenen Arbeitnehmer in diesem Vertrag namentlich benannt wurden. Weiterhin wird auch geprüft, ob die Einschränkungen des Verleihs in Betriebe des Baugewerbes beachtet wurden. Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.2 Zwischenpraktikum: Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht[1], wenn ordentlich Studierende einer Fachschule oder einer Hochschule ein nicht vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Praktika sind auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn diese lediglich im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ausgeübt werden. Es fallen volle Pflichtbeiträge an. Der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 2.4 Zuschusspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist nach den betriebsrentenrechtlichen Vorschriften in den Fällen der Entgeltumwandlung verpflichtet, einen Betrag von 15 % des umgewandelten Arbeitsentgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder für die Direktversicherung zu erbringen, soweit die Entgeltumwandlung zur Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen führt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.3 Arbeitnehmerrechte

Studenten haben während ihrer Beschäftigung, die in aller Regel typischerweise im Rahmen von Arbeitsverhältnissen verrichtet wird, die gleichen Rechte und Pflichten wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Sie dürfen entsprechend § 4 Abs. 1 TzBfG auch nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet u. a., dass sie entsprechend ihrer Tätigkeit einzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 9 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben und damit grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind, können beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Bei einer Befreiung gelten sie dann als nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Die Minijob-Zentrale informiert die Beschäftigten bei erstmaliger Aufnahme e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auszubildender / 6 Vergütungsanspruch

Seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes von 2020 wird eine Mindestvergütung für alle Auszubildenden vorgesehen. Die Höhe der Mindestvergütung ist in § 17 Abs. 2 BBiG festgelegt. Für Auszubildende, deren Ausbildung im Jahr 2022 begann, betrug die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr 585 EUR. Für Auszubildende mit dem Ausbildungsbeginn in 2023 betrug sie 620 EUR. Auszubildende,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die freiwillige Weiterversicherung bezeichnet die Möglichkeit, einen beendeten Versicherungsschutz auf freiwilliger Basis fortzusetzen. Im Regelfall sind dazu besondere Voraussetzungen zu erfüllen: Neben der Zugehörigkeit zu bestimmten Personenkreisen hängt das Zustandekommen einer freiwilligen Versicherung vom Willen des Berechtigten ab. Dies stellt einen wesentlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebc) Beratungsgegenstand Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger

Rn. 1253 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Begriff der Angehörigen gilt wie bei § 3 Nr 36 EStG (s Rn 1273) § 15 AO (auch wenn der Gesetzgeber darauf nicht verweist, s BT-Drucks 18/3017, 41). Im Gegensatz zu § 3 Nr 36 EStG sind aber nicht auch andere Personen, die damit eine sittliche Pflicht iSd § 33 Abs 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen (s Rn 1274), in die Be...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 183 Die jüngeren Entwicklungen in der Vertragspraxis haben gezeigt, dass separate und umfassende Vertragsstrafenregelungen jedenfalls nicht zu denjenigen Standardklauseln gehören, die flächendeckend mit allen Mitarbeitern unabhängig von Funktion und Hierarchieebene vereinbart werden. Dies liegt zum einen daran, dass Vertragsstrafen teilweise bereits in spezielleren arbei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.4 Verstöße gegen § 2a SchwarzArbG

Rz. 79 Die Pflichten nach § 2a SchwarzArbG sind bußgeldbewehrt. Verstöße gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht nach Abs. 1 können als Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 SchwarzArbG mit Geldbuße bis zu 5.000 EUR, Verstöße gegen die Hinweis- und Aufbewahrungspflicht nach Abs. 2 als Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG mit Geldbuße bis zu 1....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Eintragungsfähige Beschränkungen

Rz. 28 Eintragungsfähig sind nur die in § 1010 BGB bestimmten Regelungen über die Verwaltung und Benutzung (§§ 744 ff. BGB),[52] den Ausschluss des Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft (§§ 749 ff. BGB),[53] das Weiterbestehen der in §§ 755, 756 BGB genannten Ansprüche gegen Sondernachfolger.[54] Nicht eintragungsfähig sind satzungsähnliche Bestimmungen, die die interne W...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Herrschende Meinung: im übrigen Wahlrecht

Rz. 21 Nach der h.M. hat das GBA das Wahlrecht zwischen Zurückweisung und Zwischenverfügung [30] nach pflichtgemäßem verständigem Ermessen auszuüben.[31] Es soll dabei stets auf die Lage des Einzelfalls ankommen, dessen Besonderheiten zu berücksichtigen sind.[32] Der Erlass der Zwischenverfügung soll nach einigen Aussagen die Regel bilden. Rz. 22 An Interessen stehen sich grun...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Erträge, Nutzungen und Lasten

Rz. 35 Der Vorerbe ist Eigentümer der Erbschaft, weswegen ihm nach §§ 953 ff., 100 BGB auch die Erträge und Nutzungen aus dem Vermögen zustehen. Diese fallen nicht in das Vorerbenvermögen, es sei denn, sie wären nach § 2133 BGB durch ordnungswidrige Verwaltung oder als Übermaßfrüchte erzielt worden. Rz. 36 Die gewöhnlichen Erhaltungs- und Verwaltungskosten der Nachlassgegenst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Ermittlung des Berechtigten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Das Grundbuch kann von Amts wegen Ermittlungen zur Feststellung des wahren Berechtigten anstellen und hierzu die geeigneten Beweise erheben. Es handelt sich um ein Amtsverfahren, für das die Grundsätze des § 26 FamFG gelten. Das Grundbuchamt hat nicht nur das Recht zu Ermittlungen, sondern dann sogar die Pflicht hierzu, wenn es Kenntnis vom Wegfall des eingetragenen Be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Unanwendbarkeit der Norm

Rz. 6 § 60 GBO gilt nicht, wenn ein bereits ausgehändigter Brief bei einer späteren Eintragung wieder eingereicht wird. Ein eingereichter Hypothekenbrief ist dem, der ihn in eigenem Namen vorgelegt hat, und falls der Brief in fremdem Namen überreicht wird, dem zurückzugeben, in dessen Namen er eingereicht ist. Hat jedoch derjenige, der den Brief für einen anderen eingereicht ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 1. Abschlagszahlungen

Rz. 144 Allerdings enthalten die VOB/B und das BGB Regelungen, nach welchen der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen kann, sodass die Nachteile der Pflicht zur Vorleistung angemessen abgemildert werden. Rz. 145 Abschlagszahlungen sind vorläufige Zahlungen auf Grundlage einer vorläufigen Berechnung und sagen zunächst nichts darüber aus, ob die beanspruchte Zahlung auch r...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verhältnis zu § 19 GBO

Rz. 8 Abs. 1 stellt eine Ausnahme von § 19 GBO für die Fälle der Unrichtigkeit des Grundbuchs dar und gestattet damit eine Änderung des Grundbuchs ohne Bewilligung des formell Berechtigen. Zur Erleichterung des Grundbuchverkehrs genügt insoweit (alternativ) der Unrichtigkeitsnachweis.[16] Ein starres Festhalten am Bewilligungsgrundsatz könnte die Grundbuchberichtigung verzög...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / B. Elterliche Vermögenssorge

Rz. 2 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Hieraus resultiert gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Ist ein gemeinsames Kind noch minderjährig, steht dem überlebenden Elternteil nach der gesetzlichen Regelung das Sorgerecht und folglich auch die Verm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als Ergänzung zu § 9 durch Gesetz v. 20.10.1998 (BGBl I 1998, 3180) eingefügt.[1] Sie soll Unklarheiten bei Fragen des Eigentums und vor allem der Unterhaltungspflichten von Anlagen der jeweiligen Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG klären. § 9a Abs. 3 GBBerG regelt klarstellend das Überleitungsrecht, soweit über Pflichten und Ansprüche bereits rechtskrä...mehr