Rn 47

legen für die Verzinsung eine Ober- bzw Untergrenze fest, die während der Laufzeit nicht über- bzw. unterschritten werden darf. Es handelt sich idR um AGB (s BGH WM 2018, 1363 Rz 30 f). Eine Prämie für einen Zinscap, verbunden mit einem Zinsfloor, stellt eine kontrollfähige Nebenabrede dar, da zusätzlich zum Zins ein sofort fälliges unzulässiges laufzeitunabhängiges Teilentgelt für ein Darlehen zu zahlen ist (BGH WM 18, 1363 Rz 38 ff; aA LG Frankfurt ZIP 15, 2314, 2315; Weiß/Reps WM 16, 1865, 1867 ff). Solche Abreden können aber laufzeitabhängig wirksam vereinbart werden (Westermann WuB 18, 494, 495) u im Einzelfall einem laufzeitabhängigen Disagio gleichstehen (Brutschke VuR 96, 43, 46; vgl AG Schleswig WM 96, 630 [AG Schleswig 14.02.1996 - 3 C 303/95]).

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