Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / II. Fortsetzung mit dem Erben und Ausscheiden des Erben (§ 724 BGB)

Rz. 284 Die Neuregelung des § 724 BGB hat – in Nachbildung des § 139 HGB alt (respektive der Neuregelung des § 131 HGB) und einer Empfehlung des 71. DJT aufgreifend[537] – folgenden Wortlaut (wohingegen § 724 BGB alt die Kündigung einer Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzten Gesellschaft geregelt hatte): (1) Geht der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf sein...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Kündigungsvoraussetzungen

Rz. 357 Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft nach § 731 Abs. 1 S. 1 BGB jederzeit aus "wichtigem Grund" ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (mit auflösender Wirkung) kündigen (jederzeitige Auflösbarkeit einer Dauerrechtsbeziehung aus wichtigem Grund als allgemeines Prinzip),[627] wenn ihm (als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips)[628] die Fortsetzung der Gesellsc...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 7. Kind/Schulbus-Haltestelle/Überholen

Rz. 1071 Rz. 1072 OLG Oldenburg [1004] Der Fahrer eines Lkw (2) überholt einen mit 70 km/h fahrenden anderen Lkw im Bereich einer Schulbus-Haltestelle. Er verletzt dabei einen am Fahrbahnrand links in Begleitung seiner Schwester gehenden zwölfjährigen Jungen (1) schwer. 250 m vor der Unfallstelle befindet sich das Zeichen 136 (Kinder). Der Fahrer des Lkw (2) haftet für den Sch...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 10. Verkehrssicherungspflicht/Kanaldeckel/Seitenstreifen

Rz. 2201 Rz. 2202 LG Saarbrücken [2062] (1) erleidet beim Überfahren eines lose sitzenden Kanaldeckels einen Schaden. Die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde (2) haftet zu 100 %. Sie hatte die Haltbarkeit der Auflage und den festen Sitz des Kanaldeckels nicht regelmäßig überprüft. Kanaldeckel sind gegen selbstständiges Herausspringen und Herausheben zu sichern und regelmäßig...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / III. Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter (§ 725 BGB)

Rz. 295 Die Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter nach § 725 BGB hat – in wesentlicher Übernahme von § 723 BGB alt – folgenden Wortlaut (wohingegen § 725 BGB alt die Kündigung durch den Pfändungspfandgläubiger geregelt hatte): (1) Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft unter Einhaltung ei...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 2. Einsatzfahrzeug (Notarztwagen)/Rotlicht/Querverkehr/Vorfahrt/Abbiegen

Rz. 656 Rz. 657 KG [617] Der Halter des Einsatzfahrzeugs (1) (hier Notarztwagen) haftet beim Überqueren einer Kreuzung bei Rotlicht und Kollision mit einem Pkw (2) zu 100 %, wenn Blaulicht und Martinshorn zwar eingeschaltet waren, aber vom Fahrer des Pkw (2) nicht rechtzeitig bemerkt werden konnten. Der Fahrer des Notarztwagens (1) hätte sich vergewissern müssen, dass sein Vor...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / I. Legaldefinition der GbR

Rz. 4 Bei wesentlicher Übernahme von § 705 BGB alt – wonach "durch den Gesellschaftsvertrag (…) sich die Gesellschafter (verpflichten) die Erreichung eines bestimmten Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten" (Beitragspflicht) – normiert Abs. 1 eine Legaldefinition der GbR (bei der die Gesellschaft selbst ...mehr

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§ 1 Einführung / II. Leitbildwandel im Recht der GbR

Rz. 32 Das alte Leitbild der GbR – Gelegenheitsgesellschaft – wird mit der Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit "auf das Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten Personengesellschaft umgestellt, die mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet ist"[67] (Modernisierungsziel). Die GbR steht damit sowohl für die Verfolgung erwerbswirtschaftlicher Zwecke (wie z.B. der Betrieb e...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / VIII. Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (§ 137 HGB)

Rz. 178 § 137 HGB über die Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters hat (entsprechend § 728b BGB) folgenden Wortlaut: (1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er für deren bis dahin begründete Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind undmehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / VIII. Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (§ 728b BGB)

Rz. 332 § 728b BGB hat in wesentlicher Übernahme von § 736 Abs. 2 BGB alt i.V.m. dem Nachhaftungskonzept des § 160 HGB alt (respektive der Neuregelung des § 137 HGB) folgenden Wortlaut: (1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er für deren bis dahin begründete Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sin...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 4. Liquidationseröffnung- und -abschlussbilanz

Rz. 229 Die Liquidatoren haben nach § 148 Abs. 4 S. 1 HGB – in sachlicher Übernahme von § 154 HGB alt, aber bei deutlicherer Herausstellung des Regelungsgehalts – gegenüber den nach § 145 Abs. 2 HGB Beteiligten (s. vorstehende Rdn 217) zur Ermittlung des zu verteilenden Gesellschaftsvermögens bei Beginn und Beendigung der Liquidation eine Bilanz aufzustellen. Die Pflichten zu...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Rechtsfähigkeit der GbR und komplementäre persönliche Haftung ihrer Gesellschafter

Rz. 27 Mit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR als Trägerin von Pflichten aus vertraglichen wie gesetzlichen Schuldverhältnissen (vgl. § 713 BGB) korrespondiert – mangels gesetzlicher Vorgaben zur Kapitalausstattung und -erhaltung (jedenfalls im gesetzlichen Regelfall) – die unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermög...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Inhalt und Wirkungen der Eintragung im Gesellschaftsregister

Rz. 68 Die Neuregelung des § 707a BGB (Inhalt und den Wirkungen der Eintragung) hat folgenden Wortlaut: "(1) Die Eintragung im Gesellschaftsregister hat die in § 707 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Angaben zu enthalten. Eine Gesellschaft soll als Gesellschafter nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist." (2) Mit der Eintragung ist die Gesell...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / I. Bestimmter Betrag (Haftsumme)

Rz. 3 Durch die Ersetzung der Formulierung "den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage" durch "einen bestimmten Betrag (Haftsumme)" erfolgt eine Klarstellung, dass es sich bei der "Vermögenseinlage" (alt) um die Haftsumme handelt.[2] Bei der KG ist nämlich zwischenmehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 8. Abbiegen/Rechtsabbiegen/paarweises Abbiegen

Rz. 174 Rz. 175 KG [168] Ein Pkw-Fahrer (1), der sich zuerst rechts eingeordnet hat und nach rechts abbiegt, ohne dass Fahrstreifen für Rechtsabbieger markiert sind, ist berechtigt, auf den ersten freien markierten Fahrstreifen der Straße einzufahren, in die er einbiegt. Wenn er hieran durch einen parallel mit ihm abbiegenden Lkw (2) gehindert wird, hat dieser den bei der Koll...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / G. Inhalt der Eintragung und anzuwendende Vorschriften (§ 5 PartGG)

Rz. 26 Nach der Neufassung hat § 5 PartGG über den Inhalt der Eintragung zum Partnerschaftsregister und die dabei anwendbaren Vorschriften folgenden Wortlaut: (1) Die Eintragung hat zu enthalten:mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / b) Besonderheit: Nachhaftung für Schadensersatzverpflichtungen der Gesellschaft

Rz. 181 Ist die Verbindlichkeit auf Schadensersatz gerichtet, haftet der ausgeschiedene Gesellschafter nach § 137 Abs. 1 S. 1 HGB nur, wenn auch die zum Schadensersatz führende Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten vor dem Ausscheiden des Gesellschafters eingetreten ist – d.h., wenn er im Zeitpunkt der Pflichtverletzung noch Gesellschafter war (so § 137 Abs. 1...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 19. Vorfahrt/Parkplatz/Geschwindigkeit

Rz. 2667 Rz. 2668 KG [2500] Die Haftung des Bevorrechtigten (2) kann bei einem Unfall auf einem Parkplatz gegenüber dem Wartepflichtigen (1) zu einer Quote von ⅔ gerechtfertigt sein, wenn dem Wartepflichtigen allenfalls ein leichter Sorgfaltsverstoß (Hineintasten zur Sicht um 85 cm) und dem Vorfahrtberechtigten ein grober Sorgfaltsverstoß (links fahren mit unangemessen hoher G...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Handeln der durch die Liquidatoren vertretenen Gesellschaft im Rechtsverkehr

Rz. 228 Die Liquidatoren haben bei Abgabe ihrer Unterschrift nach § 148 Abs. 3 S. 1 HGB – in sachlicher Übernahme von § 153 HGB alt, aber bei deutlicherer Herausstellung des Regelungsgehalts – der Firma einen Liquidationszusatz beizufügen ("in Liquidation" bzw. "i.L."). Dadurch soll sichergestellt werden, "dass der Rechtsverkehr von der Tatsache der Auflösung der Gesellschaf...mehr

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§ 1 Einführung / 5. Trennung zwischen kaufmännischer und nicht kaufmännischer Personengesellschaft

Rz. 30 Im Grundsatz wird an der traditionellen Differenzierung zwischen festgehalten. Beachte: § 107 Abs. 1 S. 2 HGB öffnet als Ausnahme jedoch erstmals das Personenhandelsgesellschaftsrecht zum Zwecke der Ausübung Freier Berufe. Der Gesetzgeber will damit eine aus der Judikatur herrührende Unglei...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / VII. Haftung des Gesellschafters für Fehlbetrag (§ 149 HGB)

Rz. 234 § 149 HGB über die Haftung des Gesellschafters für einen Fehlbetrag hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 149 HGB alt die Rechte und Pflichten der Liquidatoren geregelt hatte): Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter der Gesellschaft für den Fehlbetrag nach dem Verh...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Abstand/Türöffnen/Aussteigen/Vorbeifahren/Überholen

Rz. 203 Rz. 204 KG [193] Ein Pkw-Fahrer (1) darf seine Türe auch nicht spaltbreit öffnen, um auszusteigen, wenn mit dem Vorbeifahren eines anderen Fahrzeugs zu rechnen ist. Der Vorbeifahrende (2) muss – sofern das geparkte Fahrzeug nicht erkennbar unbesetzt ist – einen solchen Abstand einhalten, dass die Tür des geparkten Fahrzeugs ein wenig geöffnet werden kann. Ein Abstand v...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Vorfahrt/Geschwindigkeitsüberschreitung

Rz. 2425 Rz. 2426 BGH [2278] Kollidiert der Wartepflichtige (1) mit einem Vorfahrtberechtigten (2), der nachweislich zu schnell fährt, so ergibt sich, abhängig von der Geschwindigkeitsüberschreitung, eine grundsätzliche Haftungsverteilung. Die übrigen Unfallumstände (Einsehbarkeit in die Kreuzung, Straßenverlauf, Erkennbarkeit des Vorfahrtberechtigten, Tages- oder Nachtzeit) m...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Straßenbahn/Andreaskreuz/Kind/Vorfahrt/Vertrauensgrundsatz/besonderer Gleiskörper

Rz. 1699 Rz. 1700 KG [1586] Der Straßenbahnführer hat die Straßenverkehrsordnung zu beachten, wenn zwar ein besonderer Gleiskörper vorhanden ist, aber die Gleisübergänge nicht durch Andreaskreuze gekennzeichnet sind. Er haftet im Falle ihm nachgewiesenen Verschuldens für gegenwärtige und künftige immaterielle Schäden, §§ 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB, § 256 ZPO. § 18 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Rechtsfahrgebot/Zeichen 205 StVO/Vorfahrt/Radweg/Fußweg

Rz. 1082 OLG Hamm [1012] Das Rechtsfahrgebot gilt auch im einspurigen Kreisverkehr. Es bezweckt hier die Verminderung der Geschwindigkeit durch die Kurvenfahrt und schützt insoweit den von rechts einfahrenden Verkehr. Ein "Schneiden" der Kreisbahn durch Ausnutzung der Fahrbahn bis zum äußersten linken Rand ist daher regelmäßig unzulässig. Das Rechtsfahrgebot bestimmt insoweit ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / VIII. Anmeldung des Erlöschens (§ 738 BGB)

Rz. 436 Die Neuregelung des § 738 BGB normiert die Verpflichtung sämtlicher Gesellschafter einer eingetragenen GbR (eGbR) nach Beendigung der Liquidation das "Erlöschen der Gesellschaft" zur Eintragung ins Gesellschaftsregister anzumelden, um im Interesse des Rechtsverkehrs sicherzustellen, "dass die durch die Beendigung der Liquidation erfolgte Vollbeendigung der Gesellscha...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 14. Informationsrechte und -pflichten (§ 717 BGB)

Rz. 228 § 717 BGB hat – in Zusammenfassung des auf § 713 BGB alt i.V.m. § 666 BGB (kollektives Informationsrecht zugunsten der Gesamtheit der Gesellschafter) und § 716 BGB alt (individuelles Informationsrecht des einzelnen Gesellschafters) verteilten Normenbestandes und dessen inhaltlicher Neuordnung – folgenden Wortlaut (wohingegen § 717 BGB alt die Nichtübertragbarkeit der...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / XI. Verletzung des Wettbewerbsverbots (§ 118 HGB)

Rz. 107 Die Regelung über die Verletzung des Wettbewerbsverbots in § 118 HGB hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 118 HGB alt das Kontrollrecht der Gesellschafter geregelt hatte): (1) Verletzt ein Gesellschafter die ihm nach § 117 obliegende Verpflichtung, kann die Gesellschaft Schadensersatz fordern. Sie kann stattdessen von dem Gesellschafter verlangen, dass er die für eig...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Durchführung der Liquidation durch alle Gesellschafter

Rz. 393 Zur Liquidation sind nach § 736 Abs. 1 BGB als mitgliedschaftliches Pflichtrecht[668] "alle" Gesellschafter als sog. geborene Liquidatoren berufen. In der korrespondierenden Verpflichtung zur Mitwirkung an der Liquidation konkretisiert sich die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht.[669] Infolgedessen sind auch die bislang von der Geschäftsführung und Vertretung ausges...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / c) Zweigniederlassungen einer eingetragenen GbR

Rz. 88 Nach § 707b Nr. 3 BGB finden die Vorschriften betreffend Zweigniederlassungen auf die eingetragene GbR entsprechende Anwendung: Beachte: Berufsrechtlich sind Zweigniederlassungen – bspw. nach § 27 Abs. 2 BRAO – zulässig. Es werden an den Betrieb einer Zweignieder...mehr

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§ 3 Kaskoversicherung – Lei... / hh) Sommerreifen im Winter

Rz. 115 LG Hamburg [111] Es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, die die Kaskoversicherung zur Leistungskürzung nach § 81 VVG VVG berechtigt, wenn ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Kfz mit Sommerreifen bei zwar teilweise winterlichen Straßenverhältnissen in einer Gegend, in der nicht zwingend mit entsprechenden Straßenverhältnissen zu rechnen ist, am Straßenverkehr teilnimmt....mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Schadensersatzanspruch und Eintrittsrecht

Rz. 108 § 118 Abs. 1 HGB entspricht inhaltlich § 113 Abs. 1 HGB alt. Verletzt ein Gesellschafter die ihm nach § 117 HGB (s. vorstehende Rdn 105 ff.) obliegende Verpflichtung, kann die Gesellschaft nach § 118 Abs. 1 S. 1 BGB Schadensersatz fordern. Sie kann stattdessen von dem Gesellschafter nach § 118 Abs. 1 S. 2 HGB auch verlangen, dass ermehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 4. Entsprechend anwendbare Vorschriften des HGB

Rz. 83 Die Neuregelung des § 707b BGB (Entsprechend anwendbare Vorschriften des HGB) hat folgenden Wortlaut: Folgende Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sind auf eingetragene Gesellschaften entsprechend anzuwenden:mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / XXVIII. Unfallhelfer

Rz. 1916 Unfallhelfer/Schaden Rz. 1917 OLG Hamm [1787] Der Halter eines Pkw (1), der bei Dunkelheit auf dem rechten Seitenstreifen der Autobahn anhält in der Absicht, einem zuvor in einem Abstand von ca. 35 m im Bereich der Mittelleitplanke verunfallten Pkw (2) notfalls Hilfe zu leisten, muss sich den Verursachungsanteil des verunfallten Fahrzeugs nicht nach den Grundsätzen der...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Gestaltungsfreiheit

Rz. 114 Die Neuregelung des § 708 BGB (Gestaltungsfreiheit) – § 708 BGB alt regelte die Haftung der Gesellschafter (diligentia quam in suis) – hat folgenden Wortlaut: Von den Vorschriften dieses Kapitels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Rz. 115 § 708 BGB ist – dem § 109 HGB alt (vgl. auch § 108 HGB) nachgebil...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 2. Ausfahren/Grundstücksein- und -ausfahrt/Vorfahrt/Tankstelle

Rz. 508 Rz. 509 OLG Karlsruhe [481] Begegnen sich ein in eine Grundstückseinfahrt einfahrendes Fahrzeug (1) und ein hieraus ausfahrendes Fahrzeug (2) im Bereich dieser Einfahrt, hat das von der Straße kommende Fahrzeug (1) die Vorfahrt. Der Ausfahrende (2) muss ihm auch im Bereich der Zufahrt zu einer Tankstelle wegen des Vorrangs des fließenden Verkehrs auf der Straße den Pla...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Autobahn/Überholen/Fahrstreifenwechsel

Rz. 542 Rz. 543 BGH [512] Fährt ein Lkw (1) von der Beschleunigungsspur direkt auf die Überholspur, um einen vor ihm einfahrenden Lkw (3) zu überholen, haftet der Fahrer (1) für den Schaden, den ein auffahrender Pkw (2) verursacht, der sich auf der Überholspur befunden hatte, zu 100 %. Wer von der Beschleunigungsspur auf eine befahrene Autobahn auffährt, darf nicht in einem Zu...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 6. Vorfahrt/Einmündung/abgesenkter Bordstein

Rz. 2542 Rz. 2543 BGH [2388] Fahrer (1) und Fahrer (2) glauben jeweils, Vorfahrt zu haben: Fahrer (1), weil er von rechts kommt, Fahrer (2), weil die einmündende Stichstraße über einen abgesenkten Bordstein führt. Eine über abgeflachte Bordsteine "überführte" Zufahrt ist, wenn sie die Merkmale einer öffentlichen Straße aufweist, einmündende Straße im Sinne der Vorfahrtsregel "...mehr

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§ 1 Einführung / I. Konsolidierung des Rechts der GbR

Rz. 4 Der historische Gesetzgeber hat die GbR – wie sich dies bereits aus dem Regelungsstandort der §§ 705 ff. BGB (Titel 16: Gesellschaft) im Besonderen Teil des Schuldrechts ergibt – als ein durch die Besonderheiten der Gesamthand modifiziertes vertragliches Schuldverhältnis konzipiert,[7] "dem in unvollständiger Weise das Gesamthandsprinzip, darüber gestülpt‘ wurde".[8] D...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 7. Verkehrssicherungspflicht/Baustelle/Absicherung/Geschwindigkeit/Seitenstreifen

Rz. 2133 Rz. 2134 OLG Karlsruhe [1997] Pkw-Fahrer (1) nähert sich der Stoppstelle vor der vorfahrtberechtigten Straße mit ca. 27 bis 35 km/h. Wegen einer glatten Stahlplatten-Abdeckung von 5,40 m Länge über einem Baustellenloch kann er nicht mehr rechtzeitig bremsen. Die Beschilderung mit Zeichen 112 (unebene Fahrbahn) sowie Zeichen 122 (links verengte Fahrbahn) und Zeichen 12...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 13. Verkehrssicherungspflicht/Wildschutzzäune/Kollision mit Damwild

Rz. 2299 Rz. 2300 BGH [2157] Der Straßenverkehrssicherungspflichtige (3) ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Wildschutzzäune anzubringen. Bei der Bestimmung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Gefahren, die dem Verkehr auf der Straße von Wild drohen, gilt es zu bedenken, dass Wild herrenlos und eine natürliche Erscheinung ist. Im Grunde kann Wild an jeder län...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 14. Vorfahrt/Geschwindigkeit/Nebel/halbe Vorfahrt

Rz. 2620 Rz. 2621 OLG Koblenz [2458] Überquert ein Traktor mit Anhänger (1) tagsüber bei Nebel eine Bundesstraße ohne Warneinrichtungen aufzustellen und kollidiert er mit einem Pkw (2), der trotz zulässiger 70 km/h mit mindestens 100 km/h unbeleuchtet in die Nebelbank mit einer Sichtweite von 40–100 m einfährt, so haftet der Pkw-Fahrer (2) zu 70 %, der Traktor (1) zu 30 %. In ...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 16. Vorfahrtsänderung/Hinweispflicht/Amtspflicht

Rz. 2638 Rz. 2639 LG Marburg [2474] Verkehrsteilnehmer sind gesondert zu warnen, wenn Verkehrsregeln geändert werden, deren Missachtung besonders gefährlich ist. Unterlässt es die Straßenverkehrsbehörde (3), auf die Änderung einer langjährig bestehenden Vorfahrtsregelung einer Kreuzung hinzuweisen, so haftet sie bei einer Kollision zweier Fahrzeuge (1) und (2) im Kreuzungsbere...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 7. Überholen/Rechtsüberholen

Rz. 1899 Rz. 1900 LG Aachen [1772] Überholt ein Pkw (2) einen zur Straßenmitte hin fahrenden Pkw (1), der im Zeitpunkt des Rechts Überholens nach rechts schwenkt, von rechts, so haftet der Fahrer des rechts überholenden Fahrzeugs (2) zu 75 %. Ein Rechts Überholen ist nur dann zulässig, wenn der vorausfahrende Fahrer seine Absicht, nach links abzubiegen, vorher angekündigt hat....mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 4. Abbiegen (über Gegenfahrbahn)/überhöhte Geschwindigkeit/Gegenverkehr/Vorfahrt

Rz. 60 Rz. 61 OLG Hamm [57] Der Fahrer eines Pkw (1) haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Kraftrad (2) zu ⅓, wenn er die Fahrbahn nicht so zügig wie möglich beim Linksabbiegen in ein Grundstück überquert hatte. Den Motorradfahrer (2) trifft das überwiegende Verschulden am Unfall (⅔), wenn er statt mit erlaubten 50 km/h mit 87,5 km/h unterwegs war. Rz. 62 BGH [58] Für die Folge...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 18. Vorfahrt/Fahrspurwechsel/Vorrang/Reißverschlussverfahren

Rz. 2661 Rz. 2662 KG [2495] Der auf dem durchgehenden freien Fahrstreifen Befindliche (1) hat Vorrang vor dem auf der rechten Fahrspur an der Weiterfahrt Gehinderten (2) (Reißverschlussverfahren gem. § 7 Abs. 4 StVO). Danach ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Art und Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeu...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Fahrstreifenwechsel/überhöhte Geschwindigkeit

Rz. 684 Rz. 685 OLG Schleswig [643] Wechselt ein Lkw-Fahrer (1) vom linken Fahrstreifen auf den rechten, haftet er zu 50 %, wenn er mit einem auf der rechten Fahrspur fahrenden Motorrad (2) kollidiert. Dies gilt selbst dann, wenn er sich zweimal vor dem Spurwechsel durch Blick in den Außenspiegel davon überzeugt hatte, dass der rechte Fahrstreifen frei ist. Allerdings hatte er...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 7. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (§ 712a BGB)

Rz. 157 Die Neuregelung des § 712a BGB hat folgenden Wortlaut: (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über. (2) In Bezug auf die Rechte und Pflichten des vorletzte...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft

Rz. 112 Das zweite Kapitel (§§ 708 bis 718 BGB) regelt das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft unter Zusammenfassung des auf die §§ 706 bis 713 und auf die §§ 716 bis 722 BGB alt verteilten Normenbestands und ordnet ihn inhaltlich neu unter der genannten Bezeichnung,[202] was insoweit neue Relevanz erlangt, als sich infol...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 4. Rückwärtsfahren/Einfahrt

Rz. 1622 Rz. 1623 OLG Köln [1514] Fährt ein Fahrer (2) mit einem Pkw aus einer Grundstückseinfahrt rückwärts auf die Straße und stößt dabei mit einem anderen Fahrzeug zusammen, dessen Fahrer (1) zur gleichen Zeit auf der Straße rückwärts fährt, trifft den überwiegenden Verursachungs- und Verschuldensanteil den Fahrer (2). Seine Haftung liegt bei 60 %. Rz. 1624 OLG Stuttgart [151...mehr