Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf der Ausgliederung

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Formerfordernisse und Widerrufsbelehrung

Rz. 31 Der Verbraucherbauvertrag muss zumindest in Textform geschlossen werden, §§ 650i Abs. 2, 126b BGB. Insbesondere bei Überlagerung des Verbraucherbauvertrages mit Verbraucherkreditverträgen oder gar Grundstückskaufverträgen kann aber die Schriftform oder notarielle Beurkundung des Vertrages erforderlich sein. Auch für den Verbraucherbauvertrag ist nun ein 14-tägiges Wide...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 3. Vertragsparteien

Rz. 6 Die strengen Formvorschriften des Grundstücksrechts machen es erforderlich sicherzustellen, dass die notwendigen Erklärungen von dem im Grundbuch eingetragenen Berechtigten/Eigentümer abgegeben werden und – wenn es sich um eine juristische Person handelt – die Vertretungsberechtigung der handelnden Person(en) in öffentlich beglaubigter Form nachgewiesen ist (§ 31 GBO)....mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 5 Typischer Hintergrund für das vorliegende Vertragsmuster ist, dass die Gesellschafter A und B im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft als Besitzunternehmen gründen und das Grundstück an die Betriebsgesellschaft verpachten. Typisch ist weiterhin die Verwaltung von Familienvermögen in der Rechtsform einer GbR, die das geeignete Instrume...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätzliches

Rz. 217 Gem. § 53 Abs. 1 GmbH kann der Gesellschaftsvertrag "nur"[847] durch Gesellschafterbeschluss geändert werden.[848] Die Gesellschafter können ihre Kompetenz grundsätzlich (anders als z.B. im Aktienrecht, vgl. § 179 Abs. 1 S. 2 AktG) nicht an Dritte übertragen (zum Sonderfall genehmigtes Kapital vgl. Rdn 240 ff.). Daher sollen z.B. Stimmbindungsverträge mit Nichtgesell...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 556 Eine – isolierte – Vereinbarung über die Frage des Kindesunterhalts zwischen Eltern und deren volljährigem Kind bedarf nicht der notariellen Beurkundung. Will jedoch das Kind die Ansprüche gegen den sich verpflichtenden Elternteil durch Vollstreckung durchsetzen, muss sich der Betreffende der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Dies ist nur mit notarieller Ur...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarungen zur Gütertrennung

Rz. 119 Mit der Vereinbarung der Gütertrennung können die folgenden Alternativen in den Ehevertrag eingearbeitet werden.[218] Die Kernformulierungen eines notariellen Ehevertrages lauten wie folgt (§ 1410 BGB schreibt die notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit[219] beider Beteiligter vor): aa) Gütertrennung Rz. 120 Muster 15.14: Vereinbarung Gütertrennung Muster...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Haftungsausfüllende Kausalität oder Zurechnung

Rz. 29 Der Kern des anwaltlichen Regressrechts ist die haftungsausfüllende Kausalität – Zurechnungsfragen stehen seit jeher im Mittelpunkt der anwaltlichen Haftung.[114] Bei der haftungsausfüllenden Kausalität geht es um die Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden, für dessen Feststellung ein hypothetischer Geschehensablauf zu ermitteln ist, nämlich der, wie er...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 3. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 16 Nach § 80 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts[41] neben dem Stiftungsgeschäft (siehe hierzu Rdn 17 ff.) die Anerkennung durch die zuständige Behörde in dem Bundesland erforderlich, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 80 Abs. 2 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 7 Niemand darf von einem Schiedsgericht verurteilt werden, dessen Spruch er sich nicht freiwillig unterworfen hat. Das ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Der Abschluss einer gültigen Schiedsvereinbarung hat daher grundlegende Bedeutung für das Schiedsverfahren. Fehlt eine wirksame Schiedsvereinbarung, kann der Sc...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / a) Gründung

Rz. 58 Grundsätzlich ist der Gesellschaftsvertrag der KG formfrei. Aus Nachweisgründen ist jedoch Schriftform (privatschriftlich) zu empfehlen. Ein Formerfordernis (notarielle Beurkundung) kann sich jedoch aus anderen Vorschriften ergeben (§ 311b BGB bei Einbringung eines Grundstücks durch Gesellschafter im Rahmen der Gründung). Die Kommanditgesellschaft kann sowohl mit einer...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Teilung durch den Alleineigentümer nach § 8 WEG

Rz. 6 Die Teilung nach § 8 WEG ist die häufigste Art der Begründung von Wohnungseigentum (sog. Vorratsteilung). Die Teilungserklärung (TE) im engeren Sinne, d.h. die sachenrechtliche Zuordnung der Gebäude, Räume und Flächen, bedarf – obwohl die notarielle Beurkundung üblich ist – nur der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB). Wegen Gemeinschaftsordnung, Abgeschlossenheitsbes...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Übernahme des Geschäftsanteils

Rz. 237 Die Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital bedarf gem. § 55 Abs. 1 GmbHG einer notariell beurkundeten oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers[906] (dessen eventuelle Vollmacht bedarf analog § 2 Abs. 2 GmbHG notarieller Beglaubigung[907]). Darin muss der neue Gesellschafter einen bestimmten Betrag aus der Kapitalerhöhung bzw. einen neuen Geschäft...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 8 Bankrecht / 4. Kredite zu gewerblichen Zwecken

Rz. 11 Nach deutschem Zivilrecht unterliegen Kreditverträge zu gewerblichen Zwecken im Gegensatz zum Verbraucherdarlehen keinen besonderen formalen Vorgaben. Der Darlehensvertrag ist also grds. formlos gültig, selbst wenn er zur Finanzierung eines Grundstückskaufs (hier ist notarielle Beurkundung gem. § 311b BGB erforderlich) abgeschlossen wird.[28] Es besteht auch grds. kein...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Notarielle Beurkundung

Rz. 184 Nach § 518 Abs. 1 BGB muss ein Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden. Die Formvorschrift soll zum einen übereilte Schenkungsversprechen verhindern und zum anderen klarstellen, ob ein ernst gemeintes Versprechen vorliegt.[119] Ein nicht in notarieller Form abgegebenes Schenkungsversprechen ist grundsätzlich nichtig, § 125 S. 1 BGB. Mit Bewirkung der verspr...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / XII. Formelle Aspekte

Rz. 218 Gehören zum Vermögen des zu übertragenden Einzelunternehmens auch Immobilien, bedarf die Übertragung (insgesamt, da es sich um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt) der notariellen Beurkundung.[309] Die Heilung eines etwaigen formunwirksamen Schenkungsvertrages durch Vollzug kommt insoweit nicht in Betracht. Im Falle der beabsichtigten Übertragung von GmbH-Geschäf...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / G. Vollmachten

Rz. 42 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann nur von Todes wegen im Rahmen einer letztwilligen Verfügung erfolgen. Der Erblasser kann daneben aber auch per transmortal (also über den Tod hinauswirkender) oder postmortal (also ab Eintritt des Erbfalles) wirkender Vollmacht eine Person seines Vertrauens benennen, die die Geschicke des im Nachlass befindlichen Untern...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / XII. Allgemeine Bestimmungen

Rz. 196 Abschließend sind im Unternehmenskaufvertrag auch die Kosten des Vertragsschlusses (bei GmbH-Geschäftsanteilen ist zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich; Gleiches gilt regelmäßig, wenn beim Asset-Deal auch Grundstücke mitveräußert werden, da es sich um ein einheitliches Geschäft handelt) bzw. die Tragung dieser Kosten zu regeln. Der Beurkundungstourismus ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Gesellschaftsanteile

Rz. 88 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[108] Da der Nießbraucher hier keine Gesellschaftsrechte wahrnehmen kann,[109] stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Besteller des Nießbrauchs verpflichtet ist, sein Stimmrecht im...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) GmbH

Rz. 62 GmbH-Geschäftsanteile sind nach dem Regelstatut des GmbHG frei veräußerlich und vererblich (§ 15 GmbHG) und damit übertragbar. Demnach kann auch ein Nießbrauch an einem GmbH-Geschäftsanteil bestellt werden. In der Praxis ist die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen häufig durch gesellschaftsvertragliche Bestimmungen eingeschränkt, so dass die Nießbrauchsbestellung d...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Grundsätzliches

Rz. 78 Soll Vermögen von einem oder mehreren Gesellschaftern auf die Gesellschaft übertragen werden, so richtet sich die Art und Weise der Eigentumsübertragung nach den allgemeinen Grundsätzen. Bei Immobilienvermögen (nach § 311b Abs. 1 BGB) sowie bei GmbH-Geschäftsanteilen (nach § 15 Abs. 3 GmbHG) ist daher zwingend die notarielle Beurkundung erforderlich. Rz. 79 Darüber hin...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Allgemeines

Rz. 40 Hat sich der Mandant gegen eine lebzeitige und für eine Nachfolge von Todes wegen entschieden, muss nach Prüfung des Bestehens der Testierfähigkeit und -freiheit überlegt werden, welche Form einer letztwilligen Verfügung für ihn in Frage kommt. Grundsätzlich wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamentsformen einerseits und einem Erbvertrag andererseits ...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 78 Die Übertragung bzw. Abtretung von Personengesellschaftsanteilen ist formfrei möglich. Ein Verstoß gegen das schenkungsrechtliche Beurkundungserfordernis kann durch Vollzug der Schenkung ohne Weiteres geheilt werden (§ 518 Abs. 3 BGB). Dasselbe gilt auch für die Übertragung von Aktien, wenngleich die Rechtsform der AG bei kleinen und mittleren Unternehmen eher selten ...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Gesellschaftsanteile

Rz. 99 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[95] Im Hinblick darauf, dass der Nießbraucher grundsätzlich nicht Inhaber der Gesellschaftsrechte wird, insbesondere kein Stimmrecht wahrnehmen kann, muss durch vertragliche Vereinbaru...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Vorbereitung der Due Diligence

Rz. 75 Für sämtliche DD-Bereiche haben sich mittlerweile Standards herauskristallisiert, welche Informationen und Unterlagen zur Durchführung einer den Regeln der Kunst entsprechenden Due Diligence in die Prüfung mit einbezogen werden müssen. Für den Bereich der Legal Due Diligence ergibt sich hieraus die nachfolgende, nicht abschließende und im Einzelfall anzupassende Check...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Wahlrecht der Ehegatten in Bezug auf das Güterrechtstatut

Rz. 53 Art. 22 EuGüVO räumt den Ehegatten ein Wahlrecht in Bezug auf das Güterrechtsstatut ein. Die Ehegatten können, in Form einer Rechtswahl, für die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe wählen:mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Vermögensübertragung

Rz. 51 Gemäß § 82 S. 1 BGB ist der Stifter verpflichtet, der als rechtsfähig anerkannten Stiftung das zugesicherte Vermögen zu übertragen. Rechte, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag genügt, gehen mit der Anerkennung auf die Stiftung von Gesetzes wegen über, sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäft ein andere Wille des Stifters ersichtlich ist, § 82 S. 2 BGB. Rz. 52 Soll...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Allgemeines

Rz. 51 Das eheliche Güterrecht ist bei der Nachfolgeplanung ein gewichtiger zu beachtender Punkt, der sehr oft bei der Betrachtung außer Acht gelassen wird. Insbesondere bei internationalen Sachverhalten sollte der Bearbeiter diesem Punkt jedoch besondere Aufmerksamkeit schenken, da neben dem güterrechtlichen Ausgleich in aller Regel noch Ehegattenerbrechte bestehen. Das Ehe...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Erstgespräch

Rz. 14 Die nächste Phase ist das sogenannte Erstgespräch oder erste Gespräch, in dem alle Beteiligten mit dem Mediator zum einen den spezifischen Auftrag an den Mediator klären, zum anderen über die geplante Dauer der Mediation, die voraussichtlichen Kosten der Mediation, sowie die Aufteilung der Kosten eine Einigung erzielt wird. Der Mediator informiert hier über den Prozes...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.2 Zivilrechtliche Behandlung der Umwandlung eines Einzelunternehmens

Nach den §§ 123 Abs. 3 i. V. m. §§ 124 Abs. 1 und 152 ff. UmwG können Einzelkaufleute, die in das Handelsregister eingetragen sind, einen Teil oder mehrere Teile ihres Vermögens durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine Kapitalgesellschaft übertragen. Daneben kann eine Umwandlung sowohl für im Handelsregister eingetragene Kaufleute als auch für nicht im ...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / b) Rechtsfolgen und Kritik

Handelt der Bevollmächtigte demnach nicht nur in seiner Eigenschaft als Vertreter desoder der Erben des im Grundbuch noch eingetragenen Erblassers, sondern zugleich auch in seiner Eigenschaft als Alleinerbe, so wird die Legitimationswirkung der transmortalen Vollmacht mit der Folge zerstört, dass es zum Nachweis der Verfügungsbefugnis der Vorlage eines Erbennachweis im Sinne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form

Rz. 47 Der Abschluss der Einigung bedarf grundsätzlich keiner Form. Er ist formfrei möglich. Insbesondere kann die Einigung auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten getroffen werden.[23] Rz. 48 Soweit allerdings nach materiellem Recht ein Formzwang besteht, wird die Einigung nur wirksam, wenn die Formvorschriften beachtet sind. Ist dies nicht der Fall, fehlt es an einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rechtsanwalt und Notar (Anwaltsnotar)

Rz. 138 Der Rechtsanwalt, der zugleich Notar ist, hat kein Gebührenwahlrecht. Beide Tätigkeitsbereiche überschneiden sich nicht; vielmehr sind die Berufe des Anwalts und des Notars wesensmäßig verschieden.[228] Während der Anwalt Parteivertreter ist, übt der Notar ein öffentliches Amt aus[229] und ist zur Unparteilichkeit verpflichtet.[230] Die anzuwendende Gebührenordnung r...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Treuhandvertrag – wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Steuerberaters

Der Steuerberater sollte vor jeder Übernahme einer Treuhandschaft den Deckungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung erfragen/einholen bzw. das übernommene Risiko gesondert versichern. Er kann sich den entsprechenden Beitrag – sicherheitshalber ausdrücklich zu vereinbaren – vom Treugeber erstatten lassen. Unter Umständen ist es sinnvoll, den Entwurf eines Treuhandvertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlungsrecht: Keine starre Berichtspflicht bei GmbH & Co. KG

Zusammenfassung Bei Personenidentität von Geschäftsführern und Kommanditisten einer GmbH & Co. KG ent-fällt die umwandlungsrechtliche Berichtspflicht. Hintergrund Ein Einzelkaufmann wollte sein kaufmännisches Unternehmen im Wege der Ausgliederung auf eine GmbH & Co. KG übertragen. Alleiniger Kommanditist und Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH war er selbst (s...mehr

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ZErb 05/2021, Inhaltliche A... / 2 Gründe

II. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, war nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits "unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen" zu entscheiden. Dies führte dazu, diese Kosten in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 1 ZPO gegeneinander aufzuheben. 1...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / III. Praktische Konsequenzen

Das OLG Köln schafft im Hinblick auf im Stiftungsgeschäft enthaltene Verpflichtungen zur Übertragung von Immobilien oder GmbH-Geschäftsanteilen erhebliche Rechtsunsicherheit. Geht man mit dem OLG Köln von der Anwendbarkeit der entsprechenden Formvorschriften aus, dann führt dies zur Formbedürftigkeit des gesamten Stiftungsgeschäfts.[42] Unterbleibt eine Beurkundung dann ist ...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / I. Der Beschluss des OLG Köln v. 5.8.2019

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt errichtete die Stifterin zu ihren Lebzeiten eine rechtsfähige Stiftung mit Sitz in Berlin. In dem privatschriftlichen Stiftungsgeschäft verpflichtet sich die Stifterin zur Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum in Köln. Nachdem die zuständige Senatsverwaltung die Stiftung anerkannt hatte und diese damit rechtsfähig war, übertrug die S...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, das Rechtsmittel des Beteiligten zu 3) ist teilweise zulässig. Die Beschwerden führen in der Sache jedoch nicht zum Erfolg. 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) ist nur mit dem Hilfsantrag zulässig, während der auf Erteilung eines Alleinerbscheins an den Beteiligten zu ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2.2 Gewinnabführungsvertrag

Rz. 42 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist Voraussetzung zur Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft der Abschluss eines Unternehmensvertrags gem. § 291 Abs. 1 AktG zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft, durch den sich der Organträger verpflichtet, Gewinne und Verluste (§ 302 AktG) der Organgesellschaft zu übernehmen bzw. auszuglei...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.5.3 Schriftformklauseln

Es ist üblich, dass (i. d. R. in den Schlussbestimmungen[1] die Vertragsparteien vereinbaren, dass spätere Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform bedürfen. Man unterscheidet zwischen einfachen und doppelten Schriftformklauseln.[2] Sie unterscheiden sich darin, dass einfache Schriftformklauseln nur für spätere Änderungen und Ergänzungen des Vertrags die Schri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1 Private Leibrenten

Rz. 20 Private Leibrenten sind z. B. Versorgungsleistungen (Rz. 55ff.), die anlässlich der Übergabe von Vermögen vereinbart werden, oder Leibrenten, die im Austausch mit einer Gegenleistung gezahlt werden. Demgegenüber werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte private Rentenversicherungen (Rz. 151ff.) ab Vz 2005 gesondert besteuert. Rz. 21 Das EStG e...mehr