Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / B. Fehlendes berechtigtes Sicherungsinteresse

Rz. 3 Nur der einvernehmliche Wille der Vertragsbeteiligten, ein Notaranderkonto einzurichten, reicht nicht als berechtigtes Sicherungsinteresse.[8] Der Notar soll die Beteiligten über die gesetzlichen Voraussetzungen einer notariellen Verwahrung aufklären und sichere Wege einer Vertragsabwicklung (ohne die Verwahrung) aufzeigen. Beharren die Beteiligten trotz der Notarhinwe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.2 Eröffnungsbilanz (Beginn der Aufstellungspflicht)

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Kaufmann ein selbständiges Handelsgewerbe erstmals als sein eigenes betreibt. Daraus folgt, dass eine Eröffnungsbilanz auch bei einem Inhaberwechsel vom Erwerber aufzustellen ist und zwar unabhängig vom Erwerbsgrund. Deshalb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.3 Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnissen zu bewerten. Wertbeeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wertbegründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl....mehr

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GmbH: Außerordentliche Gese... / 4 Durchführung, Beschlussfassung und Protokoll

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Experten ist unter Umständen anzuraten. Für die Durchführung, Beschlussfassung und Protokollierung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gelten keine Besonderheiten gegenüber einer ordentlichen Gesellschafterversammlung.mehr

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ZErb 10/2024, An einen Verz... / 1 Gründe

I. Die Kläger haben in erster Instanz Wertermittlung für Nachlassgrundstücke verlangt und im Wege der Klagerweiterung in zweiter Instanz (Stufenklage) Zahlung von jeweils 1/16 als Zusatzpflichtteil. Der am … 1940 geborene und am … 2020 verstorbene Erblasser G. S. war seit dem … 1978 in zweiter Ehe mit der Beklagten verheiratet. Der Kläger hatte vier Kinder: aus erster Ehe: 1. di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.7 Schenkung als Element der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 25 Die Schenkung hat im Rahmen der Erbfolgeplanung ihre wesentlichste Bedeutung.[1] Die vorweggenommene Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert. Aus den Begriffen "Erbfolge" und "vorweggenommen" lässt sich jedoch deren Tatbestand ableiten. Dabei stehen vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge im Vordergrund. Erfolgt die Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.6 Form der Schenkung

Rz. 24 Gem. § 518 Abs. 1 BGB ist das Versprechen, eine Leistung schenkweise zuzuwenden, notariell zu beurkunden. Hierdurch soll ausschließlich der Schenker geschützt werden. Die Annahme des Schenkungsversprechens kann hingegen formfrei erfolgen, sofern nicht andere Formvorschriften eingreifen und daher auch insoweit eine notarielle Beurkundung erfolgen muss.[1] Rz. 24a Ein Fo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.3 Zustimmung der Gesellschafter (§ 1a Abs 1 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 35 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Antrag muss nach § 1a Abs 1 S 1 KStG von der Pers-Handels-, Partnerschaftsgesellschaft oder (ab VZ 2024) eingetragenen GbR gestellt werden. Die Gesellschafter sind nicht antragsberechtigt. Der Antrag kann nur für die Pers-Ges als Ganzes und damit mit Wirkung für und gegen alle Gesellschafter gestellt werden (s Kölbl/Luce, Ubg 2021, 264, ...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführerin begehrt als Alleinerbin des am 10.3.2020 verstorbenen Erblassers, dessen Lebensgefährtin sie war, die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Sie war zur Auskunftserteilung mittels Vorlage eines solchen durch Teilurteil des angerufenen LG verurteilt worden. Die Beschwerdeführerin beauftragte den Notar im Februar 2021 m...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 3. Rechtsbeziehung zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Notar

Zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem vom Erben beauftragten Notar entsteht keine Rechtsbeziehung.[51] Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Pflichtteilsberechtigte bzgl. des Nachlassverzeichnisses weder eine Beauftragung des Notars vorgenommen hat oder vornehmen kann noch eine Beurkundung erfolgt, an der der Pflichtteilsberechtigte als Urkundsbeteiligter teilnim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Fiktiver Formwechsel (§ 1a Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 2 S 1 KStG gilt der Übergang zur KSt-Besteuerung als Formwechsel iSd § 1 Abs 3 Nr 3 des UmwStG. Dh das Ges fingiert den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges. Für stliche Zwecke wird somit von einem (fiktiven) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang ausgegangen (s Rn 00.02 UmwSt-Erl 2011), der zur Aufdeckung von stillen Rese...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / H. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 82 Drohende Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs beigelegt werden. Sogar künftige Beziehungen können geregelt und damit weiterem Streit vorgebeugt werden. Regelmäßig verringert der Vergleich für beide Seiten das Risiko eines (noch größeren) Rechtsverlustes und das Prozesskostenrisiko. Die Parteien brauchen sich nicht auf einen lang...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 6.2 Pfandrecht an Rechten (insbesondere Forderungen)

Gegenstand eines Pfandrechts (s. bereits Abschn. 5.2) kann auch ein Recht und damit jede übertragbare Forderung sein (§ 1273 Abs. 1 BGB). Die Bestellung des Pfandrechts an einem Recht erfolgt nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften (§ 1274 Abs. 1 Satz 1 BGB). Jedoch ist die Verpfändung einer Forderung, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag (§§ 398...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Aufschiebend bedingter Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 7 Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen die erbrechtlichen Verhältnisse mit Eintritt des Erbfalls feststehen. Nicht unumstritten ist daher, ob ein Erbverzicht – der grundsätzlich auch bedingt abgeschlossen werden kann[7] – dahingehend möglich ist, dass die aufschiebende Bedingung für seine Wirksamkeit auch erst nach dem Erbfall eintritt. Jedoch wird dies von der ganz h...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsverzicht

Rz. 415 Gem. Art. 495 ZGB kann der Erblasser mit einem Erben einen Erbverzicht vereinbaren. Der Verzicht erfolgt in Form eines Erbvertrages. Es ist also die notarielle Beurkundung unter Herbeiziehung von Testamentszeugen erforderlich. Der Verzicht kann für die ganze Erbquote, aber auch für einen Teil oder unter Vorbehalt des Pflichtteils etc. erfolgen. Der Erbverzicht kann a...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Fiktiver Nachlass (Schenkungen)

Rz. 261 Neben dem tatsächlichen Nachlass ist der Pflichtteilsberechtigte auch hinsichtlich der vom Erblasser getätigten Schenkungen beweispflichtig. Ihn trifft daher auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands die Beweislast.[486] Bei einem auffallenden groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht eine Vermutung für eine Einigung der Parteien über eine ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 9 Bereits durch Gesetz vom 31.7.2017 über die Reform des belgischen Erbrechts ist das belgische Pflichtteilsrecht geändert worden – während die Regeln über die gesetzliche Erbfolge weitgehend unberührt blieben. Entsprechend einer europaweiten allgemeinen Tendenz werden die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers erweitert und das Pflichtteilsrecht beschränkt. Die Regeln s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Genereller Ausschluss

Rn. 28 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Es ist möglich, von vornherein alle Gesellschafter durch die Satzung vom Gewinnbezug auszuschließen. In praxi findet sich ein solcher genereller Ausschluss der Gesellschafter vom Gewinn vornehmlich bei gemeinnützigen und gewinnlosen Gesellschaften (vgl. GmbHG-GroßKomm. (2020), § 29, Rn. 72). Die Gewährung des Gemeinnützigkeitsprivilegs setzt ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Steuerpflicht bei Option

§ 9 UStG anwendbar: Der Lieferant könnte bei einem Umsatz, der nach dem oben Gesagten (insbesondere IV. und V.1.) vollständig gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG mehrwertsteuerbefreit wäre, gem. § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren. Die Option würde grundsätzlich für den gesamten einheitlichen Vorgang gelten, d.h. für die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks samt VuM, Zubehör etc....mehr

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Einbringung von Grundbesitz... / 4. Einbringung im Wege der Sachkapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung bedarf der Änderung des Gesellschaftsvertrags unter Mitwirkung aller Gesellschafter. Infolge der Verpflichtung, Grundbesitz einzubringen, ist – ebenso wie bei der Verpflichtung im Gründungsstadium – die notarielle Beurkundung nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB erforderlich.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.2 Optionsbeschluss, Zustimmung der Gesellschafter entsprechend § 217 UmwG

Rz. 37 Von der eigentlichen Antragstellung zur Ausübung der Option durch eine vertretungsberechtigte Person der optierenden Gesellschaft ist der gesellschaftsinterne Entscheidungsprozess zur Antragstellung zu unterscheiden. Insoweit enthält das Gesetz auch Vorgaben dazu, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag zur Optionsausübung gestellt werden kann. Nach § 1a Abs. 1 S. 1 H...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / H. Anwaltsvergleich

Rz. 324 § 1044b ZPO a.F. (gültig bis 31.12.1997)[403]mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 262 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 761 ff. Rz. 263 Das Justizmodernisierungsgesetz[327] änderte die Vorschriften des gerichtlichen Vergleiches zwecks Beschleunigung des Verfahrens. Rz. 264 § 278 ZPO – Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleichmehr

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Keller (WEG) / 1.1 Freiwilliger Kellertausch

Praxis-Beispiel Vom Aufteilungsplan abweichende Verteilung der Keller Werden Keller abweichend von dem Aufteilungsplan vom Bauträger den Erwerbern übergeben, kommt grundsätzlich ein Kellertausch in Betracht. Der Verwalter kann in einem derartigen Fall einen Kellertausch auf freiwilliger Basis veranlassen. Er sollte zunächst über die fehlerhaften Besitzverhältnisse aufklären, d...mehr

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Unauflöslichkeit der Wohnun... / 2.1 Vereinbarung aller Wohnungseigentümer

Die Aufhebung der Gemeinschaft kann zunächst durch Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer auch nach deren Begründung jederzeit erfolgen. Soweit also alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft eine Aufhebung derselben begehren, ist der Schutzbereich des § 11 WEG nicht betroffen, da mit dieser Regelung lediglich verhindert werden soll, dass die Aufhebung der Gemeinschaft g...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft vorzugswürdig sein.[16] Als Argument ist der hö...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers

Rz. 24 Der Vollmachtgeber muss im Zeitpunkt der Abfassung der Vollmacht geschäftsfähig sein.[40] Geschäftsfähigkeit erfordert die Einsichtsfähigkeit sowie die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln (der Vollmachtgeber muss somit die grundsätzliche Bedeutung des Erklärten verstanden haben und bewerten können);[41] sie ist nicht mit einem freien Willen gleichzusetzen.[42] ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / II. Notargebühren

Rz. 7 Da der Notar seine Tätigkeit nach dem GNotKG abzurechnen hat, kommt eine Vergütungsvereinbarung – wie bei der Anwaltstätigkeit dringend empfohlen – schon von vornherein nicht in Betracht. Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung des Notars ohne vorherigen Entwurf fällt eine Gebühr gem. KV 25100 GNotKG an. Für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf einer privat...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / I. Schriftform

Rz. 8 § 1827 Abs. 1 S. 1 BGB normiert ein Schriftformerfordernis (§ 126 BGB). Dies bedeutet, dass mündlich erklärte Patientenverfügungen allenfalls im Rahmen von § 1827 Abs. 2 BGB berücksichtigt werden können.[5] Eine notarielle Beurkundung ist dagegen ebenso wenig erforderlich wie eine ärztliche Beratung. Im Hinblick auf den Nachweis der Einwilligungsfähigkeit kann eine not...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / I. Anwaltliche Gebühren

Rz. 3 Anders als noch nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO fällt die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Errichtung von Urkunden nicht mehr unter die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG. Von der Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG umfasst wird unter anderem die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen. Ob eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG oder aber nur eine Beratungsgebühr nach de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veräußerungsvorgang

Tz. 54 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der (zweigliedrige) Tatbestand der Veräußerung iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG setzt sich aus dem Kausal-(Verpflichtungsgeschäft) und dem Erfüllungsgeschäft zusammen (ebenso s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 82; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 105). Eine Veräußerung liegt somit erst dann vor, wenn ein Veräußerungs-, Tausc...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Form und Inhalt einer Betreuungsverfügung

Rz. 183 Bei der Errichtung der Betreuungsverfügung ist die notarielle Beurkundung oder die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ebenso wenig notwendig wie die Hinzuziehung von Zeugen. Zum Nachweis der vollen Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung der Betreuungsverfügung ist es jedoch sinnvoll, unbeteiligte Dritte als Zeugen hinzuzuziehen. Außerdem wird dadurch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2 Steuerneutraler Tausch gegen "nämliche" Anteile an Kapitalgesellschaften bis 13.12.1998

Tz. 24 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nach § 21 Abs 1 S 4 UmwStG idF bis 31.12.1998 iVm dem sog Tauschgutachten (s u) führt der Tausch von einbringungsgeborenen Anteilen im Fall der "Nämlichkeit" der hingegebenen und der erworbenen Anteile nicht zur Gewinnverwirklichung. Der St-Neutralität und der Begriff der Nämlichkeit der Anteile ergeben sich aus dem sog Tauschgutachten des B...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Ersatzbevollmächtigung und Unterbevollmächtigung

Rz. 82 Für den Fall, dass der Bevollmächtigte bspw. aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte der Vollmachtgeber einen Ersatzbevollmächtigten bestellen oder den Hauptbevollmächtigten ermächtigten, seinerseits einen Ersatzbevollmächtigten oder Unterbevollmächtigten zu benennen. Eine Ersatz- oder Unterbevollmächtigung durch den Bevollmächtigten selbst sollte jedoch nur zeit...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.1.1 Notarielle Beurkundung

Rz. 6 Im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften[1] schreibt das GmbH-Gesetz zwingend vor, dass der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss.[2] Rz. 7 Neben der Schriftform[3], der elektronischen Form[4] und der Textform[5] sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung[6] und die öffentliche Beglaubigung[7] vor. Die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.5 Kosten der notariellen Beurkundung und der Handelsregistereintragung

Rz. 126 Im Rahmen der Gründung einer GmbH entstehen – neben eventuellen weiteren individuellen Kosten für eine Beratung in steuerlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht – Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Die Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsb...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 5.5 Protokollierung

Rz. 1004 Das GmbHG-Gesetz schreibt grundsätzlich nicht vor, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zu protokollieren. Ausnahmen bestehen nur in folgenden Fällen: Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags durch Protokollierung in Form der notariellen Beurkundung (§ 53 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 GmbHG), Ad-hoc-Beschlüsse bei der Ein-Personen-GmbH (§ 48 Abs. 3 GmbHG), Besch...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.2 Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 236 Das GmbH-Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass die Geschäftsanteile einer GmbH veräußerlich und vererblich sind (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[1] Im Gegensatz zur Sonderrechtsnachfolge bei Personengesellschaften (zum Beispiel § 131 Abs. 3 Nr. 1 und § 139 HGB bei einer OHG) ist für die Vererbung von GmbH-Geschäftsanteilen das allgemeine Erbrecht anzuwenden, das heißt, der Geschä...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.1.2 Vertragsabschluss durch Bevollmächtigte

Rz. 11 Eine Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags durch Bevollmächtigte ist nur aufgrund einer Vollmacht möglich, die notariell beurkundet (§ 128 BGB, §§ 8 ff. BeurkG) oder beglaubigt (§ 129 BGB, § 40 BeurkG) sein muss (§ 2 Abs. 2 GmbHG). Der Umfang der Vollmacht muss den Abschluss des Gesellschaftsvertrags (Errichtungsgeschäft) umfassen. Im Fall einer Vertretung durch Ge...mehr

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ZErb 05/2024, Symposium zu den Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht - Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft

Am 24.2.2024 fand das Symposium zu den "Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht – Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft" an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin statt. Es war eine gemeinschaftliche Veranstaltung des Forschungsinstituts für Notarrecht, dem Bundesministerium für Justiz und dem VorsorgeAnwalt e.V. Die Begrüßung fand...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.4 Zustandekommen des Beherrschungsvertrags

Rz. 23 Beim Abschluss von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen sind im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 293, 294 AktG anzuwenden. Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften bereiten die Mitglieder der Vertretungsorgane der beteiligten Vertragsparteien, i. d. R. also die Vorstände der AG bzw. die Geschäftsführer der GmbH, oder die bevollmächtigten Vertreter der Mitglie...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.5 Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 42 Grundsätzlich gelten für das Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags die Ausführungen der Rz. 23 ff. analog. So finden die §§ 293–294 AktG ebenfalls für den Gewinnabführungsvertrag Anwendung. Der Gewinnabführungsvertrag wird wie der Beherrschungsvertrag zunächst von den Vertretern der beteiligten Vertragsparteien vorbereitet und abgeschlossen. Der Gewinnabführungs...mehr

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Abgeschlossenheit / 7 Notarielle "Vollzugsgebühr"

Beurkundet der Notar eine Teilungserklärung und holt er zwecks Begründung von Wohnungs- und Teileigentum auftragsgemäß die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein, fällt hierfür eine 0,3 Vollzugsgebühr gemäß Nr. 22111 KV GNotKG an. Wird vom Notar auftragsgemäß die Abgeschlossenheitsbescheinigung eingeholt, übt er hierbei eine Tätigkeit aus, die nicht schon aufgrund der Beurkundu...mehr

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Weiterleitungsklauseln in S... / 3. Die Entscheidung des BGH

Sachverhalt: In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um ein Grundstück, dessen verstorbener Eigentümer über mehrere Kinder aus zwei Ehen verfügte. Hinsichtlich dieses Grundstücks hatte der am 3.3.2019 verstorbene Vaters des Erblassers mit diesem am 12.12.1995 ein als Hausübergabe beschriebene notarielle Vereinbarung getroffen. Darin verpflichtete sich der Erblasser für bes...mehr

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ZErb 04/2024, Notarinnen und Notar braucht das Land

Zum 1.1.2023 gab es in Deutschland rund 6.700 Notare. Von diesen sind ca. 1.500 Nur-Notare und ca. 5.600 Anwaltsnotare. Die Anzahl der Notarinnen und Notare nimmt seit Jahren kontinuierlich ab, u.a. auch, weil offene Stellen mangels Bewerber nicht besetzt werden können. Dies führt dazu, dass die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen insbesondere in der ...mehr

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ZErb 04/2024, Sittenwidrigk... / 1 Gründe

I. Die am #.#.1930 geborene Erblasserin, deren Ehemann 2004 verstorben war, lebte mit ihrer einzigen Tochter zusammen. Weitere nähere Angehörige hatte die Erblasserin nicht. Die Tochter, geschieden und kinderlos, verstarb nach längerer Krankheit am 24.9.2022 im Alter von 71 Jahren im Klinikum N. in H. Die Erblasserin befand sich vom 2.9. bis 3.10.2022 im Klinikum N., und zwar ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / C. Form

Rz. 23 Der Abschluss des Abwicklungsvertrags ist grundsätzlich formfrei möglich. Zu beachten ist aber, dass so genannte Klageverzichtsverträge, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen werden, nach der Rspr. des BAG nicht als klassische Abwicklungsverträge, sondern als Auflösungsverträge i.S.v. § 623 BGB angesehe...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.4 Zustandekommen der stillen Gesellschaft

Rz. 18 Die stille Gesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.[1] Hierbei finden grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zum Vertrag der §§ 145 ff. BGB Anwendung.[2] Handelt es sich bei dem Inhaber des Handelsgeschäfts um eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft, wird der Gesellschaftsvertrag nicht zwischen den Gesellschaftern d...mehr