Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / b) Behauptung einer Treuhandschaft

Häufig "jongliert" ein Steuerhinterzieher (beim Verstecken von Kapitalvermögen im Ausland) im Familienkreis mit "Einbeziehung" von Ehegatten, Kindern u. Ä., ohne dass diese genau davon wissen. Werden die Sachverhalte später entdeckt, wird von Seiten des Steuerhinterziehers bzw. der "formal" Bedachten gegen das Vorliegen einer Steuerhinterziehung eingewandt, dass die einbezog...mehr

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ZErb 07/2019, Schadensersat... / Aus den Gründen

I. Hauptentscheidung Die zulassige Klage ist nicht begrundet. Dem Klager steht kein Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Auch ein Anspruch aus § 687 BGB kommt nicht in Betracht. Die Beklagte hat ihre vertraglichen Pflichten gegenuber dem Klager durch die Information des Streitverkundeten und die Auszahlung an diesen nicht verletzt. Grundsatzlich si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen anderen Zeitraum (§ 7 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 45 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Während der VZ grds das Kj bleibt, ist der Ermittlungszeitraum veränderbar, wenn der Stpfl ein abw Wj haben kann (s Tz 28 ff). Hat der Stpfl sich urspr für ein vom Kj abw Wj entschieden und für diese Zeiträume regelmäßig Abschlüsse gemacht, so kann er zu einem kj-gleichen oder zu einem anderen abw Wj übergehen. Will er auf ein mit dem Kj übere...mehr

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ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Tatbestand

Die Beteiligte zu 1. begehrt einen auf sie als Alleinerbin lautenden Erbschein aufgrund testamentarischer Erbfolge. 1. Die am 22. Januar 2015 verstorbene Erblasserin hatte keine Kinder. Ihr Ehemann und ihre Eltern sind vorverstorben. Einzelheiten zu ihren Geschwistern sind im Erbscheinsverfahren nicht bekannt geworden. Ein vorverstorbener Cousin der Erblasserin hat zwei Kinde...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Aus den Gründen

II. 1. Der Schuldspruch betreffend den Angeklagten Br. hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung nicht stand, soweit das Landgericht eine Tat angenommen und dabei darauf abgestellt hat, der Angeklagte habe die Erblasserin dazu veranlasst, ihn selbst gegen eine Vergütung als Testamentsvollstrecker einzusetzen sowie zugunsten des Angeklagten B. ein erhebliches Vermächtnis anzuo...mehr

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AGS 04/2019, PKH-Bewilligun... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Noch eindeutiger ist die Rechtslage, wenn der Vergleich Regelungen enthält, die der notariellen Beurkundung bedürfen. Insoweit wird gem. § 127a BGB die an sich gebotene notarielle Beurkundung durch den Beschluss des Gerichts nach § 278 Abs. 6 ZPO ersetzt.[1] In diesem Fall kann der Vergleich auch materiell-rechtlich erst mit Beurkundung zustan...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.3 Zurechnung von Einkünften im Familienverband

Rz. 93 Wird in einer Familie das gesamte Familieneinkommen von einer Person erzielt, muss diese allein ihre Einkünfte versteuern, bei Ehegatten ergibt sich allenfalls ein Vorteil aus der Anwendung des Splittingverfahrens. Besteht die Familie z. B. aus 5 Köpfen, wäre eine mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung auf alle Köpfe steuerlich günstiger, da regelmäßig eine Progres...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 56 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen

Rz. 419 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl ab: Dieser soll bei ihrem Tode 10.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prämien an V. Als sie stirbt, wird sie kraft Testaments von dem Großvater (GV) beerbt. Als der GV im Nachlass der GM die Versiche...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / B. Der Minderjährige verbleibt, ein anderer Miterbe scheidet aufgrund Abschichtungsvertrags aus der Erbengemeinschaft aus

Rz. 328 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: Zwei minderjährige Kinder, deren Vater und den Bruder des Vaters. Der Onkel der Kinder soll aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, er soll abgeschichtet werden. Er soll dafür ein Grundstück aus dem Nachlass erhalten. Für das Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft wird der Tag der Berichtigung des Grundbuchs durch seine Löschung ...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / Zusammenfassung

Begriff GmbH-Anteile sind – sofern es keine Einschränkungen im Gesellschaftsvertrag gibt – frei veräußerlich. Sie können verkauft und erworben werden. Zu beachten sind die rechtlichen Vorgaben zur Veräußerung bzw. zum Erwerb von GmbH-Anteilen (Abtretung, notarielle Beurkundung, Eintrag ins Handelsregister, Aufnahme in die Liste der Gesellschafter). Der (Ver- ) Kauf eines Gmb...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / b) Die Beweiskraft von Urkunden

Rz. 505 Öffentliche Urkunden, die über eine von der Behörde oder der Urkundsperson abgegebene Erklärung errichtet sind, begründen nach § 415 ZPO vollen Beweis für den beurkundeten Vorgang. Rz. 506 Zu diesen Urkunden gehören insbesondere:mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 1. Der Anwendungsbereich von § 319 ZPO

Rz. 85 Über seinen Wortlaut hinaus gilt § 319 ZPO nicht nur für Urteile, sondern auch für verschiedene Beschlüsse. In Betracht kommen hier insbesondere:mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 1. Die Vorteile eines Prozessvergleichs

Rz. 354 Der Abschluss eines Prozessvergleichs bietet für die Partei und den Bevollmächtigten eine Vielzahl von Vorteilen, aber auch von Risiken. Diese müssen nüchtern bedacht und bilanziert werden. Dabei sind unterschiedliche Aspekte zu beachten:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.4 Form der Berichtigung

Rz. 30 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Form der Berichtigung nach § 14c Abs. 1 UStG ist im Gesetz nicht geregelt (vgl. Hessisches FG vom 10.02.2005, Az: 6 K 1802/01, EFG 2005, 988, Revision, Az: V R 27/05 – lediglich Schriftform; auch bei Rechnung in Form eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrags kein Formzwang für Berichtigung). In seiner Revisionsentscheidung (vgl...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / b) Eigene Ermittlungen des Notars

Die Wiedergabe, Plausibilitätskontrolle und Beurkundung von Erläuterungen des Erben durch den Notar reicht allerdings nicht aus, damit der Auskunftspflichtige den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 Abs. 1 BGB erfüllt. Vielmehr ist der Notar für den Inhalt des Bestandsverzeichnisses verantwortlich und hat – ausgehend von den Angaben des Erben – den Nachlassbesta...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / I. Notarkosten – Überblick zu den Neuregelungen

Rz. 50 Dem Notar ist es verboten, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Als Ausnahme hiervon ist die Tätigkeit als Mediator vorgesehen. Ansonsten sind alle Gebührentatbestände gesetzlich und im Vergütungsverzeichnis abschließend geregelt. Bei Beurkundung von Verträgen fällt eine 2,0-Gebühr an, die bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags nach den Vorgaben des Kostenverzei...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / D. Übertragung der Erbteile auf einen Miterben

Rz. 90 Die Auseinandersetzung kann auch durch Übertragung sämtlicher Miterbenanteile gem. § 2033 BGB auf einen Miterben vollzogen werden. Sobald sich sämtliche Miterbenanteile der Erbengemeinschaft in einer Person vereinigen, erlischt die Erbengemeinschaft. Der Vertrag, mit dem sich die Erben zur Übertragung verpflichten, ist formfrei möglich, da es sich um einen Auseinander...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / I. Verfügung über Anteil an dem gesamten Nachlass, § 2033 Abs. 1 BGB

Rz. 13 Miterben können über ihren Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen nur gemeinsam verfügen, § 2033 Abs. 2 BGB (siehe hierzu auch Rdn 77). Das Verfügungsrecht der Miterben über seinen gesamten Erbteil regelt demgegenüber § 2033 Abs. 1 BGB. Danach kann jeder Miterbe über seinen gesamten Anteil am Nachlass verfügen. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft über den Ve...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Auseinandersetzung

Rz. 17 Die Auseinandersetzung der Gesamthandsgemeinschaft kann als solche in den meisten ausländischen Rechtsordnungen zu jeder Zeit verlangt werden. Im Einzelnen: Rz. 18 & Deutschland In Deutschland kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses (nicht Teilauseinandersetzung) verlangen.[39] Die Beendigung der Erbengemeinschaft vollzieht sich durch Auseina...mehr

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§ 19 Mietrecht / III. Schriftliche Form

Rz. 20 Der Gesetzgeber verweist zur Einhaltung der Form auf § 126 BGB. Dies bedeutet, dass der Mietvertrag von beiden Seiten eigenhändig auf derselben Urkunde unterschrieben werden muss, § 126 Abs. 1 BGB. Die so umschriebene Form kann durch die elektronische Form des § 126a BGB ersetzt werden oder durch notarielle Beurkundung, § 126 Abs. 4 BGB. Auch eine gerichtliche Protoko...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Urkundsbeweis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Urkundsbeweis gelten grds. nicht die Vorschriften der §§ 415 bis 444 ZPO , da § 82 FGO nicht auf diese Vorschriften verweist. Stattdessen gelten für den Stpfl. die Vorlagepflichten der §§ 97, 100 AO (§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO), für Dritte (Zeugen) die Verpflichtungen der § 97 Abs. 1 und Abs. 3, §§ 99, 100, 104 AO (§ 85 FGO) und für ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Aufhebung von Vermächtnissen, Auflagen und Rechtswahl durch Testament und Zustimmungserklärung, § 2291 BGB

Rz. 531 Die Zustimmung des vertraglich eingesetzten Erben zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit nicht wieder zurück.[576] Anderes gilt bei notarieller Beurkundung einer Aufhebung des Erbvertrags, §§ 2290 Abs. 4, 2276 BGB [577] oder für Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament, § 2291 BGB (siehe oben Rdn 527 ff.). In der Praxis...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IX. Vergleich über ein Erbrecht

Rz. 127 In der erbrechtlichen Beratungspraxis besteht oftmals Ungewissheit darüber, ob ein außergerichtlicher Vergleich der notariellen Beurkundung bedarf. Im Hinblick darauf, dass der Vergleich über ein Erbrecht ein dem Erbschaftskauf ähnliches Geschäft darstellt, ist gemäß §§ 2385, 2371 BGB regelmäßig die notarielle Beurkundung erforderlich. Dasselbe gilt auch für die so g...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 8. Vergleich vor Nachlassgericht

Rz. 164 Vor dem Nachlassgericht als einem FG-Gericht können auch Vergleiche geschlossen werden. Soweit sich der Vergleich auf den Verfahrensgegenstand bezieht, hat er verfahrensbeendende Wirkung. Diese Rechtswirkung kann auch nicht durch eine Vereinbarung im Rahmen des § 278 Abs. 6 ZPO (Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren) beseitigt und das Verfahren sodann fortge...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 8. Formulierungsbeispiel: Auflassungserklärung des Klägers

Rz. 129 Formulierungsbeispiel: Auflassungserklärung des Klägers (...) (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend ist Herr (...) und erklärt mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgende Auflassung I. Vorwort Im Grundbuch des Amtsgerichts (...) für (...), Band (...), Heft (...), ist in Abt. I Nr. 1 Frau (...) als Alleineigentümerin des Grundstücks BV Nr. (...), Gemarkung (...), F...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 3. Formen des Nießbrauchs

Rz. 71 Der Nießbrauch kann bestellt werden an Grundstücken, Erbbaurechten, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungseigentum, Dauerwohn- und -nutzungsrechten sowie an Grundpfandrechten, Forderungen und anderen Rechten und Beteiligungen. Beim Nießbrauch an einem Vermögen bspw. am Nachlass (§ 1085 BGB) muss das Nießbrauchsrecht durch Einzelakte an den einzelnen Vermögensgegenständ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Form der Vollmachtserteilung

Rz. 679 Nach § 167 Abs. 2 BGB kann die Erteilung einer Vollmacht grundsätzlich formlos erfolgen.[756] Allerdings wird in der Praxis immer wieder der Nachweis der Bevollmächtigung verlangt werden, so dass zumindest eine schriftliche Vollmacht unerlässlich ist.[757] Soll die Vollmacht auch die Einwilligung des Bevollmächtigten in Maßnahmen nach §§ 1904, 1906 und 1906a BGB mit ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Aufhebung durch notariellen Vertrag, § 2290 BGB

Rz. 527 Der Erbvertrag sowie einzelne vertragsmäßige Verfügungen können durch notariellen Vertrag aufgehoben werden, § 2290 BGB. Den Aufhebungsvertrag müssen diejenigen Personen abschließen, die auch den Erbvertrag geschlossen haben. Der Erblasser muss wie beim Erbvertrag persönlich anwesend sein, § 2290 Abs. 2 BGB. Auch die nur gemeinschaftlich mögliche Rücknahme des Erbvert...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / IX. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei fünf Miterben

Rz. 478 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei fünf Miterben (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind die vier Geschwister A, B, C und D. Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag: I. Vorwort 1. Erbfolge Am (...) ist unser Vater, Herr (...), geboren am (...), deutscher Staatsangehöriger, zuletzt woh...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VIII. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei zwei Miterben

Rz. 477 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei zwei Miterben (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind 1. Herr (...) 2. Frau (...) Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag I. Vorwort 1. Unsere Mutter, Frau (...), zuletzt wohnhaft in (...), ist am (...) in (...) gestorben. Sie war verwitwet und besaß...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / K. Vereinbarte Schiedssprüche

Rz. 67 Auch im schiedsrichterlichen Verfahren können einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Einigen sich die Parteien während eines Schiedsgerichtsverfahrens, so haben sie die Möglichkeit, den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festzulegen, § 1053 ZPO. Schiedsgerichtsordnungen von institutionalisierten Schiedsgerichten können durch ent...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / X. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung mit DDR-Grundstück und Entschädigung nach VermG

Rz. 479 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung mit DDR-Grundstück und Entschädigung nach VermG (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind: 1. Herr A 2. Herr B Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag I. Vorwort Herr A – der Beteiligte Ziff. 1 – ist Miterbe zu einem Fünftel am Nachlass der am (....mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rückübertragungsansprüche des Übergebers

Rz. 658 In der Praxis hat sich gezeigt, dass gerade bei einer lebzeitigen Übertragung von Grundbesitz (vorweggenommene Erbfolge) ein Bedürfnis für den Vorbehalt von Rückforderungsrechten besteht. Das gilt insbesondere für die Fälle, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, der Übernehmer über den Übergabegegenstand ohne Zustimmung des Übergebers verfügt oder über das...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 5. Gesetzliche Rechtsfolge: Anwachsung

Rz. 496 Nach der in allen drei Entscheidungen des BGH vorgenommenen rechtsdogmatischen Einordnung vollzieht sich die Anwachsung nicht rechtsgeschäftlich, sondern als gesetzliche Rechtsfolge analog § 738 BGB (und nicht nach dem erbrechtlichen Anwachsungsrecht der §§ 1935, 2094 BGB). BGH im Urt. v. 27.10.2004:[527] Zitat "Anteile von Miterben, die aus einer fortbestehenden Erbeng...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Formfreiheit der Abfindungsvereinbarung

Rz. 488 Der BGH[516] betrachtet den Abschichtungsvertrag als formfrei mögliche Erbauseinandersetzung. Auch wenn Grundstücke im Nachlass verbleiben, ist der Abfindungsvertrag formfrei. Die Frage der Form wird von § 2042 BGB her beurteilt. Für den Erbteilungsvertrag ist eine Form nicht vorgesehen, es sei denn, die Vereinbarung würde eine Verpflichtung zur Übertragung des Eigent...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Der Auslegungsvertrag

Rz. 320 Aufgrund der Schwierigkeiten, die sich bei der Auslegung von Testamenten ergeben, und aufgrund der Tatsache, dass eine zuverlässige Prognose über den Ausgang eines Verfahrens auf Feststellung des Erbrechts in den meisten Fällen unmöglich ist, ist die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der Mandanten und Parteien in der Regel nicht gering. Rz. 321 Die Einigung der...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 575 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären. Die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Ist der andere Vertragsteil geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Rücktritt von einem Erbvertrag auch gege...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 3. Vergleich

Rz. 50 Auf vollstreckbare Vergleiche (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) findet § 894 ZPO keine Anwendung. Aus ihnen muss, soweit sie nicht bereits die Auflassung oder die Bewilligung nach § 19 GBO enthalten, nach § 888 ZPO vollstreckt werden (Zwangsgeld, Zwangshaft). Rz. 51 Vergleiche können vor jedem Gericht geschlossen werden; sie ersetzen die notarielle Beurkundung (§ 127a BGB). Mög...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Rechtsgeschäftliches Pfandrecht

Rz. 288 Der Erbteil eines Miterben kann gem. §§ 1273, 1274, 2033 Abs. 1 BGB verpfändet werden (bspw. als Sicherungsmittel für einen Realkredit).[315] Formerfordernis: notarielle Beurkundung, § 2033 Abs. 1 BGB. Vor Pfandreife können Pfandgläubiger und Miterbe nur gemeinsam die Teilungsversteigerung beantragen. Nach der Pfandreife hat der Pfandgläubiger alleiniges Antragsrecht,...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Zweiseitiger oder mehrseitiger Erbvertrag

Rz. 487 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiede...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Form

Rz. 497 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen. Persönlich muss jedoch nur der Erblasser anwesend sein, § 2274 BGB; der andere Vertragspartner kann sich vertreten lassen. Auf ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Ausgangssituation

Rz. 109 Der Erblasser kann einem Dritten oder einem Miterben den Anspruch auf Bestellung eines Nießbrauchs an einem Erbteil vermächtnisweise zuwenden. Dies ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Einräumung des Nießbrauchsrechts. Eine unmittelbar dinglich wirkende Zuwendung des Nießbrauchs wäre nicht möglich. Der Nießbrauch an einem Erbteil ist ein Nießbrauch an eine...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / IV. Vergleichsweise Einigung über Erbenstellung

Rz. 66 Mit seiner in NJW 1986, 1812 abgedruckten Entscheidung hat der BGH die Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung über die Erbenstellung anerkannt, wenn die Auslegung des Testaments streitig ist.[81] An eine solche Einigung, die unter allen Betroffenen zustande kommen muss, ist weder das Nachlassgericht noch das Prozessgericht bei der Beurteilung der Erbfolge gebunde...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / V. Grundbuchberichtigung nach Erbteilsübertragung

Rz. 82 Der Erbteil eines Miterben geht mit der notariellen Beurkundung des Erbteilsübertragungsvertrages nach § 2033 BGB auf den Erbteilserwerber über. Gehört zum Nachlass Grundbesitz, so wird das Grundbuch damit unrichtig, § 894 BGB. Die Übertragung von Erbteilen bildet einen Fall nachträglicher Grundbuchunrichtigkeit (§ 22 GBO), d.h. einer Rechtsänderung, die sich außerhalb...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Die postmortale Vollmacht

Rz. 667 Soll dem Beauftragten eine Vollmacht erteilt werden, so ist sowohl eine Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) als auch eine solche auf den Todesfall (postmortale Vollmacht) zulässig. In den §§ 168, 172 BGB wird lediglich die Fortgeltung einer bereits vor dem Tod des Vollmachtgebers bestehenden Vollmacht angesprochen. Grundsätzlich ist aber auch eine ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Einigungsgebühr

Rz. 87 Die Einigungsgebühr findet sich in Nr. 1000 VV RVG. Das Kriterium des "gegenseitigen Nachgebens" spielt dabei nach der Neufassung der Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte durch das RVG keine Rolle mehr. Somit können nun auch Ratenzahlungsvereinbarungen als Einigung nach Nr. 1000 VV RVG abgerechnet werden.[175] Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich dan...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Nießbrauch am Nachlass

Rz. 182 Beim Nießbrauch am Nachlass handelt es sich um eine Form des Vermögensnießbrauchs, mithin einen Nießbrauch an den einzelnen Nachlassgegenständen, wobei dieser jeweils nach den für sie geltenden Vorschriften bestellt wird. Der Nießbrauch erlischt auch nicht durch Ausscheiden einzelner Gegenstände aus dem Nachlass, insbesondere besteht keine dingliche Surrogation bezüg...mehr