Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.1 Partner der Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 schließt der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für die gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähige Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen, die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Dauer der Frist

Rz. 17 Eine Mindestfrist ist im Gesetz nicht bestimmt. Eine zu kurze Frist (z. B. ein Monat) verfehlt ihren Zweck und wird Anlass sein, einen Verlängerungsantrag zu stellen. Zu beachten ist indes die Höchstdauer der Frist von einem Jahr (Abs. 5 Satz 1). Sie allerdings sollte nicht in der ersten Bewilligung ausgeschöpft werden (LG Wuppertal, NJW 1966, 260). Die Jahresfrist re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Übersicht zum innergemeinschaftlichen Fernverkauf

Rz. 43 Liegen die Voraussetzungen von § 3c Abs. 1 UStG vor und greift auch keine Anwendungsausnahme nach § 3c Abs. 4 UStG (Umsatzschwelle bzw. Bagatellregelung) oder § 3c Abs. 5 UStG (von der Anwendung ausgeschlossene Umsätze), unterliegt die Lieferung der Besteuerung in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Lieferung endet (Bestimmungslandprinzip) und nicht des EU-Mitgliedstaats...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Prüfungspflicht zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (Nr. 2)

Rz. 15 Nach Nr. 2 besteht eine Verpflichtung des Vollstreckungsgerichts, bei einem Antrag des Schuldners zu prüfen, ob es erforderlich ist, eine Anordnung der in § 732 Abs. 2 ZPO bezeichneten Art zu erlassen. Maßstab zum Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung ist dabei, dass der sich auf einen erhöhten pfändungsfreien Betrag beziehende Pfändungsschutz, soweit er nach e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Versandhandelsregelung bis zum 30.6.2021

Rz. 5 § 3c UStG enthielt bis zum 30.6.2021 die sog. Versandhandelsregelung, die sich allerdings nicht nur – wie in den ursprünglichen Kommissionsentwürfen vorgesehen – auf typische Versandhandelsumsätze auf der Basis von Bestellungen im Rahmen des Katalogversands beschränkt. Die Vorschrift sah eine besondere, von den Regelungen in § 3 Abs. 6 bis 8 UStG abweichende, Bestimmun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Halbunternehmer (§ 3c Abs. 2 Nr. 2 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 21 Der in § 3c Abs. 2 Nr. 2 UStG aufgeführte Abnehmerkreis entspricht demjenigen Erwerberkreis, der nach § 1a Abs. 3 UStG einen innergemeinschaftlichen Erwerb nicht zu versteuern hat (sog. Halbunternehmer, vgl. auch § 1a UStG Rz. 222ff. ). Zu dieser Gruppe von Abnehmern gehören, vorausgesetzt sie haben die Erwerbsschwelle (§ 1a UStG Rz. 228ff.) nicht überschritten und auc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Antrag

Rz. 9 Die Entscheidung des Prozessgerichts nach Abs. 1 setzt keinen, auch keinen hilfsweise gestellten Antrag des Schuldners voraus, was indes die Stellung eines Antrags nicht ausschließt. Antragsberechtigt ist der Schuldner. Das Prozessgericht hat sich von Amts wegen mit der Frage der Bewilligung einer Räumungsfrist zu befassen (BVerfG, WuM 1999, 155). Es gilt allerdings au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 § 5 Abs. 1 BDSG Pflicht zur Benennung

Rz. 3 Öffentliche Stellen benennen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten. Dies gilt auch für öffentliche Stellen nach § 2 Abs. 5 AO, die am Wettbewerb teilnehmen. Nach dem Gesetzeswortlaut der Vorschrift kann "eine" einzige Person zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden. Unberührt hiervon bleibt jedoch die – im Übrigen auch von der oder dem Bundesb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.3 § 7 Abs. 2 BDSG Andere Aufgaben

Rz. 15 Die oder der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Die öffentliche Stelle stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen. Andere Aufgaben und Pflichten, die der Datenschutzbeauftragte wahrnimmt, dürfen nicht die Erledigung der originären Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten beeinträchtigen,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.2 § 7 Abs. 1 BDSG Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Rz. 14 Der oder dem Datenschutzbeauftragten obliegen neben den in der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Aufgaben zumindest folgende Aufgaben: Unterrichtung und Beratung der öffentlichen Stelle und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach diesem Gesetz und sonstigen Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der zur Umsetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 § 6 Abs. 1 BDSG Einbindung des Datenschutzbeauftragten

Rz. 8 Die öffentliche Stelle stellt sicher, dass die oder der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. Zeitpunkt, Art und Anlass der Einbindung müssen so angelegt sein, dass der Datenschutzbeauftragte sämtliche gesetzlichen Aufgaben und Pflichten[1] vollumfänglich erfüllen kan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die unmittelbar geltende – und ab dem 25.5.2018 europaweit anzuwendende – DSGVO bringt auch in Bezug auf Datenschutzbeauftragte[1] in den Finanzbehörden umfangreiche gesetzliche Vorgaben mit sich. Vor dem Hintergrund eines möglichst geringen Eingriffs in die Autonomie des Verantwortlichen soll die verbindliche Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten sowie dessen Fach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.4 § 5 Abs. 4 BDSG Beschäftigter des Verantwortlichen

Rz. 6 Die oder der Datenschutzbeauftragte kann Beschäftigte oder Beschäftigter der öffentlichen Stelle sein oder ihre oder seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen. In der Finanzverwaltung dürfte der Datenschutzbeauftragte im Regelfall Beschäftigter der jeweiligen Finanzbehörde sein. Unabhängig davon, ob es sich bei ihm um einen Beschäftigten ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.4 § 6 Abs. 5 BDSG Konsultation durch die Betroffenen/Verschwiegenheit

Rz. 11 Betroffene Personen können die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679, diesem Gesetz sowie anderen Rechtsvorschriften über den Datenschutz im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen. Die oder der Datenschutzbeauftrag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.2 § 6 Abs. 2 BDSG Unterstützung des Datenschutzbeauftragten

Rz. 9 Die öffentliche Stelle unterstützt die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben gem. § 7 BDSG, indem sie die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie die zur Erhaltung ihres oder seines Fachwissens erforderlichen Ress...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Gewährung von Unterhalt wegen gesetzlicher Verpflichtung des Schuldners (Nr. 1 lit. a)

Rz. 2 Nr. 1 bestimmt pfändungsfreie Beträge nach § 850c Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4 ZPO als Erhöhungsbeträge, wenn der Schuldner einer oder mehreren Personen aufgrund gesetzlicher – nicht vertraglicher oder moralischer – Verpflichtung, Unterhalt gewährt, d. h. tatsächlich zahlt.mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Satz 1 Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verb...mehr

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Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Leitsatz 1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. 2. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unterneh...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.3 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 25 Die Aufzinsung von Rückstellungen ruft Zinsaufwendungen hervor, eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung führt zu Zinserträgen. Ausschließlich die Abzinsung von Rückstellungen, welche nach Maßgabe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten sind (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), was die Berücksichtigung zum Stichta...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.2 Leistungen nach sozialrechtlichen Regelungen bei Bedarfsgemeinschaften (Nr. 1 lit. b)

Rz. 3 Satz 1 Nr. 1 lit. b) ZPO stellt den Fall der Unterhaltsgewährung gleich, wenn der Schuldner Leistungen nach sozialrechtlichen Vorschriften auch für Personen entgegennimmt, mit denen er in einer - Bedarfsgemeinschaft i. S. v. § 7 Abs. 3 SGB II, - sog. Einsatzgemeinschaft i. S. v. §§ 19, 20 und 43 SGB XII oder -sog. Haushaltsgemeinschaft (§ 39 SGB XII) lebt und denen er n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Zusammenfassung

Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.12.2021 durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) eingeführt. Die Vorschrift regelt den vom Schuldner zu erbringenden Nachweis der Erhöhungsbeträge (vgl. § 902 ZPO). In diesem Zusammenhang besteht eine Verpflichtung zur Ausstellung von Bescheinigungen. Die Rechtslage bis zum 30.11.2021 hat gezeig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Bescheinigungsinhalt (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 enthält Regelungen, die diejenigen des Abs. 1 ergänzen. Während in Abs. 1 festgelegt wird, welche Stellen eine Bescheinigung über Erhöhungsbeträge ausstellen können, legt Abs. 3 fest, welche Stellen welche Angaben bescheinigen müssen (BT-Drucks. 19/19850, 40). Nach Abs. 1 Satz 1 sind nur die in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 genannten Stellen (Familienkassen, Sozialleistun...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.2 Die Erfassung von Zinsen als Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 60 IAS 23.1 legt fest, dass eine sofortige Aufwandserfassung in der Periode stattzufinden hat, in der die Fremdkapitalzinsen angefallen sind, falls kein qualifying asset vorliegt oder ein qualifying asset vorliegt, aber vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht wird (IAS 23.4). Insofern nimmt der Begriff des "qualifying asset" in diesem Kontext eine bedeutsame Roll...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.2 Rückstellungen i. S. v. § 5 Abs. 3 – 4 EStG und § 6a EStG

Rz. 85 Obwohl sämtliche handelsrechtlichen Passivierungsgebote generell in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sind,[1] existieren im Bereich von § 5 Abs. 3–4 EStG und von § 6a EStG Verben wie "dürfen" bzw. "darf" sowie restriktivere Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung, die auf einen bilanzpolitischen Spielraum hindeuten. Alle in Rede stehenden Rückstellungen verkörp...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.2.1 Ermessensspielräume bei Rückstellungen

Rz. 92 In der Handelsbilanz sind Rückstellungen gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB grundsätzlich i. H. d. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen, wobei auch künftige Kosten- und Preissteigerungen bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen sind.[1] Dagegen sind in der Steuerbilanz gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG die Wertve...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.4 Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert

Rz. 71 Nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, wurde im Schrifttum kontrovers die Frage diskutiert, ob sich bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wie bislang die handelsrechtliche Pflicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Börsen-/Marktpreis bzw. beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Zusammenfassung

Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.12.2021 durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) eingeführt. § 905 Satz 1 ZPO nimmt im Grundsatz den Regelungsinhalt des bis zum 30.11.2021 geltenden § 850k Abs. 5 Satz 4 ZPO a. F. auf, wonach das Vollstreckungsgericht die Erhöhungsbeträge zu bestimmen hatte, wenn der Schuldner den Nachweis nich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Antrag auf Aufhebung der Anordnung

Rz. 17 Nach Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 ist die Anordnung nach Abs. 1 auf Antrag jedes Gläubigers aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder die Anordnung den überwiegenden Belangen dieses Gläubigers entgegensteht (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2). Dabei sind nicht nur die Interessen des Gläubigers von Belang, der die Vollstreckung betreibt. Vielmehr sind auch weitere Glä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Leistungsverpflichtung des Kreditinstitus (Abs. 1)

Rz. 1 Der Regelungsgehalt des bisherigen § 850k Abs. 5 Satz 1 ZPO a. F. in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung wird übernommen, wobei zudem klargestellt wird, dass die Verpflichtung zur Leistung an den Schuldner das gesamte Guthaben betrifft, das nach den Vorschriften dieses Abschnitts nicht von der Pfändung erfasst wird. Enthält der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Zusammenfassung

Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.12.2021 durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) eingeführt. Die Regelung fasst die Aufgaben des Kreditinstituts in einer Norm zusammen. Es handelt sich dabei um bereits nach der bis zum 30.11.2021 geltenden Rechtslage bestehende Verpflichtungen (Abs. 1) sowie um neu hinzugekommene Mitteilungspf...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.5 Entwicklung und Bedeutung der Steuerbilanzpolitik

Rz. 18 Vor dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)[1] war eine eigenständige Steuerbilanz im deutschen Steuerrecht nahezu unbekannt. Gem. § 60 EStDV a. F. war es lediglich erforderlich, eine unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften korrigierte Handelsbilanz beim Finanzamt einzureichen. Dabei waren der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsre...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 8. Weitere wichtige Entscheidungen

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Telekommunikationsunternehmen / 7 Interconnection-Verfahren, Premium- und Shared-cost-Dienste

Nach dem TKG [1] besteht für die Betreiber eines Telekommunikationsdienstes (sog. Teilnehmernetzbetreiber – TNB –, z. B. Deutsche Telekom AG) regelmäßig die Pflicht, auch über Leistungen anderer Netzbetreiber (sog. Verbindungsnetzbetreiber – VNB –) oder sonstiger Diensteanbieter (DB) im Interconnection-Verfahren abzurechnen. Die Abrechnung muss die Voraussetzungen des § 45h A...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 5.2 Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

Erbringen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen Telekommunikationsleistungen (oder Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und/oder elektronische Dienstleistungen) an im Inland ansässige Nichtunternehmer, können diese unter bestimmten Bedingungen an dem besonderen Besteuerungsverfahren OSS (ab 1.7.2021) teilnehmen.[1] Dies gilt nur, wenn der Unternehmer im Inlan...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Mitunternehmer

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / IV. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.2 Übertragung mit Ausgleichsregelung, mit Zusage von Gleichstellungsgeldern und/oder Abstandszahlungen

Rz. 39 Inhalt eines Übergabevertrags kann auch die Vereinbarung sein, dass der Übernehmer Bestandteile des übernommenen Vermögens an Angehörige zu übertragen hat, z. B. sog. Gleichstellungsgelder an seine Angehörigen oder einmalige Zahlungen, sog. Abstandszahlungen, an den Übergeber zu leisten hat. Zivilrechtlich werden derartige Vereinbarungen entweder als Schenkung unter A...mehr

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Neustarthilfe und Neustarth... / 3 Antragstellung: Ablauf und Fristen

Die Antragstellung erfolgt im ersten Antragsschritt direkt durch den Soloselbstständigen, seit Mitte März ist auch eine Antragstellung über prüfende Dritte möglich. Eine Antragstellung ist seit dem 16.2.2021 und bis zum 31.10.2021 einmalig möglich. Der Direktantrag ist elektronisch über das gleiche Portal wie bei November- und Dezemberhilfedirektanträgen von Soloselbstständi...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.2 Pflichtinhalt der Bundesmantelverträge

Rz. 7 Zu den Grundnormen, die im BMV-Ä oder BMV-Z geregelt werden müssen, zählen die Vorschriften über den Umfang der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung sowie ihre Abgrenzung voneinander; außerdem gehören die Regelungen zur Organisation der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (z. B. Vordrucke und Nachweise) ebenso dazu, wie die Rechte und Pflichten der Vert...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

Rz. 6d Der BMV-Ä (Stand 1.7.2021) umfasst 65 Paragrafen, die den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge der vertragsärztlichen Versorgung regeln. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Er hat 16 Abschnitte, die wie folgt aufgeteilt sind: 1. Abschnitt – Regelungs- und Geltungsbereich § 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen § 1a Begriffsbestimm...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1 Allgemeines

Rz. 1b Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber einen Schwenk vollzogen, indem alle zentralen Vorgaben zum Vergütungssystem für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen auf Bundesebene durch die Bewertungsausschüsse getroffen werden. In der Überschrift sind die Sachverhalte Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab und bundeseinheitliche Orientierungswerte aufgeführt, d...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.9 Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 27 Die mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführte Neufassung des Abs. 2b Satz 3 soll der Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung dienen. Damit wird ein Ziel des TSVG verfolgt, dass allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein gleichwertiger Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung ermöglicht wird, indem Wartezeiten auf Arztte...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.16 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 57 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestal...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.2 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z)

Rz. 6e Der BMV-Z beinhaltet neben dem Paragrafenteil (33 Paragrafen) folgende Anlagen: Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigung...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.10 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 36 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Gege...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 11 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.4 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 9d Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.6 Pflicht zur Vorlage

Rz. 10 Von den Vertragsparteien sind die Vereinbarungen über die Vergütung der Leistungen nach § 57 Abs. 1 und 2 den zuständigen Aufsichtsbehörden vorzulegen (vgl. § 71 Abs. 4 Satz 1), ebenso die entsprechenden Entscheidungen der Bundesschiedsämter (vgl. § 89 Abs. 5 Satz 4). Innerhalb von 2 Monaten nach Vorlage können die Aufsichtsbehörden bei einem Rechtsverstoß, insbesonder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.4 Pflicht zur Information

Rz. 8 Den jeweiligen Vertragspartnern der Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2 Satz 8 obliegt es, den Gemeinsamen Bundesausschuss über die Höhe der Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen bei der Regelversorgung (Abs. 1 Satz 7) bzw. über die Beträge für die zahntechnischen Leistungen bei der Regelversorgung (Abs. 2 Satz 8) zu informieren. Dieser Information bed...mehr