Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzliche Unterhaltspflicht.

Rn 12 Über den Grundbetrag hinaus ist dem Schuldner ein erhöhter Freibetrag zu gewähren, wenn er gesetzliche Unterhaltspflichten (vgl § 850d Rn 10) für bis zu fünf Personen erfüllt, Abs 2 (Rn 16). Der Schuldner muss seinem Ehegatten, §§ 1360, 1360a, 1361 BGB, einem früheren Ehegatten, §§ 1569 ff BGB, seinem Lebenspartner, §§ 5, 12 LPartG, einem früheren Lebenspartner, § 16 L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2202 BGB – Annahme und Ablehnung des Amts.

Gesetzestext (1) Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Ernannte das Amt annimmt. (2) 1Die Annahme sowie die Ablehnung des Amts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. 2Die Erklärung kann erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden; sie ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2170 BGB – Verschaffungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Ist das Vermächtnis eines Gegenstands, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, nach § 2169 Abs. 1 wirksam, so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. (2) 1Ist der Beschwerte zur Verschaffung außer Stande, so hat er den Wert zu entrichten. 2Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, so kann sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzungskriterien.

Rn 6 Maßgebend für die Erforderlichkeit einer Einwilligung zu einer Willenserklärung sind die Wirkungen der Willenserklärung für den Minderjährigen. Grundsatz ist die Einwilligungsbedürftigkeit. Keine Einwilligung ist mangels Schutzbedürfnis des Minderjährigen dann erforderlich, wenn die Willenserklärung ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Abzustellen ist allein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Actio pro socio.

Rn 28 Für den Fall der Unterlassung der Geltendmachung fälliger Sozialansprüche durch die geschäftsführenden Gesellschafter hat die Rspr das Institut der actio pro socio entwickelt. Dieses berechtigt jeden der übrigen Gesellschafter unabhängig von seiner Geschäftsführungsbefugnis (und Vertretungsmacht) zur Geltendmachung der geschuldeten Leistung an die Gesellschaft durch Kl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Erklärung des Widerrufs.

Rn 1 Die lediglich Ermächtigungen, aber grds keine Verpflichtungen begründende Anweisung kann ggü dem Angewiesenen bis zur Annahme oder Leistung grds widerrufen werden. Das gilt nach § 790 2 selbst dann, wenn den Anweisenden ggü dem Anweisungsempfänger (Valutaverhältnis) eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Anweisung trifft (zB Kreditbrief). Diese Regelung dient dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsverwaltung, Nebentätigkeiten in der Rechtspflege.

Rn 23 Die genannten Vorschriften und Garantien sachlicher richterlicher Unabhängigkeit (Weisungsfreiheit) erfassen nur den Bereich der Rspr, nicht hingegen eine Tätigkeit von Richtern iRd internen Gerichts- und der durch Außenwirkung gekennzeichneten Justizverwaltung. Auch die Justizverwaltung fällt begrifflich unter den Ausnahmetatbestand in § 4 II Nr 1 DRiG (zum historisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mutwillen in Familiensachen, die keine Familienstreitsachen sind (normale FG-Familiensachen).

Rn 41 In Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, die sich nach dem FamFG richten, gilt nicht der gleiche Grundsatz hinsichtlich der Erfolgsaussicht und des Mutwillens wie in ZPO-Sachen. Begründet wird dies damit, dass den Beteiligten zum einen nicht die volle Dispositionsbefugnis über den Streitgegenstand zusteht, zum anderen sie wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes zwar Anregung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Regelbeispiele des Abs 2.

Rn 6 Die Aufzählung in Nr 1 umfasst auch die Regelung zu Zahlungsmitteln gem § 312a IV BGB (BGH VuR 21, 470 [BGH 24.08.2021 - X ZR 23/20]) und die Informationspflichten in Art 246 ff EGBGB (LG Oldenburg 13.3.15 – 12 O 2150/14; Grüneberg/Grüneberg Rz 4) einschließlich Art 247a EGBGB (BGH NJW-RR 21, 1056 [BGH 29.06.2021 - XI ZR 19/20]), die Pflichten im elektronischen Geschäft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktenanforderung (Abs 1).

Rn 3 Nach Eingang der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht hat dieses unverzüglich die Prozessakten des ersten Rechtszugs anzufordern, das erstinstanzliche Gericht hat die Pflicht, die Akten unverzüglich an das Berufungsgericht zu senden (§ 541 I). Die Verpflichtung zur Übersendung der vollständigen Akten besteht auch in den Fällen, in denen in 1. Instanz ein Prozessres...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besondere Maklerpflichten.

Rn 8 Die erlaubte Doppeltätigkeit des Maklers führt zur Erweiterung der bestehenden vertraglichen Pflichten. Auf Nachfrage einer Partei hat der Makler seine Tätigkeit für die andere Partei zu offenbaren (BGH NJW-RR 03, 991). Fraglich ist, ob den Makler auch ohne Nachfrage eine Offenbarungspflicht trifft. Eine generell gültige Antwort lässt sich insoweit nicht geben. Sofern k...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Art 15 ROM I – Gesetzlicher Forderungsübergang.

Gesetzestext Hat eine Person ›Gläubiger‹) eine vertragliche Forderung gegen eine andere Person (›Schuldner‹) und ist ein Dritter verpflichtet, den Gläubiger zu befriedigen, oder hat er den Gläubiger aufgrund dieser Verpflichtung befriedigt, so bestimmt das für die Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Gläubiger maßgebende Recht, ob und in welchem Umfang der Dritte die For...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das nach dieser Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstaltersmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat eine Person (›der Gläubiger‹) aufgrund eines außervertraglichen Schuldverhältnisses eine Forderung gegen eine andere Person (›den Schuldner‹) und hat ein Dritter die Verpflichtung, den Gläubiger zu befriedigen, oder befriedigt er den Gläubiger aufgrund dieser Verpflichtung, so bestimmt das für die Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Gläubiger maßgebende Recht, ob un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 85 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Eventualverbindlichkeiten (contingent liabilities) i. S. v. IAS 37.10 beruhen entwedermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsnatur und Abgrenzung.

Rn 1 Ein selbstständiges Schuldversprechen oder -anerkenntnis ist ein einseitig verpflichtender, abstrakter Vertrag, durch den eine vom zugrunde liegenden Kausalverhältnis losgelöste Verpflichtung eingegangen wird. Er kann auch auf Grund der Schuld eines Dritten (BGH NJW 00, 2984 f [BGH 04.04.2000 - XI ZR 152/99]) geschlossen bzw zu Gunsten eines Dritten erteilt werden (Münc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ausgleich des Fehlbetrages durch den ArbN oder Zurückbehaltungspflicht des ArbG (§ 38 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 121 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Zurückbehaltungspflicht des ArbG soll gegenüber der Verpflichtung des ArbN zum Ausgleich des Fehlbetrages vorrangig sein (s Seifert in Korn, § 38 EStG Rz 56 (Oktober 2017); aA s Stache in Bordewin/Brandt, § 38 EStG Rz 142 (Juni 2012), der davon ausgeht, dass primär der ArbN entscheidet, ob er dem ArbG zur Abdeckung des Fehlbetrages Geld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anknüpfung.

Rn 2 Hat ein Dritter aufgrund einer dahin gehenden Verpflichtung die Forderung des Gläubigers gg den Schuldner erfüllt, so entscheidet über Entstehung u Umfang eines etwaigen Regressanspruchs das Recht, auf dem die Verpflichtung beruht (sog Zessionsgrundstatut). Die Verpflichtung des Dritten muss ggü der Verpflichtung des Schuldners nachrangig sein (BRHP/Spickhoff Art 19 Rz ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erfüllungswahlrecht steht dem Unternehmen zu

Tz. 209 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Steht dem Unternehmen bei anteilsbasierten Vergütungstransaktionen vertraglich ein Wahlrecht zu, den Ausgleich in bar oder durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten herbeizuführen, so hat es zu prüfen, ob eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich besteht. Eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich ist zu konstatieren, wenn ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausweis vermerkpflichtiger Haftungsverhältnisse

Rn. 68 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit gemäß § 243 Abs. 2 gelten nicht nur für den Ausweis in Bilanz und GuV, sondern auch für die Angabe der Haftungsverhältnisse (vgl. HdR-E, HGB § 243, Rn. 58). Dazu zählt u. a. die Verpflichtung, eindeutige, d. h. im Regelfall die gesetzlichen Bezeichnungen zu verwenden (vgl. Beck Bil-Komm. (2022...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ABC der unentgeltlichen Vorgänge

Rn. 96 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erbfall Mit dem Erbfall tritt der Erbe/die Erbengemeinschaft ipso jure im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zivilrechtlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Der Erwerb von Todes wegen, unabhängig davon, ob der Erblasser testamentarisch die Erbfolge (§§ 1924ff. BGB) verfügt hat o ob die gesetzliche Erbfolge (§§ 2064ff. BGB) e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der neue Pfandgläubiger kann von dem bisherigen Pfandgläubiger die Herausgabe des Pfandes verlangen. (2) 1Mit der Erlangung des Besitzes tritt der neue Pfandgläubiger an Stelle des bisherigen Pfandgläubigers in die mit dem Pfandrecht verbundenen Verpflichtungen gegen den Verpfänder ein. 2Erfüllt er die Verpflichtungen nicht, so haftet für den von ihm zu ersetzenden Schad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2206 BGB – Eingehung von Verbindlichkeiten.

Gesetzestext (1) 1Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen, soweit die Eingehung zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich ist. 2Die Verbindlichkeit zu einer Verfügung über einen Nachlassgegenstand kann der Testamentsvollstrecker für den Nachlass auch dann eingehen, wenn er zu der Verfügung berechtigt ist. (2) Der Erbe ist ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 676c BGB – Haftungsausschluss.

Gesetzestext Ansprüche nach diesem Kapitel sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umständemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 341f HGB sind DR für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungsgeschäft und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes einschl bereits zugeteilter Überschussanteile mit Ausnahme der verzinslich angesammelten Überschussanteile und nach Abzug des v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abstraktionswille.

Rn 7 Die Parteien müssen neben der Grundverpflichtung eine neue, vom Grundgeschäft losgelöste, selbstständige Verpflichtung eingehen wollen (BGH NJW 08, 1589, 1590 [BGH 14.01.2008 - II ZR 245/06]). Die mit dem Versprechen übernommene Verpflichtung muss von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen derart losgelöst sein (BGH NJW 99, 574, 575 [BGH 14.10.1998 - XII ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 13 Die örtliche Zuständigkeit nach § 29 I ist an dem Ort gegeben, an dem die str Verpflichtung zu erfüllen ist (Erfüllungsort). Diese muss nicht identisch sein mit der klageweise geltend gemachten Verpflichtung. Maßgeblich für die Erfüllungsortzuständigkeit ist vielmehr die dem erhobenen Anspruch zugrunde liegende (originäre) Vertragspflicht, deren Verletzung gerügt wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gesetz räumt dem Erblasser, der sich im Zusammenhang mit seiner vertragsmäßigen Verfügung (§ 2278 II) eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung, zB Unterhaltsleistungen, versprechen ließ, ein Rücktrittsrecht ein. Da zwischen den Zuwendungen kein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht, sind die §§ 320 ff nicht anwendbar, wenn der Erblasser keine zusätzliche s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 193 GVG – [Anwesenheit von auszubildenden Personen].

Gesetzestext (1) Bei der Beratung und Abstimmung dürfen außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gericht zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen und die dort beschäftigten wissenschaftlichen Hilfskräfte zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren Anwesenheit gestattet. (2) 1Ausländische Berufsrichter, Staatsanwälte und Anwälte, die e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Einteilungen.

Rn 14 Zwischen kausalen und abstrakten Geschäften wird danach unterschieden, ob das Geschäft selbst einen Rechtsgrund darstellt oder einen Rechtsgrund benötigt, um bereicherungsrechtlich Bestand zu haben. Diese Einteilung fällt meist, aber nicht stets, mit der in Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte zusammen. Abstrakte Verpflichtungen begründen die §§ 780, 781, 793 sowie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält die Verpflichtung des Gerichts zur Einbindung des Jugendamts in sämtlichen Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen. Dies führt zu einer erheblichen Erweiterung der Anhörungs- und damit auch der Mitwirkungspflichten des Jugendamts im Vergleich zu § 49a I FGG aF, der eine unvollständige enumerative Aufzählung bestimmter Kindschaftssac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichterstattung bei erstmaliger Prüfung

Rn. 99a Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Eine Erstprüfung liegt vor, wenn beim zu prüfenden UN ein Prüferwechsel stattgefunden hat oder zum ersten Mal eine JA-Prüfung durchgeführt wird (vgl. IDW PS 205 (2010), Rn. 1; ISA [DE] 510 (2020), Rn. 4; überdies Haufe HGB-Komm. (2022), § 321, Rn. 203; WP-HB (2021), Rn. M 692). Die Pflicht zu einer erstmaligen JA-Prüfung tritt bei neu gegrün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für den Rechtsbehelf des Schadensersatzes arbeitet das Gesetz mit einer zentralen Norm: § 280 I ist – jedenfalls der Idee nach die einzige – Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche aufgrund jeglicher Pflichtverletzungen in Schuldverhältnissen. Die Vorschrift kommt grds unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und der Art des Schuldverhältnisses zur Anwendung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Grundsätze.

Rn 2 Die Pflicht zur Amtsermittlung ist im allgemeinen Teil des FamFG als Verfahrensmaxime normiert, § 26. Diese Vorschrift ist gem § 113 I 1 in Ehesachen zwar nicht anwendbar, erhält inhaltlich aber über den mit § 26 wortgleichen § 127 Abs 1 S 1 gleichwohl Geltung. Das Gericht ist an das tatsächliche Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden, sondern h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb)

Rn 20 Subjektive Kooperationsbereitschaft und objektive Kooperationsfähigkeit der Eltern sind notwendige Voraussetzungen für die gemeinsame Sorge (KG NJW-FER 00, 175; FamRZ 00, 502; 00, 504; 05, 1768; 07, 754, 755; 11, 122, 123; Brandbg FamRZ 08, 1474, 1475; 09, 709; 1758; 14, 322; 1856; Dresd FamRZ 00, 109; Hamm FamRZ 02, 18; 565; 07, 756; 757; 12, 1064; Karlsr FamRZ 00, 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur von Gelddarlehen.

Rn 3 Der Gelddarlehensvertrag gem § 488 idF des SchRModG ist nach allgM (Staud/Freitag Rz 24 mwN) ein schuldrechtlicher Konsensualvertrag. Er kommt schon vor Auszahlung der Darlehensvaluta durch übereinstimmende Willenserklärungen (§§ 145 ff) der Vertragspartner zustande. Möglich ist gemäß § 311 I auch die Umwandlung einer bestehenden (BGHZ 28, 164, 166) o künftigen (BeckOGK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auslieferung von Urkunden.

Rn 3 § 402 Alt 2 bezieht sich auf alle Urkunden, die dem Beweis der Forderung dienen. Dazu gehören etwa Korrespondenz, Verträge, Leistungsverzeichnisse, Berechnungsunterlagen, Konstruktionszeichnungen, Pläne u Abnahmeprotokolle (so für Baumängelrechte BGH NJW-RR 89, 467; Hamm MDR 76, 43), bei wirksamer Abtretung von ärztlichen Vergütungsforderungen auch Patientenunterlagen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zwangsverwalter.

Rn 85 Vermieter kann im Laufe des Mietvertrags nach § 152 II ZVG ein Zwangsverwalter werden – oder es von Anfang an sein. Der Zwangsverwalter ist in allen Fällen, in denen Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis berührt sind, wie ein Vermieter zu behandeln (BGH ZMR 19, 3333 Rz 16); dies gilt auch im Hinblick auf die Kautionsvereinbarung und selbst dann, wenn der Verwalte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soll der Mieter nach dem Mietvertrag den gemieteten Wohnraum gewerblich einem Dritten zu Wohnzwecken weitervermieten, so tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein. 2Schließt der Vermieter erneut einen Mietvertrag zur gewerblichen Weitervermietung ab, so tritt d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern hat der Unternehmer zusätzlich zu den Angaben nach § 312i Absatz 1 spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. (2) Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der den Verbrauch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 20 Die einzelnen Pflichten bestimmen sich nach der konkreten Vereinbarung (Inhalt und Umfang des Mandats). Bei der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten (sicherster und gefahrlosester Weg) und muss dabei auch die Möglichkeiten zur Steuerersparnis einbeziehen (BGH NJW 98, 1221, 1486 [BGH 20.11.1997 - IX ZR 62/97]; 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Delegation.

Rn 126 Verkehrspflichten können grds auf Dritte übertragen werden (s nur BGH MDR 59, 26; BGHZ 142, 227, 233; NJW 06, 3628 Rz 11; VersR 17, 1162 Rz 9 mwN; NJW 20, 1798 Rz 9; Nürnbg NJW-RR 20, 1344, 1346; Bremen BeckRS 20, 23518, wichtiges Bsp: Räum- und Streupflicht, s.u. Rn 139); zu Besonderheiten der unternehmensinternen, vertikalen Arbeitsteilung insb MüKo/Wagner § 823 Rz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auszahlung von Wertguthaben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (§ 38 Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei sog Arbeitszeitkonten führt der Aufbau des Arbeitszeitkontos durch Gutschrift von Arbeitszeiten unter bestimmten Voraussetzungen noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn (s BMF BStBl I 2009, 1286). Ein steuerlicher Zufluss liegt in diesen Fällen erst im Zeitpunkt der Auszahlung in der sog Freistellungsphase des ArbN oder bei einer Auszahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2222 BGB – Nacherbenvollstrecker.

Gesetzestext Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker auch zu dem Zweck ernennen, dass dieser bis zu dem Eintritt einer angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt. Rn 1 Die Vorschrift regelt ausschließlich den sog Nacherbenvollstrecker. Daneben oder stattdessen kann der Erblasser Testamentsvollstreckung für den Vorerben und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Befreite Betreuer sind entbunden Sie haben dem Betreuungsgericht jährlich eine Übersicht über den Bestand des ihrer Verwaltung unterliegenden Vermögens des Betreuten (Vermögensübersicht) einzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rückzahlung.

Rn 36 Jeder Darlehensnehmer ist nach I 2 auch bei unentgeltlichen Darlehen zur Rückzahlung des Gesamtbetrags (Art 247 § 3 I 1 Nr 8 EGBGB), also des Darlehensnennbetrags, bar o unbar (Mülbert WM 02, 465, 468) bei Fälligkeit verpflichtet. Bei einem Nullprozent-Finanzierungsdarlehen schuldet der Darlehensnehmer nicht nur den von der Bank an den Unternehmer gezahlten Betrag, son...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Gebäude, in denen ein Gewerbe betrieben wird.

Rn 146 Bei Gebäuden, in denen ein Gewerbe betrieben wird, sind die Sicherheitsanforderungen wegen der großen Zahl potentiell Gefährdeter einerseits und des persönlichen Nutzens, den der Gewerbetreibende aus der Verkehrseröffnung zieht, andererseits besonders hoch. Wichtig ist insb die Sicherheit von Zugängen und Gängen (zB Köln NJW-RR 00, 1693; Stuttg NJW 08, 2514 [OLG Stutt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beginn.

Rn 40 Die Zinszahlungspflicht beginnt regelmäßig mit dem (endgültigen) Empfang der Valuta. Abw Abreden zum Zinszahlungsbeginn, abhängig etwa von einer Bedingung (BGH NJW 95, 2282, 2283 [BGH 30.05.1995 - XI ZR 165/94]), sind möglich (MüKo/Berger Rz 194) u liegen va für die Zeit nahe, in der die Darlehensvaluta zwar dem Darlehensnehmer noch nicht zugeflossen ist, sich aber ber...mehr