Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / IV. Flankierung durch gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB)

Rz. 14 Liegt eine Schenkung an den Lebensgefährten i.S.d. § 2325 BGB vor, die nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 2330 BGB (Anstandsschenkung) fällt, und gibt es pflichtteilsberechtigte Personen nach dem Schenker, so wird der beschenkte Lebensgefährte sich die Frage stellen, ob und ggf. wie er sich gegen Pflichtteilsergänzungsansprüche absichern kann. Zur Absicherung de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Materiell-rechtliche Voraussetzungen der Abtretung

Rz. 110 Die Abtretung erfolgt durch formlos wirksamen Vertrag zwischen B und C ohne Zustimmung des A und ohne Anzeige an ihn (§ 398 BGB).[271] Sie kann von Bedingungen oder Zeitbestimmungen abhängig gemacht werden.[272] Die Verpflichtung zur Abtretung des Auflassungsanspruchs bedarf nicht der Form des § 311b BGB,[273] unabhängig davon, ob der Anspruch durch Vormerkung gesich...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Einbehaltsauszahlung

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§ 2 Geschiedenentestament / 6. Schranken der Befreiungsmöglichkeit

Rz. 50 Bei der Befreiung des Vorerben sind dem Erblasser allerdings Schranken gesetzt. Nicht befreien kann der Erblasser den Vorerben von folgenden Beschränkungen:mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2. Wann muss der Notar abfragen?

Momentan kann davon ausgegangen werden, dass der Notar für die Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses nur bezüglich des Vorhandenseins von Krypto-Assets nachfragen bzw. ermitteln muss, wenn ein bestimmter Verdacht bzw. Indizien für das Vorhandensein von Krypto-Assets im Nachlass vorliegen. Allerdings könnte sich dieser Umstand in Zukunft wandeln. Wenn Krypto-Asset...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Die Gesetzesgenese

Rz. 78 § 15 Abs. 3 GBO wurde auf Betreiben des Bundesrates im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer [153] eingefügt. Parallel wurde § 378 FamFG um einen neuen Abs. 3 mit folgendem Wortlaut erweitert: (3) Anmeldungen in Registersachen mit Ausnahmen der Genosse...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 5. Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 298 Muster 3.50: Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen/Hinweis nach §§ 38, 138 SGB III Muster 3.50: Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen/Hinweis nach §§ 38, 138 SGB III (1) Nach § 38 Abs. 1 SGB III ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses unter Angabe der persönlichen Daten und d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vorprüfung allein für das Grundbuchamt

Rz. 86 Der aus der Pflicht geschützte Adressatenkreis ist nur das Grundbuchamt.[170] Die Norm entfaltet keine Schutzwirkung gegenüber den Beteiligten selbst, so dass weder aus unterlassenen Vorprüfungen noch aus Vorprüfungen mit falschem Ergebnis Amtshaftungsansprüche der Beteiligten gegen den Notar erwachsen. Diskutiert wird die Einschaltung der notariellen Dienstaufsicht.[...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Feststellungs- bzw. Vorlage- und Nachweispflichten

Rz. 143 Die Klausel gibt grundsätzlich die gesetzliche Regelung wieder und berücksichtigt dabei die jüngsten Gesetzesänderungen zur sog. elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Gesetzesänderung betrifft Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sofern kein Ausnahmetatbestand (vgl. § 5 Abs. 1a S. 3 EFZG) vorliegt. Diese müssen seit dem 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Vertragliche Grenzen der Mehrfachbeschäftigung

Arbeitsvertraglich trifft den Arbeitnehmer die Pflicht, durch eine weitere Beschäftigung betriebliche Belange nicht zu beeinträchtigen. Er darf daher nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten[1] oder die andere Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. Schließlich darf der Arbeitnehmer sich in keinem Arbeitsverhältnis so verausgaben, dass er seinen Pflichten im jeweils and...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.5 Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze und (rückwirkender) Eintritt von Versicherungspflicht

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 538 EUR im Monat, liegt vom Tage des Überschreitens an keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Wenn Arbeitgeber dies nicht beachten, kann es zu folgenden Konsequenzen führen: Die Prüfer der Rentenversicherung greifen diese Fälle auf und stellen im Nachhinein Sozialversicherungspflicht und damit einhergehend auch zwangsläufig die...mehr

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Freiwillige Versicherung in... / Zusammenfassung

Überblick Viele Menschen machen sich wenig Gedanken darüber, ob und wie sie während ihrer Berufstätigkeit oder in ihrem Ehrenamt geschützt sind. Die folgenden Ausführungen helfen bei der Beantwortung der Frage, ob der Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich werden kann, weil noch kein Versicherungsschutz kraft Gesetzes od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld / 4.1 Arbeitgeberpflichten

Im Leistungsverfahren legt das Gesetz dem Arbeitgeber besondere Pflichten auf. Er hat der Agentur für Arbeit die Voraussetzungen für die Kurzarbeit nachzuweisen, die Leistung kostenlos zu errechnen und an die Arbeitnehmer auszuzahlen.[1] Er hat zudem die Pflicht, die Leistung bei der Agentur für Arbeit unter Beifügung einer Stellungnahme der Betriebsvertretung zu beantragen....mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle

Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zweig der Sozialversicherung zu entscheiden ist.[2] Verbindliche Entscheidungen ...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1. Was muss der Notar abfragen?

Für den Notar ergibt sich bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses aufgrund der Möglichkeit von Krypto-Assets im Nachlass eine veränderte Abfragesituation. Diese neue Abfragesituation kann der Notar aber nur vollständig abdecken, wenn ihm überhaupt bewusst ist, dass die Möglichkeit von Krypto-Assets im Nachlass besteht. Wie bereits geschildert sind Krypto-...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Einzelne Prüfungs- und Belehrungspflichten

1. Pflicht zur Willensermittlung Rz. 42 Von zentraler Bedeutung ist sowohl für den anwaltlichen Berater als auch den Notar, den wahren Willen des Mandanten zu ermitteln. Die Pflicht zur Willenserforschung obliegt dem Notar persönlich. Er darf diese Pflicht nicht auf andere Personen delegieren.[38] Diese Pflicht soll gewährleisten, dass Wille und Erklärung übereinstimmen und I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 18.1 Anwendungsbereich der MiLoAufzV

Rz. 75 Die MiLoAufzV findet nur auf die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers Anwendung. Weitere Verordnungsermächtigung für die Verordnung ist § 19 Abs. 4 AEntG. Daher kann auch die Aufzeichnungspflicht nach § 19 Abs. 1 AEntG unter den Voraussetzungen der MiLoAufzV vereinfacht werden. Rz. 76 Die Verordnung gilt nicht bei Arbeitnehmerüberlassung. Die Verordnungsermächtigungen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Auskunftserteilung

Rz. 2 Absatz 3 behandelt die Auskunftserteilung des Grundbuchamts. Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift (Abs. 3 S. 1). Hierher gehören folgende Fälle:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / Zusammenfassung

Begriff Personen, die als Flüchtlinge in Deutschland eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen sind wichtige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für Arbeitgeber zu beachten. Durch verschiedene Leistungen zur Integration in Gesellschaft u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Grundlage für die Leistung (§ 3 Nr 36 EStG aF und nF)

Rn. 1275 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Gesetzesbegründung (vgl Roland, JStG 1996 S 448) führt aus, § 3 Nr 36 EStG gelte auch für Pflegepersonen, die auf ein formelles Arbeitsverhältnis Wert legten, zB weil sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung anstrebten. Bei Leistungen auf familiärer Grundlage oder aus sittlicher Pflicht liege idR kein Arbeitsverhältnis vor. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Volontär / 2.1 Volontäre und Mindestlohn

Da Volontäre grundsätzlich als "andere Auszubildende" nach § 26 BBiG eingestuft werden, gilt für Sie der gesetzliche Mindestlohn nicht. Ein Volontariat kann nach Ansicht des BAG grundsätzlich auch nicht als mindestlohnpflichtiges Praktikum i. S. d. § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLoG eingestuft werden. In der Entwurfsbegründung zu § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG heißt es, "der Praktikant müss...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 5. Belehrungs- und Beratungspflichten des Rechtsanwalts

Rz. 46 Für den Rechtsanwalt gelten die gleichen umfassenden und erschöpfenden Belehrungs- und Beratungspflichten. Diese ergeben sich hier aus dem Beratungsvertrag (§ 675 BGB). Der Anwalt hat grundsätzlich in jedem Fall sämtliche Lösungswege und Gestaltungsvarianten darzulegen und den Mandanten den sichersten Weg aufzuzeigen. Hierzu gehört auch ohne Zweifel die Pflicht, den ge...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 154 Muster 3.25: Verschwiegenheit/Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Muster 3.25: Verschwiegenheit/Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten vertraulicher Natur, die als solche von der Geschäftsleitung schriftlich oder mündlich bezeichnet werden od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 7 Arbeitgeberhaftung für Sparzulage

Soweit der Arbeitgeber seine Pflichten nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz verletzt hat, haftet er für zu Unrecht gezahlte Sparzulagen. Eine solche Pflichtverletzung kann sich z. B. aus einer Verletzung von Kennzeichnungs- oder Anzeigepflichten i. S. d. § 15 Abs. 3 5. VermBG ergeben. Bei der Arbeitgeberhaftung für zu viel gezahlte Arbeitnehmersparzulagen gelten die Regeln de...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Arbeitszeit

Rz. 18 Der Regelungsvorschlag zur Arbeitszeit erschließt sich vor dem Hintergrund, dass die Home-Office-Vereinbarung als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag strukturiert ist. Damit erübrigen sich Regelungen zur Arbeitszeit während der Tätigkeit in der betrieblichen Arbeitsstätte; insoweit ist die Geltung der betrieblichen Regelungen vorausgesetzt. Mit Blick auf die Arbeits...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Testamentsvollstreckung und Vor- und Nacherbfolge

Rz. 11 Die Vor- und Nacherbfolge kann auf verschiedene Weise mit Testamentsvollstreckungen[19] verknüpft werden.[20] Besteht die Testamentsvollstreckung nur für den Vorerben, ist auf die Dauer der Vorerbschaft nur der Testamentsvollstrecker über die Nachlassgegenstände verfügungsberechtigt, § 2211 BGB. Ob seine Verfügungsbefugnis materiell-rechtlich von den §§ 2113 ff. BGB be...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / a) Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 131 Bei Bauvorhaben werden immer wieder Mängel durch verschiedene Baubeteiligte verursacht. Regelmäßig kommt dann eine gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten, § 421 BGB, gegenüber dem Besteller in Betracht. Dem Besteller steht es völlig frei, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nimmt. Regelmäßig ist es sinnvoll, mehrere Gesamtschuldner auch gleich gemeins...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 3. Erweiterte Belehrungspflicht des Notars

Rz. 44 Eine erweiterte Belehrungspflicht des Notars folgt allerdings aus der allgemeinen Betreuungspflicht, die dem Notar als Amtsträger der vorsorgenden Rechtspflege obliegt.[39] Hiernach ist der Notar verpflichtet, den Mandanten vor nicht bedachten Folgen seiner Erklärungen zu bewahren bzw. hierüber aufzuklären. Diese Pflicht verstärkt sich immer dann, wenn sich dem Notar ...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / II. Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 6 Der Gesamtschuldnerausgleich richtet sich nach § 426 BGB. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB entsteht als selbstständiger Anspruch bereits mit der Begründung des Gesamtschuldverhältnisses i.S.d. § 199 BGB.[24] Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der geschädigte Besteller seine Ansprüche, ggfs. im Wege der Leistungs- oder Feststellungsklage, durchsetzen kann. Im Fa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Prüfungspflicht des Grundbuchamts (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Abs. 1 S. 1 legt dem Grundbuchamt die Pflicht auf, vor der Umschreibung eines unübersichtlichen Grundbuchblatts (§ 28 S. 1 GBV) zu prüfen, ob die Rangverhältnisse unklar oder unübersichtlich sind (siehe § 90 GBO Rdn 3) und ihre Klarstellung nach den Umständen angezeigt erscheint. Wegen § 29 GBV gilt die Pflicht auch bei der Umschreibung nach § 28 S. 2 GBV. Obwohl das G...mehr

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ZErb 01/2024, Zustandsveran... / 1 Gründe

I. Bei einer Ortsbesichtigung am 17.8.2021 stellte der Antragsgegner fest, dass sich das auf dem 759 m² großen Grundstück der Gemarkung (R.), Flur … , Flurstück … (G-Straße 2) befindliche, im Jahr 1880 errichtete Wohngebäude in einem äußerst desolaten Zustand befindet. Als Eigentümerin dieses Grundstücks ist im Grundbuch von R-Stadt, Bl. … , Frau G. eingetragen. In der zweite...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 1. Sachmängel

Rz. 15 Nach Übergabe oder Ablieferung der vom Verkäufer gelieferten Baustoffe und Bauteile – hierbei handelt es sich um sämtliche Sachen, die zur Herstellung von Bauwerken benötigt und üblicherweise verwendet werden, wie z.B. Beton, Steine, Zement, Hölzer, Eisen, Sande, somit die "klassischen" Baumaterialien, aber auch Bauteile wie Fenster, Türen, Lichtschächte, Fertigtreppe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Identifizierung des Kindes durch die an das Kind vergebene ID-Nr (§ 139b AO) (§ 63 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Anknüpfung des Kindergeldanspruchs an die Angabe der jeweiligen steuerlichen Identifikationsmerkmale von Antragstellern und Kindern als materielle Tatbestandsvoraussetzung und nicht nur als Verfahrensregelung (Wendl in H/H/R, § 63 Rz 15 (Juni 2020); Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 40 (Oktober 2021), verhindert nach BT-Drucks 18...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Aufzeichnungsfrist

Rz. 31 Die Arbeitszeit ist spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags aufzuzeichnen. Die 7-Tage-Frist gilt seit dem Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes am 16.8.2014 auch für die Arbeitszeitaufzeichnung nach § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c Abs. 1 AÜG. Da diese Pflicht die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, den tatsäch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anlegung durch Neufassung

Rz. 4 Nach Abs. 1 gelten die Vorschriften entsprechend, die für die Anlegung des elektronischen Grundbuchs durch Neufassung des bis dahin in Papierform geführten Grundbuchblatts anzuwenden sind. Über den in Bezug genommenen § 69 Abs. 1 S. 1 GBV wird für die Neufassung auf § 68 Abs. 2 S. 1 GBV und damit auf die allgemeinen Vorschriften für die Umschreibung von Grundbüchern ve...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 2. Planender oder bauleitender Architekt und Unternehmer als Gesamtschuldner

Rz. 3 Verursacht ein Unternehmer durch eine nicht fachgerechte Leistung einen Baumangel und ist der bauleitende Architekt seinen Überwachungspflichten hinsichtlich der Leistung dieses Unternehmers nicht ordnungsgemäß nachgekommen, haften Architekt und Unternehmer als Gesamtschuldner.[9] Gleiches gilt, wenn der Unternehmer eine fehlerhafte und zu einem Baumangel führende Plan...mehr

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FoVo 01/2024, Durchsetzung ... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Der Zwangsvollstreckungsantrag ist zulässig und begründet und rechtfertigt die ausgesprochenen Zwangsmittel. Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, insbesondere ein zugunsten der (lediglich umfirmierten) Gläubigerin ergangener Titel, liegen vor. Vollstreckung als unvertretbare Handlung Das LG hat auch zutreffend erkannt, dass die vorliegende Verurteilung zu R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Verkehrsbeschränkungen im Sanierungsgebiet

Rz. 158 Gemäß § 142 BauGB kann die Gemeinde zur Behebung städtebaulicher Missstände (§ 136 BauGB) durch Satzung ein sog. förmlich festgelegtes Sanierungsbiet bestimmen. In diesem Gebiet ist der Grundstücksverkehr gem. § 144 BauGB erheblich eingeschränkt. Rz. 159 Genehmigungspflichtig sind im Sanierungsgebiet die in § 144 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Rechtsvorgänge, insbeso...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Leihe auf den Tod

Rz. 8 Die Leihe auf den Tod, d.h. aufschiebend befristet auf den Tod des Eigentümers, an die Lebensgefährtin kommt insbesondere als Ausweichgestaltungsmittel zur faktischen Aushöhlung einer bindenden Zuwendung an den Vertragserben in Betracht. Ihre Vorteile bestehen in der Formfreiheit und der Immunität gegenüber Ansprüchen der Vertragserben nach § 2287 BGB. Nachteilhaft sin...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vertragliche Übernahme von Pensionsverpflichtungen

Rn. 141 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine vertragliche Übernahme von Pensionsverpflichtungen liegt vor, wenn ein ArbN zu einem neuen ArbG wechselt und dieser vom Vor-ArbG die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Pensionsanwartschaft übernimmt. Die vertragliche Übernahme bedarf der Zustimmung des ArbN gemäß § 4 Abs 1 S 1 BetrAVG bei gesetzlich aufrechterhaltenen Anwartschaften und...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Gesetzeskritik

Rz. 88 Die Gesetzesnovelle vertritt im Kern ein berechtigtes Anliegen, wenngleich sie in der derzeitigen Auslegung jedenfalls bei den Grundbuchämtern zu Mehraufwand führt (etwa durch Zwischenverfügung auf Nachholung trotz eintragungsfähigen Antrags).[175] Rz. 89 Aus der ursprünglichen reinen Identitätsbestätigung, die mit der verfahrensrechtlich verlangten Unterschriftsbeglau...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 83 GBO ergänzt die §§ 82, 82a GBO und begründet für enumerativ aufgezählte Fälle eine Mitteilungspflicht des Nachlassgerichts. Durch die in ihm aufgestellte Verpflichtung soll dem Grundbuchamt Kenntnis von den Vorgängen gegeben werden, die zu einer Unrichtigkeit des Grundbuchs geführt haben. Er ist die einzige Vorschrift, die eine Verpflichtung von Behörden oder sons...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 5.2 Aufnahme-/Entlassungstag/Verlegung/Jahreswechsel

Bei der Zuzahlung gibt es einige Besonderheiten zu beachten: Für den Aufnahme- und den Entlassungstag sind jeweils 10 EUR an Zuzahlung zu entrichten. Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus ist die Zuzahlung für diesen Tag nur einmal zu leisten und vom aufnehmenden Krankenhaus einzuziehen. Bei Verlegung in eine stationäre Rehabilitationseinrichtung ist für diesen Tag ebenfalls...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachweis aufrechterhaltener Anwartschaften

Rn. 195 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die alljährliche Prüfung des Fortbestandes der Verpflichtung aus einer aufrechterhaltenen Anwartschaft eines beim Pensionsverpflichteten ausgeschiedenen Pensionsberechtigten wäre sehr verwaltungsaufwendig. In den Fällen, in denen Gastarbeiter in ihre Heimatländer zurückkehren, wäre eine Prüfung häufig sogar kaum möglich. R 6a Abs 19 S 1 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11 Bereithaltungspflicht für Unterlagen

Rz. 42 Abs. 2 verpflichtet jeden Arbeitgeber, Unterlagen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen nach § 20 i. V. m. § 2 erforderlich sind, im Inland in deutscher Sprache für die gesamte Dauer der tatsächlichen Beschäftigung der Arbeitnehmer im Geltungsbereich des MiLoG, mindestens für die Dauer der gesamten Werk- oder Dienstleistung, insgesamt jedoch nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 71 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a Abs 1 Nr 1 EStG verlangt, dass Zitat "der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat". Wann ein solcher Rechtsanspruch besteht, bestimmt sich nach den allgemeinen zivil- und arbeitsrechtlichen Grundsätzen (R 6a Abs 2 S 3 EStR 2012). Nach § 194 BGB besteht ein (Rechts-)Anspruch, wenn der Gläu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Baulasten

Rz. 18 Eine Sicherung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch Bestellung dinglicher Rechte kommt aber auch dort in Betracht, wo es um den Anwendungsbereich von Baulasten[35] geht. Die Baulast, insbesondere die sog. Fremdbaulast, wirft zahlreiche Probleme auf.[36] Insbesondere fehlt es ihr mangels §§ 892, 893 BGB entsprechender Vorschriften an Rechtssicherheit,[37] da se...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Schuldenhaftung

Rz. 161 Grundsätzlich haftet der Nachvermächtnisnehmer nicht für die Schulden des Vorvermächtnisnehmers.[246] Die §§ 2144 ff. BGB sind hier auch nicht entsprechend anwendbar. Allerdings ergibt sich aus der Verpflichtung des Nachvermächtnisnehmers zur Tragung notwendiger Verwendungen (§§ 994, 2185 Abs. 2, 670, 679, 683 BGB) auch seine Verpflichtung zur Tilgung und Übernahme v...mehr