Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.4 Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung

Rz. 12 Die Erleichterung der Buchführung, Aufzeichnung oder Aufbewahrung darf schließlich nicht zu einer Beeinträchtigung der Besteuerung führen.[1] Hierbei ist darauf abzustellen, dass der Zweck der Pflichten, die zutreffende Erfassung des steuerlichen Sachverhalts (s. Rz. 1), nicht gefährdet werden darf. Die Erleichterung darf deshalb immer nur und in dem Umfang bewilligt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Überblick

Rz. 33 Die Buchführungspflicht nach § 141 AO entsteht kraft Gesetzes, sofern die materiellen Voraussetzungen vorliegen, also allein eine Bezugsgröße erreicht ist (s. Rz. 20). Die allgemeine Rechtspflicht zur Führung von Büchern bedarf allerdings der Konkretisierung durch die Finanzbehörde mittels eines Verwaltungsakts. Diese Konkretisierung der Rechtspflicht erfolgt durch ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Kosten der Buchführung und Aufzeichnung

Rz. 32 Die Kosten der Buchführung, der Aufzeichnung und der Aufbewahrung hat der von der Pflicht betroffene Stpfl. zu tragen.[1] Da der mit der Pflichterfüllung verbundene Kosten- und Verwaltungsaufwand regelmäßig nicht unerheblich ist, trifft aufgrund des ihm erteilten Auftrags einen Steuerberater eine Beratungspflicht. Er soll einen Kleingewerbetreibenden pflichtgemäß dara...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Normadressat

Rz. 19 Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht für den Adressaten der jeweiligen Rechtsnorm bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.[1] Die Pflichtenstellung geht auf einen Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger des Steuerpflichtigen über. Im Fall der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Normadressaten bleibt diese Rechtspflicht erhalten, sie ist jedoch von einem Inso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Adressaten der Vorschrift

Rz. 3 Die Pflicht zur Aufzeichnung des Wareneingangs besteht nur für gewerbliche Unternehmer, d. h. für diejenigen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 15 EStG beziehen.[1] Die Regelung gilt somit insbesondere nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung nicht für Land- und Forstwirte[2], aber auch nicht für Selbstständige.[3]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.4 Aufklärungsfunktion der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 10 Die steuerliche Pflicht zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen[1] ist dem Beteiligten auferlegt, um der Finanzbehörde die zutreffende Sachverhaltsermittlung zu ermöglichen (s. Rz. 1–3). Die Bücher und Aufzeichnungen sollen die gesamten Geschäftsvorfälle dokumentieren und die Vermögenslage darlegen. Soweit dieser Zweck erreicht wird oder nicht besondere gesetzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Pflichtwidriges Verhalten

Rz. 24 Eine Verletzung der über § 140 AO begründeten Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflicht kann steuerliche und ggf. auch bußgeldrechtliche bzw. strafrechtliche Folgen auslösen.[1] Steuerlich kommt hierbei insbesondere eine Schätzung nach § 162 AO in Betracht, wenn gegen die gesetzlichen Pflichten verstoßen wird[2], da dann die Buchführung nicht als ordnungsgemäß anzusehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.5 Rechtsfolgen

Rz. 18 Wird entgegen der gesetzlichen Verpflichtung ein Anbauverzeichnis nicht geführt oder weist dieses erhebliche Mängel auf, fehlen Aufzeichnungen i. S. v. § 162 Abs. 2 S. 2 AO. Es kann demgemäß zu einer Schätzung kommen, dies setzt aber voraus, dass weitere Mängel in der Buchführung hinzukommen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1.2 Ausländische Unternehmer

Rz. 9 Soweit ausländische Unternehmer im Inland eine Niederlassung gem. §§ 13–13h HGB haben, gelten für sie bereits über § 140 AO die handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.[1] Die Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung besteht darüber hinaus auch für ausländische Unternehmer, wenn sie im Geltungsbereich des Gesetzes eine Betriebsstätte unterhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift fasst den Inhalt der Warenausgangsverordnung v. 20.6.1936[1] zusammen.[2] Ergänzend zur Aufzeichnungspflicht hinsichtlich des Wareneingangs[3] dient sie zur Kontrolle der Betriebsvorgänge beim Unternehmer, da hierdurch die Nachkalkulation möglich wird. Gleichzeitig gibt das Warenausgangsbuch die Grundlage für Kontrollmitteilungen gem. § 194 Abs. 3 AO, um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 31 Nach § 141 Abs. 1 S. 2 AO gelten für die steuerliche Buchführungs- und Bilanzierungspflicht die Bestimmungen des HGB entsprechend. Hierzu wird auf die allgemeinen Regelungen der §§ 238, 240, 241, 242 Abs. 1 und §§ 243 bis 256 HGB verwiesen. Ausgenommen von dem Verweis ist die Bestimmung des § 241a HGB. Es besteht demnach die Verpflichtung, im Rahmen der Grundsätze ord...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.4 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen GoB bzw. GoBD

Rz. 8 Für die Einhaltung der GoB bzw. GoBD sind der Buchführungspflichtige bzw. die in §§ 34–35 AO genannten Personen verantwortlich.[1] Bei einer atypisch stillen Gesellschaft trifft z. B. die Pflicht, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu fertigen, allein den Geschäftsinhaber, nicht den stillen Gesellschafter.[2] Die im Auftrag des stillen Gesellschafters gefertigte Buc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Erforderliche Angaben

Rz. 13 Nach § 143 Abs. 3 AO [1] müssen die Aufzeichnungen zumindest folgende fünf Angaben enthalten: Aufzuzeichnen ist der Tag des Wareneingangs, d. h. der Tag, an dem die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware erlangt wird (s. Rz. 8). Zulässig ist die Erfassung auch unter dem Rechnungsdatum.[2] Aufzuzeichnen sind der Name (Firma) und die Anschrift des Liefe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Erforderliche Angaben

Rz. 6 § 144 Abs. 3 AO bestimmt die Angaben, die in den Aufzeichnungen zwingend enthalten sein müssen. Die Vorschrift korrespondiert mit § 143 Abs. 3 AO.[1] Folgende fünf Angaben sind vorgeschrieben: Aufzuzeichnen ist der Tag des Warenausgangs, d. h. der Tag, an dem die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware verschafft wird. Zulässig ist die Erfassung auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3.1 Rechtscharakter

Rz. 37 Die Mitteilung der Finanzbehörde an den Stpfl., dass er von dem genannten Zeitpunkt an (s. Rz. 51) Bücher zu führen habe, ist nach wohl einhelliger Ansicht ein selbstständiger und rechtsgestaltender Verwaltungsakt.[1] Dieser Verwaltungsakt ist zwingende Voraussetzung für den Beginn der Buchführungspflicht. Er hat insofern konstitutive Wirkung.[2] Rz. 38 Hat die Finanzb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3.5 Rechtsschutz

Rz. 49 Der Verwaltungsakt, zukünftig der Buchführungspflicht zu unterliegen, ist mit dem Einspruch nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO anfechtbar.[1] Ob die Grenzen für den Beginn der Buchführungspflicht vorliegen, bestimmt sich allein nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Mitteilung, selbst wenn die Feststellung zuvor gesondert mitgeteilt worden ist. Wogegen Einspruch eingelegt wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 8.2 Feststellung der Finanzbehörde

Rz. 59 Nach § 141 Abs. 2 S. 2 AO endet die Verpflichtung zur Buchführung nach der Feststellung der Finanzbehörde, dass die Wertgrenzen nicht mehr erreicht werden. Die Rechtsfolge tritt also nicht allein kraft Gesetzes durch ein Unterschreiten der Wertgrenzen ein[1], sondern sie ist an eine Maßnahme der Finanzbehörde geknüpft.[2] Dies gilt auch dann, wenn das Unterschreiten a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 7.3 Weitere Pflichten

Meldende Plattformbetreiber müssen darüber hinaus folgende Pflichten erfüllen: der meldepflichtige Anbieter muss über die erhobenen und gemeldeten Daten informiert werden.[1] die Mitwirkungspflichten des Anbieters müssen durchgesetzt werden, indem dieser bei Nichtvorlage der für die Meldung erforderlichen Informationen zwei Mal daran erinnert und bei weiterer Nichtvorlage an d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 7 Umfang der Pflichten für Plattformbetreiber

7.1 Meldepflichten Meldende Plattformbetreiber unterliegen einer Meldepflicht für den Meldezeitraum, der nach § 6 Abs. 6 PStTG dem Kalenderjahr entspricht. Konkret müssen sie dem BZSt meldepflichtige Informationen spätestens zum 31.01. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem ein Anbieter als meldepflichtiger Anbieter identifiziert wurde, nach amtlich vorgeschriebenen D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GewSt-Pflicht eines von einer Hebammen-GmbH betriebenen Geburtshauses

Betreibt eine GmbH, deren GF und alleinige Anteilseignerin eine ausgebildete Hebamme ist und bei der zwei freiberufliche Hebammen, eine angestellte Hebamme, eine Krankenschwester, eine Kinderkrankenschwester sowie angelernte Mitarbeiter, aber keine Ärzte angestellt sind, in eigenen Räumlichkeiten (u.a. mit Zimmern mit Übernachtungsmöglichkeiten auch für die Partner der Entbi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Keine mittelbare beA-Pflicht für nur als StB zugelassenen Partner einer Partnerschaftsgesellschaft aus RA und StB

Eine Klage, die ein nicht als RA zugelassener StB als alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter einer aus RA und StB bestehenden und vom Kläger prozessbevollmächtigten PartG mbB im Jahr 2022 vor dem FG erhebt, ist nicht wegen der Nichtnutzung des besonderen elektronisches Anwaltspostfachs eines (auch) als Rechtsanwalt zugelassenen Mitgesellschafters unzulässig. Hess. FG v....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 7.2 Sorgfaltspflichten

Neben der Pflicht zu Meldung von relevanten Tätigkeiten unterliegen Plattformbetreiber zudem Sorgfaltspflichten. Dabei steht es dem Plattformbetreiber frei, die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten hinsichtlich der dort registrierten Anbieter erst ab dem Zeitpunkt durchzuführen, ab dem diese Anbieter aktiv sind und relevante Tätigkeiten anbieten.[1] Zu den Sorgfalts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 11 Handlungsempfehlungen

Wie vorstehend erläutert, beschränkt sich das Plattformen-Steuertransparenzgesetz nicht auf die reine Pflicht zur Meldung von Informationen an das BZSt, sondern umfasst zahlreiche weitergehende Pflichten. Um diese weitreichenden Vorgaben ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllen zu können, sollten sich betroffene Plattformbetreiber frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinande...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sozialversicherungspfli... / d) Treuhandabreden

Bei einer treuhänderischen Gestaltung erhält der Treuhänder die Geschäftsanteile vom Treugeber übertragen und ist damit formell neuer Eigentümer. Mit dem schuldrechtlichen Treuhandvertrag werden regelmäßig besondere Pflichten des Treuhänders normiert; es können aber auch z.B. Stimmrechte des Treugebers vorgesehen werden. Der Treuhänder ist als Gesellschafter der Inhaber aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 9 Bußgelder bei Pflichtverstößen

Kommen meldepflichtige Plattformbetreiber ihren Pflichten nicht nach, können je nach Art des Verstoßes Bußgelder zwischen 5.000 EUR und 50.000 EUR festgesetzt werden.[1] Als Ultima-Ratio wird dem BZSt zudem ermöglicht, den Betrieb der Plattform zu untersagen und eine Sperrung der Plattform anzuordnen.[2] Verstöße gegen die mit dem PStTG eingeführten Pflichten können als Ordnu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Vorsteuervergütung an im Ausland ansässige Unternehmer

Antragsfrist: Der Vergütungsantrag ist nach § 61a Abs. 2 UStDV binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist. Bei dieser Frist handelt es sich nicht nur um eine sog. Ordnungsfrist, sondern um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des GF auf Vorsteuervergütungsant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Inanspruchnahme eines nominellen GF für Steuerschulden

Die Verantwortlichkeit eines GF für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH ergibt sich allein aus der nominellen Bestellung zum GF. Dies ist auch dann der Fall, wenn der GF nur als Strohmann fungiert. FG Münster v. 12.8.2022 – 4 K 1469/20 U, NZB eingelegt, Az. des BFH: VII B 150/22mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Organschaft: Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Ein Gewinnabführungsvertrag ist nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn die durch den Gewinnabführungsvertrag begründeten Verpflichtungen innerhalb angemessener Zeit beglichen werden. FG Köln v. 21.6.2022 – 10 K 1406/18, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 37/22mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 3.2 Meldender Plattformbetreiber

Die Pflichten des PStTG treffen nur einen sog. meldenden Plattformbetreiber. Als solcher qualifiziert der Plattformbetreiber, wenn er unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 PStTG einen spezifischen Nexus zum Inland besitzt. Dies ist dann der Fall, wenn der Plattformbetreiber Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat, er nach inländischem Recht eingetragen ist od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 10 Folgen für die Besteuerung der Einkünfte

Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, es der Finanzverwaltung zu ermöglichen, Informationen über die auf den Plattformen erzielte Vergütungen sowie deren Empfänger zu erhalten und diese im Rahmen des Besteuerungsverfahrens zu berücksichtigen. Damit ist die Pflicht zur Meldung dieser Informationen ein Kontrollmechanismus für die Finanzbehörden, um überprüfen zu können, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 7.1 Meldepflichten

Meldende Plattformbetreiber unterliegen einer Meldepflicht für den Meldezeitraum, der nach § 6 Abs. 6 PStTG dem Kalenderjahr entspricht. Konkret müssen sie dem BZSt meldepflichtige Informationen spätestens zum 31.01. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem ein Anbieter als meldepflichtiger Anbieter identifiziert wurde, nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektroni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzgeberischer Schutzmec... / b) Bisheriger Hinweisgeberschutz in Deutschland

Primäre Prägung durch Rechtsprechung: In Deutschland ist der Hinweisgeberschutz hierbei bislang vor allem durch die Rechtsprechung geprägt. Insbesondere die Gerichte der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit orientieren sich an den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Grundsatzentscheidung des EGMR v. 21.7.2011: Der EGMR hatte sich im Jahr 2011 in ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / Zusammenfassung

Begriff Mit dem zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der sog. DAC7-Richtlinie im nationalen Recht umgesetzt. Betreiber von digitalen Plattformen sind erstmals für den Meldezeitraum 2023 dazu verpflichtet, Informationen über die auf ihren Plattformen tätigen Anbieter an die Finanzverwaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Rückstellung für Mitarbeiterboni

Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kann gem. § 249 Abs. 1 S. 1, Alt. 1 HGB nicht nur dann gebildet werden, wenn eine Verbindlichkeit am Bilanzstichtag mit Sicherheit besteht und nur ihre Höhe ungewiss ist, sondern auch dann, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Verbindlichkeit dem Grunde nach künftig entsteht, wobei zudem deren Höhe ungewiss sein kan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau

Bei der A-GmbH, die ein Restaurant betreibt, wurde eine Kassen-Nachschau vorgenommen. Das FA ging gem. § 146b Abs. 3 AO zu einer Außenprüfung über, die entsprechende Mitteilung an die GmbH enthielt keine Ausführungen zur Ermessensausübung. Die A-GmbH klagt nunmehr auf eine Aufhebung der Prüfungsanordnung. Das FG entschied: Werden bei der Kassen-Nachschau dem Prüfer nicht die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 11. Sonstiges: Gemeiner Wert der Anteile an Familien-Holding

Verkäufe unter fremden Dritten, die nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG als Maßstab für die Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen herangezogen werden können, liegen vor, wenn die Beteiligten keine Angehörigen i.S.d. § 15 Abs. 1 AO sind. Eine gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkung zugunsten der Familienangehörigen steht der Zuordnung derartiger Verkäufe zum gewöhnli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.2 Arbeitsrechtliche Grundsätze

Rz. 17 Während die Wahl der Pauschalierung anstelle des individuellen LSt-Abzugs steuerrechtlich allein in der Hand des Arbeitgebers liegt (Rz. 8), ergeben sich insoweit Beschränkungen aus arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber den individuellen LSt-Abzug entsprechend den vom Arbeitgeber abzurufenden elektronischen LSt-Abzugsmerk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Bemessungsgrundlage der pauschalen LSt ist bei den Pauschalierungstatbeständen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG der Arbeitslohn. An die Stelle des Arbeitslohns tritt bei der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 und 2a EStG das sozialversichungsrechtliche Arbeitsentgelt aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4 Unzulässigkeit der Pauschalierung in den Fällen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG (Abs. 4)

Rz. 47 Nach § 40a Abs. 4 EStG ist die Pauschalierung unzulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitsstunde 19 EUR überschreitet (Nr. 1; Rz. 48) oder zu demselben Arbeitgeber mehr als ein Arbeitsverhältnis besteht und für eines dieser Arbeitsverhältnisse der individuelle LSt-Abzug vorgenommen wird (Nr. 2; Rz. 50). Die Einschränkungen des § 40a Abs. 4 EStG gelten nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1 Pflicht der Krankenkasse als Einzugsstelle

Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen die Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben. Dies gilt insbesondere für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers haben Krankenkassen die Möglichkeit, Beitragsansprüche zu stunden. Durch die Stundung wird die Beitragsfälligkeit hinausgeschoben bzw. neu gesetzt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.2 Pflicht zur AfA

Rz. 233 Liegen die Voraussetzungen des § 7 EStG vor, muss nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung die AfA vorgenommen werden.[1] Insoweit besteht eine Pflicht zur abschnittsbezogenen Vornahme. Dies gilt auch in Verlustjahren. Bestehen AfA-Wahlrechte, kann die Wahl der AfA-Methode nur bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids für den Vz, in dem die AfA für das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 324a AfaA sind nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG zulässig. Soweit der Grund für die AfaA in späteren Wirtschaftsjahren wegfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Rz. 325 § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt grundsätzlich für alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter. Es ist gleichgültig, ob es sich um materielle bewegliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.4 Wertaufholungsgebot

Rz. 343 Nach § 7 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG nach dem Vollzug der AfaA in späteren Wirtschaftsjahren eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn und soweit der Grund für die AfaA entfallen ist. Die Regelung ergänzt das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG und soll sicherstellen, dass eine bisl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.3 Nachholung unterlassener AfA

Rz. 235 Im Hinblick auf die Pflicht zur Vornahme der AfA stellt sich die Frage, ob die AfA in späteren Jahren nachgeholt werden kann, wenn der Stpfl. sie bewusst oder versehentlich nicht vorgenommen hat und die Steuerbescheide der vergangenen Jahre nicht mehr geändert werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass, wenn ein Wirtschaftsgut in der Vergangenheit bereits in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 9 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Geschäftswerts (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 302 Nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG gilt als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- bzw. Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ein Zeitraum von 15 Jahren. Rz. 302a § 7 Abs. 1 S. 3 EStG betrifft nur entgeltlich erworbene Geschäfts- bzw. Firmenwerte. Für originäre Geschäfts- bzw. Firmenwerte besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 11 AfA nach Maßgabe der Leistung (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG)

Rz. 317 Der Stpfl. kann nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, statt der linearen AfA die AfA nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vornehmen. Voraussetzung ist, dass er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. Rz. 318 Die Leistungs-AfA ist ein Fall der li...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.4 Aufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Rz. 87 Nutzt ein Stpfl. ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das weder in seinem zivilrechtlichen noch in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht, zur Erzielung von Einkünften und hat er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für dieses fremde Wirtschaftsgut getragen, ist er zur Vornahme der AfA berechtigt, sofern es sich bei den Aufwendungen nicht um Drittaufwand handelt.[1] D...mehr