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ZErb 03/2023, Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz (hrsg.)

21. Auflage, 2023

64 Seiten, mit heraustrennbaren Formularen (16 Seiten), 7,90 EUR

C.H.Beck, ISBN 978-3-406-79609-8

Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" will dankenswerterweise den Bürgern Erläuterungen und Muster für die rechtliche Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an die Hand geben. Die 21.’Auflage zeigt, dass diese Mittel sich seit Jahren grundsätzlich bewährt haben. Vorschläge, die das Bayerische Staatsministerium der Justiz herausgegeben hat, werden sicher nicht nur im Freistaat Bayern, sondern auch darüber hinaus hohe Akzeptanz genießen.

Dementsprechend sind weite Textteile unverändert geblieben. Die neue Nummerierung des BGB hinsichtlich der Vorsorgereglungen wurden gut übernommen.

Aber auch Gutes kann verbessert werden, deshalb folgende Anmerkungen.

Zur Vollmacht wird auf S. 9 postuliert, Ort, Datum und vollständige eigenhändige Unterschrift dürften keinesfalls fehlen. Eine Bevollmächtigung bedarf aber grundsätzlich keiner Form, vgl. Grüneberg/Ellenberger, § 167 BGB Rn 2. Diese Angaben von Ort und Datum sind nützlich (auch für die Eintragung im Vorsorgeregister), aber nicht zwingend, vgl. §§ 164 ff. und 1820 BGB.

An gleicher Stelle wird behauptet, das BGB verwende nicht den speziellen Begriff der Vorsorgevollmacht. Der Begriff Vorsorgevollmacht steht jedoch in der amtlichen (!) Überschrift zu § 1820 BGB. Es erscheint inkonsequent, auf S. 10 davor zu warnen, die Vollmacht in der Überschrift als "Vorsorgevollmacht" zu bezeichnen, die im Heft auf S. 11 abgedruckte Vollmacht aber Vorsorgevollmacht zu nennen.

Die These, dass eine notarielle Beurkundung der Vollmacht notwendig sei, wenn der Bevollmächtigte zur Darlehensaufnahme berechtigt sein soll, wird leider nicht begründ...

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