Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2168 BGB – Belastung mit einer Gesamtgrundschuld.

Gesetzestext (1) 1Besteht an mehreren zur Erbschaft gehörenden Grundstücken eine Gesamtgrundschuld oder eine Gesamtrentenschuld und ist eines dieser Grundstücke vermacht, so ist der Vermächtnisnehmer im Zweifel dem Erben gegenüber zur Befriedigung des Gläubigers in Höhe des Teils der Grundschuld oder der Rentenschuld verpflichtet, der dem Verhältnis des Wertes des vermachte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Unternehmer ist Vermittler verbundener Reiseleistungen, wenn er für den Zweck derselben Reise, die keine Pauschalreise ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Aufbewahrungspflichten.

Rn 47 Beanstandete Ware hat der Käufer auf Kosten des Verkäufers zu verwahren, bis dieser eine Verfügung treffen kann (Erman/Grunewald Rz 60; Staud/Beckmann Rz 242; beim Handelskauf s § 379 HGB).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 56 Der Verw schuldet Schadenersatz, wenn er seine Amts- und/oder vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt. Bsp: Ladungsfehler, ›Informationsmängel‹, Nichtdurchführung von Beschl (BGH WuM 12, 399 [BGH 03.02.2012 - V ZR 83/11] Rz 8), Mängel bei § 28 I 2, II 2, Delikte, etc.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abs 2 Nr 2.

Rn 4 Ferner besteht gem II Nr 2 keine Pflicht zur Erstellung eines Verzeichnisses, wenn der Zuwendende die Eltern hiervon befreit hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Normzweck.

Rn 5 Die Regelung des § 1, wie sie unverändert seit 1900 besteht, enthält nur eine konkrete Aussage über den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen. Damit setzt diese Norm den Begriff der Rechtsfähigkeit (s.u. Rn 7) als solchen und das gesamte System der Rechtssubjekte voraus. Nach der Systematik des Privatrechts sind Zurechungssubjekte für Rechte und Pflichten immer nur en...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mehrstufige Abhängigkeitsverhältnisse

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich in mehrstufigen Abhängigkeitsverhältnissen, in denen es zu einer Kombination vertraglich und faktisch abgesicherter Herrschaftsverhältnisse kommt (vgl. dazu zusammenfassend MünchKomm. AktG (2020), Anhang zu § 311, Rn. 1ff.; KonzernR (2022), § 311 AktG, Rn. 17ff.; ADS (1997), § 311 AktG, Rn. 12ff.; Hüffer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übergabe.

1. Begriff. Rn 14 ›Übergabe‹ meint Einräumung des unmittelbaren Besitzes gem § 854 (Karlsr ZMR 08, 652 Rz 13 f; Erman/Grunewald Rz 14) und ist nicht identisch mit Ablieferung iSd § 438 II Alt 2 (§ 438 Rn 21) und § 377 HGB sowie Auslieferung an die Transportperson iSd § 447 I (BGHZ 1, 4, 6 f; § 447 Rn 12). 2. Ersatzformen. Rn 15 Andere Formen der Einräumung besitzartiger Positio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn kommt nicht in Betracht, wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht rechtzeitig erfüllt werden würde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessuale Grenzen der Vorlegungspflicht.

1. Unzulässigkeit des Ausforschungsbeweises. Rn 7 Eine prozessuale Grenze der Vorlegungspflicht kann sich aus der grundsätzlichen Unzulässigkeit des Ausforschungsbeweises ergeben (BGH NJW 07, 2989, 2992 [BGH 26.06.2007 - XI ZR 277/05]; NJW 14, 3312, 3313 [BGH 27.05.2014 - XI ZR 264/13] mwN; MüKoZPO/Schreiber § 422 Rz 5; Musielak/Voit/Huber § 422 Rz 1). Der Beweisführer soll n...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff.; Althoff/Wirth, Nichtfinanzielle Berichterstattung und Prüfung im DAX 30. Eine Analyse der Erstanwendung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, WPg 2018, S. 1138–1149; Arbeitskreis Externe und Interne Überwach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) bei Vertragsschluss.

Rn 43 § 437 gilt mit seinem Verweis auf § 311a (s Rn 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mangelhafte Nacherfüllung.

Rn 40 Die Nacherfüllung selbst kann zu Schäden führen, indem sie zur ›Verschlimmbesserung‹ führt, also die ersatzgelieferte oder nachgebesserte Sache neue Mängel aufweist oder ihre Vornahme den Käufer schädigt, zB bei Schweißarbeiten zur Reparatur der gelieferten Maschine die Fabrikhalle des Käufers abbrennt. Dann gilt: aa) Schadensersatz gem § 280 I. Rn 41 Zu Ausfallschäden u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 9 Unabdingbar notwendige und wenig beeinträchtigende Vorbereitungsmaßnahmen wie die Durchführung eines Ortstermins (ThoPu/Reichold § 404a Rz 5) sollen auch ohne ausdrückliche Anordnung stillschweigend übertragen sein, wenn sie von der Fachkompetenz umfasst sind (Zö/Greger § 404a Rz 8). Das Gericht darf aber nicht umgangen werden, es hat jederzeit die Möglichkeit, ein förm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Im Steuerrecht.

Rn 18 Wird steuerrechtlich ein Arbeitsverhältnis angenommen, begründet dies die Pflicht des ArbG zur Abführung von Lohnsteuer (§ 41a I 1 EStG). Die Abgrenzung folgt im Wesentlichen den vorgenannten (Rn 17) Kriterien.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss des Wertersatzes, III 1.

Rn 14 Auch für den Ausschluss des Wertersatzes gibt es drei Fallgruppen. (1.) Der zum Rücktritt berechtigende Mangel hat sich erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt, Nr 1 (vgl § 467 1 Hs 2 aF). Denn wenn sich der Mangel schon vorher gezeigt hätte, wäre der Empfänger wahrscheinlich schon vor der Verarbeitung zurückgetreten und hätte dann seine Pflicht durch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verstöße (§ 556g Ia 2–4).

a) Keine/fehlerhafte Auskunft (§ 556g Ia 2). Rn 19 Verstößt der Vermieter ganz oder teilweise, schuldhaft oder ohne Verschulden gg § 556g Ia 1 oder ist die Auskunft schuldhaft falsch (AG Berlin-Mitte IMR 22, 394; Artz/Börstinghaus NZM 19, 12, 16; Selk NJW 19, 329, 331; Eisenschmid WuM 19, 225, 233), ist die Mietpreisvereinbarung auf der Basis der Vormiete zwar wirksam (Hinz Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auskunft.

1. Zeitpunkt. Rn 15 Der Vermieter muss unaufgefordert und vor Abgabe der Vertragserklärung des Mieters (idR die Annahmeerklärung) Auskunft über den und/oder die jew behaupteten Ausnahmetatbestand/-bestände (Rn 17 ff) geben. Haben mehrere Personen eine Wohnung angemietet, sind sie Mitgläubiger (BGH ZMR 20, 629 Rz 41). Die Beweislast für eine rechtzeitige Auskunftserteilung lie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflichtenstellung des Verkäufers.

Rn 18 Zu unterscheiden sind Erfüllung und Leistungspflichten des Verkäufers. a) Erfüllung. Rn 19 Erst mit vollständigem Übergang unbelasteten Eigentums tritt Erfüllung ein, also bei einem Grundstück mit Eintragung des Käufers im Grundbuch nach Löschung aller nicht übernommenen Belastungen (RG 85, 402 f) und Erfüllung aller Nebenpflichten. Bis dahin hat der Insolvenzverwalter d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 I 1 regelt klarstellend das Beschwerderecht, I 2 die Pflicht zur Prüfung und Mitteilung des Ergebnisses und II den Vorbehalt für bestehende Beschwerderechte. Der Beschwerdeanspruch schließt für AGG-Beschwerden an den Betriebsrat das Einigungsstellenverfahren aus. Beschwerde kann Grundlage für Maßnahmen des ArbG und weitere Ansprüche Beschäftigter sein (BTDrs 16/1780, 37).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eintritt des Nacherbfalls.

Rn 66 Träger der auf den Nachlass bezogenen Rechte und Pflichten ist nunmehr der Nacherbe. Auf ihn können die Nachlassgläubiger und die Eigengläubiger des Nacherben zugreifen, nicht mehr aber die Eigengläubiger des Vorerben. Wie der Vorerbe kann der Nacherbe den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Eigenvermögen und den Zugriff seiner Eigengläubiger auf den Nachlass mit Hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auf Verlangen.

Rn 3 IdR ist es Sache von Unterhaltsgläubigern und Unterhaltsschuldner, sich über evtl Veränderungen zu vergewissern. Ausnahmsweise besteht eine Pflicht zur ungefragten Information insbes dann, wenn Änderungen weder zu erwarten noch erkennbar waren (vgl dazu iE BGH FamRZ 86, 794). Während eines Prozesses besteht eine umfassende prozessuale Wahrheitsverpflichtung (BGH FamRZ 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf des Beschaffungsvertrages, I, IV.

Rn 17 Nach I soll der Widerruf des Beschaffungsvertrages zB nach §§ 312g, 355, 356 auch den damit verbundenen Darlehensvertrag erfassen; das Darlehen ist gleichsam bestandsakzessorisch ggü dem Beschaffungsvertrag. Für die Rückabwicklung dieses widerrufenen Vertrages gelten § 355 III sowie, je nach Art des Vertrags, die §§ 357–357c direkt, für diejenige des Darlehens entspr, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 42 S Rn 39 (vgl insgesamt Schubel DB 04, 119, 121 ff; aA Saarbr NJW 07, 3503, 3504 f; Grüneberg/Weidenkaff Rz 35 mwN).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2.) Verletzungen des Integritätsinteresses.

Rn 37 Da verzugsbedingt unterliegen auch Schäden aus der Verletzung des Integritätsinteresses der Verzugshaftung (BRHP/Faust Rz 69; Tiedtke/Schmitt BB 05, 615, 618; aA: Stodolkowitz ZGS 10, 448, 451 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verpflichteter.

Rn 41 Anspruchsverpflichtet ist die GdW. Für diese erfüllt die Pflicht grds der Verw (BRDrs. 168/20, 65). Hat die GdW keinen Verw, sind die WEigtümer gegenseitig zu Einsichtnahme, aber auch zur Aufbewahrung verpflichtet. Wird keine Einsicht gewährt, kann unmittelbar gegen die GdW auf Leistung geklagt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohlverhaltenspflicht.

Rn 13 Die Pflicht zu gegenseitigem Wohlverhalten, die in § 1684 II 1 normiert ist, gilt entspr auch im Anwendungsbereich des § 1687 und erlangt insb bei der Ausübung des Alleinentscheidungsrechts Bedeutung (vgl Grüneberg/Götz § 1687 Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Betreuungsgericht berät den Betreuer über dessen Rechte und Pflichten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. (2) Der ehrenamtliche Betreuer wird alsbald nach seiner Bestellung mündlich verpflichtet, über seine Aufgaben unterrichtet und auf Beratungs- und Unterstützungsangebote hingewiesen. Das gilt nicht für solche ehrenamtlichen Betreuer, die mehr als eine Betreuung f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erscheinen.

Rn 3 § 380 regelt die Pflicht des Zeugen, vor Gericht zu erscheinen. Verweigert der erschienene Zeuge dagegen die Aussage oder den Eid, so sind die Folgen in § 390 geregelt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufgaben des Nachlasspflegers.

Rn 26 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts festgelegt. Er kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken (KG NJW 65, 1719). Die idR Erhaltung und Sicherung vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen sich weitgehend nach der Zweckmäßigkeit; eine vollständige gesetzliche Regelung ist kaum möglich (Mot V 549). Nicht zu den primären Aufgab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen, Leitung der Verrichtung.

Rn 16 Die Pflichten des Geschäftsherrn – und damit auch seine Entlastungsmöglichkeiten – richten sich nach Art und Umfang der dem Verrichtungsgehilfen übertragenen Tätigkeit, insb nach den damit verbundenen Gefahren (s etwa BGH VersR 58, 29, 30; NJW 78, 1681 f [BGH 14.03.1978 - VI ZR 213/76]; 03, 288, 289 f). a) Auswahl. Rn 17 Bei der Auswahl ist die Eignung des Verrichtungsge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschaffung des Eigentums.

1. Begriff. Rn 17 Die Norm fordert Übereignung auf einem dafür zur Verfügung stehenden Weg: §§ 929–931 oder unter Einsatz handelsrechtlicher Traditionspapiere. 2. Pflichtenstellung des Verkäufers. Rn 18 Zu unterscheiden sind Erfüllung und Leistungspflichten des Verkäufers. a) Erfüllung. Rn 19 Erst mit vollständigem Übergang unbelasteten Eigentums tritt Erfüllung ein, also bei ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2203 BGB – Aufgabe des Testamentsvollstreckers.

Gesetzestext Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Rn 1 Die in § 2203 geregelte Abwicklungs- und Auseinandersetzungsvollstreckung (zu letzterer genauer § 2204) ist der Regelfall der Testamentsvollstreckung. Die Verwaltungs- oder Dauervollstreckung nach § 2209 sowie die Nacherben- und Vermächtnisvollstreckung na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abtretung der Darlehensforderung (Abs 6).

Rn 6 Im Falle einer Abtretung, nicht aber bei einer stillen Zession o bloßer Einschaltung eines externen Abwicklers, treffen die Pflichten aus I–V kumulativ (Müko/Weber Rz 21; Staub/Renner Kreditgeschäft Rz 695; aA Höche FS Nobbe [09], 317, 327) als Gesamtschuldner auch den neuen Gläubiger.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Schadensersatz wegen Verzugs.

(1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (BRHP/Faust Rz 69; Lorenz NJW 05, 1889, 1891). (2.) Verletzungen des Integritätsinteresses. Rn 37 Da verzugsbedingt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Lotterie- und Ausspielvertrag.

Rn 5 Für Lotterie wie Ausspielung ist charakteristisch, dass der Veranstalter Verträge mit einer Mehrheit von Spielern abschließt, in denen er verspricht, gegen Einsatz (meistens Geld) nach Maßgabe eines Spielplans an die spielplangemäß ermittelten Gewinner zu leisten, wobei dem Zufall bei der Ermittlung des oder der Gewinner(s) eine wesentliche Rolle zukommt (RGZ 77, 341, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestellt.

Rn 3 Die Bestellung ist die Kundgabe des Vertretungsverhältnisses durch den ProzBev oder die vertretene Partei ggü dem Gericht oder dem Gegner. Sie kann bereits vorprozessual erfolgen (Hambg NJW-RR 93, 958 zu § 176 aF; zB durch das Einreichen einer Schutzschrift, MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 6 mwN). Die Bestellung kann formlos und sogar konkludent erfolgen (zB Auftreten vor Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 Normzweck. Die Norm dient der Erleichterung der Kontrolle des Betreuers durch das BtG und bestimmt, dass dieser jährlich über die Vermögensverwaltung Rechnung abzulegen hat. § 1865 entspricht mit Modifikationen den §§ 1840 II–III u 1841 aF. Zur Berichtspflicht über die persönlichen Verhältnisse gem § 1840 I aF vgl jetzt § 1863. Befreiungen sind möglich. Für den Betreuer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1861 ersetzt § 1837 I aF u § 289 I FamFG aF und richtet sich an das BtG. Er regelt die Pflicht des Gerichts zur Beratung und räumt damit der Beratung eine eigenständige und ebenso wichtige Funktion wie der Aufsicht ein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verzögerte oder mangelhafte Nacherfüllung.

Rn 35 Schäden des Käufers in der Phase der Nacherfüllung können aus deren Verzögerung oder Unterlassung, aber auch aus ihr selbst resultieren. a) Verzögerte bzw unterlassene Nacherfüllung. aa) Schadensersatz wegen Verzugs. (1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Nebenpflichten.

Rn 43 Da der Käufer idR nur Zahlung schuldet, sind seine Nebenpflichten von untergeordneter Bedeutung. Sie sind nicht in das Gegenseitigkeitsverhältnis einbezogen. Zu nennen sind: 1. Aufklärungspflichten. Rn 44 Der Käufer ist nur ausnahmsweise ohne Vereinbarung zur Aufklärung über seine Absichten oder Verhältnisse verpflichtet (bejaht: BGH ZfIR 03, 783 [BGH 25.07.2003 - V ZR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Schadensersatz gem § 280 I.

aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Ausfallschadens als Schadensersatz neben der Leistung; die Verzugsvoraussetzungen sind daher nicht erforderlich (grundl BGHZ 181, 317 Rz 9–19; BTDrs 14/6040, 225; MüKo/Westermann Rz 33). Nicht entschieden ist, ob der Vorrang der Nacherfüllung die Geltendmachung von Schadensersatz neb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Drittstaaten und EU/EWR-Mitgliedstaaten als Drittstaaten.

Rn 32 ›Recht des angerufenen Gerichts‹ nach Art 9 II ist nur das Recht dessen, nicht eines anderen Mitgliedstaates und III unterscheidet nicht zwischen Eingriffsnormen von EU-Mitgliedstaaten und denen anderer Staaten (s.a. Freitag IPRax 09, 112; Kuckein 62 f). Also kann Drittstaat ein EU/EWR-Mitgliedstaat sein. Dann ist mE zu unterscheiden: (1.) Handelt es sich um eine Norm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der bescheiden elegante Wortlaut von § 242 lässt nicht erkennen, welche zentrale Bedeutung der Vorschrift wie dem mit ihr verknüpften Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben im deutschen Recht zukommt. Nach diesem Wortlaut enthält § 242 lediglich Vorgaben für die Ausfüllung des schuldnerischen Pflichtenprogramms, genauer: für die Konkretisierung der von ihm geschuldeten Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschulden.

Rn 5 Die Pflichtverletzung muss schuldhaft erfolgt sein, wobei grds auch für Fahrlässigkeit (§ 276 I) gehaftet wird. Unsicherheit oder das Gefühl der Überforderung, etwa bei der Vermögenssorge oder im Bereich der Prozessführung, wirken idR nicht schuldentlastend, sondern begründen lediglich die Pflicht, sich bei Kundigen fachlichen Rat einzuholen (Jurgeleit/Meier § 1833 aF R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Das Verfahren der Eidesleistung ist in §§ 478–484 sowie in § 392 geregelt. Demgegenüber regeln die §§ 391 und 393 die Frage, wann der Zeuge zu beeidigen ist, wann also eine Pflicht des Zeugen zur Eidesleistung besteht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bestehen des Anspruchs.

Rn 9 Haben sich der Unternehmer und der Verbraucher nicht auf die Zahlung zusätzlicher Kosten geeinigt, besteht kein vertraglicher Anspruch auf Zahlung. Aber auch dann, wenn durch Auslegung des Vertrags entnommen werden kann, dass der Verbraucher die Kosten in üblicher Höhe tragen soll, besteht die Pflicht zur Übernahme der Kosten nur bei entsprechender Belehrung nach Art 24...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Pflicht zur Mitwirkung des Notars (im Ausland: Konsularbeamte, §§ 2, 10, 11 I KonsularG) auch in Notlagen soll Beweisbarkeit (BGH FamRZ 81, 651 f), Vollständigkeit und Authentizität der Erklärung sowie sachkundige Aufklärung und Warnung des Verfügenden sicherstellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Verkehrspflichten.

Rn 134 Die einzelnen Verkehrspflichten sind stets unter Berücksichtigung dieser allg Grundsätze, insb zum Umfang der Pflichten, zu betrachten. Im Folgenden werden repräsentative, praktisch wichtige Einzelfälle bzw Fallgruppen aus der Rspr dargestellt. Darüber hinaus lässt sich vieles durch konsequentes Weiterdenken der dargestellten allg Grundsätze entwickeln. 1. Verkehrswege...mehr