Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verw-Vertrag und Vereinbarungen.

Rn 35 GdW und Verw können im Verw-Vertrag (§ 26 Rn 42 ff) weitere Rechte und Pflichten begründen. Bsp: nach § 12 I (§ 12 Rn 10 ff), Erteilung einer Zustimmung zu einer Vermietung/Verpachtung, Erteilung einer Zustimmung zu einem Gebrauch/einer Benutzung, ›Verteilung‹ von Kellerflächen, Aufstellung der Hausordnung, Erstellung einer Bescheinigung nach § 35a EStG, dazu KG ZMR 09...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schutzrechte.

Rn 7 Das Recht auf Gleichbehandlung. Es verbietet die willkürliche Schlechterstellung einzelner Mitglieder ohne sachlichen Grund und begrenzt die Mehrheitsherrschaft (Reichert/Wagner Kap 2 Rz 777 ff; näher Schöpflin ZStV 14, 166). Satzungsgemäße Sonderrechte (§ 35) sind aber ebenso zulässig wie abgestufte Mitgliedschaften, die unterschiedlichen Pflichten auch verschiedene Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen (III 2).

Rn 6 Pflicht und Anstandsschenkungen (vgl § 534) sind Schenkungen, die den Lebensverhältnissen des Mündels entsprechen und unter Berücksichtigung der ganzen Vermögenslage sowie der zwischen Schenker und Beschenkten bestehenden Beziehungen letztlich im Interesse des Mündels selbst liegen (Hamm FamRZ 87, 751, Karlsr FGPrax 00, 145; LG Kassel FamRZ 13, 579). Dies wird zB bejaht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Benachrichtigungspflicht.

Rn 4 Die Pflicht zur Benachrichtigung ergibt sich für den Käufer aus dem Gesetz. Die gleiche Pflicht trifft den weiterveräußernden Verkäufer. Er hat den Miterben nicht nur den Inhalt des Kaufvertrages, sondern auch die Übertragung unverzüglich anzuzeigen (Grüneberg/Weidlich § 2035 Rz 2). Die Miterben können bis zur Übertragungsanzeige das Vorkaufsrecht dem Verkäufer ggü gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Zwang zur Nutzung einer Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft zunächst alle Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlumg gilt auch dann, wenn ein Rechtsanwalt einen Schriftsatz im Verfahren ohne Anwaltszwang übermittelt (LG Düsseldor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nebenpflichten.

Rn 13 Der Beauftragte hat darüber hinaus Neben- und Nebenleistungspflichten zu beachten. Er muss im Interesse des Auftraggebers liegende Abweichungen von Weisungen idR vorher anzeigen (§ 665) und die zur Verwahrung erhaltenen Gegenstände sowie das aus der Ausführung des Auftrags Erlangte an den Auftraggeber herausgeben (§ 667). Für eigene Zwecke verwendete Gelder sind vom Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unbeschadet der Artikel 5 und 7 unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (›Verbraucher‹), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (›Unternehmer‹), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Musterwiderrufsbelehrung.

Rn 13 Rechtssicherheit im Zusammenhang mit seinen Informationspflichten aus Art 246a § 2 I 1 EGBGB und Art 246b § 2 I EGBGB bietet dem Unternehmer die Musterwiderrufsbelehrung der Anlage 1 zu Art 246a § 1 II 2 EGBGB bzw der Anlage 3 zu Art 246b § 2 III EGBGB (eingehend Schürnbrand JZ 15, 974 sowie allg Damler, Das gesetzlich privilegierte Muster im Privatrecht 15). Bedeutung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. 2Ist das nicht der Fall, so hat der Sachverständige das Gericht unverzüglich zu verständigen. (2) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob ein Grund vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterbliebene Mitwirkung (1 Fall 2).

Rn 7 Das wörtliche Angebot des Schuldners reicht auch dann aus, wenn zur Bewirkung der Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist (BAG NZA 16, 1147). Ob und ggf welche Mitwirkungspflichten des Gläubigers bestehen, ergibt sich aus dem Inhalt der Parteivereinbarungen. Zu denken ist hier insb an die Pflicht des Gläubigers zur Abholung der Sache (Holschuld, Köln ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sicherungsaufklärung.

Rn 214 Die Sicherungsaufklärung (therapeutische Aufklärung, Sicherheitsaufklärung) ist erforderlich, um die notwendige Mitwirkung des Patienten am Heilungsprozess (›compliance‹) zu gewährleisten (s dazu insb BGH NJW 05, 427, 428; BGHZ 162, 320, 323; 163, 209, 217 ff; NJW 09, 2820 Rz 8 ff; VersR 18, 1192 Rz 11, alle mwN; Frahm NJW 22, 2899, 2899 f; zur Abgrenzung zum Befunder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 200 Das Vorliegen einer Verkehrspflichtverletzung ist grds vom Geschädigten darzulegen und zu beweisen. Ggf kommt ein Anscheinsbeweis für das Vorliegen eines Produktfehlers und die haftungsbegründende Kausalität in Betracht, wenn gleichartige Schäden bei mehreren Benutzern auftreten (BGHZ 17, 191, 196; NJW 87, 1694, 1695 mwN; einschr Köln NJW-RR 12, 922), der Hersteller g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird ein Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst, kann dieser von seinem Zahlungsdienstleister im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags verlangen. 2Wurde der Betrag einem Zahlungskonto des Zahlers belastet, ist dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anforderungen an die Erfüllung der Bereitstellungspflicht.

Rn 11 Der Unternehmer kann sich zur Erfüllung seiner Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen eines Dritten (bspw dem Entwickler des digitalen Produkts) als Erfüllungsgehilfen iSd § 278 S 1 bedienen (BTDrs 19/27653, 58 f). Die Anforderungen an die Erfüllung des Bereitstellens sind § 327b III, IV zu entnehmen. Die Bereitstellung sollte dabei unter Berücksichtigung des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ 245 3 Zahlung eines Preises 312 5 Zahlungsanweisung 780 3 Zahlungsaufschub Tatbestand 506 4 Zahlungsauftrag 675f 27 Ablehnung 675o 1 Ausführungspflicht 675o 6 Entgelt 675y 18 Haftungsausschluss 675y 15 Nicht erfolgte Ausführung 675y 1 Regressansprüche 676a 2 Sonstige Ansprüche 675z 1 Terminaufträge 675n 6 Unwiderruflichkeit 675p 2 Verschuldensunabhängige Haftung 675y 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gestaltungsspielraum.

Rn 33 Zum Gestaltungsspielraum des Präsidiums gehört iRd Richterverteilung und der Sachverteilung die Pflicht zur Fürsorge und zur Gleichbehandlung, die in einem wechselbezüglichen Verhältnis stehen können. Aus Gründen der Fürsorge kann die Gleichbehandlung zurücktreten müssen, denn dem Präsidium obliegt die ermessensbindende Pflicht, mit seinem Präsidiumsbeschluss zur Gewäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materielle Verfahrensleitung und das Recht auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG).

Rn 3 Aus § 139 folgt für das Gericht eine Pflicht zur Kommunikation mit den Parteien, um Unklarheiten auszuräumen und auf sachgerechte Anträge hinzuwirken. Art 103 I GG gewährt dagegen dem Einzelnen lediglich ein Recht darauf, dass das Gericht sein Anliegen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht. Eine Pflicht zum Rechtsgespräch oder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Normzweck ist der Schutz des Betreuten vor den Gefahren der §§ 932, 935 II, der Untreue des Betreuers oder des zufälligen Verlusts der bei diesem selbst verwalteten Papiere. Die Norm passt die Pflichten des Betreuers (s. § 1814 aF) dabei an die wirtschaftliche Realität an, dass Wertpapiere und diesen nach § 1 I DepotG gleichgestellte Anlagen des Betreuten derzeit nur no...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Jagd.

Rn 164 Der Jäger haftet gem § 29 BjagdG für Wildschäden und gem § 33 II BjagdG für bei der Jagdausübung entstandene Schäden (Jagdschäden). Daneben kommt eine Haftung nach § 823 I wegen Verletzung von Verkehrspflichten in Betracht. Die Pflichten des Jägers sind insb nach in Jägerkreisen bewährten Auffassungen und Übungen (BGH VersR 58, 851) sowie Jagdunfallverhütungsvorschrif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Zinscap- u Zinsfloorabreden.

Rn 47 legen für die Verzinsung eine Ober- bzw Untergrenze fest, die während der Laufzeit nicht über- bzw. unterschritten werden darf. Es handelt sich idR um AGB (s BGH WM 2018, 1363 Rz 30 f). Eine Prämie für einen Zinscap, verbunden mit einem Zinsfloor, stellt eine kontrollfähige Nebenabrede dar, da zusätzlich zum Zins ein sofort fälliges unzulässiges laufzeitunabhängiges Te...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufklärung.

aa) Selbstbestimmungsaufklärung. Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Allgemeine Informationspflichten (Art 247a §§ 1u 2 EGBGB).

Rn 34 Kreditinstitute, die Immobiliar-Verbraucherdarlehen anbieten, trifft seit dem 21.3.16 (§ 491 Rn 7) unabhängig von Vertragsverhandlungen u einem bestimmten Produkt zur Herstellung von Markttransparenz die Pflicht, über Standardgeschäfte (§ 675a) Interessenten unentgeltlich schriftliches Informationsmaterial, in geeigneten Fällen auch im Internet, zur Verfügung zu stelle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Disagio.

Rn 44 Ein bereits bei Auszahlung der Darlehensvaluta fälliges u vom Darlehensgeber einbehaltenes Disagio (BGH ZIP 11, 1046 Rz 17; NJW-RR 10, 1574 Rz 15) stellt eine Vorauszahlung von Zinsen u damit ein laufzeitabhängiges Entgelt dar (BGHZ 201, 168 Rz 42; 202, 302 Rz 17). Es verstößt nicht gg das Zinseszinsverbot des § 248 I (BGH NJW 00, 352), sondern führt zu einer Ermäßigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenseitigkeit der Forderungen.

Rn 2 I 1 spricht von Leistung und Gegenleistung. Daraus folgt, dass hier die fraglichen, aus einem wirksamen gegenseitigen Vertrag stammenden Pflichten miteinander in einem synallagmatischen Zusammenhang stehen müssen (vgl § 323 Rn 2; RGZ 54, 123, 125). Dies gilt wegen § 348 S 2 auch für das Rückgewährschuldverhältnis. Bei anderen Pflichten kann sich ein Leistungsverweigerun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vergütung.

Rn 6 Weil die Pflicht zur Geschäftsführung schon aus der Gesellschafterstellung folgt, hat der Gesellschafter für seine Tätigkeit als Geschäftsführer keinen Vergütungsanspruch, außer dies ist ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss vereinbart (allgM; Staud/Habermeier § 709 Rz 34). Die Geschäftsführung ist bereits durch die Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Übernahme durch Vertrag, § 831 II.

Rn 23 Wer durch Vertrag die Pflichten des Geschäftsherrn übernimmt, haftet gem § 831 II wie dieser. Die Pflichten des Geschäftsherrn können also nicht durch vertragliche Weitergabe verändert oder gar zum Erlöschen gebracht werden. Die Regelung passt jedoch nur für die Übertragung auf Personen, die nicht Verrichtungsgehilfen und nicht Organe des Geschäftsherrn sind (insb BGHZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ergänzende Vorschriften.

Rn 5 § 312d wird ergänzt durch die Informationspflichten des Unternehmers bzgl Kosten nach § 312e. Weiter sind die für alle Verbraucherverträge geltenden allgemeinen Informationspflichten zu beachten, die sich aus § 312a ergeben. Insoweit ist jedoch zu beachten, dass § 312a II auf Verträge, die im Fernabsatz sowie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, keine Anwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Die Regelung beschäftigt sich mit der Ablehnung eines Zahlungsauftrags durch den Zahlungsdienstleister. Dabei stehen nicht die Voraussetzungen einer Ablehnung im Vordergrund, sondern die Pflichten, die bei einer Ablehnung für den Zahlungsdienstleister und Nutzer entstehen. In die Regelung einbezogen sind auch die Zahlungsauslösungsdienstleister. Lehnt es der Zahlungsaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Jahresarbeitslohn (§ 38a Abs 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In § 38a Abs 1 S 1 EStG wird zunächst bestimmt, dass sich die Jahres-LSt nach dem Arbeitslohn bezieht, den der ArbN im Kj bezieht (s Rn 11ff). Dabei wird gemäß § 38a Abs 1 S 2 und 3 EStG beim Bezug des Arbeitslohns zwischen dem Bezug von laufendem Arbeitslohn (s Rn 20ff) und sonstigen Bezügen differenziert (s Rn 40ff). Durch § 38a Abs 1 S 2 un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Herausgabe.

Rn 5 Unter den Voraussetzungen von Abs 1 (Rn 2 ff) wird der Drittschuldner von seinen Pflichten ggü dem Schuldner sowie dem Gläubiger frei. Mit der Inbesitznahme der Sache durch den Gerichtsvollzieher, der Anzeige und der Aushändigung der Beschlüsse entstehen die Pfandrechte an der Sache entspr ihrem gesetzlichen Rang (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz § 854 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlen einer Interessenkollision.

Rn 7 Das Vorliegen einer Interessenkollision ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles, ausgehend von der vertraglichen Pflicht und der ausgeführten Tätigkeit des Maklers, zu entscheiden (BGH NJW 64, 1467; 70, 1075). Eine Interessenkollision soll sich regelmäßig nicht ergeben, wenn der Makler zumindest für eine Partei nur den Nachweis führt (BGH NJW-RR 98, 992; 03, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Unbehebbarer Mangel.

Rn 53 Das Verschulden muss sich auf die Unbehebbarkeit beziehen (§ 311a II 2 Alt 2). Es wird bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis vom Mangel idR vorliegen, weil daraus die weitere Pflicht zur vorherigen Klärung der Behebbarkeit folgt (BRHP/Faust Rz 111; Schur ZGS 02, 243, 247).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) 1Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. 2Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. (3) 1Das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kooperationspflicht.

Rn 3 Nach II besteht für Vormund und Pfleger im Interesse des Mündels und zu dessen Wohl die Pflicht zur gegenseitigen Information und Zusammenarbeit. Während die Kooperationspflicht für die Fälle der Bestellung eines zusätzlichen Pflegers gem § 1776 von besonderer Bedeutung ist, kommt der gegenseitigen Informationspflicht bei der Übertragung bestimmter Sorgeangelegenheiten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rücknahmepflicht des Verkäufers (S 2).

Rn 37 Bei einem berechtigten Interesse des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache nach den Grundsätzen des Rücktrittsrechts zurückzunehmen und ggf zu entsorgen (Frankf ZGS 08, 315, 317 ff; Köln ZGS 06, 77, 78; BRHP/Faust Rz 25; Lorenz NJW 09, 1633, 1634 f; Unberath/Cziupka JZ 09, 313, 314). Der iRd Umsetzung der WKRL ergänzte S 2 normiert nun die ohnehin schon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Verletzung einer Pflicht des Schuldners löst Schadensersatzansprüche nur aus, wenn er die Pflichtverletzung – respective den Umstand, der sie verursacht hat – zu verantworten hat. Das deutsche Zivilrecht verwendet für diese Verantwortung zumeist den Begriff Vertretenmüssen. Nach neuem Schuldrecht ist dieser Topos weitgehend auf Schadensersatzansprüche beschränkt: § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verhältnis von Abschrift und Bestätigung.

Rn 9 Der Unternehmer hat dem Verbraucher entweder eine Abschrift oder eine Bestätigung zukommen zu lassen. Beides muss nicht erfüllt werden. Liegt kein unterzeichnetes Vertragsdokument vor, kann der Unternehmer seiner Pflicht aus I von vornherein nur durch Überlassung einer Vertragsbestätigung erfüllen (s dazu auch BTDrs 17/12637, 55). Aufgrund der in I 1 Nr 1 enthaltenen Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gewissenhafte, unvoreingenommene und unabhängige Vertretung der Kindesinteressen, Abs 2 S 1.

Rn 9 Gem Abs 2 S 1 kann von einer persönlichen Eignung der Person ausgegangen werden, wenn diese die Gewähr bietet, die Interessen des Kindes gewissenhaft, unvoreingenommen und unabhängig wahrzunehmen. Die gewissenhafte Vertretung der Kindesinteressen beinhaltet die Pflicht des Verfahrensbeistands, die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig, sorgfältig und zeitnah wahrzunehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Voraussetzungen.

Rn 7 Die Aufwendungen (s hierzu Rn 2) müssen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht worden sein. Das Vertrauen des Gläubigers ist notwendiges Glied des Kausalnexus zwischen der aufgrund der Pflicht des Schuldners erwarteten Leistung und den Aufwendungen. Hätte der Gläubiger die Aufwendung(en) ohnehin gemacht, erhält er sie nicht erstattet. Außerdem müssen das Schul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Darlehensgeber gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verstoßen, so ermäßigt sichmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unzulässigkeit des Ausforschungsbeweises.

Rn 7 Eine prozessuale Grenze der Vorlegungspflicht kann sich aus der grundsätzlichen Unzulässigkeit des Ausforschungsbeweises ergeben (BGH NJW 07, 2989, 2992 [BGH 26.06.2007 - XI ZR 277/05]; NJW 14, 3312, 3313 [BGH 27.05.2014 - XI ZR 264/13] mwN; MüKoZPO/Schreiber § 422 Rz 5; Musielak/Voit/Huber § 422 Rz 1). Der Beweisführer soll nicht erst aus der Beweisaufnahme die Fakten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele für fehlende Beschl-Kompetenz.

Rn 26 Abnahme des gemE: s BGH ZMR 16, 711 Rz 37. Anspruchsbegründung und -vernichtung: VGw besteht keine Beschl-Kompetenz, eine persönliche Leistungspflicht eines WEigtümers (BGH NJW 14, 2861 Rz 5 = ZMR 14, 996; ZMR 12, 646 = NJW 12, 1724 Rz 11; ZMR 10, 378 = NZM 10, 285 Rz 10) oder eines Dritten, zB des Mieters (LG Dresden ZWE 13, 97), zu begründen. VGw besteht ferner keine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufforderung.

Rn 2 § 510 postuliert eine Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Gegners betreffend eine Erklärung über die Echtheit einer vom Beweisführer vorgelegten Urkunde. Nicht erforderlich ist ein expliziter Hinweis auf die in § 439 III geregelten Folgen des Unterbleibens einer entsprechenden Erklärung (MüKoZPO/Deubner Rz 2). Die Aufforderung kann schriftlich iRd schriftlichen Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Der persönliche Eindruck vom Kind.

Rn 6 Die Neufassung der Vorschrift regelt ausdrücklich, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen hat. Das ist mit der Anhörung eines Kindes eigentlich untrennbar verbunden. Der Gesetzgeber hielt es für sachgerecht, auch diese Erkenntnisquelle – wie bei der Anhörung in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 278 I, 319 I) – ausdrücklich i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kritik.

Rn 28 Der Rückgewährgläubiger ist primär nur daran interessiert, den geleisteten Gegenstand nach dem Rücktritt unversehrt und pünktlich zurückzuerhalten. Hierdurch wird der Inhalt der Pflicht des Schuldners bestimmt. Daher ist es konsequent, mit der Ansicht von Rn 26 die Pflichtverletzung bei der mangelhaften Rückgewähr zu suchen. Für die Verzögerung der Rückgewähr ist das n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 143 Gebäude, Grundstücke und Anlagen sind in Bezug auf von ihnen ausgehende Gefahren (zB durch sich ablösende Gebäudeteile – s insoweit aber auch §§ 836 ff –, umstürzende Bäume oder Bewässerungsanlagen, zu Letzteren Celle AUR 16, 221, 222 [OLG Celle 14.03.2016 - 20 U 30/13]) sowie bei Eröffnung eines Verkehrs vom bzw zum Grundstück oder Gebäude zu sichern. Der Umfang der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2) 1Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweitmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterstützung (§ 29 II 1 Fall 1).

Rn 7 Unterstützung meint Hilfe (s.a. BGH NJW 18, 2550 Rz 66). Dies setzt voraus, dass sich der Verw unterstützen lassen will. Lehnt er eine Hilfe ab, geht die Unterstützung ins Leere. Die Verwaltungsbeiräte haben keine Pflicht, den Verw anzuhalten, seinen Pflichten nachzukommen (BGH NJW 18, 2550 [BGH 23.02.2018 - V ZR 101/16] Rz 66). Bsp: Begehung der Liegenschaft, Feststell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 619a BGB – Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers.

Gesetzestext Abweichend von § 280 Abs. 1 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Rn 1 § 619a statuiert eine von § 280 I 2 abw Beweislastverteilung bei der Arbeitnehmerhaftung und gilt nur für Arbeitsverhältnisse sowie ggf...mehr