Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 39 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002, 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007, 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992, 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis 2002,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 2.4 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 3)

Rz. 8 Voraussetzung für die Untersuchung nach den Abs. 1 und 2 ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können oder um zu erfassende gesundheitliche Risiken und Belastungen, die durch geeignete Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 vermieden, beseitigt oder vermindert werden können. Vor- und Frühstadium der Krankheiten m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.3 Inhalt der Fortbildung

Rz. 10 Nach Abs. 1 erstreckt sich der Fortbildungsinhalt in allgemeiner Umschreibung auf die notwendigen Fachkenntnisse des einzelnen Leistungserbringers, die zu seiner Berufsausübung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erforderlich sind, sowie auf Fähigkeiten und Fertigkeiten. Diese Klarstellung ist seit 2024 in die Vorschrift aufgenommen worden. Von daher ist der In...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.1 Geschäftsführer und Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 35 Die BSG-Rechtsprechung zu den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist in den letzten Jahren zwar restriktiver geworden; im Sinne der Rechtsklarheit aber auch klarer. Die Rechtsprechung hat sich hin zu einer formalen Betrachtung entwickelt (zutreffend: Rossa-Heise, GmbH-StB 2023, 104, 106). Die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung – insbesondere auch mit der Betrachtu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 2 Arbeitsverhältnis

Die Regelungen des TV-L sind nur auf Musikschullehrer in Arbeitsverhältnissen anwendbar. Aufgrund der Kostensituation sind die Arbeitgeber im Bereich der Musikschullehrer bemüht, die Vertragsverhältnisse so auszugestalten, dass sowohl die tariflichen als auch gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht einschlägig sind. Hierzu werden freie Mitarbeiterverhältnisse oder ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.4 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 31 Obwohl das Wohngeld, in § 7 als Zuschuss für eine angemessene Wohnung in Bezug genommen, eine Sozialleistung und das Wohngeldgesetz ein besonderer Teil des SGB ist (vgl. § 68 Nr. 10) und daher auch das SGB X Anwendung findet, ist für Streitigkeiten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben (§ 40 Abs. 1 VwGO). Diese Klageverfahren sind nach § 188 Satz 2 HS 1 Vw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Ablehnung von Bewerbern nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Leitsatz Ein an eine, auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellende, tarifvertragliche Altersgrenzenregelung gebundener Arbeitgeber kann die Einstellung eines Bewerbers, der diese Altersgrenze überschritten hat, wegen des Alters ablehnen, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber zuvor aufgrund der tarifvertraglichen Altersgrenzenregelung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der R...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.2 Behördliche Zulassung der Kündigung

Die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden oder die von diesen bestimmten Stellen können nach § 17 Abs. 2 MuSchG die Kündigung durch den Arbeitgeber in besonderen Fällen ausnahmsweise für zulässig erklären. Das Gesetz fordert, dass es sich dafür um besondere Fälle handelt, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialregelungen insb. im AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2024 in den Anlagen KAP, KAP-B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.8.4 Übertragung von Anteilen an der KG

Rz. 174 Der Gewinn aus der Übertragung der Beteiligung an einer KG kann nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt besteuert werden. § 16 Abs. 1 S. 2 EStG regelt, dass Gewinne aus der Veräußerung eines Teilmitunternehmeranteils als laufende Gewinne zu versteuern sind; sie unterliegen somit auch der GewSt. Rz. 175 Wie unter Rz. 171 dargelegt, stellt die entgeltliche Abtretung von Ante...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nordrhein-Westfalen

Schrifttum: Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanz- finanzverwaltung 175. Lieferung 05.2025, Seite 2verwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Kritik seitens der kommunalen Familie

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Urheber des Gesetzentwurfs sehen in der Differenzierungsmöglichkeit beim Hebesatz innerhalb des Grundvermögens eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.[2] Die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen hatte sich jedoch sofort gegen dieses Regelungsanliegen gewendet. [3] Sie gab zu bedenken, schon früh auf die drohende Belastungsverschiebung zulas...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Gesetzestext

Rz. 90 [Autor/Stand] Dieses Gesetz ist für die in Nordrhein-Westfalen belegenen wirtschaftlichen Einheiten erstmals auf den 1. Januar 2025 anzuwenden.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / Schrifttum:

Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanz- finanzverwaltung 175. Lieferung 05.2025, Seite 2verwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 52 [Autor/Stand] Aus der Begründung des Gesetzentwurfes der die Landesregierung tragenden Fraktionen lässt sich nicht das klare Förderziel einer Begünstigung von Wohngrundstücken ableiten. Stattdessen wird allgemein dargelegt, dass die Gemeinden eigene Lenkungsziele festlegen könnten und als ein solches wird auch die Förderung des Wohnens bezeichnet. Allerdings kommt in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 67 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 NWGrStHsG normiert eine landesrechtliche Abweichung von § 25 Abs. 4 GrStG. Den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wird es ermöglicht, innerhalb des Grundvermögens unterschiedliche Hebesätze für Nichtwohngrundstücke (einschließlich der unbebauten Grundstücke) und Wohngrundstücke zu bestimmen. Dabei darf der Hebesatz für die Nichtwohngrundstücke n...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / II. Rechtsentwicklung (Landesgesetzgebungsverfahren)

Rz. 3 [Autor/Stand] Der Entwurf für ein Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz- NWGrStHsG) vom 14.5.2024[2] wurde von den die Landesregierung tragenden Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / C. Vergleich mit "ähnlichen" Abweichungen anderer Länder beim Hebesatzrecht

Rz. 35 [Autor/Stand] Neben Nordrhein-Westfalen haben auch mehrere andere Länder den Weg beschritten, ihren Gemeinden eine Differenzierung der Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B zu gestatten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Nordrhein-Westfalen belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / IV. § 4 NWGrStHsG – Inkrafttreten

1. Gesetzestext Rz. 94 [Autor/Stand] Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2. Inkrafttreten Rz. 95 [Autor/Stand] Das NWGrStHsG ist am 10.8.2024 in Kraft getreten. 3. Inhalt der Vorschrift Rz. 96 [Autor/Stand] § 4 NWGrStHsG normiert den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesgesetzes auf den Tag nach der Verkündung. Nach Art. 71 Abs. 1 Verf NRW ist das vom Land...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Gesetzestext

Rz. 94 [Autor/Stand] Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / II. Begünstigung von Wohngrundstücken

1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels gruppenbezogener Abgrenzungen Rz. 42 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] „Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit . Die Steuerpflichtigen müssen dem Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / III. § 3 NWGrStHsG – Erstmalige Anwendung

1. Gesetzestext Rz. 90 [Autor/Stand] Dieses Gesetz ist für die in Nordrhein-Westfalen belegenen wirtschaftlichen Einheiten erstmals auf den 1. Januar 2025 anzuwenden. 2. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 91 [Autor/Stand] § 3 NWGrStHsG regelt den zeitlichen und den räumlichen Anwendungsbereich des Landesgesetzes. 3. Inhalt der Vorschrift Rz. 92 [Autor/Stand] Das Landesgesetz ist er...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / F. Rechtsschutz

I. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid Rz. 97 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuerwertbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts. Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Rz. 98 [Autor/Stand] Auch im Falle einer anschließenden (Anfechtungs)Klage vor dem Finanzgericht – hier den Finanzgerichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Inkrafttreten

Rz. 95 [Autor/Stand] Das NWGrStHsG ist am 10.8.2024 in Kraft getreten.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / A. Grundaussagen

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Nordrhein-Westfalen belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 B...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Folgeänderungen bei der Grundsteuer C (Abs. 2)

Rz. 75 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer räumt die bundesgesetzliche Regelung des § 25 Abs. 5 GrStG den Gemeinden die Möglichkeit ein, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute aber baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzulegen. Der Hebesatz dieser sog. Grundsteuer C muss nach § 25 Abs. 5 Satz 9 GrStG höher sein als der Hebesatz für die übrigen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Mögliche Alternative: Landesgesetzliche Steuermesszahlen

Rz. 19 [Autor/Stand] Unter den Ländern, die grundsätzlich das Bundesmodell anwenden, haben sich Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen dazu entschieden, den drohenden Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke durch vom Bundesrecht abweichende landesgesetzliche Steuermesszahlen zu begegnen: Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Gesetzestext

Rz. 66 [Autor/Stand] (1) [1]Abweichend von § 25 Absatz 4 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl I S. 2294) geändert worden ist, muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Absatz 5 des Grundsteuergesetzes jeweils einheitlich sein 1. für die in einer Gemeinde liegenden Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 92 [Autor/Stand] Das Landesgesetz ist erstmals auf den 1.1.2025 anzuwenden. Im Hinblick auf die Regelungen zum Hebesatz in § 1 NWGrStHsG ist dies unmittelbar einsichtig, denn nach Art. 109 Abs. 3 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG darf abweichendes Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1.1.2025 zugrunde gelegt werden. Anders sieht dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber wurde im Hinblick auf die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vor dem Bundesgesetzgeber tätig. Zwar galt der koordinierte Ländererlass zur Umsetzung der BFH-Rechtsprechung v. 24.6.2024 (Rz. 29) auch in Nordrhein-Westfalen, doch wollte der Landesgesetzgeber zeitnah eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage scha...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / III. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerbescheid

Rz. 104 [Autor/Stand] Wie in allen anderen Flächenländern verwalten auch in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden die Grundsteuer. Die Vorschriften zum abgabenrechtlichen Einspruchsverfahren (§§ 347 AO) kommen daher hier nicht zur Anwendung, denn sie fehlen im Katalog der nach § 1 Abs. 2 AO auch bei den von den Gemeinden verwalteten Realsteuern geltenden Normen. Stattdessen ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 5. Motive des Landesgesetzgebers von einer Anpassung der Steuermesszahlen abzusehen

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begründung zum Landesgesetzentwurf weist auf die regional sehr unterschiedlichen Auswirkungen des Bundesmodells hin[2] und dürfte damit wohl das Ausmaß der drohenden Belastungsverschiebungen meinen. Landeseinheitlich wirkende Steuermesszahlen seien – anders als die gemeindlichen Hebesätze – nicht in der Lage, den regional strukturellen Unterschieden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 62 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei bewegt sich das Ausmaß der gewährten Ermäßigungen von 30 % bis 59 %.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber ermöglicht durch § 1 Abs. 1 NWGrStHsG den Gemeinden auch über die Grundsteuer C (§ 25 Abs. 5 GrStG) hinaus eine Hebesatzdifferenzierung innerhalb des Grundvermögens. Die Vorgabe eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B entfällt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der Differenzierung ist jedoch beschränkt. Die Gemeinden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / II. § 2 NwGrStHsG – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

1. Gesetzestext Rz. 77 [Autor/Stand] [1]In Ergänzung zu § 220 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. 230), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) geändert worden ist, ist der niedrigere gemeine Wert anzusetzen, wenn die steuerpflichtige Person oder Personenvereinigung nachweist, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 78 [Autor/Stand] § 2 NWGrStHsG gibt Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen unter dem ermittelten Grundsteuerwert liegenden gemeinen Wert nachzuweisen. Dieser ist anzusetzen, wenn der Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Wert um mindestens 40 Prozent übersteigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 91 [Autor/Stand] § 3 NWGrStHsG regelt den zeitlichen und den räumlichen Anwendungsbereich des Landesgesetzes.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 96 [Autor/Stand] § 4 NWGrStHsG normiert den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesgesetzes auf den Tag nach der Verkündung. Nach Art. 71 Abs. 1 Verf NRW ist das vom Landtag beschlossene Gesetz von der Landesregierung unverzüglich auszufertigen und zu verkünden. Der Landtag beschloss das NwGrStHsG am 4.7.2024, ausgefertigt wurde es am 5.7.2024 um dann am 9.8.2024 im GV N...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / B. Vergleich zur bundesgesetzlichen Regelung

I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / III. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

1. Ursprünglich keine Bundesregelung Rz. 27 [Autor/Stand] In seiner Grundkonzeption [2] sah das Bundesmodell keine Möglichkeit vor, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Selbst wenn der Grundsteuerwert (§ 220 BewG i.d.F. des Grundsteuerreformgesetzes[3]) den gemeinen Wert offenkundig überstieg, sollte der typisiert ermittelte Grundsteuerwert zum Ansatz kommen. Rz. 28 [A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. § 1 NWGrStHsG- Festsetzung des Hebesatzes

1. Gesetzestext Rz. 66 [Autor/Stand] (1) [1]Abweichend von § 25 Absatz 4 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl I S. 2294) geändert worden ist, muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Absatz 5 des Grundsteuergesetzes jeweils einheitlich sein 1. für die in einer Gemeind...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / II. Abweichung beim Hebesatzrecht

1. Einheitlicher Hebesatz für das Grundvermögen im Bundesmodell Rz. 10 [Autor/Stand] Die Gemeinden bestimmen den Hebesatz für die Grundsteuer (§ 25 Abs. 1 GrStG). Das Bundesrecht verlangt dabei in § 25 Abs. 4 GrStG, dass die Gemeinden einen Hebesatz festlegen, der für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt (Grundsteuer A) und einen zweiten Hebesatz festlegen, der für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / E. Kommentierung zentraler Vorschriften

I. § 1 NWGrStHsG- Festsetzung des Hebesatzes 1. Gesetzestext Rz. 66 [Autor/Stand] (1) [1]Abweichend von § 25 Absatz 4 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl I S. 2294) geändert worden ist, muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Absatz 5 des Grundsteuergesetzes jeweils...mehr