Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.1 Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 5 Der Anspruch auf Alg wird durch Überweisung auf das inländische Konto des Arbeitslosen, Übermittlung an seinen Wohn- bzw. Aufenthaltsort oder auf sonstige Weise erfüllt, die dem Arbeitslosen die Verfügung über die Leistung ermöglicht. Das kann auch durch Auszahlungen über die Kassenautomaten in den Agenturen für Arbeit geschehen. Die Berücksichtigung von Nebeneinkommen...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.1 Überblick

Rz. 53 Einkommen ist erzielt und steht als bereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhaltes zur Verfügung, wenn der Leistungsberechtigte einen Scheck entgegennimmt. Auf die Einlösung des Schecks kommt es hingegen nicht an (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 30.1.2013, L 12 AS 1571/11). Im entschiedenen Verfahren hatte die betroffene Leistungsberechtigte einen Scheck nicht e...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.1 Überblick

Rz. 24 Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden. Meldet der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb von einer Woche nach ihrem Beginn, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5). Dadurch will der Gesetzgeber Leistungsmissbräuchen entgegentreten. Die...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.8 Berücksichtigung von Einkommen beim Bedarf

Rz. 190 In besonderen Fällen ist Einkommen direkt beim Bedarf zu berücksichtigen. Das gilt nach Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen bei der Übernahme von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch einen Verwandten für den Leistungsberechtigten (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 19.5.2017, L 11 AS 638/13). In einem Rechtsstreit über die Begrenzung des Zuschusses zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.6 Fehlende Arbeitsbereitschaft

Rz. 34 Fehlende Arbeitsbereitschaft ohne wichtigen Grund führt zur Verminderung der Anspruchsdauer um bis zu 28 Tagen (4 Wochen, Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Satz 1). Eine Minderung kommt nur für Zeiten in Betracht, für die ein Anspruch auf Alg allein deshalb nicht gegeben ist, weil der Arbeitslose nicht arbeitsbereit ist. Es fehlt in diesen Fällen an der subjektiven Verfügbarkei...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.6 Darlehen/Schenkungen

Rz. 144 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass auch Zuflüsse aus Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhalts Einnahmen sind, wenn es sich um darlehensweise gewährte Sozialleistungen handelt. Ausgleichsregelungen enthält § 11a. Andere Einnahmen als Darlehen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will Manipulationen der Leistungen zum Lebensunterhalt begegnen, di...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 22 Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. 2 Satz 2). Das Eingliederungsziel ergibt sich aus der Potenzialanalyse einerseits und den Zielen und Grundsätzen des SGB II und der Leistungsgewährung andererseits. Danach kommt es nach der Bürgergeld-Gesetzgebung nicht mehr unbedingt zunächst dar...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.13 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 3

Rz. 228 Einmalig sind Einnahmen schon dann, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen. Sie erschöpfen sich in einer einzigen Leistung. Das BSG hat einerseits bestätigt, dass die Berücksichtigungsvorschrift von § 13 Nr. 1 gedeckt ist (BSG, Beschluss v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B). Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liege nicht vor. Die Regelung führe zu...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld–V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, so dass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht me...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.14 Weitere Sachverhalte

Rz. 238 Ein monatliches Durchschnittseinkommen nach einer vorläufigen Bewilligung ist nicht mehr zu bilden (vgl. Rz. 214 ff.). Zuvor hatte das BSG mit Urteil v. 11.7.2019 (B 14 AS 44/18 R) entschieden, dass dem Wortlaut des Gesetzes sich keine Anknüpfungspunkte dafür entnehmen lassen, dass es für die Bildung eines Durchschnittseinkommens darauf ankommt, ob der Bezug von Eink...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.3 Kapitalerträge

Rz. 112 Kapitalerträge (Zinseinkommen ohne Freibeträge nach Abzug der Kapitalertragsteuer und notwendiger Ausgaben, auch aus Bausparverträgen, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.4.2012, L 1 AS 5113/11) sind als Einkommen zu berücksichtigen, sofern über sie verfügt werden kann. Die Freistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V ist zu beachten. Rz. 113 Zinsgutschriften a...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.3 Besonderheit: Elektronisches Mitteilungsverfahren (ab 1.1.2021)

Rz. 29 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 ruht der Anspruch auf Krankengeld wegen einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeitsdaten vom Vertragsarzt etc. im elektronischen Verfahren nach § 295 Abs. 1 Satz 10 an die Krankenkasse gemeldet werden (eAU). Die eAU ist eine AU-Bescheinigung, die per Datensatz an die Krankenkasse übermittelt wird. Dieses ...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. der Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.2.1 Behandlung der Leasingraten

Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, sind die Leasingraten beim Leasingnehmer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Der bilanzierende Unternehmer muss jedoch die wirtschaftliche Zugehörigkeit beachten. Zahlt er die Rate vorschüssig, muss er für den Teil der Leasingrate, der auf einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag entfällt, einen aktiven Rechnungsabgr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Nordrhein-Westfalen.

Rn 28 Die Vertretung richtet sich nach Art 57 S 1, 2 der Landesverfassung iVm der Bek v 8.2.60, GV 13, und nach Art 55 II, aus dem die Befugnis zur Schaffung von Vertretungsregelungen abgeleitet werden kann (Zö/Schultzky Rz 25; St/J/Roth Rz 15; Musielak/Voit/Heinrich Rz 11). Davon ist Gebrauch gemacht worden, zB AnO für den Justizbereich v 27.11.11 idF v 18.6.13, JMBl 148 un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versteigerungsplattform.

Rn 7 Für die Versteigerung können nicht die bereits vorhandenen gewerblichen Auktionsplattformen genutzt werden. Sie soll über eine hierfür eigens geschaffene Plattform durchgeführt werden, auf der die Versteigerung nach öffentlichem Recht erfolgt (BTDrs 16/12811, 8). Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Günstigeres Recht (Abs 2).

Rn 2 Kann der Unterhaltsberechtigte nach dem in Art 3 vorgesehenen Recht des Aufenthaltsortes von der verpflichteten Person keinen Unterhalt erhalten, so gilt das am Gerichtsort geltende Recht. Im Interesse des favor creditoris ist die lex fori anzuwenden (II), OVG Berlin-Brandbg NVwZ-RR 13, 207 [OVG Nordrhein-Westfalen 07.11.2012 - 6 E 432/12].mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Landesrechtliche Sonderzuweisungen (Abs 6).

Rn 11 Von der in Abs 6 enthaltenen Konzentrationsmöglichkeit haben bisher Bayern (OLG München, § 8a GZJu) und Nordrhein-Westfalen (OLG Köln, VO v 23.11.05) Gebrauch gemacht.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz [3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung.

Rn 6 Die Fiktion des § 189 führt (ex nunc) sämtliche Rechtsfolgen einer wirksamen Zustellung herbei (auch in Bezug auf § 167, BGHZ 204, 268 Rz 19 = NJW 15, 1760). Ein gerichtliches Ermessen besteht nicht. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der tatsächliche Zugang (Rn 4). Dieser (ggf der spätestmögliche) Zeitpunkt ist nach allgemeinen Grundsätzen von demjenigen, der sich auf die Wirk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 23 Sich aus dem gemE ergebende Pflichten liegen vor, wenn eine Verpflichtung alle WEigtümer als Eigentümer des gemE trifft (s.a. BGH NJW 16, 1735 [BGH 11.12.2015 - V ZR 180/14] Rz 18; 14, 1093 Rz 6; 13, 3092 Rz 10). Bsp: Ausgleichsansprüche aus § 14 III (§ 14 Rn 51 ff), Aufwendungsersatzansprüche, Ansprüche aus § 18 III und/oder aus §§ 677 ff BGB (s.a. LG Düsseldorf ZMR 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Andere deutsche Gerichtsbarkeiten.

Rn 7 Für die im Abk nicht erwähnten Sozial- und Finanzgerichte ist aufgrund der Verweise in den Prozessordnungen auf das GVG von einer entspr Anwendbarkeit auszugehen. Denkbar sind in dem Zusammenhang indes wegen der aktiven Prozessrolle wiederum problemlose Rechtsbehelfe auf Gewährung öffentlicher Sozialleistungen (BVerwG NJW 96, 2744; OVG Münster NJW 92, 2043 [OVG Nordrhei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Zeugnisurkunden.

Rn 13 Weitere Beispiele für öffentliche Zeugnisurkunden iSv § 418 sind: Beglaubigungsvermerke (s Rn 6), Rechtskraftzeugnisse (Hamm FamRZ 82, 508, 509), nach § 273 II Nr 2 eingeholte amtliche Auskünfte (Hamm FamRZ 81, 915, 916), gerichtliches Verhandlungsprotokoll (vgl Rn 6; zur Beweiskraft s § 165), Protokoll des Gerichtsvollziehers (BayObLG NJW 92, 1841, 1842; Köln NJW-RR 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 315 (Unterschrift der Richter).

Rn 33 Die Unterschrift des die Verfügung erlassenden Richters ist erforderlich für Fristsetzungsverfügungen (BGHZ 76, 236 = NJW 80, 1167; BVerwG NJW 94, 746) und Zwischenverfügungen (BayObLG NJW-RR 96, 1167). Dagegen verneint der BGH vor dem Hintergrund der zunehmenden elektronischen Vorgangsbearbeitung das Unterschriftserfordernis für die Verfügung des Vorsitzenden zur Verl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nichtigkeit.

Rn 20 Wirksam ist eine Verfügung von Todes wegen, wenn der testierfähige Erblasser sie höchstpersönlich und formgerecht errichtet hat und sie sich weder inhaltlich von Anfang an als nichtig erweist noch nachträglich nichtig wird. In gleicher Weise nichtig ist ein Testament, wenn es ›vollkommen unbestimmte, widersinnige, rechtlich und tatsächlich unmögliche Bestimmungen und B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 871 ZPO – Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen.

Gesetzestext Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach denen, wenn ein anderer als der Eigentümer einer Eisenbahn oder Kleinbahn den Betrieb der Bahn kraft eigenen Nutzungsrechts ausübt, das Nutzungsrecht und gewisse dem Betriebe gewidmete Gegenstände in Ansehung der Zwangsvollstreckung zum unbeweglichen Vermögen gehören und die Zwangsvollstreckung abweich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Worterteilung und -entzug.

Rn 3 Der Vorsitzende hat auf eine disziplinierte und sachliche Erörterung des Sach- und Streitstandes hinzuwirken. Auf Verlangen hat der Vorsitzende auch den Mitgliedern des Gerichts die Ausübung des Fragerechts zu gestatten, ohne dass ihm eine diesbezügliche Zweckmäßigkeitskontrolle zusteht. Im Hinblick auf das Recht zur Worterteilung und -entziehung aus Abs 2 kommt ihm ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 6 Maßgeblich für den Charakter des Rechtsverhältnisses ist grds auch nicht das Ziel, wenngleich dieses ein wichtiges Indiz darstellt, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns im Außenverhältnis zum Bürger; ist diese privatrechtlich, so ist es auch die betr Streitigkeit (vgl KG Berlin Urt v 6.10.14 – 2 W 4/14 Kart – juris zu unternehmerischer Tätigkeit des Staates). Des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konzentrationsverordnungen (Abs 2).

Rn 6 Verordnungen gem Abs 2 zur Konzentration der Zuständigkeit in UKlaG-Sachen gibt es in Bayern (GVBl 04, 471: LG München I, LG Nürnberg-Fürth und LG Bamberg für die jeweiligen OLG-Bezirke), Brandenburg (GVBl II/14, Nr 62: LG Potsdam), Hessen (GVBl 02, 88: LG Frankfurt am Main), Mecklenburg-Vorpommern (GVBl 94, 514, zuletzt geändert in GVBl. 08, 18: LG Rostock), Nordrhein-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Blindenzulagen (Nr 8).

Rn 23 Geschützt sind sowohl die Leistungen des ArbG oder Dienstherrn zur Unterstützung Nichtsehender. Blindenzulagen gem § 35 BVG sind nach § 54 SGB I und Blindenbeihilfen iSd § 72 SGB XII nach § 17 I 2 SGB XII unpfändbar. Geschützt werden Zulagen nach Landesrecht, zB nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen vom 17.12.97, GVBl S 436, soweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Landesgesetze.

Rn 7 Für eine Reihe von Verfahren vor dem AG räumt § 15a EGZPO dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit ein, eine obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung vor von der Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen vorzuschreiben. Deren Durchführung vor Klageerhebung ist dann eine zwingende, vAw zu prüfende Prozessvoraussetzung. Dies betrifft etwa Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unberechtigt.

Rn 3 Grds ist die Verweigerung der Annahme unberechtigt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Zustellung zur Unzeit (zB grds zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen; nicht hingegen an Samstagen, vgl OVG Münster NJW 14, 3117 [OVG Nordrhein-Westfalen 02.06.2014 - 15 A 628/14]) oder an einem unpassenden Ort (vgl § 177 Rn 1) versucht wird (vgl BayVGH NJW 12, 950 Rz 9). Ein Verwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1104a ZPO

Zusammenfassung § 1104a ZPO0 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amts gericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte und einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Angelegenheiten in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zuzuweisen, wenn dies der sachlichen Förderung der V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fruchtlose Leistungsaufforderung.

Rn 5 Der Gerichtsvollzieher fordert den Schuldner – ggf nach Aufenthaltsermittlung (§ 755) – aufgrund des Vollstreckungsantrags (§ 754) zur Leistung auf. Bleibt die Leistung aus oder wird die Gläubigerbefriedigung entgegen einer gütlichen Zahlungsvereinbarung (§ 802b) nicht erreicht, genügt dies für die Abnahme der Vermögensauskunft. Verweigert der Schuldner dann noch die Za...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mediator (Abs 2) und gemeinsame Ausübung der Mediation.

Rn 4 Der Begriff des Mediators ist gemäß Abs 2 nur sehr wenig festgelegt. Grds kann jede unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis Mediator sein. Berufsrechtlich ist der Begriff des Mediators nicht konkretisiert. Als Mediator kann daher nicht nur ein Rechtsanwalt oder ein Notar tätig werden, sondern auch ein Pädagoge, ein Therapeut, ein Konfliktmanager oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Reisekosten des Anwalts.

Rn 5 Näher geregelt ist auch, inwieweit die Reisekosten eines Anwalts zu erstatten sind Reisekosten eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts sind immer zu erstatten, etwa zur Teilnahme an auswärtigen Beweisterminen (AG Zeitz AGS 19, 45 = NJW-Spezial 19, 125 [AG Zeitz 05.12.2018 - 4 C 164/17]), Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts sind ebenfalls immer zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel im Verweisungsstreit.

Rn 3 Da das Gericht, an das die Sache in einem insoweit unselbstständigen Zwischenverfahren verwiesen wurde, mit der Endentscheidung über die Kosten des Rechtsstreits insgesamt entscheidet, erfolgt im Verweisungsbeschluss selbst weder eine Kostenentscheidung noch eine Festsetzung des Streitwerts (zB FG Bln/Bbg EFG 10, 1625). Die Vorschrift erfasst allerdings nicht die nach §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Spendenempfangsberechtigung des gemeinnützigen BgA

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Grundsätzlich gilt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Spendenempfang berechtigt sind. Anders als für privatrechtliche Körperschaften ist für die Spendenempfangsberechtigung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht explizit geregelt, dass diese steuerbegünstigt sein muss. Der BFH hatte im Urteil vom 05.06.1962, BStBl III ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Mitbestimmungsfragen.

Rn 5 Das Mitbestimmungsrecht gem § 87 I Nr 9 BetrVerfG (vgl Junker FS Kreutz [10], 171; Bruns NZM 14, 539) betrifft (nur) die echten Werkmietwohnungen (LG Aachen ZMR 84, 280). Dagegen besteht bei Werkdienstwohnungen kein Mitbestimmungsrecht. Auch die Umwandlung einer Werkmietwohnung in eine Werkdienstwohnung unterliegt nicht der Mitbestimmung (OVG Münster WuM 95, 600 [OVG No...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Baulandsachen.

Rn 64 Im Streit um Geldentschädigung ist die Höhe maßgebend, § 6, indes ist der unstr Teil abzuziehen; ein unbezifferter Leistungsantrag ist nach den Wertangaben des Kl zu bemessen (München NJW 68, 1937 [KG Berlin 25.04.1968 - 1 W 373/68]; Köln JurBüro 70, 606; Zulässigkeit der Enteignung nach § 6 mit dem Verkehrswert der betr Fläche anzusetzen (BGH NJW 68, 153 [BGH 28.09.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung der Immunität.

Rn 9 Entfällt das Verfahrenshindernis der Immunität durch Verlust des Status, so wird etwa die Strafverfolgung zulässig sofern nicht – speziell für Handlungen in Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben (Art 39 II 2 WÜD) – die Fortdauer ausdrücklich bestimmt ist. Art 43 nennt typische Fälle der Beendigung des Status durch deren Notifizierung des Entsendestaats (Art 43 lit a WÜD) od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlerhafte Erfassung.

Rn 13 Unklar ist, ob der Umlageschlüssel ›Verbrauch‹ anzuwenden ist, wenn nur eine Messung durch nicht geeichte Messgeräte möglich ist. Weil nicht nur die Nutzung des Messgeräts, sondern auch die Nutzung der mit dem Messgerät ermittelten Daten gegen das öffentliche Recht verstößt (OVG Münster NVwZ-RR 16, 807 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.07.2016 - 4 A 1150/15]), wird man den s...mehr