Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in Gemeinschaft... / 3.2 Wirkung der Vereinbarung

Vertragliche Regelung Miteigentümervereinbarungen sind grundsätzlich rein schuldrechtlicher Natur. Als solche wirken sie nur inter partes, das heißt ausschließlich zwischen den Miteigentümern, die die jeweilige Vereinbarung geschlossen haben. Sie entfalten demnach keine Bindungswirkung für oder gegen Sondernachfolger eines Miteigentümers, es sei denn, dieser übernimmt – expli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.6.1 Unterwerfungserklärung

Zeit und Geld gespart Damit sich der Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht erst umständlich einen Vollstreckungstitel beschaffen muss, unterwirft sich der Schuldner/Eigentümer in aller Regel in der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde wegen des Grundschuldkapitals, der Zinsen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastet...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Finanzieru... / 2 Mitwirkung des Verkäufers

Verkäufer bestellt Grundpfandrecht Keine Umschreibung der Voll­streckungsklausel Um die aufgezeigten Gefahren zu vermeiden und eine möglichst frühzeitige Auszahlung des Kaufpreises zu ermöglichen, hat die notarielle Praxis die Lösung entwickelt, dass der Verkäufer im wirtschaftlichen Interesse des Käufers die erforderlichen Grundpfandrechte bestellt und damit deren Eintragung...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf durch eine ... / 3.4.1 Die Gesellschaft wird aktuell (im Zusammenhang mit dem Erwerb) gegründet

Das ERVGBG hat hierzu keine Lösung bereitgestellt. Materielles und formelles Konsensprinzip Erwirbt eine BGB-Gesellschaft dingliche Rechte, ist zu differenzieren, ob beim Grundbuchamt materielles (Erwerb von Eigentum, Erbbaurecht usw., § 20 GBO) oder formelles Konsensprinzip (Erwerb beschränkter dinglicher Rechte, § 19 GBO) zur Anwendung kommt. Im ersten Fall muss das Grundbuc...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.1 Inhalt und Form

Grundschuld bleibt selbstständig Kernstück des Sicherungsvertrags ist die sog. Zweckerklärung, die genau bestimmt, welche Forderungen gesichert werden sollen.[1] Aber: Auch die Sicherungsgrundschuld steht dem Gläubiger unabhängig davon zu, ob die gesicherte Forderung besteht oder nicht. Die Sicherungsabrede darf auch nicht im Grundbuch eingetragen werden. Aus ihr kann sich al...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Kaufpreisb... / 1 Bildung des Kaufpreises

Festpreis Ein notariell beurkundeter Grundstückskaufvertrag, der unrichtige Angaben über die Höhe des Kaufpreises und die Art und Weise der Kaufpreiszahlung enthält, ist in vollem Umfang nichtig. Kaufpreisaufteilung vorteilhaft Mit Blick auf die Grunderwerbsteuer und die Kosten der Eigentumsumschreibung ist die Aufteilung des Kaufpreises für den Grundbesitz einerseits und mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / 4. Fazit

Die (atypisch stille) Unterbeteiligung ist ein tragfähiges Gestaltungsinstrument, wenn sie steuerlich wie zivilrechtlich wirksam ausgestaltet wird. Anders als der Nießbrach gewährt die Unterbeteiligung dabei auch die wirtschaftliche Verwertungsposition des Unterbeteiligten an der Substanz. Grundsätzlich kann die Unterbeteiligung formfrei vereinbart werden. Beachten Sie: Ausnahms...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaft / 4.1.1 Form

Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Doch von nur mündlichen Vereinbarungen ist abzuraten. Für eine PartG ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 PartGG). Wird bei Gesellschaftsgründung ein Grundstück eingebracht, ist unabhängig von der Rechtsform die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend (§ 311b BGB). Soweit minderjährig...mehr

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ZErb 05/2023, Schenken ist gar nicht so einfach …

… jedenfalls dann nicht, wenn es sich bei der zu beschenkenden Person um ein minderjähriges Kind handelt und der Schenkungsgegenstand in einem GbR-Anteil besteht. Hierzu eine kleine Geschichte aus der Praxis: Es begab sich aber zu der Zeit kurz vor Weihnachten des letzten Jahres, dass ein Großvater beabsichtigte, seine noch minderjährige Enkeltochter mit einer Beteiligung an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Mit Schreiben vom 25.2.2022 beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 2) bis 4) namens der von ihr vertretenen Antragsteller die Eintragung einer Grundschuld an dem im Grundbuch von St. Johann Bl. 5207 eingetragenen Grundbesitz zugunsten der Beteiligten zu 4) sowie, unmittelbar im Nachrange hierzu, einer auflösend bedingten Auflassungsvormerkung zur Siche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 2.1 Verpflichtungsgeschäft

Der häufigste vorkommende Erwerbsvorgang ist die rechtsgeschäftliche Begründung eines Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem inländischen Grundstück.[1] Darunter sind alle auf den dinglichen Eigentumsübergang zielenden schuldrechtlichen, die Verpflichtung zur Auflassung führenden Rechtsgeschäfte zu verstehen. Das wichtigste Verpflichtungsgeschäft, den Kaufvertrag,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / 1.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zivilrechtlich ist ein Nießbrauch an beweglichen Sachen, z. B. Wertpapieren, bereits wirksam durch eine entsprechende Vereinbarung und die Übergabe der Sache[1] bzw. bei Rechten durch Abtretung.[2] Bei Grundstücken ist die notarielle Beurkundung[3] sowie die Eintragung in das Grundbuch notwendig.[4] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, s...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / c) BGB-Innengesellschaft und gemeinschaftsbezogene Zuwendung zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaftern

Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich in einer Entscheidung vom 6.4.2022[23] mit der Auseinandersetzung einer Immobilie nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu befassen. Der Fall weist auf den ersten Blick eine starke Einzelfallprägung auf. Die abgehandelten Umstände folgen jedoch übergeordneten Grundsätzen der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung und...mehr

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ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / 3. Verzicht auf Form- und Wirksamkeitsvoraussetzungen

Bei ihrem konzeptionellen Verzicht auf Form- bzw. Wirksamkeitsvoraussetzungen folgt die Reform 2023 einem "Ja-aber-Prinzip". Kundige Menschen, die "an der Vorbereitung und Erarbeitung des Reformgesetzes aktiv beteiligt waren",[62] lassen dieses "Ja-aber-Prinzip" deutlich werden: Ja: "Zur Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich weder eine öffentliche Beglaubigung...mehr

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ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Zur Löschung ... / 1 Gründe

I. In dem oben genannten Grundbuch waren zunächst als Miteigentümer B A zu 5/6 – im Folgenden Erblasser genannt – und C A zu 1/6 eingetragen. Der Erblasser verstarb am 0.0.2000 und wurde aufgrund des notariellen Testaments vom 18.7.1996 (UR-Nr. 316/1996 des Notars D mit Amtssitz in E) beerbt von den Beteiligten zu 2) bis 4) zu gleichen Teilen, wobei der Beteiligte zu 2) Vorerb...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 39 Der gepfändete Geschäftsanteil ist regelmäßig anderweitig zu verwerten (§ 844 ZPO), meistens wird die Versteigerung angeordnet.[31] Die Versteigerung kann auch dann erfolgen, wenn der Anteil inzwischen aufgrund einer nach der Pfändung beschlossenen Satzungsänderung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung eingezogen worden ist.[32] Rz. 40 Erfolgt die öffentliche V...mehr

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ZErb 03/2023, Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (hrsg.) 21. Auflage, 2023 64 Seiten, mit heraustrennbaren Formularen (16 Seiten), 7,90 EUR C.H.Beck, ISBN 978-3-406-79609-8 Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" will dankenswerterweise den Bürgern Erläuterungen und Muster für die rechtliche Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an die Han...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.6 Grundsätze für die Anerkennung der mittelbaren Grundstücksschenkung

Damit die mittelbare Grundstücksschenkung von der Finanzverwaltung akzeptiert wird, sollten die Beteiligten die folgenden Grundsätze befolgen:[1]: Der Zuwendende sollte in einem Schriftstück festhalten, dass der Beschenkte den erhaltenen oder zugesagten Geldbetrag nur zum Erwerb eines Grundstücks bzw. zur Finanzierung einer Baumaßnahme verwenden darf. Die Schriftform ist nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / b) Erfordernis notarieller Beurkundung

Grundstücksübertragung: Gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. In der Praxis sind von der notariellen Beurkundung – im Fall der Begründung einer stillen Gesellschaft – die Verpflichtung des stillen Gesellschafters zur Übertragun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Abseits der a... / C. Erbrechtliche Vergleiche vor Gericht schließen

Manche gerichtliche Streitigkeit der Erben kann zu einem bestimmten Zeitpunkt die Chance bieten, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft im Vergleichswege zu erreichen. Welche Vorgaben sollten beachtet werden, damit der Vergleich auch problemlos in die Umsetzung geführt werden kann? Gerade wenn die Vergleiche zum Zweck der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Reinvestitionsklausel

Rz. 61 [Autor/Stand] Die negativen Folgen des § 162 Abs. 2 Satz 1 BewG treten nicht ein, wenn der aus der Veräußerung der wesentlichen Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erzielten Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten ausschließlich im betrieblichen Interesse verwendet wird. Rz. 62 [Autor/Stand] Die Frist von sechs Monaten ist auch hier tag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Schriftform

Rn. 25 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der UN-Vertrag bedarf mitsamt seinen Nebenabreden der Schriftform. Diese Vorschrift dient der Rechtsklarheit und Publizität. Näheres bestimmt § 126 BGB. Notwendig ist entweder gemäß § 126 Abs. 1 BGB die eigenhändige Unterschrift der Parteien oder gemäß den §§ 126 Abs. 4, 128 BGB die notarielle Beurkundung; alternativ kann die elektronische Fo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Notfallakte: Was Ihr St... / 2.5 Bankverbindungen und andere Finanzangelegenheiten

Wenn der Vorsorgefall eintritt, müssen sich bevollmächtigte Personen und die von ihr bestellte Geschäftsführung schnell einen Überblick über die Liquidität des Unternehmens verschaffen. Das können sie nur, wenn sie genau wissen, welche Konten bestehen. Aus diesem Grund sind die Bankverbindungen besonders sorgfältig zu dokumentieren und stets, am besten in digitaler Form, akt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / cc) Lösung 2: Notarielle Beurkundung mit verzögerter Aushändigungsanweisung

Rz. 196 Spezifizierung Wirksamkeit mit Besitz der Ausfertigung beim Bevollmächtigten (siehe dazu Rdn 188) und Anweisung des Notars gem. § 52 Abs. 2 BeurkG, dem Bevollmächtigten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfertigung zu erteilen (sog. Ausfertigungssperre) Rz. 197 Diese Gestaltung geht auf Bühler zurück und war einige Zeit im notariellen Bereich das "Standardmod...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / I. Beurkundung

Rz. 11 Wird die Vorsorgevollmacht durch Aufnahme der Erklärungen des Vollmachtgebers in einer Niederschrift beurkundet (§§ 6 ff. BeurkG), hat der Notar die erforderliche Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen (§ 11 BeurkG, § 17 BeurkG). Fehlt dem Vollmachtgeber nach der Überzeugung des Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit (siehe dazu § 1 Rdn 15 ff.), so soll...mehr

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§ 6 Formvorschriften / IV. Geringfügige rechtliche Gründe zugunsten einer Beurkundung

Rz. 30 Bleiben mithin in der Diskussion noch die notarielle Beurkundung und die öffentliche Beglaubigung entweder durch den Notar oder die Betreuungsbehörde. Die notarielle Beurkundung fordert der Gesetzgeber lediglich für einen Verbraucherdarlehensvertrag (siehe Rdn 24). Ob aber ein Kreditinstitut überhaupt einer handlungsunfähigen Person einen Kredit gewährt, erscheint ber...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / 1. Unterschriftsbeglaubigung oder Beurkundung?

Rz. 63 Erscheint der Mandant in der Praxis des Notars mit einer ausformulierten Urkunde, die Vorsorgevollmacht und Patienten- und Betreuungsverfügung beinhaltet, stellt sich die Frage, ob der Mandant die preiswerte Unterschriftsbeglaubigung in Auftrag gibt (Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf) oder den vorgefertigten Text in die notarielle Beurkundung einbringen will. Im ...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Vorüberlegungen

Rz. 55 Es wurde bereits angesprochen, dass der Mandant die Wahl hat, eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung oder ohne durch einen Rechtsanwalt entwerfen und erstellen zu lassen, ohne dass es anschließend der notariellen Beurkundung oder einer Unterschriftsbeglaubigung bedarf. Dies gilt freilich mit der Einschränkung, dass die Verbindung von Vorsorgevollmacht und Patie...mehr

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§ 6 Formvorschriften / II. Kostenaspekt

Rz. 27 Im Mittelpunkt der Diskussion steht der Kostenaspekt, ob die Vorteile einer notariellen Beurkundung tatsächlich die Vorteile der notariell beurkundeten Vollmacht rechtfertigen. Wessen Vermögen einen Wert oberhalb von 2.000.000 EUR aufweist, hat für die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht 1.735 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer zu errichten (siehe § 8 Rdn ...mehr

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§ 6 Formvorschriften / I. Vorüberlegung

Rz. 26 Zu der Beratung eines Anwaltes bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung gehört auch, welches die "richtige" Form für die Errichtung ist. Besser als die notarielle Beurkundung geht es zweifelsohne nicht. Bringt der Vollmachtgeber nicht einen Entwurf mit, bleibt dem Notar nur die Beurkundung. Bei einem fertigen Entwurf, der dem Notar angetragen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.2 Form

Bei einer Vollmachterteilung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht annahmebedürftig ist. Die Erteilung einer Vollmacht ist grundsätzlich nicht an besondere Formvorschriften gebunden (§ 167 Abs. 2 BGB). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine wenigstens schriftliche Erteilung aber unbedingt anzuraten, da andernfalls die wirksame Vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Die Patientenverfügung / 1.1.1.2 Formale Errichtungsvoraussetzungen

Eine Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt werden. Eine notarielle Beurkundung schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Allerdings kann die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht (oder auch einzeln) notariell beurkundet werden. Bei der Berechnung der Beurkundungskosten ist § 36 Abs. 2 GNotKG zugrunde zu legen. Der Notar bestimmt danach den Geschäftswert...mehr

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§ 6 Formvorschriften / 1. Überblick

Rz. 11 Die öffentliche Beglaubigung dient dem Zweck, dass die Person des Unterzeichners zuverlässig festgestellt worden ist. In Abgrenzung zur notariellen Beurkundung bezieht sich die Beglaubigung nur auf die angebrachte Unterschrift, so dass es sich bei der schriftlichen Erklärung lediglich um eine Privaturkunde i.S.v. § 416 ZPO handelt. Nur der vom Notar angebrachte Beglau...mehr

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§ 6 Formvorschriften / B. ABC der Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Grundsätzlich bedarf eine Vollmacht keiner Form, außer das Gesetz schreibt für den Einzelfall eine bestimmte Form der Vollmacht vor. Zu nennen sind nachfolgende, in der Praxis übliche Rechtsgeschäfte:[44]mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / I. Identifizierung nach BeurkG

Rz. 2 Der Notar hat sich – mit besonderer Sorgfalt – Gewissheit über die Person des Vollmachtgebers zu verschaffen, gleich ob der Notar eine Vorsorgevollmacht durch Aufnahme der Erklärungen des Vollmachtgebers in einer Niederschrift beurkundet oder ob er die Unterschrift des Vollmachtgebers unter einem von ihm – dem Notar – entworfenen Text oder unter einen vom Vollmachtgebe...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / D. Ausfertigung

Rz. 31 Während das Original – die Urschrift – einer privatschriftlichen Vollmacht (Vollmachtsurkunde) – mit oder ohne Unterschriftsbeglaubigung – im Rechtsverkehr Verwendung findet (§ 172 Abs. BGB), verbleibt die Urschrift der notariell beurkundeten Vollmacht in der Verwahrung des Notars (§ 45 Abs. 1 BeurkG, § 31 Abs. 1 Nr. 2 NotAktVV). Die Urschrift einer notariell beurkund...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / II. Identifizierung nach GwG

Rz. 5 Die Anforderungen an die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind strenger. Abgesehen davon, dass die Überprüfung der Identität i.d.R. anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu erfolgen hat (§§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 Nr. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 GwG), hat der Notar bestimmte – im Ausweis ablesbare – Daten zu erheben (Vorname, Nachname, Geburtsort,...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / II. Beglaubigung

Rz. 28 Beglaubigt der Notar die Unterschrift des Vollmachtgebers unter einem von ihm – dem Notar – entworfenen Text oder unter einen vom Vollmachtgeber oder bspw. dessen Rechtsanwalt entworfenen Text, wird die Frage der Geschäftsfähigkeit (Prüfung und etwaiger Vermerk) unterschiedlich beantwortet. Rz. 29 Der für die Unterschriftsbeglaubigung maßgebliche § 40 BeurkG (Abs. 3) v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Mehrere Vollmachtgeber in einer Urkunde?

Rz. 25 Früher war es unter Ehegatten üblich, dass diese sich in einer Urkunde gegenseitig bevollmächtigten und ggf. ihre Kinder als Ersatzbevollmächtigte; wobei hier klargestellt sei, dass es sich dann auch um zwei Vollmachten handelt. Entsprechende Formulare werden noch "angeboten".[61] Die Emotionslage ist bei Eheleuten ggf. vergleichbar mit der "liebgewonnen Einrichtung" ...mehr

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§ 6 Formvorschriften / I. Überblick

Rz. 1 Grundsätzlich kann eine Vollmacht, bei der es sich um eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht handelt (§ 166 Abs. 2 BGB), formfrei erteilt werden, was sich aus § 167 Abs. 2 BGB ergibt.[1] Demzufolge bedarf die Vollmacht nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. Folglich kann eine Vollmacht mündlich erkl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Formvorschriften / 2. Beglaubigung durch einen Notar

Rz. 13 Die öffentliche Beglaubigung erfolgt durch einen Notar (§ 129 Abs. 1 BGB). Es muss keine Niederschrift erstellt werden, sondern erforderlich ist eine Urkunde, die das Zeugnis, die Unterschrift und das Präge- oder Farbdrucksiegel (Siegel) des Notars enthalten muss und Ort und Tag der Ausstellung angeben soll (Vermerk; § 39 BeurkG). § 40 BeurkG sieht weitere Bestimmunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / A. Vorab: Zu den Grundmustern und zu den einzelnen Musterbausteinen

Rz. 1 Die nachfolgenden zwei Grundmuster sind so zusammengestellt, dass einerseits Formulierungsvorschläge für einen ausführlichen Text (Grundmuster I, Rdn 8) und alternativ für einen kurzen Text (Grundmuster II, Rdn 9) geliefert werden und anderseits Formulierungsvorschläge für eine Errichtung in der Form der notariellen Beurkundung (Grundmuster I) und alternativ für eine E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Formvorschriften / VII. Befugnis der Betreuungsbehörde für Vollmachten und Betreuungsverfügungen

Rz. 39 Im Gegensatz zur öffentlichen Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde sprach nach der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage folgendes Argument für die notarielle Beglaubigung bzw. notarielle Beurkundung: Nach § 6 Abs. 2 BtBG a.F. ist die Betreuungsbehörde lediglich befugt, Unterschriften oder Handzeichen "auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügun...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / III. Fragebogen zur Entscheidung über die richtigen Vorsorgeinstrumente

Rz. 33 Zur Einstimmung auf eine anwaltliche Erstberatung kann es sich empfehlen, dem Mandanten schriftliche Erstinformationen und -fragen zur Verfügung zu stellen, die sich mit den Regelungsinstrumenten der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung beschäftigen und die z.B. dem nachstehenden Muster folgen können. Das nachfolgende Muster orientiert sich daran, dass der Ma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte und Organbefugnisse

Rz. 79 Sollen auch Organbefugnisse bei Personengesellschaften von der Verpflichtung umfasst sein, könnte dies ebenfalls ausdrücklich geregelt werden. Die Aufnahme einer entsprechenden Klausel bietet sich jedoch meines Erachtens allenfalls an, wenn man die Auffassung teilt, dass Leitungsaufgaben durch einen Vorsorgebevollmächtigten ausgeübt werden können, was wie gesehen umst...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Geschäftsfähigkeit oder nur Einwilligungsfähigkeit?

Rz. 8 Der Vollmachtgeber, der die Rechtsmacht zur Vertretung für Rechtsgeschäfte außerhalb von § 105a BGB erteilt, muss im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig sein (§ 130 Abs. 2 BGB). Für die Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten wird die Notwendigkeit der vollen Geschäftsfähigkeit kritisch diskutiert.[7] Die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen. Rz. 9 Die Rec...mehr